allg.: Einwohnerzahl und Zuzug nach Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Wie hoch ist die offizielle #Einwohnerzahl Berlins? (Zum Stichtag 30.09.2019)
Frage 2:
Wie viele Menschen sind insgesamt zwischen dem 01.01.2019 – 30.09.2019 ins Land Berlin #zugezogen?
Frage 3:
Wie viele Menschen sind insgesamt zwischen dem 01.01.2019 – 30.09.2019 aus dem Land Berlin
#weggezogen?
Antwort zu 1 bis 3:
Es gibt zwei unterschiedliche Datenquellen für die Bevölkerungszahl Berlins – die
#Bevölkerungsfortschreibung und das #Einwohnermelderegister. Den beiden Datenquellen
liegt eine unterschiedliche Methodik zugrunde, wodurch sich die Angaben beider Quellen
unterscheiden. Für kommunale Zwecke sind die Daten des Einwohnermelderegisters
maßgeblich.
Das Einwohnermelderegister weist als stichtagsbezogene Datenquelle zweimal im Jahr,
jeweils zum 30.06. und zum 31.12., ein Datum zur Einwohnerzahl aus. Der aktuell
verfügbare Datenbestand ist der 30.06.2019. Das Einwohnerregister umfasst ebenfalls
Daten zum Zu- oder Wegzug nach oder von Berlin. Diese Bewegungsdaten werden aktuell
nur einmal pro Jahr veröffentlicht. Die Daten des Jahres 2019 werden voraussichtlich im
ersten Quartal des Jahres 2020 veröffentlicht.
Die Einwohnerzahl Berlins belief sich am 30.06.2019 auf 3.754.418 Personen. Am
31.12.2018 waren 3.748.148 Menschen im Einwohnermelderegister Berlins mit alleinigem
oder #Hauptwohnsitz gemeldet.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat diese Entwicklungen insgesamt?
2
Antwort zu 4:
Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, setzt sich der Wachstumstrend der
letzten Jahre fort, jedoch hat sich das Wachstum im Vergleich zum ersten Halbjahr 2018
fast halbiert. Diese allgemeine Entwicklung des Rückgangs der #Wachstumsdynamik wird
verstärkt durch Bemühungen zur Qualitätsverbesserung des Melderegisters. Im Zuge der
Ertüchtigung des Einwohnermelderegisters hat sich die Zahl der Abmeldungen von Amts
wegen durch die Meldebehörden im ersten Halbjahr gegenüber den Vorjahren fast
verdoppelt (vgl. Pressemitteilung des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg vom
28.08.2019). Abmeldungen von Amts wegen gelten als #Fortzüge und wirken sich negativ
auf den #Wanderungssaldo und damit auf das #Bestandswachstum aus.
Frage 5:
Welche a) Chancen und b) Risiken sowie Herausforderungen misst der Senat einer weiteren Zunahme der
Gesamtbevölkerung bei?
Frage 6: Welche Notwendigkeiten sieht der Senat im Hinblick auf eine weitere Zunahme der
Gesamtbevölkerung a) im Wohnungsbau, b) beim Ausbau der Verkerhrsinfrastruktur, c) der Kita- und
Schullandschaft, d) der Ausweitung der Verwaltungskapazitäten sowie e) im Pflege- und Gesundheitssektor.
Frage 7 Welche Maßnahmen unternimmt der Senat zu den angeführten Notwendigkeiten a) bis e) aktuell?
Antwort zu 5 bis 7:
Das Wachstum Berlins wird positiv bewertet. Die damit verbundenen Herausforderungen
werden durch vielfältige Aktivitäten angegangen. U.a. mit dem Beschluss zum
Doppelhaushalt 2020/2021, zu den Stadtentwicklungsplänen Wohnen 2030, Wirtschaft
2030 und Zentren 2030 sowie dem Nahverkehrsplan und den laufenden Arbeiten am
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr sowie weiteren Fachplanungen für die
soziale Infrastruktur trägt der Senat den Aufgaben der Daseinsvorsorge in der
wachsenden Stadt umfassend Rechnung.
Berlin, den 28.10.2019
In Vertretung
Lüscher
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Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen