Regionalverkehr: Prignitz-Express seit 17 Jahren auf Umwegen Vor 22 Jahren versprach die Bahn einen Regionalexpress, der von Perleberg, Neuruppin, Kremmen und Velten direkt ins Berliner Stadtzentrum fährt. , aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Prignitz-Express-seit-17-Jahren-auf-Umwegen

Darauf warten die Städte an der vor 20 Jahren ausgebauten und vor 17 Jahren eröffneten Strecke bis heute. Eingesparte #Ausweichgleise führen zudem immer wieder zu #Verspätungen.

Oberhavel

 

. Wie #störanfällig die #Regionalexpresslinie 6 der Deutschen Bahn in Brandenburg ist – der #Prignitz-Express – das haben die Fahrgäste in den vergangenen 14 Tagen erfahren. Weil #Triebwagen wegen Rauchs im Motorraum außerplanmäßig in die Werkstatt mussten, gab es von einem Tag auf den anderen Schienenersatzverkehr zwischen Wittstock und Wittenberge sowie Hennigsdorf und Berlin-Spandau. Inzwischen fahren wieder Züge statt Busse, doch fast 28 Jahre nach dem Mauerfall warten die Pendler immer noch darauf, dass der Prignitz-Express ohne Umweg nach Berlin fährt.

Viele Fahrgäste sind aus gutem Grund sauer – aber nur wenige erinnern sich noch, wie es vor dem Prignitz-Express auf der Strecke aussah.

Abfahrt in Neuruppin: 10.40 Uhr, Ankunft in Hennigsdorf: 12.16 Uhr. So stand es 1993 im Fahrplan der Regionalbahnlinie R11 (Hennigsdorf – Velten – Neuruppin). Mitte der 90er-Jahre zuckelte eine Bummelbahn mit Görlitzer Triebwagen von Hennigsdorf aus über Neuruppin nach Wittstock und Wittenberge. Allein von Hennigsdorf nach Neuruppin brauchte die sogenannte Ferkeltaxe – je nach Verbindung – zwischen 74 und 96 Minuten. Der vorletzte Zug des Tages verließ Neuruppin schon um 16.41 Uhr, der letzte um 19.57 Uhr. Dazwischen fuhr mehr als drei Stunden lang gar nichts. „Regionalverkehr. Die grüne Welle in die Stadt mit eingebauter Vorfahrt, ohne …

Straßenverkehr: Marode Brücken in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie sieht die aktuelle Projektliste #sanierungsbedürftiger
#Brücken aus (bitte mit Angabe der Zustandsnote
und Datum der Bewertung)?
Antwort zu 1: Die aktuelle Projektliste sanierungsbedürftiger
Brücken in der Baulast des Landes Berlin wurde
in der Anlage 1 zusammengestellt.
Frage 2: Auf welchen Brücken ist derzeit eine #Temporeduzierung
und/oder #Lastreduzierung aufgrund des baulichen
Zustandes angeordnet (bitte aufgelistet nach Brü-
cken und Tempo bzw. Lastbeschränkung)?
Frage 3: Seit wann bestehen die jeweiligen Tempound/oder
Lastreduzierungen?
Frage 4: Welche Maßnahmen wurden inzwischen ergriffen,
um den baulichen Zustand zu verbessern (Angaben
bitte pro Brücke)?
Frage 5: Welche Maßnahmen werden zukünftig ergriffen,
um den baulichen Zustand zu verbessern (Angaben
bitte pro Brücke und geplanten Beginn der Maßnahme)?
Antwort zu 2 bis 5: Die Brücken in der Baulast des
Landes Berlin mit Tempo- bzw. Lastbeschränkung und
entsprechende bauliche Maßnahmen sind in der Anlage 2
zusammengestellt.
Frage 6: Kann der Senat zahlenmäßige Angaben machen,
wie viele Berliner Brücken welche Zustandsnoten
haben (ohne Nennung der einzelnen, wenn möglich mit
bezirklicher Untergliederung)?
Antwort zu 6: Die Zustandsnoten der Brücken in der
Baulast des Landes Berlin werden auf Basis der DIN
1076 "Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen
– Überwachung und Prüfung" in einzelne Notenbereiche
unterteilt. Die aktuellen Zustandsnoten der insgesamt
827 Brücken/ Teilbauwerke stellen sich wie folgt dar:
Notenbereich Anzahl Teilbauwerke
Note 1,0 – 1,4: "sehr guter Zustand" : 115 Teilbauwerke
Note 1,5 – 1,9: "guter Zustand": 115 Teilbauwerke
Note 2,0 – 2,4: "befriedigender Zustand": 372 Teilbauwerke
Note 2,5 – 2,9: "ausreichender Zustand": 181 Teilbauwerke
Note 3,0 – 3,4: "nicht ausreichender Zustand": 42 Teilbauwerke
Note 3,5 – 4,0: "ungenügender Zustand": 2 Teilbauwerke
Berlin, den 21. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2017)

Bahnhöfe: Neues Reinigungskonzept für die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Südkreuz und Ostbahnhof Bahnhofsbesucher können Verschmutzungen per WhatsApp melden aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/13409852/WhatsApp_Reinigung_Bahnhoefe.html?start=0&itemsPerPage=20

Bahnhofsbesucher können Verschmutzungen per WhatsApp melden • Eine Telefonnummer für alle drei Bahnhöfe: 0157 923 628 36

In den #Bahnhöfen #Berlin #Hauptbahnhof, Berlin #Südkreuz und Berlin #Ostbahnhof testet die Deutsche Bahn AG derzeit ein neues Reinigungskonzept, um Verschmutzungen schneller zu beseitigen.

Reisende und #Bahnhofsbesucher sind eingeladen, #Verschmutzungen in den drei Stationen zu melden. Dazu brauchen sie lediglich eine #WhatsApp-Nachricht mit Angabe des Standorts und Art der Verschmutzung an die Nummer 0157 923 628 36 senden und erhalten eine Eingangsbestätigung. Der Kunde erhält auf Wunsch eine Benachrichtigung, sobald die Reinigung erfolgt ist. Er kann außerdem die Sauberkeit im Bahnhof mit einer Schulnote bewerten.

Das veränderte Reinigungskonzept soll mit Abschluss der Testphase auf ausgewählten Bahnhöfen in Deutschland umgesetzt werden.

Bahnhöfe sind als Tor zum System Bahn auch die Visitenkarte für die DB AG, daher ist Sauberkeit für die Kundenzufriedenheit sehr wichtig. Die Deutsche Bahn AG wendet jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag für die Reinigung der rund 5.400 Bahnhöfe auf.

Das neue Reinigungskonzept ist Teil von „Zukunft Bahn“, dem Kernstück des größten Konzernumbaus der DB seit der Bahnreform 1994. Das mehrjährige Unternehmensprogramm steht für mehr Qualität in allen Geschäftsbereichen und im Systemverbund Schiene. Dazu werden in den kommenden Jahren für die Kunden zahlreiche Verbesserungen im Service und in der Qualität umgesetzt.

Straßenverkehr: A100 – Wird in Treptow ein Präjudiz für den Anschluss des 17. BAB geschaffen? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim #Planfeststellungsverfahren
für die Planänderungen am #16. Bauabschnitt
(BA), und wann wird es die Möglichkeit für Klageberechtigte
geben, dagegen rechtlich vorzugehen?
Wann ist also ein Planfeststellungsbeschluss zu erwarten?
a. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird im Sinne
des im Verfahren befindlichen Planfeststellungsbeschlusses
weiter gebaut?
b. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass den
Anwohner/innen die Klagemöglichkeit genommen
wird, weil der Planfeststellungsbeschluss nicht
einmal abgewartet wird und weitergebaut wird?
Antwort zu 1: Der Planfeststellungsbeschluss zum
vorliegenden Änderungsantrag wird Mitte 2017 erwartet.
Die von der materiellen Änderung betroffenen Anlagenbestandteile
werden nicht vorab hergestellt. Die derzeit
im Bau befindlichen Leistungen der Bundesautobahn
(BAB) #A100, #16.Bauabschnitt erfolgen auf der Grundlage
des bestandskräftigen #Planfeststellungsbeschlusses.
Frage 2: Kann der Senat zusichern, dass am Ende des
Trogbauwerks (Bau km 23 + 270) nur die Zu- und Abfahrten
am Ende des 16. BA gebaut werden und der Autobahnkörper
dementsprechend am Trogausgang endet?
Antwort zu 2: Der „Autobahnkörper“ endet bei BauKilometer
23+420. Daran anschließend werden die Zuund
Abfahrten errichtet.
Frage 3:Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
nach der Änderungsvariante des im Genehmigungsverfahren
befindlichen Planfeststellungsdokumentes die Zu- und
Abfahrten nicht ebenerdig gebaut werden sollen? Teilt der
Senat die Auffassung, dass damit ein Präjudiz für die
Anschlussstelle 17. BA geschaffen würde, da die Anschlussstelle
17. BA laut alten Planungen der dann anschlussfähige
Brückenneubau über die Straße Am Treptower
Park und im weiteren Verlauf über die Spree nach
Friedrichshain wäre?
a. Wie bewertet der Senat dies vor dem Hintergrund
der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach
der qualifizierte Abschluss des 16. Bauabschnitts
kein Präjudiz für den Bau des 17. Bauabschnitts
schaffen soll?
b. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat gegenüber
dem Bauträger zur Sicherstellung dieser Forderung
des Koalitionsvertrags einzuleiten?
Antwort zu 3: Die Intension des Änderungsantrages
beinhaltet den gerichtlich geforderten Erhalt der Wohnhäuser
Beermannstraße 16/18 unter Berücksichtigung
eines möglichst geringen Rückbauerfordernisses bei einem
möglichen Weiterbau der A 100. Der Bau des 17.
Abschnittes ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan als
vordringlicher Bedarf ausgewiesen und damit verpflichtende
Richtschnur des Handelns der Bundesrepublik
Deutschland.
Eine Präjudizierung für einen möglichen Weiterbau
wird damit jedoch nicht begründet.
Frage 4: Welche Arbeiten werden momentan im Segment
des sich noch im laufenden Verfahren befindlichen
Bereichs (Bau km 22+980 bis km 23+625,5) getätigt?
(Bitte Art der Baumaßnahme nennen und Zweck)
Antwort zu 4: Der Trassenabschnitt wird als Baustelleneinrichtungsfläche
und Baustellenzu- bzw. -abfahrt für
die Bauwerke im Bereich der Ringbahnquerung genutzt.
– Km 22+980 bis km 23+015 Bereich Baulos 5,
zzt. bauzeitliche Umfahrung und Erdstoffzwischenlager
– Km 23+015 bis km 23+092 Bereich Baulos 6
Dock 24, zzt. Erdarbeiten für Baustelleneinrichtung
– Km 23+092 bis km 23+198 Bereich Baulos 6
Dock 25, zzt. bauzeitliche Umfahrung S-Bahn und
Erdbau für BE und Vorbereitung Baugrube
– Km 23+198 bis km 23+270 Bereich Baulos 6
Dock 26, z.zt.Erdbau für BE und Vorbereitung
Baugrube (Spundwandarbeiten)
– Km 23+270 bis km 23+625 Bereich Baulos 7, zzt.
Erdarbeiten für BE und Erdstoffzwischenlager
Frage 5: Kann der Senat ausschließen, dass es sich bei
den aktuellen Baumaßnahmen (Höhe Beermannstraße,
entlang der S-Bahn-Trasse) um Baumaßnahmen handelt,
die ein Präjudiz für den 17. BA schaffen?
a. Handelt es sich dabei um Schalungsarbeiten oder
um Schachtungsarbeiten?
Antwort zu 5: Ja, im Wesentlichen finden vor Ort gegenwärtig
Erdbauarbeiten statt (Schachtungsarbeiten).
Frage 6: Was haben diese Baumaßnahmen mit den
restlichen aktuell laufenden Baumaßnahmen im Bereich
Kiefholzstraße zu tun?
Antwort zu 6: Der Trassenabschnitt wird als Baustelleneinrichtungsfläche
und Baustellenzu- bzw. -abfahrt für
die Bauwerke im Bereich der Ringbahnquerung genutzt.
Frage 7: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
aus Süden kommend für den Abschnitt zwischen
Trogausgang und Treptower Park als Lärmschutzmaß-
nahme einerseits für die Bewohner auf der Westseite eine
acht Meter hohe Lärmschutzwand geschaffen werden soll,
für die Anwohner/innen auf der Ostseite jedoch lediglich
ein Fledermauszaun angemessen scheint?
a. Teilt der Senat die Auffassung, dass mit dem
ebenerdigen Ausbau der Zu- und Abfahrtsstraßen
die Lärm-, Feinstaub- und Umweltbelastungen für
die Anwohner/innen in der Straße Am Treptower
Park, rechter Hand der S-Bahn-Trasse, zu minimieren
wäre?
b. Teilt der Senat die Auffassung, dass mit der vollständigen
Tunnelung der Zu- und Abfahrtstraßen
bis zum Treptower Park die Lärm-, Feinstaub- und
Umweltbelastungen für alle Anwohner/innen in
diesem Abschnitt zu minimieren und eine deutlich
umweltverträglichere Lösung umsetzbar wären?
Wenn ja, was wird der Senat in diesem Sinne unternehmen?
c. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine vollständige
Untertunnelung der Zu-und Abfahrtstraßen
nach Trogende bis zum Treptower Park nicht nur
eine stadtverträgliche Planungsvariante wäre, die
für die Anwohner/innen die Lebensqualität deutlich
erhöhte?
Antwort zu 7: Die Fledermausüberflughilfe ist eine
Maßnahme des Artenschutzes. Im Planänderungsverfahren
ist die Ausbildung der Fledermausüberflughilfe als
Lärmschutzwand betrachtet worden. Nach Abwägung
aller Belange wird die Gewährung von passivem Schallschutz
als eine für die Betroffenen wesentlich besser
geeignete Maßnahme zur Lärmvorsorge gesehen.
Eine ebenerdige Ausbildung führt zu einem geringfü-
gig niedrigeren Belastungsniveau. Hinsichtlich der Luftschadstoffimmisionen
bleiben die Grenzwerte in beiden
Fällen weit unterschritten, für die Lärmbetroffenen würde
diese (geringe) „Absenkung“ zu einem Verlust von Ansprüchen
auf passiven Schallschutz führen. Der im Wesentlichen
von der Bahn hervorgerufenen Lärmbelastung
könnte somit nicht im vorgesehenen Umfang entgegengewirkt
werden.
Die Frage einer Tunnellösung wurde im Verwaltungsstreitverfahren
vor dem Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG 9 A 8.11 bis 9.11 und 9 A 11.11 und 9 A 18.11
bis 20.11) in der mündlichen Verhandlung am 27.09.2012
abschließend verhandelt und entschieden.

Berlin, den 20. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2017)

Regionalverkehr: Neuer Betreiber: Hans übernimmt Bahnstrecke Die Regionalbahnlinie 34 von Rathenow nach Stendal wird ab Dezember 2018 von der Hanseatischen Eisenbahn GmbH, kurz Hans, betrieben. , aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Neuer-Betreiber-Hans-uebernimmt-Bahnstrecke

Das Unternehmen mit Sitz in Putlitz hatte die Ausschreibung der Strecke gewonnen und wird die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (#Odeg) ablösen, von der die Linie derzeit betrieben wird.

Rathenow

 

. Die Regionalbahnlinie #34 von #Rathenow nach #Stendal wird ab Dezember 2018 von der #Hanseatischen Eisenbahn GmbH, kurz #Hans, betrieben. Das Unternehmen mit Sitz in #Putlitz hatte die #Ausschreibung der Strecke durch die den Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (#Nasa) und den Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (#VBB) gewonnen und wird die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (Odeg) ablösen, von der die Linie derzeit betrieben wird.

Die Strecke zwischen den beiden Kreisstädten ist rund 40 Kilometer lang. Auf dem Weg von Rathenow nach Stendal halten die Züge in Großwudicke, Schönhausen und Hämerten. Die Fahrtzeit zwischen den beiden Kreisstädten beträgt exakt 25 Minuten. Weil der Verkehr auf der RB 34 über die so genannte Stammbahn läuft, die im Gegensatz zur parallel verlaufenden Schnellbahnlinie Berlin – Hannover nicht elektrifiziert ist, werden dieselbetriebene Triebfahrzeuge zum Einsatz kommen. Wie Longina Hessel, Pressesprecherin der Hanseatischen Eisenbahn GmbH, mitteilte, werden die Bahnreisenden in Fahrzeugen des Typs Lint 27 (BR 640) der Herstellers Alstom unterwegs sein. Diese bieten Hessel zufolge einen ebenerdigen Einstieg. Toiletten und Stellflächen im Innern sind stufenfrei erreichbar. Die Wagen haben 61 Sitzplätze, es gibt Platz für bis zu neun Fahrräder. Alle Fahrten werden von …

Regionalverkehr: Von Cottbus und von Wismar nach Berlin Vetschau Neue Studie schlägt Aufteilung der RE 2-Linie in einen Süd- und einen Nordwest-Abschnitt vor., aus Lausitzer Rundschau

http://www.lr-online.de/nachrichten/Tagesthemen-Von-Cottbus-und-von-Wismar-nach-Berlin;art307853,5846357

Lausitzer Bahnhalte #Raddusch, #Kunersdorf und #Kolkwitz könnten wieder komplett angefah ren werden. #Odeg-Chef ist von der Lösung angetan und sagt: Auch Berlin muss mit ins Boot.

Arnulf #Schuchmann hat sich diesen Termin in der Vetschauer Schlossremise nicht entgehen lassen. Wieder steht der Regionalexpress 2 (#RE2) im Mittelpunkt – das "Sorgenkind" des Geschäftsführers der Ostdeutschen Eisenbahn (Odeg). Seit Jahren gibt es wegen der Unpünktlichkeit auf der längsten RE-Linie in Berlin-Brandenburg Kritik. Für Bahnexperten ist ebenso lange klar, dass diese knapp 400 Kilometer zwischen Cottbus und Wismar nicht in den Griff zu bekommen sind.

Darauf hat auch der Odeg-Chef immer wieder hingewiesen (siehe Infobox). Selbst hat er die #Aufteilung dieser Linie angeregt. Nichts Neues also, als die jüngste Studie – von der Stadt Vetschau und der Großgemeinde Kolkwitz in Auftrag gegeben – zu dem Ergebnis kommt: Der RE 2 muss in einen Südabschnitt Cottbus – Berlin-Charlottenburg und einen Nordwest-Abschnitt Wismar – Berlin-Ostbahnhof aufgesplittet werden.

"Diese Studie hat einen neuen Denkansatz", bewertet Schuchmann die "Fleißarbeit" auf 34 Seiten. Denn die Auftrennung der Linie als Konsequenz aus einer umfangreichen Analyse des Ist-Zustandes abzuleiten, "das ist neu, und einiges war mir bisher auch noch nicht bewusst".

So hat der Brandenburg-Chef des Fahrgastverbandes Pro Bahn, Dieter Doege, bei der Vorstellung der Ergebnisse nachgewiesen, dass für den RE 2 auf der gesamten Strecke die kürzesten …

Straßenverkehr: Berliner Straßenbeleuchtung – effizient und klimafreundlich?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Gaslaternen gibt es noch in Berlin
und wie viele sind bereits auf #LED Beleuchtung umgestellt?
Antwort zu 1: Aktuell betreibt das Land Berlin noch
rund 33.800 der ursprünglich 44.000 #Gasleuchten. Von
den Leuchten wurden 2.200 auf LED umgerüstet, weitere
8.000 (die Gasreihenleuchten) auf eine Elektroleuchte mit
Kompaktleuchtstofflampe.
Frage 2: Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine
vollständige Umstellung auf energieeffiziente LEDLampen
eingespart werden? (Bitte um separate Angaben
ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und
inklusive der denkmalgeschützten Laternen)
Antwort zu 2: Sofern alle noch verbliebenen Gasleuchten
umgerüstet werden, könnte der jährliche CO2-
Ausstoß um rund 28.000 Tonnen reduziert werden. Bleiben
die 3.300 Gasleuchten in den Erhaltungsbereichen
von einer Umrüstung ausgenommen, beträgt die Reduzierung
etwa 24.600 Tonnen.
Frage 3: Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem
Zeitrahmen amortisieren sich die LED Lampen?
Antwort zu 3: Die Kosten variieren je nach Art der
Leuchte. Die Umrüstung der Gasaufsatzleuchten kostet
etwa 4.400 Euro, die Umrüstung der Gashängeleuchte
etwa 5.250 Euro. Die Angabe bezieht sich auf eine Umrüstung
unter Erhalt der Erscheinungsform und der Lichtfarbe
der Leuchte. Bei den bisherigen Vorhaben lag die
Amortisation bei etwa 9 Jahren. Eine Umrüstung ohne
Erhalt der bisherigen Erscheinungsform und Lichtfarbe
würde die Kosten reduzieren und Amortisationszeitraum
verkürzen.
Frage 4: Hat der Senat ein Konzept für die schrittweise
Modernisierung der übrigen Gaslaternen und wenn ja,
wann und an welchen Orten wird dieses umgesetzt?
Antwort zu 4: In 2017 sind zwei Bauvorhaben zur
Umrüstung von Gasleuchten in der Ausführung. Ein BENE-Fördervorhaben
zur Umrüstung von 1.860 Gasleuchten
in Berlin-Spandau. Ein weiteres Bauvorhaben zur
Umrüstung von 1.300 Gasleuchten in Bereichen, in denen
das Landesdenkmalamt die Umrüstung auf formgleiche
Leuchten vorgegeben hat.
Ab 2018 sollen jährlich etwa 3.000 Gasleuchten umgerüstet
werden. Voraussetzung sind die erforderlichen
Haushalts- und ggf. Fördermittel. Aktuell ist ein Bauvorhaben
für den Zeitraum 2018/2019 in Vorbereitung. Die
Umrüstung von ca. 6.000 Gasleuchten, unter anderem in
den Ortsteilen Charlottenburg, Wilmersdorf, Moabit,
Wedding und Hermsdorf ist beabsichtigt.
Bei allen Umrüstungen und Planungen bleiben die Erhaltungsbereiche
ausgenommen.
Parallel werden ab 2017 punktuell einzelne Standorte
immer dann umgerüstet, wenn der weitere Betrieb der
Gasleuchte nur unter der Voraussetzung erheblicher Investitionen
(z.B. Sanierung des Gasmastes) möglich wäre.
Frage 5: Können moderne LEDs die gleiche Leuchtkraft
und warme Lichtfarbe wie Gaslaternen entwickeln?
Antwort zu 5: Ja, die bisher 2.200 auf diese Art umgerüsteten
Standorte sind kaum von den Gasleuchten (Erscheinungsform
und Lichtfarbe) zu unterscheiden.
Frage 6: Welche Vereinbarung hat die Senatsverwaltung
mit der für die Straßenbeleuchtung zuständigen
Stromnetz Berlin GmbH geschlossen, um unnötige Energieverschwendung
(Beleuchtung am Tage) zu vermeiden?
Frage 9: Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung,
um bekannt gewordene Energieverschwendung
abzustellen? Wie schnell wird dabei auf die Meldungen
von Bürger*innen oder Behörden reagiert?
Antwort zu 6 und 9: Das Land Berlin hat einen Vertrag
zum Management der öffentlichen Beleuchtung mit
der Vattenfall Europe Netzservice GmbH (seit 01.09.2016
Stromnetz Berlin GmbH) geschlossen. Dieser umfasst
insbesondere die Leistungen zur Planung, Vergabe, Kontrolle
und Abrechnung von Wartung, Störungs- und Schadensbeseitigung
an allen Beleuchtungsanlagen. Vertragsinhalt
bei der Gasbeleuchtung ist auch die wöchentliche
Abfahrt bei Nacht und die monatliche Abfahrt am Tage.
Die Tagabfahrt dient der Feststellung von dauerbrennenden
Leuchten.
Das Ziel ist, alle Störungen innerhalb von 10 Tagen zu
beseitigen. Sofern der Dämmerungsschalter bei den Gasleuchten
defekt und kein Material verfügbar ist (Anmerkung:
Monopolstellung des Zulieferers), muss die Leuchte
aus Verkehrssicherheitsgründen auf Dauerbetrieb gestellt
werden.
Bei der Gasbeleuchtung ist die Ausfallquote aufgrund
des Alters und der thermischen Belastung der Anlagen
besonders hoch. Erschwerend hinzu kommt die Monopolstellung
von Zulieferbetrieben einzelner Ersatzteile. Ein
störungsarmer Betrieb ist in diesem Bereich nicht möglich.
Frage 7: Wer ist in Berlin im Auftrag der Stromnetz
Berlin GmbH für die Installation, den Betrieb und die
Deckung des Energiebedarfs von Straßenbeleuchtung
beauftragt?
Antwort zu 7: Die Stromnetz Berlin GmbH hat die
Leistungen zum Betrieb der Beleuchtungsanlagen zu
planen, auszuschreiben, zu beauftragen, zu kontrollieren
und gegenüber dem Land Berlin abzurechnen. Aktuell
sind im Bereich der Elektrobeleuchtung die Lügger Elektroanlagen
GmbH und die L&S Elektrotechnik GmbH, im
Bereich der Gasbeleuchtung die Kraft- und Lichtanlagen
GmbH und die BRAUN Lighting Solutions e.K. tätig.
Der Energiebedarf ist Bestandteil des Strom- und Gasliefervertrages
des Landes Berlin. Aktuelle Energielieferanten
sind die GASAG (Gas) und eine Arbeitsgemeinschaft
bestehend aus Vattenfall Europe Sales GmbH und
der Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH (Strom).
Die Ausschreibung erfolgt zentral durch die Energiewirtschaftsstelle
des Landes Berlin.
Bauvorhaben zur Errichtung oder Umrüstung der Beleuchtungsanlagen
sind nicht Bestandteil des Managementvertrages.

Frage 8: Welchen Einfluss hat der Senat auf die Einschaltzeiten
der Straßenbeleuchtung?
Antwort zu 8: Die elektrische Straßenbeleuchtung
wird mittels Funksignal ein- und ausgeschaltet. In vier
Messstellen in Berlin wird das Beleuchtungsniveau gemessen.
Ist in der Dämmerungsphase ein festgelegter
Schwellenwert unter- bzw. überschritten, wird das Schaltsignal
angefordert und die Beleuchtung ein- bzw. ausgeschaltet.
Den Schwellenwert legt das Land Berlin fest.
Die Gasleuchten sind mit einem Dämmerungsschalter
ausgestattet und reagieren selbständig auf die Umgebungshelligkeit.
Berlin, den 17. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2017)

Flughäfen: Klimabelastung durch den Berliner Luftverkehr: ein systematisch unterschätztes Umweltproblem?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Welche zentralen Erkenntnisse zur Klimabelastung
durch den Berliner Luftverkehr hat der Senat aus dem
Endbericht der wissenschaftlichen Studie zum „Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK) vom November
2015 gewonnen?
Zu 1.: Alle belastbaren Klimaschutzszenarien weisen
darauf hin, dass unsere Gesellschaft bis zum Jahr 2050
weitgehend dekarbonisiert sein muss und deshalb arbeitet
der Senat intensiv darauf hin, Berlin bis 2050 klimaneutral
werden zu lassen. Für den Verkehrssektor ist eine
weitreichende Trendänderung erforderlich, da sich bisher
keine Abschwächung des Verkehrswachstums zeigt. Insbesondere
im wachsenden Luftverkehr mit entsprechend
negativen Klimaauswirkungen besteht erheblicher Handlungsbedarf.
Der Luftverkehr hat schädliche Folgewirkungen
für Umwelt und Gesundheit durch die Treibhausgas-,
Schadstoff- und Lärmemissionen. Um den klimaschutzpolitischen
Anforderungen an den Verkehrssektor
gerecht zu werden und die Wettbewerbsbedingungen
zwischen den Verkehrsträgern zu harmonisieren, bedarf
es einer ordnungspolitischen Gestaltung der Luftverkehrsentwicklung
sowie der Aufhebung der wettbewerbsverzerrenden
Subventionierung des Flugverkehrs. Denn
die Situation der im intermodalen Wettbewerb stehenden
Verkehrsträger (Straßen-, Eisenbahn-, Schiffs- und Flugverkehr)
ist sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr
auf Grund von fiskalischen Regulierungen unterschiedlich.
Der nichtelektrifizierte Schienenverkehr muss
in Deutschland Mineralöl- und Ökosteuer entrichten und
im elektrifizierten Schienenverkehr wird der Strom sowohl
energiesteuerlich als auch durch den Emissionshandel
belastet. Zudem werden in Deutschland Fernverkehrstickets
der Bahn mit der vollen Umsatzsteuer besteuert,
dagegen sind Tickets für Auslandsflüge von der Umsatzsteuer
befreit. Derartige Regulierungen wirken dem Ziel
der Minderung von THG1
-Emissionen entgegen.

1 Treibhausgas
Der Senat hat sich deshalb bereits in der Vergangenheit
im Bundesrat (BR) wiederholt für eine Angleichung der
Wettbewerbsbedingungen auf dem Verkehrsmarkt eingesetzt
und wird dies weiterhin tun. Zu den wichtigsten
verkehrspolitischen Positionierungen der EUKommission
der letzten Jahre, das Weißbuch Verkehr in
2011 und die Mitteilung zum nachhaltigen Verkehr in
2009, gehen die Stellungnahmen des Bundesrates auf
Anträge Berlins zurück und fordern die Begrenzung des
Luftverkehrswachstums insbesondere durch den Abbau
steuerlicher Verzerrungen (vgl. BR-Drs. 179/11 (Beschluss)
und BR-Drs. 603/09 (Beschluss)).
2. Welche Klimabelastungen gehen nach den letzten
vorliegenden Daten vom Verkehrssektor im Land Berlin
aus? Welchen Anteil daran haben der Flugverkehr und die
weiteren Bereiche?
Zu 2.: Auf Basis der für das Jahr 2013 vorliegenden
Energie- und CO2-Bilanz des Landes Berlin war der
Verkehrssektor für 5,1 Mio. Tonnen der CO2-Emissionen
aus dem Endenergieverbrauch (Verursacherbilanz) und
somit für 24,5% der Gesamtemissionen verantwortlich.
Auf den Luftverkehr entfielen 0,98 Mio. Tonnen und
somit 4,7% der Gesamtemissionen. 
3. Wie hat sich der Berliner Nutzeranteil an den Flughäfen
Tegel und Schönefeld seit 2010 bzgl. Passagieren
und Luftfracht entwickelt (bitte jahresweise Angaben je
Flughafen)?
8. Welchen Anteil hätten die aktuellen Klimabelastungen
des gesamten Berliner Luftverkehrs (siehe Frage 3)
an den gesamten CO2eq-Verkehrsemissionen des Landes
Berlin bei Zugrundelegung auch nur eines mittleren atrFaktors
von 5 für die verbleibenden 33 Jahre bis 2050?
Zu 3. und 8.: Dem Senat liegen entsprechende Angaben
nicht vor.
4. Wird der Senat im künftigen BEK auch die Berliner
Nutzungsanteile am Flughafen Schönefeld (SXF) und
nach der Eröffnung des Flughafens BER auch die aus
Tegel (TXL) verlagerten Berliner Fluggäste und Luftfrachtanteile
im Sinne einer Verursacherbilanz berücksichtigen?
Wenn ja wie, wenn nein warum nicht?
Zu 4.: Mit der zukünftigen Schließung des Flughafens
Tegel und der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin
Brandenburg (BER) sind gemäß der statistischen Methodik
die CO2-Emissionen nach dem Territorialprinzip dem
Land Brandenburg zuzurechnen. Im Berliner Energieund
Klimaschutzprogramm (BEK) wurden die CO2-
Emissionen des Luftverkehrs nicht ausschließlich nach
dem Territorialprinzip bewertet, da der Senat entsprechend
dem Verursacherprinzip eine anteilsmäßige Berücksichtigung
des Energieverbrauchs sowie der CO2-
Emissionen für angemessen hielt. Im Rahmen der wissenschaftlichen
Studie zum Endbericht über einen Entwurf
für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm
wurde angenommen, dass 70 % der zukünftigen Energieverbräuche
des BER dem Land Berlin zugerechnet werden
(Reusswig et al. 2014).
5. Wie sollte aus Sicht des Senats der Berliner Anteil
an den Flugbewegungen in der Klimabilanz des Landes
bzw. im BEK berücksichtigt werden? Nur die durch Einwohner
(und Luftfracht) des Landes Berlins verursachten
Belastungen oder auch die Berlin zuzurechnenden inländischen
und ausländischen Touristenbewegungen?
Zu 5.: Die Ermittlung der CO2-Emissionen im Luftverkehr
erfolgt im Rahmen der statistischen Erhebung
über die abgesetzten Kraftstoffe des jeweiligen Bundeslandes
nach dem Territorialprinzip. Die Methodik wird
durch den Länderarbeitskreis Energiebilanzen bundeseinheitlich
geregelt. Eine ganzheitliche Berechnung der luftverkehrsbedingten
THG-Emissionen auf Basis von zurückgelegten
Personenkilometern der Berliner Einwohner
und Besucher bzw. Frachtkilometer (abgehende Flüge)
wäre sachgerechter, ist aber aufgrund der fehlenden nationalen
Berechnungsmethodik sowie des Erhebungsaufwandes
derzeit nicht anwendbar.
6. Wie beurteilt der Senat die Aussage im „Exkurs
zum Luftverkehr“ des in Frage 1. genannten Berichts,
dass bei Berücksichtigung der zusätzlichen Klimabelastungen
durch sogenannte „non-CO2–Emissionen“ (Wasserdampf,
Stickoxyde, Kondensstreifen/Zirren etc.) in
großen Flughöhen („Radiative Forcing Index“ RFI-Faktor
3) bereits 2012 der Luftverkehr am Flughafen Tegel mehr
als 40 Prozent der gesamten Klimabelastungen des Verkehrssektors
in Berlin verursachte?
Zu 6.: Der Luftverkehr trägt zum anthropogenen Klimawandel
bei. Der Senat hält es daher grundsätzlich für
sachgerecht, alle im Luftverkehr verursachten klimarelevanten
Emissionen (Kohlendioxid, Stickoxide, Schwefeloxide,
Wasserdampf, Ruß, Kondensstreifen und Zirren)
zu ermitteln. Dies ist allerdings im Rahmen des BEK
nicht leistbar, da sich die im § 3 Energiewendegesetz
Berlin (EWG Bln.) festgesetzten Klimaschutzziele ausschließlich
auf die durch den Verbrauch von Endenergie
im Land Berlin verursachten Emissionen von Kohlendioxid
(CO2) nach der amtlichen Methodik zur Verursacherbilanz
des Landes Berlin (§ 2 Abs. 1 EWG Bln.) beziehen
und des Weiteren über die exakte Höhe des RFIFaktors
noch wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen.
7. Wie schätzt der Senat Empfehlungen des Deutschen
Zentrums für Luft und Raumfahrt (DLR) vom April 2015
ein, den bisher gebräuchlichen RFI-Faktor für die „nonCO2-Emissionen“
des Luftverkehrs durch den präziseren
„Average Temperature Response“ (atr-Faktor) zu ersetzen,
der für einen Prognosezeitraum von 50 Jahren die
Klimabelastungen durch non-CO2–Emissionen im Verhältnis
zu den rein treibstoffbezogenen CO2-Emissionen
des Luftverkehrs um den Faktor 3,5 (für 20 Jahre Faktor
7,6) erhöht?
Zu 7.: Das vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) geförderte und vom Deutschen Zentrum
für Luft- und Raumfahrt (DLR) durchgeführte Projekt
„AviClim“ („Including Aviation in International
Protocols for Climate Protection“) hat die Machbarkeit
der Einbeziehung aller klimarelevanten Emissionen des
Luftverkehrs in internationale Klimaschutzprotokolle und
die damit verbundenen ökonomischen und ökologischen
Effekte umfassend analysiert und ist damit im Besonderen
geeignet, zur politischen Willensbildung auf nationaler
und internationaler Ebene beizutragen.
9. Wie bewertet der Senat das Luftverkehrskonzept
Berlin-Brandenburg des Umweltverbandes BUND Landesverband
Berlin vom April 2016 hinsichtlich des Vorschlags,
die Klimabelastungen der Berliner Flüge verursachergerecht
bis zum End- bzw. Zielflughafen zu berücksichtigen,
womit der Berliner Flugverkehr bereits
heute (bei rund 32 Mio. Fluggästen) die Klimawirkung
des gesamten Berliner Fahrzeugverkehrs überträfe?
Zu 9.: Der Senat hält zur Berechnung der vom Land
Berlin verursachten klimarelevanten Luftverkehrsemissionen
die zurückgelegten Personenkilometern bzw.
Frachtkilometer der von TXL und SXF bzw. BER abgehenden
Flüge für sachgerecht. Dies ist allerdings aufgrund
der fehlenden nationalen Berechnungsmethodik zzt. noch
nicht anwendbar. Im Rahmen des vom Bund derzeit zu
erarbeitenden nationalen Luftverkehrskonzepts werden
entsprechende Regelungen geprüft.
10. Wie bewertet der Senat die im „Exkurs zum Luftverkehr“
und die im Luftverkehrskonzept des BUND
vorgeschlagenen Maßnahmen für eine signifikante Senkung
der Klimabelastungen des Luftverkehrs und werden
diese im künftigen BEK berücksichtigt?
Zu 10.: Da der Luftverkehr ordnungsrechtlich maß-
geblich auf Bundesebene gestaltet wird, sind die Einflussmöglichkeiten
des Landes Berlin gering. Insofern ist
in Bezug auf die Reduzierung der Luftverkehrsemissionen
eine gemeinsame Strategie der Länder Berlin und Brandenburg
sowie dem Bund erforderlich.
11. Wie bewertet der Senat grundsätzlich den zukünftig
vorgesehenen Ausbau des BER unter dem Aspekt der
Klimabelastungen des Luftverkehrs bis 2020 und 2050
(klimaneutrale Stadt)?
Zu 11.: Der Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen
Berlin-Schönefeld vom 13.08.2004 basiert
auf einer umfassenden Bewertung aller Schutzgüter. Er
lässt eine maximale Kapazität des Flughafens BER bis zu
360.000 Flugbewegungen pro Jahr zu. Eine Überschreitung
würde ein neues Genehmigungsverfahren unter Einschluss
auch der klimapolitischen Auswirkungen erforderlich
machen.
Berlin, den 17. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2017)

Bus: Umweltfreundliche Antriebe BVG rollt in die grüne Zukunft – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/umweltfreundliche-antriebe-bvg-rollt-in-die-gruene-zukunft-25736654

Berlin – Die Vorderseite leuchtet im vertrauten Sonnengelb der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Doch der Bus, den das Landesunternehmen auf der Linie 140 erprobt, ist etwas Besonderes. Das zeigt der Buckel auf dem Dach – er enthält #Gastanks. Der #Citaro #NGT von #Mercedes fährt mit #Erdgas. Er ist der erste von mehreren #Testbussen mit so einem Antrieb, die zwischen dem Ostbahnhof sowie dem U- und S-Bahnhof Tempelhof unterwegs sind.

Die mehr als 1300 Busse der BVG bilden einen gewichtigen Teil des Berliner Verkehrs. Jahr für Jahr legen sie insgesamt rund 90 Millionen Kilometer zurück. Dabei wird viel Kraftstoff verbrannt. Immerhin: Ein Großteil  hat ein  Filtersystem, das den #Stickoxid-Ausstoß um bis zu 80 Prozent verringert.  In diesem Jahr werden weitere 100 Doppelstockbusse ausgerüstet. Zudem plant  die BVG den Kauf neuer Doppeldecker. Doch sie plant schon für die weitere Zukunft.

Volltanken mit Stromabnehmer

„2050 soll Berlin klimaneutral sein. Für die BVG heißt das, dass wir den Einsatz alternativer Technologien weiter vorantreiben werden“, sagte Chefin Sigrid Evelyn Nikutta.  Wie berichtet beginnt 2017 die Erprobung  eines Elektrobusses, der seine Batterie an Haltestellen mit Hilfe eines ausfahrbaren Stromabnehmers, Pantograph genannt, auflädt.

Doch bis der #Elektrobusbetrieb wirtschaftlich ist, werde noch Zeit vergehen, so die Planer. Darum halten sie Ausschau nach einer Technik für die Übergangszeit und erproben umweltfreundliche Antriebe  – derzeit #CNG: Compressed Natural …

S-Bahn: Neue Ideen für alte Bahnhöfe Studenten der Hochschule Anhalt entwickeln Ideen für die ehemalige Siemensbahn, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article209613109/Neue-Ideen-fuer-alte-Bahnhoefe.html

Die Bahnsteige sind geschlossen, zwischen den Stahlträgern der Hochbahn haben sich Büsche und Bäume angesiedelt. Die Natur holt sich das Gelände der ehemaligen #Siemensbahn zwischen Charlottenburg und Spandau Stück für Stück zurück. Lange sind keine Züge mehr auf der zwischen 1927 und 1929 von der Firma #Siemens und #Halske erbauten Trasse gefahren. Der Verkehr auf dem knapp viereinhalb Kilometer langen Ast ruht schon seit dem #Reichsbahnerstreik im September 1980.

Die Bahn hat nach Angaben ihres Regionalsprechers Gisbert Gahler erstmals 2006 einen #Entwidmungsantrag eingereicht, der eine andere Nutzung der Trasse ermöglichen würde, dem wurde vom Land Berlin widersprochen. Der Senat will sich die Option erhalten, eines Tages hier wieder Bahnverkehr aufzunehmen. Die Unterhaltungskosten für die tote #Viaduktbahn, die am Bahnhof Jungfernheide beginnt, über die Bahnhöfe #Wernerwerk und #Siemensstadt führt und an der Haltestelle #Gartenfeld endet, schlagen Gahler zufolge mit rund 500.000 Euro im Jahr zu Buche.

Angehende Landschaftsarchitekten aus elf Ländern der Hochschule Anhalt in Bernburg haben sich der ehemaligen Bahntrasse angenommen und Ideen für die Zukunft der Trasse erarbeitet. "Es war interessant zu sehen, welche Perspektiven für eine Stadtlandschaft junge Menschen entwickeln, die völlig …