Fahrdienst: Berlkönig für alle BVG plant Rufbusse ins Berliner Umland, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berlkoenig-fuer-alle-bvg-plant-rufbusse-ins-berliner-umland-31433958

Der #Berlkönig könnte bald Geschwister bekommen. Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wollen ein solches Mittelding zwischen #Rufbus und #Sammeltaxi künftig auch außerhalb der Innenstadt anbieten.

„Unsere Idee ist, dass Vans oder Kleinbusse Schnellbahnstationen im Berliner Außenbereich mit anliegenden Wohngebieten möglicherweise auch im benachbarten Brandenburg verbinden“, sagte Sigrid Evelyn #Nikutta, die Vorstandsvorsitzende des Landesunternehmens, der Berliner Zeitung am Freitag. Einer der möglichen Startpunkte auf Berliner Gebiet könnte der U-Bahnhof Hönow sein. Die Endstation der Linie U5 liegt an der Grenze zum Landkreis Märkisch-Oderland.
Möglichst viele Fahrgäste

Es geht um Ridesharing – und das funktioniert so: Wer mitfahren will, zückt sein Mobiltelefon und teilt per App mit, wo die Fahrt beginnen und wo sie enden soll. Ein Computer koordiniert die Wünsche und stellt die Routen zusammen.

Ziel ist es, dass sich möglichst viele Fahrgäste die Autos teilen – das senkt die Betriebskosten. Vorteil für die Nutzer ist es, dass sie keine Fahrpläne beachten müssen und direkt ans Ziel oder zumindest in dessen Nähe gefahren werden. Dafür müssen sie im Berlkönig mehr zahlen als in einem BVG-Bus – aber nicht so viel wie im Taxi.
Berlkönig fährt rund um die Uhr

Mit dem Berlkönig, der seit September unterwegs ist, haben wir gezeigt, dass ein solches Angebot praktisch …

Bus: BVG kauft 200 neue Diesel-Doppeldecker Fahrverbote hin oder her: Im Nahverkehr kommen weiter Diesel zum Einsatz – es gibt noch keine Doppeldecker mit Elektroantrieb. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/trotz-fahrverboten-in-berlin-bvg-kauft-200-neue-diesel-doppeldecker/23176812.html

Fahrverbote hin oder her: Im #Nahverkehr kommen weiter Diesel zum Einsatz – es gibt noch keine #Doppeldecker mit #Elektroantrieb. Die Kosten: 220 Millionen Euro.
Ein Hauch von #Schottland kommt jetzt nach Berlin: Die BVG beschafft nach Tagesspiegel-Informationen erstmals Doppeldecker des schottischen Herstellers Alexander #Dennis. Nach den aktuellen Plänen, denen am Donnerstag der Aufsichtsrat zugestimmt hat, sollen bis zu 200 neue Doppeldecker beschafft werden – vorläufig mit modernem #Euro-6-Dieselmotor. Aber ein Umstellen auf Elektroantrieb soll möglich sein.

Zunächst sollen zwei Busse gebaut werden, die die BVG dann ausgiebig testen wolle, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Intern rechnet man damit, dass der erste Bus etwa 2020 geliefert werden kann. Bewähren sich die #Probebusse, wolle man zunächst 70 Busse fest bestellen. Bis zu 200 sieht der Rahmenvertrag laut BVG vor.
Derzeit hat das Unternehmen 397 einsatzfähige Doppeldecker; 250 von ihnen werden nach und nach nochmals von Grund auf erneuert. Vor allem Rost hat ihnen zugesetzt. 416 waren 2005 bis 2010 beschafft worden. Einige waren aber bereits nicht mehr zu reparieren. Auch einen Brandschaden hatte es gegeben. Hersteller war MAN, den Innenausbau hatten die Werkstätten der BVG übernommen. Glücklich war die BVG mit diesen Typen nicht. Sie sind sehr schwer und sie sind Spritschlucker. Versuche mit leichteren – und kürzeren – Typen brachten aber keine Lösung.
Nur wenige Unternehmen bauen Doppeldecker

Alexander Dennis war von Anfang an Favorit auf dem sehr engen …

Schiffsverkehr: XXL-Sommer 2018 Wenn die Spree rückwärts fließt aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/10/spree-niedrigwasser-schifffahrt-trockenheit-trinkwasser.html

Wegen der monatelangen #Dürre ist die #Schifffahrt auf anderen Flüssen wie der #Oder längst eingestellt, Ende Oktober könnte auch auf der #Spree der Verkehr ruhen. Könnte die Spree sogar trockenfallen? Und was ist mit dem #Trinkwasser?
Über 20 Grad im Oktober – und weiter kein Regen in Sicht. Die anhaltende Trockenheit hat dazu geführt, dass bald auch die Schifffahrt auf der Spree eingestellt werden könnte. Seit Wochen wird Wasser aus den großen Talsperren in Brandenburg und Sachsen abgelassen, um den Wasserstand zu stabilisieren. Doch auch diese Reserven gehen zur Neige.
Über eine Sperrung entscheidet der Bund

"Ende Oktober ist der Punkt, wo wir sagen, wir haben kein weiteres #Stauwasser mehr", sagte Derk Ehlert von der Berliner Umweltverwaltung am Freitag im Gespräch mit rbb|24. "Und dann wird's eng." Die Entscheidung, die #Schiffe nicht mehr fahren zu lassen, könne das Land Berlin jedoch nicht fällen, da es sich um ein #Bundesgewässer handele. Damit wäre das #Wasser- und #Schifffahrtsamt des Bundes am Zug.

Zur Zeit fließt die Spree extrem langsam, erläuterte Ehlert. Normal sind neun Kubikmeter pro Sekunde, momentan sind es zweieinhalb. Durch Wasserentnahmen und -eingaben an verschiedenen Stellen kommt es zu dem Phänomen, dass die Spree streckenweise rückwärts fließt. "Das ist jetzt noch nicht gefährdend, fällt aber zumindest auf." Die Konzentration der Schwebstoffe im Wasser erhöhe sich natürlich mit der Verringerung der Fließgeschwindigkeit – ökologisch …

barrierefrei + Bahnhöfe: Erhebliche Verzögerungen 53 Berliner U-Bahnhöfe haben immer noch keinen Aufzug Die Bauarbeiten verzögern sich an zahlreichen Stationen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215542011/53-Berliner-U-Bahnhoefe-haben-immer-noch-keinen-Aufzug.html

Berlin. Bis zum Jahr 2020 sollen weitgehend alle 173 Berliner #U-Bahnhöfe #barrierefrei zugänglich sein. Auf dieses Ziel haben sich Senat und Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verständigt. Doch die BVG kommt bei dem Vorhaben nicht wie geplant voran. Derzeit sind nach Angaben der Senatsverkehrsverwaltung erst 119 U-Bahnhöfe #stufenlos erreichbar. In den nächsten Jahren müssen stadtweit noch 53 U-Bahnhöfe umgebaut werden.

Der Berliner Morgenpost liegt eine objektscharfe Übersicht über jeden U-Bahnhof in der Hauptstadt vor, der noch nicht barrierefrei ist. Wie aus den Unterlagen ersichtlich ist, kommt es bei den erforderlichen Umbauarbeiten zum Teil zu erheblichen Verzögerungen im Zeitplan.
#Barrierefreiheit ist ab Anfang 2022 vorgeschrieben

Seit Jahren sind die fehlenden barrierefreien Zugänge ein Ärgernis für die Bürger. Wer mit Kinderwagen unterwegs ist oder gar auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist, hat kein Verständnis für den derzeitigen Zustand. Zudem finden sich Blinde und Sehbehinderte häufig nicht zurecht.

Sebastian Walter (Grüne), Mitglied im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses, kritisiert die BVG scharf: „Es ist nicht akzeptabel, dass die Verkehrsbetriebe die Baumaßnahmen derart auf die lange Bank …

S-Bahn + Regionalverkehr: Berliner S-Bahn Regionalverkehr: So soll’s besser klappen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-s-bahn-regionalverkehr-so-solls-besser-klappen/23178110.html

Für eine der wichtigsten Verbindungen zwischen Berlin und Brandenburg soll frühestens 2020 entschieden werden, wie sie ausgebaut wird.
Tausende ächzen Tag für Tag in den Zügen. Pendler, die aus dem Umland zu ihrem Arbeitsplatz wollen. Berliner, die die schnellen, aber vollen Züge der langsamen S-Bahn vorziehen. Der Frust ist oft hoch ("Wir sind keine Ölsardinen").

Doch für eine der wichtigsten Verbindungen zwischen Berlin und Brandenburg auf der Schiene – die Strecke von Spandau über #Falkensee bis #Nauen – soll frühestens 2020 entschieden werden, wie sie ausgebaut wird. Zur Wahl stehen seit Jahren der Bau eines weiteren Gleises für den #Regionalverkehr oder für eine „#Express"-#S-Bahn.
Und selbst das Jahr 2020 sei ein ambitioniertes Ziel angesichts der Untersuchungen, die noch erforderlich seien, sagte Staatssekretär Stefan Tidow am Donnerstag im Verkehrsausschuss des Parlaments.
Was wird aus der Regionstrecke ins Märkische Viertel

Seit dem vergangenen Jahr prüfen die Länder zusammen mit der Bahn, welche Verbindungen im Programm „#i2030“ ausgebaut werden sollen. Sieben Korridore hatte man damals ausgewählt, darunter auch die Stammbahn von Potsdam in die Innenstadt. Vorgezogen hat man bereits den Wiederaufbau der Stammstrecke der sogenannten #Heidekrautbahn

App + Fahrplan: „Mobility Inside“: Eine App für alle Verkehrsverbünde – wann ist Berlin dabei?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie bewertet der Senat das #VDV-Projekt „#Mobility Inside“, das sich in die Apps der regionalen
Verkehrsunternehmen integrieren lassen soll und Kund*innen ermöglichen, ein deutschlandweites #E-Ticket
zu kaufen?
Antwort zu 1:
Die Steigerung der Attraktivität öffentlicher Verkehrsmittel hat für den Senat eine große
Bedeutung. Insofern begrüßt er alle Bestrebungen, die Nutzung des Nahverkehrs und
weiterer Verkehrsmittel des Umweltverbundes durch eine Vereinfachung der Prozesskette
informieren – buchen – bezahlen zu erleichtern. Der Senat sieht die Initiative des #VDV
(Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) als einen wichtigen Ansatz an, dieses Ziel zu
erreichen. Dem Senat ist aber auch bewusst, dass dieses Projekt vor dem Hintergrund der
föderalen Struktur Deutschlands und den damit verbundenen vielfältigen Zuständigkeiten,
den regional differenzierten #Tarifangeboten und der Vielzahl der Beteiligten vor großen
Herausforderungen steht.
Frage 2:
Wie beteiligt sich Berlin (bzw. #BVG, #S-Bahn oder #VBB) an dem Projekt und wird sich Berlin ggf. nach Ende
der Pilotphase bis 2020 daran beteiligen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt mit: „Die BVG ist derzeit nicht am Projekt „mobility inside“ beteiligt. Zu dem
Projekt steht die BVG mit dem VDV in Austausch. Ob eine Beteiligung nach der Pilotphase
in Frage kommt, kann heute noch nicht beantwortet werden.“
Die Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) teilt mit: „Im Auftrag seiner
Gesellschafter, der Länder Berlin und Brandenburg, steht der VBB über die
Zusammenarbeit der Bundesländer im DELFI e.V. in kontinuierlicher Abstimmung mit dem
VDV-Projekt und den wichtigsten Projektbeteiligten, um zunächst die deutschlandweiten
Fahrplandaten des #DELFI e.V. als Grundlage für eine durchgängige Information in das
VDV-Projekt einzubringen. Darauf aufbauend werden dann Abstimmungen zum
eigentlichen überregionalen Ticketing folgen. Dabei geht es jedoch nicht um eine App für
alle Verbünde, sondern um eine mögliche Anbindung z.B. der #VBB-App an ein nationales
Hintergrundsystem bzw. Netzwerk. Dabei werden auch die Erfahrungen der ab 2019
geplanten ersten Pilotanwendungen der VDV-Initiative berücksichtigt.“
Ob und wie sich das Land Berlin ggf. an dem Projekt beteiligt, wird vor diesem Hintergrund
zu entscheiden sein, wenn nähere Informationen zur organisatorischen und finanziellen
Ausgestaltung von „Mobiliy Inside“ vorliegen.
Frage 3:
Welche anderen Überlegungen gibt es für Kund*innen eine App für alle Verkehrsverbünde für den gesamten
öffentlichen Verkehr, vom Carsharing über Leihräder bis hin zu klassischen #ÖPNV-Angeboten. zu
verwirklichen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt mit: „Die BVG beabsichtigt zeitnah eine Mobilitätsplattform für Berlin zu
starten, über die alle relevanten Mobilitäts-Sharing-Dienste (Car, Bike, Scooter, Roller,
etc.) durch den Kunden für eine Route seiner Wahl angezeigt, gebucht und bezahlt
werden können. Diese Plattform kann dann grundsätzlich auch für andere
Verkehrsverbünde erweitert werden. Die BVG wird im Kontext der Entwicklung einer
Mobilitätsplattform für den Baustein der multimodalen Beauskunftung (Anzeige von in
Berlin verfügbaren öffentlichen Verkehrs- [ÖV] und Sharingangeboten) die
Datendrehscheibe von VBB und VMZ Berlin GmbH nutzen. Zudem ist ein gemeinsamer
fachlicher Austausch zwischen VBB und BVG über die Marktpotentiale und
Kundenanforderungen an eine Mobilitätsplattform, die Entwicklung eines ganzheitlichen
Mobilitätstarifs sowie die Nutzung von Synergien bei der Entwicklung und dem Betrieb von
Bausteinen einer Mobilitätsplattform geplant.“
Der VBB teilt mit: „Es gab und gibt sowohl von größeren Unternehmen in- und außerhalb
des ÖPNV als auch von Startups wiederholt das Bemühen, Angebote für eine
durchgängige Information, Buchung und Bezahlung zu schaffen. Dies ist jedoch aufgrund
der bereits dargestellten Komplexität in Deutschland mit einer Vielzahl von Beteiligten und
ihren jeweiligen Tarifangeboten und Vertriebswegen bisher nur punktuell gelungen.
Insbesondere für Berlin mit seinem dynamischen Markt von Sharingangeboten ist ein
möglichst vollständiges und wirtschaftlich auch tragfähiges Angebot eine große
Herausforderung. Bereits heute informiert der VBB über seine sogenannte „Livekarte“ in
Zusammenarbeit mit der vom Senat beauftragten VMZ Berlin GmbH über verfügbare ÖV-,
3
Individualverkehrs- und Sharingangebote. Der Senat hat deshalb in Abstimmung mit
Brandenburg den VBB gebeten, Lösungsvorschläge für eine einheitliche
Mobilitätsplattform als Grundlage für einen integrierten Informations-, Buchungs- und
Bezahldienst zu erarbeiten. Diese könnte dann auch Grundlage für Kooperationen mit
überregionalen Initiativen und Diensteanbietern sein.“
Berlin, den 09.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Schäden an der Hermann-Gladenbeck-Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Seit wann genau sind dort diese Schilder installiert?

Antwort zu 1:

Die straßenbaubehördliche Anordnung wurde am Donnerstag, den 23.08.2018 erteilt. Die Umsetzung der Anordnung erfolgte bis zum 27.08.2018.

Frage 2:

Welche Art von Brückenschäden liegen an der erst im Jahr 2003 gebauten Brücke konkret vor?

Antwort zu 2:

Das Dehnprofil der Fahrbahnübergangskonstruktion ist verschlissen. Durch die hohen Temperaturen im Sommer kam es zu einer starken Temperaturausdehnung der Brücke mit einer Aufwölbung des Dehnprofils. Schwere abbiegende Fahrzeuge von der BAB A

113 kommend verwalken zusätzlich das elastische Dehnprofil. Die Kombination von extrem hohen Temperaturen mit den Einwirkungen schwerer abbiegender Fahrzeuge mit verstärkter Reibung führte zum Schaden am Dehnprofil.

Frage 3:

Wann wurden diese Schäden festgestellt?

 

Antwort zu 3:

Der Schaden wurde während einer Streckenbefahrung am 24.07.2018 festgestellt. Die Befahrung in der Folgewoche zeigte eine Schadenserweiterung, die für Zweiradfahrer eine Gefahrensituation darstellen könnte.

Frage 4:

Was konkret bedeuten diese Schäden für den Weiterbetrieb der Brücke?

Antwort zu 4:

Der Weiterbetrieb der Brücke ist durch den Schaden nicht gefährdet.

Frage 5:

Wird es neben der Geschwindigkeitsbeschränkung auch zu einer Lastenbeschränkung der Brücke kommen?

Antwort zu 5: Nein.

Frage 6:

Welche Maßnahmen ergreift der Senat in Bezug auf diese Brückenschäden?

Antwort zu 6:

Das Dehnfugenband wird ausgetauscht. Das Verkehrskonzept für die Arbeitsstellensicherung während der Bauzeit wird erstellt und die Bauleistung ausgeschrieben.

Frage 7:

Ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Schäden zu Ablösungen von Brückenteilen kommen kann, die auf die darunter befindliche A113 stürzen könnten?

Antwort zu 7: Nein.

Frage 8:

Mit welcher Zustandsnote gemäß Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 RI-EBW-PRÜF wird diese Brücke derzeit bei der Senatsverwaltung geführt?

Antwort zu 8:

Aktuelle Zustandsnote: 3,0

 

Frage 9:

Welche Zustandsnoten haben nach aktuellem Stand (31.08.2018) alle 258 Brücken die in der Baulast des Bundes und in Auftragsverwaltung Berlins liegen? (Bitte alle Brücken mit Zustandsnote und Beschreibung vorhandener Schäden und Nutzungseinschränkungen auflisten)

Antwort zu 9:

Die Liste der Brücken in der Baulast des Bundes ist als Anlage 1 beigefügt. Die Dokumentation des Zustandes der Brücken erfolgt in einer Bauwerksdatenbank und ist durch laufend aktualisierte Prüfungen und der sukzessiven Abarbeitung einer stetigen Veränderung unterworfen und zudem teilweise sehr umfangreich. Auf eine Gesamtauflistung wird daher  verzichtet und  exemplarisch  der Zustandsbericht für die Hermann-Gladenbeck-Brücke als Anlage 2 beigefügt.

In der Anlage 3 sind die Bauwerke mit den gegenwärtigen Nutzungseinschränkungen aufgeführt.

 

Berlin, den 09.10.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

 

 

 

1

07022

Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (westl. Teil über BAB A 100)

2,9

2

07022

Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (östl. Teil über BAB A 100)

2,9

3

07023

Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Südfahrbahn)

2,7

4

07023

Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Nordfahrbahn)

2,9

5

07024

Dresselsteg

3,0

6

07025

Ostpreußenbrücke

3,0

7

07033

Rudolf-Wissell-Brücke

3,0

8

07035b

Spundwand Rognitzstraße II/Wendeplatte

2,2

9

07037

Kastenbauwerk/Rampenbrücke Ausfahrt Spandauer Damm/Kastenbauwerk im Anschl.a.d.Westendbrücke, BW 29a

2,0

10

07037

Kastenbauwerk/Rampenbrücke Ausfahrt Spandauer Damm/Kastenbauwerk Ausf.Spandauer Damm, BW 29b

2,4

11

07044a

Brücke über Ausfahrt zur Avus/Brücke über Ausfahrt zur Avus, Übb 1, Brücke West

2,0

12

07044a

Brücke über Ausfahrt zur Avus/Brücke über Ausfahrt zur Avus, Übb 2, Brücke Ost

2,2

13

07044b

Brücken über die Halenseestr. Ost (07044 b-d)/Brücke Ost ü. Halenseestraße Ost, FR Nord (07044b)

2,0

14

07044c

Brücken über die Halenseestr. Ost (07044 b-d)/Brücke West ü. Halenseestraße Ost, FR Süd (07044c)

2,0

15

07044d

Brücken über die Halenseestr. Ost (07044 b-d)/Brücke West ü. Halenseestraße Ost, FR A115(07044d)

2,2

16

07044h

Ringbahnbrücke und Rampenbrücke/Ringbahnbrücke (07044h)

2,2

17

07044i

Ringbahnbrücke und Rampenbrücke/Rampenbrücke, Einfahrt zur A 100, BW4 (07044i)

2,3

18

07044k

Brücke über Ein- u. Ausfahrt zur Avus am ADF/Brücke über Ein- und Ausfahrt zur Avus am ADF

2,8

19

07067

Cordesstraßenbrücke/Cordesstraßenbrücke, Übb 2 (Mittelstreifen)

2,5

20

07067

Cordesstraßenbrücke/Cordesstraßenbrücke, Übb 3 (FR Wannsee)

2,7

21

07067

Cordesstraßenbrücke/Cordesstraßenbrücke, Übb1 (FR Wilmersdorf)

2,8

22

07069

Westliche Avusbrücke, 3 Überbauten/Westliche Avusbrücke, Übb 1 (FR Charlottenburg)

2,5

23

07069

Westliche Avusbrücke, 3 Überbauten/Westliche Avusbrücke, Übb 2 (Mittelstreifen)

2,5

24

07069

Westliche Avusbrücke, 3 Überbauten/Westliche Avusbrücke, Übb 3 (FR Wannsee)

2,5

25

07077

Messedammbrücke II

2,2

26

07083

Westendbrücke

3,0

27

07086

Rampenbrücke Ausfahrt Siemensdamm

2,3

28

07088a

Westl. u. Östl. Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm/Westliche Rampenbrücke Kurt-Schumacher Damm

2,5

29

07088b

Westl. u. Östl. Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm/Östliche Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm

2,4

30

07089

Östliche Brücke über den Siemensdamm

2,5

31

07090

Westliche Brücke über den Siemensdamm

3,3

32

07091

Brücke Ausfahrt BAB Siemensstadt/Brücke Ausfahrt BAB Siemensstadt, Übb2 (Nord)

2,7

33

07091

Brücke Ausfahrt BAB Siemensstadt/Brücke Ausfahrt BAB Siemensstadt, Übb1 (Süd)

2,8

34

07093

Rampenbrücke Siemensstadt Einfahrt zur BAB A 100

2,0

35

07102

AFT-Überführung    Kurt-Schumacher-Damm-Ost/AFT-Überführung    Kurt-Schumacher-Damm

2,5

36

07103

FGT Einfahrt Kurt-Schumacher-Damm West

1,1

37

07105

Hinckeldeybrücke/Hinckeldeybrücke, Übb. Ost, FR Reinickendorf

2,4

38

07105

Hinckeldeybrücke/Hinckeldeybrücke, Übb. West, FR Charlottenburg

2,4

39

07106

FGT Einfahrt Kurt-Schumacher-Damm Ost

1,2

40

07107

FGT Ausfahrt Kurt-Schumacher-Damm Ost

1,3

41

07108

FGT Ausfahrt Kurt-Schumacher-Damm West

1,8

42

07111a

Weltlingerbrücke

2,4

43

07130

Spandauer Damm Brücke über BAB

2,2

44

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Rampenbrücke z. Brücke ü.d. Tegeler Weg, Überbau C

1,3

45

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Brücke über den Tegeler Weg, Überbau A1

1,9

46

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Brücke über den Tegeler Weg, Überbau A2

1,9

47

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Brücke über den Tegeler Weg, Überbau B1

2,5

48

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Brücke über den Tegeler Weg, Überbau B2

2,5

49

07155

Tunnel Jaffèstraße

2,4

50

07156

Brücke Avus Stadtring

3,0

51

07157

Brücke Ausfahrt Avus-Stadtring/Brücke Ausfahrt Avus Stadtring

2,3

52

07159

Brücke über die Bahnanlagen am S-Bhf Eichkamp

3,0

53

07162

Goerdelerdammbrücke

2,4

54

08001

Stößenseebrücke und Treppenanlage/Stößenseebrücke

2,9

55

09005b

Hohenzollerndammbrücke BAB/Hohenzollerndammbrücke BAB, Übb.1 (Südost) – 1.BA

2,2

56

09005b

Hohenzollerndammbrücke BAB/Hohenzollerndammbrücke BAB, Übb.2 (Nordwest)-2.BA

2,3

57

09011

Avusbrücke Auerbacher Straße/Avusbrücke Auerbacher Straße, Übb. 2

2,0

58

09011

Avusbrücke Auerbacher Straße/Avusbrücke Auerbacher Straße, Übb.1

2,4

59

09013

Avusbrücke Dauerwaldweg/Avusbrücke Dauerwaldweg, Übb. 1

1,9

60

09013

Avusbrücke Dauerwaldweg/Avusbrücke Dauerwaldweg, Übb. 2

1,9

61

09017

BAB A 100 Brücke über die Bundesallee

2,4

62

09023

Wangenheimsteg

2,4

63

09024

Schwarzbacher Brücke

2,5

64

09026

Paulsborner Brücke

3,0

65

09029

BAB A 100 Brücke über die Ausfahrt Detmolder Str./Brücke ü. der Ausfahrt Detmolder Str., Übb2 (Nord)

2,3

66

09029

BAB A 100 Brücke über die Ausfahrt Detmolder Str./Brücke ü. der Ausfahrt Detmolder Str., Übb1 (Süd)

2,8

 

 

 

67

09030

Rampenbrücke Ausfahrt BAB A 100 Detmolder Str.

2,4

68

09031

BAB A 100 Brücke über die Blissestr. u. Stützmauer/Brücke über die Blissestraße, Übb 2 (Süd)

1,5

69

09031

BAB A 100 Brücke über die Blissestr. u. Stützmauer/Brücke über die Blissestraße, Übb 1 (Nord)

2,0

70

09033

Trabener Steg/Trabener Steg (Fussgängerbrücke)

2,3

71

09042a

Halenseestraßenbrücke, Fahrtrichtung Nord

2,0

72

09042b

Halenseestraßenbrücke, Fahrtrichtung Süd/Halenseestraßenbücke, Fahrtrichtung Süd

2,0

73

09046

Brücke über die Prinzregentenstraße/Brücke über die Prinzregentenstraße, Übb1 (Nord)

2,0

74

09046

Brücke über die Prinzregentenstraße/Brücke über die Prinzregentenstraße, Übb2 (Süd)

2,3

75

09049

Brücke über die Mecklenburgische Straße/Brücke über die Mecklenburgische Straße, Übb 1

2,4

76

09049

Brücke über die Mecklenburgische Straße/Brücke über die Mecklenburgische Straße, Übb 2

2,7

77

09050

Brücke Wexstraße-Süd

2,5

78

09054

Brücke über die Forckenbeckstraße/Brücke über die Forckenbeckstraße, Übb 1 (ost)

2,5

79

09054

Brücke über die Forckenbeckstraße/Brücke über die Forckenbeckstraße, Übb 2 (west)

2,5

80

09055

Brücke über den Westring/Brücke über den Westring, Übb 1 (Östl.)

2,9

81

09055

Brücke über den Westring/Brücke über den Westring, Übb 2 (Westl.)

2,9

82

09056

Brücke über die Rudolstädter Straße

2,9

83

09057

Brücke am S-Bhf Schmargendorf (Heidelberger Platz)

2,4

84

09058

Brücke über die Mecklenburgische Straße/Brücke ü.d. Mecklenburgische Straße, Übb2 (west)

2,3

85

09058

Brücke über die Mecklenburgische Straße/Brücke ü.d. Mecklenburgische Straße, Übb1 (ost)

2,8

86

09060

Hoher Bogen

2,9

87

09061

Brücke Abfahrt BAB A 100 Stadtring/Brücke Abfahrt BAB Stadtring

2,0

88

09062

Brücke Einfahrt zum AK Wilmersdorf

2,5

89

09068

Kreuzungsbauwerk Schmargendorf/Kreuzungsbauwerk Schmargendorf, Übb2 (südl.)

2,0

90

09068

Kreuzungsbauwerk Schmargendorf/Kreuzungsbauwerk Schmargendorf, Übb1 (nördl.)

2,4

91

10024

Stützbauwerk am Nikolassee

2,4

92

10062

Glienicker Brücke und Treppenanlage/Glienicker Brücke

2,5

93

10085a

Autobahnbrücke Dreilinden/Autobahnbrücke Dreilinden westliche Fahrbahn

3,0

94

10085b

Autobahnbrücke Dreilinden/Autobahnbrücke Dreilinden östliche Fahrbahn

3,2

95

10086

Königswegbrücke

2,5

96

10087

Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt/Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt, Übb 1

2,5

97

10087

Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt/Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt, Übb 2

2,5

98

10088

Autobahnbrücke am Nikolassee/Autobahnbrücke am Nikolassee, ÜBB 2

1,7

99

10088

Autobahnbrücke am Nikolassee/Autobahnbrücke am Nikolassee, ÜBB 1

1,9

100

10088

Autobahnbrücke am Nikolassee/Autobahnbrücke am Nikolassee, ÜBB 3

2,0

101

10089

Alemannenbrücke

2,8

102

10090

Borussenbrücke

2,7

103

10091

Spanische Allee-Brücke

2,7

104

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 2

1,0

105

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 3

1,0

106

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 4

1,0

107

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 1

1,1

108

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 5

1,2

109

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 2

1,0

110

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 3

1,0

111

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 4

1,0

112

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 5

1,0

113

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 1

1,8

114

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 2

1,0

115

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 3

1,0

116

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 4

1,0

117

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 5

1,0

118

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 1

1,3

119

10096

Rosemeyer-Steg und Stützwände/Rosemeyer-Steg

2,4

120

10099

Autobahnbrücke Schwarzer Weg/Autobahnbrücke Schwarzer Weg, Übb 1

1,9

121

10099

Autobahnbrücke Schwarzer Weg/Autobahnbrücke Schwarzer Weg, Übb 2

2,3

122

10115_1

Avusbrücke über den Hüttenweg/Avusbrücke über den Hüttenweg, RF Zehlendorf

1,6

123

10115_2

Avusbrücke über den Hüttenweg/Avusbrücke über den Hüttenweg, RF Charlottenburg

1,7

124

11020

Rampenbrücke Ausfahrt Friedenauer Brücke

2,3

125

11021

Brücke über die Rubensstraße und Stützwand/Brücke über die Rubensstraße, FR Sachsendamm

2,0

126

11021

Brücke über die Rubensstraße und Stützwand/Brücke über die Rubensstraße, FR Steglitz

2,2

127

11022

Friedenauer Brücke

2,4

128

11023

FGT Bhf. Friedenau

1,9

129

11024

Werdauer-Weg-Brücke

2,5

130

11026

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Br.Verbindungs-FB AK Schöneberg z.BAB A100 (11026)

2,5

131

11027

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Brücke über den Grazer Damm, Übb 2

2,0

132

11027

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Brücke über den Grazer Damm, Übb 3

2,0

133

11027

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Brücke über den Grazer Damm, Übb 1 (nördl. Übb)

2,3

 

 

 

134

11027

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Brücke über den Grazer Damm, Übb 4 (südl. Übb)

2,5

135

11028

Brücke AK Schöneberg/Brücke AK Schöneberg, Übb 1 (westlicher Übb)

2,4

136

11028

Brücke AK Schöneberg/Brücke AK Schöneberg, Übb 2

2,4

137

11028

Brücke AK Schöneberg/Brücke AK Schöneberg, Übb 3

2,4

138

11028

Brücke AK Schöneberg/Brücke AK Schöneberg, Übb 4 (östlicher Übb)

2,8

139

11039

Tunnel Innsbrucker Platz mit Trogstrecken/Rahmenbrücke i.Z.d.Einfahrt Wexstr.

2,8

140

11050

Friedrich-Gerlach-Brücke/Friedrich-Gerlach-Brücke, Übb1 (nördlicher Übb)

2,4

141

11050

Friedrich-Gerlach-Brücke/Friedrich-Gerlach-Brücke, Übb2 (südlicher Übb)

2,4

142

11052

Hermann-Ganswindt-Brücke

2,3

143

11066

Friedrich-Haak-Brücke

2,5

144

11067

August-Druckenmüller-Brücke

2,7

145

11083

FGB Sachsendammsteg und Rampe/FGB Sachsendammsteg und Treppe (11083)

2,4

146

11083a

FGB Sachsendammsteg und Rampe/Rampe und Rampenbrücke z. Sachsendammsteg (11083a)

2,0

147

11084

FGB ü. S-Bahn am Schöneberger Südgelände/- Fußgänger Brücke

1,0

148

12028a

Br.üb.Albrecht-,Kieler Str,Düppelmarkt u.2 Trhs/Brücke über Albrechtstraße (12028a)

2,7

149

12028b

Br.üb.Albrecht-,Kieler Str,Düppelmarkt u.2 Trhs/Brücke ü.d.Kielerstraße u.den Düppelmarkt (12028b)

2,4

150

12037

Einfahrtsrampenbrücke West a.d.Friedenauer Brücke

2,7

151

12038

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Joachim-Tiburtius-Brücke (südöstlicher Überbau)

2,5

152

12038c

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Einfahrtsrampe Nord J.-Tiburtius-Brücke (12038c)

2,4

153

12038d

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Ausfahrtsrampe Nord J.-Tiburtius-Brücke (12038d)

2,3

154

12038e

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Ausfahrtsrampe Süd J.-Tiburtius-Brücke (12038e)

2,0

155

12038f

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Einfahrtsrampe Süd J.-Tiburtius-Brücke (12038f)

2,8

156

13040

Brücke über die Manteuffelstraße/Brücke über die Manteuffelstraße, Übb1 (Nord)

2,0

157

13040

Brücke über die Manteuffelstraße/Brücke über die Manteuffelstraße, Übb2 (Süd)

2,4

158

13042

Brücke über den Tempelhofer Damm/Brücke über den Tempelhofer Damm, Übb2 (Süd)

1,9

159

13042

Brücke über den Tempelhofer Damm/Brücke über den Tempelhofer Damm, Übb1 (Nord)

2,2

160

13044

Brücke über die Oberlandstraße/Brücke über die Oberlandstraße, Übb 1 (Südwest)

2,0

161

13044

Brücke über die Oberlandstraße/Brücke über die Oberlandstraße, Übb 2 (Nordost)

2,0

162

13049

Tunnel Gilette und Stützwand/Tunnel Gillette

2,0

163

13051

Rampenbrücke Alboinstraße

2,4

164

13060c

Brücke Südring über NME/Brücke Südring über NME, FR Ost

2,2

165

13060c

Brücke Südring über NME/Brücke Südring über NME – Verbreiterung, FR Ost

2,3

166

13060d

Brücke Südring über NME/Brücke Südring über NME, FR West

2,0

167

13060d

Brücke Südring über NME/Brücke Südring über NME – Verbreiterung, FR West

2,3

168

13071

Brücke AS Gradestr-/über Gottlieb-Dunkel-Str/Brücke AS Gradestr./ü. Gottlieb-Dunkel-Str. Übb 1

2,5

169

13071

Brücke AS Gradestr-/über Gottlieb-Dunkel-Str/Brücke AS Gradestr./ü. Gottlieb-Dunkel-Str. Übb 2

2,5

170

13072a

Rampenbrücke I und II über Teltowkanal/Rampenbrücke I über Teltowkanal

2,4

171

13072b

Rampenbrücke I und II über Teltowkanal/Rampenbrücke II über Teltowkanal

2,9

172

13076

Verbindungsfahrbahn von der A 102 zur A 100/Verbfb. A 102 zur A 100, Brücke nördl. Teltowkanal

2,3

173

13076

Verbindungsfahrbahn von der A 102 zur A 100/Verbfb. A 102 zur A 100, Brücke südl. Teltowkanal

2,4

174

13076

Verbindungsfahrbahn von der A 102 zur A 100/Verbfb. A 102 zur A 100, Brücke über Teltowkanal

2,4

175

14083a

Fußgängersteg Britzer Tor/Östliche Rampenbrücke – Fußgängersteg Britzer Tor

1,9

176

14083b

Fußgängersteg Britzer Tor/Westliche Rampenbrücke – Fußgängersteg Britzer Tor

1,9

177

14083c

Fußgängersteg Britzer Tor/Geh- und Radwegbrücke Britzer Tor

1,7

178

14100 1

Brücke BAB A 100 über die Buschkrugallee/Überbau Nord (RFB Tempelhof)

2,4

179

14100 2

Brücke BAB A 100 über die Buschkrugallee/Überbau Süd (RFB Schönefeld)

2,3

180

14106 1

Brücke BAB A100 über die Ballinstraße/Überbau 1 (Rampe 1.4 Nord)

2,7

181

14106 2

Brücke BAB A100 über die Ballinstraße/Überbau 2 (RFB Tempelhof)

1,7

182

14106 3

Brücke BAB A100 über die Ballinstraße/Überbau 2° (RFB Schönefeld)

2,2

183

14106 4

Brücke BAB A100 über die Ballinstraße/Überbau 1° (Rampe 1.2 Süd)

2,3

184

14114a

AD Neukölln/Brücke Ausfahtsrampe A 113 nach A 100 – AD 14

2,5

185

14114c

AD Neukölln/Brücke A 100 über A 113 nach Norden – AD 13

2,2

186

14114e

AD Neukölln/Brücke A 113 über Neuk. Schifffahrtskanal – AD 10N

1,8

187

14114g

AD Neukölln/Brücke A 113 über Neuk. Schifffahrtskanal – AD 10S

2,0

188

14114i

AD Neukölln/Brücke A 100 über A 113 nach Süden – AD 12

2,4

189

14114k

AD Neukölln/Brücke Einfahrtsrampe A 100 nach A 113 – AD 11

2,2

190

14127

Brücke über den Britzer Verbindungskanal

2,2

191

14156

Brücke üb. BAB A 100 i.Z.Sonnenallee (SON 04)

1,9

192

15047

Brücke Am Falkenberg

2,3

193

15062

Brücke über die S-Bahn/Brücke über die S-Bahn, Übb 1 (West)

2,3

194

15062

Brücke über die S-Bahn/Brücke über die S-Bahn, Übb 2 (Ost)

2,5

195

15063a

Brücken Ausf.n.Schönefeld u.Einf.n.Dresden/Brücke Ausfahrt nach Schönefeld

2,2

196

15063b

Brücken Ausf.n.Schönefeld u.Einf.n.Dresden/Brücke Einfahrt nach Dresden

2,3

197

15064

Brücke über Am Seegraben/Brücke über Am Seegraben, FR Berlin

2,5

198

15064

Brücke über Am Seegraben/Brücke über Am Seegraben, FR Schönefelder Kreuz

2,9

199

15065

Brücke über Buntzelstraße/Brücke über Buntzelstraße, FR Schönefelder Kreuz

2,0

200

15065

Brücke über Buntzelstraße/Brücke über Buntzelstraße, FR Berlin

2,3

 

 

 

201

15066

FGT Bohnsdorf

1,4

202

15105

Anna-Nemitz-Brücke

2,2

203

15116

Fanny-Zobel-Brücke

1,5

204

15129

Hermann-Gladenbeck-Brücke

3,0

205

15134

Brücke AS Adlershof/Überbau Süd (FR Schönefeld)

2,3

206

15134

Brücke AS Adlershof/Überbau Nord (FR Tempelhof)

2,9

207

15148

BAB-Brücke über den Teltowkanal

2,3

208

15153

Brücke über die Rudower Straße/Überbau Ost (FR Tempelhof)

2,0

209

15153

Brücke über die Rudower Straße/Überbau West (FR Schönefeld)

2,0

210

15154

Fußgängerbrücke Gerosteig

1,8

211

16090

Adlergestellbrücke

2,0

212

18010

Malchower Brücke

2,9

213

19031

Heinersdorfer Brücke und Stützwand/Heinersdorfer Brücke, Übb 1

2,7

214

19031

Heinersdorfer Brücke und Stützwand/Heinersdorfer Brücke, Übb 2

2,8

215

19059

FGT Heinersdorf

2,4

216

19084

Schönerlinder Brücke (A 114)

2,2

217

19168

Hobrechtsfelder-Chaussee-Brücke

1,5

218

19172

Brücke im Zuge der Boenkestraße über die BAB A 10/Brücke im Zuge der Boenkestraße über die BAB A 10

1,2

219

19173

Brücke über die Schönerlinder Straße/südl. ÜBB

1,0

220

19173

Brücke über die Schönerlinder Straße/nördl. ÜBB

1,7

221

19174

Brücke über den Lietzengraben/Brücke über den Lietzengraben, südlicher ÜBB

1,0

222

19174

Brücke über den Lietzengraben/Brücke über den Lietzengraben, nördlicher ÜBB

1,0

223

19175

BAB-Brücke über die Panke/BAB-Brücke über die Panke, südlicher ÜBB

1,0

224

19175

BAB-Brücke über die Panke/BAB-Brücke über die Panke, nördlicher ÜBB

1,6

225

19176

Brücke über die Karower Chaussee/nördlicher ÜBB

1,0

226

19176

Brücke über die Karower Chaussee/südlicher ÜBB

1,6

227

19201

Laakebrücke

2,5

228

19202

Schloßalleebrücke

2,3

229

19203

Malchower-Weg-Brücke

2,0

230

19204

Bahnhofstraßenbrücke (Blankenburg)

2,5

231

19205

Hebammensteigbrücke

2,0

232

19206

Königsteinbrücke

2,0

233

19207

Pankebrücke (A 114)/Pankebrücke (A 114), Übb 1 (Ost)

2,0

234

19207

Pankebrücke (A 114)/Pankebrücke (A 114), Übb 2 (West)

2,3

235

19208

westl. Bucher-Str.-Brücke (A 114) u.Stützwände/westl. Bucher-Str.-Brücke (A 114)

2,3

236

19212

Außenringbrücke (A 114)/Außenringbrücke (A 114), Übb 1

3,0

237

19212

Außenringbrücke (A 114)/Außenringbrücke (A 114), Übb 2

3,0

238

20105

Robert-Schuman-Brücke

2,3

239

20107

Brücke über die Otisstraße/Brücke ü. d. Otisstraße, Übb 2

2,0

240

20107

Brücke über die Otisstraße/Brücke ü. d. Otisstraße, Übb 1

2,4

241

20108

Brücke über die Flohrstraße/Brücke ü.d. Flohrstraße, FR Hamburg

2,3

242

20108

Brücke über die Flohrstraße/Brücke ü.d. Flohrstraße, FR Berlin

2,3

243

20109

Seidelstraßenbrücke

2,3

244

20111

Rampenbrücke Einfahrt Antonienstr.

2,3

245

20124

FGT Otisstraße

1,9

246

20125

Brücke über die Holzhauser Straße/Brücke über die Holzhauser Straße, Übb2 (Ost)

2,4

247

20125

Brücke über die Holzhauser Straße/Brücke über die Holzhauser Straße, Übb1 (West)

2,5

248

20127

Aristide-Briand-Brücke

2,2

249

20142

Rendsburger Brücke

2,5

250

20144a

Kreuzungsbauwerk Ernststraße u. Rohrbrücke/Rohrbrücke an der Ernststraße (20144a)

1,2

251

20150

Tunnel Tegel Ortskern +nördl.Trogstr.+Technik-BW's/Industriegleis auf Tunnel Tegel (20150)

1,0

252

20153

Brücke über den Nordgraben/Brücke über den Nordgraben (20153)

1,9

253

20154

Brücke über Waidmannsluster Damm/Brücke über Waidmannsluster Damm, Übb 2

2,2

254

20154

Brücke über Waidmannsluster Damm/Brücke über Waidmannsluster Damm, Übb 1

2,3

255

20170

Brücke über den Hermsdorfer Damm

2,5

256

20193

Grüne Brücke (Dambockstr.)

2,5

257

20220

Schulzendorfer Brücke mit Wildschutzrost/Schulzendorfer Brücke (20220)

2,4

258

20240

Kiefheider-Weg-Brücke

2,0

259

20250

Grenzwegbrücke

2,2

 

BERLIN: Senatsverwaltung für

 

Teil-BW 3546231   0   (15129)

 

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz                             Straße Bw-Amt

 

A 113

Senatsverwaltung für Umwelt,

 

AM/SM  Stützpunkt Tempelhof

 

 

Zustandsbericht

nach DIN 1076

 

 

Bauwerksname

 

Hermann-Gladenbeck-Brücke

 

Teilbauwerksname Hermann-Gladenbeck-Brücke

 

Kreis Ort

 

Für Berlin nicht vorhanden! Treptow

 

Bauwerksrichtung  von Südwest (Neukölln) nach Nordost (Treptow)

Bauwerksart          Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke

 

Tragfähigkeit

Baujahr Überbau

 

60/30 nach DIN 1072

2004                          Baujahr Unterbau  2004

 

 

 

 

 

 

 

Prüfrichtung   von Südwest (Neukölln) nach Nordost (Treptow)

 

 

Zustandsnote:3,0

Textfeld: Zustandsnote:3,0

 

Straßen im Bauwerksbereich

 

Straße

Von Abschn.- nullpunkt

Nach Abschn.- nullpunkt

Netzkn.- abschnitt

Station Anfang

Station Mitte

Station Ende

Betriebs-KM Mitte

Lage

Baulast

Amt

AM/ SM

UI

OD

A 113

3547075

3546074

90

0

14,515

unten

Bund

 

00

 

 

G 0

 

 

 

0

0

0

0,000

oben

Land/LV

 

00

SBV

F



Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Überbau – Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke

 

[45]

[47]

 

Längsträger des Trägerrostes, Stahl / Metall, Gesamtes Bauteil, Angerostet, Maßnahme {1}                              0   0   1

. . . Blech, Durchgehend, Angerostet, Unterseite, am LT 2 und LT 3, Maßnahme {1}                                            0   0   1

 

 

3546231_0_15H ABDECKBLECH KORROSION AN KANTEN

 

[27]

 

Platte, Beton, Vereinzelt, Schrägriss mit Aussinterung, Anzahl: 2 Stelle(n), Widerlager hinten, Unterseite, Siehe Skizze 1,

Zwischen dem 8-ten und 9-ten Längsträger von rechts, Maßnahme {2}

 

0   0   2

 

 

3546231_0_15H_RISS MIT AUSSINTERUNG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[30]

 

Verbundträger / -balken, Korrosionsschutz, Deckbeschichtung, Bereichsweise, Unvollständig, Mitte längs am Bauwerk, 1-tes Bauteil von links, Oben außen, Maßnahme {1}

 

0   0   1

 

[26]

 

Verbundträger / -balken, Stahl / Metall, Punktuell, Abgeplatzte Beschichtung, Untergrund rostig, Anzahl: 2 0  0  1 Stelle(n), Unterseite, Siehe Skizze,

  • 1 Stelle am 1. LT von rechts, über der linken Fahrspur FR Süd, unterer Flansch
  • 1 Stelle am 7. LT von rechts, hinten am Ende des LT, Unterkante, Maßnahme {1}

 

[15]

 

Längsträger, Beschichtung, Gering, Anprallschaden, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unterseite, – Schrammspuren an 2. und 3. LT über rechtem Fahrstreifen FR Nord und vorne über mittlerer Fahrspur beginnend jeweils angerostet.

  • Anprallschaden an 12. LT hinten und 13. LT vorn, Maßnahme {1}

 

0   0   1

 

[43]

 

Längsträger, Korrosionsschutz, Deckbeschichtung, Stellenweise, Abgeblättert, Unterseite, Maßnahme {1}        0   0   1

 

 

3546231_0_15H_DECKBESCHICHTUNG     ABGEBLÄTTERT

 

[18]

 

Endquerträger, Beton, Eine Stelle, Abgeplatzt, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unten, Siehe Skizze 1,

Über dem 1. Lager von rechts ist am Anschluß des Längsträgers an den Endquerträger eine Betonabplatzung vorhanden., Maßnahme {2}

 

0   0   1

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

3546231_0_15H   BETONABPLATZUNG

 

[3]         Endquerträger, Betongefüge, Eine Stelle, Fremdkörpereinschluss, Vorne am Bauwerk, Mitte quer, Unten,

0

0

1

Siehe Skizze, Holzeinschluss, Maßnahme {5}

Unterbau – Widerlager

 

 

 

[42]       Widerlager, Betonoberfläche, Bereichsweise, Abgeplatzt, Widerlager vorn, Unten, Schadenserweiterung,

0

0

1

Siehe Skizze 2, Sockel., Maßnahme {16}

 

3546231_0_15H BETONABPLATZUNG SOCKEL

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[29]

 

Widerlagerwand, Fugenband der Senkrechtfuge, Durchgehend, Herausstehend, Widerlager vorn, Links, Oben, Siehe Skizze 2, stellenweise, fehlt, Widerlager hinten, 3 Stellen, Maßnahme {7}

 

0   0   1

 

 

3546231_0_15H FUGENBAND HERAUSSTEHEND

 

[16]

 

Widerlagerwand, Kunststein des Mauerwerks, Mehrfach, Herausgebrochen, Anzahl: 2 Stelle(n), Widerlager 0  0  1 hinten, Unten, Siehe Skizze 2, Maßnahme {7}

 

 

3546231_0_15H AUSBRUCH IM MAUERWERK

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[44]

Widerlagerwand, Beton, Eine Stelle, Rostfahne, Widerlager vorn, Links, Oben, Siehe Skizze 2, An Schalungsanker, Maßnahme {7}

 

0

0

1

[46]

Kammerwand, Fugen senkrecht, Eine Stelle, Verdrückt, Widerlager vorn, Rechts, Unten, Siehe Skizze Maßnahme {5}

2,

0

0

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H FUGENBAND VERDRÜCKT

 

[5]

 

Lagersockel, Beton, Ein Stück, Längsrisse Rissbreite < 0,1 mm, Widerlager vorn, Der Lagersockel 4 ist längs gerissen, Maßnahme {16}

 

0   0   1

 

Lager – Verformungslager einachsig beweglich, bewehrt

 

[53]

 

Brücke, Elastomer, An einigen Bauteilen, Prüfung nicht möglich, Anzahl: 8 Stück, Bauteil nicht einsehbar / 0  0  0 zugänglich, die Gitter des Vogeleinflugschutzes ließen sich nicht öffnen, da die Verschraubungen zu tief

und die Gitter an sich zu eng aneinander sitzen, Maßnahme {7}

 

 

3546231_0_15H_LAGER NICHT ZUGÄNGLICH

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Lager – Verformungslager ohne Festhaltung, bewehrt

 

[32]

Plattenbalken / Trägerrost, Elastomer, Beginnend, Verformt, Anzahl: 8 Stück,

0

0

1

 

Die Kanten der Elastomerkissen sind durch die Verschiebung in Längsrichtung feldseitig von der unteren

 

 

 

 

sowie kammerseitig von der oberen Lagerplatte über ca. 3 cm abgelöst. Die klaffende Fuge stellt aber keine

 

 

 

 

Einschränkung in der Dauerhaftigkeit und Funktion der Lager dar., Maßnahme {5}

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_KLAFFENDE FUGE

Fahrbahnübergang – Waagerechte Gummiplatte / Elastomer

 

[57]

 

Brücke, Fugenband, Fugen längs, Stellenweise, Rissig, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {7}

 

0   0   2

 

 

3546231_0_15H_FUGENBAND RISSIG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Fahrbahnübergang – Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion

 

[40]

Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Profile, Stellenweise, Beschädigt durch Fremdeinwirkung, Anzahl: 1 Stelle(n), Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Siehe Skizze 1, Die Stahlprofile sind verbogen, Maßnahme {7}

0

0

2

[33]

Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Korrosionsschutzbeschichtung auf Metall, Mehrfach, Abgefahren, Vorne und hinten am Bauwerk, Vereinzelt sind die Profile korrodiert, Maßnahme {1}

0

0

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_BESCHICHTUNG    ABGEFAHREN

 

[58]

Fugenband der Teppichkonstruktion, Polyurethan, Bereichsweise, Gerissen, Länge: 300,0 cm, Widerlager

1

2

3

 

hinten, Links, Fehlerhafte / problematische Baustoff- / Materialauswahl, Teppich stellt sich bei hohen

 

 

 

 

Bauwerkstemperaturen auf und ist durch das Überfahren des Schwerverkehrs gerissen. Der aufgestellte

 

 

 

 

Teppich stellt für Motorradfahrer etc. eine Gefahrenstelle dar. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h zu

 

 

 

 

reduzieren., EP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_ZU_WH_GERISSENER    TEPPICH

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[41]

 

Plattenbalken / Trägerrost, Fugenband der Teppichkonstruktion, Gummi, Stellenweise, Schadhaft, Anzahl: 2 Stück, Hinten am Bauwerk, Maßnahme {7}

 

0   0   2

 

Kappe

 

[35]

 

Überbau, Kappe, Betonfertigteil, Mehrfach, Herausgebrochen, Hinten am Bauwerk, Mitte links, Schadenserweiterung, Siehe Skizze 1, an der Mittelinsel, Maßnahme {7}

 

0   2   2

 

 

3546231_0_15H_BORDSTEIN    HERAUSGEBROCHEN

 

[9]

Trägerrost, Gesims, Betonoberfläche, Vereinzelt, Oberfläche grobporig, Vorne und hinten am Bauwerk, Rechts, Oben, Maßnahme {2}

0

0

0

[56]

Brücke, Draufsicht des Gesimses, Beton, Eine Stelle, Rissig, Am Anfang des Bauwerks, Rechts, Siehe Skizze 1, Maßnahme {2}

0

0

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_GESIMS RISSIG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Schutzeinrichtungen

 

[24]

 

Überbau, Schrammbord, Betonfertigteil, Mehrfach, Rissig, Vereinzelt sind Bordsteine beschädigt,, Maßnahme {2}

 

0   0   1

 

[20]

 

Überbau, Geländer ohne Seil mit sonstiger Füllung, Nicht rostender Stahl, An einigen Bauteilen, Angerostet, 0  0  1 Maßnahme {1}

 

 

3546231_0_15H_GELÄNDER    ANGEROSTET

 

[22]

 

Überbau, Pfostenverguss des Geländers, Mehrfach, Gerissen, Siehe Skizze 1, Maßnahme {2}                          0   0   1

 

 

3546231_0_15H_PFOSTENVERGUSS    RISSIG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[31]

Plattenbalken / Trägerrost, Füllung des Vogelschutzes, Stahl / Metall, Vereinzelt, Verbogen, Anzahl: 2

0

0

1

 

Stelle(n), Beide Widerlager, Links, Unterseite, Siehe Skizze 1,

 

 

 

 

Das Vogeleinfluggitter liegt an der Leitungsaufhängung an und ist verbogen, die Leitungsaufhängung hängt

 

 

 

 

zu tief., Maßnahme {7}

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_VERBOGENES     VOGELEINFLUGGITTER

 

[12]

 

Träger, Füllung des Vogelschutzes, Blech, Ausgeprägt, Ungleichmäßig, Gesamtes Bauteil, Die schräg an den LT angebrachten Bleche liegen teilweise nicht an, Maßnahme {7}

 

0   0   1

 

Ausstattungen

 

[54]

 

Ausstattungen, Schraube, Mehrfach, Angerostet, Gitterrost, Maßnahme {1}                                                            0   0   1

 

 

3546231_0_15H_VERSCHRAUBUNG    ANGEROSTET

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[48]

 

Befestigungsschelle der Längsleitung, Eine Stelle, Verdreht, Vorne am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Versatz, FR Süd, Verbindungsstoß zum Zeitpunkt der Prüfung augenscheinlich dicht, Maßnahme {5}

 

0   0   0

 

 

3546231_0_15H_BEFESTIGUNGSSCHELLE    SCHRÄG

 

[52]

 

Rohr der Längsleitung, Versatz, Eine Stelle, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, zwischen Trägern 2-3, Maßnahme {7}

 

0   0   0

 

 

3546231_0_15H ENTWÄSSERUNGSROHR ANGEROSTET

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[14]

Unterbau, Auslaufrohr der Entwässerungsrinne auf der Auflagerbank, Stahl / Metall, Mehrfach, Nicht ausreichend, Beide Widerlager, Die Entwässerungstutzen sind nur 5 cm lang, das anfallende Wasser tropft gegen das Widerlager, Maßnahme {5}

0

0

1

[25]

Überbau, Verankerung des Beleuchtungsmastes, Futterblech, Ein Stück, Nicht gesichert, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Siehe Skizze 1, Auf Mittelinsel, Maßnahme {17}

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_FUTTERBELCH NICHT GESICHERT

Leitungen

 

[17]

Überbau, Leitung für Flüssigkeiten, Gewinde der Schraube, Stellenweise, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unter dem Bauwerk, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Die Verbindungsmittel der Druckleitung sind stark korrodiert., Maßnahme {17}

0

0

0

[28]

Endquerträger, Leerrohre, Stahl / Metall, Alle, Verrostet, Beide Widerlager, Siehe Skizze 1, Maßnahme

{5}

0

0

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_ROHRDURCHFÜHRUNG     VERROSTET

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Beläge

 

[34]

Plattenbalken / Trägerrost, Fahrbahnbelag, Bituminöse Baustoffe, Beginnend, Formänderung durch Spurrinnen / Belagsschäden, Fahrbahnrand, Außen, Maßnahme {3}

0

0

1

[39]

Plattenbalken / Trägerrost, Fahrbahnbelag, Bituminöse Baustoffe, Vereinzelt, Ausbrüche im Belag, Anzahl: 4 Stelle(n), Mitte quer, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Siehe Skizze 1,

Ausbruchstelle im Belag, ca. 1,50 m bis 4 m vor und hinter dem Fahrbahnübergang vorne, an der Belagsfuge Mitte quer.

Zuständigkeit TBA., Maßnahme {17}

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_AUSBRUCH IM BELAG

 

[36]

 

Plattenbalken / Trägerrost, Fahrbahnbelag, Bituminöse Baustoffe, Durchgehend, Längsrisse, Anzahl: 1 Stück, Fahrbahnstreifen, Rechte Seite,

Ca. 1m parallel zur Mittelinsel verläuft auf ganzer Überbaulänge ein Riss im Belag der Abbiegespur auf die A 113 in Fahrtrichtung Norden. Hinten zusätzliche Risse, Maßnahme {3}

 

0   0   2

 

 

3546231_0_15H_LÄNGSRISS IM BELAG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[38]

 

Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Fugendichtungsmaterial der Längsfuge, Vereinzelt, Abgesackt / Setzung, Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Rechte Seite, Siehe Skizze 1,

Auf der Mittelinsel zwischen Bordstein und Ampel, Maßnahme {3}

 

0   0   2

 

 

3546231_0_15H_MITTELINSEL FUGE ABGESACKT

 

[37]

Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Beton, Vereinzelt, Abgeplatzt, Vorne am Bauwerk, Mitte quer, Auf der Mittelinsel entlang einer Querfuge., Maßnahme {3}

0

0

1

[55]

Brücke, Geh- und Radwegbelag, Bituminöse Baustoffe, Stellenweise, 2 – 5 cm abgesackt / gesetzt, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {3}

0

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_AUFWULSTUNG DES BELAGES

 

 

Bewertung

 

 

Standsicherheit

 

(max S = 1)

 

Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Standsicherheit des Bauteils, hat jedoch keinen

Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks. Schadensbeseitigung im Rahmen der Bauwerksunterhaltung.

 

 

Verkehrssicherheit

 

(max V = 2)

 

Der Mangel/Schaden beeinträchtigt geringfügig die Verkehrssicherheit; die Verkehrssicherheit ist jedoch noch gegeben.

Schadensbeseitigung oder Warnhinweis erforderlich. Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:

  • Fugenband der Teppichkonstruktion
  • Kappe

 

 

Dauerhaftigkeit

 

(max D = 3)

 

Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Dauerhaftigkeit des Bauteils und führt mittelfristig zur Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten.

Schadensbeseitigung kurzfristig erforderlich.

 

Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:

– Fugenband der Teppichkonstruktion

Empfehlungen

Die Kostenansätze der nachfolgend aufgeführten Maßnahmenempfehlungen sind grobe Schätzungen und keine Grundlage einer Kalkulation!

 

Maßnahmenempfehlung {17}

 

Art der Leistung

 

UI-Pflichtigen informieren

 

Menge                                                                                                                 Geschätzte Kosten

Dauer der Maßnahme                                                                                  Ausführungsjahr

Dringlichkeit

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[17], [25], [39]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

 

Empfehlungen                                                                                                                       (Fortsetzung

 

Maßnahmenempfehlung {5}

 

Art der Leistung

 

Keine Maßnahmen erforderlich

 

Menge                                                                                                                 Geschätzte Kosten

Dauer der Maßnahme                                                                                  Ausführungsjahr

Dringlichkeit

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

 

Projektbezeichnung Bemerkung

 

Weitere Beobachtung erforderlich

 

Zugeordnete Schäden:

[14], [28], [3], [32], [46], [48]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

Maßnahmenempfehlung {2}

 

Art der Leistung

 

Überbau Betoninstandsetzung / Betonersatz (m² Instandsetzungsfläche -D-)

 

Menge                            10

 

Geschätzte Kosten

 

2.500 EURO

 

Dauer der Maßnahme 10 Tage                                                                 Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[18], [22], [24], [27], [56], [9]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

Maßnahmenempfehlung {1}

 

Art der Leistung

 

Überbau Korrosionsschutz Ausbesserung (m² Instandsetzungsfläche -F-)

 

Menge                            50

 

Geschätzte Kosten

 

4.500 EURO

 

Dauer der Maßnahme 1 Tag                                                                     Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[15], [20], [26], [30], [33], [43], [45], [47], [54]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

 

Empfehlungen                                                                                                                       (Fortsetzung

 

Maßnahmenempfehlung {16}

 

Art der Leistung

 

Unterbau Betoninstandsetzung / Betonersatz (m² Instandsetzungsfläche -D-)

 

Menge                            4

 

Geschätzte Kosten

 

1.600 EURO

 

Dauer der Maßnahme 5 Tage                                                                   Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[42], [5]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

Maßnahmenempfehlung {3}

 

Art der Leistung

 

Instandsetzung Abdichtungen / Beläge / Markierungen (ohne ME -A-)

 

Menge                                                                                                                 Geschätzte Kosten

Dauer der Maßnahme                                                                                  Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[34], [36], [37], [38], [55]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

Maßnahmenempfehlung {7}

 

Art der Leistung

 

Bauliche Unterhaltung / Kleinere Reparaturen (ohne ME -H-)

 

Menge                                                                                                                 Geschätzte Kosten

Dauer der Maßnahme                                                                                  Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[12], [16], [29], [31], [35], [40], [41], [44], [52], [53], [57]

 

 

 

Zustandsnote: 3,0

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_09H2_DRAUFSICHT VON WESTEN

 

 

3546231_0_09H2_GEÖFFNETER VOGELEINFLUGSCHUTZ DER AUFLAGERBANK

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_09H2_UNTERSICHT

 

 

3546231_0_12E_DRAUFSICHT

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_15H_DRAUFSICHT

 

 

3546231_0_15H_GEÖFFNERTER VOGELEINFLUGSCHUTZ

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_09H2_LAGERPROTOKOLL

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_15H_SCHADENSSKIZZEN_SEITE_1

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_15H_SCHADENSSKIZZEN_SEITE_2

 

 

Bilder / Skizzen

LICHTE HÖHE 15129

 

 

 

Beiblatt zum Bauwerkszustand

 

Details der Bewertung

 

Bauteilgruppe/Werte

Bauteilgruppennote

Substanzkennzahl (1)

Bauteilgruppe erfasst (2)

Überbau

1,7

1,7

JA

Unterbau

1,3

1,3

JA

Bauwerk

NEIN

Vorspannung

NEIN

Gründung

1,0

1,0

JA

Erd- und Felsanker

NEIN

Brückenseile

NEIN

Lager

1,0

1,0

JA

Fahrbahnübergang

2,9

2,7

JA

Abdichtung

1,0

1,0

JA

Beläge

2,0

2,0

JA

Kappen

2,2

1,8

JA

Schutzeinrichtung

1,2

1,2

JA

Sonstiges

1,3

1,3

JA

Teilbauwerk

3,0

2,8

10

  1. Substanzkennzahl = Bauteilgruppennote ohne Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
  2. Nicht erfasste aber geschädigte Bauteilgruppen sind mit  JA *  gekennzeichnet

 

Schäden ohne passendes Schadensbeispiel (99er Schaden) für Schäden mit S > 1 oder V >1 oder D > 1

kein Eintrag

 

Schäden mit Bewertung ohne Schadensbeispiel (1.6er Daten)

kein Eintrag

 

Schäden, welche in ihrer Bewertung stark vom Bewertungsbeispiel abweichen (> +- 1)

kein Eintrag

 

Schäden, die durch nachträgliche Änderungen nicht mehr zur Schadensbeispielgruppe passen

kein Eintrag

 

Schäden, deren Eintrag im Feld Hauptbauteil sich von der Bauwerksart unterscheidet

kein Eintrag

 

Schäden, deren erfasste Menge mit Dimension nicht zum Schadensbeispiel passen

kein Eintrag

 

Maßnahmenzuordnung für externes Bauwerksmanagementsystem

kein Eintrag

 

Antwort auf die Schriftliche  Anfrage Nr.  18 / 16 492                                                                                           Anlage 3 – Antwort zu Frage 9

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

07022

 

 

Knobelsdorffbrücke

 

Verbot f. Fahrz. ü. angegebenem tatsächl. Gewicht, zulässige Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

2

 

 

07033

 

 

Rudolf-Wissell-Brücke

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus u. PKW mit Anhänger

 

 

 

3

 

 

07044b

 

Brücke Ost über Halenseestraße Ost, FR Nord

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus u. PKW mit Anhänger, Abstandsgebot LKW 70 m, zul.

Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

4

 

 

07044c

 

Brücke West über Halenseestraße Ost, FR Süd

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger

 

 

 

5

 

 

07044d

 

Brücke West über Halenseestraße Ost, FR A115

 

Verbot f. Kfz mit tatsächlicher Masse größer 2,8 t, zul. Höchstgeschwindigkeit, Fahrspursperrung und Einengung

 

 

 

6

 

 

07044h+i

 

 

Ringbahnbrücke und Rampenbrücke

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, Abstandsgebot LKW, zul.

Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

7

 

 

07083

 

 

Westendbrücke

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, Abstandsgebot LKW, zul. Höchstgeschwindigkeit, Fahrstreifenverschwenkung und Einengung

 

 

 

8

 

 

07088a

 

Westliche Rampenbrücke Kurt- Schumacher Damm

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zul. Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

9

 

 

07088b

 

Östliche Rampenbrücke Kurt- Schumacher-Damm

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zul. Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

10

 

 

07089

 

Östliche Brücke über den Siemensdamm

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zul. Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

11

 

 

07090

 

Westliche Brücke über den Siemensdamm

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zul. Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

12

 

 

12028a

 

 

Brücke über Albrechtstraße  (12028a)

Sperrung linker FS für Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse, einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse

 

 

 

13

 

 

15129

 

 

Hermann-Gladenbeck-Brücke

 

 

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

 

 

Straßenverkehr: Stationäre Geräte zur Überwachung von Rotlichtverstößen – Datenlage für das Jahr 2017 sowie das erste Halbjahr 2018, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie viele fest installierte Geräte zur #Überwachung von #Rotlichtverstößen gab es in Berlin zum
Stichtag 31. Dezember 2017 und 30.06.2018?
Zu 1.:
Bei der Polizei Berlin befanden sich zum Jahresende 2017 insgesamt 16 und zum
Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 17 stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen im
Bestand.
2. Um welche Standorte handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Geräten?
Zu 2.:
Die 17 stationären #Rotlichtüberwachungsanlagen befinden sich an folgenden
Standorten:
 13405 Berlin, Scharnweberstraße / Antonienstraße
 13467 Berlin, Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm
 10439 Berlin, Bornholmer Straße / Schönhauser Allee
 13359 Berlin, Osloer Straße / Koloniestraße
 10409 Berlin, Prenzlauer Allee / Ostseestraße
 10587 Berlin, Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee (neu)
 13627 Berlin, Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg
 14052 Berlin, Theodor-Heuss-Platz 2
 10785 Berlin, Reichpietschufer / George-C.-Marshall-Brücke
 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße
 10717 Berlin, Bundesallee / Güntzelstraße
 10779 Berlin, Bundesallee / Nachodstraße
 10827 Berlin, Innsbrucker Platz
 12099 Berlin, Oberlandstraße / BAB 100
 12099 Berlin, Tempelhofer Damm / BAB 100
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 10961 Berlin, Mehringdamm / Bergmannstraße
 10963 Berlin, Hallesches Ufer / Schöneberger Straße.
3. Wurden im Jahr 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 neue Überwachungsgeräte installiert und falls ja,
wie viele und welche Kosten sind dadurch jeweils für welchen Standort entstanden?
Zu 3.:
Im April 2018 wurde eine neue Anlage am Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee in Betrieb
genommen. Die Kosten für die Installation betrugen 107.481,85 Euro.
4. Wie hoch sind jeweils die Kosten für Wartung, Eichung und Funktionsüberwachung der Geräte und
in welchem Rhythmus erfolgen jeweils Wartung, Eichung und Funktionsüberwachung unter
welchem Personalaufwand (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahr, Standort sowie Personalund
Sachkosten)?
Zu 4.:
Die Gesamtkosten für den Betrieb (Wartung, Eichung, Reparaturen und Strom) aller
stationären Rotlichtüberwachungsanlagen beliefen sich im Jahr 2017 auf 62.187,40
Euro, die Betriebskosten im ersten Halbjahr 2018 betrugen 32.370,78 Euro. Die
Wartung der einzelnen Anlagen erfolgt vierteljährlich. Jede Messanlage wird in einem
Zweijahresrhythmus geeicht. Im Rahmen der Funktionsüberwachung und
Datenauslesung werden die Standorte im ca. 14-tägigen Abstand aufgesucht. Eine
anlagenspezifische Kostenaufstellung ist nicht möglich, Personalkosten werden nicht
gesondert erfasst.
5. Wie hoch waren 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 jeweils die Kosten für den Betrieb eines
Überwachungsgerätes (bitte Gesamtsumme und durchschnittliche Kosten pro Gerät)?
Zu 5.:
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Insofern betrugen die Betriebskosten pro
Anlage im Jahr 2017 durchschnittlich 3.886,71 Euro und 1.904,16 Euro im ersten
Halbjahr 2018.
6. Wie oft wurden im Jahr 2017 und bis zum 30.06.2018 Geräte zur Überwachung von
Rotlichtverstößen beschädigt und hatte dies Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Geräte
(erbitte gesonderte Auflistung nach Jahr und Standort)?
Zu 6.:
Im Jahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 wurden jeweils zwei Fälle von
Sachbeschädigungen an folgenden Anlagen festgestellt:
Örtlichkeit Feststellungszeitpunkt Auswirkungen
Mehringdamm /
Bergmannstraße Oktober 2017
Abschaltung der
Anlage bis zur
Reparatur
Siemensdamm /
Nikolaus-Groß-Weg November 2017
Abschaltung der
Anlage bis zur
Reparatur
Hallesches Ufer /
Schöneberger Straße Mai 2018
Abschaltung der
Anlage bis zur
Reparatur
Ernst-Reuter-Platz /
Otto-Suhr-Allee
Mai 2018 keine
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7. Wie viele Rotlichtverstöße wurden 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 durch stationäre Geräte zur
Überwachung von Rotlichtverstößen erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassungen pro Gerät)?
Zu 7.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Standort Bei der Bußgeldstelle eingegangene
Verstöße
2017 1. 1. Halbjahr 2018
Großer Stern / Altonaer Straße 13.601 1.390
Siemensdamm / Nikolaus – Groß – Weg 6.737 2.086
Tempelhofer Damm / BAB A 100 5.014 672
Theodor – Heuss – Platz 2 2.782 490
Hallesches Ufer / Schöneberger Straße 2.608 1.264
Bornholmer Straße / Schönhauser Allee 2.308 1.156
Reichpietschufer /
George – C. – Marshall – Brücke
2.238 2.411
Osloer Straße / Koloniestraße 2.190 4.000
Bundesallee / Nachodstraße 2.009 1.912
Bundesallee / Güntzelstraße 1.565 726
Innsbrucker Platz 1.316 437
Hermsdorfer Damm /
Waidmannsluster Damm
1.312 812
Mehringdamm / Bergmannstraße 1.135 2.040
Oberlandstraße / BAB A 100 886 211
Scharnweberstraße / Antonienstraße 722 29
Prenzlauer Promenade / Ostseestraße 531 220
Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee 0 2.234
Gesamtzahl 46.954 22.090
(2017: Stand 01.01.2018, 1. Halbjahr 2018: Stand 01.10.2018)
8. Wie hoch war 2017 bzw. bis zum 30.06.2018 die Gesamtsumme der aufgrund der von stationären
Geräten festgestellten Rotlichtverstößen vereinnahmten Bußgelder?
Zu 8.:
Im Jahr 2017 betrug die Summe der Bußgelder insgesamt 4.227.914,73 Euro. Im
ersten Halbjahr 2018 lag die Summe bei 2.247.860,10 Euro.
Berlin, den 08. Oktober 2018
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Schiffsverkehr: Ohne Regen keine Schifffahrt mehr auf der Spree Derzeit wird der Pegelstand aus Wasserspeichern in Brandenburg und Sachsen hoch gehalten. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/trockenheit-in-berlin-ohne-regen-keine-schifffahrt-mehr-auf-der-spree/23175268.html

#Wassermangel in der Stadt: Wegen der langen Trockenheit fließt die #Spree abschnittsweise bereits rückwärts – etwa beim Einleiten von gereinigtem Wasser am Klärwerk Ruhleben. Und es kann noch schlimmer kommen. Wenn es in den nächsten beiden Wochen nicht heftig regnet, wird die Spree nach Angaben von Umweltstaatssekretär Stefan Tidow dann so wenig Wasser führen, dass die #Schifffahrt eingestellt werden müsse.

Die #Trinkwasserversorgung sei aber nicht gefährdet, versicherte Tidow heute im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses. Derzeit werde der #Pegelstand durch Abflüsse aus den Speichern in Brandenburg und Sachsen ausreichend hoch gehalten. Diese Speicher seien aber ohne Nachschub von oben in etwa 14 Tagen leer. Weil der Spree dann Wasser fehle, könne der Pegelstand in der Stadt nicht mehr über die Stauhaltung an den Schleusen reguliert werden.
Man könne dann sehen, wie die Spree austrockne, sagte Tidow. Schifffahrt sei dann nicht mehr möglich. Auch die Entnahme von Wasser durch die Industrie müsse wie bereits entlang der Spree in Brandenburg untersagt werden. Auch aus der Oder lasse sich …

Straßenbahn: Straßenbahntrasse in der Leipziger Straße, aus Senat

www.berlin.de

Ohne eine Priorisierung einzelner Verkehrsmittel vornehmen zu wollen, frage ich den Senat:
Frage 1:
Ist für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bereits ein entsprechender Partner gefunden
worden und falls ja, um wen handelt es sich dabei?
Frage 2:
Existieren für das #Planfeststellungsverfahren und die erforderliche Beteiligung bereits Terminplanungen und
falls ja, wie sehen diese konkret aus?
2
Antwort zu 1 und 2:
Die BVG ist Vorhabenträger der geplanten #Straßenbahnstrecke durch die Leipziger Straße
und wird damit zu gegebener Zeit auch die Planfeststellungsunterlagen einreichen. Derzeit
findet das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (Vorplanung, Entwurfsplanung,
Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) von Seiten der BVG statt. Nach Prüfung
der Angebote wird die entsprechende Beauftragung voraussichtlich im Herbst diesen
Jahres erfolgen. Konkrete Terminplanungen zum Planfeststellungsverfahren bestehen
noch nicht.
Verantwortlich für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die zuständige
Planfeststellungsbehörde.
Frage 3:
Mit welchen Aufgaben sind die bereits seit Anfang Juli in der Leipziger Straße tätigen Vermesser beauftragt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die im Sommer dort tätigen und von der BVG beauftragten
Vermesser durch die Schaffung eines Festpunktfeldes die Voraussetzungen für ein
digitales Bestandsaufmaß geschaffen haben, welches für die Bearbeitung der Planungen
für die #Neubaustrecke erforderlich wird.
Frage 4:
Welche Planungen oder Festlegungen existieren bezüglich der #Trassenführung der #Straßenbahn im Bereich
der #Leipziger Straße zwischen Spittelmarkt und Charlottenstraße und von dort aus zum #Potsdamer Platz?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde bereits die Vorzugsvariante der
Trassenführung in der Leipziger Straße ermittelt. Weiterführende Untersuchungen zur
Querschnittsaufteilung finden erst in den nächsten Planungsphasen statt.
Frage 5:
Welchen konkreten Wechselwirkungen bestehen zwischen den neu geplanten Trassen Alexanderplatz –
Potsdamer Platz/#Kulturforum und Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz (in der Anlage 3 zum Entwurf des
Nahverkehrsplans 2019-2023 wird im Steckbrief zur Neubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz
ausgeführt: "Die Umsetzung der Maßnahme hängt jedoch von der Inbetriebnahme der Neubaustrecke
Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum ab.")?
Antwort zu 5:
Eine Weiterführung der Straßenbahn nach Steglitz ist nur möglich, wenn der Potsdamer
Platz an das Straßenbahnnetz angeschlossen wird. Ohne diesen Anschluss an das
#Bestandsnetz und damit an die #Betriebshofinfrastruktur wäre kein sinnvoller Betrieb
möglich.
3
Frage 6:
Inwieweit sind dem Senat die von der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" entworfenen Pläne zur
Trassenführung bekannt (http://leipzigerstrasse.info/data/documents/2018-06-25_Konzeption_Leipziger_
Strasse.pptx.pdf)?
Antwort zu 6:
Die von der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ entworfenen Pläne wurden der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht direkt übergeben, sind aber
im Internet frei zugänglich.
Frage 7:
In welcher Form werden die Vorschläge der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" sowie künftige qualifizierte
Anregungen zum Neubau der Trasse Einfluss in die Planungen finden?
Antwort zu 7:
Die Vorschläge der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ basieren auf der Reduzierung der
Anzahl der Fahrspuren für den fließenden Kfz-Verkehr. Dies ist ein Ansatz, der
grundsätzlich hinsichtlich der Umsetzbarkeit in Bezug auf die Verkehrsabwicklung in der
Innenstadt geprüft werden muss, bevor dazu konkrete Planungen entwickelt werden
können. Im weiteren Planungsprozess werden dazu mehrere Querschnittsvarianten und
Führungsformen untersucht und standardisiert bewertet. Die Forderungen an den
Radverkehr aus dem Mobilitätsgesetz werden bei der Querschnittsgestaltung ebenfalls mit
berücksichtigt und sollen u.a. auf dem breiten Abschnitt der Leipziger Straße in Form von
ausreichend breiten Radwegen angewendet werden.
Frage 8:
Inwieweit wird sichergestellt, dass die Beteiligung der Anwohner im dicht bewohnten Gebiet zwischen
Spittelmarkt und Charlottenstraße sichergestellt wird?
Antwort zu 8:
Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen mindestens zwei
#Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, darunter auch die gemäß § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) festgelegte „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ des
Vorhabenträgers, durchgeführt werden. Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt
die förmliche Anhörung der zuständigen Träger öffentlicher Belange, der Betroffenen
sowie der einschlägigen Verbände, welche ihre Einwände geltend machen können.
Frage 9:
Inwieweit ist seitens des Senates beabsichtigt, auf die Hersteller von Straßenbahnen dahingehend
einzuwirken, dass die Lautstärke der #Türschließ-Signalanlagen an die Lautstärke der Umgebungsgeräusche
angepasst wird?
4
Antwort zu 9:
Die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB) teilt dazu mit, dass es technisch grundsätzlich
möglich ist neue und bestehende Fahrzeuge mit einer lernfähigen akustischen
Türschließwarnung auszurüsten. Ein diesbezügliches Einwirken auf die Hersteller bzw. die
BVG obliegt der TAB nicht.
Berlin, den 07.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz