Straßenverkehr: Berliner Straßenbeleuchtung – effizient und klimafreundlich?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Gaslaternen gibt es noch in Berlin
und wie viele sind bereits auf #LED Beleuchtung umgestellt?
Antwort zu 1: Aktuell betreibt das Land Berlin noch
rund 33.800 der ursprünglich 44.000 #Gasleuchten. Von
den Leuchten wurden 2.200 auf LED umgerüstet, weitere
8.000 (die Gasreihenleuchten) auf eine Elektroleuchte mit
Kompaktleuchtstofflampe.
Frage 2: Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine
vollständige Umstellung auf energieeffiziente LEDLampen
eingespart werden? (Bitte um separate Angaben
ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und
inklusive der denkmalgeschützten Laternen)
Antwort zu 2: Sofern alle noch verbliebenen Gasleuchten
umgerüstet werden, könnte der jährliche CO2-
Ausstoß um rund 28.000 Tonnen reduziert werden. Bleiben
die 3.300 Gasleuchten in den Erhaltungsbereichen
von einer Umrüstung ausgenommen, beträgt die Reduzierung
etwa 24.600 Tonnen.
Frage 3: Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem
Zeitrahmen amortisieren sich die LED Lampen?
Antwort zu 3: Die Kosten variieren je nach Art der
Leuchte. Die Umrüstung der Gasaufsatzleuchten kostet
etwa 4.400 Euro, die Umrüstung der Gashängeleuchte
etwa 5.250 Euro. Die Angabe bezieht sich auf eine Umrüstung
unter Erhalt der Erscheinungsform und der Lichtfarbe
der Leuchte. Bei den bisherigen Vorhaben lag die
Amortisation bei etwa 9 Jahren. Eine Umrüstung ohne
Erhalt der bisherigen Erscheinungsform und Lichtfarbe
würde die Kosten reduzieren und Amortisationszeitraum
verkürzen.
Frage 4: Hat der Senat ein Konzept für die schrittweise
Modernisierung der übrigen Gaslaternen und wenn ja,
wann und an welchen Orten wird dieses umgesetzt?
Antwort zu 4: In 2017 sind zwei Bauvorhaben zur
Umrüstung von Gasleuchten in der Ausführung. Ein BENE-Fördervorhaben
zur Umrüstung von 1.860 Gasleuchten
in Berlin-Spandau. Ein weiteres Bauvorhaben zur
Umrüstung von 1.300 Gasleuchten in Bereichen, in denen
das Landesdenkmalamt die Umrüstung auf formgleiche
Leuchten vorgegeben hat.
Ab 2018 sollen jährlich etwa 3.000 Gasleuchten umgerüstet
werden. Voraussetzung sind die erforderlichen
Haushalts- und ggf. Fördermittel. Aktuell ist ein Bauvorhaben
für den Zeitraum 2018/2019 in Vorbereitung. Die
Umrüstung von ca. 6.000 Gasleuchten, unter anderem in
den Ortsteilen Charlottenburg, Wilmersdorf, Moabit,
Wedding und Hermsdorf ist beabsichtigt.
Bei allen Umrüstungen und Planungen bleiben die Erhaltungsbereiche
ausgenommen.
Parallel werden ab 2017 punktuell einzelne Standorte
immer dann umgerüstet, wenn der weitere Betrieb der
Gasleuchte nur unter der Voraussetzung erheblicher Investitionen
(z.B. Sanierung des Gasmastes) möglich wäre.
Frage 5: Können moderne LEDs die gleiche Leuchtkraft
und warme Lichtfarbe wie Gaslaternen entwickeln?
Antwort zu 5: Ja, die bisher 2.200 auf diese Art umgerüsteten
Standorte sind kaum von den Gasleuchten (Erscheinungsform
und Lichtfarbe) zu unterscheiden.
Frage 6: Welche Vereinbarung hat die Senatsverwaltung
mit der für die Straßenbeleuchtung zuständigen
Stromnetz Berlin GmbH geschlossen, um unnötige Energieverschwendung
(Beleuchtung am Tage) zu vermeiden?
Frage 9: Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung,
um bekannt gewordene Energieverschwendung
abzustellen? Wie schnell wird dabei auf die Meldungen
von Bürger*innen oder Behörden reagiert?
Antwort zu 6 und 9: Das Land Berlin hat einen Vertrag
zum Management der öffentlichen Beleuchtung mit
der Vattenfall Europe Netzservice GmbH (seit 01.09.2016
Stromnetz Berlin GmbH) geschlossen. Dieser umfasst
insbesondere die Leistungen zur Planung, Vergabe, Kontrolle
und Abrechnung von Wartung, Störungs- und Schadensbeseitigung
an allen Beleuchtungsanlagen. Vertragsinhalt
bei der Gasbeleuchtung ist auch die wöchentliche
Abfahrt bei Nacht und die monatliche Abfahrt am Tage.
Die Tagabfahrt dient der Feststellung von dauerbrennenden
Leuchten.
Das Ziel ist, alle Störungen innerhalb von 10 Tagen zu
beseitigen. Sofern der Dämmerungsschalter bei den Gasleuchten
defekt und kein Material verfügbar ist (Anmerkung:
Monopolstellung des Zulieferers), muss die Leuchte
aus Verkehrssicherheitsgründen auf Dauerbetrieb gestellt
werden.
Bei der Gasbeleuchtung ist die Ausfallquote aufgrund
des Alters und der thermischen Belastung der Anlagen
besonders hoch. Erschwerend hinzu kommt die Monopolstellung
von Zulieferbetrieben einzelner Ersatzteile. Ein
störungsarmer Betrieb ist in diesem Bereich nicht möglich.
Frage 7: Wer ist in Berlin im Auftrag der Stromnetz
Berlin GmbH für die Installation, den Betrieb und die
Deckung des Energiebedarfs von Straßenbeleuchtung
beauftragt?
Antwort zu 7: Die Stromnetz Berlin GmbH hat die
Leistungen zum Betrieb der Beleuchtungsanlagen zu
planen, auszuschreiben, zu beauftragen, zu kontrollieren
und gegenüber dem Land Berlin abzurechnen. Aktuell
sind im Bereich der Elektrobeleuchtung die Lügger Elektroanlagen
GmbH und die L&S Elektrotechnik GmbH, im
Bereich der Gasbeleuchtung die Kraft- und Lichtanlagen
GmbH und die BRAUN Lighting Solutions e.K. tätig.
Der Energiebedarf ist Bestandteil des Strom- und Gasliefervertrages
des Landes Berlin. Aktuelle Energielieferanten
sind die GASAG (Gas) und eine Arbeitsgemeinschaft
bestehend aus Vattenfall Europe Sales GmbH und
der Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH (Strom).
Die Ausschreibung erfolgt zentral durch die Energiewirtschaftsstelle
des Landes Berlin.
Bauvorhaben zur Errichtung oder Umrüstung der Beleuchtungsanlagen
sind nicht Bestandteil des Managementvertrages.

Frage 8: Welchen Einfluss hat der Senat auf die Einschaltzeiten
der Straßenbeleuchtung?
Antwort zu 8: Die elektrische Straßenbeleuchtung
wird mittels Funksignal ein- und ausgeschaltet. In vier
Messstellen in Berlin wird das Beleuchtungsniveau gemessen.
Ist in der Dämmerungsphase ein festgelegter
Schwellenwert unter- bzw. überschritten, wird das Schaltsignal
angefordert und die Beleuchtung ein- bzw. ausgeschaltet.
Den Schwellenwert legt das Land Berlin fest.
Die Gasleuchten sind mit einem Dämmerungsschalter
ausgestattet und reagieren selbständig auf die Umgebungshelligkeit.
Berlin, den 17. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2017)