Bahnhöfe: Verkehrslärmbelastung am Bahnhof Lichtenberg und S-Bahnhof Nöldnerplatz, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkungen: Die Schriftliche Anfrage betrifft
Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl
bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen
zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG)
zu den Fragen 3 bis 9 um Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten
zu den entsprechenden Fragen gekennzeichnet wiedergegeben.
Die Zuständigkeit für die Aufstellung eines bundesweiten
Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken
(dies sind Strecken mit einem Verkehrsaufkommen
von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr) wurde mit dem
Elften Gesetz zur Änderung des #Bundesimmissionsschutzgesetzes
vom 2. Juli 2013 auf das Eisenbahnbundesamt
übertragen. Für die übrigen Strecken in Ballungsräumen
besteht die Verpflichtung des Eisenbahnbundesamtes
zur Mitwirkung an der Aktionsplanung. Eine alleinige
Zuständigkeit Berlins ist nur für Maßnahmen in
Landeshoheit gegeben (z. B. als Besteller von Schienenverkehrsleistungen
oder im Rahmen der Flächennutzungsplanung).
Die Maßnahmendurchführung und die Umsetzung des
Lärmsanierungsprogramms des Bundes erfolgt durch die
DB AG.
Zur Berechnung der #Gesamtverkehrslärmpegel der
strategischen Lärmkarte des Landes Berlin wurden die
Daten zur Schienenlärmemission vom Eisenbahnbundesamt
zur Verfügung gestellt. Verkehrszahlen und Angaben
zu Zuggattungen liegen dem Senat hingegen nicht vor.
Frage 1: Welche Lärmpegel werden an angrenzenden
Wohnhäusern um den Bahnhof Lichtenberg erreicht (bitte
differenzieren zwischen Norden Frankfurter Allee, Westen
Buchberger Straße und Osten Weitlingkiez, sofern
möglich)? Inwieweit sind Krankenhäuser und Bildungseinrichtungen
betroffen und wie viele? Bitte differenzieren
nach Tag und Nacht, Pegelbereichen und Anzahl der
belasteten Menschen bzw. Krankenhäuser und Bildungseinrichtungen.
Wie bewertet der Senat die Lärmsituation
am Bahnhof Lichtenberg?
Antwort zu 1: Angesichts der unbestimmten Größe
des abgefragten Gebietes musste der Umfang definiert
werden, für den eine Beantwortung erfolgen kann. So
wurden die Fassaden der Wohngebäude einbezogen, die
unmittelbar dem Bahngelände angrenzen und dorthin
ausgerichtet sind. Angegeben wird Lden (Lärmindex – day
evening night), welcher die Lärmbelastung über 24 Stunden
repräsentiert. Enthalten ist die Tagzeit von 6 bis 18
Uhr, der Abend von 18 bis 22 Uhr und die Nacht von 22
bis 6 Uhr. Für die erhöhte Störwirkung am Abend und in
der Nacht sind Zuschläge eingerechnet. Der Ln steht für
die Lärmbelastung in der Nacht. Betrachtet wird ausschließlich
Verkehrslärm.
Nördlich der Frankfurter Allee umfasst Lden je nach
Abstand zur Lärmquelle 62 dB(A) bis zu 70 dB(A), Ln
erreicht 56 dB(A) bis zu 62 dB(A). Die Belastungen resultieren
überwiegend aus dem Schienenverkehr der
Bahntrasse und im Einzugsbereich der Frankfurter Allee
aus dem Straßenverkehr auf der Lichtenberger Brücke.
An der Gudrunstraße kommen Belastungen der dort verkehrenden
Straßenbahn hinzu. Die Bandbreite der Lärmpegel
erklärt sich aus Lage und Ausrichtung der Wohngebäude
zur jeweiligen #Hauptlärmquelle.
Richtung Osten zum Weitlingkiez überwiegt der
Schienenverkehr der Bahntrasse. Je nach Lage und Ausrichtung
der Wohngebäude ergeben sich dort Lden von 56
dB(A) bis zu 74 dB(A) und Ln von 48 dB(A) bis zu 66
dB(A). Die Gebäude Weitlingstraße 11 bis 13 a liegen
zudem im Einflussbereich des Straßenverkehrs der Weitlingstraße
und der Lichtenberger Brücke.

Im genannten Gebiet wohnen 157 Menschen in Gebäuden
im Pegelbereich Ln über 55 dB(A) bis zu 60
dB(A) und 81 Menschen im Pegelbereich Ln über 60
dB(A).
An der Buchberger Straße westlich des Bahngeländes
waren zum Zeitpunkt der Lärmermittlung keine Wohngebäude
vorhanden.
Unmittelbar am Bahngelände liegen keine Krankenhäuser
und Schulen. Die Lärmbelastungen der im Umfeld
gelegenen Schulen wie der Robinsonschule, der Immanuel-
Kant Schule und dem OSZ1 Berufsfachschule sind
nicht maßgeblich von Lärmbelastungen der Bahnanlagen,
sondern in der Höhe unterschiedlich vom Straßenverkehrslärm
betroffen. Dies gilt auch für das Klinikum
Lichtenberg.
Der Lärmaktionsplan Berlin definiert folgende
Schwellenwerte für die Dringlichkeit von Maßnahmenprüfungen:
1. Stufe: 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts: Bei
Überschreitung dieser Werte sollen prioritär und möglichst
kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung
ergriffen werden.
2. Stufe: 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts: Diese
Werte dienen im Rahmen der Vorsorge als Zielwerte für
die Lärmminderungsplanung.
An den zur Bahntrasse gerichteten Fassaden der angrenzenden
Wohngebäude werden die Schwellenwerte
der 2. Stufe überwiegend und in Teilbereichen die
Schwellenwerte der 1. Stufe überschritten.

Frage 2: Was sind die Hauptursachen für die erhöhte
Lärmbelastung am Bahnhof Lichtenberg? Lassen sich
dahingehend Aussagen zur Bedeutung des Anteils des
Straßen-, des Personenschienen- und Schienengüterverkehrs
sowie der Schieneninfrastruktur machen? Wenn ja,
welche?
Antwort zu 2: Die Hauptursache der Lärmbelastung
der Wohngebäude am Bahnhof Lichtenberg ist der dortige
Schienenverkehr. Genauere Untersuchungen zur Bedeutung
einzelner Lärmverursacher liegen dem Senat nicht
vor.
Frage 3: Wie viel Züge passieren täglich den Bahnhof
Lichtenberg? Wie viel sind davon Personen- und wie viel
Güterzüge? Wie viel Züge passieren den Bahnhof zwischen
22 und 6 Uhr (bitte auch nach Personenverkehrsund
Güterverkehrszüge differenzieren)?
Antwort zu 3: Die DB AG führt aus:
„Dargestellt sind jeweils den Bahnhof Lichtenberg berührende
Zugfahrten. Die Werte stellen die Summe beider
Richtungen dar.
Bei der S-Bahn verkehren an Werktagen ca. 740 Züge
täglich, hiervon ca. 600 im Zeitraum 06-22 Uhr und ca.
140 im Zeitraum 22-06 Uhr.
Für den Bereich der Fernbahn sind, vor allem im Bereich
Güterverkehr und Sonstiges, schwankende Zugzahlen
festzustellen. Als Stichprobe haben wir die Zugfahrten
des Monats Mai 2016 ausgewertet. Tagesdurchschnitt =
1/31 x Monatssumme Mai.

Frage 4: Welche Maßnahmen zur Lärmpegelminderung
sind bisher am Bahnhof Lichtenberg erfolgt? Wie
viel haben die Maßnahmen jeweils gekostet und wer hat
sie durchführen lassen? Konnte eine Lärmpegelminderung
erreicht werden, wenn ja, in welchem Umfang?
Antwort zu 4: Die DB AG führt aus:
„Bis jetzt sind keine Maßnahmen zum Lärmschutz am
Bahnhof Lichtenberg erfolgt. Es gab diesbezüglich auch
keine Auflagen, die derartige Bestrebungen erfordert
hätten.“
Hinweis: Für bestehende Verkehrswege gibt es im nationalen
Recht keine verbindlich einzuhaltenden Grenzwerte.
Frage 5: Welche Maßnahmen sind bereits für die Zukunft
geplant? Sieht der Lärmaktionsplan des Landes
Berlin oder das Lärmschutzprogramm DB 2020 Maßnahmen
am Bahnhof Lichtenberg vor? Können Mittel aus
dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes eingesetzt
werden? Wann werden die Maßnahmen umgesetzt? Welche
Maßnahmen kann der Senat eigenverantwortlich
durchführen?
Antwort zu 5: Der Lärmaktionsplan 2013-2018 enthält
eine Reihe von Vorschlägen zur Minderung der Schienenverkehrslärmbelastung
durch technische Maßnahmen
an den Fahrbahnen. Jedoch besteht die in den Vorbemerkungen
genannte Zuständigkeitsregelung bei der Entwicklung
und Durchführung konkreter streckenbezogener
Maßnahmen. Eine eigenverantwortliche Umsetzung von
Maßnahmen durch den Senat ist nur außerhalb des Bahngeländes
denkbar. Dort sind sie aber häufig nicht realisierbar,
bzw. nicht ausreichend wirksam.
Das Land Berlin als Besteller von Leistungen zum
Schienenpersonennahverkehr stellt in dieser Funktion den
Eisenbahnverkehrsunternehmen Anforderungen an maximal
zulässige Geräuschemissionen der Fahrzeuge, mit
welchen die Verkehrsleistungen vor Ort erbracht werden.
Die DB AG führt aus:
„Nach aktuellem Stand sind keine Maßnahmen am
Bahnhof Lichtenberg geplant.
Das Ziel der Strategie DB 2020 ist u.a. die Halbierung
des Schienenverkehrslärms bis 2020 im Vergleich zum
Jahr 2000. Hierzu werden folgende Maßnahmen zur Erreichung
des Halbierungsziels umgesetzt:
 Umsetzung des freiwilligen Programms „Lärmsanierung
an bestehenden Schienenwegen des Bundes“
 Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf die leisen
Verbundstoffsohlen und Beschaffung neuer Güterwagen
mit leiser Bremstechnologie
Bis Ende 2015 wurden bereits rund 21.000 Güterwagen
umgerüstet bzw. neu beschafft. Bis 2020
sollen alle ca. 64.000 Güterwagen der Deutschen
Bahn umgerüstet sein.
Diese Maßnahme wird auch lärmmindernd in
Lichtenberg wirken.
 Erforschung und Erprobung innovativer Lärmschutzmaßnahmen
an der Infrastruktur.
Derzeit ist keine der durch den Bahnhof Lichtenberg
verlaufenden Strecken (6006, 6078, 6139 und 6072) im
Lärmsanierungsprogramm enthalten. Wir weisen darauf
hin, dass die Deutsche Bahn auf die Priorisierung der
Sanierungsabschnitte keinen Einfluss hat.
Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm (LSP) des
Bundes gilt für hoch belastete, bestehende und nicht wesentlich
geänderte Bahnstrecken. Es wurde im November
2011 hauptsächlich wegen der bundesweit in den letzten
Jahren gestiegenen Güterzugzahlen aktualisiert. Beim
LSP handelt es sich um eine freiwillige Leistung des
Bundes, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Außerhalb des Lärmsanierungsprogramms gibt es für
die bestehenden Bahnanlagen derzeit keine rechtliche
Verpflichtung zum Lärmschutz, da diese Verpflichtung
sich lediglich aus der Verkehrslärmschutzverordnung –
16. BImSchV für den Neubau oder die wesentliche Änderung
von Bahnstrecken ergibt.“
Frage 6: Gibt es Möglichkeiten, den Güterzugverkehr
oder Teile davon umzuleiten, sodass weniger Menschen
vom Zuglärm betroffen sind? Müssen die Fahrzeuge im
Schienenpersonen- bzw. Schienengüterverkehr besondere
lärmmindernde Voraussetzungen für das Passieren von
innerstädtischen Bahnhöfen wie dem Bahnhof Lichtenberg
erfüllen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 6: Die DB AG führt aus:
„Nein.
Die Entscheidung für oder gegen die Nutzung bestimmter
Strecken wird durch das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen
getroffen und die Nutzung im
Rahmen der Kapazitäten gegen Entgelt durch die DB
Netz AG gestattet. Besondere Voraussetzungen für das
Passieren von "innerstädtischen Bahnhöfen" sind nicht
gegeben.“

Frage 7: Welche Vorkehrungen erachtet der Senat am
Bahnhof Lichtenberg für notwendig, um die Lärmpegelbelastung
für die Anwohner unter die gesundheitsschädlichen
Schwellenwerte, 65 dB(A) tags und 55db(A) nachts,
zu bringen? Ist eine Erneuerung der Schieneninfrastruktur
aus Gründen des Lärmschutzes sinnvoll? Haben dazu
Gespräche mit der DB Netz AG stattgefunden? Wenn ja,
welche Ergebnisse hat man bisher erzielt?
Antwort zu 7: Der Lärmaktionsplan 2013-2018 stellt
Maßnahmen zur Minderung der Schienenverkehrslärmbelastung
vor. Eine Beurteilung, welche Maßnahme für den
Bereich des Bahnhofs Lichtenberg geeignet ist, erfordert
eine Reihe von Prüfungen, die der Senat nicht allein
durchführen kann. Lärmminderungsmaßnahmen werden
zunächst für die besonders stark betroffenen Bereiche
durchgeführt, wo eine hohe Schienenverkehrslärmbelastung
auf eine große Anwohnerdichte trifft.
Frage 8: Zwischen Eitelstraße 83/ 84 und dem Bahnhofsgebäude
des Bahnhofs Lichtenbergs befindet sich
eine Baulücke, die den Lärmpegel für die Anwohner noch
höher werden lässt. Hält der Senat an dieser Stelle den
Bau einer kleinen Lärmschutzwand für sinnvoll? Wenn ja,
ist die Errichtung einer solchen geplant und wann soll sie
beginnen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 8: Lärmschutzwände sind eine geeignete
Maßnahme, wenn diese eine abschirmende Wirkung entfalten
können. Hierbei sind einerseits ausreichende Längen
und Höhen und andererseits Lage und Ausdehnung
der Lärmquelle entscheidende Kriterien. Die genannten
Gebäude sind viergeschossig. Ob hierfür eine Lärmschutzwand
geeignet dimensionierbar ist, kann der Senat
nicht ermessen.
Die DB AG führt aus:
„Es liegt keine Planung für eine Lärmschutzwand
vor.“
Frage 9: Welche Lärmpegel werden bei Wohnhäusern
an dem Abschnitt der Stadtbahn zwischen Türrschmidtstraße
und Nöldnerstraße erreicht? Ist ähnlich wie an der
Hauptstraße die Errichtung von Lärmschutzwänden geplant?
Wenn ja, wann sollen diese errichtet werden?
Wenn nein, warum nicht? Werden bei der neuen Regionalzugverbindung
zwischen Lichtenberg und Ostkreuz
Lärmschutzmaßnahmen miteinbezogen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 9: Zur Beschränkung des betrachteten
Umfangs und zur Erläuterung der angegebenen Lärmpegel
wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Die
Bandbreiten der Lärmpegel ergeben sich ebenfalls aus
Lage und Ausrichtung der Wohngebäude zur jeweiligen
Hauptlärmquelle.
Die Verkehrslärmbelastung der zur Bahnstrecke ausgerichteten
Fassaden der Wohnhäuser an der Türrschmidtstraße
umfasst Lden von 62 dB(A) bis zu 70 dB(A) und Ln
von 56 dB(A) bis zu 62 dB(A). Die Belastung resultiert
aus dem Schienenverkehr. Zur Karlshorster Straße steigt
der Lärmpegel straßenverkehrslärmbedingt auf bis zu Lden
= 77 dB(A) und Ln = 69 dB(A) an. Östlich zur Kaskelstraße
kommt stattdessen eine weitere Bahntrasse hinzu,
so dass die Pegel dort auf bis zu Lden = 71 dB(A) und Ln =
64 dB(A) ansteigen.
Die Verkehrslärmbelastung an der zur Bahnstrecke
ausgerichteten Fassaden der Wohnhäuser an der Nölderstraße
umfasst Lden von 63 dB(A) bis zu 67 dB(A) und Ln
von 55 dB(A) bis zu 59 dB(A). Die Belastung resultiert
hier ebenfalls aus dem Schienenverkehr. Zur Karlshorster
Straße steigt der Lärmpegel straßenverkehrslärmbedingt
auf bis zu Lden = 79 dB(A) und Ln = 72 dB(A) an. Auf der
östlichen Seite zur weiteren Bahntrasse steigen die Pegel
auf bis zu Lden = 77 dB(A) und Ln = 66 dB(A) an.
Die DB AG führt aus:
„Zzt. wird der Fernbahnabschnitt Ostkreuz – Lichtenberg
(sog. Ostbahn) reaktiviert.
Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) sind dabei
nicht vorgesehen, da es keine Änderungen an der
Bestandsstrecke gibt (keine Geschwindigkeitserhöhung,
keine Änderung der Gleislage).“
Im Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des
Bahnhofs Ostkreuz vom 30. Oktober 2006 sind aufgrund
der notwendigen Anpassung der Gleisanlagen im Umfeld
der Eisenbahnüberführung Karlshorster Straße in einem
Teilbereich von ca. 200 m östlich der Karlshorster Straße
Lärmschutzmaßnahmen durch das Eisenbahnbundesamt
verfügt worden.
Berlin, den 07. Juli 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2016)