Straßenbahn + Bus + U-Bahn + S-Bahn: Sturm über Berlin Die Horror-Bilanz von Xavier – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/sturm-ueber-berlin-die-horror-bilanz-von-xavier-28538146

Der heftige Sturm „#Xavier“ hat in Berlin-Tegel eine Frau getötet. Ein Baum stürzte nach Angaben der Feuerwehr am Donnerstagnachmittag in der Straße Schwarzer Weg in der Nähe des Tegeler Sees auf ein Auto, in dem die Frau saß. Zwei weitere Frauen, die sich ebenfalls in dem Fahrzeug befanden, wurden verletzt, eine davon schwer.
Weitere Unfälle mit fünf verletzten Menschen gab es in Köpenick und in Plänterwald in Treptow. Auch dort kippten Bäume auf Autos. In Brandenburg starben mindestens vier Menschen.
Mit Orkanböen fegte der Sturm über die Hauptstadt und sorgte zum Beginn des Feierabendverkehrs für einen Ausnahmezustand. Für mehrere Stunden brachen große Teile des öffentlichen Nahverkehrs und des Straßenverkehrs zusammen. Nichts ging mehr in vielen Teilen der Stadt. Zehntausende hingen auf Bahnhöfen fest. Die -Bahnen, die fuhren, waren hoffnungslos überfüllt.
Nach 19 Uhr kam der #Bus- und #Straßenbahnverkehr langsam wieder in Gang. Auch die Linien U2, U5 und U6 fuhren wieder planmäßig. Bei der -Bahn wurden einzelne Strecken wieder befahren. Auch die Buslinien zu den Flughäfen Schönefeld und Tegel verkehrten wieder. Fahrgäste sollten sich jedoch laut BVG darauf einstellen, dass es auch am Freitagmorgen auf einzelnen Linien noch zu Verspätungen kommt.
Am Berliner Hauptbahnhof war die Lage am Abend chaotisch. Rund 200 Menschen standen im Eingangsbereich herum, viele waren auf der Suche nach einer Unterkunft für die Nacht. Manche berichteten, es sei schwierig, noch ein Hotel zu finden. Die Bahn stellte einen Schlafwagen bereit, der schnell voll gewesen sei, sagte ein Bahnmitarbeiter. Auf den Anzeigetafeln war von Zugausfällen zu lesen, teilweise auch von Verspätungen, es fuhr aber gar nichts mehr. Menschen berichteten, dass #Taxi-Gutscheine verteilt worden seien.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) zeigte sich am Abend betroffen über das Schadensausmaß. „Mit Bestürzung haben wir von den tödlichen Unfällen in Berlin und in unserem Nachbarland Brandenburg durch das Sturmtief Xavier erfahren“, erklärte Müller. Den Angehörigen und Freunden der Opfer gelte das tiefe Mitgefühl.
Alle Regional- und Fernzüge gestoppt
Von 16 Uhr an waren nach und nach weite Teile des Verkehrs eingestellt worden. Die Deutsche Bahn stoppte alle #Regional- und #Fernzüge in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, später auch in weiteren Regionen. Wann Strecken wieder freigegeben werden könnten, blieb zunächst unklar.
Die Feuerwehr rief zudem den #Ausnahmezustand aus und arbeitete zwischen 16 Uhr und …

Taxikonzessionen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft u.a. auch spezielle
Daten und Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist
gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu
lassen und hat daher die für den Bereich der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit zuständige Generalzolldirektion um
Mitwirkung gebeten. Die Fragen wurden von der Generalzolldirektion
an das Bundesministerium der Finanzen
weitergeleitet. Die dort in eigener Verantwortung erstellte
Stellungnahme ist nachfolgend in ihren maßgeblichen
Teilen wiedergegeben (als Teil der jeweiligen Gesamtantwort).

Frage 1: Wie hoch ist die Zahl der in Berlin erteilten
#Taxikonzessionen (aufgeschlüsselt für die Jahre 2012-
2016)?
Antwort zu 1: Der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl
der Taxikonzessionen im Land Berlin ab dem Jahr
2012 zu entnehmen.
Jahr Anzahl der konzessionierten Taxen
2012 7.428
2013 7.635
2014 7.643
2015 7.907
2016 8.313
Aktuell beträgt die Zahl der im Land Berlin konzessionierten Taxen
8.002 (Stichtag 07.03.2017).


Frage 2: Verzeichnet der Senat einen Anstieg der anbietenden
#Taxiunternehmen auf dem Berliner Markt?
Wenn ja, um wie viel hat sich die Zahl der anbietenden
Unternehmen erhöht (Verlaufsübersicht im Zeitraum Jahr
2012 -2016)?
Antwort zu 2: Der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl
der im Land Berlin tätigen Taxiunternehmen, –
unternehmerinnen und –unternehmer ab dem Jahr 2012 zu
entnehmen.
Stichtag Anzahl der Taxiunternehmen, –
unternehmerinnen und –
unternehmer
02.01.2012 3.145
02.01.2013 3.095
02.01.2014 3.037
02.01.2015 2.990
02.01.2016 3.053
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es am 2. Januar 2017 insgesamt
3.201 Taxiunternehmen, -unternehmerinnen und –unternehmer
gab.

Frage 3: Wie beabsichtigt der Senat die sog. „Schwerpunktaktionen“
zur Überprüfung der erteilten Konzessionen
im #Taxigewerbe gemäß Koalitionsvereinbarung in
diesem Jahr durchzuführen? Wann starten diese (Datum)
und welche konkreten Maßnahmen beinhalten diese
„Schwerpunktaktionen“ im Einzelnen“?
Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Finanzen
führt seit Anfang des Jahres 2017 verstärkt Kontrollen bei
Taxiunternehmen durch. Dabei erkannte relevante Feststellungen
sollen an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
(LABO) zwecks dortiger Durchführung
von Zuverlässigkeitsprüfungen der konkreten
Unternehmer weitergeleitet werden. Schwerpunkt der
Kontrollen ist, ob die verwandten Taxameter den steuerlichen
Anforderungen entsprechen.
Das LABO selbst führt stichprobenartige Prüfungen
durch. Insbesondere betrifft dies die zeitnahe Prüfung neu
gegründeter GmbH´s. Selbstverständlich führt das LABO
auch weiterhin, wie schon in der Vergangenheit, Prüfungen
im öffentlichen Straßenland durch (etwa an den Taxenhalteplätzen
oder am Flughafen Tegel). Weitere LABO-Maßnahmen
erfolgen nach Maßgabe der vorhandenen
Ressourcen. 

Frage 4: Inwieweit haben die intensivierten Zulässigkeitsprüfungen
der Taxiunternehmen durch Behörden wie
das LABO und die FKS bereits begonnen? Wie viel Personal
ist damit aktuell betraut (Aufschlüsselung der neuen
Kontrollmaßnahmen und Zahlenangaben zur beschäftigten
Personalzahl)?
Antwort zu 4: Die Berliner Taxigenehmigungs- und
Aufsichtsbehörde, das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten,
führt bereits seit 2009 eine intensivierte
Zuverlässigkeitsprüfung bei den Berliner Taxiunternehmen
in Anlehnung an ein in Hamburg praktiziertes
Verfahren durch. Insofern sind im Zuge der Erneuerung
der zeitlich befristeten Genehmigung zum Verkehr mit
Taxen nicht nur die Bescheinigung in Steuersachen der
Finanzämter, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
sowie Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
vorzulegen, sondern weitere Betriebsunterlagen.
Hierzu zählen z. B. die sog. Einnahmeursprungsaufzeichnungen,
HU1
-Bescheinigungen und Jahresabschlüsse.
Anhand dieser Unterlagen bewertet das LABO
eigenständig, ob ein Taxiunternehmen seinen abgaberechtlichen
Verpflichtungen nachgekommen ist.
Für den Taxenbereich (Antragsbearbeitung, Betriebsprüfungen,
Außenkontrollen, Widerruf von Genehmigungen)
stehen dem LABO derzeit insgesamt 10 Stellen zur
Verfügung. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen
in geringem Umfang auch die Aufgabe, Mietwagen
und Krankentransportwagen zu konzessionieren und zu
überwachen, wahrnehmen.
Darüber hinaus stehen dem LABO für das Jahr 2017
weitere 8 Beschäftigungspositionen zur Verfügung, die
mit der Dienstkräfteanmeldung 2018/2019 dauerhaft in
Stellen umgewandelt werden sollen. Zur Besetzung dieser
Beschäftigungspositionen finden aktuell entsprechende
Auswahlverfahren statt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) ist mit der intensivierten Zuverlässigkeitsprüfung
nicht befasst; diese fällt allein in die o.g. Zuständigkeit
des LABO.

Frage 5: Welche Zahlen/Meldungen liegen dem Senat
zur Schwarzarbeit im Berliner Taxigewerbe in den Jahren
2015-2017 vor? Ergreift der Senat hiergegen bereits
Maßnahmen? Wenn ja, welche und seit wann?
Frage 11: Liegen dem Senat aussagekräftige Daten
seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
(FKS) vor, die die Umgehung der Mindestlohn-Zahlung
durch zugelassene Unternehmen belegen? Wenn ja, wie
viele Unternehmen waren in den letzten 3 Jahren betroffen?

1 Hauptuntersuchung


Antwort zu 5 und 11: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Zollverwaltung (FKS) führt im Taxigewerbe, wie
auch in anderen Branchen, Prüfungen und Ermittlungen
auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
(SchwarzArbG) durch. Dabei wird auch geprüft, ob Mindestlohnunterschreitungen
vorliegen. Die Arbeitsstatistik
der FKS sieht eine gesonderte Erfassung des Taxigewerbes
nicht vor. In der Arbeitsstatistik wird das Personenbeförderungsgewerbe
erfasst, zu dem unter anderem auch
das Taxigewerbe zählt. Die FKS des Hauptzollamts Berlin
hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1
SchwarzArbG im Jahr 2016 im Personenbeförderungsgewerbe
die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten
Ergebnisse erzielt. Im Übrigen wird auf die Antwort des
Senats zu Frage Nr. 2 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten
Buchholz (AfD) auf AbgeordnetenhausDrucksache
18/10179 verwiesen.
Ergebnisse der FKS im Personenbeförderungsgewerbe
in Berlin 2016
Personenbefragungen 424
Anzahl von Personen, die anhand von
Geschäftsunterlagen geprüft wurden
197
Prüfungen von Arbeitgebern 77
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen
Straftaten
11
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten
25
Summe der Geldstrafen aus Urteilen und
Strafbefehlen
16.475,00 €
Summe der erwirkten Freiheitsstrafe (in
Jahren)
5,3
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen
Ordnungswidrigkeiten
5
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Ordnungswidrigkeiten
3
Summe der festgesetzten Geldbußen,
Verwarnungsgelder und Verfall
3.000,00 €
Schadenssumme im Rahmen der strafund
bußgeldrechtlichen Ermittlungen
110.059,88 €
Das Land Berlin hat sich in einem aktuellen Gesetzgebungsverfahren
erfolgreich dafür ausgesprochen, die
Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung
und den Taxibehörden der Länder zu intensivieren.
Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene
Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit
und illegalen Beschäftigung ist am 9.3.2017 im Bundesgesetzblatt
(BGBl.) verkündet worden und am darauffolgenden
Tag in Kraft getreten.

Frage 6: Steht der Senat mit den verschiedenen #TaxiInteressenvertretungen,
wie #Taxi-Innung, #Taxi-Verband,
Verein der #Taxifahrer etc. in regelmäßigem Austausch zu
Themen wie Schwarzarbeit oder organisiertem Betrug?
Wenn ja, wie häufig erfolgt dieser?
Antwort zu 6: Das LABO trifft sich derzeit in der Regel
einmal im Quartal mit den in das Anhörverfahren
eingebundenen Taxiverbänden. Die Senatsverwaltung hat
entsprechende anlassbezogene Kontakte.

Frage 7: Wie hoch ist die Zahl der registrierten Taxen,
die bisher noch nicht über eine pflichtgemäß zu installierendes
Fiskaltaxameter verfügen (Übersicht Stand Februar
2017)? Sollte die Zahl nicht vorliegen, warum wird
dieser Verstoß gegen die abgaberechtlichen Pflichten
bisher nicht vollumfänglich erfasst?
Antwort zu 7: Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse,
in wie vielen Fahrzeugen tatsächlich bereits sog. Fiskaltaxameter
installiert sind. Seit dem 1. Januar 2017 besteht
zwar die Pflicht, die im Taxameter erfassten steuerlich
relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar zu
speichern und aufzubewahren. Fahrzeuge, die bereits vor
dem 1. Januar 2017 konzessioniert worden sind, müssen
jedoch nicht erneut beim LABO vorgeführt werden, um
den Nachweis der Installation zu erbringen. Das LABO
verfügt auch nicht über die Ressourcen, alle im Land
Berlin konzessionierten Fahrzeuge in Augenschein zu
nehmen.
Unternehmen, die das sog. INSIKA2
-Verfahren nutzen,
benötigen hierzu eine INSIKA-Smartcard, die bei der
D-Trust GmbH erhältlich ist. Die D-Trust GmbH hat bis
Ende Dezember 2016 insgesamt 3.209 Smartcards an
Berliner Taxiunternehmen ausgegeben.
Hinsichtlich der steuerlichen Prüfungen wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 8: Wurden im Zeitraum 2016-2017 aufgrund
der Auswertungen der #Fiskaltaxameter Taxizulassungen
entzogen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
Antwort zu 8: Einem Mehrwagenunternehmen wurde
im Februar 2017 der Antrag auf Erneuerung der zeitlich
befristeten Genehmigung zum Verkehr mit Taxen versagt.
Das Unternehmen hatte bereits im Jahr 2016 Fiskaltaxameter
in seinen Fahrzeugen installiert. Die damit aufgezeichneten
Daten konnten bei der vom LABO durchgeführten
intensivierten Zuverlässigkeitsprüfung nicht in
Übereinstimmung mit den sonstigen Betriebsunterlagen
des Unternehmens gebracht werden. Insbesondere gab es
deutliche Abweichungen zu den „händisch“ geführten
Einnahmeursprungsaufzeichnungen und zu den Einfahrtsdaten
in den Nachrückbereich am Flughafen Tegel.

2
Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme
Einem anderen Mehrwagenunternehmen wird die Genehmigung
demnächst versagt werden. Dieses Unternehmen
hatte Fahrzeuge erworben, in die bereits Fiskaltaxameter
eingebaut waren. Ausweislich der Datenaufzeichnungen
wurden die Fahrzeuge zum Zwecke der Personenbeförderung
eingesetzt, bevor das LABO eine abschließende
Entscheidung zu dem Antrag auf Erteilung
einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen erlassen hat.
Es liegt mithin eine ungenehmigte Personenbeförderungen
vor, die die Unzuverlässigkeit des Unternehmers
belegt.

Frage 9: Hat der Senat bereits eine aktuelle Bewertung
zur wirtschaftlichen Situation der Taxi-Unternehmen
durch Auswertung der gesammelten Datenlage der Fiskaltaxameter
veranlasst/vorliegen? Wenn ja, zu welchem
Ergebnis kommt diese? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9: Seit dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter
(ohne weitere Übergangsfrist) die Anforderungen
aus dem BMF3
-Schreiben vom 26. November 2010 zur
„Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“
erfüllen. Die digitale Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
können durch den Einsatz sog. Fiskaltaxameter
gewährleistet werden. Darauf hat die Senatsverwaltung
für Finanzen mehrfach ausdrücklich hingewiesen,
zuletzt in dem im Internet veröffentlichten Protokoll
über eine Besprechung der Senatsverwaltung für
Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes
und der IHK Berlin. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz hat die Fortführung des
im Jahr 2015 (mit der damals sehr begrenzten Zahl von
Fiskaltaxametern) begonnenen sog. FiskaltaxameterPanels
zunächst für das Jahr 2017 in Auftrag gegeben.
Verwertbare Erkenntnisse daraus werden für das Jahr
2017 erst Anfang des Jahres 2018 vorliegen.

Frage 10: Wie bewertet der Senat die Einschätzung,
dass aufgrund der Vielzahl an zugelassenen Taxiunternehmen
(Überangebot, Wettbewerbsdichte) eine Unterbietungsmentalität
gefördert wird, die dazu führt, dass
Unternehmen am Mindestlohn vorbei arbeiten oder andere
Rechtsvorgaben unbeachtet lassen?
Antwort zu 10: Für die Beantwortung der Frage, ob
die Vielzahl an zugelassenen Taxiunternehmen eine etwaige
Unterbietungsmentalität fördert, ist zunächst die besondere
Situation Berlins als Hauptstadt und die Größe
der Stadt mit entsprechender Nachfrage nach Taxidienstleistungen
zu bewerten. In erster Linie ist es Aufgabe der
zuständigen Stellen – die diese auch wahrnehmen – entsprechend
dem erkannten Handlungsbedarf gezielt gegen
die jeweiligen konkreten Rechtsverstöße vorzugehen.

3 Bundesfinanzministerium

Frage 12: Wie steht der Senat aktuell zu dem Vorhaben
einer Beschränkung der Erteilung von Konzessionen
auf eine Maximalzahl an Zulassungen auf Grundlage des
§ 13 IV Nr. 2 PBefG? Wie schätzt der Senat die derzeitige
rechtliche Bewertung einer solchen Festlegung für das
Land Berlin ein?

Frage 13: Strebt die Genehmigungsbehörde auf
Grundlage der zugenommenen Taxidichte die Einschaltung
eines Beobachtungszeitraumes im Sinne von § 13 IV
S. 3 PBefG an?
Antwort zu 12 und 13: Ein Beobachtungszeitraum für
Berlin wird aktuell nicht angestrebt. Aus der derzeitigen
Taxidichte allein lassen sich keine Anhaltspunkte dafür
herleiten, dass die Funktionsfähigkeit des Berliner Taxigewerbes
aktuell tatsächlich bedroht wäre. § 13 Abs. 4
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der die Voraussetzungen
für die Anordnung eines Konzessionsstopps bzw.
eines diesem vorgeschalteten Beobachtungszeitraums
regelt, ist unter Berücksichtigung des Grundrechts auf
Berufsfreiheit (Art. 12 des Grundgesetzes) derjenigen
anzuwenden, die den Beruf des Taxiunternehmers erst
ergreifen oder die Zahl der ihnen genehmigten Taxen
erweitern wollen. Grundsätzlich hat jeder, der den Beruf
des Taxiunternehmers ergreifen möchte und der die Genehmigungsvoraussetzungen
erfüllt, einen Anspruch auf
Erteilung einer Genehmigung. Das OVG Berlin hat im
Jahr 2000 zu den Voraussetzungen eines Beobachtungszeitraumes
nach § 13 Abs. 4 PBefG klargestellt, dass
allein eine schwierige Ertragslage kein Versagungsgrund
sei. Das gesetzliche Merkmal der Bedrohung des örtlichen
Taxengewerbes in seiner Funktionsfähigkeit lasse keine
Prüfung (allein) an dem Maßstab zu, ob die Taxenunternehmer
noch einen angemessenen Gewinn erzielen. Die
objektiven Berufszulassungssperren dienten nur dem
öffentlichen Verkehrsinteresse und nicht dem Zweck, die
bereits in dem Beruf Tätigen vor wirtschaftlich spürbarer
– auch harter – Konkurrenz und vor den wirtschaftlichen
Risiken des Berufs zu schützen. Eine Bedrohung der
Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes ist danach
erst dann zu besorgen, wenn die Erteilung weiterer Genehmigungen
zu schwerwiegenden Mängeln in der Verkehrsbedienung
durch Taxen führen würde.

Berlin, den 14. März 2017
In Vertretung
J e n s – K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)

Flughäfen + Taxi: Schönefeld: Neue Runde im Taxistreit Wenn der BER ans Netz geht, wollen die Berliner Taxifahrer ein Stück vom Flughafen-Geschäft abhaben. Doch dafür benötigen sie ein Laderecht, dass die Schönefelder Kollegen aber nicht abgeben wollen. Die Rede ist von einem Kampf zwischen David und Goliath. , aus MAZ

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Schoenefeld-Neue-Runde-im-Taxistreit

Potsdam. Im neu entflammten #Taxistreit zwischen Berlin und Brandenburg um das Geschäft am künftigen #Flughafen #BER in Schönefeld (Dahme-Spreewald) gehen die Schönefelder Taxifahrer in die Offensive. Sie wollen mit #Taxi-Verbänden verhindern, dass Berliner Fuhrunternehmen sich am BER breitmachen und einen Großteil der ankommenden Passagiere einlädt. „Wir werden auf jeden Fall dafür sorgen, dass das nicht passiert“, sagte der Schönefelder Taxiunternehmer Özcan Ekinci der MAZ. Er ist erster Vorsitzender des Verbands „SXF Taxiverband BER“, in dem sich nach eigenen Angaben der Großteil der Schönfelder Taxiunternehmer organisiert. „Wir sind mit der jetzigen Regelung zufrieden. Warum soll sich daran etwas ändern?“

Hintergrund des Streits ist der Koalitionsvertrag der neuen rot-rot-grünen Regierung von Berlin. Darin wird für Berliner Taxiunternehmer das Recht reklamiert, am Großflughafen Passagiere aufnehmen zu können. Dies ist Berliner Taxen derzeit verboten. Sie dürfen Passagiere in Schönefeld abladen, müssen aber leer nach Berlin zurück. Umgekehrt dürfen märkische Taxen keine Gäste in Berlin aufnehmen. Der Landkreis Dahme-Spreewald wurde von der Berliner Forderung überrascht, er lehnt sie als „einseitig“ ab. Im Moment sei man rechtlich auf der „sicheren Seite, weil wir so handeln, wie es sich der Gesetzgeber gedacht hat“, hieß es.

Vor Jahren platzte eine Einigung mit Berlin

Laut Personenbeförderungsgesetz müssen Taxen dort gemeldet sein und eine Konzession besitzen, wo sie Passagiere aufnehmen wollen. Vor drei Jahren war eine Vereinbarung um gegenseitige Laderechte an den Flughäfen Schönefeld und Tegel gescheitert. Berliner Taxifahrer hatten sich dagegen gewehrt, dass Brandenburger in Berlin Passagiere aufsammeln, die Brandenburger wiederum hatten eine Berliner Übermacht in Schönefeld befürchtet.

Nun fürchten die Schönefelder Fahrer, von den zahlenmäßig überlegenen Berliner Kollegen überrumpelt zu werden. „Es ist ein Kampf David gegen Goliath“, sagte Ersin Sibik, der zweite Verbandsvorsitzende aus Schönefeld. 3000 Berliner Taxen profitieren derzeit vom Tegel-Geschäft, am Schönefelder Flughafen sind es dagegen nur rund …

Regionalverkehr + Bahnhöfe + barrierefrei: Rheinsberg Vorerst keine Anzeige nach Panne am Bahnhof Auch fünf Wochen nach der peinlichen Panne auf dem Rheinsberger Bahnhof ist unklar, warum trotz Anmeldung kein Personal für den benötigten Hublifter zum Ein- und Ausstieg von Rollstuhlfahrern vor Ort war., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Vorerst-keine-Anzeige-nach-Panne-am-Bahnhof

Auch fünf Wochen nach der peinlichen Panne auf dem #Rheinsberger Bahnhof ist unklar, warum trotz Anmeldung kein Personal für den benötigten #Hublifter zum Ein- und Ausstieg von #Rollstuhlfahrern vor Ort war. Ein 77 Jahre alter Berliner und seine Begleiterin mussten deshalb mit dem #Taxi zurück nach Hause fahren. Diese Kosten wurden inzwischen erstattet.

Rheinsberg/Berlin

. Die peinliche Panne am Rheinsberger Bahnhof, bei der ein 77-jähriger Rollstuhlfahrer mit einem Taxi zurück nach Berlin fahren musste, wird vermutlich doch kein juristisches Nachspiel haben. Nach Absprache mit einem befreundeten Anwalt habe man „vorerst“ von einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung Abstand genommen, sagte am Montag die Begleiterin des Seniors.

Die Krankenpflegerin hatte den Senior, der an Kinderlähmung leidet und deshalb seit seinem 16. Lebensjahr im Rollstuhl sitzt, Ende Juli bei dessen Tagesausflug mit der Bahn nach Rheinsberg begleitet – und die Reise auch eine Woche vorher angemeldet. Grund: Der Bahnhof in Rheinsberg ist nicht barrierefrei, er liegt deutlich tiefer als die Türschwellen der Züge. Rollstuhlfahrer benötigen deshalb für den Ein- und Ausstieg Hilfe. Dafür hat die Deutsche Bahn bereits vor Jahren einen sogenannten Hublifter für den Rheinsberger Bahnhof angeschafft. Dieser befindet sich weiterhin vor Ort – auch wenn seit 2012 das Unternehmen Regio #Infra aus Putlitz (Prignitz) für die Strecke nach Rheinsberg, den dortigen Bahnhof und damit ebenfalls für den Hublifter verantwortlich ist.

Beim Hinweg des Rollstuhlfahrers und seiner Begleiterin hatte alles geklappt, doch bei der für den frühen Abend geplanten und angemeldeten Rückfahrt fehlte das Personal für den Hublifter. Die Folge: Der Zug fuhr ohne den 77-jährigen Berliner und seiner Begleiterin …

Taxi + Tarife: Zahlung per Kreditkarte Taxifahrer müssen Kartenzahlung akzeptieren, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/zahlung-per-kreditkarte-taxifahrer-muessen-kartenzahlung-akzeptieren,10809148,29558180.html Berlin – Im Frühjahr ist es so weit: Dann müssen alle #Taxifahrer in der Hauptstadt #bargeldloses Zahlen akzeptieren. Das hat er Senat beschlossen. Doch die #Taxi-Innung rechnet damit, dass es Klagen gibt.

In allen Berliner #Taxis müssen die Fahrgäste demnächst die Möglichkeit haben, bargeldlos zu zahlen. So steht es in einer neuen Verordnung, die der Senat am Dienstag beschlossen hat – obwohl die Taxi-Innung die Regelung ablehnt. Wenn alle Taxifahrer #EC- und #Kreditkarten akzeptieren, nützt das nicht nur den Kunden. Auch Ämter profitieren, weil sie Steuerbetrug und Schwarzarbeit leichter auf die Spur kommen können. Diesem Ziel dient auch eine zweite Neuerung: Der Senat hat die Zahl der Stellen in der Aufsichtsbehörde um die Hälfte erhöht. „Sie zahlen mit Karte? Leider ist mein Lesegerät kaputt.“ Diese Ausrede ist in Berlin bald nicht mehr erlaubt. Auch die komplette Ablehnung ist künftig nicht mehr statthaft: „Mit Karte? Geht nicht. Ich nehme nur Scheine und Münzen.“ Ab diesem Frühjahr, wahrscheinlich von April an, muss jeder Taxi-Unternehmer in Berlin mindestens drei übliche Karten akzeptieren – sofern die Kundschaft ihre Identität mit einem amtlichen Dokument belegen kann. Im Gegenzug zahlen die Fahrgäste 1,50 Euro Zuschlag, wie übrigens jetzt schon. Wer kein funktionsfähiges Kartenlesegerät an Bord hat, darf mit der …

Taxi + Tarife: Taxipreise sollen stark erhöht werden, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/verkehr-in-berlin-taxipreise-sollen-stark-erhoeht-werden,10809298,29493488.html Der #Mindestlohn setzt den Unternehmen zu, die Konkurrenz wird immer stärker. Nun verlangt die Branche eine kräftige #Tarifanhebung – und überbietet sich in ihren Forderungen. Für die Fahrgäste könnte es schon bald erheblich teurer werden.

#Taxi fahren soll in Berlin erheblich teurer werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereitet einen neuen #Tarif vor, teilte Sprecherin Petra Rohland auf Anfrage mit. Ziel sei es, dass der Senat die Verordnung im ersten Vierteljahr 2015 beschließt. Intern ist von Ende März oder April die Rede. „Ob das Ziel erreicht werden kann, hängt wesentlich von der Dauer des Abstimmungs- und Anhörungsverfahrens ab“, so Rohland. Doch klar sei: Der neue Taxitarif soll „so rasch wie möglich“ kommen. Dass die Fahrpreise nicht schon Anfang Januar mit der Einführung des Mindestlohns gestiegen sind, hat sich das Gewerbe selbst zuzuschreiben. Die Taxibranche konnte sich nicht auf einen gemeinsamen Tarifantrag einigen, was das …

Taxi + Tarife: Taxi-Fahrpreise steigen geringfügig, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/preise-fuer-taxifahrten-taxi-fahrpreise-steigen-geringfuegig,10809148,25943028.html

Nach mehr als vier Jahren Stabilität hatte sich die #Taxibranche eine spürbare #Tarifanhebung gewünscht. Doch nun wird die Verteuerung schonender ausfallen. Gut für die Fahrgäste, schlecht für die Branche. Seit 2009 sind die #Taxi-#Fahrpreise in Berlin stabil. Doch jetzt sollen sie steigen, allerdings moderat. Die großen Verbände der Berliner Taxibranche gehen davon aus, dass die Tariferhöhung in wenigen Wochen in Kraft treten wird – wahrscheinlich noch in der zweiten Februar-Hälfte. Nach Informationen der Berliner Zeitung wird es lediglich zwei Änderungen geben. Zum einen steigt der Grundpreis, der bei allen Fahrten fällig wird – mit Ausnahme von Touren, die nach dem Kurzstreckenpauschaltarif abgerechnet werden. Er wird von 3,20 auf 3,40 Euro erhöht. Zum anderen wird der Kilometertarif für Entfernungen von bis zu sieben Kilometern angehoben – von 1,65 auf 1,79 Euro pro Kilometer. Das Konzept der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung soll am heutigen Dienstag im Senat behandelt werden. Anschließend wird die Taxitarifordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht. Zwei Wochen später treten die neuen Taxi-Fahrpreise …

Flughäfen: Möglicher Probebetrieb beim BER Was auf die Passagiere zukommt, ist weitgehend unklar, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/moeglicher-probebetrieb-beim-ber-was-auf-die-passagiere-zukommt-ist-weitgehend-unklar/9354512.html

Beim geplanten #BER-Probebetrieb denkt Airport-Chef Mehdorn vor allem an seine Tests. Doch wer denkt an die Passagiere? Ob #BVG, -Bahn, #Taxi oder Minikiosk – die Frageliste von der Anreise bis zur Verpflegung ist lang. Hartmut Mehdorn will ihn unbedingt – den #Probebetrieb am so genannten #Nordpier des BER-Flughafens. „Was fertig ist, soll auch genutzt werden“, findet der Flughafenchef. Und auch mit dem Testen könne man nicht früh genug beginnen. Noch in diesem Jahr, am liebsten am 1.Juli, will Mehdorn loslegen. Was auf die Passagiere zukommt, ist aber weitgehend ungeklärt. Fest steht, dass es zunächst nur die Kunden von Germania betreffen wird. Drei bis zehn Flüge pro Tag sind vorgesehen. Das Wichtigste dabei ist, dass die Passagiere wissen, dass sie nicht im bisherigen Terminal abgefertigt werden. Auf dem Ticket wird aber wahrscheinlich weiter SXF stehen, das internationale Kürzel für den bisherigen Flughafen; der künftige BER ist ja offiziell noch nicht in Betrieb. Ob die BVG, die später alle fünf Minuten Busse zum BER schicken will, einen Teilbetrieb …

Taxi: Keine zwei Euro die Stunde Wie schlecht geht es den Berliner Taxifahrern?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/keine-zwei-euro-die-stunde/337404.html

Das war der absolute #Tiefpunkt. 6,20 Euro für fünfeinhalb Stunden „Arbeit“ in der Nacht. Genauer: für #Nichtarbeit. Wolfgang Mierdel hatte zwischen 19 Uhr und 0.30 Uhr einen Kunden in seinem #Taxi. Dann gab er das Warten am Steubenplatz in Charlottenburg entnervt auf. Kein Einzelfall im Berliner #Taxigewerbe, wie der Chef der Innung, Wolfgang Wruck, sagt. Die Lage sei besch… Auch deshalb wehre sich das Gewerbe gegen die von der Flughafengesellschaft erhobene Gebühr für den #Aufstellplatz in Tegel.

„Taxi: Keine zwei Euro die Stunde Wie schlecht geht es den Berliner Taxifahrern?, aus Der Tagesspiegel“ weiterlesen

Flughäfen + Taxi: Am Flughafen Tegel droht ein Taxi-Krieg, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/am-flughafen-tegel-droht-ein-taxi-krieg/329996.html

Die #Flughafengesellschaft will zum 1. August bei #Taxifahrern, die den #Flughafen ansteuern, kassieren, die Gewerbevertreter sind strikt dagegen und wollen sich „etwas einfallen lassen“, wie der Innungsvorsitzende Wolfgang Wruck sagte. Dem Flughafen droht nun ein #Taxi-Krieg. Ortsunkundige haben es seit dieser Woche ohnehin schwer, am Flughafen ein #Taxi zu finden. Vom Platz vor der #Haupthalle sind sie verbannt worden, die Hinweisschilder wurden bereits entfernt, neue aber bisher nicht angebracht.

„Flughäfen + Taxi: Am Flughafen Tegel droht ein Taxi-Krieg, aus Der Tagesspiegel“ weiterlesen