S-Bahn: Probleme bei der S-Bahn in Berlin Im Tunnel machen die Züge einen Höllenlärm, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/probleme-bei-der-s-bahn-in-berlin-im-tunnel-machen-die-zuege-einen-hoellenlaerm/10343416.html Im #Nord-Süd-Tunnel brauchen Fahrgäste der #S-Bahn starke Nerven. Sobald sich die Züge in die #Kurve legen, machen sie einen #Höllenkrach. Die S-Bahn sucht noch nach der Ursache und einer Lösung.

Wenn’s an Straßen, Schienen oder Flugplätzen zu laut wird, haben Anwohner meist einen Anspruch auf Lärmschutz. Bei Fahrgästen sieht es anders aus. Seit Wochen schon müssen sie im Nord-Süd-Tunnel der S-Bahn in Kurven einen Höllenlärm ertragen, der stellenweise fast zu einem Gesundheitsrisiko wird. Das Bild ist inzwischen fast Alltag: Fahrgäste versuchen, sich die Ohren zuzuhalten. Per Hand oder auch per Kopfhörer. Der Krach entsteht fast in jeder Kurve. Und der Tunnel hat viele davon. Er war in den 1930er Jahren nicht geradlinig angelegt worden, sondern so, dass die Züge fast alle damaligen Fernbahnhöfe im Zentrum erreichten: vom ehemaligen Stettiner Bahnhof (heute Nordbahnhof), über Friedrichstraße und Potsdamer Platz bis zum …

Straßenverkehr: Berliner Straßenbauprojekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist die #Diskrepanz zwischen der #Anmeldung Berlins zum #Bundesverkehrswegeplan 2015 und der jetzt veröffentlichten Anmeldeliste für die Projekte zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (Übersicht über die lau-fenden Vorhaben und die für den Bundesverkehrswege-plan vorgeschlagenen Vorhaben Stand; 25.07.2014) hin-sichtlich der Straßenprojekte zu erklären? Antwort zu 1: In Vorbereitung der Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 waren die Länder aufge-fordert, bis zum Herbst 2013 Straßenbauprojekte vorzu-schlagen. Das Land Berlin hat seine Projektvorschläge fristgerecht angemeldet. Im Ergebnis seiner Auswertung hat der Bund Projekte zum Teil anders eingestuft und selbst ein weiteres Projekt zur Aufnahme angemeldet. Frage 2: Wie erklärt sich der Berliner Senat, dass der Umbau des Autobahndreiecks Funkturm nicht in der Anmeldeliste enthalten ist? Und welche Konsequenzen hat das für die Umsetzung dieses Projekts? Antwort zu 2: Der für eine Bundesverkehrswegeplan-Anmeldung erforderliche Beleg einer Kapazitätssteige-rung ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als nicht ausreichend erachtet wor-den. Das BMVI befürwortet dennoch die geplanten ver-kehrlichen Verbesserungen in Form einer Umbau-, Aus-bau- oder Erhaltungsmaßnahme und bittet die Auftrags-verwaltung ausdrücklich, die planerischen Aktivitäten voranzutreiben, um baldmöglichst die Voraussetzungen für eine bauliche Umsetzung des Projektes zu schaffen. Die Finanzierung erfolgt aus dem jährlich fortzuschrei-benden Straßenbauplan. Frage 3: Wie ist zu erklären, dass in der Anmeldeliste vom 25.07.2014 im Gegensatz zur Anmeldeliste vom 05.05.2014 die Erweiterung der A115 vom AK Zehlen-dorf zur AS Hüttenweg von vier auf sechs Fahrstreifen aufgenommen wurde? Wer hat die Aufnahme dieses Pro-jekt in die Liste veranlasst? Mit welcher Begründung ist dieser Abschnitt zum Ausbau ausgewählt worden? Wel-che Informationen enthalten die Anmeldeunterlagen be-züglich Projektbegründung, Alternativenprüfung, Kosten-schätzung, weitere Projektwirkungen und umweltfachli-che Gegebenheiten? Antwort zu 3: Mit Schreiben vom 05.03.2014 hat der BMVI das Land aufgefordert, die Maßnahme „6-streifiger Ausbau der A 115 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Zehlendorf und der Anschlussstelle (AS) Hüttenweg“ für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anzumelden. Die Anmeldung wurde am 04.07.2014 durch die Abteilung VII – Verkehr – vorgenommen. Der BMVI begründet die Forderung mit der Tatsache, dass die Maßnahme bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 und im Bedarfsplan 2004 enthalten ist und die aktu-ellen und seit der letzten Bewertung gestiegenen Ver-kehrsstärken einen 6-streifigen Querschnitt rechtfertigen. Zudem würde ein Lückenschluss zwischen zwei bereits 6-streifigen Abschnitten erreicht. Berlin folgte mit der Anmeldung zum Bundesver-kehrswegeplan 2015 der Weisung des BMVI unabhängig von der eigenen Einschätzung der Bedeutung dieses Pro-jektes. Der Ausbau würde ggf. in Bestandslage erfolgen, in-sofern war eine Alternativbetrachtung nicht durchzufüh-ren. Die Kosten wurden im Rahmen einer Untersuchung durch ein Ingenieurbüro ermittelt. Weitere Projektwir-kungen und konkrete umweltfachliche Gegebenheiten werden in den folgenden Planungen berücksichtigt. Frage 4: Wie erklärt sich der Berliner Senat, dass der 17. Bauabschnitt der A100, vom Treptower Park zur Storkower Straße, als im Bau befindlich in die Liste auf-genommen ist? Und wie kann es sein, dass dadurch dieses Projekt keiner Prüfung zur Aufnahme in den neuen Bun-desverkehrswegeplan unterzogen wird, obwohl die Aus-wirkungen auf das städtische Umfeld, die Kosten und die technische Umsetzung des Projekts noch offen sind und damit auch eine realistische Kosten-Nutzen-Bewertung nicht gegeben ist? Antwort zu 4: Die Regelungen der Projektanmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 sind vom BMVI bestimmt. Grundlage ist die Definition des Bezugsfalls. Der Bezugsfall 2015 ist der Analysefall für die Bewer-tung. Er basiert auf der Festlegung, dass hier Projekte enthalten sind, die voraussichtlich bis Ende 2015 in Bau oder fertiggestellt sein werden bzw. für die weitere Bin-dungen (z.B. beabsichtigtes ÖPP1-Projekt) zu erwarten sind. Durch die gegenwärtig in Bau befindliche Vorleistung Ostkreuz wurde dieser Abschnitt der A 100 seitens des BMVI gemäß Definition des Bezugsfalls festgelegt. Be-reits mit Schreiben vom 20.11.2012 hat der BMVI die Vorleistung Ostkreuz für den Bezugsfall 2015 eingeord-net. Eine Kosten-Nutzen-Bewertung erfolgt durch den BMVI im weiteren Planungsverlauf zur Festlegung der Dringlichkeit im Bedarfsplan (vordringlicher/weiterer Bedarf). Berlin, den 18. August 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2014)

Straßenverkehr + Fussverkehr: Fußgängerbrücke über das Adlergestell, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird derzeit eine Fußgängerbrücke zwischen dem Adlergestell und Wagner-Regeny- Straße in Adlers-hof geplant?

Antwort zu 1: Ja, es handelt sich um eine #Fuß- und #Radwegebrücke, die nördlich der #Wagner-Régeny-Straße in Verlängerung der #Igo-Etrich-Straße über das #Adlergestell führt. Frage 2: Wenn ja, im Zuge welches Verfahrens wird die Fußgängerbrücke geplant? Antwort zu 2: Die Brücke wird im Rahmen des Ver-fahrens zum Bebauungsplan 9-60 von der Adlershof Pro-jekt GmbH, treuhänderischer Entwicklungsträger des Landes Berlin, geplant. Der Plan bereitet insbesondere Planungsrecht für das gemeinsame Projekt des Landes Berlin und der Deutschen Bahn AG zur Entwicklung des nicht mehr für Bahnbetriebszwecke benötigten Areals – der sogenannten „Gleislinse“ – in Schöneweide/Adlershof zu qualifizierten Gewerbegebieten vor. Das Verfahren zum Bebauungsplan 9-60 wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführt. Der Bebauungsplan 9-60 wird darüber hinaus öffentli-che Grün- und Erschließungsflächen einschließlich der Anbindung der Fuß- und Radwegebrücke festsetzen. Frage 3: Gibt es dahin gehend bereits konkrete Pläne bzw. verschiedene Varianten? Antwort zu 3: Im Rahmen von in den Jahren 2008 und 2014 erstellten Machbarkeitsstudien wurden verschiedene Varianten für die Fuß- und Radwegebrücke geprüft. Im Ergebnis gibt es eine mit den beteiligten Behörden und Betroffenen abgestimmte Vorzugsvariante. Diese kann als Vorplanung bezeichnet werden und ist Grundlage der weiteren Planungen. Frage 4: Wenn ja, in welchen Punkten unterscheiden sich die Varianten? Antwort zu 4: Die betrachteten Varianten unterschei-den sich in ihrer Flächeninanspruchnahme (insbesondere von Kleingartenflächen), in der Wirtschaftlichkeit (Höhe der Kosten), der Erschließungsqualität sowie der Gestal-tung und Einbindung in das Landschaftsbild. Die Vor-zugsvariante nimmt keine Kleingartenflächen in An-spruch und hat in allen betrachteten Belangen die beste Bewertung. Frage 5: Ist das LSG Flugfeld Johannisthal von den Plänen betroffen? Frage 6: Wenn ja, in welche Umfang? Antwort zu 5 und 6: Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Flugfeld Johannisthal ist nicht unmittelbar von den Plänen betroffen. Die Brücke soll eine direkte Verbindung von dem LSG über das Adlergestell und die im Rahmen der Um-setzung geplante Aufwertung der öffentlichen Durchwe-gung durch die Kleingartenanlage in die Köllnische Heide herstellen. Frage 7: Wenn das LSG von den Plänen betroffen ist, werden die Vorgaben der Schutzgebiets-Verordnung in die Pläne und Abwägungen einbezogen? Antwort zu 7: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 8: Wenn ja, wie werden die Belange des LSG gewichtet? Antwort zu 8: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 9: Ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange geplant? Frage 10: Wenn ja, wann und in welcher Form? Antwort zu 9 und 10: Die Beteiligung der Öffentlich-keit und der Träger öffentlicher Belange hat im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie (siehe Antwort zu Frage 3) bereits stattgefunden und ist weiterhin geplant. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen der Öffent-lichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Frühjahr 2013 wurde grundsätzlich über die geplante Fuß- und Radwegebrücke sowie über die möglichen Trassenvarian-ten informiert. Die zu prüfenden Varianten wurden danach mit den beteiligten Behörden abgestimmt. In die Entscheidung für die Vorzugsvariante wurden die beteiligten Behörden sowie Vertreterinnen und Vertreter der Öffentlichkeit (Kleingartenverband, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer) eingebunden. Die Vorzugsvariante wird in den Entwurf zum Bebau-ungsplan 9-60 eingearbeitet. Die Öffentlichkeitsbeteili-gung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist Ende des IV. Quartals 2014 terminiert. Berlin, den 18. August 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ……………………………… Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2014)

U-Bahn + Straßenbahn: Land Berlin stockt erneut Leistungsvolumen bei Straßenbahn und U-Bahn auf, aus Senat

www.berlin.de Mit der Bestellung weiterer #zusätzlicher #Verkehrsleistungen bei der BVG setzt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den zweiten Teil des angekündigten #Mehrleistungspakets im #ÖPNV um. Ab dem 24. August 2014 werden bei Straßenbahn und U-Bahn mehr Fahrten in der Hauptverkehrszeit und in den Abendstunden angeboten.

Senator Michael Müller: „Das Mehrleistungspaket, das wir mit der BVG vereinbart haben beinhaltet die Verlängerung der dichten Takte im Berufsverkehr und die erneute Ausdehnung der Angebote in den Abendstunden sowie am Wochenende. Bei der Angebotsgestaltung gehen wir auf die gebietsspezifische Nachfrage ein. Davon profitieren die Fahrgäste im gesamten Stadtgebiet.“ Die steigende Nachfrage des öffentlichen Nahverkehrs in der gesamten Stadt zeichnet sich in den einzelnen Stadtgebieten bzw. auf den einzelnen Linien sehr unterschiedlich aus. Die morgendliche Nachfragespitze verschiebt sich zeitlich weiter nach hinten. Im Gegenzug verlängert sich die Nachmittagsspitze immer weiter in den Abend hinein. Diese beiden Entwicklungen vollziehen sich nicht überall gleich, zum Teil gibt es auch abweichende Bewegungsmuster. Das belegt beispielsweise die starke Zunahme der Nachfrage nach Fahrten im Frühverkehr in den östlichen Stadtgebieten. Deshalb werden ab dem 24. August auf der stark nachgefragten Linie #U5 zusätzliche Fahrten im Frühverkehr angeboten, bei der Linie #U7 wird der dichte Takt weiter in den Vormittag ausgedehnt, und bei der Linie #U2 ist die Taktverdichtung vor allem in der Nachmittagsspitze vorgesehen. Bei der #Straßenbahn wird unter anderem die Linie #M4, die in Berlin die meisten Fahrgäste verzeichnet, deutlich verstärkt. Auf der Linie #12 wird tagsüber fast durchgängig ein 10-Minuten-Takt eingeführt. Noch deutlicher wird die zeitliche Verschiebung beim Blick auf die bestellten zusätzlichen Leistungen im Freizeit- und Abendverkehr. Werktags werden auf zahlreichen Linien die dichten Takte bis 21:15 Uhr verlängert, so zum Beispiel auf der U1, U2, U5 und U8. Am Samstag verkehren viele Linien dann bis teilweise 22:45 Uhr im Fünf-Minuten-Takt. Damit passt sich das ÖPNV-Angebot noch besser an geänderte Ladenöffnungszeiten und an das Freizeitverhalten an. Aufgrund geringerer Fahrgastzahlen wird die Linie U1 morgens zwischen 6:00 und 6:30 Uhr nur noch im Zehn-Minuten-Takt verkehren, die Linie U9 fährt zwischen 6:00 und 7:00 Uhr zukünftig im Fünf-Minuten-Takt. Senator Müller: „Durch die Anpassung werden die zur Verfügung stehenden Landesmittel so effizient wie möglich eingesetzt. Als Aufgabenträger beobachten wir kontinuierlich die Nachfrageentwicklung und prüfen jede Angebotsmaßnahme auf ihren Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge, zum Erreichen der verkehrspolitischen Ziele und natürlich auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.“ Grundsätzlich ist das Bestell- und Leistungsvolumen im Berliner ÖPNV gedeckt. Die jetzt umgesetzten zusätzlichen Leistungen mit einem Bestellvolumen von 2 Mio. Euro im Jahr sind möglich, weil das Berliner Abgeordnetenhaus im Dezember 2013 mehr Mittel für den ÖPNV in der wachsenden Stadt bewilligt hat. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die BVG haben mit dem Mehrleistungspaket gemeinsam ein Konzept entwickelt, um den dringendsten Handlungsbedarf zu identifizieren und vor allem auf den Linien, auf denen die Kapazitätsgrenze bereits erreicht ist bzw. auf denen perspektivisch ein deutlicher Nachfrageanstieg stattfinden wird, schnell Verbesserungen für die Fahrgäste erreichen zu können. Die Umsetzung erfolgt in diesem Jahr in drei großen Schritten. Im April wurden die kurzfristig möglichen Maßnahmen bei Bus und Straßenbahn umgesetzt. Im August folgen die komplexeren Maßnahmen bei U-Bahn und hochfrequentierten Straßenbahnlinien, die einen etwas längeren Planungsvorlauf haben. Weitere Maßnahmen werden im dritten Schritt im Zuge des regulären Fahrplanwechsels im Dezember 2014 umgesetzt.Bilder: Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Regionalverkehr: Meine Woche Ein Zugbegleiter für alle Fälle, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/meine-woche-ein-zugbegleiter-fuer-alle-faelle,10809148,28146334.html Jeden Montag berichten an dieser Stelle Menschen aus ihrem Leben und erzählen über ihren Alltag. Heute: André Schwabe aus Strausberg, 29, #Zugbegleiter bei der #Oderlandbahn. So ist das nun mal: Wenn man Zugbegleiter ist, muss man sich an unterschiedliche Arbeitszeiten gewöhnen. Am vergangenen Dienstag zum Beispiel dauerte meine Schicht von 12.17 Uhr bis 22.42 Uhr. Am Sonnabend war ich von 6.17 Uhr bis 13.42 Uhr im Einsatz, am Sonntag von 6.17 Uhr bis 17.42 Uhr. Nur eines bleibt gleich: Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen bin ich immer mit den Zügen der Oderlandbahn zwischen Berlin-Lichtenberg, Strausberg und Kostrzyn in Polen unterwegs. Obwohl ich stets dieselbe Strecke Richtung Osten und zurück fahre, wird mir nie langweilig. Hier geht es zugleich familiär und international zu. Was ich damit meine? Von den Berufspendlern kenne ich so gut wie alle. Dazu gehören auch viele Polen, die morgens von Kostrzyn nach Berlin fahren oder am Sonntag zurück zu den Arbeitsstellen in …

Bahnhofsneubau in Berlin-Friedrichshain Rostkreuz? Am Ostkreuz reicht das Geld nicht aus; aus der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bahnhofsneubau-in-berlin-friedrichshain-rostkreuz-am-ostkreuz-reicht-das-geld-nicht-aus/10342026.html Seit Jahren wird am #Bahnhof #Ostkreuz gebaut, mehr als 400 Millionen Euro werden investiert. Doch das Geld reicht wohl nicht. Bei #Rolltreppen und am #Dach für den #Regionalbahnsteig wird gespart.

Der Senat hat keine Ahnung. Jedenfalls nicht bei den Plänen der Deutschen Bahn am Bahnhof Ostkreuz, der derzeit aufwendig umgebaut wird. Obwohl die Kosten mit veranschlagten 411 Millionen Euro ziemlich hoch angesetzt sind, reicht das Geld nicht, um alle Pläne zu verwirklichen. Deshalb will die Bahn, wie berichtet, am neuen unteren Bahnsteig für den Regionalverkehr auf das Dach verzichten. Auch die zunächst eingeplanten abwärtsführende Rolltreppe soll es nicht geben. Am oberen Regionalbahnsteig auf der Ringbahn will die Bahn sogar komplett auf Rolltreppen verzichten. Auch an den S-Bahnsteigen soll es weniger …

U-Bahn: Die BVG macht die U2 in der westlichen City fit für die Zukunft, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressedownloads/2014 Die BVG erneuert die Außendichtung der Tunnelanlagen zwischen den U-Bahnhöfen Zoologischer Garten und Ernst-Reuter-Platz. Die Instandsetzungsmaßnahmen haben bereits im Juni 2014 begonnen und laufen voraussichtlich bis Oktober 2016. Durch die Arbeiten wird die Stand- und Verkehrssicherheit der 110 Jahre alten Tunnelanlagen auch für die Zukunft sichergestellt.

Zwischen dem U-Bahnhof Zoologischer Garten und Fasanenstraße werden nun parallel zu den Tunnelabdichtungsarbeiten zwei Deckenfelder in der Kehranlage komplett erneuert. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Zugang zu einem Stellwerk und einen alten Kriegsschaden, der nun als Logistiköffnung für den An- und Abtransport von Baumaterial genutzt werden soll. Die schadhaften Deckenbereiche werden erneuert und geschlossen. Im Anschluss wird die Tunneldecke abgedichtet, und es wird eine Schutzbetonschicht nach dem heutigen Stand der Technik eingebaut. Für den Abbruch der Deckenfelder wird die U2 vom 20. August 2014 bis 24. August 2014 zwischen den U-Bahnhöfen Wittenbergplatz und Bismarckstraße gesperrt. Die BVG richtet einen Ersatzverkehr mit Bussen ein. Die Busse fahren wie folgt: U Wittenbergplatz U Bismarckstraße Bis Ende 2014 erfolgen die weiteren Arbeiten in der Kehranlage im Rahmen einer verlängerten Betriebspause von 21:00 bis 03:30 Uhr, jeweils von Sonntagabend bis zur Nacht von Donnerstag auf Freitag. In diesem Zeitraum wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. In den Nächten zu Sonnabend und Sonntag fahren die U-Bahnen wie gewohnt. Die Ersatzbusse fahren wie folgt: U Wittenbergplatz U Bismarckstraße mit veränderten Haltestellenstandorten am U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz.

Straßenbahn: Gleiserneuerung in der Konrad-Wolf-Straße wird planmäßig abgeschlossen , aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressedownloads/2014

Die BVG erneuert seit Mitte Mai 2014 die Straßenbahngleise in der
Konrad-Wolf-Straße zwischen Strausberger Straße und Oberseestraße. Gleichzeitig wurden die Haltestellen Werneuchener Straße und Freienwalder Straße barrierefrei ausgebaut. Die Bauarbeiten können nun planmäßig zum 17.08.2014 abgeschlossen werden.

Im letzten Bauabschnitt werden vom 15.08.2014, zirka 04:30 Uhr bis 18.08.2014, ca. 04:30 Uhr die Bauweichen ausgebaut. Dafür wird die Konrad-Wolf-Straße zwischen Hauptstraße und Altenhofer Straße noch einmal gesperrt.

Die Linie M5 fährt in dieser Zeit wie folgt:
M5 Hohenschönhausen, Zingster Str. S Hackescher Markt umgeleitet über Rhinstr. Herzbergstr. Weißenseer Weg

Der Ersatzverkehr M5 mit Bussen fährt zwischen:
Rhinstr./Gärtnerstr. Hohenschönhauser Str./Weißenseer Weg

Wir empfehlen unseren Fahrgästen nach Möglichkeit die Linie M5 über die oben genannte Umleitungsstrecke zu nutzen. Fahrgäste mit einem Fahrziel in der Konrad-Wolf-Straße und Hauptstraße nutzen bitte den Ersatzverkehr mit Bussen.

Ab Montag, den 18.08.2014, ca. 04:30 Uhr fahren die Straßenbahnen im Bereich der Konrad-Wolf-Straße wieder nach Plan.

Straßenbahn: Gleiserneuerung in der Konrad-Wolf-Straße wird planmäßig abgeschlossen , aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressedownloads/2014 Die BVG erneuert seit Mitte Mai 2014 die Straßenbahngleise in der Konrad-Wolf-Straße zwischen Strausberger Straße und Oberseestraße. Gleichzeitig wurden die Haltestellen Werneuchener Straße und Freienwalder Straße barrierefrei ausgebaut. Die Bauarbeiten können nun planmäßig zum 17.08.2014 abgeschlossen werden.

Im letzten Bauabschnitt werden vom 15.08.2014, zirka 04:30 Uhr bis 18.08.2014, ca. 04:30 Uhr die Bauweichen ausgebaut. Dafür wird die Konrad-Wolf-Straße zwischen Hauptstraße und Altenhofer Straße noch einmal gesperrt. Die Linie M5 fährt in dieser Zeit wie folgt: M5 Hohenschönhausen, Zingster Str. S Hackescher Markt umgeleitet über Rhinstr. Herzbergstr. Weißenseer Weg Der Ersatzverkehr M5 mit Bussen fährt zwischen: Rhinstr./Gärtnerstr. Hohenschönhauser Str./Weißenseer Weg Wir empfehlen unseren Fahrgästen nach Möglichkeit die Linie M5 über die oben genannte Umleitungsstrecke zu nutzen. Fahrgäste mit einem Fahrziel in der Konrad-Wolf-Straße und Hauptstraße nutzen bitte den Ersatzverkehr mit Bussen. Ab Montag, den 18.08.2014, ca. 04:30 Uhr fahren die Straßenbahnen im Bereich der Konrad-Wolf-Straße wieder nach Plan.

barrierefrei + Bus + Straßenbahn: Verbesserte Mobilität von sehbehinderten und blinden Menschen durch „sprechende“ Busse und Straßenbahnen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 2. bis 10. wiedergegeben: Frage 1: Welche gesetzlichen Voraussetzungen bzw. welche Verordnungen wären nach Auffassung des Senats erforderlich oder müssten geändert werden, damit #Liniennummern und #Fahrtziele von #Bussen und #Straßenbahnen zusätzlich zu den #optischen #Anzeigen auch #akustisch über #Außenlautsprecher an den Fahrzeugen angesagt werden können? Antwort zu 1: § 55 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) müsste geändert werden, da § 55 Abs. 4 StVZO bestimmt, dass an Kraftfahrzeugen ausschließlich die in den Absätzen 1 bis 3a beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen und Sirenen angebracht sein dürfen. Das sind Hupen und Hörner, das Einsatzhorn für Sonderrechtsfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr u.a.) sowie das neue akustische Anhaltesignal ausschließlich für Polizeifahrzeuge. Nach außen wirkende Lautsprecher sind nicht genannt und damit zulassungsrechtlich unzulässig. Zudem sieht § 33 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) vor, dass der Betrieb von Lautsprechern verboten ist, wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Auch insoweit könnte sich Änderungsbedarf ergeben. Beide Verordnungen des Bundes fallen in die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums. Frage 2: Wie viele Haltestellen werden von mehreren Bus- oder Straßenbahnlinien angefahren? (Bitte absolut und prozentual sowie getrennt nach Bus-, Straßenbahnund gemeinsamen Haltestellen auflisten.) Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Richtungshaltestellen der Omnibus- und Straßenbahnlinien im Tagverkehr. Nicht in die Betrachtung einbezogen wurden die Haltestellen der Nachtbuslinien. Im Bereich Bus wurden mit Stand Dezember 2013 insgesamt 5.733 Haltestellen angefahren; an 1.619 (entspricht 28,2 %) hielten mehrere Linien. Bei der Straßenbahn waren es 793 Haltestellen, wobei an 374 (entspricht 47,2 %) mehrere Linien hielten. Die Anzahl der gemeinsamen Haltestellen von Straßenbahn und Bus ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der Haltestellen vernachlässigbar gering.“ Frage 3: Auf welchen Bus- und Straßenbahnlinien wechseln im regulären Fahrplanbetrieb die Zielhaltestellen? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Wir interpretieren die Frage bezüglich wechselnder Zielhaltestellen im Regelbetrieb als unterschiedliche Fahrtziele im Tagesverlauf. Diese Fälle treten bei annähernd allen Linien auf. Aber auch bei Linien, die im Regelfall nur zwischen zwei Endhaltestellen verkehren, kommt es durch Schülerverstärker und Aussetzfahrten zu Fahrten mit abweichenden Zielen.“ Frage 4: In wie vielen Fällen und für welche jeweilige Dauer wurden im Kalenderjahr 2013 Bushaltestellen wegen Baumaßnahmen oder anderen Ereignissen (Demonstrationen, Polizeieinsätze, Großveranstaltungen o. Ä.) verlegt? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei rd. 6.500 Bushaltestellen kann die Anzahl der Verlegung nur grob geschätzt werden, da hierfür keine automatische, elektronische Auswertung zur Verfügung steht. Die BVG AöR gibt deshalb die Anzahl an Maßnahmen (z.B. Sportveranstaltungen, Straßenfeste, Bauarbeiten, etc.) an, die in der Regel zu Haltestellenverlegungen führen:  319 Maßnahmen wegen Sportveranstaltungen und Großveranstaltungen,  398 Maßnahmen wegen Straßenfesten und Bauarbeiten,  337 Maßnahmen aufgrund von extern bedingter Umleitungen,  4 Maßnahmen sonstiger Veranstaltungen. Im Jahr 2013 wurde also in mehr als 1.000 Fällen eine betriebliche Anweisung zu Veränderungen der Linienführungen bzw. Haltestellenstandorte erstellt, wobei immer auch je Maßnahme mehrere Linien und je Linie mehrere Haltestellen betroffen sind. Die Zahl der daraus resultierenden Verlegungen bzw. Ausfälle von Bushaltestellen kann auf dieser Grundlage nicht hochgerechnet werden. Die Haltestellenverlegungen dauern in der Regel mehrere Tage, Wochen oder sogar Monate.“ Frage 5: In wie vielen Fällen und für welche jeweilige Dauer wurden im Kalenderjahr 2013 Zielhaltestellen von Bus- oder Straßenbahnlinien außerfahrplanmäßig geändert? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei der Straßenbahn gab es im Jahr 2013 aufgrund von geplanten Baumaßnahmen 164 Fälle von Änderungen des Originalziels. Die Dauer der Änderung der Zielhaltestellen variiert sehr stark, von kurzfristigen Änderungen bei Sperrungen während des Nachtverkehrs bis hin zu mehreren Wochen bei geplanten Baumaßnahmen.“ Frage 6: Sind Fahrzeuge der BVG bereits mit geeigneten Außenlautsprechern ausgerüstet, und wenn ja, wie viele? (Bitte absolut und prozentual sowie getrennt nach Bussen und Straßenbahnen auflisten.) Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle Straßenbahnfahrzeuge sind mit Außenlautsprechern ausgerüstet, die manuell über Mikrofon durch das Fahrpersonal bedient werden können. Eine automatisierte Ansage ist jedoch bisher nicht möglich. Das Fahrpersonal bei der Straßenbahn ist angewiesen, bei Erkennbarkeit von sehschwachen oder blinden Fahrgästen auf den Haltestellen der Straßenbahn, Linie und Ziel über Mikrofon anzusagen. Die Omnibusse der BVG AöR sind nicht mit Außenlautsprechern ausgestattet.“ Frage 7: Welche Kosten würden bei einer vollständigen Ausrüstung aller Busse und Straßenbahnen der BVG mit geeigneten Außenlautsprechern entstehen? Frage 8: Welche Kosten würden durch eine Umstellung der Fahrgastinformationssysteme auf zusätzliche akustische Ansagen von Liniennummern und Fahrtzielen über Außenlautsprecher entstehen? Frage 9: Innerhalb welchen zeitlichen Rahmens wäre eine vollständige Umrüstung aller Busse und Straßenbahnen der BVG auf die genannten Außenansagen realisierbar? Antwort zu 7., 8. Und 9: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Ausrüstung aller Busse mit Außenlautsprechern ist zurzeit keine Option für die BVG. Neben den zu erwartenden, beträchtlichen Investitionskosten für die Ausrüstung der rd. 1.300 Busse mit der entsprechenden Technik sind auch die Wartungs- und Instandhaltungskosten zu beachten. Kosten- und Zeitpläne wurden deshalb nicht erstellt. Die BVG prüft zurzeit verschiedene technische Lösungen, um Ansagen an Haltestellen für sehbehinderte Fahrgäste zu ermöglichen. Da die Untersuchungen in einem sehr frühen Stadium sind, kann die BVG hierzu noch keine Auskunft geben.“ Frage 10: Spricht nach Auffassung des Senats etwas gegen ein Angebot „sprechender“ Busse und Trams als Maßnahme, den barrierearmen Zugang vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen im öffentlichen Nahverkehr zu verbessern? Antwort zu 10: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG ist grundsätzlich bereit, ihren ohnehin hohen Standard beim barrierefreien Ausbau für alle Menschen mit Behinderung auszubauen. Hierbei sind neben der Priorisierung der Maßnahmen (barrierefreie Omnibusse und Straßenbahnen, Aufzugsprogramm für die UBahnhöfe, Einrichtung barrierefreier Haltestellen in der Oberfläche, etc.) auch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu beachten.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist Projektpartner in dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Forschungsprojekt m4guide (mobile multimodal mobilityguide). M4guide dient nach Fertigstellung als ein Navigationssystem für Blinde und Sehbehinderte von Tür zu Tür, einschließlich der Nutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV). M4guide ist dabei keine Anwendungssoftware für die Bereitstellung von „Türauffindsignalen“, könnte allerdings Dienste (z.B. in Form von iBeacons via Bluetooth) empfangen. Wenn also Busse und Straßenbahnen mit entsprechender Technik ausgestattet werden würden, wäre m4guide ein Abnehmer bzw. Nutzer des Ganzen, da die App nach Fertigstellung als Erweiterung der BVG-Fahrinfo-App dient. Berlin, den 15. August 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2014)