U-Bahn + Straßenbahn: Land Berlin stockt erneut Leistungsvolumen bei Straßenbahn und U-Bahn auf, aus Senat

www.berlin.de Mit der Bestellung weiterer #zusätzlicher #Verkehrsleistungen bei der BVG setzt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den zweiten Teil des angekündigten #Mehrleistungspakets im #ÖPNV um. Ab dem 24. August 2014 werden bei Straßenbahn und U-Bahn mehr Fahrten in der Hauptverkehrszeit und in den Abendstunden angeboten.

Senator Michael Müller: „Das Mehrleistungspaket, das wir mit der BVG vereinbart haben beinhaltet die Verlängerung der dichten Takte im Berufsverkehr und die erneute Ausdehnung der Angebote in den Abendstunden sowie am Wochenende. Bei der Angebotsgestaltung gehen wir auf die gebietsspezifische Nachfrage ein. Davon profitieren die Fahrgäste im gesamten Stadtgebiet.“ Die steigende Nachfrage des öffentlichen Nahverkehrs in der gesamten Stadt zeichnet sich in den einzelnen Stadtgebieten bzw. auf den einzelnen Linien sehr unterschiedlich aus. Die morgendliche Nachfragespitze verschiebt sich zeitlich weiter nach hinten. Im Gegenzug verlängert sich die Nachmittagsspitze immer weiter in den Abend hinein. Diese beiden Entwicklungen vollziehen sich nicht überall gleich, zum Teil gibt es auch abweichende Bewegungsmuster. Das belegt beispielsweise die starke Zunahme der Nachfrage nach Fahrten im Frühverkehr in den östlichen Stadtgebieten. Deshalb werden ab dem 24. August auf der stark nachgefragten Linie #U5 zusätzliche Fahrten im Frühverkehr angeboten, bei der Linie #U7 wird der dichte Takt weiter in den Vormittag ausgedehnt, und bei der Linie #U2 ist die Taktverdichtung vor allem in der Nachmittagsspitze vorgesehen. Bei der #Straßenbahn wird unter anderem die Linie #M4, die in Berlin die meisten Fahrgäste verzeichnet, deutlich verstärkt. Auf der Linie #12 wird tagsüber fast durchgängig ein 10-Minuten-Takt eingeführt. Noch deutlicher wird die zeitliche Verschiebung beim Blick auf die bestellten zusätzlichen Leistungen im Freizeit- und Abendverkehr. Werktags werden auf zahlreichen Linien die dichten Takte bis 21:15 Uhr verlängert, so zum Beispiel auf der U1, U2, U5 und U8. Am Samstag verkehren viele Linien dann bis teilweise 22:45 Uhr im Fünf-Minuten-Takt. Damit passt sich das ÖPNV-Angebot noch besser an geänderte Ladenöffnungszeiten und an das Freizeitverhalten an. Aufgrund geringerer Fahrgastzahlen wird die Linie U1 morgens zwischen 6:00 und 6:30 Uhr nur noch im Zehn-Minuten-Takt verkehren, die Linie U9 fährt zwischen 6:00 und 7:00 Uhr zukünftig im Fünf-Minuten-Takt. Senator Müller: „Durch die Anpassung werden die zur Verfügung stehenden Landesmittel so effizient wie möglich eingesetzt. Als Aufgabenträger beobachten wir kontinuierlich die Nachfrageentwicklung und prüfen jede Angebotsmaßnahme auf ihren Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge, zum Erreichen der verkehrspolitischen Ziele und natürlich auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.“ Grundsätzlich ist das Bestell- und Leistungsvolumen im Berliner ÖPNV gedeckt. Die jetzt umgesetzten zusätzlichen Leistungen mit einem Bestellvolumen von 2 Mio. Euro im Jahr sind möglich, weil das Berliner Abgeordnetenhaus im Dezember 2013 mehr Mittel für den ÖPNV in der wachsenden Stadt bewilligt hat. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die BVG haben mit dem Mehrleistungspaket gemeinsam ein Konzept entwickelt, um den dringendsten Handlungsbedarf zu identifizieren und vor allem auf den Linien, auf denen die Kapazitätsgrenze bereits erreicht ist bzw. auf denen perspektivisch ein deutlicher Nachfrageanstieg stattfinden wird, schnell Verbesserungen für die Fahrgäste erreichen zu können. Die Umsetzung erfolgt in diesem Jahr in drei großen Schritten. Im April wurden die kurzfristig möglichen Maßnahmen bei Bus und Straßenbahn umgesetzt. Im August folgen die komplexeren Maßnahmen bei U-Bahn und hochfrequentierten Straßenbahnlinien, die einen etwas längeren Planungsvorlauf haben. Weitere Maßnahmen werden im dritten Schritt im Zuge des regulären Fahrplanwechsels im Dezember 2014 umgesetzt.Bilder: Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr + S-Bahn + Regionalverkehr: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (IV) – Auswirkungen auf Straßenverkehr und Regionalverkehr, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie bewertet die Senatsverwaltung bei einer etwaigen #S-Bahnverlängerung bis ins #Falkenhagener Feld die Notwendigkeit, die wichtige Staakener Verkehrsader #Seegefelder Weg kreuzen zu müssen? Frage 2: Sollen hier die #Gleisanlagen eingleisig oder zweigleisig gebaut und genutzt werden? Frage 3: Welche Auswirkungen hat dies für die Frequenz der Verschränkung des Seegefelder Weges mit der Folge des Stopps des Individual-, des Wirtschafts- und des sonstigen #ÖPNV-Verkehrs? Frage 4: Sind #Tunnel- oder #Brückenlösungen in der Diskussion? Antwort zu 1 bis 4: Die konkrete Ausgestaltung zur notwendigen Länge von Gleisanlagen, eine Entscheidung über eingleisige und zweigleisige Abschnitte wird ebenso wie die konkrete Ausgestaltung von Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen erst im Rahmen der weiteren Planungsvertiefung festgelegt. Für eine Kreuzung mit der Seegefelder Straße wird derzeit eine niveaufreie Lösung angestrebt. Frage 5: Wie werden die Fahrgäste nach Meinung der Senatsverwaltung zu möglichen neuen Bahnhöfen (standortgenau) einer etwaigen S-Bahnverlängerung von Spandau ins Falkenhagener Feld gelangen (bitte aufteilen in fußläufig, per ÖPNV, per Auto)? Frage 6: Wie sieht das Zubringerkonzept über den ÖPNV aus, welche Bus-Linien werden aus welchen Bereichen die Fahrgäste zu welchen Bahnhöfen führen? Antwort zu 5 und 6: Der Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 (StEP Verkehr) als verkehrspolitische Strategie des Berliner Senats hat das Ziel gesetzt, eine zukunftsfähige Mobilität für alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins zu gewährleisten. Zur Schaffung eines effizienten und attraktiven ÖPNV-Angebotes muss sich der Senat u. a. an die Vorgaben des Nahverkehrsplanes halten. Er legt verbindliche Standards und Anforderungen hinsichtlich Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit), Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) sowie Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) fest. Sobald ein politischer Beschluss des Senats für die Realisierung einer S-Bahnverlängerung über Spandau hinaus und damit eine Entscheidung für eine Streckenführungsvariante inkl. Bahnhöfe vorliegt, sind die weiteren Planungsschritte zeitnah einzuleiten und damit auch eine Konkretisierung von Zubringerkonzepten und Zuwegungen zu den neuen S-Bahnhöfen. Frage 7: Sind Park & Ride-Parkplätze entlang der etwaigen Strecke realisierbar? Antwort zu 7: Es wird eingeschätzt, dass Park&Ride (P&R) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse aufgrund der hohen Kosten für Grunderwerb, Betrieb und Unterhaltung sowie dem geringen verkehrlichen Nutzen (möglichen Neukundenzuwachs und Entlastung der Straßen vom Individualverkehr) nur sehr begrenzt geeignet und wirtschaftlich tragfähig erscheint. Berlin und Brandenburg orientieren deshalb auf ein für den Berufsverkehr attraktives Angebot, insbesondere im Regional- und S-Bahnverkehr. Für bahnferne Wohnstandorte empfiehlt sich eine Pkw- oder aber auch Fahrradnutzung als Zugang zur nächstgelegenen Schienenstre- cke (falls ein Bus als Zubringer nicht vorhanden ist) und ein möglichst schneller Umstieg auf den öffentlichen Verkehr. D.h. Schnittstellen zwischen PKW und ÖPNV sollten im Land Brandenburg liegen, wo in aller Regel freie Flächen eher verfügbar und finanzierbar sind. Im Berliner Stadtgebiet wird vor allem die Kombination von Fahrrad und ÖPNV im Rahmen eines Investitionsprogramms mit BVG und S-Bahn gefördert. Im StEP Verkehr ist darüber hinaus vorgesehen, zusammen mit Brandenburg das Thema P&R konzeptionell zu überprüfen. Frage 8: Wie wird die Senatsverwaltung den zu erwartenden Parkplatzsuchverkehr in den Wohngebieten rund um die Bahnhöfe verhindern? Antwort zu 8: Es wird auf die Antwort zu 5 und 6 verwiesen. Frage 9: Hält die Senatsverwaltung die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung/Parkraummanagement für ein sinnvolles Mittel? Antwort zu 9: Der StEP Verkehr empfiehlt die schrittweise Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf alle innerstädtische Zielgebiete des Pkw-Verkehrs mit starker Parkraumnachfrage sowie die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete. Potenzielle Erweiterungsgebiete sind vor allem die hoch verdichteteten und nutzungsgemischten Stadtteile und Quartiere. Die Erfahrungen in Berlin haben gezeigt, dass die Parkraumbewirtschaftung deutlich zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Wohnsituation beitragen kann: – Bewohnerinnen und Bewohner finden leichter einen Parkplatz, – bessere Zugänglichkeit für Kundinnen und Kunden und Besucherinnen und Besucher, – weniger Parksuchverkehr, – Dämpfung des Pkw-Zielverkehrs von Beschäftigten, weniger Dauerparker. Die Bezirke treffen die Entscheidung über die Einführung der Parkraumbewirtschaftung auf der Grundlage von detaillierten Untersuchungen zur Parkraumsituation und zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Frage 10: Welche Auswirkungen auf die Relevanz, zum Beispiel Qualität und Quantität der Regionalbahnhalte, der Bahnhöfe Albrechtshof und Staaken wird durch die mögliche Verlängerung der S-Bahn im Einzugsbereich gesehen? Antwort zu 10: Regionalverkehr und S-Bahnverkehr bedienen überwiegend ein unterschiedliches Kundenpotential. Die Regionalbahnstrecke im Zuge der Hamburger Bahn aus dem Land Brandenburg führt bis zum Bahnhof Spandau und dann weiter zur Berliner Innenstadt. Der Berliner Regionalverkehr ist durch weitere Reiselängen (gegenüber der S-Bahn) und eine sehr hohe Auslastung durch die Brandenburger Pendler geprägt. Eine Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus in Richtung Westen dient der Beseitigung der bestehenden Anbindungsdefizite im westlichen Spandau und bietet eine weitere direkte Verbindung für die Spandauer Einwohnerinnen und Einwohner bis in die Berliner Innenstadt. Frage 11: Wie begegnet der Senat der vielfach geäußerten Befürchtung, dass die Taktdichte der Regionalbahn bei Engpässen wegen des priorisierten Fernverkehrs verringert werden könnte? Antwort zu 11: Der Netzbetreiber muss die Bestellungen von Zugleistungen entsprechend den Regelungen des Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG) und der Eisenbahninfrastruktur- Benutzungsverordnung (EIBV) annehmen und bearbeiten. Dies betrifft auch den Eisenbahnregionalverkehr. Bei absehbaren Engpässen müssen die Bestimmungen des AEG und der EIBV berücksichtigt werden. Der Senat nutzt dabei alle sich bietenden Möglichkeiten, damit die von ihm gemeinsam mit dem Land Brandenburg bestellten Leistungen des Eisenbahnregionalverkehrs in gewünschter zeitlicher Lage, Umfang und Qualität gefahren werden können. Berlin, den 1. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2014)

Tarife: ÖPNV-Seniorentickets in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Seniorentickets (#VBB-Abo #65plus) werden pro Jahr für die Nutzung des #ÖPNV in Berlin verkauft?

Antwort zu 1: Das VBB1-Abo 65plus wird nicht für eine räumliche Gültigkeit nur in Berlin angeboten, sondern für das gesamte VBB-Tarifgebiet (Länder Berlin und Brandenburg). Im Juni 2014 waren über 82.000 Seniorinnen und Senioren im Besitz dieses Angebots, das bei der S-Bahn Berlin oder der BVG erworben wurde. Seit dem Start des VBB-Abo 65plus im April 2009 haben sich damit die Abonnenten in diesem Segment nahezu verdoppelt. Frage 2: In welcher Höhe wird dieses Ticket-Angebot subventioniert (Angabe bitte auch pro Ticket)? Antwort zu 2: Die Ausgestaltung der Tarife für den öffentlichen Personennahverkehr liegt in der alleinigen unternehmerischen Verantwortung der Verkehrsunternehmen. Bei dem VBB-Abo 65plus handelt es sich nicht um einen bezuschussten „Sozialtarif“. Vielmehr ist dieses Tarifangebot von den Verkehrsunternehmen kaufmännisch kalkuliert worden, so dass keine Mindereinnahmen entstehen. Für diese Zeitkarte muss das Land Berlin also keine zusätzlichen Ausgleichszahlungen leisten. Frage 3: Warum wird das Seniorenticket nicht grundsätzlich an alle Senioren verkauft, sondern ist an das Mindestalter von 65 Jahren gekoppelt? Antwort zu 3: Eine zum VBB-Abo 65plus durchgeführte Marktforschung hat ergeben, dass dieses Angebot nur kostenneutral angeboten werden kann, wenn es ausschließlich von Fahrgästen erworben werden kann, die mindestens 65 Jahre alt sind. 1 VBB = Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Der Nachweis für die Berechtigung zur Nutzung des VBB-Abos 65plus soll zudem so einfach wie möglich sein. Der Eintritt in den Ruhestand ist heute aber sehr flexibel. Daher hat man sich auf eine feste Altersgrenze verständigt. Nur dadurch ist ein unbürokratisches und einfaches Antragsverfahren möglich. Auch bei anderen Verkehrsverbünden gibt es überwiegend eine klare Altersgrenze für die Seniorentickets. Frage 4: Wie reagiert der Senat auf die Problematik, dass Senioren mit 63 keine Möglichkeit haben rabattierte ÖPNV-Tickets zu erwerben? Antwort zu 4: Es stehen weitere umfangreiche Angebote des VBB-Tarifs im Bar- und Zeitkartensegment zur Verfügung. Falls die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Berlin-Ticket S (Sozialticket) erworben werden. Mit der 10-Uhr-Karte steht für den Tarifbereich Berlin (AB, BC oder ABC) ein gegenüber der normalen VBB-Umweltkarte rabattiertes Zeitkartenangebot für alle Fahrgäste zur Verfügung. Dieses Zeitkartenangebot ist für die Berliner Teilbereiche AB und BC preislich sogar günstiger als das VBB-Abo 65plus. Frage 5: Warum gibt es keine anderen Ticketformen für Senioren z.B. Tageskarten oder Monatskarten ohne Abonnement? Antwort zu 5: Zusätzliche Angebote wie Einzelfahrausweise speziell für Seniorinnen und Senioren würden nicht nur eine Konkurrenz zum Angebot des VBB-Abos 65plus darstellen und damit ggf. unwirtschaftlich machen sondern gleichzeitig auch das Tarifangebot verkomplizieren. Das VBB-Abo 65plus kann nur deshalb so günstig angeboten werden (571,00 € mit jährlicher Abbuchung, das entspricht 47,58 € im Monat), da es nur im Abonnement für den gesamten Verbundraum angeboten wird. Mit einer räumlichen oder zeitlichen Differenzierung bzw. mit Einführung von spezifischen konkurrenzierenden Produk- ten könnte das VBB-Abo 65plus nicht mehr in seiner heutigen attraktiven Ausprägung und nicht mehr zu dem günstigen Preis angeboten werden. Einige Seniorinnen und Senioren würden dann zur normalen VBBUmweltkarte als Monatskarte ohne Abonnementbindung bzw. zu Einzelfahrausweisen wechseln. Entsprechend der spezifischen Mobilitätsoptionen dieser Altersgruppe würde dieser Kundenkreis dann den ÖPNV tendenziell weniger in Anspruch nehmen und dabei auf Fahrten ganz verzichten oder sogar den Pkw nutzen. Mit Wegfall der Kundenbindung, die mit dem Abonnement beim VBB-Abo 65plus gegeben ist, würde die Mobilität der Seniorinnen und Senioren geschwächt und dem ÖPNV weniger Einnahmen zufließen. Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, damit Senioren grundsätzlich in den Genuss von rabattierten ÖPNV-Tickets kommen? Antwort zu 6: Es wird auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5 verwiesen. Berlin, den 10. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2014)

Cottbus + Bahnhöfe + Straßenbahn: Cottbus bekommt 290 neue Parkplätze direkt am Hauptbahnhof – Was hat der Straßenbahn- und Busverkehr davon?

Seit dem 21. Juli 2014 hat #Cottbus eine Stein- und Asphaltwüste mehr. 1,6 Hektar groß ist sie und liegt in allerbester Innenstadtlage – direkt am #Hauptbahnhof. 1,3 Millionen Euro hat die Anlage des neuen #P&R-Parkplatzes mit 290 Plätzen in der Cottbuser Innenstadt gekostet (in dieser Summe sind auch Kosten für eine neue #Buswendeschleife und den Abriß eines Plattenbaus enthalten). Der #DBV kritisiert den Bau als wenig hilfreich für den Erhalt des Cottbuser Straßenbahn- und Busverkehrs. Die #ÖPNV-Linien haben nicht gerade unter einer wachsenden Nachfrage durch Fahrgäste zu leiden. Eher das Gegenteil ist der Fall. So werden die 290 neuen Abstellplätze nicht dazu beitragen, dass die Bewohner aus Cottbus und seiner unmittelbaren Umgebung das Auto außerhalb der Innenstadt stehen lassen und mit #Straßenbahn und Bus zum Hauptbahnhof oder in die Innenstadt fahren. Der Parkplatz soll Teil eines „klimagerechten Mobilitätsverkehrszentrums“ werden. Wie bitte? Was soll daran klimagerecht sein, eine (noch!) bestens mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossene Fläche zuzupflastern und damit einer sinnvolleren Nutzung zu entziehen? Gibt es für Cottbus als schrumpfende Stadt wirklich keine Nutzungsalternative – z. B. Wohnungsbau? Es ist absehbar, dass es in den kommenden Jahren immer schwieriger wird, den an den Stadträndern wohnenden Menschen eine ausreichende Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, Schulen, Einkaufen, Mobilität) zur Verfügung zu stellen. Warum wird unter dem Stichwort „Stadtumbau“ nicht die Wohnbebauung in der Innenstadt – wie hier am Hauptbahnhof – verdichtet, um den Verzicht aufs Autofahren zu erleichtern? Der neue Parkplatz führt einzig dazu, dass Pendler aus der Stadt und der unmittelbaren Umgebung mit ihrem eigenen Auto noch problemloser und attraktiver zum Bahnhof kommen. Die Tatsache, dass das Parken hier für Jedermann kostenlos ist, kritisiert der DBV. Die Kostenfreiheit des Parkens sollte nur für die Nutzer gelten, die anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterfahren. Alle anderen sollten für dieses Angebot wenigstens einen symbolischen Preis zahlen, der dann in die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs zurückfließt. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Kunden des Personen- und Güterverkehrs. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Bus + Radverkehr + S-Bahn: Karlshorst-Ost und Carlsgarten an den ÖPNV anschließen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie bewertet der Senat die Erreichbarkeit der neuen Wohngebiete in #Karlshorst-Ost und Am #Carlsgarten mit Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV)? Frage 2: Sieht der Senat Handlungsbedarf für eine Neustrukturierung der Buslinie 296, um die neuen Wohngebiete adäquat anzubinden? Wenn ja, welche Veränderungen sind geplant? Antwort zu 1. und 2.: Die neu entstandenen bzw. entstehenden Wohngebiete „Am Carlsgarten“ sowie am östlichen Rand des Ortsteils Karlshorst werden über den S-Bahnhof Karlshorst (S-Bahn-Linie S3) sowie die Haltestellen der Buslinie 296 im Bereich der Zwieseler Straße und Rheinsteinstraße an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Aufgrund der räumlichen Lage dieser Wohngebiete am Randbereich der Siedlungsflächen und der stellenweise nicht gegebenen Befahrbarkeit der umliegenden Wohngebietsstraßen für den Busverkehr weisen Teile der Wohngebiete größere Luftlinienentfernungen von bis zu rund 700 bzw. 900 m bis zur nächstgelegenen Haltestelle bzw. Bahnhof auf. Die in den aktuellen Eckpunkten des Nahverkehrsplanes des Landes Berlin vorgegebenen Erschließungsstandards sehen u. a. vor, dass eine Luftlinienentfernung von der Siedlungsfläche zur nächstgelegenen Haltestelle von maximal 400 m bei hoher Nutzungsdichte bzw. 500 m bei niedriger Nutzungsdichte für 96 % der Einwohnerinnen und Einwohner Berlins einzuhalten ist. Dies bedeutet aber auch, dass für einen Teil der Siedlungsflächen in Berlin größere Entfernungen zur nächsten Haltestelle beispielsweise aufgrund der räumlichen Lage (z. B. umliegende Gewässer und Wälder, ungünstige Einbindung in die ÖPNVNetzstruktur), straßenseitiger Einschränkungen aber auch aufgrund einer erwartbar sehr geringen Nachfrage akzeptiert werden können. Die Einhaltung der Erschließungsstandards setzt somit auch entsprechende Siedlungs- und Verkehrsnetzstrukturen voraus. Investoren und Bezirke sind daher aufgefordert, bei der Planung und Realisierung von Gebieten die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine adäquate ÖPNV-Erschließung (u. a. Bauflächen möglichst innerhalb bestehender Einzugsbereiche des ÖPNV oder möglichst gute Integrierbarkeit in bestehende Netzstrukturen, Bereitstellung bustauglicher Straßenverbindungen) zu berücksichtigen. Andernfalls können die Erschließungsstandards im Einzelfall nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohen Mehrkosten eingehalten werden. In den benannten Wohngebieten kann der Toleranzwert von 500 m nur für einen Teil der Siedlungsfläche eingehalten werden. Das Wohngebiet „Am Carlsgarten“ weist im nordwestlichen Bereich der Anlage eine gute fußläufige Erreichbarkeit des S-Bahnhofs Karlshorst auf. Im südöstlichen Randbereich der Wohnanlage treten jedoch größere Entfernungen zum S-Bahnhof auf, die Erschließungsvorgaben werden hier verfehlt. Die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Busverkehr sind hier jedoch nicht vollständig gegeben. Zudem wäre aufgrund der isolierten räumlichen Lage des Wohngebiets zwischen Anlagen der Trabrennbahn, Bahnanlagen sowie Waldflächen für das Wohngebiet keine sinnvolle Integration in die bestehende ÖPNV-Netzstruktur möglich. Eine Stichfahrt des ÖPNV in das Wohngebiet würde beträchtliche Mehrkosten verursachen, jedoch aufgrund der geringen Bebauungsdichte nur sehr gering nachgefragt werden. In Anbetracht der infrastrukturellen Einschränkungen, der räumlichen Lage des Wohngebiets, dem großen Aufwand zur vollständigen Erschließung und der erwartbaren geringen Nachfrage sieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt somit für diesen Bereich derzeit keine Möglichkeit eine zusätzliche ÖPNVErschließung einzurichten. Die geplanten Siedlungsflächen im Bereich Karlshorst- Ost werden großteils bereits durch die Buslinie 296 entsprechend der Standards erschlossen. Im Zuge der ab dem 27.4.2014 umgesetzten Mehrleistungen, die mit den vom Abgeordnetenhaus bewilligten zusätzlichen Mitteln bei der BVG bestellt wurden, wurde die Linie 296 von Montag bis Freitag vormittags und nachmittags im Abschnitt zwischen U-Bahnhof Tierpark und S-Bahnhof Karlshorst auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet, um auf die zusätzliche Nachfrage der dort entstehenden neuen Wohnbebauung zu reagieren. Darüber hinaus wurde die Betriebszeit auf diesem Linienabschnitt an allen Wochentagen bis 23:00 Uhr ausgedehnt. Der Bebauungsschwerpunkt dieses Gebiets im Bereich der ehemaligen Kasernengebäude ist daher nach Einschätzung des Senats gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Bei Realisierung von Wohnbauvorhaben im südlichen Bereich des Gebiets bis zur Wiesengrundstraße würden jedoch teilweise größere Luftlinienentfernungen zur nächsten Haltestelle entstehen. Der Aufgabenträger wird daher gemeinsam mit der BVG die zukünftige Entwicklung im Wohngebiet vor dem Hintergrund der geplanten Neubauprojekte weiterhin beobachten. Bei entsprechendem Bedarf werden mögliche Angebotsanpassungen geprüft. Für eine Änderung des Linienwegs müssen jedoch die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Busverkehr vorliegen. Derzeit sind diese im umliegenden Straßennetz nicht vollständig gegeben. Frage 3: Ist eine Verlängerung beziehungsweise Verlegung der Buslinien 296 und 396 umlaufneutral möglich, um eine gute Erschließung zu gewährleisten? Wenn nein, wie viel würde der Mehraufwand im Jahr kosten? Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine Verlängerung bzw. Verlegung der Linien 296 und 396 ist umlaufneutral nicht möglich. Ein Mehraufwand kann derzeit nicht bestimmt werden, da wesentliche Parameter wie Streckenführung und Betriebszeit nicht bekannt sind.“ Frage 4: Wurde bei der Planung der neuen Wohngebiete und Anlage der Straßen eine spätere Einbindung eines Linienbusses, in Bezug auf Straßenbreite und Haltestellenanlagen, berücksichtigt? Antwort zu 4.: Die Straßen zur Erschließung der neuen Wohngebiete gehören nicht zum übergeordneten Straßennetz von Berlin. Die Zuständigkeit für diese Straßen liegt beim Bezirk Lichtenberg. Zu den Details der Planung und Gestaltung dieser Straßen kann der Senat daher keine Aussage treffen. Frage 5: Werden zusätzliche Fahrradabstellplätze am S-Bahnhof Karlshorst errichtet, um dem zu erwartenden Mehrbedarf gerecht zu werden? Antwort zu 5.: Im Rahmen des Förderprogrammes zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen an Berliner SBahnhöfen wurden im Jahr 2013 an den östlichen Bahnhofszugängen in der Stolzenfelsstraße und Am Carlsgarten 104 überdachte Fahrradabstellplätze errichtet. Mit der im Jahr 2003 hergestellten überdachten Anlage am westlichen Bahnhofszugang in der Stolzenfelsstraße (172 Fahrradabstellplätze) steht derzeit ein ausreichendes und attraktives Angebot zur Verfügung. Weitere erforderliche Bedarfsanpassungen an die künftigen Entwicklungen sind möglich und prüfbar. Frage 6: Welche Kriterien, die für die Mehrbestellung von Verkehren im Rahmen der wachsenden Stadt für neue Wohngebiete gelten, liegen der Konzeption des Nahverkehrsplans zu Grunde? Antwort zu 6.: Für das ÖPNV-Angebot für neue Wohngebiete gelten die gleichen Standards des Nahverkehrsplanes wie für bestehende Siedlungsflächen im Land Berlin. Im Hinblick auf die Mehrbestellung von Verkehren im Rahmen der wachsenden Stadt sind hierbei insbesondere die geltenden Erschließungs- sowie Kapazitätsstandards von Relevanz. Dies gilt sowohl bei einer merklichen Nachverdichtung im Bestand als auch für die Ausweisung von neuen Baugebieten. Hieraus resultiert zum einen der Bedarf für Taktverdichtungen im bestehenden Netz, um Kapazitätsengpässe zu vermeiden bzw. zu verringern. Bei neuen Siedlungsflächen außerhalb des Einzugsbereiches des bestehenden ÖPNV-Angebotes entstehen zudem zusätzliche Erschließungsaufgaben, hierfür sind Anpassungen der Linienführung bzw. Betriebszeitenausweitungen bei bisherigen Ergänzungsangeboten zu prüfen. Das Ziel der bereits umgesetzten und künftig geplanten Angebotsmaßnahmen im Rahmen der wachsenden Stadt ist es, die geltenden Erschließungs- und Kapazitätsstandards auch weiterhin stadtweit einzuhalten bzw. eine Verschlechterung bei deren Erfüllung zu vermeiden. Aufgrund der nur begrenzt verfügbaren finanziellen Mittel gilt hierbei weiterhin der allgemeine Planungsgrundsatz, dass das ÖPNV-Angebot der vorhandenen Fahrgastnachfrage möglichst gut entsprechen sollte, sodass die begrenzten Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass prioritär Maßnahmen umgesetzt werden, von denen eine hohe Zahl an Fahrgästen profitiert. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass – wie oben dargestellt – beispielsweise aufgrund fehlender infrastruktureller Voraussetzungen nicht jedes neue Wohnbauvorhaben entsprechend der Standards angebunden werden kann. Aufgrund der begrenzten Mittel- und Fahrzeugverfügbarkeit können zudem nicht alle Linien und Zeiträume, zu denen Bedarf für zusätzliche Kapazitäten besteht, bei den zeitnahen Mehrbestellungen berücksichtigt werden. Berlin, den 22. Mai 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2014)

Regionalverkehr: Ein Zug schreibt Geschichte: 20 Jahre RE1 VBB-Regionalkonferenz „Oderland-Spree“ in Fürstenwalde

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/7015210/bbmv20140526.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 26. Mai 2014) In #Fürstenwalde (Spree) wurde heute mit einem Festakt das #20jährige #Jubiläum der bundesweit ersten #Regional-Expresslinie – der #RE1 – gefeiert. Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger, der Vorsitzende der DB Regio Nordost, Dr. Joachim Trettin, die Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB), Susanne Henckel und der Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde Hans-Ulrich Hengst würdigten die Einführung RE1 als eine Erfolgsgeschichte. In der anschließenden VBB-Regionalkonferenz informierte der VBB über die Entwicklungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) in Berlin und Brandenburg und speziell in der Region Oderland-Spree. 20 Jahre RE1 Bei seiner Jungfernfahrt war er noch mintgrün und befuhr die Strecke von Frankfurt (Oder) bis Berlin Ostbahnhof (damals noch Berlin Hauptbahnhof). Heute ist er rot, fährt auf der Stadtbahnstrecke mitten durch Berlin und nach Westen über die Brandenburger Landesgrenzen hinaus bis nach Magdeburg und kann auf einen rasanten Anstieg der Fahrgastzahlen zurückblicken. Der RE 1 war der erste Zug des Typs Regional-Express und ist bis heute die wichtigste Pendler-Verbindung in Berlin-Brandenburg. Seit 1994 haben sich die Fahrgastzahlen mehr als verzehnfacht: 45.000 Menschen fahren täglich mit dem RE1. Inzwischen hat sich die Idee der schnellen Nahverkehrszüge, die im regelmäßigen Takt Metropolen und regionale Zentren verbinden, bundesweit durchgesetzt. Ein Zug schreibt Geschichte Erst mit dem Bummelzug bis nach Erkner, dann mit der S-Bahn weiter nach Berlin. Anfang der 1990er-Jahre brauchte man für die 81 Kilometer von Frankfurt (Oder) in die Hauptstadt in der Regel noch rund zwei Stunden. Heute sind Reisende etwa halb so lang unterwegs – mit dem RE1. Am 27. Mai 1994 gab der damalige brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe das Startsignal für die Jungfernfahrt des ersten Regional-Express. Erst mit der Sanierung der Berliner Stadtbahn 1998 konnten die Regional-Express-Züge, nun klimatisiert, luftgefedert und für Tempo 160 ausgelegt, weiter durch die Berliner City bis nach Potsdam, Brandenburg und Magdeburg fahren. Die seit Dezember 2012 eingesetzten Regional-Express-Züge haben durch die Ausschreibung im Wettbewerb in Sachen Bequemlichkeit und Funktionalität noch einmal zugelegt: Grundsätzlich wird jeder Zug von einem Kundenbetreuer begleitet, so dass die Fahrgäste jederzeit einen Ansprechpartner haben. Mit barrierefreien Einstiegen in der Zugmitte, mehr Sitzplätzen mit mehr Beinfreiheit, Steckdosen auch in der 2. Klasse und Klimaanlagen werden hier verbundweite Standards moderner, schneller Züge umgesetzt. Möglich wurde dieses Erfolgsmodell durch das gelungene Zusammenspiel der beteiligten Länder Berlin und Brandenburg, des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und der Deutschen Bahn – und natürlich durch die Treue der Fahrgäste. Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Der RE 1 ist das Flaggschiff unseres Regionalverkehrs und der Pendlerzug schlechthin. Mit ihm rücken Brandenburg und Berlin ganz eng zusammen. Ich freue mich sehr über dieses Jubiläum und wünsche eine pünktliche und sichere Fahrt in die Zukunft.“ Dr. Joachim Trettin Vorsitzender DB Regio Nordost: „Wir freuen uns, dass wir seit 20 Jahren den RE1 betreiben dürfen und so ein Teil dieser Erfolgsgeschichte sind.“ VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Gäbe es die Regional-Expresslinien nicht, müsste man sie auf der Stelle erfinden. Das Land Brandenburg war mit der Einführung des RE1-Konzeptes deutschlandweit Vorreiter für ein Produkt, das für kundenorientierten Schienenpersonennahverkehr steht. Heute steht der RE für eine erfolgreiche Regionalisierung mit Nahverkehrsprodukten, die schnell, attraktiv und leistungsfähig sind.“ VBB-Regionalkonferenz Oderland-Spree in Fürstenwalde Mehr Fahrgäste im VBB Seit Einführung des VBB-Tarifs vor 15 Jahren, am 1. April 1999, sind die Fahrgastzahlen im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg kontinuierlich gestiegen. 283 Millionen zusätzliche Verbundfahrgäste konnten gewonnen werden, so dass im vergangenen Jahr mit mehr als 1,3 Milliarden Fahrgästen (täglich durchschnittlich rund 3,6 Millionen) ein neuer Rekord erreicht wurde. Damit stieg die Zahl der Menschen, die mit den Bussen und Bahnen der regionalen Verkehrsunternehmen unterwegs sind in den letzten 15 Jahren um rund 27 Prozent. Mit einfachen, einheitlichen Tarifen, zielgruppenspezifisch zugeschnittenen Angeboten (z.B. Semestertickets, VBB-Abo 65plus) und eine verbesserte Angebotsqualität ist der ÖPNV insgesamt attraktiver geworden und hat dadurch mehr Stammkunden gewinnen können. SPNV-Finanzierung am Scheideweg Verkehrsangebote und Kapazitäten müssen entsprechend der Nachfrage angepasst werden. Steigende Fahrgastzahlen ziehen auch mehr Verkehrsbedarf nach sich. Volle Busse und Züge in den Hauptverkehrszeiten zeigen, dass diese Entwicklung bereits in vollem Gange ist. Um weiterhin ein gutes Nahverkehrs-Angebot zu leisten, muss die Finanzierung gesichert sein. Die Fahrgäste leisten ihren Beitrag durch den Kauf ihrer Tickets, die andere Hälfte zahlt der Bund an die Länder, die damit den öffentlichen Verkehr bestellen und bezahlen. Über diese Summe für die nächsten Jahre wird im Sommer auf Bundesebene neu verhandelt. Der VBB setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass auch künftig eine ausreichende Finanzierung des Nahverkehrs durch Bundesmittel gesichert ist. VBB-Vorträge im Internet Die Folienvorträge der Regionalkonferenz Oderland-Spree finden Sie im Internet unter VBB.de/Regionalkonferenzen. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Regionalverkehr: Ein Zug schreibt Geschichte: 20 Jahre RE1 VBB-Regionalkonferenz „Oderland-Spree“ in Fürstenwalde

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/7015210/bbmv20140526.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 26. Mai 2014) In #Fürstenwalde (Spree) wurde heute mit einem Festakt das #20jährige #Jubiläum der bundesweit ersten #Regional-Expresslinie – der #RE1 – gefeiert. Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger, der Vorsitzende der DB Regio Nordost, Dr. Joachim Trettin, die Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB), Susanne Henckel und der Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde Hans-Ulrich Hengst würdigten die Einführung RE1 als eine Erfolgsgeschichte. In der anschließenden VBB-Regionalkonferenz informierte der VBB über die Entwicklungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) in Berlin und Brandenburg und speziell in der Region Oderland-Spree.

20 Jahre RE1

Bei seiner Jungfernfahrt war er noch mintgrün und befuhr die Strecke von Frankfurt (Oder) bis Berlin Ostbahnhof (damals noch Berlin Hauptbahnhof). Heute ist er rot, fährt auf der Stadtbahnstrecke mitten durch Berlin und nach Westen über die Brandenburger Landesgrenzen hinaus bis nach Magdeburg und kann auf einen rasanten Anstieg der Fahrgastzahlen zurückblicken. Der RE 1 war der erste Zug des Typs Regional-Express und ist bis heute die wichtigste Pendler-Verbindung in Berlin-Brandenburg. Seit 1994 haben sich die Fahrgastzahlen mehr als verzehnfacht: 45.000 Menschen fahren täglich mit dem RE1. Inzwischen hat sich die Idee der schnellen Nahverkehrszüge, die im regelmäßigen Takt Metropolen und regionale Zentren verbinden, bundesweit durchgesetzt.

Ein Zug schreibt Geschichte

Erst mit dem Bummelzug bis nach Erkner, dann mit der S-Bahn weiter nach Berlin. Anfang der 1990er-Jahre brauchte man für die 81 Kilometer von Frankfurt (Oder) in die Hauptstadt in der Regel noch rund zwei Stunden. Heute sind Reisende etwa halb so lang unterwegs – mit dem RE1. Am 27. Mai 1994 gab der damalige brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe das Startsignal für die Jungfernfahrt des ersten Regional-Express. Erst mit der Sanierung der Berliner Stadtbahn 1998 konnten die Regional-Express-Züge, nun klimatisiert, luftgefedert und für Tempo 160 ausgelegt, weiter durch die Berliner City bis nach Potsdam, Brandenburg und Magdeburg fahren.

Die seit Dezember 2012 eingesetzten Regional-Express-Züge haben durch die Ausschreibung im Wettbewerb in Sachen Bequemlichkeit und Funktionalität noch einmal zugelegt: Grundsätzlich wird jeder Zug von einem Kundenbetreuer begleitet, so dass die Fahrgäste jederzeit einen Ansprechpartner haben. Mit barrierefreien Einstiegen in der Zugmitte, mehr Sitzplätzen mit mehr Beinfreiheit, Steckdosen auch in der 2. Klasse und Klimaanlagen werden hier verbundweite Standards moderner, schneller Züge umgesetzt.

Möglich wurde dieses Erfolgsmodell durch das gelungene Zusammenspiel der beteiligten Länder Berlin und Brandenburg, des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und der Deutschen Bahn – und natürlich durch die Treue der Fahrgäste.

Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Der RE 1 ist das Flaggschiff unseres Regionalverkehrs und der Pendlerzug schlechthin. Mit ihm rücken Brandenburg und Berlin ganz eng zusammen. Ich freue mich sehr über dieses Jubiläum und wünsche eine pünktliche und sichere Fahrt in die Zukunft.“

Dr. Joachim Trettin Vorsitzender DB Regio Nordost: „Wir freuen uns, dass wir seit 20 Jahren den RE1 betreiben dürfen und so ein Teil dieser Erfolgsgeschichte sind.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Gäbe es die Regional-Expresslinien nicht, müsste man sie auf der Stelle erfinden. Das Land Brandenburg war mit der Einführung des RE1-Konzeptes deutschlandweit Vorreiter für ein Produkt, das für kundenorientierten Schienenpersonennahverkehr steht. Heute steht der RE für eine erfolgreiche Regionalisierung mit Nahverkehrsprodukten, die schnell, attraktiv und leistungsfähig sind.“

VBB-Regionalkonferenz Oderland-Spree in Fürstenwalde

Mehr Fahrgäste im VBB

Seit Einführung des VBB-Tarifs vor 15 Jahren, am 1. April 1999, sind die Fahrgastzahlen im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg kontinuierlich gestiegen. 283 Millionen zusätzliche Verbundfahrgäste konnten gewonnen werden, so dass im vergangenen Jahr mit mehr als 1,3 Milliarden Fahrgästen (täglich durchschnittlich rund 3,6 Millionen) ein neuer Rekord erreicht wurde. Damit stieg die Zahl der Menschen, die mit den Bussen und Bahnen der regionalen Verkehrsunternehmen unterwegs sind in den letzten 15 Jahren um rund 27 Prozent. Mit einfachen, einheitlichen Tarifen, zielgruppenspezifisch zugeschnittenen Angeboten (z.B. Semestertickets, VBB-Abo 65plus) und eine verbesserte Angebotsqualität ist der ÖPNV insgesamt attraktiver geworden und hat dadurch mehr Stammkunden gewinnen können.

SPNV-Finanzierung am Scheideweg

Verkehrsangebote und Kapazitäten müssen entsprechend der Nachfrage angepasst werden. Steigende Fahrgastzahlen ziehen auch mehr Verkehrsbedarf nach sich. Volle Busse und Züge in den Hauptverkehrszeiten zeigen, dass diese Entwicklung bereits in vollem Gange ist. Um weiterhin ein gutes Nahverkehrs-Angebot zu leisten, muss die Finanzierung gesichert sein. Die Fahrgäste leisten ihren Beitrag durch den Kauf ihrer Tickets, die andere Hälfte zahlt der Bund an die Länder, die damit den öffentlichen Verkehr bestellen und bezahlen. Über diese Summe für die nächsten Jahre wird im Sommer auf Bundesebene neu verhandelt. Der VBB setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass auch künftig eine ausreichende Finanzierung des Nahverkehrs durch Bundesmittel gesichert ist.

VBB-Vorträge im Internet

Die Folienvorträge der Regionalkonferenz Oderland-Spree finden Sie im Internet unter VBB.de/Regionalkonferenzen.

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Obus + Straßenbahn: Rot-rot dreht der Straßenbahn und dem Obus den Geldhahn zu

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Morgen könnte ein schwarzer Tag für #Brandenburg werden. Morgen wird aller Voraussicht nach die rot-rote Parlamentsmehrheit aus SPD und Linke im Brandenburger Landtag die 4. Änderung zum #ÖPNV-Gesetz billigen. Der #DBV-Landesverband stellt mir großer Sorge fest, dass sich das Land aus seiner finanziellen Verantwortung für den ÖPNV verabschiedet. Probleme werden nicht gelöst, sie werden einfach nach unten weitergereicht. Denn 2013 waren es laut Haushaltsrechnung 17,1 Mio. Euro an #Infrastrukturförderung. 2014 sollen daraus 5 Mio. Euro werden – 70 % weniger. Das kann nicht gutgehen. Die Pauschalierung der Investitionsmittel für alle acht #Straßenbahnbetriebe und Eberswalde (#Obus) werden nie und nimmer ausreichen, um den anstehenden Erneuerungsbedarf bei Fahrzeugen und Gleisen zu finanzieren. Die angeblich üppig bemessenen 5 Mio. Euro pro Jahr sind das Ergebnis eines Taschenspielertricks: man muss nur den passenden Zeitraum betrachten und die Ausgaben zum gewünschten Ergebnis hochrechnen. So kommt das Ministerium auf jährlich 4,1 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr. Nur: die letzten 5 Jahre sind überhaupt nicht repräsentativ. Die Abschreibungszeiträume für Fahrzeuge und Gleise liegen bei mindestens 20 Jahren. Die großen Summen in die Erneuerung des Wagenparks und der Gleisanlagen wurden bis etwa 2000 getätigt. Wird der Förderdurchschnitt aus 20 Jahren gebildet, verdoppelt sich die Summe in etwa. Preissteigerungen sind noch nicht berücksichtigt. Wer nur die zurückliegenden 5 Jahre betrachtet, ist entweder ahnungslos oder verfolgt eine bestimmte Absicht. Beides spricht nicht für eine verantwortungsvolle und vorausschauende Verkehrspolitik. Deshalb ist zu befürchten, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren das Straßenbahnnetz in Cottbus, Frankfurt und Brandenburg (Havel) sukzessive kleiner wird, Takte ausgedünnt werden und Kurse auf Busverkehr umgestellt werden. Als Folge dessen, was morgen beschlossen werden soll. Auch das Thema Barrierefreiheit spielt keine Rolle. Bis 2022 muss der barrierefreie Ausbau aller öffentlicher Verkehrsmittel abgeschlossen sein. Alte Straßenbahnen mit Hocheinstieg dürfen dann nicht mehr fahren, Bahnsteige sind bis dahin anzupassen. Das Gesetz gibt keine Antwort darauf, wie die überschuldeten Kommunen diese zusätzlichen finanziellen Lasten schultern sollen. Wie hoch ist der Investitionsbedarf, wenn nicht barrierefreie Straßenbahnen vor dem Ablauf ihrer Abschreibungszeit ersetzt oder teuer umgebaut werden müssen? Was kostet es, wenn in den nächsten Jahren alle Haltestellen auch für Rollator- und Rollstuhlfahrer mit Rampen und taktilen Orientierungshilfen versehen werden müssen? Die rot-rote Landesregierung ist fein raus, wenn es mit der Gesetzesänderung den Landkreisen und kreisfreien Städten die Verantwortung übergeholfen hat, ohne sie mit den notwendigen Finanzen auszustatten. In fünf oder mehr Jahren, wenn sich die Folgen der morgigen Entscheidung durch Angebotsverschlechterungen und weiter steigende Fahrpreise bemerkbar machen, ist wohl noch kaum ein Minister oder Abgeordneter im Amt. Vor diesen eklatanten Problemen erscheinen weitere Kritikpunkte im Gesetzentwurf wie Lapalien – beispielsweise die Festschreibung der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung der kommunalen Nahverkehrsverpläne. Fazit: Der Landesverband leht den Gesetzentwurf ab und fordert die Abgeordneten und die Landesregierung auf, für eine ausreichende Finanzaustattung der Aufgabenträger zu sorgen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass mittelfristig die umweltfreundliche Straßenbahn im Land Brandenburg nur noch in der Landeshauptstadt Potsdam fährt, die Fahrpreise landesweit überproportional steigen und wegen des geringeren Angebotes Wege für Schüler und Berufstätige immer länger werden. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, sollten die Bürger ihre Wahlkreisabgeordneten bei der bevorstehenden Kommunalwahl nach ihrem Abstimmungsverhalten zum ÖPNV-Gesetz fragen und daraus ihre Schlüsse ziehen. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

U-Bahn + Straßenbahn + Bus: Land Berlin bestellt mehr Leistung bei der BVG

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1402/nachricht5175.html

Pressemitteilung Mit der Bestellung #zusätzlicher #Leistungen bei #Bus und #Straßenbahn reagiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gemeinsam mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) auf die wachsende Nachfrage im #ÖPNV. Die ersten zusätzlichen Angebote werden ab dem 27. April 2014 (Ende der Osterferien) im Fahrplan umgesetzt. Das Abgeordnetenhaus hatte mit dem Haushaltsbeschluss im Dezember 2013 zusätzliche Gelder für ÖPNV-Leistungen in der wachsenden Stadt bewilligt. Dieser Beschluss wird jetzt umgesetzt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat gemeinsam mit der BVG ein Konzept entwickelt, das Mehrleistungen auf über 25 Linien und Linienabschnitten ermöglicht. Dieses Konzept wird schrittweise realisiert. Trotz eines kurzen Planungsvorlaufs wird die BVG die nötigen Personal- und Fahrzeugkapazitäten bereitstellen, um bereits ab dem 27. April zusätzliche Fahrten anzubieten. Sie schafft dafür unter anderem etwa 50 neue Arbeitsplätze. Die Mehrleistungen werden zunächst vor allem für die zeitliche Ausdehnung der dichten Berufsverkehrstakte morgens und am Nachmittag genutzt. Auch zahlreiche Ausweitungen der dichten Taktzeiten in die Abendzeiten mit starkem Einkaufsverkehr sowie Angebotsverbesserungen am Wochenende für den Einkaufs- und Freizeitverkehr finden sich auf dem Bestellzettel des Landes. In fast allen Fällen handelt es sich um Strecken, auf denen die Nachfrage in den letzten Jahren stark gestiegen ist, wie beispielsweise die Straßenbahnlinie M 2 in Prenzlauer Berg. Beim Bus werden unter anderem bei den Metrolinien M 27 und M 41 zusätzliche Fahrten angeboten, ebenso bei den gut nachgefragten Linien 136/236 im Spandauer Norden, der Linie 194 zwischen Neukölln und Lichtenberg und der Linie 250 in Pankow. In Lichtenberg und Karlshorst werden auf den Linien 256 und 296 zusätzliche Leistungen vorgesehen, um die Erschließung und Anbindung der stark wachsenden Neubaugebiete zu verbessern. Stadtentwicklungssenator Michael Müller: „Die Fahrgastzahlen im ÖPNV sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die zunehmende Bevölkerungszahl, die positive Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt, die anhaltende Attraktivität der Stadt für den Tourismus sowie der deutliche Trend zur Mobilität ohne Auto bewirken, dass zukünftig noch mehr Menschen Busse und Bahnen in Berlin nutzen werden. Als Aufgabenträger sind wir verpflichtet, auf diese Entwicklungen zu reagieren, um Mobilität für alle zu sichern und den ÖPNV als attraktiven Standortfaktor Berlins weiter zu entwickeln.“ Seit Abschluss des Verkehrsvertrages war der Finanzrahmen für Verkehrsleistungen, die vom Land bei der BVG bestellt werden können, nach oben hin begrenzt. Mit dem Haushaltsbeschluss des Abgeordnetenhauses vom Dezember stehen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nun für das Jahr 2014 für die Anforderungen der wachsenden Stadt zusätzliche 4 Millionen Euro für die Leistungsbestellung bei der BVG zur Verfügung, im nächsten Jahr werden es 7,5 Millionen Euro sein. Durch die Mehrleistungen ab April werden die zusätzlichen Mittel erst teilweise ausgeschöpft. Weitere Maßnahmen, die eine längere Vorbereitung erfordern, sind ab August und Dezember geplant und teilweise bereits bestellt. Von diesen profitieren dann auch stark nachgefragte Straßenbahn- und U-Bahnstrecken. So sollen ab dem 24. August beispielsweise auf den Linien U1, U2 und U5 die dichten Takte weiter in die Abendstunden verlängert werden, in denen die Nachfrage in den letzten Jahren besonders stark gestiegen ist. Auf der U5 werden zudem im Berufsverkehr die Zeiten des 5-Minuten-Takts ausgedehnt, auf der U7 wird der 4-Minuten-Takt länger angeboten. Bei der Straßenbahn werden auf den Linien M4 und 12 ab August zusätzliche Fahrten angeboten. Die Anpassung der Angebote an die Nachfrage hat auch einzelne Angebotsreduzierungen zur Folge. So wird beispielsweise ab August im Frühverkehr zwischen 6 und 7 Uhr auf der Linie U9 „nur“ noch ein 5-Minuten-Takt angeboten, auf der U1 werden die Bahnen bis 6:30 Uhr im 10-Minuten-Takt verkehren. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Nachfrage auf diesen Linien zu diesen Zeiten eher schwach ist. Die Reduzierungen, die ein verträgliches Maß nicht überschreiten, sind dem Gebot des wirtschaftlichen Mitteleinsatz geschuldet. Senatsverwaltung und BVG sind sich einig, dass die Nachfrage zwar in der ganzen Stadt steigt, die zusätzlichen finanziellen Mittel jedoch nur für eine begrenzte Anzahl von Angebotsverbesserungen reichen, die daher sorgfältig ausgewählt werden müssen: „Uns ist es wichtig, dass wir insbesondere auf solchen Linien schnell Verbesserungen für die Fahrgäste erreichen können, bei denen die Kapazitätsgrenze bereits erreicht ist bzw. perspektivisch ein deutlicher Nachfrageanstieg erwartet wird. Gemeinsam mit der BVG haben wir daher die Linien festgelegt, auf denen sowohl dringender Handlungsbedarf besteht als auch die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2014 gegeben sind“, sagt Senator Müller. Nicht alle Linien, bei denen Bedarf für mehr Fahrten besteht, können bei den Mehrbestellungen berücksichtigt werden, denn gerade in der Rush-Hour sind bereits alle verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz. Mehrleistungen zu den Spitzenzeiten von Berufs- und Schülerverkehr können daher erst erbracht werden, wenn auch zusätzliche Fahrzeuge verfügbar sind. Aber auch hier zeichnen sich durch die kurzfristige Bestellmöglichkeit für zusätzliche Fahrzeuge Lösungen ab, die möglicherweise noch im Frühjahr zur Umsetzung von weiteren dringend gebotenen Taktverdichtungen auch im Berufsverkehr führen werden. Eine Reihe sinnvoller Leistungsausweitungen muss vorerst zurückgestellt werden, da auch die im Doppelhaushalt bewilligten zusätzlichen Mittel den Bedarf an ÖPNV-Leistungen in der wachsenden Stadt noch nicht abdecken. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird sich daher für einen weiteren Mittelaufwuchs in den Folgejahren einsetzen. Grundlage für die Mehrbestellungen sind die Untersuchungen und Planungen, die im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans Berlin für die Jahre 2014-2018 durchgeführt wurden sowie die aktuellen Nachfragedaten der BVG. Die Fortschreibung ist mittlerweile abgeschlossen und der Plan befindet sich derzeit im Mitzeichnungsverfahren.

Novelle zum ÖPNV-Gesetz im Land Brandenburg Offener Brief an alle Abgeordneten des Verkehrsausschusses

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(19.2.2014) Sehr geehrte Damen und Herren, in Vorbereitung der Verabschiedung der Novelle zum #ÖPNV-Gesetz #Brandenburg wenden wir uns mit diesem Offenen Brief an Sie, um Ihnen die wohl weiterhin bestehenden Probleme aufzuzeigen. Wir appelieren an Sie, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Es gefährdet mittelfristig ein gutes und ausreichendes Angebot mit Straßenbahn und Bus. Wir haben den Eindruck, dass das ÖPNV-Gesetz lediglich dazu dient, die Verantwortung für Bahn und Bus vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte abzuwälzen, ohne im Gegenzug für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen. Daseinsvorsorge und Subsidiarität sieht unserer Meinung nach anders aus. Wer erklärt in vier, fünf oder acht Jahren der Öffentlichkeit, dass die Straßenbahn in Brandenburg an der Havel oder Cottbus als umweltfreundliches und barrierefreies Verkehrsmittel nicht mehr zu finanzieren ist? 1. Barrierefreiheit findet nicht statt Die Umsetzung der Barrierefreiheit (in der Anhörung am 16.1.2014 war davon auch die Rede) ist völlig ungeklärt; auch hierbei werden die Aufgabenträger, so jedenfalls unser Eindruck, vom Land alleine gelassen. Viele Haltestellen müssen bis 2020 baulich verändert werden, um barrierefrei zugänglich zu sein. Sofern hiermit größere Baumaßnahmen verbunden sind, muss bald mit den Planungen begonnen werden. Hierzu wiederum ist aber Voraussetzung, dass die Finanzierung geklärt ist. Zahlreiche alte Straßenbahnfahrzeuge können nur mit einem finanziellen Riesenaufwand, der in vielen Fällen einem Neubau gleichkommt, entsprechend umgerüstet werden. Wer soll das finanzieren? Das Land hat, wenn das Gesetz so verabschiedet wird, hierfür keine Verantwortung mehr. 2. Absenken der Investitionsförderung von 17,1 Mio. Euro (2013) auf 5 Mio. in 2014 – ist das der erwünschte Fortschritt? Dreh- und Angelpunkt ist die pauschale Förderung der Aufgabenträger mit Straßenbahnen und Eberswalde mit seinem Obus mit 5 Mio. Euro jährlich. Diese Summe ist angeblich ausreichend, um die anstehenden Ersatzinvestitionen in Fahrzeuge und Gleisanlagen der kommenden Jahre zu finanzieren. Wie kommt diese Summe zustande? 2008 bis 2010 sind durchschnittlich pro Jahr 4,1 Mio. Euro an Fördermitteln durch das Land Brandenburg ausgereicht worden. Wird allerdings ein längerer „Lebenszyklus“ von Fahrzeugen und Gleisanlagen betrachtet, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Von 1999 bis 2010 sind laut VDV für die Straßenbahnen im Land Brandenburg im jährlichen Durchschnitt 8,5 Mio. Euro an Investitionen gewährt worden. Warum nimmt das Ministerium als Grundlage für die Ermittlung des angeblichen Investitionsbedarfs für die kommenden Jahre einen Mini-Zeitraum, der überhaupt nicht repräsentativ ist? Dass die 5 Mio. Euro überhaupt nicht ausreichen, zeigt auch die Landeshauptstadt Potsdam. Hier wächst die Bevölkerung stetig an und die ViP haben immer mehr Fahrgäste zu befördern. In Folge der neuen, pauschalen Zuweisungen würde Potsdam pro Jahr ca. 1 Mio. Euro weniger Geld für seine Straßenbahn bekommen, obwohl hier ein Ausbau des Straßenbahnnetzes dringend erforderlich ist. Im Haushalt soll der Einzelplan 11 (MIL), Kapitel 11 500, Titelgruppe 70 „Investitionen für den ÖPNV gemäß Gesetz zum EntflechtG“ von 2013 17,1 Mio. Euro auf 2014 5,0 Mio. Euro um über 70 % gekürzt werden. Zeigen nicht alleine diese beiden Zahlen die Dramatik? Unser Fazit: Wird die Förderung von 5 Mio. Euro nicht deutlich erhöht, wird keiner der betroffenen Aufgabenträger die in wenigen Jahren anstehenden Ersatzinvestitionen in Fahrzeuge und Gleisanlagen finanzieren können. Es droht dann somit das Aus für die Straßenbahnbetriebe in Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Woltersdorf, Schöneiche, Rüdersdorf und Strausberg. Verkehrswende? Förderung des Umweltverbundes? Nicht in Brandenburg. 3. Mitwirkung Wir hätten uns gewünscht, dass den Aufgabenträgern verbindlich das Aufstellen von Nahverkehrsplänen und Einrichten von Nahverkehrsbeiräten vorgeschrieben wird. Diese Art der Öffentlichkeitsarbeit sollte selbstverständlich werden, wenn wenig Geld zur Verfügung steht und neue Wege begangen werden sollen. Transparenz und Möglichkeiten der demokratischen Mitwirkung sollten auf allen Ebenen erprobt und genutzt werden, um die Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen. Sehr veehrte Abgeordnete, wir haben nach wie vor den Eindruck, dass der vorgelegte Entwurf zum ÖPNV-Gesetz den regionalen Aufgabenträgern mehr Kompetenz und Entscheidungsfreiheit zubilligen möchte (das ist positiv), ihnen andererseits die dafür notwendige finanzielle Ausstattung vorenthält (das ist negativ). Wir appellieren an Sie, für eine ausreichende und verlässliche Finanzierung des Bahn- und Busverkehrs in Brandenburg zu sorgen. Nur dann können die Ziele des ÖPNV-Gesetzes mit Leben erfüllt werden: „Der öffentliche Personennahverkehr soll der Verbesserung der Mobilität der Bevölkerung, der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen, dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen. Er soll so gestaltet werden, daß er eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellt. Durch Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs soll der motorisierte Individualverkehr, insbesondere in und zwischen Verdichtungsräumen zurückgeführt, zumindest aber ein weiterer Anstieg verhindert werden.“ (§ 2 Absatz 2 ÖPNV-Gesetz). Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94