Straßenverkehr: Stand der Ortsumfahrung Ahrensfelde, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Planung zur #Ortsumfahrung #Ahrensfelde? Antwort zu 1: Im Rahmen des aktuell andauernden Planfeststellungsverfahrens werden derzeit Einwendun-gen bearbeitet und die im Zusammenhang mit der vorlie-genden Planung aufgetretenen Fragen untersucht und beantwortet. Frage 2: Ist es zutreffend, dass der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg die Planung für diese Ortsum-fahrung zur Zeit ruhen lässt? Antwort zu 2: Nein. Frage 3: Wenn ja, warum? Antwort zu 3: Entfällt. Frage 4: Wenn nein, wie wird die Planung fortgesetzt? Antwort zu 4: Gegenwärtig führt die Brandenburgi-sche Landesstraßenbauverwaltung (Landesbetrieb Stra-ßenwesen) eine Untersuchung der verkehrlichen Leis-tungsfähigkeit der Knoten des Streckenzuges Märkische Allee, Bitterfelder Straße für den Fall der Untersagung des „Rechtsabbiegens“ des Verkehrs aus dem neu zu errichtenden Tunnel stadteinwärts in die Ahrensfelder Chaussee durch (siehe auch Antwort zu 1.). Frage 5: Ist an eine neue Planung bzw. Einstellung der Planung angedacht? Antwort zu 5: Eine neue Planung bzw. die Einstellung der Planung ist nicht angedacht. Die Beauftragung weite-rer Planungsphasen ist vom Entscheid des Bundesministe-riums für Verkehr und Infrastruktur auf die vorliegenden Prüfmitteilungen des Prüfungsamtes des Bundes und der Positionierung der Länder Berlin und Brandenburg ab-hängig. Frage 6: Wie ist das Land Berlin in diese Planung ein-gebunden? Wie bewertet das Land Berlin den derzeitigen Planungsstand bzw. eine Umplanung oder Einstellung der Pläne zur Ortsumfahrung? Frage 7: Welche Kostenbeteiligung war bisher für das Land Berlin angedacht und wie könnte sich die Kostenbe-teiligung durch eine Umplanung ändern? Antwort zu 6 und 7: Die brandenburgische Landes-straßenbauverwaltung (Landesbetrieb Straßenwesen) plant auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung den Neubau der auf Berliner und Brandenburger Landes-gebiet verlaufenden Ortsumgehung Ahrensfelde (B 158 n) von der Anschlussstelle AS Berlin-Hohenschönhausen (A 10) bis zur Märkischen Allee in Marzahn Nord. Die Maßnahme ist Bestandteil des Bedarfsplanes für Bundes-fernstraßen (vordringlicher Bedarf – fiskalisch dem Land Brandenburg zugeordnet). Die Einbindung der Senatsverwaltung erfolgt durch einen fortlaufenden Abstimmungsprozess zwischen den beiden Vorhabenträgern. Die Planungskosten tragen Berlin und Brandenburg für den auf Berliner Territorium verlaufenden Abschnitt jeweils zur Hälfte. Für den Abschnitt von der A 10 bis zur Landesgrenze trägt das Land Brandenburg die Kosten allein. Der Anteil Berlins wird gemäß der Zweiten Ver-waltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung für Bun-desfernstraßen mit einem Verwaltungskostenanteil von 10% beaufschlagt. Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)

Straßenverkehr: Tunnelsperrungen auf der BAB A 113 Tunnel Altglienicke und Rudower Höhe, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie entwickelt sich die Anzahl #Sperrungen der #Tunnel #Altglienicke und #Rudower Höhe in den letzten 5 Jahren? Antwort zu 1: Im Jahr der Eröffnung der #BAB #A113 (Mai 2008) konnten nur die acht noch verbleibenden Monate berücksichtigt werden. In diesen wurden insge-samt 34 Sperrungen registriert. Sperrungen in den Jahren: 2009 153 Sperrungen 2010 206 Sperrungen 2011 171 Sperrungen 2012 149 Sperrungen 2013 214 Sperrungen Frage 2: Welches waren die wesentlichen Ursachen für die Sperrungen? Antwort zu 2: Unfälle: 23 Sperrungen Hohes Verkehrsaufkommen: 2 Sperrungen Sonstiges (Höhenkontrolle, Baustellen, techn. Prob-leme): 902 Sperrungen Frage 3: Wie lange ist die durchschnittliche Dauer der Sperrung? Antwort zu 3: Die Dauer der Sperrzeiten wird nicht er-fasst. Frage 4: Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Fahrt-richtungen? Antwort zu 4: Ja, unter Berücksichtigung aller Sperrursachen wurde die Fahrtrichtung Nord seit der Eröffnung im Mai 2008 557 mal gesperrt, die Fahrtrich-tung Süd 349 mal. Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Anzahl der Sperrungen zu reduzieren? Antwort zu 5: Ursache der Sperrungen sind erforderli-che Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Tunnel. Die Hauptursache der Sperrungen liegt in der Auslösung der Höhenkontrollen, bei der keine Möglich-keit zur Reduktion der Sperrungen besteht. Frage 6: Sind die Umleitungsstrecken ausreichend o-der gibt es hier Planungen für die Zukunft? Antwort zu 6: Bei Tunnelsperrungen können alternati-ve Routen als Umleitungsstrecken genutzt werden. Für die Umfahrung sind die Bedarfsumleitungen U16 und U17 ausgeschildert. Die Umleitungsstrecken können nicht das gesamte Verkehrsaufkommen einer Autobahn auf-nehmen. Dem entsprechend kann es auch auf Umleitungs-strecken zu Staus und Fahrzeitverlängerungen kommen. Die rechtzeitige Weitergabe von Verkehrsinformatio-nen zu Störfällen an den Rundfunk, Informationstafeln an den Straßen, Navigationsgeräte, Smartphone-Apps und Internet sollen die Verkehrsteilnehmenden rechtzeitig über die Störungssituation informieren. Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)

S-Bahn + BVG: Werbeeinnahmen statt freie Sicht für Fahrgäste – stehen Einnahmen durch Werbung über dem Wohl der Fahrgäste?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen Antwor-ten auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht wurde.

Frage 1: Welche Einnahmen erzielte die #BVG AöR durch #Werbung auf bzw. in #Verkehrsmitteln in den Jahren 2011, 2012 und 2013 (bitte aufgeschlüsselt nach Ver-kehrsmittelart und möglichst auch nach Außen- und In-nenflächen)? Antwort zu 1: „Eine Aufteilung nach Innen- und Au-ßenwerbung ist nicht möglich. Die BVG AöR erzielte durch Werbung auf bzw. in Verkehrsmitteln folgende Erträge (netto) in Tsd. EUR: Verkehrsmittel – 2011 – 2012 – 2013 – Tsd. EUR – Tsd. EUR – Tsd. EUR Omnibus – 2.455 – 2.031 – 2.119 Straßenbahn – 450 – 404 – 449 U-Bahn – 771 – 840 – 785 Summe – 3.676 – 3.275 – 3.353“ Frage 2: Erzielt die BVG AöR (in 2011-2013) auch Einnahmen – und wenn ja, in welcher Höhe – durch Wer-bevorrichtungen, die nicht auf oder in Verkehrsmitteln angebracht sind? Bitte ggf. diese Werbevorrichtungen erläutern. Antwort zu 2: „Die BVG AöR erzielte folgende Ein-nahmen (netto) in Tsd. EUR durch Werbevorrichtungen, die nicht auf oder in Verkehrsmitteln angebracht sind: Einnahmen durch Werbung (ohne Verkehrsmittel) – 2011 – 2012 – 2013 – Tsd. EUR – Tsd. EUR – Tsd. EUR Inserate und Anzeigen – 55,6 – 56,2 – 21,5 Werbung Chipkarten Call a bike – 2,5 – 2,5 – 2,5 Summe – 58,1 – 58,7 – 24 Frage 3: Wie hoch sind die Mehreinnahmen (in 2011-2013) durch Werbemaßnahmen, die Fahrzeuge an der Außenseite über die Fensterscheiben hinweg abdecken gegenüber Werbung nur auf Teilflächen dieser Fahrzeuge ohne Auswirkungen auf die Fensterscheiben? Antwort zu 3: „Für die Beantwortung erforderliche Detaildaten liegen nach aktuellem Erkenntnisstand nicht vor. Die konkrete Vermarktung erfolgt durch die Firma Wall.“ Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass die groß-flächige Bemalung von Bussen und Waggons der BVG mehr ein notwendiges Übel zur Einnahmesteigerung, denn ein Beitrag zur Stadtverschönerung ist? Frage 5: Ist der Senat bereit, bei der BVG darauf hin zu wirken, dass die zunehmende Ausdehnung dieser Be-malung auch auf die Fensterflächen so bald als möglich eingestellt wird, da diese bei vielen Fahrgästen ein Gefühl des „Eingeschlossenseins“ erzeugt? Antwort zu 4 und 5: Bei Abschluss des aktuellen Ver-kehrsvertrages zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR im Jahr 2007 wurde als Kompromiss vereinbart, den Status Quo der werblichen Nutzung von Außenflächen auf niedrigem Niveau fest zu schreiben. Dementspre-chend enthält der Vertrag die Vorgabe, dass maximal 25% der Fensterfläche mit transparenten Werbefolien (Lochfolien) beklebt werden dürfen. Für Flächen, die keine Fensterflächen sind, gibt es keine Vorgaben. Der Vertrag gilt bis zum Jahr 2020. Nachverhandlungen zu diesem Regelungsgegenstand sind derzeit nicht vorgese-hen. Da die BVG aber auf Basis eines Nettovertrages finanziert wird und sie damit im Einnahme- und Erlösrisi-ko steht, ist es dem Unternehmen unbenommen, im eige-nen unternehmerischen Interesse die Erkennbarkeit ihres Fuhrparks sowie den positiven Fahrteindruck und die Orientierungsmöglichkeit der Fahrgäste durch eine Redu-zierung der Werbung an den Fahrzeugaußenseiten und insbesondere auf den Fenstern zu stärken. Frage 6: Hält die BVG AöR auch bei neu anzuschaf-fenden Fahrzeugen an einer durchgehend gelben Farbge-bung der Fahrzeuge – mit einem weißen Dach bei Bussen – fest? Antwort zu 6: „Eine Abkehr vom aktuell gültigen Farbkonzept einer durchgängig gelben Lackierung von ÖPNV-Fahrzeugen im Linienbetrieb – mit weißen Da-chelementen bei Bussen und Straßenbahnen sowie teil-weise grauen Stoßkanten – ist nicht geplant. Lediglich bei der Beschaffung von ausschließlich im Schienenersatzverkehr eingesetzten gebrauchten Bussen kann hiervon abgewichen werden.“ Frage 7: Werden für bestimmte Organisationen bzw. Initiativen (ausgenommen der BVG AöR selbst) Werbe-flächen auf oder in Verkehrsmitteln kostenfrei zur Verfü-gung gestellt? Antwort zu 7: „Die BVG AöR stellt keine Werbeflä-chen kostenlos zur Verfügung. Die Werbeleistungen wer-den entweder berechnet oder bei Gegengeschäften mit Gegenleistungen verrechnet.“ Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)

Straßenverkehr: OST-TANGENTE Senat plant Nord-Süd-Straße im Osten neu, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/ost-tangente-senat-plant-nord-sued-strasse-im-osten-neu,10809298,27999188.html So viel steht fest: Die #Lücke, die zwischen #Marzahn und #Köpenick in der #Tangentialen Verbindung Ost (#TVO) klafft, soll geschlossen werden. Doch wo soll die Straße verlaufen? Und wie breit soll sie werden? Wann der Bau beginnt, ist offen.

Alles auf Anfang: Das ist die neue Devise für das größte Verkehrsprojekt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Obwohl Pläne für den Weiterbau der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) schon viele Aktenordner füllen, musste der Senat ganz von vorn anfangen. Wo soll die Nord-Süd-Straße verlaufen? Wie breit soll sie werden, wie viel Verkehr muss sie verkraften? Das werde erneut untersucht, aber diesmal …

Straßenverkehr: 5. August 1914 Die Ampel wird 100 Jahre alt, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/5-august-1914-die-ampel-wird-100-jahre-alt/10271412.html Viele kennen die älteste #Ampel in Berlin, sie steht am #Potsdamer Platz – die Erfindung ist aber noch ein paar Jahre älter.

100 Jahre und kein bisschen veraltet. Am 5. August 1914 wurde im amerikanischen Cleveland die erste #Lichtsignalanlage der Welt aufgestellt. Paris und Hamburg folgten 1922. In Berlin regelten die drei Farben der Ampel zum ersten Mal 1924 am Potsdamer Platz den Verkehr. Die zuvor eingesetzten Polizisten, die auf einem Hochstand saßen, schafften es nicht mehr per Hand. Inzwischen gibt es in der Stadt rund 2000 Anlagen. Geändert haben sich nur die Zeichen für die Fußgänger, bei denen sich das Ampelmännchen aus DDR-Zeiten durchgesetzt hat. Im Innern wird auch längst moderne Technik eingebaut, was die Anlagen wartungsfreundlicher macht. Derzeit läuft ein Test mit sogenannten Count-Down-Ampeln in …

S-Bahn: Sperrung der S-Bahngleise auf der Stadtbahn Phase 2: Sperrung vom 4.8. (4 Uhr) bis 25.8. (1.30 Uhr) im Abschnitt Ostbahnhof – Friedrichstraße

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2014/084_stadtbahnsperrung.htm

Fahrtalternativen / Umfahrung

In den Fahrplanauskunftssystemen sind alle Änderungen inkl. der Ersatzverkehre und Verstärkerzüge enthalten. Damit Sie die optimalste Verbindung fahren, empfehlen Ihnen vorab die Fahrplanauskunft zu nutzen.

S-Bahn

Zwischen Ostkreuz – Westkreuz mit der Ringbahn S41/S42 (die Reiszeitverlängerung beträgt maximal 3 Minuten zzgl. Umsteigezeit)
U-Bahn

U5: Zwischen Lichtenberg – Frankfurter Allee – Alexanderplatz.
Bitte beachten Sie den Ersatzverkehr vom 10.6. bis 8.8. zwischen Wuhletal und Tierpark.
U2: Zwischen Alexanderplatz – Potsdamer Platz – Wittenbergplatz – Zoologischer Garten. (Die U2 fährt auch in den Sommerschulferien während der Hauptverkehrszeiten im 4-Minutentakt).
Bitte beachten Sie den Ersatzverkehr vom 20.8. bis 25.8. zwischen Wittenbergplatz und Bismarckstraße
U1: Zwischen Warschauer Straße – Wittenbergplatz – Kurfürstendamm – Uhlandstraße.
Regionalverkehr

Zwischen Ostbahnhof – Alexanderplatz – Friedrichstraße – Berlin Hbf – Zoologischer Garten mit den Regionalzügen der Linien RE1, RE2, RE7, RB14 sowie 2 zusätzlichen Regionalzügen pro Stunde (insgesamt stehen damit 7 Fahrmöglichkeiten pro Stunde und Richtung zur Auswahl).

Ersatzverkehr mit Bussen im 3-Minutentakt

Phase 1 …

Phase 2 (5.8. bis 25.8.): :
Busersatzverkehr zwischen Ostbahnhof – Jannowitzbrücke – Alexanderplatz – Spandauer Straße/Marienkirche (Halt für Hackescher Markt) – Friedrichstraße

S-Bahn: Sperrung der S-Bahngleise auf der Stadtbahn Phase 2: Sperrung vom 4.8. (4 Uhr) bis 25.8. (1.30 Uhr) im Abschnitt Ostbahnhof – Friedrichstraße

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2014/084_stadtbahnsperrung.htm Fahrtalternativen / Umfahrung In den Fahrplanauskunftssystemen sind alle Änderungen inkl. der Ersatzverkehre und Verstärkerzüge enthalten. Damit Sie die optimalste Verbindung fahren, empfehlen Ihnen vorab die Fahrplanauskunft zu nutzen.

S-Bahn Zwischen Ostkreuz – Westkreuz mit der Ringbahn S41/S42 (die Reiszeitverlängerung beträgt maximal 3 Minuten zzgl. Umsteigezeit) U-Bahn U5: Zwischen Lichtenberg – Frankfurter Allee – Alexanderplatz. Bitte beachten Sie den Ersatzverkehr vom 10.6. bis 8.8. zwischen Wuhletal und Tierpark. U2: Zwischen Alexanderplatz – Potsdamer Platz – Wittenbergplatz – Zoologischer Garten. (Die U2 fährt auch in den Sommerschulferien während der Hauptverkehrszeiten im 4-Minutentakt). Bitte beachten Sie den Ersatzverkehr vom 20.8. bis 25.8. zwischen Wittenbergplatz und Bismarckstraße U1: Zwischen Warschauer Straße – Wittenbergplatz – Kurfürstendamm – Uhlandstraße. Regionalverkehr Zwischen Ostbahnhof – Alexanderplatz – Friedrichstraße – Berlin Hbf – Zoologischer Garten mit den Regionalzügen der Linien RE1, RE2, RE7, RB14 sowie 2 zusätzlichen Regionalzügen pro Stunde (insgesamt stehen damit 7 Fahrmöglichkeiten pro Stunde und Richtung zur Auswahl). Ersatzverkehr mit Bussen im 3-Minutentakt Phase 1 … Phase 2 (5.8. bis 25.8.): : Busersatzverkehr zwischen Ostbahnhof – Jannowitzbrücke – Alexanderplatz – Spandauer Straße/Marienkirche (Halt für Hackescher Markt) – Friedrichstraße

Flughäfen: Entgeltordnung am BER, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die #Entgeltordnung für den #BER (herausgegeben am 27.06.2012) erstellt? Wer hat sie zu welchem Zeitpunkt genehmigt? Welche Höhe des Herstellungsaufwands der Start-, Lande-, Abstell- und Fluggasteinrichtungen des BER wurde hierbei berücksichtigt (bitte genaue Summe benennen)? Antwort zu 1: Die Genehmigung der Entgeltordnung erfolgte auf der Grundlage von § 43a der Luftverkehrs- Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Seit Oktober 2012 ist Rechtsgrundlage § 19b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und gleichzeitig ist § 43a LuftVZO aufgehoben worden. Die Höhe des Herstellungsaufwandes wird von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) als vertraulich behandelt und unterliegt deren Geschäftsgeheimnis. Frage 2: Hat sich die Summe des Herstellungsaufwands bis heute verändert? Wie ist die aktuelle Höhe des Herstellungsaufwands und ist zu erwarten, dass sich dieser Herstellungsaufwand noch erhöhen wird? Antwort zu 2: Nach Aussage der FBB wird der Herstellungsaufwand zu überprüfen sein. Konkrete Angaben fallen auch hier unter das Geschäftsgeheimnis. Frage 3: Hat diese Entgeltordnung noch Bestandskraft? Wenn ja, ist entsprechend des wahrscheinlich gestiegenen Herstellungsaufwandes eine Überarbeitung der Entgeltordnung geplant? Antwort zu 3: Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) genehmigte die Entgeltordnung am 1. April 2011 (s. Nachrichten für Luftfahrer – NfL I 69/11) zum 1. April 2012. Der Termin des Inkrafttretens wurde vom MIL am 18. Mai 2012 aufgehoben (NfL I 151/12). Die Entgeltordnung hat somit Bestandskraft. Eine Überarbeitung und ein erneutes Genehmigungsverfahren sind von der FBB unabhängig von einer möglichen Erhöhung des Herstellungsaufwandes geplant und gemäß § 19b LuftVG spätestens innerhalb des ersten Betriebsjahres des BER erforderlich. Frage 4: Warum ist in dieser Entgeltordnung anders als in Schönefeld-Alt und Tegel ein Warteraumentgelt eingeführt worden? Antwort zu 4: Die Struktur der Engeltordnung – einschließlich eines Warteraumentgeltes – wurde nach Aussage der FBB an der Inanspruchnahme der neuen Infrastruktur ausgerichtet und nach Abwägung von Alternativen sowie nach Gesprächen mit den Fluggesellschaften durch die FBB festgelegt. Frage 5: Warum sind unter anderem die nachfolgenden Entgeltbestandteil: das Passagiergrundentgelt, das emissionsbezogene Start- und Landeentgelt, das lärmbezogene Start- und Landeentgelt, sowie die tageszeitabhängigen Zuschläge und das PRM-Entgelt so niedrig angesetzt im Vergleich zu anderen Großflughäfen wie Frankfurt und München, aber auch selbst im Vergleich zu Schönefeld-Alt (bitte zu einzelnen Entgeltbestandteilen erläutern)? Antwort zu 5: Die Höhe und Struktur der Entgelte sind nach Aussage der FBB leistungsbezogen und müssen sich an der Kostenbasis und Inanspruchnahme der jeweiligen Infrastruktur orientieren. Aufgrund der neuen sowie unterschiedlichen Infrastruktur und deren Auslastung wurde eine neue Entgeltstruktur entwickelt, die dem lokalen Markt Rechnung trägt. Die Kriterien für die Differenzierung der Entgelte sind geeignet, sie sind transparent, objektiv, leistungsbezogen und diskriminierungsfrei. Es handelt sich um eine vollständig neue Entgeltordnung für den ausgebauten und dann höher frequentierten Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, die somit nicht vergleichbar mit der aktuellen Entgeltordnung und den Entgeltordnungen anderer Flughäfen ist. Frage 6: Warum enthält die Entgeltordnung für den BER keine Sicherheitsgebühr? Antwort zu 6: Die Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 Anhang 2.3. a) schreibt vor, dass auf allen Flughäfen ab dem 19.01.2004 das gesamte Personal, einschließlich der Flugbesatzungen und die mitgeführten Gegenstände zu durchsuchen sind, bevor ihnen der Zugang zu den sensiblen Teilen der Sicherheitsbereiche gestattet wird. Mit der Umsetzung der Personen- und Warenkontrollen seit 16.04.2005 und der Erweiterung der sensiblen Teile der Sicherheitsbereiche an den Berliner Flughäfen zum 01.01.06 in Umsetzung der Novellierung der Luftsicherheitsregelungen wurde zum 01.03.2006 ein Sicherheitsentgelt eingeführt. Durch das Sicherheitsentgelt sollten und werden alle entstandenen Zusatzkosten aus der o.g. Verordnung refinanziert werden. Für die Entgeltordnung BER hat sich die FBB gegen eine Beibehaltung eines separaten Sicherheitsentgeltes entschieden. Berlin, den 1. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2014)

Straßenverkehr + S-Bahn + Regionalverkehr: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (IV) – Auswirkungen auf Straßenverkehr und Regionalverkehr, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie bewertet die Senatsverwaltung bei einer etwaigen -Bahnverlängerung bis ins #Falkenhagener Feld die Notwendigkeit, die wichtige Staakener Verkehrsader #Seegefelder Weg kreuzen zu müssen? Frage 2: Sollen hier die #Gleisanlagen eingleisig oder zweigleisig gebaut und genutzt werden? Frage 3: Welche Auswirkungen hat dies für die Frequenz der Verschränkung des Seegefelder Weges mit der Folge des Stopps des Individual-, des Wirtschafts- und des sonstigen #ÖPNV-Verkehrs? Frage 4: Sind #Tunnel- oder #Brückenlösungen in der Diskussion? Antwort zu 1 bis 4: Die konkrete Ausgestaltung zur notwendigen Länge von Gleisanlagen, eine Entscheidung über eingleisige und zweigleisige Abschnitte wird ebenso wie die konkrete Ausgestaltung von Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen erst im Rahmen der weiteren Planungsvertiefung festgelegt. Für eine Kreuzung mit der Seegefelder Straße wird derzeit eine niveaufreie Lösung angestrebt. Frage 5: Wie werden die Fahrgäste nach Meinung der Senatsverwaltung zu möglichen neuen Bahnhöfen (standortgenau) einer etwaigen S-Bahnverlängerung von Spandau ins Falkenhagener Feld gelangen (bitte aufteilen in fußläufig, per ÖPNV, per Auto)? Frage 6: Wie sieht das Zubringerkonzept über den ÖPNV aus, welche Bus-Linien werden aus welchen Bereichen die Fahrgäste zu welchen Bahnhöfen führen? Antwort zu 5 und 6: Der Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 (StEP Verkehr) als verkehrspolitische Strategie des Berliner Senats hat das Ziel gesetzt, eine zukunftsfähige Mobilität für alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins zu gewährleisten. Zur Schaffung eines effizienten und attraktiven ÖPNV-Angebotes muss sich der Senat u. a. an die Vorgaben des Nahverkehrsplanes halten. Er legt verbindliche Standards und Anforderungen hinsichtlich Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit), Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) sowie Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) fest. Sobald ein politischer Beschluss des Senats für die Realisierung einer S-Bahnverlängerung über Spandau hinaus und damit eine Entscheidung für eine Streckenführungsvariante inkl. Bahnhöfe vorliegt, sind die weiteren Planungsschritte zeitnah einzuleiten und damit auch eine Konkretisierung von Zubringerkonzepten und Zuwegungen zu den neuen S-Bahnhöfen. Frage 7: Sind Park & Ride-Parkplätze entlang der etwaigen Strecke realisierbar? Antwort zu 7: Es wird eingeschätzt, dass Park&Ride (P&R) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse aufgrund der hohen Kosten für Grunderwerb, Betrieb und Unterhaltung sowie dem geringen verkehrlichen Nutzen (möglichen Neukundenzuwachs und Entlastung der Straßen vom Individualverkehr) nur sehr begrenzt geeignet und wirtschaftlich tragfähig erscheint. Berlin und Brandenburg orientieren deshalb auf ein für den Berufsverkehr attraktives Angebot, insbesondere im Regional- und S-Bahnverkehr. Für bahnferne Wohnstandorte empfiehlt sich eine Pkw- oder aber auch Fahrradnutzung als Zugang zur nächstgelegenen Schienenstre- cke (falls ein Bus als Zubringer nicht vorhanden ist) und ein möglichst schneller Umstieg auf den öffentlichen Verkehr. D.h. Schnittstellen zwischen PKW und ÖPNV sollten im Land Brandenburg liegen, wo in aller Regel freie Flächen eher verfügbar und finanzierbar sind. Im Berliner Stadtgebiet wird vor allem die Kombination von Fahrrad und ÖPNV im Rahmen eines Investitionsprogramms mit BVG und S-Bahn gefördert. Im StEP Verkehr ist darüber hinaus vorgesehen, zusammen mit Brandenburg das Thema P&R konzeptionell zu überprüfen. Frage 8: Wie wird die Senatsverwaltung den zu erwartenden Parkplatzsuchverkehr in den Wohngebieten rund um die Bahnhöfe verhindern? Antwort zu 8: Es wird auf die Antwort zu 5 und 6 verwiesen. Frage 9: Hält die Senatsverwaltung die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung/Parkraummanagement für ein sinnvolles Mittel? Antwort zu 9: Der StEP Verkehr empfiehlt die schrittweise Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf alle innerstädtische Zielgebiete des Pkw-Verkehrs mit starker Parkraumnachfrage sowie die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete. Potenzielle Erweiterungsgebiete sind vor allem die hoch verdichteteten und nutzungsgemischten Stadtteile und Quartiere. Die Erfahrungen in Berlin haben gezeigt, dass die Parkraumbewirtschaftung deutlich zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Wohnsituation beitragen kann: – Bewohnerinnen und Bewohner finden leichter einen Parkplatz, – bessere Zugänglichkeit für Kundinnen und Kunden und Besucherinnen und Besucher, – weniger Parksuchverkehr, – Dämpfung des Pkw-Zielverkehrs von Beschäftigten, weniger Dauerparker. Die Bezirke treffen die Entscheidung über die Einführung der Parkraumbewirtschaftung auf der Grundlage von detaillierten Untersuchungen zur Parkraumsituation und zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Frage 10: Welche Auswirkungen auf die Relevanz, zum Beispiel Qualität und Quantität der Regionalbahnhalte, der Bahnhöfe Albrechtshof und Staaken wird durch die mögliche Verlängerung der S-Bahn im Einzugsbereich gesehen? Antwort zu 10: Regionalverkehr und S-Bahnverkehr bedienen überwiegend ein unterschiedliches Kundenpotential. Die Regionalbahnstrecke im Zuge der Hamburger Bahn aus dem Land Brandenburg führt bis zum Bahnhof Spandau und dann weiter zur Berliner Innenstadt. Der Berliner Regionalverkehr ist durch weitere Reiselängen (gegenüber der S-Bahn) und eine sehr hohe Auslastung durch die Brandenburger Pendler geprägt. Eine Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus in Richtung Westen dient der Beseitigung der bestehenden Anbindungsdefizite im westlichen Spandau und bietet eine weitere direkte Verbindung für die Spandauer Einwohnerinnen und Einwohner bis in die Berliner Innenstadt. Frage 11: Wie begegnet der Senat der vielfach geäußerten Befürchtung, dass die Taktdichte der Regionalbahn bei Engpässen wegen des priorisierten Fernverkehrs verringert werden könnte? Antwort zu 11: Der Netzbetreiber muss die Bestellungen von Zugleistungen entsprechend den Regelungen des Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG) und der Eisenbahninfrastruktur- Benutzungsverordnung (EIBV) annehmen und bearbeiten. Dies betrifft auch den Eisenbahnregionalverkehr. Bei absehbaren Engpässen müssen die Bestimmungen des AEG und der EIBV berücksichtigt werden. Der Senat nutzt dabei alle sich bietenden Möglichkeiten, damit die von ihm gemeinsam mit dem Land Brandenburg bestellten Leistungen des Eisenbahnregionalverkehrs in gewünschter zeitlicher Lage, Umfang und Qualität gefahren werden können. Berlin, den 1. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2014)