Mehrere Hundert #Taxifahrer haben vor der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin demonstriert. Sie warfen Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos/für Grüne) am Donnerstag vor, nichts gegen „massive Rechtsbrüche“ zu unternehmen. Kontrollen seien nötig.
In vielen Fällen hielten sich die Fahrer von #Mietwagenangeboten nicht an die sogenannte #Rückkehrpflicht, sagte ein Sprecher des Bundesverbands #Taxi und #Mietwagen. Sie warteten vielmehr gut sichtbar an #Taxiständen oder am #Flughafen auf Kunden. Bislang müssten sie laut Gesetz – im Gegensatz zu Taxifahrern – nach jeder Fahrt an den Hauptstandort zurückkehren, wenn sie keinen neuen Auftrag haben.
Frage 1:
Wie viele #Taxiunternehmen und wieviel #Mietwagenunternehmen gab es in Berlin in den Jahren 2010 bis
Ende 2018 (bitte jährliche Angaben).
Frage 2:
Wie viele Fahrzeuge von Taxiunternehmen und wieviel #Fahrzeuge von Mietwagenunternehmen gab es in
Berlin in den Jahren 2010 bis Ende 2018 (bitte jährliche Angaben).
Antwort zu 1 und 2:
Zum jeweiligen Stichtag 31.12. können folgende Zahlen benannt werden: #Taxen
Jahr Unternehmen Fahrzeuge
2010 3.150 7.187
2011 3.120 7.211
2012 3.082 7.428
2013 3.026 7.635
2014 2.990 7.643
2015 3.043 7.907
2016 3.201 8.313
2017 3.232 8.010
2018 3.253 8.247
2 #Mietwagen
Jahr Unternehmen Fahrzeuge
2010 304 1.484
2011 316 1.555
2012 314 1.550
2013 317 1.556
2014 319 1.631
2015 329 1.626
2016 353 1.593
2017 392 1.606
2018 530 2.287
Frage 3:
Kam es 2017 und 2018 zu einer Zunahme von #Unternehmen mit 25 oder mehr Fahrzeugen und wenn ja, wie
viele?
Antwort zu 3:
Ja, siehe die Tabelle zu den Fragen 1 und 2:
Jahr Taxiunternehmen Mietwagenunternehmen
mit jeweils mehr als 25 Fahrzeugen______________
2017 43 (mit 1.416 Taxen) 7 (mit 404 MW)
2018 54 (mit 1.819 Taxen) 8 (mit 400 MW)
Frage 4:
Wie viele gültige #Taxi-Konzessionen gab es Ende 2018 in Berlin?
Frage 5:
Wie viele gültige Mietwagen-Konzessionen gab es Ende 2018 in Berlin?
Antwort zu 4 und 5:
Siehe Antwort zu 2, diese Angaben beziehen sich jeweils auf den 31.12. des Jahres.
Frage 6:
Wurden in den Jahren 2016 bis Ende 2018 vom Land Berlin Konzessionen zum Betrieb von Taxi oder/und
Mietwagen entzogen oder eine Weiterverlängerung verwehrt? (Bitte jährliche Angaben und aufgeschlüsselt
nach Taxi und Mietwagen) Wenn Ja, was waren die Gründe?
Antwort zu 6:
Ja, in Zahlen:
Jahr Taxi Mietwagen
2016 100 0
2017 340 1
2018 73 1
3
Zumeist lagen die ablehnenden Entscheidungen in der Feststellung begründet, dass der
Unternehmer nicht mehr als persönlich zuverlässig im Sinne des
Personenbeförderungsgesetzes angesehen werden konnte. Zu dieser Einschätzung
führten vorrangig unplausible Betriebsunterlagen, die im Rahmen von Betriebsprüfungen
vorgelegt worden waren oder anderweitige schwerwiegende Verstöße, die in für die
Prüfung beigezogenen Registern, wie z.B. Führungszeugnis, eingetragen waren.
Frage 7:
Wie viele Taxis in Berlin sind aktuell reine Elektrofahrzeuge?
Frage 8:
Wie viele Taxis in Berlin sind aktuell Hybridfahrzeuge?
Antwort zu 7 und 8:
Der Genehmigungsbehörde ist die jeweilige Zahl nicht bekannt. Die Antriebsart der Taxen
und Mietwagen wird (statistisch) nicht erfasst, da diese im
personenbeförderungsrechtlichen Sinne irrelevant ist.
Berlin, den 29.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Das Smartphone von Gerd klingelt. Er drückt auf das Symbol „Auftrag annehmen“, dann geht es los. Das Gerät, das am Armaturenbrett des #Kleinbusses klemmt, weist ihm den Weg vom Potsdamer Platz nach Berlin-Schöneberg. Dort wartet ein Fahrgast, der eine Tour nach Kreuzberg gebucht hat.
Um 19.45 Uhr wird Gerd ihn mit seinem #Minibus einsammeln können, auch das zeigt das Smartphone an. Den Fahrpreis hat es mit 6,49 Euro für die kürzeste Strecke berechnet – egal, wie lange die Fahrt dauern und welche Strecke Gerd später nehmen wird. 6,49 Euro – das ist etwa die Hälfte des regulären #Taxipreises.
Die Zukunft der #Mobilität beginnt jetzt. #Busse und #Bahnen, #Sharing-Angebote, #Taxis und #On-Demand-Services werden künftig mit nur einer #App, der sogenannten #Mobilitätsplattform, nutzbar sein – von der #Routenplanung über die #Reservierung bis zum #Bezahlvorgang. Durch die Vernetzung der Angebote können Fahrgäste sich passgenau ihren Weg durch die Stadt zusammenstellen. Das eigene Auto wird für die Allermeisten unnötig. Gemeinsam mit zahlreichen Partnern schließt die BVG jetzt ein Bündnis für diese umweltfreundliche Mobilität von morgen.
Am heutigen Montag wurden die Pläne auf dem Bus-Betriebshof an der Müllerstraße erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Bereits in wenigen Monaten soll das Angebot für alle Berlinerinnen und Berliner und die Gäste der Stadt verfügbar sein. Der Name des neuen Angebots lautet #Jelbi (von Berlinerisch „Jelb“ für „Gelb“).
Verkehr aus einer Hand – mit der Smartphone-App
Kernstück des vernetzten Angebots ist eine neue App, die im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation entwickelt wird. Die technische Basis und das Knowhow dafür liefert das Mobilitäts-Startup #Trafi, das bereits für Vilnius erfolgreich eine Mobilitätsplattform aufgebaut hat. Integriert werden können neben dem klassischen Nahverkehr grundsätzlich alle Anbieter, die moderne Mobilität jenseits des eigenen Autos bieten.
Und schon die erste Resonanz ist groß. In einem Interessenbekundungsverfahren meldeten sich innerhalb weniger Wochen mehr als 25 potenzielle Partner – von der großen #S-Bahn Berlin über #Taxi Berlin und namhafte Carsharing-Unternehmen bis zu (noch) kleinen Startups. Und natürlich wird auch der #BerlKönig, der digitale Rufbus von BVG und #ViaVan, in die neue App eingebunden.
Die ganze Auswahl an einem Ort
Der analoge Zwilling der Mobilitätsplattform werden die #Mobilitätshubs. An diesen Orten an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs finden Fahrgäste künftig eine Auswahl von verschiedenen Sharing-Fahrzeugen – vom Auto, über Fahrräder und Roller bis künftig (sobald sie auf den Berliner Straßen zugelassen sind) auch elektrische Kickscooter. Gebucht wird ebenfalls bequem über die Plattform-App. Je nach Lage und baulichen Möglichkeiten können auf den Hubs außerdem zusätzliche Serviceangebote wie Toiletten, Kioske oder Packstationen entstehen.
An der Gitschiner Straße in Kreuzberg, in unmittelbarer Nähe des U-Bahnhofs Prinzenstraße, läuft bereits der Bau des ersten Hubs in Kooperation mit der Gewobag. Die Fläche stellt als Partner die landeseigene Wohnungsgesellschaft Gewobag zur Verfügung und bietet damit ihren Mieterinnen und Mietern zusätzliche Mobilitätsmöglichkeiten in ihren Quartieren an. Auch die beiden nächsten Hubs entstehen auf Gewobag-Flächen am U-Bahnhof Jakob-Kaiser-Platz sowie am Straßenbahnknoten LandsbergerAllee/Petersburger Straße.
Für den weiteren Ausbau laufen bereits intensive Gespräche mit mehreren Berliner Bezirken.
Frage 1: Wie viele Mitarbeiter des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) kontrollieren derzeit die Einhaltung der #Rückkehrpflicht von #Mietwagen-Unternehmen aus dem Land Brandenburg? Antwort zu 1: Das Sachgebiet, das die Aufgaben der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den Gelegenheitsverkehr mit #Mietwagen wahrnimmt, besteht einschließlich Führungskräften aus 15 Personen. Die Zuständigkeit dieses Sachgebietes erstreckt sich auch auf den Verkehr mit #Taxen und den #Krankentransport, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit Pkw und den im Land Berlin stattfindenden Erprobungsverkehren (z. B. BerlKönig). Die Mitarbeitenden stehen auch nicht ausschließlich für gewerbeüberwachende Aufgaben zur Verfügung. Sie werden gleichermaßen eingesetzt für die Durchführung von Antrags- und Genehmigungsverfahren, Betriebsprüfungen, Ordnungswidrigkeiten, Außenkontrollen und die Bearbeitung des Schriftverkehrs. Frage 2: Welche personellen Kapazitäten sieht der Senat für notwendig, damit die Kontrolle der Rückkehrpflicht adäquat gewährleistet werden kann? 2 Antwort zu 2: Um die Aufgabenwahrnehmung der Genehmigungsbehörde einschließlich der Aufsicht über das Gewerbe im Land Berlin adäquat gewährleisten zu können, ist schätzungsweise der dauerhafte Einsatz von bis zu 7 weiteren Mitarbeitenden notwendig; die Stellen wurden beantragt. Frage 3: Welche Zusammenarbeit besteht zwischen dem LABO und den zuständigen Behörden der Brandenburger Gemeinden zur Einhaltung der Rückkehrpflicht als zentrale Marktverhaltensregelung? Antwort zu 3: Die Behörden der beiden Länder stehen in grundsätzlichem Kontakt und beraten über den Handlungsbedarf im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Das betrifft beispielsweise die Anpassung der Buchführungspflichten für Mietwagenunternehmen. Allgemeine und unternehmensbezogene Erkenntnisse werden ausgetauscht. Der Vollzug des #Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat jedoch in eigener örtlicher Zuständigkeit zu erfolgen. Frage 4: Welche Auffassung vertritt der Senat gegenüber Forderungen der #Taxi-Branche, Verstöße gegen die Rückkehrpflicht künftig nach dem Tatortprinzip zu verfolgen? Antwort zu 4: Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Tatortprinzip ist bereits heute – neben der Verfolgung nach dem Wohnortprinzip – im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert und kommt grundsätzlich auch bei bußgeldbewährten Verstößen im Personenverkehr zur Anwendung. Die heute viel genutzten Apps ermöglichen den Mietwagenunternehmen allerdings technisch die Annahme von Aufträgen am Betriebssitz und die schnelle Weiterleitung an die einzelnen Fahrzeuge bzw. Fahrer noch während der Auftragserledigung oder der Rückfahrt und somit ein taxiähnliches Verhalten. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, denn in diesen Fällen darf der Mietwagenfahrer gleich im Anschluss seinen nächsten Fahrauftrag ausführen, ohne vorher zum Betriebssitz zurückzukehren (§ 49 Abs. 4 S. 3 PBefG). Durch diesen Umstand erweist sich die Aufklärung von Verstößen als schwierig. In der Regel führen Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Einstellung, wenn ein Vorwurf nicht bewiesen werden kann und der Betroffene das Gegenteil behauptet. Daher ist z. B. allein die Mitteilung, die häufig an das LABO ergeht, Fahrzeuge halten sich in der Nähe oder auf dem Gelände des Flughafens Tegel auf, im Ergebnis nicht ausreichend, selbst wenn offensichtlich ist, dass es sich dabei um Mietwagen handelt. Sobald ein (Folge- ) Auftrag vorhanden ist, kann in der Regel der Vorwurf des Bereithaltens nicht aufrechterhalten werden. Insofern bedarf es belegbarer Feststellungen. Oft sind die Möglichkeiten des LABO aber bereits dadurch beschränkt, dass der Betriebssitz des Unternehmens nicht im Land Berlin und daher nicht im Zuständigkeitsbereich des LABO liegt. Dies hat zur Folge, dass das 3 LABO nicht die Betriebsunterlagen einsehen kann, um sich ein Bild über die Auftragsannahme, Abwicklung des Fahrauftrages und Einhaltung der Rückkehrpflicht machen zu können. Derartige Maßnahmen können nur von der zuständigen Genehmigungsbehörde ergriffen werden, die gem. § 54 i. V. m. § 54 a PBefG die erforderlichen Befugnisse hat Frage 5: Wie viele angemeldete #Mietwagenunternehmen wurden seit 2014 im Land Berlin registriert? (bitte auflisten nach Jahr und Flottengröße) Antwort zu 5: Zum jeweiligen Stichtag 31.12. können folgende Zahlen benannt werden: Jahr Unternehmen Fahrzeuge 2014 319 1631 2015 329 1626 2016 353 1593 2017 392 1606 2018 530 2287 Frage 6: Wie viele #Taxiunternehmen haben sich seit 2014 im Land Berlin abgemeldet? (bitte auflisten nach Jahr und Flottengröße) Antwort zu 6: Hierüber wird keine explizite Statistik geführt. In den meisten Fällen wird von den Unternehmern keine Betriebsaufgabe angezeigt, sondern nach Ablauf einer Genehmigung lediglich kein erneuter Antrag gestellt. Diesen nicht erneut beantragten Genehmigungen stehen wiederum zahlreiche Ersterteilungen gegenüber. Insofern können folgende Zahlen zum jeweiligen Stichtag 31.12. benannt werden: Jahr Unternehmen Fahrzeuge 2014 2990 7643 2015 3043 7907 2016 3201 8313 2017 3232 8010 2018 3253 8373 Berlin, den 05.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Zu Bus und Bahn gesellen sich viele neue Angebote im #Nahverkehr: grüner, praktischer und billiger. Doch die #Mobilitätswelle gefällt nicht jedem. Man könnte sagen, für Richard Leipold lag das Geld mal auf der Straße. Aber seit ein paar Jahren wird es weniger. Der #Taxifahrer konkurriert zunehmend mit anderen #Fahrdiensten um Gäste. Sein neuester Rivale in den östlichen Bezirken von Berlin heißt #Berlkönig, ein #Shuttle-Service der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). „Da haben wir so viel Überlebenschance wie ein Schneeball in der Hölle“, sagt Leipold, der auch Sprecher der Berliner #Taxi-Vereinigung ist.
Die Shuttles werden immer mehr. #Uber, #Lyft, #Moia und #Via – in vielen Städten weltweit fädeln sich die Dienste neben den öffentlichen Bussen und Bahnen in den Straßenverkehr ein. Mit teilweise dramatischen Begleiterscheinungen: In New York brachten sich in den vergangenen beiden Jahren mehrere Cab-Driver sogar um. Der darauffolgende Protest der Taxifahrer gegen die neuen Dienste …
Rumen Milkow hat den #Taxifahrerblick. Wenn er mit seinem Auto in Berlin unterwegs ist, registriert er sehr genau, wer von den Kollegen wo auf Fahrgäste wartet. Und er erkennt auch die Fahrer, die für die Konkurrenz von #Uber in zumeist unscheinbaren schwarzen Wagen unterwegs sind. „Da ist einer“, sagt er mit Blick auf den schwarzen Toyota Hybrid. Dann blinkt Milkow, rollt auf die Linksabbiegerspur und langsam an dem Wagen vorbei. Auf dem Fahrersitz sitzt ein junger Mann und blickt auf ein Smartphone, das in einer Halterung mittig vor der Frontscheibe befestigt ist. „Ich wusste es, ein Uber-Fahrer“, sagt Milkow und haut einmal mit der rechten unteren Handfläche aufs Lenkrad. Dann dreht er das Lenkrad, und es geht weiter Richtung Mitte.
#Clevershuttle, #Blacklane und Uber Rumen Milkow ist 52, er fährt seit 23 Jahren #Taxi in Berlin, fast sein halbes Leben lang. Er bekommt Mindestlohn plus ein wenig Urlaubsgeld dafür, Berliner, Geschäftsleute und Touristen durch die Stadt von A nach B zu kutschieren. „#Taxikrieg“ – so ist der Konflikt zwischen dem #Taxigewerbe und Uber in Schlagzeilen grob zusammengefasst worden. Taxikrieg – das bedeutet: Uber, der Konkurrent, stößt in einen Markt, der sowieso schon hart umkämpft ist. In Berlin sind rund 8000 Taxen gemeldet. Das sind viele im Vergleich zu anderen Großstädten. Knapp 450 Berliner kommen auf ein Taxi. In Köln und Dresden zum Beispiel ist das Verhältnis für Fahrgäste deutlich …
Frage 1: Wie viele #Taxi-Konzessionen und -fahrzeuge gibt es aktuell in Berlin? Antwort zu 1: Am 31.12.2018 gab es in Berlin 8.363 genehmigte #Taxifahrzeuge. Frage 2: Wie sieht die Entwicklung der Konzessionen/Taxis der letzten fünf Jahre aus? Antwort zu 2: Die Zahl der in Berlin genehmigten Taxifahrzeuge entwickelte sich wie folgt: Stand am 31.12.2013: 7.635 Taxifahrzeuge Stand am 31.12.2014: 7.643 Taxifahrzeuge Stand am 31.12.2015: 7.907 Taxifahrzeuge Stand am 31.12.2016: 8.313 Taxifahrzeuge Stand am 31.12.2017: 8.010 Taxifahrzeuge Frage 3: Ist hinsichtlich des zu erwartenden gemeinsamen Fahrgebietes des #BER mit einer #Taxi-Tarif-Einigung bis zum Eröffnungstermin des Flughafens zu rechnen (und wie könnte diese aussehen)? Frage 4: Wäre es vielleicht besser, bereits vor Eröffnung des BER mit dem Gebiet des alten Flughafens #Schönefeld modellhaft einen gemeinsamen Tarif zu erproben? 2 Antwort zu 3 bis 4: Entsprechend den Zielvorgaben der Richtlinien der Regierungspolitik ist es nach wie vor Ziel des Senats, bei der Anbindung des Flughafens BER durch Taxis – mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der BER-Eröffnung – einen für alle Fahrgäste transparenten und einheitlichen Fahrpreis zu gewährleisten und darüber hinaus sicherzustellen, dass Berliner Taxis am BER laden können. Aufgrund der Verzögerungen bei der BER-Eröffnung, aber auch aufgrund unterschiedlicher Interessen des Landes Berlin und des zuständigen Landkreises Dahme-Spreewald haben die insofern geführten Gespräche bisher noch nicht zu einer abschließenden Klärung geführt. Der Senat wird deshalb das Jahr 2019 nutzen, um mit dem Landkreis #Dahme-Spreewald und ggf. unter Einbeziehung der Ministerialebene des Landes Brandenburg möglichst eine zeit- und sachgerechte Lösung zu finden. Inhaltlich erfordert die Vereinbarung eines gemeinsamen Tarifs die vorherige Erarbeitung einer geeigneten Tarifstruktur und einer angemessenen Tarifhöhe, die den rechtlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes einerseits und den unterschiedlichen Bedürfnissen des Landes Berlin und des Landkreises Dahme- Spreewald andererseits Rechnung trägt. Der genannte gesetzliche Rahmen bestimmt, dass der (gemeinsame) Taxitarif unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers angemessen sein muss und die öffentlichen Verkehrsinteressen in der Abwägung berücksichtigt werden. Frage 5: Welche Arbeitsschritte sind hinsichtlich des zu erwartenden gemeinsamen Tarifes im Rahmen eines konzertierten Verfahrens mit dem Land Brandenburg und des betreffenden Landkreises (in dem Bundesland) zu rechnen? Antwort zu 5: Das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald müssen sich zunächst über einen zu schaffenden Tarif einigen. Festgesetzt wird der Tarif dann durch entsprechende, sowohl für das Land Berlin als auch für den Landkreis Dahme-Spreewald zu erlassende Rechtsverordnungen. In Berlin ist für den Erlass des Taxitarifs der Senat zuständig. Frage 6: Wie sieht der Senat Mietwagen und- Chauffeur-Dienstleistungen privater Unternehmen im Vergleich zum Taxigewerbe? Antwort zu 6: Nach dem bundeseinheitlichen Personenbeförderungsgesetz ist der Verkehr mit Taxen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge stark reguliert durch eine Konzessionierung, die Beförderungspflicht, die Tarifpflicht, eine Betriebspflicht und einen Pflichtfahrbereich. Der Mietwagenverkehr muss keinen besonderen Anforderungen mit Blick auf Preisbildung oder Angebot entsprechen. Allerdings regelt das Gesetz hier besondere Pflichten zwecks Abgrenzung zum Taxenverkehr. Taxi- und Mietwagenverkehre finden bedarfsgesteuert statt, wobei Taxen auch von Fahrgästen am Straßenrand gerufen werden können, hingegen Mietwagen bestellt werden und nach Fahrtende grundsätzlich an den Betriebssitz zurückkehren müssen, sofern kein Folgeauftrag vorliegt. 3 Viele neue Verkehrsarten und -formen zur Personenbeförderung sind nach der geltenden Fassung des Personenbeförderungsgesetzes nicht genehmigungsfähig. Es ist Aufgabe des (Bundes-)Gesetzgebers, im Rahmen der geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zu entscheiden, inwieweit solche neuen Verkehre künftig zugelassen werden sollen und wie sie gegebenenfalls gegenüber Taxenverkehr und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzugrenzen sind. Die Bundesregierung erstrebt eine Öffnung des Rechtsrahmens für neue Mobilitätsangebote. Das Land Berlin vertritt dabei den Standpunkt, dass eine grundsätzlich nachvollziehbare Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes nicht zu einer künftig undifferenzierten Zulassung neuer Angebote führen darf, die die Erreichung der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes hinsichtlich Verringerung des Verkehrsaufwandes, Förderung des Klima- und Umweltschutzes, Förderung der Verkehrssicherheit, Stärkung des Umweltverbundes behindern oder erschweren würde. Vielmehr bedarf es im öffentlichen Verkehrsinteresse der Vereinbarkeit mit den Angeboten im ÖPNV und des Erhalts der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxenverkehrs. Frage 7: Wird hinsichtlich der Taxitarifgestaltung mit einer Änderung der aktuell bestehenden Regelung in Berlin im Jahr 2019 zu rechnen sein und wenn ja, mit welchem möglichen Ergebnis? Antwort zu 7: Ja. Derzeit wird eine Änderung der Taxentarifgestaltung geprüft, die möglicherweise eine Erhöhung einzelner Tarifentgeltpositionen beinhalten wird. Berlin, den 08.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Sich mit anderen Fahrgästen in einem Auto durch die Stadt fahren lassen, preiswerter als im #Taxi: Das ist #Ridesharing. Es ist eine neue Art der Fortbewegung, die auch in Berlin immer mehr Freunde findet. Darum will der erste Anbieter in der Hauptstadt, die Firma #GHT Mobility, seine #Clever-Shuttle-Flotte verfünffachen. „Wir haben einen Antrag eingereicht“, berichtet Marketingchefin Nora #Erdbeer. Doch Leszek #Nadolski von der Innung des #Taxigewerbes fordert: „Wir empfehlen dringend, die Genehmigung zu versagen.“
Die Idee zu dem neuen Fahrdienst kam den drei Freunden vom Walter-Rathenau-Gymnasium, als einer beim Grillen von seinen jüngsten Erfahrungen im Nahverkehr berichtete. Auf der U 6 fuhren keine Züge, es gab #Schienenersatzverkehr. #Ridepooling mit mehreren Fahrgästen
Der junge Mann nahm aber lieber ein Taxi, um die Lücke zu überbrücken – und stellte fest, dass er nicht der einzige war. Fast jeder hatte ein Taxi für sich allein, alle fuhren in dieselbe Richtung. Eine Frage kam auf: Ließe sich das nicht wirtschaftlicher und billiger für die Nutzer gestalten?
So gründeten Bruno Ginnuth, Jan Hofmann und Slava Tschurilin einen #Fahrdienst, der nach dem Prinzip Ridesharing oder Ridepooling arbeitet. Wer mitfahren will, gibt in einer #App die Strecke ein. Ein Computer koordiniert die Wünsche und sorgt dafür, dass die Autos jeweils von mehreren Fahrgästen gemeinsam genutzt werden – was Kosten senkt und Straßen entlasten soll. Der Name des Unternehmens, GHT Mobility, entstand aus den Nachnamen der …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele #Inklusionstaxis – abgesehen von den fünf im Rahmen des Pilotprojektes – gibt es aktuell bei wie
vielen Betrieben in Berlin?
2. Wie viele Inklusionstaxis sind nach Kenntnis des Senats durch die #Taxiunternehmen geleast und wie viele
befinden sich bereits im Eigentum?
Zu 1. und 2.: Da für Taxiunternehmen keine verpflichtenden gesetzlichen Vorgaben zur
Meldung von eingesetzten sog. „Inklusionstaxen“ bzw. hinsichtlich ihrer
Eigentumsverhältnisse an solchen Fahrzeugen bestehen, können hierzu keine
Aussagen gemacht werden.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Erfahrungen des abgelaufenen Pilotprojekts und
welche Konsequenzen haben die Erkenntnisse für die weitere Planung und Förderung?
4. Wann wird die seit März 2018 in Arbeit befindliche Förderrichtlinie des Senats veröffentlicht und in
welcher Form werden alle Taxiunternehmen gezielt hierauf aufmerksam gemacht?
Zu 3. und 4.: Die Erfahrungen „des abgelaufenen Pilotprojekts“ „#InklusionsTaxi – #Taxi
für Alle“ sind in ein Konzept der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung
eingegangen, welches u. a. die Grundlage für die oben aufgeführte „Richtlinie für die
Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines barrierefreien und multifunktionalen
Taxiangebotes im Land Berlin (Inklusionstaxi)“ bildete. Die Richtlinie wurde am
2
09.11.2018 im Amtsblatt Berlin veröffentlicht: 68. Jahrgang Nr. 45 Ausgegeben zu
Berlin am 9. November 2018; S. 6086 – 6100.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales #(LAGeSo) steht in engem Kontakt mit
Vertreterinnen/Vertretern der #Taxiverbände, die unterschiedlichste Informationsmaterialien
erhielten. Darüber hinaus wurden diese Informationen durch die Presse und
durch den Internetauftritt des LAGeSo publiziert.
5. Ab wann soll eine Antragstellung auf Förderung möglich sein, wer kann hiervon profitieren und welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zu 5.: Eine Antragstellung ist seit Veröffentlichung der Richtlinie möglich. Dies sowohl
Online als auch in Papierform. Antragsberechtigt sind Berliner Taxiunternehmen. Die
Voraussetzungen können der oben aufgeführte Förderrichtlinie entnommen werden.
6. Können die Taxiunternehmen, welche sich kürzlich aufgrund des bekannten Bedarfs und der
angekündigten Förderung entsprechende Fahrzeuge zugelegt bzw. umgerüstet haben, ebenso mit einer
Förderung rechnen?
Zu 6.: Dem Zuwendungsrecht entsprechend können Maßnahmen erst dann gefördert
werden, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid erlassen wurde. Bereits
umgerüstete Fahrzeuge können daher nicht nachträglich gefördert werden. Bei
vorhandenen, noch nicht umgerüsteten Taxis, deren Erstzulassung weniger als ein Jahr
beträgt, ist eine Förderung der Umrüstung allerdings noch möglich.
7. Welche Härtefallregelungen sind vorgesehen, die etwa durch die verzögerte Inkraftsetzung der
Förderrichtlinie entstanden sind?
Zu 7.: Da Zuwendungen gemäß Landeshaushaltsordnung (LHO) keinen verbindlichen
Rechtsanspruch begründen, sieht das Zuwendungsrecht keine Härtefallregelungen vor.
Neben diesem fehlenden Rechtsanspruch gemäß LHO gibt es keine Hinweise für eine
„verzögerte Inkraftsetzung“ der Richtlinie, die Härtefallregelungen begründen könnten.
8. Ist es zutreffend, dass die im Pilotprojekt eingesetzten Inklusionstaxis nicht förderfähig sind und welche
Lösung kann hier zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile in Aussicht gestellt werden?
Zu 8.: Nein, diesbezüglich wurde eine Sonderregelung geschaffen, die eine anteilige
Förderung dieser Fahrzeuge möglich macht. Ziel war es, durch Erhalt der bereits im
Einsatz befindlichen Taxis ein deutliches Signal für den Ausbau eines entsprechenden
Mobilitätsangebotes zu setzen.
9. Welche Anzahl von Inklusionstaxis sind für 2018 bis 2021 jeweils jährlich geplant?
10. Inwieweit wird bei der Förderung und Projektsteuerung sichergestellt, dass das gesamte Stadtgebiet –
insbesondere aber auch Randbezirke – gleichermaßen profitieren?
Zu 9. und 10.: Die Richtlinie kann und soll lediglich einen Anreiz bieten, um die vom
Senat angestrebten 250 Taxis bis 2021 in den Verkehr zu bringen. Wie viele
Taxiunternehmen sich letztlich in den Jahren 2018 – 2021 entschließen werden, ein
Fahrzeug umzurüsten bzw. zu erwerben, ist ausschließlich eine unternehmerische
Entscheidung der Betriebe.
3
11. In welcher Form werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Taxiunternehmen beschult, wer ist für
die Organisation zuständig und welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung?
Zu 11.: Pro gefördertem Fahrzeug stehen 120,00 Euro für Schulungszwecke zur
Verfügung. Zur Wahrung der unternehmerischen Freiheit der Taxiunternehmen und zur
Vermeidung eines ungerechtfertigten Eingriffs in die wirtschaftlichen Interessen der
Schulungsanbietenden sind durch die antragstellenden Taxiunternehmen lediglich
entsprechend wahrgenommene Schulungsinhalte im Rahmen des Verwendungsnachweises
zu erbringen. Hier ist davon auszugehen, dass sich das Angebot
entsprechender Schulungsinhalte am Markt der Nachfrage anpassen wird.
12. Wie kann gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderungen künftig ohne längere Wartezeiten
mit einem Inklusionstaxi zu und von einem Berliner Flughafen kommen?
Zu 12.: Die Inklusionstaxis sind Bestandteil des gesamten Taxiangebotes in Berlin. Sie
können durch jede interessierte Person im Rahmen des üblichen Bestellvorganges für
Taxis geordert werden. Mit einer zunehmenden Anzahl verfügbarer Taxis einschließlich
verfügbarer Inklusionstaxis erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer verkürzten
Wartezeit auch für Menschen mit und ohne Behinderung u. a. auch zu und von einem
Flughafen.
Berlin, den 22. November 2018
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales