Jahrzehnte wurde über den Ausbau diskutiert und gestritten. Nun wird gebaut, und zwar so schnell, dass die Anwohner staunen. 560 Millionen Euro investiert die Bahn in zwei neue, elektrifizierte #Ferngleise inklusive der #Verbindungskurve zum #Außenring, also Richtung #BER. Seit zwei Wochen ist die #S2 gesperrt zwischen #Priesterweg und #Blankenfelde. Fahrgäste müssen in den Bus steigen, noch bis 24. Juni. Ab Montag 25. Mai ist der Bahnübergang Geschichte, nur für Fußgänger gibt es südlich einen Überweg. Die Änderungen locken Neugierige an die Gleise, viele fotografieren. Das beliebteste Motiv ist das alte #Gebäudeensemble in #Lichtenrade, an der Schranke. Fast alle wissen mittlerweile, dass es vollständig abgerissen wird. Die Bahn nennt das übrigens in einem Info-Video für die Anwohner „zurückbauen“. Die #S-Bahn-Gleise müssen nach Westen rücken, damit die beiden neuen Fernbahngleise Platz bekommen. Deshalb auch die sechseinhalbwöchige Sperrung. An einigen Stellen ist das neue S-Bahn-Gleis schon fertig, zum Beispiel südlich von Lichtenrade. Nun wird es angeschlossen an die alte Trasse.
Vor allem in Lichtenrade war die Ablehnung in den vergangenen 20 Jahren groß, denn dieser Tempelhofer Ortsteil wird sein Gesicht am stärksten verändern. In mehreren Instanzen wollten sich Anwohner einen Tunnel für die Bahn erstreiten, sie haben verloren. Sie hatten noch 2019 beim feierlichen Baubeginn demonstriert. Nun wird es einen Autotunnel geben statt des Bahnübergangs. Früher wurde gemeckert, dass die Schranken so lange unten waren, erinnert sich eine ältere Frau an der Bushaltestelle für den Ersatzbus. So schlimm sei das …
Der #Mauerradweg erhält vorerst keinen #Tunnel unter der #Dresdner Bahn – anders als geplant. Und Geld zur Sanierung ist trotz schlechten Zustands knapp.
Es wird doch keinen Tunnel unter der Dresdner Bahn für den Mauerradweg geben – zumindest in den kommenden Jahren. Die Berliner Verkehrsverwaltung teilte dem Abgeordnetenhaus jetzt mit: Eine direkte #Streckenunterquerung auf dem Berliner #Mauerweg durch die Gemeinde #Blankenfelde ist derzeit nicht absehbar.“ Die interne Vorlage liegt dem Tagesspiegel vor. Es bleibt also bei einem kilometerlangen Umweg über #Kopfsteinpflaster durch #Lichtenrade. Entsetzt über diese Nachricht ist vor allem der frühere grüne Abgeordnete Michael #Cramer, der seit Jahrzehnten für einen Tunnel kämpft: „Was jetzt nicht gebaut wird, wird niemals gebaut.“ Vor einem Jahr noch waren alle Beteiligten überzeugt, dass der Tunnel sofort entstehen kann.
In der Vorlage an den Haushaltsausschuss heißt es weiter: „Zuständig für die geplante Tunnelquerung für Rad- und Fußverkehr ist die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow.“ Doch der Tunnel ist nicht im Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Dresdner Bahn enthalten.
Die Gemeinde hatte das Verfahren seit 2014 „ruhen lassen“, wie Bürgermeister Michael Schwuchow zuletzt bestätigt hatte. Wie berichtet, hatte die Gemeinde lange um die Kosten gestritten mit den Ländern Berlin und Brandenburg. Die Bahn ist natürlich nur bestrebt, endlich die Strecke …
Frage 1:
Wie werden die Interessen der Menschen mit Behinderung beim Ausbau der #Dresdener Bahn, z.B. beim
Umbau der Bahnhofstraße #Lichtenrade, berücksichtigt?
Frage 2:
Wer wurde dazu ab wann in die #Bauvorbereitung einbezogen?
Frage 3:
Welche Personen haben insbesondere bei Bahn, BVG; Land, Bezirk und AZ Lichtenrade die Belange der
Menschen mit Behinderungen in die jeweilige Arbeit eingebracht?
Frage 4:
Wann wurde in welcher Form die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen einbezogen und
welche ihrer Hinweise wurden warum nicht beachtet?
Frage 5:
Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge der Beteiligung von Behindertenvertretern während der
Baumaßnahme vorgenommen?
2
Frage 6:
Wie sind insbesondere umfassende Barrierefreiheit und visuelle Kontraste während der Baumaßnahmen
gewährleistet?
Antwort zu 1 bis 6:
Im Rahmen des rd. 20 Jahre andauernden #Planfeststellungsverfahrens wurden die #Träger
öffentlicher Belange mehrfach beteiligt und in den Abwägungsprozess des #Eisenbahn-
Bundesamtes einbezogen. Zudem finden turnusmäßige Besprechungen mit allen
Projektverantwortlichen im Bereich der Bahnhofstraße statt. Ebenso wurden persönliche
Gespräche mit den Interessenvertretern der #mobilitätseingeschränkten Personen u.a. im
Infopunkt auf dem Bahnsteig in Lichtenrade geführt.
Die Maßnahmen zum Wohle der Menschen mit Behinderungen wurden während der
Planung durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des
Senats und des Bezirks entwickelt und planfestgestellt. Während der Sperrung des
Bahnübergangs Bahnhofstraße für den Kfz-Verkehr wird eine bauzeitliche, barrierefreie #Querungsmöglichkeit durch die Errichtung eines bauzeitlichen Bahnübergangs ermöglicht.
Frage 7:
Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge der Beteiligung von #Behindertenvertretern für den künftigen
Zustand ergriffen?
Antwort zu 7:
Alle #Rampenbauwerke werden mit #Ruhepodesten errichtet. Ebenso erfolgt die Erneuerung
der bereits barrierefreien Verkehrsstationen unter Berücksichtigung der spezifischen
Planungsanforderungen zur Herstellung von barrierefreien Infrastrukturlösungen.
Frage 8:
Welche Steigung weist die Unterfahrung der Bahntrasse in der Bahnhofstraße auf und ist sie damit für
Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer bzw. Menschen mit Mobilitätsbehinderung ohne Probleme nutzbar?
Antwort zu 8:
Die Gehwege verlaufen behindertengerecht mit 6 m langen Rampenabschnitten mit
maximaler Steigung von 6 % und Zwischenrampenabschnitten mit maximal 2 % in der –
0,5-Ebene.
Berlin, den 08.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berlin. Mit dem umstrittenen Ausbau der Dresdner Bahn geht es jetzt richtig los. Die Voraussetzungen seien geschaffen, um mit den #Bauhauptleistungen beginnen zu können, teilte die Bahntochter DB Netze mit. Das Unternehmen plant das #Bauvorhaben, über das seit mehr als 20 Jahren gestritten wird. Für die Anwohner und Bahnkunden beschert die nächste Arbeitsphase zusätzliche Einschränkungen. Bei einer #Informationsveranstaltung in Lichtenrade kündigten Vertreter der Deutsche Bahn am Mittwochabend vor rund 250 Bürgern an, dass in diesem Jahr zwei mehrtägige #Sperrungen der S-Bahn-Linie #S2 (Süd) bevorstehen.
Linie S2 teilweise komplett gesperrt
Nach derzeitigem Stand wird der Streckenabschnitt #Priesterweg – #Blankenfelde vom 23. September, 4 Uhr, bis zum 3. Oktober, 7 Uhr, komplett gesperrt. Auf dem Abschnitt #Marienfelde – #Lichtenrade ist die S2 vom 20. Dezember, 22 Uhr, bis …
Gut 28 Jahre stand die Mauer, in diesem Jahr ist sie 30 Jahre weg. Wo sie einst war, entstand der Mauerradweg, einmal rund um den einstigen Westteil Berlins auf 160 Kilometer. Doch an einer Stelle gab es seit fast 30 Jahren keine Lösung: Hinter Lichtenrade fehlt eine Unterführung unter dem #S-Bahn-Gleis, seit fast 30 Jahren müssen Radfahrer und Spaziergänger einen kilometerlangen Umweg machen – durch Lichtenrade. Und zwar über Kopfsteinpflaster.
Seit fast 30 Jahren streiten die Beteiligten vor allem ums Geld, aber auch über den Nutzen und manchmal nur ums Prinzip. Am 9. Mai fiel ist nun die letzte fehlende Entscheidung gefallen. „Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat mit großer Mehrheit zugunsten des Mauerwegs entschieden und übernimmt die noch strittigen Unterhaltungskosten“, berichtete der Grünen-Europaabgeordnete Michael Cramer …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht? Zu 1. und 2.: Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage 18/17372 ausgeführt – dargelegt. Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der Seite 2 von 5 Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es nicht.
Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum Umgang mit den Denkmalen hier getroffen? Zu 3.: Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen, die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind. Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung hingewiesen. Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau betroffen sind: a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus & Garten, d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal) f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus- Kinderkrankenhaus i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm) j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung Prellerweg m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof Seite 3 von 5 n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg Sachbegriff: Bahnhof (S) o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz- Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31). Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen. Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“ Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren Entscheidungsbedarf.“ Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis 14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde) wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst: „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung gewählt werden müsste.“ „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO 717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“ Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden. Seite 4 von 5 Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den Verlust des Denkmals auferlegt? Zu 4.: Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem Sachverhalt gegeben: „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer 09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus, 1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10 (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen. Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen. Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt, weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet wurden.“ Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor. Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt. Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich. Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite 5 von 5 malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig ist. Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt? Zu 5.: Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige Bauten dieser Art erhalten. Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892 wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen. Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert: Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung, die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den Zugangstreppen. Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30- 32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin eingemeindet wurde. Berlin, den 01.03.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Der #Streckenausbau entlang der bestehenden #S-Bahn-Linie wird den Zugverkehr in Richtung #Dresden und zum #BER-Flughafen beschleunigen. Das Bauprojekt #Dresdner Bahn im Süden Berlins beginnt am Dienstag kommender Woche offiziell. Im Ortsteil #Lichtenrade wird der letzte Teil einer #Schallschutzwand aufgestellt. Zu dem symbolischen Akt werden Infrastruktur-Konzernvorstand Ronald #Pofalla und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak #Ferlemann, erwartet, wie die Deutsche Bahn am Mittwoch mitteilte.
Der Streckenausbau entlang der bestehenden S-Bahn-Linie wird den Zugverkehr in Richtung Dresden und zum künftigen #Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) beschleunigen. Auf der neuen 16 Kilometer langen Trasse sollen von Ende 2025 an Regional- und Fernzüge in Richtung Südosten fahren.
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des geplantes Ausbaus der #Dresdener Bahn hinsichtlich #Planfeststellungsverfahren, #Baugenehmigungen und Zeitschiene der Realisierung? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die Planfeststellungsbeschlüsse der Dresdner Bahn liegen für den Berliner Bereich vor; mit dem Bau wurde begonnen. Die Dresdner Bahn soll im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.“ Frage 2: Sind aktuell noch Widersprüche oder Klagen gegen das Vorhaben anhängig und wenn ja, gegen welche Punkte und in welchem Verfahrensstand? Wann ist hier mit abschließenden Entscheidungen zu rechnen? 2 Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Planfeststellungsabschnitts II (PFA II) der Dresdner Bahn wurden durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 29.06.2017 entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss des PFA II vom 13.11.2015 hat Bestandskraft.“ Frage 3: Inwiefern waren die Denkmalschutzbehörden rechtzeitig in diesen Prozess einbezogen vor dem Hintergrund, dass in erheblichem Maße Denkmale entlang der Strecke zerstört oder beeinträchtigt werden sollen? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Alle zuständigen Behörden, auch die #Denkmalbehörde, wurden im Planfeststellungsverfahren beteiligt.“ Frage 4: Welche #denkmalgeschützten Gebäude entlang der für den Ausbau vorgesehenen Strecke sollen a) komplett #beseitigt oder b) durch Um- und Rückbau #beeinträchtigt werden? (Bitte um Auflistung) Frage 5: Welchen Denkmalwert haben die jeweiligen Gebäude und welche Begründungen gab es für deren Unterschutzstellung? (Bitte um Auflistung der einzelnen Begründungen) Frage 6: Wie konnte es zu der fatalen Entscheidung kommen, dass das historische Bahnhofsgebäude in Lichtenrade, ungeachtet des Denkmalschutzes und seiner baugeschichtlichen Bedeutung, einschließlich des Mittelbahnsteigs und des Zugangs abgerissen werden soll? Frage 7: Welche Alternativen wurden geprüft und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 4 bis zu 7: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Das #Baudenkmal S-Bahnhof #Lichtenrade ist vom Bauvorhaben Dresdner Bahn betroffen: Um die zwei Fernbahngleise im Bereich des S-Bahnhofes Lichtenrade errichten zu können, kann der Bahnhof einschließlich der Aufbauten nicht erhalten werden. Die Abwägung der Gründe wurde ausführlich im Planfeststellungsbeschluss des PFA II vom Eisenbahn-Bundesamt dargelegt (S. 46, 137, 201, 324 bis S. 329, S. 431, S. 441….. ): “Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung gewählt werden müsste.““ 3 Frage 8: Hält es der rot-rot-grüne Senat, der für einen anderen Umgang mit Denkmalen angetreten ist, für vertretbar, dass hier wieder einmal bei denkmalgeschützten Gebäuden der öffentlichen Hand Zugeständnisse gemacht werden, die privaten Eigentümern nie genehmigt werden würden? Antwort zu 8: Der Senat verweist auf das durchgeführte gesetzliche Verfahren, in dem eine Abwägung zum Denkmalschutz durchgeführt wurde. Ein rechtskräftiger Beschluss zu dem Vorhaben erfolgte mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 13.11.2015. Berlin, den 14.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die juristischen Schlachten sind geschlagen. Jetzt wird gebaut – und #Lichtenrade verändert sich bereits. Die Pfeiler für die #Lärmschutzwände stehen schon zwischen Bahnhofstraße und Wolziger Zeile, viele große Bäume und Büsche sind gerodet. Die #Kleingartenkolonie ist verschwunden. Hier ist sie schon gut zu erkennen, die #Trasse der #Dresdner Bahn. Die Bahnhofsstraße ist – noch – offen. Der Currywurstbude direkt an den Schranken ist zum Jahresende gekündigt. Im Mai 2020 wird der #Bahnübergang aufgegeben, dann beginnt die ganz große Buddelei.
Das #Planfeststellungsverfahren hatte fast 20 Jahre gedauert, am Ende aber, im Sommer 2017, hat das #Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten der Gleise entschieden. Von #Priesterweg bis zur Stadtgrenze werden zwei Gleise für Fernzüge und den #Flughafenexpress zum #BER führen. Eine Bürgerinitiative aus Anwohnern hatte gefordert, die neuen Gleise in einen Tunnel zu legen, auch von einem Einschnitt war mal die Rede. Bis zum Krieg dampften auch Fernzüge mitten durch Lichtenrade – daran konnte sich natürlich keiner der klagenden Anwohner erinnern. Sie wollten vermeiden, dass der Tempelhofer Ortsteil durch bis zu fünf Meter hohe Lärmschutzwände optisch getrennt wird. Vergeblich.
Mit Tempo 160 durch Berlin
In 20 Minuten vom #Hauptbahnhof zum neuen #Flughafen – das verspricht die Bahn. Doch bis dahin ist noch viel zu tun. Am Ende könnte das Projekt mehr Zeit verschlungen haben als der #BER.
Die Deutsche Bahn treibt im Berliner Süden den Ausbau der Strecke in Richtung #Dresden und zum BER voran. Ein Jahr nach Beginn der Vorarbeiten werden erste Lärmschutzwände hochgezogen. Zwischen dem #S-Bahnhof #Lichtenrade und der Grenze zu Brandenburg errichten Arbeiter die dafür nötigen Pfosten. Wie ein Bahnsprecher mitteilte, sollen im nächsten Jahr auch weiter stadteinwärts an der Attilastraße und dem Schichauweg Wände gebaut werden. Böschungen werden gerodet, Bahndämme verbreitert, Leitungen verlegt und Brücken gebaut.
Ende 2025 sollen erste Züge rollen
Von Ende 2025 an sollen auf der neuen 16 Kilometer langen Trasse entlang der #S-Bahn Regional- und #Fernzüge in Richtung Südosten fahren. Vom Berliner Hauptbahnhof zum neuen #Hauptstadtflughafen gelangen Fahrgäste dann in 20 Minuten, etwa 10 Minuten schneller als über die vorhandenen Strecken. Geplant ist ein 15-Minuten-Takt. Nach Dresden geht es dann in eineinhalb Stunden und damit gut eine halbe Stunde schneller als heute – vor allem, weil die Strecke für Tempo 200 ausgebaut wird, aber auch wegen des Abschnitts in Berlin.
Die Bahn hält diesen auch für notwendig, um eine andere Strecke zu entlasten, die Richtung Südwesten aus Berlin herausführt, die Anhalter Bahn. Über diese fahren Züge auf die neue Schnellfahrstrecke nach …