Flughafen-Pläne Tegel bleibt bis 2018 offen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/flughafen-plaene-tegel-bleibt-bis-2018-offen-24367486?dmcid=nl_20160709_24367486

Auf dem #Flughafen #Tegel werden auch nach der #Eröffnung des #BER in Schönefeld Flugzeuge #starten. Das zeichnet sich nach der Sitzung des Flughafen-Aufsichtsrats am Freitag immer deutlicher ab. Während die BER-Terminals für den #Linienverkehr 2017 in Betrieb gehen sollen, soll der provisorische #Regierungsflughafen in Schönefeld bis Mitte 2018 fertig werden, hieß es.

So lange müssten Staatsgäste und Mitglieder der Bundesregierung wie bisher in Tegel starten und landen. Das hieße nicht nur, dass Tegel-Anlieger länger unter Fluglärm leiden müssen. Ein Parallelbetrieb in Tegel und am BER würde auch bedeuten, dass zusätzliche Kosten entstehen.

Neues Vergabeverfahren

Wie berichtet gab es Zweifel am bisherigen Zeitplan für das neue Regierungsterminal. Die Flughafengesellschaft hatte keine Firma gefunden, die das Projekt übernimmt. „Inzwischen haben wir jedoch eine Lösung gefunden, die es ermöglicht, das Interims-Regierungsterminal bis Mitte 2018 fertigzubauen“, sagte Flughafenchef Karsten Mühlenfeld am Freitag nach der Aufsichtsratssitzung. Er kündigte ein neues Vergabeverfahren an, das einfacher als das vorige ausfallen werde. Die Anforderungen wurden angepasst, neue Gespräche mit Firmen begonnen. Einige Unternehmen hätten nun signalisiert, dass sie für den geplanten Bauzeitraum ein Angebot abgeben würden.

Mühlenfeld bezifferte die Kosten des Bauwerks, das rund fünf Jahre genutzt werden soll, auf …

Berlin und Nextbike unterzeichnen Vertrag für neues öffentliches Fahrradverleihsystem Testbetrieb startet im Herbst 2016 in Lichtenberg

www.berlin.de

Nach der Zuschlagserteilung im Mai haben Andreas #Geisel, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, und #Nextbike-Geschäftsführer Ralf #Kalupner am Dienstag den #Betreibervertrag für das neue #öffentliche #Fahrradverleihsystem in Berlin unterzeichnet.
Der Vertrag umfasst eine Laufzeit von fünf Jahren mit der Option einer Verlängerung um weitere drei Jahre. Für die Finanzierung des Systems werden im Berliner Haushalt Mittel von insgesamt 7,5 Mio. Euro bereitgestellt.
Eine weitere Finanzierung erfolgt über die erzielten Einnahmen des Systems, also über die Zugangs- und Nutzungsentgelte. Durch Kooperationen mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen soll die Finanzierung von Teilen des Systems unterstützt werden, um das Stationsnetz räumlich zu erweitern und im Bestand sinnvoll zu verdichten.

Verkehrs- und Umweltsenator Andreas Geisel sagte bei der Unterzeichnung: "Ein Fahrrad zu leihen bedeutet Freiheit in der Stadt. Nimm ein Rad, wenn Du es brauchst. Dieser Ansatz ist so einfach, das er in ganz Berlin viele Freunde finden wird. Wir werden mit unserem System deutschlandweit Maßstäbe setzen. Das ist gut für die Umwelt, gut für die Menschen und die ganze Stadt."

Das Standortkonzept sieht eine sehr engmaschige Verteilung von Stationen an ÖPNV-Haltestellen, Sehenswürdigkeiten sowie Gebieten mit hoher Wohn- und Unternehmensdichte vor, vor allem innerhalb des S-Bahn-Rings. Aber auch außerhalb dieses Gebietes wird es zahlreiche Verleihstationen geben. Dazu werden sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Betreiber bis zum Systemstart mit den einzelnen Bezirken abstimmen.

Mit mehr als 2.000 Rädern und einem bereits dann dichten Stationsnetz soll im Frühjahr 2017 das neue Verleihsystem an den Start gehen. In weiteren Ausbaustufen wird das System auf mehr als 5.000 Räder an über 700 Stationen anwachsen. Damit wird es das größte Fahrradverleihsystem Deutschlands sein.
Dem offiziellen Systemstart im kommenden Jahr wird ein Pilotbetrieb im Herbst 2016 vorausgehen. Als Testbezirk wurde der Bezirk Lichtenberg ausgewählt, weil er bisher noch nicht über ein solches Mobilitätsangebot verfügt. An rund 10 Stationen wird ein ausgewählter Nutzerkreis das Mietradsystem auf Herz und Nieren prüfen. Der Bezirk hat hierfür bereits entsprechende Stationsstandorte vorgesehen.

Die Mehrheit der Stationen besteht aus einem Informationsschild und systemeigenen Fahrradständern, die keinerlei Tiefbauarbeiten erfordern. Da sie sich auf einer ebenen Grundplatte befinden, sind sie flexibel auf- bzw. abbaubar und fügen sich in das Stadtbild ein. 15 Prozent der Stationen haben außerdem ein durch Solarenergie gespeistes Verleihterminal, an dem Registrierung, Ausleihe und Rückgabe möglich sind.

Die Fahrräder, sogenannte "SmartBikes", besitzen ein integriertes Schloss an der Vordergabel, das sich bei der Ausleihe über App, Bordcomputer, Hotline oder am Terminal automatisch öffnen und ebenso einfach wieder verschließen lässt. Dies ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern, ihr Rad auch bei voll besetzten Fahrradständern einfach daneben abstellen und ausbuchen zu können. Mittels GPS kann in der App, am Terminal oder auf der Website gesehen werden, wo sich das nächste freie Mietrad befindet.
Die robusten Cityräder verfügen über einen geräumigen Korb, einen höhenverstellbaren Sattel und eine 8-Gang-Nabenschaltung.

Der Betrieb ist ganzjährig und rund um die Uhr geplant. Ein Serviceteam wird für die Wartung und eine ausgeglichene Verteilung der Räder an den Verleihstandorten sorgen.

Mit der Einführung des Fahrradverleihsystems sollen langfristig der innerstädtische Autoverkehr entlastet sowie die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn verringert werden. Zielgruppen sind vor allem Berlinerinnen und Berliner, die kurze Distanzen mit dem (nicht eigenen) Rad zurücklegen, wie zum Beispiel Pendler oder generell ÖPNV-Kunden auf dem Weg zwischen Haltestelle und Zielort.

Gewohnheitsradler können gegen eine Grundgebühr dauerhaft die erste halbe Stunde kostenlos radeln. Für Spontannutzer wird es einen "Pay As You Go"-Tarif geben, bei dem die ersten 30 Minuten 1,50 Euro kosten. Die VBB-Card wird als Zugangsmedium nutzbar sein.
Einmal registriert, können fast alle Nextbike-Systeme weltweit genutzt werden – ob im nahen Potsdam oder den USA.
Bilder:
Nextbike in Berlin; Foto: Nextbike GmbH

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Bahnhöfe: Rolltreppe am Anhalter Bahnhof Juchhu, sie rollt wieder! Ganze Wälder haben wir abgeholzt, ganze Datenleitungen blockiert, um über die Rolltreppe unseres Vertrauens zu berichten. Nun ist es Zeit für die frohe Kunde: Ja, sie rollt. Und wie! , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/rolltreppe-am-anhalter-bahnhof-juchhu-sie-rollt-wieder/13849262.html

Neues vom #Anhalter Bahnhof: Die redaktionsintern berühmte #Rolltreppe vom -Bahnhof in Richtung Tagesspiegel-Verlagsgebäude rollt wieder. Im Juli 2013 haben wir zum ersten Mal über die Kreuzberger Problemtreppe berichtet (die seitdem, das sei hinzugefügt, nicht durchgehend stillstand). Aus dem August 2013 datiert der nächste Artikel, in jüngster Zeit ging es munter weiter: Termine, neue Termine, falsche Termine, verwirrende Termine. Am Schluss wurde die nicht funktionierende Rolltreppe per Aushang zum defekten Aufzug umdeklariert. Hier und hier ist das Drama in (mehr als) drei Stufen nachzulesen.

Nun endlich gibt es gute Nachrichten: Sie rollt, selig schnurrend, dem Geräusch …

Bahnhöfe: Verkehrslärmbelastung am Bahnhof Lichtenberg und S-Bahnhof Nöldnerplatz, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkungen: Die Schriftliche Anfrage betrifft
Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl
bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen
zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG)
zu den Fragen 3 bis 9 um Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten
zu den entsprechenden Fragen gekennzeichnet wiedergegeben.
Die Zuständigkeit für die Aufstellung eines bundesweiten
Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken
(dies sind Strecken mit einem Verkehrsaufkommen
von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr) wurde mit dem
Elften Gesetz zur Änderung des #Bundesimmissionsschutzgesetzes
vom 2. Juli 2013 auf das Eisenbahnbundesamt
übertragen. Für die übrigen Strecken in Ballungsräumen
besteht die Verpflichtung des Eisenbahnbundesamtes
zur Mitwirkung an der Aktionsplanung. Eine alleinige
Zuständigkeit Berlins ist nur für Maßnahmen in
Landeshoheit gegeben (z. B. als Besteller von Schienenverkehrsleistungen
oder im Rahmen der Flächennutzungsplanung).
Die Maßnahmendurchführung und die Umsetzung des
Lärmsanierungsprogramms des Bundes erfolgt durch die
DB AG.
Zur Berechnung der #Gesamtverkehrslärmpegel der
strategischen Lärmkarte des Landes Berlin wurden die
Daten zur Schienenlärmemission vom Eisenbahnbundesamt
zur Verfügung gestellt. Verkehrszahlen und Angaben
zu Zuggattungen liegen dem Senat hingegen nicht vor.
Frage 1: Welche Lärmpegel werden an angrenzenden
Wohnhäusern um den Bahnhof Lichtenberg erreicht (bitte
differenzieren zwischen Norden Frankfurter Allee, Westen
Buchberger Straße und Osten Weitlingkiez, sofern
möglich)? Inwieweit sind Krankenhäuser und Bildungseinrichtungen
betroffen und wie viele? Bitte differenzieren
nach Tag und Nacht, Pegelbereichen und Anzahl der
belasteten Menschen bzw. Krankenhäuser und Bildungseinrichtungen.
Wie bewertet der Senat die Lärmsituation
am Bahnhof Lichtenberg?
Antwort zu 1: Angesichts der unbestimmten Größe
des abgefragten Gebietes musste der Umfang definiert
werden, für den eine Beantwortung erfolgen kann. So
wurden die Fassaden der Wohngebäude einbezogen, die
unmittelbar dem Bahngelände angrenzen und dorthin
ausgerichtet sind. Angegeben wird Lden (Lärmindex – day
evening night), welcher die Lärmbelastung über 24 Stunden
repräsentiert. Enthalten ist die Tagzeit von 6 bis 18
Uhr, der Abend von 18 bis 22 Uhr und die Nacht von 22
bis 6 Uhr. Für die erhöhte Störwirkung am Abend und in
der Nacht sind Zuschläge eingerechnet. Der Ln steht für
die Lärmbelastung in der Nacht. Betrachtet wird ausschließlich
Verkehrslärm.
Nördlich der Frankfurter Allee umfasst Lden je nach
Abstand zur Lärmquelle 62 dB(A) bis zu 70 dB(A), Ln
erreicht 56 dB(A) bis zu 62 dB(A). Die Belastungen resultieren
überwiegend aus dem Schienenverkehr der
Bahntrasse und im Einzugsbereich der Frankfurter Allee
aus dem Straßenverkehr auf der Lichtenberger Brücke.
An der Gudrunstraße kommen Belastungen der dort verkehrenden
Straßenbahn hinzu. Die Bandbreite der Lärmpegel
erklärt sich aus Lage und Ausrichtung der Wohngebäude
zur jeweiligen #Hauptlärmquelle.
Richtung Osten zum Weitlingkiez überwiegt der
Schienenverkehr der Bahntrasse. Je nach Lage und Ausrichtung
der Wohngebäude ergeben sich dort Lden von 56
dB(A) bis zu 74 dB(A) und Ln von 48 dB(A) bis zu 66
dB(A). Die Gebäude Weitlingstraße 11 bis 13 a liegen
zudem im Einflussbereich des Straßenverkehrs der Weitlingstraße
und der Lichtenberger Brücke.

Im genannten Gebiet wohnen 157 Menschen in Gebäuden
im Pegelbereich Ln über 55 dB(A) bis zu 60
dB(A) und 81 Menschen im Pegelbereich Ln über 60
dB(A).
An der Buchberger Straße westlich des Bahngeländes
waren zum Zeitpunkt der Lärmermittlung keine Wohngebäude
vorhanden.
Unmittelbar am Bahngelände liegen keine Krankenhäuser
und Schulen. Die Lärmbelastungen der im Umfeld
gelegenen Schulen wie der Robinsonschule, der Immanuel-
Kant Schule und dem OSZ1 Berufsfachschule sind
nicht maßgeblich von Lärmbelastungen der Bahnanlagen,
sondern in der Höhe unterschiedlich vom Straßenverkehrslärm
betroffen. Dies gilt auch für das Klinikum
Lichtenberg.
Der Lärmaktionsplan Berlin definiert folgende
Schwellenwerte für die Dringlichkeit von Maßnahmenprüfungen:
1. Stufe: 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts: Bei
Überschreitung dieser Werte sollen prioritär und möglichst
kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung
ergriffen werden.
2. Stufe: 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts: Diese
Werte dienen im Rahmen der Vorsorge als Zielwerte für
die Lärmminderungsplanung.
An den zur Bahntrasse gerichteten Fassaden der angrenzenden
Wohngebäude werden die Schwellenwerte
der 2. Stufe überwiegend und in Teilbereichen die
Schwellenwerte der 1. Stufe überschritten.

Frage 2: Was sind die Hauptursachen für die erhöhte
Lärmbelastung am Bahnhof Lichtenberg? Lassen sich
dahingehend Aussagen zur Bedeutung des Anteils des
Straßen-, des Personenschienen- und Schienengüterverkehrs
sowie der Schieneninfrastruktur machen? Wenn ja,
welche?
Antwort zu 2: Die Hauptursache der Lärmbelastung
der Wohngebäude am Bahnhof Lichtenberg ist der dortige
Schienenverkehr. Genauere Untersuchungen zur Bedeutung
einzelner Lärmverursacher liegen dem Senat nicht
vor.
Frage 3: Wie viel Züge passieren täglich den Bahnhof
Lichtenberg? Wie viel sind davon Personen- und wie viel
Güterzüge? Wie viel Züge passieren den Bahnhof zwischen
22 und 6 Uhr (bitte auch nach Personenverkehrsund
Güterverkehrszüge differenzieren)?
Antwort zu 3: Die DB AG führt aus:
„Dargestellt sind jeweils den Bahnhof Lichtenberg berührende
Zugfahrten. Die Werte stellen die Summe beider
Richtungen dar.
Bei der S-Bahn verkehren an Werktagen ca. 740 Züge
täglich, hiervon ca. 600 im Zeitraum 06-22 Uhr und ca.
140 im Zeitraum 22-06 Uhr.
Für den Bereich der Fernbahn sind, vor allem im Bereich
Güterverkehr und Sonstiges, schwankende Zugzahlen
festzustellen. Als Stichprobe haben wir die Zugfahrten
des Monats Mai 2016 ausgewertet. Tagesdurchschnitt =
1/31 x Monatssumme Mai.

Frage 4: Welche Maßnahmen zur Lärmpegelminderung
sind bisher am Bahnhof Lichtenberg erfolgt? Wie
viel haben die Maßnahmen jeweils gekostet und wer hat
sie durchführen lassen? Konnte eine Lärmpegelminderung
erreicht werden, wenn ja, in welchem Umfang?
Antwort zu 4: Die DB AG führt aus:
„Bis jetzt sind keine Maßnahmen zum Lärmschutz am
Bahnhof Lichtenberg erfolgt. Es gab diesbezüglich auch
keine Auflagen, die derartige Bestrebungen erfordert
hätten.“
Hinweis: Für bestehende Verkehrswege gibt es im nationalen
Recht keine verbindlich einzuhaltenden Grenzwerte.
Frage 5: Welche Maßnahmen sind bereits für die Zukunft
geplant? Sieht der Lärmaktionsplan des Landes
Berlin oder das Lärmschutzprogramm DB 2020 Maßnahmen
am Bahnhof Lichtenberg vor? Können Mittel aus
dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes eingesetzt
werden? Wann werden die Maßnahmen umgesetzt? Welche
Maßnahmen kann der Senat eigenverantwortlich
durchführen?
Antwort zu 5: Der Lärmaktionsplan 2013-2018 enthält
eine Reihe von Vorschlägen zur Minderung der Schienenverkehrslärmbelastung
durch technische Maßnahmen
an den Fahrbahnen. Jedoch besteht die in den Vorbemerkungen
genannte Zuständigkeitsregelung bei der Entwicklung
und Durchführung konkreter streckenbezogener
Maßnahmen. Eine eigenverantwortliche Umsetzung von
Maßnahmen durch den Senat ist nur außerhalb des Bahngeländes
denkbar. Dort sind sie aber häufig nicht realisierbar,
bzw. nicht ausreichend wirksam.
Das Land Berlin als Besteller von Leistungen zum
Schienenpersonennahverkehr stellt in dieser Funktion den
Eisenbahnverkehrsunternehmen Anforderungen an maximal
zulässige Geräuschemissionen der Fahrzeuge, mit
welchen die Verkehrsleistungen vor Ort erbracht werden.
Die DB AG führt aus:
„Nach aktuellem Stand sind keine Maßnahmen am
Bahnhof Lichtenberg geplant.
Das Ziel der Strategie DB 2020 ist u.a. die Halbierung
des Schienenverkehrslärms bis 2020 im Vergleich zum
Jahr 2000. Hierzu werden folgende Maßnahmen zur Erreichung
des Halbierungsziels umgesetzt:
 Umsetzung des freiwilligen Programms „Lärmsanierung
an bestehenden Schienenwegen des Bundes“
 Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf die leisen
Verbundstoffsohlen und Beschaffung neuer Güterwagen
mit leiser Bremstechnologie
Bis Ende 2015 wurden bereits rund 21.000 Güterwagen
umgerüstet bzw. neu beschafft. Bis 2020
sollen alle ca. 64.000 Güterwagen der Deutschen
Bahn umgerüstet sein.
Diese Maßnahme wird auch lärmmindernd in
Lichtenberg wirken.
 Erforschung und Erprobung innovativer Lärmschutzmaßnahmen
an der Infrastruktur.
Derzeit ist keine der durch den Bahnhof Lichtenberg
verlaufenden Strecken (6006, 6078, 6139 und 6072) im
Lärmsanierungsprogramm enthalten. Wir weisen darauf
hin, dass die Deutsche Bahn auf die Priorisierung der
Sanierungsabschnitte keinen Einfluss hat.
Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm (LSP) des
Bundes gilt für hoch belastete, bestehende und nicht wesentlich
geänderte Bahnstrecken. Es wurde im November
2011 hauptsächlich wegen der bundesweit in den letzten
Jahren gestiegenen Güterzugzahlen aktualisiert. Beim
LSP handelt es sich um eine freiwillige Leistung des
Bundes, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Außerhalb des Lärmsanierungsprogramms gibt es für
die bestehenden Bahnanlagen derzeit keine rechtliche
Verpflichtung zum Lärmschutz, da diese Verpflichtung
sich lediglich aus der Verkehrslärmschutzverordnung –
16. BImSchV für den Neubau oder die wesentliche Änderung
von Bahnstrecken ergibt.“
Frage 6: Gibt es Möglichkeiten, den Güterzugverkehr
oder Teile davon umzuleiten, sodass weniger Menschen
vom Zuglärm betroffen sind? Müssen die Fahrzeuge im
Schienenpersonen- bzw. Schienengüterverkehr besondere
lärmmindernde Voraussetzungen für das Passieren von
innerstädtischen Bahnhöfen wie dem Bahnhof Lichtenberg
erfüllen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 6: Die DB AG führt aus:
„Nein.
Die Entscheidung für oder gegen die Nutzung bestimmter
Strecken wird durch das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen
getroffen und die Nutzung im
Rahmen der Kapazitäten gegen Entgelt durch die DB
Netz AG gestattet. Besondere Voraussetzungen für das
Passieren von "innerstädtischen Bahnhöfen" sind nicht
gegeben.“

Frage 7: Welche Vorkehrungen erachtet der Senat am
Bahnhof Lichtenberg für notwendig, um die Lärmpegelbelastung
für die Anwohner unter die gesundheitsschädlichen
Schwellenwerte, 65 dB(A) tags und 55db(A) nachts,
zu bringen? Ist eine Erneuerung der Schieneninfrastruktur
aus Gründen des Lärmschutzes sinnvoll? Haben dazu
Gespräche mit der DB Netz AG stattgefunden? Wenn ja,
welche Ergebnisse hat man bisher erzielt?
Antwort zu 7: Der Lärmaktionsplan 2013-2018 stellt
Maßnahmen zur Minderung der Schienenverkehrslärmbelastung
vor. Eine Beurteilung, welche Maßnahme für den
Bereich des Bahnhofs Lichtenberg geeignet ist, erfordert
eine Reihe von Prüfungen, die der Senat nicht allein
durchführen kann. Lärmminderungsmaßnahmen werden
zunächst für die besonders stark betroffenen Bereiche
durchgeführt, wo eine hohe Schienenverkehrslärmbelastung
auf eine große Anwohnerdichte trifft.
Frage 8: Zwischen Eitelstraße 83/ 84 und dem Bahnhofsgebäude
des Bahnhofs Lichtenbergs befindet sich
eine Baulücke, die den Lärmpegel für die Anwohner noch
höher werden lässt. Hält der Senat an dieser Stelle den
Bau einer kleinen Lärmschutzwand für sinnvoll? Wenn ja,
ist die Errichtung einer solchen geplant und wann soll sie
beginnen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 8: Lärmschutzwände sind eine geeignete
Maßnahme, wenn diese eine abschirmende Wirkung entfalten
können. Hierbei sind einerseits ausreichende Längen
und Höhen und andererseits Lage und Ausdehnung
der Lärmquelle entscheidende Kriterien. Die genannten
Gebäude sind viergeschossig. Ob hierfür eine Lärmschutzwand
geeignet dimensionierbar ist, kann der Senat
nicht ermessen.
Die DB AG führt aus:
„Es liegt keine Planung für eine Lärmschutzwand
vor.“
Frage 9: Welche Lärmpegel werden bei Wohnhäusern
an dem Abschnitt der Stadtbahn zwischen Türrschmidtstraße
und Nöldnerstraße erreicht? Ist ähnlich wie an der
Hauptstraße die Errichtung von Lärmschutzwänden geplant?
Wenn ja, wann sollen diese errichtet werden?
Wenn nein, warum nicht? Werden bei der neuen Regionalzugverbindung
zwischen Lichtenberg und Ostkreuz
Lärmschutzmaßnahmen miteinbezogen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 9: Zur Beschränkung des betrachteten
Umfangs und zur Erläuterung der angegebenen Lärmpegel
wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Die
Bandbreiten der Lärmpegel ergeben sich ebenfalls aus
Lage und Ausrichtung der Wohngebäude zur jeweiligen
Hauptlärmquelle.
Die Verkehrslärmbelastung der zur Bahnstrecke ausgerichteten
Fassaden der Wohnhäuser an der Türrschmidtstraße
umfasst Lden von 62 dB(A) bis zu 70 dB(A) und Ln
von 56 dB(A) bis zu 62 dB(A). Die Belastung resultiert
aus dem Schienenverkehr. Zur Karlshorster Straße steigt
der Lärmpegel straßenverkehrslärmbedingt auf bis zu Lden
= 77 dB(A) und Ln = 69 dB(A) an. Östlich zur Kaskelstraße
kommt stattdessen eine weitere Bahntrasse hinzu,
so dass die Pegel dort auf bis zu Lden = 71 dB(A) und Ln =
64 dB(A) ansteigen.
Die Verkehrslärmbelastung an der zur Bahnstrecke
ausgerichteten Fassaden der Wohnhäuser an der Nölderstraße
umfasst Lden von 63 dB(A) bis zu 67 dB(A) und Ln
von 55 dB(A) bis zu 59 dB(A). Die Belastung resultiert
hier ebenfalls aus dem Schienenverkehr. Zur Karlshorster
Straße steigt der Lärmpegel straßenverkehrslärmbedingt
auf bis zu Lden = 79 dB(A) und Ln = 72 dB(A) an. Auf der
östlichen Seite zur weiteren Bahntrasse steigen die Pegel
auf bis zu Lden = 77 dB(A) und Ln = 66 dB(A) an.
Die DB AG führt aus:
„Zzt. wird der Fernbahnabschnitt Ostkreuz – Lichtenberg
(sog. Ostbahn) reaktiviert.
Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) sind dabei
nicht vorgesehen, da es keine Änderungen an der
Bestandsstrecke gibt (keine Geschwindigkeitserhöhung,
keine Änderung der Gleislage).“
Im Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des
Bahnhofs Ostkreuz vom 30. Oktober 2006 sind aufgrund
der notwendigen Anpassung der Gleisanlagen im Umfeld
der Eisenbahnüberführung Karlshorster Straße in einem
Teilbereich von ca. 200 m östlich der Karlshorster Straße
Lärmschutzmaßnahmen durch das Eisenbahnbundesamt
verfügt worden.
Berlin, den 07. Juli 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2016)

Fernbus: Verkehr Berlin soll einen zweiten Fernbusbahnhof bekommen , aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article207800527/Berlin-soll-einen-zweiten-Fernbusbahnhof-bekommen.html

Der Standort für einen zweiten #ZOB soll in der Stadtmitte oder im Osten sowie in der Nähe zur Autobahn und zum Nahverkehr liegen.

Für Sigrid #Nikutta war das ein Auftakt nach Maß. Gut vier Wochen nach der Geburt ihrer Tochter Wilhelmina hat die Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Babypause kurz unterbrochen – und konnte gleich so richtig loslegen. Am Donnerstagnachmittag nahm sie den Spaten in die Hand, um gemeinsam mit Verkehrssenator Andreas #Geisel (SPD) die #Bauarbeiten am Zentralen #Omnibusbahnhof (ZOB) in Westend symbolisch zu starten. Die inzwischen 50 Jahre alte #Busstation am Messegelände am Funkturm wird in den kommenden drei Jahren umfangreich um- und ausgebaut. Kostenaufwand nach heutigem Stand: 14,3 Millionen Euro. Das Geld kommt vom Eigentümer, dem Land Berlin. Die BVG betreibt den Bahnhof mit ihrem Tochterunternehmen IOB und wird nun im Auftrag des Senats auch das Bauprojekt managen.

"Ich möchte, dass der ZOB wieder zu einer guten Visitenkarte unserer Stadt wird", gibt Verkehrssenator Geisel (SPD) das Ziel vor. Sauberer, sicherer und komfortabler soll der Busbahnhof werden, damit die Nutzer der immer zahlreicher werdenden Fernbusse einen möglichst positiven Eindruck haben, wenn sie in der Stadt ankommen. Wichtig sei ihm auch, dass der Bahnhof nun barrierefrei wird. Bislang sind vor allem die Bordsteinkanten auf dem Gelände für Rollstuhlfahrer, aber auch für Eltern mit Kinderwagen und viel Gepäck ein störendes Hindernis.

Wie dringend notwendig eine Frischzellenkur für den ZOB ist, zeigt ein kurzer Rundgang über das recht …

Straßenbahn: Neue Fahrleitungen in der Greifswalder Straße, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2120

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern die #Fahrleitungen der Straßenbahn in der #Greifswalder Straße. Dafür muss die Greifswalder Straße jeweils nachts am Montag, den 11. Juli 2016 und Mittwoch, den 13. Juli 2016 für drei Stun-den gesperrt werden. Durch die Sperrung der Greifswalder Straße müssen die Linienführungen der Straßenbahnlinien #M4 und #M10 verändert werden. Die M4 fährt in dieser Zeit von Falkenberg zum Antonplatz und von dort ist eine Weiterfahrt bis zur Haltestelle Am Steinberg möglich. Die Straßenbahnlinien M10 fährt zwischen S+U Warschauer Straße und Kniprodestraße/Danziger Straße sowie vom S+U Hauptbahnhof zur Prenzlauer Allee/Danziger Straße. Von dort ist ebenfalls eine Weiterfahrt bis zur Haltestelle Am Steinberg mög-lich.
Für beide Straßenbahnlinien wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet, der parallel zu der gewohnten Linienführung der Straßenbahnlinien fahren wird. Eine Ausnahme auf der Linie M4 bildet die Haltestelle S+U Alexander-platz/ Gontardstr., die vom Bus nicht direkt angefahren werden kann. Als Er-satz wird die Haltestelle S+U Alexanderplatz/ Memhardstr. eingerichtet.

Bus + Elektromobilität: Berlin City Tour präsentiert Elektro-Doppeldecker Stadtrundfahrten unter Strom aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-city-tour-praesentiert-elektro-doppeldecker-stadtrundfahrten-unter-strom/13846864.html

Er war mal ein Diesel, Baujahr 1985, im Dienst der BVG. Jetzt fährt der rote #Elektro-Oldtimer täglich Touristen durch die Stadt.

1000 Kilometer sei er schon gefahren, sagt ein Mitarbeiter von „#Berlin City Tour“. Ohne unangenehme Vorkommnisse oder gar Pannen. Der erste Elektro-Oldtimer auf #Sightseeing-Tour durch Berlin schnurrt und summt, als hätte er nie einen Diesel in seinem Bauch gehabt. Der Bus ist Baujahr 1985, ein schöner roter Doppeldecker, der einst für die BVG unterwegs war. Die Leute von City Tour haben ihn komplett renovieren und umbauen lassen, „für eine hohe sechsstellige Summe“, sagt Geschäftsführer Fritz Laabs. Jetzt rollt der Oldtimer elektrisch durch die Stadt, als einer von 36 Sightseeing-Traditions-Bussen.

Ohne Geld vom Senat wäre das nicht gegangen. Die Wirtschaftsverwaltung fördert den Umbau von drei Stadtrundfahrt-Bussen mit einer halben Million Euro. Laabs produziert selbst Windstrom an der Nordseeküste und hat deshalb ein großes Interesse, seine Flotte umzurüsten.

120 Kilometer mit einer Ladung

120 Kilometer schafft der Elektro-Doppeldecker mit …

Flughäfen: Probleme am BER Bleibt der Flughafen Tegel für Staatsgäste offen?, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/probleme-am-ber-bleibt-der-flughafen-tegel-fuer-staatsgaeste-offen–24353462?dmcid=nl_20160707_24353462

Berlin –

In Schönefeld wird die Zeit knapp. Nicht nur am #BER ist ungewiss, ob der Betrieb Ende 2017 starten kann. Unklar ist auch, ob der geplante #provisorische #Regierungsflughafen bis dahin fertig wird. Denn die Flughafengesellschaft hat keine Firma gefunden, die das Terminal für #Staatsgäste errichten will.

Am morgigen Freitag muss Flughafenchef Karsten Mühlenfeld dem Aufsichtsrat erklären, wie es mit dem Projekt weitergehen soll. Beobachter gehen davon aus, dass der Flughafen Tegel für diesen Teil des Luftverkehrs in Betrieb bleiben muss. Jetzt bekräftigte die German Business Aviation Assoziation ihren Vorschlag, auf die Schließung von Tegel zu verzichten und den Airport für Regierungs- sowie Geschäftsflieger offen zu lassen.

„Das wäre die einfachste Lösung“, sagt ihr Sprecher Hans-Henning Romberg. Er befürchtet, dass Staatsgäste nicht mehr in Berlin landen können, wenn Tegel tatsächlich wie geplant spätestens Mitte 2018 stillgelegt wird. In Aufsichtsratskreisen gibt es Akteure, die seine Bedenken teilen. „Ich bin der festen Überzeugung, dass die Diskussion über die Zukunft Tegels noch nicht zu Ende ist“, sagt einer von ihnen. „Im Gegenteil: Sie muss neu beginnen.“

Bürgerinitiative befürchtet Lärm

Seine Einschätzung lautet: Der Zeitplan für das Provisorium, das in Schönefeld auf der sogenannten …

Straßenbahn: Umsteigen bitte! Bauarbeiten bei der Straßen-bahn im Nordosten, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2114

Neue Gleise in Hohenschönhausen, neue Oberleitungen in Weißensee – die BVG investiert weiter in die #Straßenbahninfrastruktur im Nordosten der Stadt. Am kommenden Wochenende sind die Techniker unterwegs, um Arbeiten an den Oberleitungen der Linien #M4 und #27 im Bereich Buschallee/Hansastraße zu erledigen. Gleich im Anschluss geht es weiter im Bereich Suermondstra-ße/Hauptstraße. Dort werden Gleise und Weichen für die Linien #M5 und 27 erneuert.
Für die Arbeiten an der Oberleitung müssen die Linien M4 und 27 am Sonn-abend, 9. Juli, ab 4:30 Uhr an der Buschallee unterbrochen werden. Schon am Sonntag, 10. Juli, ebenfalls ab 4:30 Uhr wird der Verkehr wieder planmä-ßig rollen. Bis dahin fährt die M4 zwischen den Haltestellen Hackescher Markt und Berliner Allee/Indira-Gandhi-Straße. Fahrgäste können noch bis zur Hal-testelle Freienwalder Straße mitfahren. Die Linie 27 fährt zwischen Kranken-haus Köpenick und Rhinstraße/Gärtnerstraße. Wer möchte, kann noch bis zur Haltestelle Hohenschönhausen, Gehrenseestraße mitfahren. Auf den gesperr-ten Abschnitten sind barrierefreie Busse als Ersatz unterwegs.
Am Sonntag beginnt dann ein neuer Bauabschnitt bei den seit März laufenden Gleisarbeiten im Bereich Suermondstraße/Hauptstraße. Bis zum 16. Juli, ca. 4:30 Uhr, sind die Linien M5 und 27 auf veränderten Strecken unterwegs. Die M5 wird umgeleitet über die Rhinstraße, die Herzbergstraße und den Weißen-seer Weg. Die Linie 27 fährt abermals zwischen Krankenhaus Köpenick und Rhinstraße/Gärtnerstraße. Als Ersatz sind auf den nicht bedienten Strecken-abschnitten auch in dieser Bauphase barrierefreie Busse unterwegs.

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Zustand der Berliner Gehwege, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Auf welche Gesamtlänge belaufen sich die
Berliner Gehwege?
Frage 2: Auf welche Höhe beläuft sich der Anteil der
sanierungbedürftigen Abschnitte insgesamt (Bitte um
Angabe je Bezirk)?
Antwort zu 1 und 2: Die Straßenbaulast liegt gemäß
dem Gesetz über die Zuständigkeiten der Allgemeinen
Berliner Verwaltung (AZG) und dem zugehörigem Zuständigkeitskatalog
bei den Bezirken. Daraus ergibt sich
auch die Zuständigkeit der Bezirke für die durch sie verwalteten
öffentlichen Verkehrsflächen (inkl. Gehwege).
Zu den in ihrer Zuständigkeit liegenden Gehwegen
und deren Zustand haben die Bezirke folgenden Angaben
gemacht:

Bezirksamt Gehweglänge
(je Bezirk)
Anteil sanierungsbedürftiger Abschnitte (je
Bezirk)
01 Bezirksamt (BA) Mitte ca. 695 km 15 %
02 BA Friedrichshain-Kreuzberg rd. 400 km OT Friedrichshain: 25 %
OT Kreuzberg ca. 30-35 %
03 BA Pankow 596,38 km Schätzungsweise 40-50 %
04 BA Charlottenburg-
Wilmersdorf
ca. 404 km Einschätzung nicht möglich
05 BASpandau Keine Statistik vorhanden Keine Statistik vorhanden
06 BA Steglitz-Zehlendorf 1220,68 km ≥ 50 %
07 BA Tempelhof-Schöneberg Kein Angaben möglich rd. 50 %
08 BA Neukölln etwa 344 km ca. 30- 35 %
09 BA Treptow -Köpenick 884,79 km ca. 25 %
10 BA Marzahn-Hellersdorf Statistische Daten liegen
nicht vor.
80 % (Instandsetzung nötig; 10 % davon
Kompletterneuerung notwendig)
11 BA Lichtenberg ca. 630 km ca. 60 %
12 BA Reinickendorf Keine belastbaren Zahlen
vorhanden.
> 50 %

HINWEIS: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt lässt derzeit berlinweite Straßenbefahrungen
durchführen. Dabei werden auch die Seitenräume
mit betrachtet. Nach Datenübernahme aus dieser Straßenbefahrung
in allen Bezirken kann eine – auch bezirksweise
– Auswertung erfolgen. Da die Befahrungen noch laufen,
ist eine Terminierung der Vorstellung der Ergebnisse der
Auswertung noch nicht konkret benennbar.

Frage 3: Welche Prioritäten zur Gehwegsanierung hat
der Senat in Zusammenarbeit mit den Bezirken festgelegt
und mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand
sollen diese abgearbeitet werden (Bitte um Angaben je
Bezirk)?
Antwort zu 3: Es wird auf Abs. 1 der Antwort zu 1
und 2 verwiesen. Ergänzend hierzu ist auszuführen, dass
die Regularien des Straßeninstandsetzungsprogramms
(Schlagloch-Programm) um den Bereich der Geh- und
Radwege erweitert wurden. Damit sind die Bezirke in die
Lage versetzt worden, eigenständig Prioritäten bzgl. der
Straßen-, Geh- und Radwegesanierung zu setzten.
Zu der für Ihren Zuständigkeitsbereich bestehenden
Priorisierung der Gehwegsanierung und dem zeitlichen
wie auch finanziell dazu notwendigen Aufwand machten
die Bezirke – auf Anfrage – keine konkreten bzw. absoluten
Angaben.
Im Übrigen wird in diesem Zusammenhang auch auf
Abs. 3 der Antwort zu 1 und 2 dieser Schriftlichen Anfrage
sowie die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
17/17 622 („Barrierefreie Straßen in Berlin?“), Antwort 7
und verwiesen.
Berlin, den 06. Juli 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2016)