In vielen Berliner #Parks ist #Radeln nicht erlaubt, das ist kaum jemandem bekannt. Die Begründung ist die #Sicherheit der #Fußgänger.
Am Spreeufer entlangradeln und auf dem Weg zur Arbeit die Idylle des Treptower Parks inmitten der Großstadt genießen – das ist verboten. Trotzdem machen es jeden Morgen hunderte Berliner so, die mit dem Rad etwa aus den östlichen Bezirken Richtung Zentrum fahren. Kaum jemand weiß: Im Treptower Park darf man nicht radeln, die Grünfläche muss eigentlich über die Puschkinallee umfahren werden. Derartig unübersichtliche Regelungen gibt es in der ganzen Stadt. Die Folge: Wohl aus Unwissenheit begehen vermutlich hunderttausende Berliner täglich eine Ordnungswidrigkeit.
Zumindest behaupten viele der Radfahrer, die die Promenade täglich nutzen, nichts vom Verbot zu wissen. „Ich fahre hier jeden Tag entlang und habe das Schild noch nie wahrgenommen“, sagt ein älterer Herr, der gerade von der Fahrradbrücke kommt und vor der S-Bahn-Station in den Park abbiegen will. Zu dem Manöver lädt eine breite Rampe ein, die vom Ende der Fahrradbrücke hinunter zur Promenade führt. Tatsächlich steht ein Verbotsschild an der „Grünanlage“. Trotzdem bleibt unklar, ob auch der Weg zur S-Bahn schon zum Park gehört. Das kann teuer werden: Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro ist möglich, in der Regel bleibt es aber bei einer Verwarnung von 20 Euro.
Sicherheit der Fußgänger hat Vorrang
Hektisch versuchen Politiker und Planer, das jüngste Problem am #BER aus der Welt zu schaffen. Damit der #Zeitplan nicht noch weiter aus dem Ruder gerät, muss rasch eine Lösung gefunden werden, die alle Beteiligten überzeugt. Doch bislang ist ungewiss, ob dem #Flughafen-Aufsichtsrat am kommenden Freitag eine Einigung präsentiert werden kann. Spätestens im Mai müsste eine Entscheidung fallen, sagte Flughafenchef Karsten #Mühlenfeld der Berliner Zeitung. Dann wäre es noch möglich, den Flughafen wie geplant 2017 zu eröffnen.
Wer die #Pannengeschichte des BER kennt, dem wird das Thema bekannt vorkommen. Erneut geht es darum, wie bei einem Brand Rauch abgeleitet werden soll. Wie berichtet ist diesmal eine wichtige Schnittstelle im Fokus – zwischen dem Terminal und dem Bahnhof, der darunter liegt. Jeweils für ihren Bereich haben die Bahn und die Flughafengesellschaft Pläne erarbeitet.
Doch ob beide zueinander passen, wurde lange nur am Rand behandelt. Jetzt drängt die Zeit – und endlich wird intensiv diskutiert.
Wochenlange Verzögerung droht
Die Aufgabe lautet: Beide Planungen müssen miteinander verbunden werden – und zwar so, dass das #Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald davon überzeugt ist, dass es den Anforderungen an die #Sicherheit genügt. Erst dann will es den fünften #Nachtrag zur #Baugenehmigung, den die Flughafengesellschaft Mitte Februar beantragt hat, genehmigen. Diese Genehmigung ist erforderlich, um die Entrauchungsanlage umzubauen.
Derzeit ist aber offenbar noch Überzeugungsarbeit nötig. Das Amt bemängelt, das die bisherigen Pläne nicht alle Szenarien abdecken würden. Zwar wurde Anfang April bei einem Treffen, an dem auch das Eisenbahn-Bundesamt teilnahm, ein möglicher Weg aus dem Dilemma entworfen. „Ein Lösungsvorschlag liegt auf dem Tisch“, bestätigte Flughafenchef Mühlenfeld. Aber eine Einigung steht bisher noch aus.
Dem Vernehmen nach gibt es in der Behörde Bestrebungen, dass alle Daten durchgerechnet werden müssen. Sie fordert für alle denkbaren Eventualitäten Nachweise, dass die Sicherheit gewährleistet ist.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Trifft es zu, dass Veranstalter von Sportver- anstaltungen dazu aufgefordert werden, auf eigene Kosten #Gutachten bezüglich der #Sicherheit und der #Statik von #Brücken erstellen sollen, wie es im Fall der Veranstaltung
„Lauf der Sympathien“ und der Carl-Schurz-Brücke ge- schehen ist, obwohl eine solches Gutachten im Verant- wortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung wäre und wenn ja, wie begründet der Senat diese Verfahrensweise?
Frage 2: Aus welchen Gründen ist die genannte Brü- cke nur im Rahmen einer Laufveranstaltung gefährdet, nicht aber im alltäglichen Betrieb und wenn eine Gefähr- dung besteht, warum wird die entsprechende Brücke nicht gesperrt?
Antwort zu 1 und 2: Es gilt das Berliner Straßenge- setz, nachdem der Veranstalter von Sportveranstaltungen die öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen will. Brücken werden auf Grundlage der Regel- werke generell nur für den regulären Verkehr bemessen. Laufveranstaltungen, mit der damit verbundenen dynami- schen Beanspruchung der Brücken, stellen hinsichtlich der Schwingungsanfälligkeit einen Sonderlastfall dar. Dieser ist durch die Regelbemessung nicht abgedeckt. Es können Mehrbelastungen der Brücken bis zum vierfachen gegenüber den üblichen Nutzlasten durch eine dynami- sche Läufermasse auftreten. Insofern stellt die Sondernut- zung durch den Sportveranstalter eine höhere Belastung als der alltägliche Betrieb dar. Betroffen sind insbesonde- re Fußgängerbücken. Durch den Veranstalter als Verursa- cher ist bei vorab als kritisch eingeschätzten Brücken die Unbedenklichkeit zu untersuchen und nachzuweisen, sofern diese nicht bereits vorliegt bzw. auf Grund der zu erwartenden Läufersituation von vornherein ausgeschlos- sen werden kann. „Gutachten“/Nachweise bezüglich der
„alltäglichen“ Verkehrssicherheit für den Gemeinge- brauch von Brücken sind hoheitliche Aufgabe und werden vom Veranstalter ausdrücklich nicht gefordert. „Gutach- ten“/Nachweise von Sonderlastfällen wie zum Beispiel für Laufveranstaltungen liegen dagegen nicht im Verant-
wortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt. Eine Sperrung/ Einschränkung eines Bauwerkes für den regulären Betrieb kann nicht mit ei- nem gegebenenfalls nicht nachweisbaren Sonderlastfall begründet werden.
Frage 3: Inwiefern soll das unter 1. genannte Vorge- hen bei zukünftigen Veranstaltungen zum Regelfall wer- den?
Antwort zu 3: Das unter 1. genannte Verfahren ist der Regelfall im Zusammenhang mit Anhörungen zu Veran- staltungen im Zuge von Sondernutzungen. Eine Ausnah- me für Veranstalter von Sportveranstaltungen sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Frage 4: Geht der Senat davon aus, dass alle betroffe- nen Veranstalter von Laufveranstaltungen die Gutachter- kosten aus wirtschaftlichen Gründen selbst erbringen können; wenn nein, welche Unterstützung bezüglich der Kosten könnten die Veranstalter von Sportveranstaltun- gen dann für solche Gutachten seitens des Senats erwar- ten?
Antwort zu 4: Antragsteller für Veranstaltungen sind zumeist eingetragene Vereine sowie Wirtschaftsunter- nehmen, deren finanzielle Möglichkeiten nicht bekannt sind. Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Kostentra- gung für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Laufveranstaltungen oder sonstigen Sportveranstal- tungen sieht das Berliner Straßengesetz einschließlich deren Ausführungsvorschriften nicht vor.
Berlin, den 23. März 2016
In Vertretung Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)
Mehr #Personal, größere #Fahrzeuge
Mit maximalem Personal- und Fahrzeugeinsatz wird die BVG in den kommenden
Tagen dafür sorgen, die Auswirkungen des erneuten #Lokführerstreiks bei der
Deutschen Bahn (DB) so gering wie möglich zu halten. Am Dienstag haben die
Betriebsleiter der Bereiche #U-Bahn, #Straßenbahn und #Bus gemeinsam mit den
Abteilungen für #Fahrgastservice und #Sicherheit bereits eine ganze Reihe von
Maßnahmen beschlossen. Weitere Möglichkeiten zur Entlastung werden noch
geprüft. Im Einzelnen ist bisher folgendes geplant:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Betriebsbereiche werden – zum Teil
auf freiwilliger Basis – zusätzlich für die Fahrgastinformation und den Service
eingesetzt. Auch Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung verstärken
die Teams. Beispielsweise an den Bushaltestellen am Bahnhof
Zoologischer Garten wird der Personaleinsatz gegenüber den vergangenen
Streiks noch einmal deutlich erhöht. Auf allen wichtigen Umsteigeknoten
werden Fahrgäste kompetente Ansprechpartner finden, die ihnen helfen,
trotz Streiks ihr Ziel zu erreichen.
Auf den Straßenbahnlinien M5, M6, M8 und 27 fahren auf jeweils mehreren
Umläufen längere Züge. Alle nicht sicherheitsrelevanten internen Ausund
Weiterbildungen werden bei der Straßenbahn auf die Zeit nach dem
Streik verschoben, um die größtmögliche Zahl von Fahrerinnen und Fahrern
einzusetzen.
Wie bereits bei den vergangenen Streiks werden in den U-Bahn-
Werkstätten maximal verfügbare Arbeitskapazitäten auf freiwilliger Basis
im Rahmen der flexiblen Arbeitszeiten der Mitarbeiter generiert. Ziel
ist es, beschädigte Wagen schnellstmöglich wieder in den Linieneinsatz
zu bringen. Bei den vergangenen Streiks waren vor allem Türstörungen
gehäuft aufgetreten, weil Fahrgäste gewaltsam den Schließvorgang
blockiert hatten. Bei den älteren U-Bahn-Baureihen lassen
sich die Türen nicht einzeln ansteuern, sodass Wagen mit Türstörungen
aus Sicherheitsgründen sofort aus dem Verkehr gezogen werden
müssen.
Bei Bus und U-Bahn können operativ einzelne Linien zeitweise mit zusätzlichen
Fahrzeugen verstärkt werden. Die Leitstellen entscheiden
dies situationsabhängig. Die U-Bahner der BVG kooperieren eng mit
der Tochterfirma Berlin Transport (BT), um auch beim Fahrereinsatz
möglichst flexibel reagieren zu können.
Zum Karneval der Kulturen am Pfingstwochenende verstärkt die UBahn
vor allem in den Abendstunden zusätzlich ihr Angebot auf den
Linien U12 und U6, am Pfingstsonntag auch auf der U7 und U8.
Einzelheiten zum BVG-Angebot zum Karneval der Kulturen entnehmen
Sie bitte der Information der BVG-Leitstelle im Anhang.
Von 895 #Eisenbahnbrücken in der Hauptstadt sind 90 so #marode, dass sich eine #Sanierung gar nicht mehr lohnt. Und weitere 138 haben erhebliche #Schäden. Die #Sicherheit soll aber garantiert sein. Berlin ist stolz auf seine Brücken. Zumindest bei der Zahl der Bauwerke liegt die Stadt ganz vorn. Doch aus der Lust ist eine Last geworden. Im Frühjahr war bekannt geworden, dass von 1102 Straßenbrücken, für die das Land zuständig ist, 26 nur noch eingeschränkt genutzt werden können, weil sie marode sind. Und jetzt muss die Bahn nach einer Anfrage der Grünen im Bundestag eingestehen, dass von ihren 895 Eisenbahnbrücken gleich 90 so gravierende Schäden haben, dass eine Instandsetzung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr sinnvoll sei. Weitere 138 Bauwerke hätten umfangreiche Schäden. Bei diesen sei zwar eine Reparatur möglich, doch deren Wirtschaftlichkeit müsse erst geprüft werden. Die Sicherheit sei aber stets gewährleistet, versichert die Bahn. Die Brücken würden mindestens alle …
Nur noch 170 Tage sind es bis zur #Eröffnung des #Hauptbahnhofes und des #Nord-Süd-Tunnels am 28. Mai 2006. Die Lichter in der riesigen Halle des neuen Berliner Hauptbahnhofs gingen derweil schon an – probehalber und für neugierige Journalisten. Selbst die Signale auf den #Bahnsteigen standen auf „grün“, die Uhren auf „12“, der Bau erweckte den Eindruck, als sei es 5 vor 12, obwohl noch sechs Monate Zeit sind. Doch es ist noch jede Menge zu tun, die #Bauarbeiten liegen aber voll im Zeitplan.
Noch fühlen sich 98 Prozent der #Fahrgäste bei der #S-Bahn tagsüber auf den Bahnhöfen sicher; nachts sind es immerhin noch 71 Prozent. Diese #Umfrage-Werte, auf die die S-Bahn stolz ist, könnten sich demnächst ändern, denn etwa gut die Hälfte der 164 Stationen wird in Zukunft ohne #Personal sein. Bei der U-Bahn hatte der Abzug der #Zugabfertiger das subjektive #Sicherheitsgefühl der Fahrgäste verschlechtert. Der Vandalismus und auch die Zahl der #Einbrüche in Kioske haben zugenommen.
Frau M. hat einen Platz gefunden, der Zug fährt an – in dem Moment schießt ihr siedendheiß durch den Kopf, dass sie eine ihrer Taschen auf einer #Bahnsteigbank stehen ließ. Was tun? Notbremse? Handy – aber wen anrufen? #Zugbegleiter – vielleicht kann er ja…?
Frau M. hetzt los. Ein paar Schritte später baumelt die vermisste Tasche vor ihrer Nase, dahinter lächelt der Zugbegleiter. Wie das? Hat er beobachtet, dass sie das #Gepäckstück vergaß? Er nicht – aber seine #Kollegin von der #3-S-Zentrale. Kurze Beschreibung der Vergesslichen per Funk und das Problem ist keins mehr.
Der #U-Bahn-Verkehr war am Freitag erneut nach einer #Panne unterbrochen. Wegen eines Defekts in der #Stromversorgung fuhren auf der Linie #U8 zwischen #Osloer Straße und #Jannowitzbrücke zwischen 6.20 Uhr und 6.50 Uhr keine Züge. Während die meisten Fahrgäste in Busse umsteigen konnten, mussten die Insassen eines Zuges 20 Minuten im Tunnel ausharren, ehe die Fahrt weiterging. Erst am Mittwoch war der Verkehr auf der #U9 fünfeinhalb Stunden lang nach einer Panne an einem Zug unterbrochen. Während die BVG darin einen „dummen Zufall“ sieht, führen Kritiker die technischen Störungen auch auf den rigiden #Sparkurs der BVG zurück, der vom Senat verordnet worden ist.
Vor einem Jahr hat das neugegründete #Bahnhofsmanagement der #S-Bahn Berlin GmbH 136 S-Bahnhöfe vom Eigentümer DB #Station&Service in eigene Regie übernommen. punkt 3 hat darüber informiert.
Ziel war die schnelle und kosteneffiziente #Instandhaltung der Stationen. Dass die Fahrgäste die Verbesserung von #Sauberkeit und #Funktionstüchtigkeit der Bahnhöfe registrieren, bezeugen die kontinuierlich besser werdenden Einschätzungen in den #Kundenzufriedenheitsanalysen, die die S-Bahn halbjährlich erstellen lässt.