Der #Berlkönig könnte bald Geschwister bekommen. Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wollen ein solches Mittelding zwischen #Rufbus und #Sammeltaxi künftig auch außerhalb der Innenstadt anbieten.
„Unsere Idee ist, dass Vans oder Kleinbusse Schnellbahnstationen im Berliner Außenbereich mit anliegenden Wohngebieten möglicherweise auch im benachbarten Brandenburg verbinden“, sagte Sigrid Evelyn #Nikutta, die Vorstandsvorsitzende des Landesunternehmens, der Berliner Zeitung am Freitag. Einer der möglichen Startpunkte auf Berliner Gebiet könnte der U-Bahnhof Hönow sein. Die Endstation der Linie U5 liegt an der Grenze zum Landkreis Märkisch-Oderland.
Möglichst viele Fahrgäste
Es geht um Ridesharing – und das funktioniert so: Wer mitfahren will, zückt sein Mobiltelefon und teilt per App mit, wo die Fahrt beginnen und wo sie enden soll. Ein Computer koordiniert die Wünsche und stellt die Routen zusammen.
Ziel ist es, dass sich möglichst viele Fahrgäste die Autos teilen – das senkt die Betriebskosten. Vorteil für die Nutzer ist es, dass sie keine Fahrpläne beachten müssen und direkt ans Ziel oder zumindest in dessen Nähe gefahren werden. Dafür müssen sie im Berlkönig mehr zahlen als in einem BVG-Bus – aber nicht so viel wie im Taxi.
Berlkönig fährt rund um die Uhr
Fahrverbote hin oder her: Im #Nahverkehr kommen weiter Diesel zum Einsatz – es gibt noch keine #Doppeldecker mit #Elektroantrieb. Die Kosten: 220 Millionen Euro.
Ein Hauch von #Schottland kommt jetzt nach Berlin: Die BVG beschafft nach Tagesspiegel-Informationen erstmals Doppeldecker des schottischen Herstellers Alexander #Dennis. Nach den aktuellen Plänen, denen am Donnerstag der Aufsichtsrat zugestimmt hat, sollen bis zu 200 neue Doppeldecker beschafft werden – vorläufig mit modernem #Euro-6-Dieselmotor. Aber ein Umstellen auf Elektroantrieb soll möglich sein.
Zunächst sollen zwei Busse gebaut werden, die die BVG dann ausgiebig testen wolle, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Intern rechnet man damit, dass der erste Bus etwa 2020 geliefert werden kann. Bewähren sich die #Probebusse, wolle man zunächst 70 Busse fest bestellen. Bis zu 200 sieht der Rahmenvertrag laut BVG vor.
Derzeit hat das Unternehmen 397 einsatzfähige Doppeldecker; 250 von ihnen werden nach und nach nochmals von Grund auf erneuert. Vor allem Rost hat ihnen zugesetzt. 416 waren 2005 bis 2010 beschafft worden. Einige waren aber bereits nicht mehr zu reparieren. Auch einen Brandschaden hatte es gegeben. Hersteller war MAN, den Innenausbau hatten die Werkstätten der BVG übernommen. Glücklich war die BVG mit diesen Typen nicht. Sie sind sehr schwer und sie sind Spritschlucker. Versuche mit leichteren – und kürzeren – Typen brachten aber keine Lösung.
Nur wenige Unternehmen bauen Doppeldecker
Wegen der monatelangen #Dürre ist die #Schifffahrt auf anderen Flüssen wie der #Oder längst eingestellt, Ende Oktober könnte auch auf der #Spree der Verkehr ruhen. Könnte die Spree sogar trockenfallen? Und was ist mit dem #Trinkwasser?
Über 20 Grad im Oktober – und weiter kein Regen in Sicht. Die anhaltende Trockenheit hat dazu geführt, dass bald auch die Schifffahrt auf der Spree eingestellt werden könnte. Seit Wochen wird Wasser aus den großen Talsperren in Brandenburg und Sachsen abgelassen, um den Wasserstand zu stabilisieren. Doch auch diese Reserven gehen zur Neige.
Über eine Sperrung entscheidet der Bund
"Ende Oktober ist der Punkt, wo wir sagen, wir haben kein weiteres #Stauwasser mehr", sagte Derk Ehlert von der Berliner Umweltverwaltung am Freitag im Gespräch mit rbb|24. "Und dann wird's eng." Die Entscheidung, die #Schiffe nicht mehr fahren zu lassen, könne das Land Berlin jedoch nicht fällen, da es sich um ein #Bundesgewässer handele. Damit wäre das #Wasser- und #Schifffahrtsamt des Bundes am Zug.
Berlin. Bis zum Jahr 2020 sollen weitgehend alle 173 Berliner #U-Bahnhöfe #barrierefrei zugänglich sein. Auf dieses Ziel haben sich Senat und Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verständigt. Doch die BVG kommt bei dem Vorhaben nicht wie geplant voran. Derzeit sind nach Angaben der Senatsverkehrsverwaltung erst 119 U-Bahnhöfe #stufenlos erreichbar. In den nächsten Jahren müssen stadtweit noch 53 U-Bahnhöfe umgebaut werden.
Der Berliner Morgenpost liegt eine objektscharfe Übersicht über jeden U-Bahnhof in der Hauptstadt vor, der noch nicht barrierefrei ist. Wie aus den Unterlagen ersichtlich ist, kommt es bei den erforderlichen Umbauarbeiten zum Teil zu erheblichen Verzögerungen im Zeitplan. #Barrierefreiheit ist ab Anfang 2022 vorgeschrieben
Seit Jahren sind die fehlenden barrierefreien Zugänge ein Ärgernis für die Bürger. Wer mit Kinderwagen unterwegs ist oder gar auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist, hat kein Verständnis für den derzeitigen Zustand. Zudem finden sich Blinde und Sehbehinderte häufig nicht zurecht.
Für eine der wichtigsten Verbindungen zwischen Berlin und Brandenburg soll frühestens 2020 entschieden werden, wie sie ausgebaut wird.
Tausende ächzen Tag für Tag in den Zügen. Pendler, die aus dem Umland zu ihrem Arbeitsplatz wollen. Berliner, die die schnellen, aber vollen Züge der langsamen S-Bahn vorziehen. Der Frust ist oft hoch ("Wir sind keine Ölsardinen").
Doch für eine der wichtigsten Verbindungen zwischen Berlin und Brandenburg auf der Schiene – die Strecke von Spandau über #Falkensee bis #Nauen – soll frühestens 2020 entschieden werden, wie sie ausgebaut wird. Zur Wahl stehen seit Jahren der Bau eines weiteren Gleises für den #Regionalverkehr oder für eine „#Express"-#S-Bahn.
Und selbst das Jahr 2020 sei ein ambitioniertes Ziel angesichts der Untersuchungen, die noch erforderlich seien, sagte Staatssekretär Stefan Tidow am Donnerstag im Verkehrsausschuss des Parlaments.
Was wird aus der Regionstrecke ins Märkische Viertel
Frage 1:
Wie bewertet der Senat das #VDV-Projekt „#Mobility Inside“, das sich in die Apps der regionalen
Verkehrsunternehmen integrieren lassen soll und Kund*innen ermöglichen, ein deutschlandweites #E-Ticket
zu kaufen?
Antwort zu 1:
Die Steigerung der Attraktivität öffentlicher Verkehrsmittel hat für den Senat eine große
Bedeutung. Insofern begrüßt er alle Bestrebungen, die Nutzung des Nahverkehrs und
weiterer Verkehrsmittel des Umweltverbundes durch eine Vereinfachung der Prozesskette
informieren – buchen – bezahlen zu erleichtern. Der Senat sieht die Initiative des #VDV
(Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) als einen wichtigen Ansatz an, dieses Ziel zu
erreichen. Dem Senat ist aber auch bewusst, dass dieses Projekt vor dem Hintergrund der
föderalen Struktur Deutschlands und den damit verbundenen vielfältigen Zuständigkeiten,
den regional differenzierten #Tarifangeboten und der Vielzahl der Beteiligten vor großen
Herausforderungen steht.
Frage 2:
Wie beteiligt sich Berlin (bzw. #BVG, #S-Bahn oder #VBB) an dem Projekt und wird sich Berlin ggf. nach Ende
der Pilotphase bis 2020 daran beteiligen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt mit: „Die BVG ist derzeit nicht am Projekt „mobility inside“ beteiligt. Zu dem
Projekt steht die BVG mit dem VDV in Austausch. Ob eine Beteiligung nach der Pilotphase
in Frage kommt, kann heute noch nicht beantwortet werden.“
Die Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) teilt mit: „Im Auftrag seiner
Gesellschafter, der Länder Berlin und Brandenburg, steht der VBB über die
Zusammenarbeit der Bundesländer im DELFI e.V. in kontinuierlicher Abstimmung mit dem
VDV-Projekt und den wichtigsten Projektbeteiligten, um zunächst die deutschlandweiten
Fahrplandaten des #DELFI e.V. als Grundlage für eine durchgängige Information in das
VDV-Projekt einzubringen. Darauf aufbauend werden dann Abstimmungen zum
eigentlichen überregionalen Ticketing folgen. Dabei geht es jedoch nicht um eine App für
alle Verbünde, sondern um eine mögliche Anbindung z.B. der #VBB-App an ein nationales
Hintergrundsystem bzw. Netzwerk. Dabei werden auch die Erfahrungen der ab 2019
geplanten ersten Pilotanwendungen der VDV-Initiative berücksichtigt.“
Ob und wie sich das Land Berlin ggf. an dem Projekt beteiligt, wird vor diesem Hintergrund
zu entscheiden sein, wenn nähere Informationen zur organisatorischen und finanziellen
Ausgestaltung von „Mobiliy Inside“ vorliegen.
Frage 3:
Welche anderen Überlegungen gibt es für Kund*innen eine App für alle Verkehrsverbünde für den gesamten
öffentlichen Verkehr, vom Carsharing über Leihräder bis hin zu klassischen #ÖPNV-Angeboten. zu
verwirklichen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt mit: „Die BVG beabsichtigt zeitnah eine Mobilitätsplattform für Berlin zu
starten, über die alle relevanten Mobilitäts-Sharing-Dienste (Car, Bike, Scooter, Roller,
etc.) durch den Kunden für eine Route seiner Wahl angezeigt, gebucht und bezahlt
werden können. Diese Plattform kann dann grundsätzlich auch für andere
Verkehrsverbünde erweitert werden. Die BVG wird im Kontext der Entwicklung einer
Mobilitätsplattform für den Baustein der multimodalen Beauskunftung (Anzeige von in
Berlin verfügbaren öffentlichen Verkehrs- [ÖV] und Sharingangeboten) die
Datendrehscheibe von VBB und VMZ Berlin GmbH nutzen. Zudem ist ein gemeinsamer
fachlicher Austausch zwischen VBB und BVG über die Marktpotentiale und
Kundenanforderungen an eine Mobilitätsplattform, die Entwicklung eines ganzheitlichen
Mobilitätstarifs sowie die Nutzung von Synergien bei der Entwicklung und dem Betrieb von
Bausteinen einer Mobilitätsplattform geplant.“
Der VBB teilt mit: „Es gab und gibt sowohl von größeren Unternehmen in- und außerhalb
des ÖPNV als auch von Startups wiederholt das Bemühen, Angebote für eine
durchgängige Information, Buchung und Bezahlung zu schaffen. Dies ist jedoch aufgrund
der bereits dargestellten Komplexität in Deutschland mit einer Vielzahl von Beteiligten und
ihren jeweiligen Tarifangeboten und Vertriebswegen bisher nur punktuell gelungen.
Insbesondere für Berlin mit seinem dynamischen Markt von Sharingangeboten ist ein
möglichst vollständiges und wirtschaftlich auch tragfähiges Angebot eine große
Herausforderung. Bereits heute informiert der VBB über seine sogenannte „Livekarte“ in
Zusammenarbeit mit der vom Senat beauftragten VMZ Berlin GmbH über verfügbare ÖV-,
3
Individualverkehrs- und Sharingangebote. Der Senat hat deshalb in Abstimmung mit
Brandenburg den VBB gebeten, Lösungsvorschläge für eine einheitliche
Mobilitätsplattform als Grundlage für einen integrierten Informations-, Buchungs- und
Bezahldienst zu erarbeiten. Diese könnte dann auch Grundlage für Kooperationen mit
überregionalen Initiativen und Diensteanbietern sein.“
Berlin, den 09.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Seit wann genau sind dort diese Schilder installiert?
Antwort zu 1:
Die straßenbaubehördliche Anordnung wurde am Donnerstag, den 23.08.2018 erteilt. Die Umsetzung der Anordnung erfolgte bis zum 27.08.2018.
Frage 2:
Welche Art von Brückenschäden liegen an der erst im Jahr 2003 gebauten Brücke konkret vor?
Antwort zu 2:
Das Dehnprofil der Fahrbahnübergangskonstruktion ist verschlissen. Durch die hohen Temperaturen im Sommer kam es zu einer starken Temperaturausdehnung der Brücke mit einer Aufwölbung des Dehnprofils. Schwere abbiegende Fahrzeuge von der BAB A
113 kommend verwalken zusätzlich das elastische Dehnprofil. Die Kombination von extrem hohen Temperaturen mit den Einwirkungen schwerer abbiegender Fahrzeuge mit verstärkter Reibung führte zum Schaden am Dehnprofil.
Frage 3:
Wann wurden diese Schäden festgestellt?
Antwort zu 3:
Der Schaden wurde während einer Streckenbefahrung am 24.07.2018 festgestellt. Die Befahrung in der Folgewoche zeigte eine Schadenserweiterung, die für Zweiradfahrer eine Gefahrensituation darstellen könnte.
Frage 4:
Was konkret bedeuten diese Schäden für den Weiterbetrieb der Brücke?
Antwort zu 4:
Der Weiterbetrieb der Brücke ist durch den Schaden nicht gefährdet.
Frage 5:
Wird es neben der Geschwindigkeitsbeschränkung auch zu einer Lastenbeschränkung der Brücke kommen?
Antwort zu 5: Nein.
Frage 6:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat in Bezug auf diese Brückenschäden?
Antwort zu 6:
Das Dehnfugenband wird ausgetauscht. Das Verkehrskonzept für die Arbeitsstellensicherung während der Bauzeit wird erstellt und die Bauleistung ausgeschrieben.
Frage 7:
Ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Schäden zu Ablösungen von Brückenteilen kommen kann, die auf die darunter befindliche A113 stürzen könnten?
Antwort zu 7: Nein.
Frage 8:
Mit welcher Zustandsnote gemäß Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 RI-EBW-PRÜF wird diese Brücke derzeit bei der Senatsverwaltung geführt?
Antwort zu 8:
Aktuelle Zustandsnote: 3,0
Frage 9:
Welche Zustandsnoten haben nach aktuellem Stand (31.08.2018) alle 258 Brücken die in der Baulast des Bundes und in Auftragsverwaltung Berlins liegen? (Bitte alle Brücken mit Zustandsnote und Beschreibung vorhandener Schäden und Nutzungseinschränkungen auflisten)
Antwort zu 9:
Die Liste der Brücken in der Baulast des Bundes ist als Anlage 1 beigefügt. Die Dokumentation des Zustandes der Brücken erfolgt in einer Bauwerksdatenbank und ist durch laufend aktualisierte Prüfungen und der sukzessiven Abarbeitung einer stetigen Veränderung unterworfen und zudem teilweise sehr umfangreich. Auf eine Gesamtauflistung wird daher verzichtet und exemplarisch der Zustandsbericht für die Hermann-Gladenbeck-Brücke als Anlage 2 beigefügt.
In der Anlage 3 sind die Bauwerke mit den gegenwärtigen Nutzungseinschränkungen aufgeführt.
Berlin, den 09.10.2018 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
3
1
07022
Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (westl. Teil über BAB A 100)
2,9
2
07022
Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (östl. Teil über BAB A 100)
2,9
3
07023
Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Südfahrbahn)
2,7
4
07023
Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Nordfahrbahn)
2,9
5
07024
Dresselsteg
3,0
6
07025
Ostpreußenbrücke
3,0
7
07033
Rudolf-Wissell-Brücke
3,0
8
07035b
Spundwand Rognitzstraße II/Wendeplatte
2,2
9
07037
Kastenbauwerk/Rampenbrücke Ausfahrt Spandauer Damm/Kastenbauwerk im Anschl.a.d.Westendbrücke, BW 29a
Zwischen dem 8-ten und 9-ten Längsträger von rechts, Maßnahme {2}
0 0 2
3546231_0_15H_RISS MIT AUSSINTERUNG
Schadensbeschreibung S V D
[30]
Verbundträger / -balken, Korrosionsschutz, Deckbeschichtung, Bereichsweise, Unvollständig, Mitte längs am Bauwerk, 1-tes Bauteil von links, Oben außen, Maßnahme {1}
1 Stelle am 1. LT von rechts, über der linken Fahrspur FR Süd, unterer Flansch
1 Stelle am 7. LT von rechts, hinten am Ende des LT, Unterkante, Maßnahme {1}
[15]
Längsträger, Beschichtung, Gering, Anprallschaden, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unterseite, – Schrammspuren an 2. und 3. LT über rechtem Fahrstreifen FR Nord und vorne über mittlerer Fahrspur beginnend jeweils angerostet.
Anprallschaden an 12. LT hinten und 13. LT vorn, Maßnahme {1}
Brücke, Elastomer, An einigen Bauteilen, Prüfung nicht möglich, Anzahl: 8 Stück, Bauteil nicht einsehbar / 0 0 0 zugänglich, die Gitter des Vogeleinflugschutzes ließen sich nicht öffnen, da die Verschraubungen zu tief
und die Gitter an sich zu eng aneinander sitzen, Maßnahme {7}
3546231_0_15H_LAGER NICHT ZUGÄNGLICH
Schadensbeschreibung S V D
Lager – Verformungslager ohne Festhaltung, bewehrt
Brücke, Fugenband, Fugen längs, Stellenweise, Rissig, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {7}
0 0 2
3546231_0_15H_FUGENBAND RISSIG
Schadensbeschreibung S V D
Fahrbahnübergang – Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion
[40]
Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Profile, Stellenweise, Beschädigt durch Fremdeinwirkung, Anzahl: 1 Stelle(n), Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Siehe Skizze 1, Die Stahlprofile sind verbogen, Maßnahme {7}
0
0
2
[33]
Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Korrosionsschutzbeschichtung auf Metall, Mehrfach, Abgefahren, Vorne und hinten am Bauwerk, Vereinzelt sind die Profile korrodiert, Maßnahme {1}
0
0
1
3546231_0_15H_BESCHICHTUNG ABGEFAHREN
[58]
Fugenband der Teppichkonstruktion, Polyurethan, Bereichsweise, Gerissen, Länge: 300,0 cm, Widerlager
1
2
3
hinten, Links, Fehlerhafte / problematische Baustoff- / Materialauswahl, Teppich stellt sich bei hohen
Bauwerkstemperaturen auf und ist durch das Überfahren des Schwerverkehrs gerissen. Der aufgestellte
Teppich stellt für Motorradfahrer etc. eine Gefahrenstelle dar. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h zu
reduzieren., EP
3546231_0_ZU_WH_GERISSENER TEPPICH
Schadensbeschreibung S V D
[41]
Plattenbalken / Trägerrost, Fugenband der Teppichkonstruktion, Gummi, Stellenweise, Schadhaft, Anzahl: 2 Stück, Hinten am Bauwerk, Maßnahme {7}
0 0 2
Kappe
[35]
Überbau, Kappe, Betonfertigteil, Mehrfach, Herausgebrochen, Hinten am Bauwerk, Mitte links, Schadenserweiterung, Siehe Skizze 1, an der Mittelinsel, Maßnahme {7}
0 2 2
3546231_0_15H_BORDSTEIN HERAUSGEBROCHEN
[9]
Trägerrost, Gesims, Betonoberfläche, Vereinzelt, Oberfläche grobporig, Vorne und hinten am Bauwerk, Rechts, Oben, Maßnahme {2}
0
0
0
[56]
Brücke, Draufsicht des Gesimses, Beton, Eine Stelle, Rissig, Am Anfang des Bauwerks, Rechts, Siehe Skizze 1, Maßnahme {2}
Stelle(n), Beide Widerlager, Links, Unterseite, Siehe Skizze 1,
Das Vogeleinfluggitter liegt an der Leitungsaufhängung an und ist verbogen, die Leitungsaufhängung hängt
zu tief., Maßnahme {7}
3546231_0_15H_VERBOGENES VOGELEINFLUGGITTER
[12]
Träger, Füllung des Vogelschutzes, Blech, Ausgeprägt, Ungleichmäßig, Gesamtes Bauteil, Die schräg an den LT angebrachten Bleche liegen teilweise nicht an, Maßnahme {7}
Befestigungsschelle der Längsleitung, Eine Stelle, Verdreht, Vorne am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Versatz, FR Süd, Verbindungsstoß zum Zeitpunkt der Prüfung augenscheinlich dicht, Maßnahme {5}
0 0 0
3546231_0_15H_BEFESTIGUNGSSCHELLE SCHRÄG
[52]
Rohr der Längsleitung, Versatz, Eine Stelle, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, zwischen Trägern 2-3, Maßnahme {7}
0 0 0
3546231_0_15H ENTWÄSSERUNGSROHR ANGEROSTET
Schadensbeschreibung S V D
[14]
Unterbau, Auslaufrohr der Entwässerungsrinne auf der Auflagerbank, Stahl / Metall, Mehrfach, Nicht ausreichend, Beide Widerlager, Die Entwässerungstutzen sind nur 5 cm lang, das anfallende Wasser tropft gegen das Widerlager, Maßnahme {5}
0
0
1
[25]
Überbau, Verankerung des Beleuchtungsmastes, Futterblech, Ein Stück, Nicht gesichert, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Siehe Skizze 1, Auf Mittelinsel, Maßnahme {17}
0
0
0
3546231_0_15H_FUTTERBELCH NICHT GESICHERT
Leitungen
[17]
Überbau, Leitung für Flüssigkeiten, Gewinde der Schraube, Stellenweise, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unter dem Bauwerk, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Die Verbindungsmittel der Druckleitung sind stark korrodiert., Maßnahme {17}
Ca. 1m parallel zur Mittelinsel verläuft auf ganzer Überbaulänge ein Riss im Belag der Abbiegespur auf die A 113 in Fahrtrichtung Norden. Hinten zusätzliche Risse, Maßnahme {3}
0 0 2
3546231_0_15H_LÄNGSRISS IM BELAG
Schadensbeschreibung S V D
[38]
Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Fugendichtungsmaterial der Längsfuge, Vereinzelt, Abgesackt / Setzung, Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Rechte Seite, Siehe Skizze 1,
Auf der Mittelinsel zwischen Bordstein und Ampel, Maßnahme {3}
0 0 2
3546231_0_15H_MITTELINSEL FUGE ABGESACKT
[37]
Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Beton, Vereinzelt, Abgeplatzt, Vorne am Bauwerk, Mitte quer, Auf der Mittelinsel entlang einer Querfuge., Maßnahme {3}
0
0
1
[55]
Brücke, Geh- und Radwegbelag, Bituminöse Baustoffe, Stellenweise, 2 – 5 cm abgesackt / gesetzt, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {3}
0
1
1
3546231_0_15H_AUFWULSTUNG DES BELAGES
Bewertung
Standsicherheit
(maxS = 1)
Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Standsicherheit des Bauteils, hat jedoch keinen
Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks. Schadensbeseitigung im Rahmen der Bauwerksunterhaltung.
Verkehrssicherheit
(maxV = 2)
Der Mangel/Schaden beeinträchtigt geringfügig die Verkehrssicherheit; die Verkehrssicherheit ist jedoch noch gegeben.
Schadensbeseitigung oder Warnhinweis erforderlich. Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:
Fugenband der Teppichkonstruktion
Kappe
Dauerhaftigkeit
(maxD = 3)
Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Dauerhaftigkeit des Bauteils und führt mittelfristig zur Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten.
Schadensbeseitigung kurzfristig erforderlich.
Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:
– Fugenband der Teppichkonstruktion
Empfehlungen
Die Kostenansätze der nachfolgend aufgeführten Maßnahmenempfehlungen sind grobe Schätzungen und keine Grundlage einer Kalkulation!
1. Wie viele fest installierte Geräte zur #Überwachung von #Rotlichtverstößen gab es in Berlin zum
Stichtag 31. Dezember 2017 und 30.06.2018?
Zu 1.:
Bei der Polizei Berlin befanden sich zum Jahresende 2017 insgesamt 16 und zum
Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 17 stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen im
Bestand.
2. Um welche Standorte handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Geräten?
Zu 2.:
Die 17 stationären #Rotlichtüberwachungsanlagen befinden sich an folgenden
Standorten:
13405 Berlin, Scharnweberstraße / Antonienstraße
13467 Berlin, Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm
10439 Berlin, Bornholmer Straße / Schönhauser Allee
13359 Berlin, Osloer Straße / Koloniestraße
10409 Berlin, Prenzlauer Allee / Ostseestraße
10587 Berlin, Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee (neu)
13627 Berlin, Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg
14052 Berlin, Theodor-Heuss-Platz 2
10785 Berlin, Reichpietschufer / George-C.-Marshall-Brücke
10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße
10717 Berlin, Bundesallee / Güntzelstraße
10779 Berlin, Bundesallee / Nachodstraße
10827 Berlin, Innsbrucker Platz
12099 Berlin, Oberlandstraße / BAB 100
12099 Berlin, Tempelhofer Damm / BAB 100
Seite 2 von 3
10961 Berlin, Mehringdamm / Bergmannstraße
10963 Berlin, Hallesches Ufer / Schöneberger Straße.
3. Wurden im Jahr 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 neue Überwachungsgeräte installiert und falls ja,
wie viele und welche Kosten sind dadurch jeweils für welchen Standort entstanden?
Zu 3.:
Im April 2018 wurde eine neue Anlage am Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee in Betrieb
genommen. Die Kosten für die Installation betrugen 107.481,85 Euro.
4. Wie hoch sind jeweils die Kosten für Wartung, Eichung und Funktionsüberwachung der Geräte und
in welchem Rhythmus erfolgen jeweils Wartung, Eichung und Funktionsüberwachung unter
welchem Personalaufwand (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahr, Standort sowie Personalund
Sachkosten)?
Zu 4.:
Die Gesamtkosten für den Betrieb (Wartung, Eichung, Reparaturen und Strom) aller
stationären Rotlichtüberwachungsanlagen beliefen sich im Jahr 2017 auf 62.187,40
Euro, die Betriebskosten im ersten Halbjahr 2018 betrugen 32.370,78 Euro. Die
Wartung der einzelnen Anlagen erfolgt vierteljährlich. Jede Messanlage wird in einem
Zweijahresrhythmus geeicht. Im Rahmen der Funktionsüberwachung und
Datenauslesung werden die Standorte im ca. 14-tägigen Abstand aufgesucht. Eine
anlagenspezifische Kostenaufstellung ist nicht möglich, Personalkosten werden nicht
gesondert erfasst.
5. Wie hoch waren 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 jeweils die Kosten für den Betrieb eines
Überwachungsgerätes (bitte Gesamtsumme und durchschnittliche Kosten pro Gerät)?
Zu 5.:
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Insofern betrugen die Betriebskosten pro
Anlage im Jahr 2017 durchschnittlich 3.886,71 Euro und 1.904,16 Euro im ersten
Halbjahr 2018.
6. Wie oft wurden im Jahr 2017 und bis zum 30.06.2018 Geräte zur Überwachung von
Rotlichtverstößen beschädigt und hatte dies Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Geräte
(erbitte gesonderte Auflistung nach Jahr und Standort)?
Zu 6.:
Im Jahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 wurden jeweils zwei Fälle von
Sachbeschädigungen an folgenden Anlagen festgestellt:
Örtlichkeit Feststellungszeitpunkt Auswirkungen
Mehringdamm /
Bergmannstraße Oktober 2017
Abschaltung der
Anlage bis zur
Reparatur
Siemensdamm /
Nikolaus-Groß-Weg November 2017
Abschaltung der
Anlage bis zur
Reparatur
Hallesches Ufer /
Schöneberger Straße Mai 2018
Abschaltung der
Anlage bis zur
Reparatur
Ernst-Reuter-Platz /
Otto-Suhr-Allee
Mai 2018 keine
Seite 3 von 3
7. Wie viele Rotlichtverstöße wurden 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 durch stationäre Geräte zur
Überwachung von Rotlichtverstößen erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassungen pro Gerät)?
Zu 7.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Standort Bei der Bußgeldstelle eingegangene
Verstöße
2017 1. 1. Halbjahr 2018
Großer Stern / Altonaer Straße 13.601 1.390
Siemensdamm / Nikolaus – Groß – Weg 6.737 2.086
Tempelhofer Damm / BAB A 100 5.014 672
Theodor – Heuss – Platz 2 2.782 490
Hallesches Ufer / Schöneberger Straße 2.608 1.264
Bornholmer Straße / Schönhauser Allee 2.308 1.156
Reichpietschufer /
George – C. – Marshall – Brücke
2.238 2.411
Osloer Straße / Koloniestraße 2.190 4.000
Bundesallee / Nachodstraße 2.009 1.912
Bundesallee / Güntzelstraße 1.565 726
Innsbrucker Platz 1.316 437
Hermsdorfer Damm /
Waidmannsluster Damm
1.312 812
Mehringdamm / Bergmannstraße 1.135 2.040
Oberlandstraße / BAB A 100 886 211
Scharnweberstraße / Antonienstraße 722 29
Prenzlauer Promenade / Ostseestraße 531 220
Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee 0 2.234
Gesamtzahl 46.954 22.090
(2017: Stand 01.01.2018, 1. Halbjahr 2018: Stand 01.10.2018)
8. Wie hoch war 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 die Gesamtsumme der aufgrund der von stationären
Geräten festgestellten Rotlichtverstößen vereinnahmten Bußgelder?
Zu 8.:
Im Jahr 2017 betrug die Summe der Bußgelder insgesamt 4.227.914,73 Euro. Im
ersten Halbjahr 2018 lag die Summe bei 2.247.860,10 Euro.
Berlin, den 08. Oktober 2018
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
#Wassermangel in der Stadt: Wegen der langen Trockenheit fließt die #Spree abschnittsweise bereits rückwärts – etwa beim Einleiten von gereinigtem Wasser am Klärwerk Ruhleben. Und es kann noch schlimmer kommen. Wenn es in den nächsten beiden Wochen nicht heftig regnet, wird die Spree nach Angaben von Umweltstaatssekretär Stefan Tidow dann so wenig Wasser führen, dass die #Schifffahrt eingestellt werden müsse.
Die #Trinkwasserversorgung sei aber nicht gefährdet, versicherte Tidow heute im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses. Derzeit werde der #Pegelstand durch Abflüsse aus den Speichern in Brandenburg und Sachsen ausreichend hoch gehalten. Diese Speicher seien aber ohne Nachschub von oben in etwa 14 Tagen leer. Weil der Spree dann Wasser fehle, könne der Pegelstand in der Stadt nicht mehr über die Stauhaltung an den Schleusen reguliert werden.
Man könne dann sehen, wie die Spree austrockne, sagte Tidow. Schifffahrt sei dann nicht mehr möglich. Auch die Entnahme von Wasser durch die Industrie müsse wie bereits entlang der Spree in Brandenburg untersagt werden. Auch aus der Oder lasse sich …
Ohne eine Priorisierung einzelner Verkehrsmittel vornehmen zu wollen, frage ich den Senat:
Frage 1:
Ist für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bereits ein entsprechender Partner gefunden
worden und falls ja, um wen handelt es sich dabei?
Frage 2:
Existieren für das #Planfeststellungsverfahren und die erforderliche Beteiligung bereits Terminplanungen und
falls ja, wie sehen diese konkret aus?
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Antwort zu 1 und 2:
Die BVG ist Vorhabenträger der geplanten #Straßenbahnstrecke durch die Leipziger Straße
und wird damit zu gegebener Zeit auch die Planfeststellungsunterlagen einreichen. Derzeit
findet das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (Vorplanung, Entwurfsplanung,
Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) von Seiten der BVG statt. Nach Prüfung
der Angebote wird die entsprechende Beauftragung voraussichtlich im Herbst diesen
Jahres erfolgen. Konkrete Terminplanungen zum Planfeststellungsverfahren bestehen
noch nicht.
Verantwortlich für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die zuständige
Planfeststellungsbehörde.
Frage 3:
Mit welchen Aufgaben sind die bereits seit Anfang Juli in der Leipziger Straße tätigen Vermesser beauftragt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die im Sommer dort tätigen und von der BVG beauftragten
Vermesser durch die Schaffung eines Festpunktfeldes die Voraussetzungen für ein
digitales Bestandsaufmaß geschaffen haben, welches für die Bearbeitung der Planungen
für die #Neubaustrecke erforderlich wird.
Frage 4:
Welche Planungen oder Festlegungen existieren bezüglich der #Trassenführung der #Straßenbahn im Bereich
der #Leipziger Straße zwischen Spittelmarkt und Charlottenstraße und von dort aus zum #Potsdamer Platz?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde bereits die Vorzugsvariante der
Trassenführung in der Leipziger Straße ermittelt. Weiterführende Untersuchungen zur
Querschnittsaufteilung finden erst in den nächsten Planungsphasen statt.
Frage 5:
Welchen konkreten Wechselwirkungen bestehen zwischen den neu geplanten Trassen Alexanderplatz –
Potsdamer Platz/#Kulturforum und Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz (in der Anlage 3 zum Entwurf des
Nahverkehrsplans 2019-2023 wird im Steckbrief zur Neubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz
ausgeführt: "Die Umsetzung der Maßnahme hängt jedoch von der Inbetriebnahme der Neubaustrecke
Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum ab.")?
Antwort zu 5:
Eine Weiterführung der Straßenbahn nach Steglitz ist nur möglich, wenn der Potsdamer
Platz an das Straßenbahnnetz angeschlossen wird. Ohne diesen Anschluss an das #Bestandsnetz und damit an die #Betriebshofinfrastruktur wäre kein sinnvoller Betrieb
möglich.
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Frage 6:
Inwieweit sind dem Senat die von der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" entworfenen Pläne zur
Trassenführung bekannt (http://leipzigerstrasse.info/data/documents/2018-06-25_Konzeption_Leipziger_
Strasse.pptx.pdf)?
Antwort zu 6:
Die von der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ entworfenen Pläne wurden der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht direkt übergeben, sind aber
im Internet frei zugänglich.
Frage 7:
In welcher Form werden die Vorschläge der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" sowie künftige qualifizierte
Anregungen zum Neubau der Trasse Einfluss in die Planungen finden?
Antwort zu 7:
Die Vorschläge der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ basieren auf der Reduzierung der
Anzahl der Fahrspuren für den fließenden Kfz-Verkehr. Dies ist ein Ansatz, der
grundsätzlich hinsichtlich der Umsetzbarkeit in Bezug auf die Verkehrsabwicklung in der
Innenstadt geprüft werden muss, bevor dazu konkrete Planungen entwickelt werden
können. Im weiteren Planungsprozess werden dazu mehrere Querschnittsvarianten und
Führungsformen untersucht und standardisiert bewertet. Die Forderungen an den
Radverkehr aus dem Mobilitätsgesetz werden bei der Querschnittsgestaltung ebenfalls mit
berücksichtigt und sollen u.a. auf dem breiten Abschnitt der Leipziger Straße in Form von
ausreichend breiten Radwegen angewendet werden.
Frage 8:
Inwieweit wird sichergestellt, dass die Beteiligung der Anwohner im dicht bewohnten Gebiet zwischen
Spittelmarkt und Charlottenstraße sichergestellt wird?
Antwort zu 8:
Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen mindestens zwei
#Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, darunter auch die gemäß § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) festgelegte „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ des
Vorhabenträgers, durchgeführt werden. Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt
die förmliche Anhörung der zuständigen Träger öffentlicher Belange, der Betroffenen
sowie der einschlägigen Verbände, welche ihre Einwände geltend machen können.
Frage 9:
Inwieweit ist seitens des Senates beabsichtigt, auf die Hersteller von Straßenbahnen dahingehend
einzuwirken, dass die Lautstärke der #Türschließ-Signalanlagen an die Lautstärke der Umgebungsgeräusche
angepasst wird?
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Antwort zu 9:
Die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB) teilt dazu mit, dass es technisch grundsätzlich
möglich ist neue und bestehende Fahrzeuge mit einer lernfähigen akustischen
Türschließwarnung auszurüsten. Ein diesbezügliches Einwirken auf die Hersteller bzw. die
BVG obliegt der TAB nicht.
Berlin, den 07.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz