Taxi: Taxivereinigung und BVG streiten über Berlkönig Schadet der neue Fahrdienst der Berliner Verkehrsbetriebe den Taxiunternehmern?, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215638517/Taxivereinigung-und-BVG-streiten-ueber-Berlkoenig.html

Berlin. Seit gut einem Monat haben die Berliner Verkehrsbetriebe einen eigenen #Fahrdienst, den #Berlkönig. Vans und Limousinen von Mercedes-Benz, die per App angefordert werden, fahren Fahrgäste durch die östliche Innenstadt – freitags und sonnabends jeweils von 17 bis 5 Uhr. 1,50 Euro kostet der Berlkönig pro gefahrenen Kilometer. Der Mindestpreis liegt allerdings bei 4 Euro.

Menschen für Geld im Auto von A nach B bringen – diese Idee hatten vor der BVG schon #Taxifahrer. Und genau die sehen sich durch den Berlkönig nun in ihrer Existenz bedroht. Das zumindest berichtet der Pressesprecher der Berliner #Taxivereinigung, Richard #Leipold. Er sagt: "Der Berlkönig ist schädlich." In den Außenbezirken, wo Busse und Bahnen nachts nur noch selten fahren, würde es Sinn ergeben, den Berlkönig fahren zu lassen, so Leipold. "Aber in der Innenstadt ist das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel doch ausgezeichnet."

Bei den niedrigen Preisen, mit denen die BVG ihre Fahrgäste in den Berlkönig locken würde, könnten #Taxiunternehmen nicht mithalten. Leipold spricht von einem "Verdrängungswettbewerb" und rechnet vor: "Wenn die BVG fünf bis acht Prozent der Nachtfahrten von uns abgreift, dann wird es bald fünf bis acht Prozent weniger Taxiunternehmen in Berlin geben. Der Berlkönig wird zu Entlassungen und Betriebsschließungen in unserem Gewerbe führen."

Kritik, die die BVG nicht verstehen kann. Rund 50 Berlkönige fahren derzeit durch Berlin. Und Markus Falkner, Pressesprecher der BVG, sieht den neuen Fahrdienst nicht als Konkurrenz zu Taxis. Der Berlkönig "zielt insbesondere auf das Bündeln von Fahrtwünschen unterschiedlicher Nutzer", so Falkner. "Das Angebot spricht daher eine gänzlich andere Nutzergruppe an als das klassische #Taxi." Er verweist darauf, dass sich Fahrgäste im Berlkönig das Auto …

Taxi + Fahrdienst: Taxigewerbe und Ridesharing-Dienste in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Mit wie vielen Fahrzeugen darf der #Ridesharing-Anbieter #Clever Shuttle seine Fahrdienste in Berlin
anbieten?
Antwort zu 1:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Das Unternehmen Clever #Shuttle Berlin GmbH hat in Berlin eine Genehmigung für 30
Fahrzeuge.“
Frage 2:
Inwieweit ist es zulässig, dass Clever Shuttle Dienste mit Fahrzeugen anbietet, die nicht in Berlin zugelassen
sind?
Antwort zu 2:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Es dürfen grundsätzlich immer nur die Fahrzeuge eingesetzt werden, die konkret in der
Genehmigungsurkunde mit ihren amtlichen Kennzeichen benannt werden. Für Clever
Shuttle – wie auch für andere Unternehmen – sind auch Fahrzeuge konzessioniert, die kein
Berliner Kennzeichen führen.“
2
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat, um das Berliner #Taxigewerbe vor Fremdanbietern,
die #taxiähnliche Dienstleistungen anbieten, wie z. B. UBER, zu schützen?
Antwort zu 3:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Die einzelnen Verkehrsanbieter und Verkehrsformen grenzen sich durch die Art der
Durchführung des Verkehrs und sonstige sich aus der Genehmigung ergebende Rechte
und Pflichten voneinander ab. Durch ihre Marktteilnahme stehen sie auch im Wettbewerb
zu bestehenden Angeboten. Nicht mit dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
konforme und damit nicht genehmigungsfähige Verkehre werden von der
Genehmigungsbehörde durch Versagung des Antrages bzw. Untersagung des Verkehres
unterbunden. Inzwischen ist es im Land Berlin zwei Unternehmen im Rahmen einer
Erprobung gestattet worden, Elemente zweier Verkehrsformen miteinander zu verknüpfen.
Mit Mietwagen darf jedoch grundsätzlich kein taxenähnlicher Verkehr angeboten werden.
Der Betrieb von Plattformen oder Apps zur Vermittlung genehmigter Verkehrsformen
unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes. So ist es
auch bei dem Dienst Uber, der lediglich als Vermittler tätig wird, während der eigentliche
Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Fahrgast und dem vermittelten
Personenbeförderungsunternehmen zustande kommt.
Etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des Mietwagenverkehrs liegen daher auf Seiten
der Mietwagenunternehmer. Soweit die Zuständigkeit der Berliner Genehmigungsbehörde
gegeben ist, finden anlassbezogen (Betriebs-)Prüfungen und Kontrollen statt. Ggf. werden
im Anschluss weitergehende Maßnahmen – wie im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts
– ergriffen. Für Maßnahmen bedarf es jedoch konkreter beweisbarer
Feststellungen, die einen bußgeldbewehrten Tatbestand erfüllen.“
Frage 4:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass diese Anbieter die gesetzlichen Vorschriften, wie die sog.
Rückkehrpflicht, nicht einhalten? Wie beabsichtigt der Senat hier ähnliche Kontrollmechanismen wie im
Taxigewerbe anzuwenden?
Frage 5:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass sich Uber-Fahrzeuge entgegen ihrer Rückkehrpflicht am Flughafen
Tegel oder im Bereich der Warschauer Brücke zur Entgegenahme von Diensten bereithalten? Welche
konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um dieses unrechtmäßige Vorgehen zu unterbinden?
Antwort zu 4 und zu 5:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Beschwerden zur Nichteinhaltung der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr wurden
mehrfach an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten (LABO), herangetragen. Etwaige Pflichtverletzungen treffen jedoch,
wie bereits ausgeführt, nicht die in Rede stehenden Vermittler, sondern die
einzelnen Mietwagenunternehmen, die die vermittelten Fahrten tatsächlich ausführen.
Diesbezüglich im LABO eingehende Hinweise sind jedoch zumeist pauschal, so dass sie
regelmäßig nicht für eine bußgeldbewehrte Verfolgung ausreichen.
Handelt es sich um verwertbare Angaben, geht das LABO im Rahmen seiner
Zuständigkeit den angezeigten Verstößen nach und ergreift entsprechende Maßnahmen.
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Konkrete Meldungen fanden sich jedoch nach einer Überprüfung durch das LABO häufig
nicht bestätigt.
Kontrollen gestalten sich beim Mietwagenverkehr grundsätzlich als schwierig. Zum einen
müssen Mietwagen – anders als Taxen – nicht besonders gekennzeichnet sein, so dass
es sich nach dem äußeren Erscheinungsbild um normale Personenkraftwagen handelt.
Das LABO ist jedoch nicht berechtigt, Fahrzeuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle dahingehend
zu unterziehen, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. So sind Außenkontrollen
im Stadtgebiet nicht zielführend. Weiterhin zeigt sich auch in Betriebsprüfungen,
dass durch die weniger umfassende Aufzeichnungspflicht die nachweisbare Feststellung
von entsprechenden Verstößen kritisch ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz hat jedoch auf Anregung des LABO für die nächste Sitzung des Bund-Länder-
Fachausschusses Straßenpersonenverkehr diese Thematik als Tagesordnungspunkt
angemeldet, um auf Bundesebene über in Frage kommende Maßnahmen zu beraten.
Beschwerden über andere Pflichtverletzungen als den Verstoß gegen die Rückkehrpflicht
sind bisher nicht bekannt geworden.“
Frage 6:
Inwieweit sind dem Senat die negativen Erfahrungen mit Anbietern wie Uber aus anderen Städten wie z.B.
Wien, Prag, London bekannt? Welche konkreten Maßnahmen werden senatsseitig ergriffen, um dem
negativen Trend entgegenzuwirken?
Antwort zu 6:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Medienberichte über Erfahrungen anderer Städte werden zur Kenntnis genommen. Die
Vermittlungsplattform Uber bietet in Berlin derzeit nur die Modelle UberTaxi und UberX an,
die sich nach mehrmaliger Prüfung als gesetzeskonform erwiesen haben. Die durch die
Genehmigungsbehörde in der Vergangenheit untersagten Verkehre wurden durch Uber
eingestellt. Das Unternehmen Uber bietet – wie auch andere Vermittler – derzeit keinen
Anlass, Maßnahmen gegen sie einzuleiten oder solche vorzubereiten.“
Frage 7:
Wie viele Mitarbeiter der Senatsverwaltung SenUVK stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften für
das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe, die taxiähnliche Dienstleistungen anbieten, eingehalten
werden? Ist diese Anzahl an MitarbeiterInnen aus Senatssicht auskömmlich?
Antwort zu 7:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist Fachaufsichtsbehörde über
das für die Genehmigungserteilung und Aufsicht im Gelegenheitsverkehr mit
Personenkraftwagen zuständige LABO.
Das LABO teilt hierzu mit:
„Im LABO sind derzeit achtzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Sachgebiet, das
für die Genehmigungserteilung und Aufsicht im Gelegenheitsverkehr mit
Personenkraftwagen zuständig ist, tätig. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf
Taxenverkehr, Mietwagenverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sowie den
Krankentransport. Die Mitarbeiterzahl soll mit dem nächsten Haushalt erhöht werden, da
eine Überlastung des Bereiches seit längerer Zeit besteht.“
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Frage 8:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass es unterschiedliche Softwareversionen in Taxametern bzw. mobile
Apps im Rahmen der Verwendung der Taxameter gibt, bei dem durch das Drücken der Pausentaste eine
Manipulation der Arbeitszeiten erfolgt? Mit welchen konkreten Maßnahmen prüft der Senat die rechtmäßige
Nutzung elektronischer Erfassungssysteme?
Antwort zu 8:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Es ist bekannt, dass sog. Totmanntasten in Taxen zum Einsatz kommen. Dies verstößt
bei korrekter Anwendung nicht gegen geltendes Arbeitsrecht, denn sie dienen der
Erfassung der Arbeitszeit. Die Verwendung unterliegt nicht den Vorschriften des
Personenbeförderungsrechts. Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohns obliegt der Bundeszollverwaltung.
Dem LABO liegen keine hinreichend konkreten Hinweise bzw. Beschwerden vor, dass
unter Zuhilfenahme der sog. Totmanntaste reguläre Stand- und Wartezeiten in
unzulässiger Weise in Pausenzeiten umgedeutet werden. Erkenntnisse dieser Art würden
zuständigkeitshalber im Rahmen der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
und illegaler Beschäftigung weitergeleitet werden.“
Die generelle Problematik des belastbaren Nachweises von Verstößen einschließlich der
praktischen Schwierigkeiten bei der Kontrollierbarkeit wurde mit den Finanzbehörden
erörtert.
Berlin, den 16.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst: Fahrpreis für den On-Demand-Service BerlKönig, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann, da es sich bei dem #On-Demand-Service
#BerlKönig um ein eigenwirtschaftliches Angebot der Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
handelt. Er ist dennoch bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die BVG um Stellungnahme gebeten. Die BVG hat Ihre Stellungnahme in
eigener Verantwortung erstellt und übermittelt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Vorab:
Aus dem Amtsblatt 68. Jahrgang Nr. 34 Ausgegeben zu Berlin am 24. August 2018, Seite 4661 finden sich
folgende Informationen zum #Fahrpreis des BerlKönig:
1) Fahrpreis
Der Fahrpreis für die Nutzung des BerlKönig setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen und
wird gegenüber dem Kunden bei der Buchung angegeben:
Kilometerpreis
Je Kilometer (gemäß vorab berechneter, zeitoptimierter Route) ist ein Preis von 1,50 Euro zu zahlen.
Auch bei Strecken unter drei km ist ein Mindestpreis von 4 Euro zu zahlen.
Zuschlag für Stoßzeiten
In Stoßzeiten ist ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf den gesamten Fahrpreis zu zahlen. Stoßzeiten sind
Montag bis Freitag von 7 bis 9 Uhr.
Preis für Mitfahrer
Bucht ein Fahrgast gleichzeitig eine Fahrt für mehrere Personen, erhält jeder Mitfahrer innerhalb der
Buchung einen Rabatt von 50 % auf den Fahrpreis.
2
Sowie:
3) Abweichende Beförderungsbedingungen
Für den On-Demand-Service BerlKönig gelten die Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs, Teil A.
Abweichend davon gilt Folgendes:
Der Fahrpreis ist für jeden gebuchten Sitzplatz zu bezahlen.
Frage 1:
Was ist die Neuerung und der Vorteil des Berlkönig für die Berliner Bevölkerung, wenn der Fahrpreis für eine
Person exakt dem eines Berliner Taxis entspricht, bzw. im Grundtarif aktuell sogar 0,10 Euro über dem eines
Berliner Taxis liegt?
Frage 3:
Was ist die Neuerung und der Vorteil des Berlkönig für die Berliner Bevölkerung, wenn bei mehreren
Fahrgästen, aber der Buchung von jeweils nur einem Platz, jeder Fahrgast den vollen Preis zu zahlen hat,
den er auch zahlen müsste, wenn er allein bzw. mit einem regulären #Taxi fahren würde?
Frage 4:
Bei jeweiliger Vollauslastung von vier bzw acht Sitzplätzen (lt. Presseangaben, Berliner Morgenpost vom
20.12.2017) und unterstellt, dass jeder Kunde einzeln gebucht hat, kostet letztendlich die Fahrt mit dem
Berlkönig gesamt vier bis achtmal so viel, wie mit einem regulären Taxi bei gleicher Auslastung und in den
sog. Stoßzeiten sogar noch 25% mehr. Aus welchem Grund sollten die Berlinerinnen und Berliner unter
diesen Bedingungen den Berlkönig nutzen?
Frage 5:
Auch wenn gleichzeitig eine Fahrt für mehrere Personen gebucht wird und jeder Mitfahrer 50% Rabatt auf
den Fahrpreis erhält, ist die Fahrt insgesamt um einiges teurer, als mit einem regulären Taxi. Aus welchem
Grund sollten die Berlinerinnen und Berliner unter diesen Bedingungen den Berlkönig nutzen?
Frage 6:
Was ist der Hintergrund dieser merkwürdigen Preisstruktur?
Frage 7:
Wie, glaubt der Senat, unter diesen Bedingungen die Berlinerinnen und Berliner vom Berlkönig überzeugen
zu können?
Frage 8:
In der DS 18/12154 mit dem Titel: Geschäftsmodell Ride-Sharing, teilt der Senat auf die Frage, ob auch die
BVG künftig Ride-Sharing anbieten wird, mit: “Als Anbieter von Leistungen im ÖPNV (Öffentlicher
Personennahverkehr) verfolge die BVG das Ziel, durch eine Bündelung von Verkehren und eine enge
Anbindung an den ÖPNV die Anzahl privater Autofahrten im innerstädtischen Bereich zu verringern.“. Wie
glaubt die BVG mit dem BerlKönig und der o.g. Preisstruktur dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 1 sowie zu 3 bis zu 8:
Die BVG hat die Tarifstruktur für das neue Angebot wie folgt erläutert:
3
Preisvergleich BerlKönig zu Taxi mit 1 bzw. 2 Personen
Länge der Fahrt BerlKönig
1 Person
BerlKönig
2 Personen
Taxi *
1-4 Personen
1 km 4,00 € 6,00 € 5,90 €
2 km 4,00 € 6,00 € 7,90 €
3 km 4,50 € 6,75 € 9,90 €
4 km 6,00 € 9,00 € 11,90 €
5 km 7,50 € 11,25 € 13,90 €
6 km 9,00 € 13,50 € 15,90 €
7 km 10,50 € 15,75 € 17,90 €
8 km 12,00 € 18,00 € 19,40 €
*bei Fahrten mit dem Taxi können weitere Zuschläge anfallen (1,50 € für Kartenzahlung,
1 € für Sperrgepäck, Extrakosten für Stau/Wartezeiten.) / Der Kurzstreckenpreis von 5 €
gilt nur für herbei gewunkene Taxis)
Wie in der Tabelle ersichtlich, bietet der BerlKönig insbesondere Gruppen von ein bis zwei
Personen die Möglichkeit, kostengünstiger zu fahren als mit dem Taxi. Für die Nutzerin
oder den Nutzer bedeutet die Tarifstruktur folglich eine Ersparnis. Der BerlKönig erreicht
es darüber hinaus durch seine Algorithmen und die App, diese Person bzw. die
gemeinsam buchende Gruppe mit anderen Personen bzw. anderen gemeinsam
buchenden Gruppen, die sich untereinander nicht kennen, in Echtzeit für gemeinsame
Fahrten zu bündeln. Damit eröffnet das Angebot die Chance, die Anzahl privater
Autofahrten im innerstädtischen Bereich zu verringern.
Frage 2:
Womit wird ein Preiszuschlag um weitere 25% in den Stoßzeiten von Montag bis Freitag 7 bis 9 Uhr
gerechtfertigt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt dazu mit:
„Ein Zuschlag in Stoßzeiten bedeutet generell ein günstigeres Angebot in
Schwachlastzeiten. Hierdurch kann auch in letzteren eine höhere Auslastung und
Bündelung erreicht und somit Verkehr reduziert werden.“
Berlin, den 16.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Taxi: Baufortschritt am Berliner Hauptbahnhof Ab 22. August: Am Europaplatz keine öffentlichen Parkplätze, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Baufortschritt-am-Berliner-Hauptbahnhof-3244646?contentId=1317082

Veränderte Taxi-Vorfahrt • Fahrradständer und Behindertenparkplätze verlegt

Auf dem #Europaplatz am Berliner #Hauptbahnhof wird es ab Mittwoch eng: Der #Tunnelbau für das aktuell größte Vorhaben der Deutschen Bahn in der Hauptstadt erfordert am Europaplatz eine große Baugrube, die bis Dezember 2022 keinen Platz für private Fahrzeuge lässt. Die #Taxi-Stellplätze werden, ebenso wie die #Fahrradständer, verlegt. Die #Behindertenparkplätze befinden sich dann auf der Südseite des Bahnhofs.

Am Berliner Hauptbahnhof wird in einer wasserdichten Baugrube der Tunnel für den ersten Abschnitt einer neuen S-Bahnstrecke [alter Titel #S21, die Red.] errichtet, der von den Bahnhöfen #Westhafen/#Wedding am #Nordring bis zum Hauptbahnhof reicht. Geplant ist, die Strecke über #Potsdamer Platz bis zum #Südkreuz zu verlängern. 2020 soll an einem zwischenzeitlichen Bahnsteig am Hauptbahnhof der erste S-Bahn-Zug halten. Reisende aus den nördlichen Berliner Bezirken kommen schneller und bequemer zum wichtigsten Bahnhof der Hauptstadt.

Weitere Informationen: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/berlin-s21

Taxi + Flughäfen: Passagiere am Flughafen Schönefeld leiden unter Taxi-Streit Weil der Landkreis Dahme-Spreewald auf seinem Monopol beharrt, verzögert sich für Fluggäste die Heimreise vom Flughafen Schönefeld., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215003921/Passagiere-am-Flughafen-Schoenefeld-leiden-unter-Taxi-Streit.html

Berlin/#Schönefeld. Ferienzeit ist Reisezeit, an den Berliner Flughäfen herrscht Hochbetrieb. In Schönefeld etwa müssen statt maximal 30.000 inzwischen 40.000 Fluggäste am Tag abgefertigt werden. Und wer nach einer mitunter strapaziösen Reise am Brandenburger #Airport ankommt, steht im schlimmsten Fall vor dem nächsten Problem: Es gibt kein #Taxi mehr. Oder man muss lange darauf warten.

Aus Sicht des Flughafenchefs Engelbert Lütke #Daldrup ist die Situation mit den Taxis in Schönefeld absolut unbefriedigend. Vor allem nachts, wenn wegen Verspätungen aus #Tegel umgeleitete Maschinen in Schönefeld landen, seien oftmals keine Taxis zu bekommen. Ertan Ucar vom Verband Taxi Deutschland Berlin hat eine Erklärung dafür. „99 Prozent der Fahrer in Schönefeld sind türkischstämmig“, sagt der Unternehmer. Doch in den Sommerferien seien viele von ihnen vier bis sechs Wochen verreist. Von den 340 Taxis, die in Schönefeld Fahrgäste aufnehmen dürfen, stünden zwischenzeitlich nur 100 zur Verfügung.

Viel Verständnis gibt es dafür nicht. Denn mit den rund 8000 Taxis, die in Berlin ihre #Konzession haben, gäbe es in der Region eigentlich genug Kapazitäten. Allein: Der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS), in dem der Flughafen Schönefeld liegt, will sein Monopol nicht abgeben und verweist auf das …

Taxi: Taxi-Sharing-App Gemeinsam fahren, gemeinsam sparen – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/taxi-sharing-app–gemeinsam-fahren–gemeinsam-sparen-30107990?dmcid=nl_20180503_30107990

Sharing ist in Mode. Autos, Fahrräder und Elektroroller können in Berlin bereits gemeinschaftlich genutzt werden. Jetzt kommt ein weiteres Verkehrsmittel hinzu: Taxis. Wer ein Mobiltelefon hat, kann sich mit Fremden ein Taxi teilen und viel Geld sparen. Als erste Taxi-Sharing-App in Berlin wird an diesem Donnerstag Mytaxi für diese Option freigeschaltet. „Start ist um 18 Uhr“, sagte Alexander Mönch von Mytaxi. Bald können auch die Nutzer einer anderen App diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. „Am 1. Juni geht es los“, so Hermann Waldner von Taxi Berlin.

Mönch erläutert die Strategie: „Wir wollen neue Kundengruppen für die Marke Taxi gewinnen. Mit Mytaximatch sprechen wir preissensible, junge Menschen an, die Taxis sonst nicht oder nur selten nutzen würden.“ In Warschau und Hamburg sei das Konzept bisher aufgegangen.

Umweg möglich

Dass Mytaxi nun auch in Berlin Taxi- Sharing anbietet, liege auf der Hand: „Die Berliner sind Neuerungen gegenüber aufgeschlossen, der Anteil junger Menschen ist hoch.“ Vom 3. Mai an gibt es täglich von 18 bis 6 Uhr die Möglichkeit, sich Taxifahrten mit Unbekannten zu teilen und einen Teil des Fahrgelds zu sparen.

Die erste Voraussetzung ist, dass der Taxibetreiber mit dem Daimler-Tochterunternehmen Mytaxi kooperiert. „Von den mehr als 8100 Taxis in Berlin sind über 4000 Taxis mit rund 5000 Fahrerinnen und Fahrern über Mytaxi buchbar“, sagte Mönch. Die zweite Voraussetzung ist, dass die Fahrt innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings stattfindet: „Wir brauchen eine gewisse Dichte und größere Verkehrsströme, damit sich genug Fahrgäste mit ähnlichen Wegen und Zielen zusammenfinden. Je weiter wir uns von der Innenstadt entfernen, desto geringer wird die Chance, dass ein Fahrgast Mitfahrer bekommt.“

Nach einigen Monaten werde untersucht, ob das Gebiet ausgeweitet wird. „Dann wird auch geprüft, ob der Flughafen Tegel als Start und Ziel einbezogen wird. Derzeit sehen wir dort aber noch Hindernisse“ – der Warteplatz für bestellte Taxis liege weit von den Terminals entfernt. Nicht sehr attraktiv, sagte Mönch.

Wenn jemand mit der Mytaxi-App ein Taxi bucht und die „Match“-Option antippt (das englische Wort match bedeutet „zusammenpassen“), sucht der Computer 25 Sekunden lang nach einem Mitfahrer. Findet sich niemand, der eine ähnliche Tour gebucht hat, beginnt der Fahrgast die Tour erst einmal allein auf dem Rücksitz. Doch der Computer bleibt nicht untätig. Gut möglich, dass er doch noch einen Mitfahrer findet – und das Taxi zu ihm fahren muss, damit er einsteigen kann.

Es werde darauf geachtet, dass der Umweg nicht zu groß wird, sagte Mönch. „In Hamburg beträgt er durchschnittlich 1,2 Kilometer, die Fahrtdauer verlängert sich im Schnitt um vier Minuten. Aus Sicht der Fahrgäste ist das kein Problem. 82 Prozent unserer Kunden haben sich bei Umfragen zufrieden geäußert.“

Der Computer errechnet auch, wie der Fahrpreis aufgeteilt wird. Je mehr Menschen weite Strecken gemeinsam zurücklegen, desto billiger wird es. In Hamburg sparen 94 Prozent der Fahrgäste, die sich in Taxi teilen, zwischen 20 und 60 Prozent des regulären Tarifs. Dort ist die Mitfahrersuche in 20 bis 30 Prozent der Fälle erfolgreich – Tendenz steigend. Bleibt sie erfolglos, gibt es ein Trostpflaster. „30 Prozent des Fahrpreises werden per Gutschein erstattet. Solche No-Match-Gutscheine wird es auch in Berlin geben“, so Alexander Mönch. „Wir subventionieren das Angebot für eine Übergangszeit.“

Mehrmals Trinkgeld pro Fahrt

Für die Fahrer sei Taxiteilen auf jeden Fall attraktiv. Sie bekommen stets den regulären Fahrpreis, wie ihn das Taxameter anzeigt, wofür wie sonst auch die Mytaxi-Provision von sieben Prozent anfällt. Außerdem haben sie die Chance, pro Tour mehrmals Trinkgeld zu kassieren, hieß es.

Wie berichtet können bald auch Nutzer der Taxi-Berlin-App die Funktion „gemeinschaftlich fahren“ wählen. Für Taxibetreiber erhöhe sich die Chance, längere Strecken zu fahren, für die Fahrgäste gebe es einiges zu sparen, so Waldner: „bis zu 75 Prozent des regulären Fahrpreises.“ Auch in diesem Fall hängt die Ersparnis davon ab, wie viele Mitfahrer sich finden – anfangs werden es nicht allzu viele sein. Ein Trostpflaster für den Fall, dass sich niemand findet, werde es bei Taxi Berlin nicht geben. Aber dafür wird rund um die Uhr im gesamten Berliner Stadtgebiet die Möglichkeit angeboten, sich mit anderen ein Taxi zu teilen. Rechtlich steht Taxi-Sharing nichts entgegen: Der Senat hat keine Einwände.

– Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/30107990 ©2018

#Sharing ist in Mode. Autos, Fahrräder und Elektroroller können in Berlin bereits gemeinschaftlich genutzt werden. Jetzt kommt ein weiteres Verkehrsmittel hinzu: Taxis. Wer ein Mobiltelefon hat, kann sich mit Fremden ein #Taxi teilen und viel Geld sparen. Als erste #Taxi-Sharing-App in Berlin wird an diesem Donnerstag #Mytaxi für diese Option freigeschaltet. „Start ist um 18 Uhr“, sagte Alexander Mönch von Mytaxi. Bald können auch die Nutzer einer anderen App diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. „Am 1. Juni geht es los“, so Hermann Waldner von Taxi Berlin.

Mönch erläutert die Strategie: „Wir wollen neue Kundengruppen für die Marke Taxi gewinnen. Mit #Mytaximatch sprechen wir preissensible, junge Menschen an, die Taxis sonst nicht oder nur selten nutzen würden.“ In Warschau und Hamburg sei das Konzept bisher aufgegangen.

Umweg möglich

Dass Mytaxi nun auch in Berlin Taxi- Sharing anbietet, liege auf der Hand: „Die Berliner sind Neuerungen gegenüber aufgeschlossen, der Anteil junger Menschen ist hoch.“ Vom 3. Mai an gibt es täglich von 18 bis 6 Uhr die Möglichkeit, sich Taxifahrten mit Unbekannten zu teilen und einen Teil des Fahrgelds zu sparen.

Die erste Voraussetzung ist, dass der Taxibetreiber mit dem #Daimler-Tochterunternehmen Mytaxi kooperiert. „Von den mehr als 8100 Taxis in Berlin sind über 4000 Taxis mit rund 5000 Fahrerinnen und Fahrern über Mytaxi buchbar“, sagte Mönch. Die zweite Voraussetzung ist, dass die Fahrt innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings stattfindet: „Wir brauchen eine gewisse Dichte und größere Verkehrsströme, damit sich genug Fahrgäste mit ähnlichen Wegen und Zielen zusammenfinden. Je weiter wir uns von der Innenstadt entfernen, desto geringer wird die …

Bus: Wie effizient waren neu eingerichtete Busspuren für die Busbeschleunigung?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Entlang welcher Buslinien wurden in den vergangenen drei Jahren (2015, 2016, 2017) Busspuren neu eingerichtet? (bitte Angabe in Kilometer neu eingerichteter #Busspur sowie Angabe der betroffenen Buslinien).
Frage 2:
Welche Breite haben die neu eingerichteten Busspuren jeweils? Dürfen alle diese Busspuren auch durch den #Taxi- und #Radverkehr mit benutzt werden?
Antwort zu 1 und 2:
Entlang folgender Omnibuslinien und mit den benannten Streckenlängen und -breiten wurden in den Jahren 2015 – 2017 #Bussonderfahrstreifen eingerichtet und für die Mitnutzung folgender Verkehrsarten ebenfalls zugelassen:
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Bussonderfahrstreifen Sonnenallee (Umsetzung im Jahr 2015)
1. Abschnitt:
 Länge der Busspur: 55 Meter (im nordöstlichen Stauraum vor Treptower Straße)
 Breite 3,00 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien M 41 und 171
2. Abschnitt:
 Länge der Busspur: 620 Meter (beginnend gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße)
 Breite 4,50 Meter vor Knotenpunkten 3,00 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinie M 41
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
 Länge der Busspur: 270 Meter (beginnend an der Fußgänger-Ampelanlage in Höhe Hausnummer 59 bis vor Siemensstraße)
 Breite 4,30 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien TXL, 106, 123
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
 Länge der Busspur: 300 Meter (beginnend hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jeschke-Straße)
 Breite 4,30 m bis 4,35 m
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien TXL, 245
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
(Umsetzung im Jahr 2017)
Erprobung einer Trasse mit einer markierten Sperrfläche für den ÖPNV für Omnibus und Straßenbahn, welche nur durch die BVG mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden darf
 Länge der ÖPNV-Spur: 175 Meter (beginnend an der Einmündung Hadlichstraße bis hinter Schulstraße)
 vorerst befristet bis zum 30. Juni 2018
 Breite zirka 3,00 Meter
 BVG-Omnibuslinien 155, 250, 255, N 2, N 50 und Straßenbahnen M 1 und M 50
Im Bezirk Reinickendorf erfolgte im Jahr 2015 darüber hinaus auf dem Kurt-Schmacher-Damm zwischen Charles-Corcelle-Ring und Ausfahrt Kino L’Aiglon (0,810 km), zwischen
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der Ausfahrt Kino L’Aiglon bis gegenüberliegend Ausfahrt Zubringer zur Autobahn (0,420 km) sowie zwischen dem Autobahnzubringer und der Überführung zur Autobahn A 111 (1,50 km) eine Ausdehnung der zeitlichen Gültigkeit der dortigen Abschnitte von Bussonderfahrstreifen auf den Zeitraum „Montag bis Freitag 6-18 Uhr“. Hiervon betroffen sind die Omnibuslinien M 21, X 21 und 128.
Frage 3:
Bei welchen der genannten neu eingerichteten Busspuren wurden gleichzeitig auch #Vorrangschaltungen bei #Lichtsignalanlagen eingerichtet?
Antwort zu 3:
An folgenden neuen Bussonderfahrstreifen wurden Vorrangschaltungen an Lichtsignal-anlagen eingerichtet:
Bussonderfahrstreifen Sonnenallee
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Hertzbergstraße -Treptower Straße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Roseggerstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Innstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Wildenbruchstraße-Erkstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Fuldastraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Weichselstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Pannierstraße.
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße
an der Lichtsignalanlage Beusselstraße/Erna-Samuel-Straße – Sickingenstraße.
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße
Die Neubauten von Lichtsignalanlagen im Zuge des Straßenumbaus entlang der Invalidenstraße sehen zwar auch eine Bus-Berücksichtigung vor, sind aber in erster Linie auf den Betriebsablauf der Straßenbahnen abgestellt, welche in diesem Abschnitt zwischen Chausseestraße und Hauptbahnhof mehrfach den Kfz-Verkehr im Straßenraum queren.
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
An der Lichtsignalanlage Breite Straße/Berliner Straße war bereits vor Einrichtung der ÖPNV-Spur eine verkehrsabhängige Steuerung vorhanden, welche im Zuge der Maßnahme nicht angepasst werden musste. Der abmarkierte Gleisbereich wurde lediglich um etwa 20 Meter verlängert.
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Frage 4:
Welche Veränderungen hinsichtlich der durchschnittlichen #Reisegeschwindigkeit der Buslinien bzw. der Reduzierung von aufgetretenen Verspätungen konnten durch die Einrichtung dieser Busspuren verzeichnet werden?
Antwort zu 4:
Da die Länge der Busspuren nur einen kleinen Abschnitt der Gesamtlänge der Linien umfassen, ist deren Wirkung nicht in einer Veränderung der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit der Buslinien ablesbar. Die Bussonderfahrstreifen reduzieren den tatsächlichen #Fahrzeitbedarf auf dem jeweiligen Abschnitt, auf dem diese eingerichtet worden sind.
Angaben zur Veränderung von durchschnittlichen Reisegeschwindigkeiten liegen für den im Oktober 2015 eingerichteten Bussonderfahrstreifen in der Sonnenallee im Teilabschnitt von gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße vor: Hier konnte dort die tatsächliche Fahrzeit der Linie #M41 im Juni 2017 gegenüber Juni 2015 um durchschnittlich 17 Sekunden pro Fahrt reduziert werden.
Darüber hinaus konnte durch die Einrichtung der Bussonderfahrstreifen in der Beusselstraße von Lichtsignalanlage Beusselstraße (Nr. 59) bis vor Siemensstraße sowie in der Invalidenstraße von hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jaschke-Straße die tatsächliche Fahrzeit in diesen Abschnitten der Linien #TXL, #106 ,#123 und #245 im Februar 2018 gegenüber der Fahrzeit im Februar 2016 um durchschnittlich 20 bis 51 Sekunden (Invalidenstraße) bzw. 45 bis 90 Sekunden (Beusselstraße) pro Fahrt reduziert werden.
Die #ÖPNV-Spur in der Berliner Straße in Pankow wurde erst im Dezember 2017 eingerichtet. Eine Bewertung der Wirkung ist auf Grund des seither verstrichenen kurzen Zeitraums der Maßnahme noch nicht möglich.
Alle Angaben basieren auf der Auswertung von Schultagen im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst + Taxi: Ungewisse Zukunft „Berlkönig“ soll mit Diesel fahren – und stößt auf Bedenken – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ungewisse-zukunft–berlkoenig–soll-mit-diesel-fahren—und-stoesst-auf-bedenken-29803970

Es soll ein Mittelding zwischen #Taxi und #Bus sein. Vans und Limousinen von Mercedes befördern Fahrgäste durch die östliche Innenstadt – ohne Fahrplan und feste Linienführungen, nach Bedarf. Doch ob und wann der digitale Rufbus ins Rollen kommt, steht in den Sternen. Bisher haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) keine Genehmigung. Nach Informationen der Berliner Zeitung gibt es in der Verwaltung Bedenken. Auch Detlev Freutel vom #Taxiverband Berlin Brandenburg zeigt sich skeptisch. „Eine dreistellige Zahl von Autos soll die Straßen verstopfen“, sagt er. „Und die meisten sollen mit Diesel fahren“– das passe einfach nicht in die Zeit.

Städte prüfen Fahrverbote, Experten kritisieren Schummeleien bei Abgaswerten, Autohäuser beklagen Absatzprobleme: Der Dieselantrieb hat ein Imageproblem. Trotzdem sollen die geplanten #Sammeltaxis zumindest zunächst größtenteils mit Dieselkraftstoff fahren.
Schlecht für die Luftqualität

„Wir reden von modernen Euro-6-Dieseln“, sagt BVG-Sprecher Markus Falkner. Vorgesehen sind Vitos und die V-Klasse. „Wir planen aber immer mit mindestens 25 Prozent Elektrofahrzeugen.“ Anfangs helfen B-Klassen vom Typ B250e aus. Später im Jahr wird der ebenfalls vollelektrische eVito Tourer auf den Markt kommen. Sein Anteil an der Flotte, die anfangs aus 50 und schließlich aus bis zu 300 Wagen besteht, soll nach und nach steigen. Auch mit Dieselautos sei der #Fahrdienst sinnvoll: „Die Bündelung von Verkehren trägt zu einer Abnahme des Autoverkehrs und zu einer Verbesserung der Luftqualität bei.“

Dass zu einem großen Teil zunächst dieselangetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden sollen, kann ich natürlich …

Taxi: Förderprogramm für Hybrid-Taxis Aus der Sitzung des Senats am 13. Februar 2018

www.berlin.de

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung eine Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, über die Umsetzung eines zeitlich befristeten #Förderprogramms für #Benzin-Hybrid-Taxis beschlossen.

Berliner #Taxi-Unternehmen können ab dem 1. März 2018 bis zum 30. Juni 2018 eine einmalige Kaufprämie in Höhe von 2.500 € pro Fahrzeug beantragen, wenn sie ein Benzin-Hybrid-Fahrzeug erwerben und gleichzeitig ihr altes #Diesel-Taxi der Euro-5-Norm oder niedriger stilllegen und verschrotten. Ziel der Förderung ist es, möglichst schnell die Belastung der Berliner Luft mit #Stickoxiden zu reduzieren, um drohende Fahrverbote zu vermeiden.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller: „Wir haben auf dem 2. Berliner Mobilitätsgipfel am 18. Januar 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftreinheit und Vermeidung von Fahrverboten beschlossen und damit für die Hauptstadt eigene Lösungen vorgelegt. Dazu gehört auch das Förderprogramm für Taxis. Wir haben schnell und interessenübergreifend gehandelt. Nur so können wir es schaffen, den Weg Berlins zu einer klimafreundlichen und zukunftsfähigen Mobilität abzusichern.“

Senatorin Pop: „Wir wollen gemeinsam mit der Berliner Wirtschaft die Luftqualität in der Stadt verbessern und Fahrverbote vermeiden. Mein Haus legt dieses Jahr daher umfangreiche Förderprogramme auf, um die gewerblichen Flotten in der Stadt zu elektrifizieren. Das Hybrid-Taxi-Programm ist ein erster Schritt, um kurzfristig zu einer Verbesserung der Luftqualität beizutragen.“

Mit der Umsetzung des Förderprogramms wurde die Investitionsbank Berlin (IBB) beauftragt, die sich dabei ihrer Tochter – der IBB Business Team GmbH – bedient.

Interessierte Antragsteller können Fragen zum Förderprogramm an folgende E-Mail-Adresse richten: foerderprogramm-hybrid-taxis@senweb.berlin.de oder sich auf den Webseiten der IBB BT informieren: https://www.ibb-business-team.de.

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Telefon: (030) 9013-8451

Potsdam + Taxi: Taxi-Notstand quält die Tourismusbranche Während sich an vielen Orten in Berlin die Taxis „senkrecht stapeln“, herrscht in Potsdam der Notstand, und er wird immer schlimmer., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Taxi-Notstand-quaelt-die-Tourismusbranche

#Taxi-Fahrer ist ein Job für Selbstausbeuter; immer mehr Betriebe geben auf, aber keiner steigt neu ein ins Gewerbe. Ein Fahrzeug zu bekommen, ist im Stadtzentrum und an den Ortsrändern sehr schwer bis unmöglich.
Potsdam. Die #Taxi-Branche in der Landeshauptstadt ist in Nöten. Insidern zufolge geben immer mehr Betriebe auf, ohne dass Nachfolger gefunden werden. Im Herbst vergangenen Jahres gab es noch 172 konzessionierte Taxis, neun weniger als im Jahr davor. Und sie sind nicht mehr rund um die Uhr im Einsatz, weil es zu lange Wartezeiten ohne Einkünfte gibt und kein Unternehmer einen Fahrer bezahlt, der nichts verdient. Manche #Taxi-Wartepunkte sind deshalb nur noch am hellen Tag besetzt, ansonsten jedoch verlassen. In den Früh-, Abend- und Nachtstunden ist es an vielen Orten in der Touristen-Stadt fast unmöglich, ein #Taxi zu bekommen, erst recht in abgelegenen Ortslagen. Hotels haben vor allem in dieser Zeitspanne große Mühe, eine Beförderung für Gäste zu ordern; immer wieder scheitern sie daran und verärgern ihre Gäste.

Nahverkehr ist lebenswichtig

Wer als Hotel keine regelmäßig fahrende Tram- oder Buslinie in der Nähe hat, hat ein Problem. Das Inselhotel auf Hermannswerder (4 Sterne) etwa liegt zwar idyllisch, ist jedoch drei Kilometer vom öffentlichen Nahverkehr entfernt. Bis vor zwei Jahren hatte Geschäftsführer Burkhard Scholz kein Mühe, Taxis für seine oft internationalen Gäste zu bestellen, denn er arbeitete mit Harry Kortschlag zusammen, der in besten Zeiten 20 Taxen betrieb, aber 2016 alle aus wirtschaftlichen Gründen abgab, bis auf eins, und das ging 2017 weg. Jetzt muss das Hotel eine Liste von sieben bis acht kleineren Unternehmen abtelefonieren in Potsdam und Umgebung und bekommt zuweilen trotzdem kein Auto zum Hauptbahnhof. „Wir haben viele Tagungen und Konferenzen im Haus. Die Teilnehmer kommen gut von den Berliner Flughäfen zu uns, eben auch mit Berliner Taxis, aber zurück wird es schwer.“ Dann klemmt sich der Chef auch mal selber hinter’s Steuer und bringt einen Gast zum Bahnhof. Einen eigenen Shuttle-Dienst einzurichten, würde bedeuten, einen Kleinbus dafür anzuschaffen und jemanden als Fahrer zu beschäftigen, der einen Personenbeförderungsschein hat. Das ist für Scholz derzeit keine Alternative. Aber er kennt den Ausweg aus der Notlage und „weiß, dass es so kommen wird: Das Auto ohne …