www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist das Gelände des ehemaligen #Güterbahnhofs #Grunewald bereits nach § 11 AEG #entwidmet? Wenn nicht, wie weit ist das Verfahren? Antwort zu 1: Das Gelände des ehem. Güterbahnhofs Grunewald ist als Bahnfläche gewidmet. Die Entwidmung einer Eisenbahnfläche richtet sich nicht nach § 11 Allge-meines Eisenbahngesetz (AEG), sondern nach § 23 AEG – Freistellung von Bahnbetriebsflächen. Ein Antrag auf Freistellung gem. § 23 AEG des Antragstellers Deutsche Bahn AG, DB-Immobilien-Region Ost, wurde im Bun-desanzeiger vom 17. November 2014 vom Eisenbahn-Bundesamt bekannt gegeben. Die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemein-den sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen wurden darin mit Fristsetzung 29.12.2014 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat zum Freistellungsantrag am 19.12.2014 Stellung genommen. Über den Freistellungsantrag hat das Eisenbahn-Bundesamt noch nicht abschließend entschie-den. Frage 2: Will der Senat das Gelände zukünftig für Zwecke der Eisenbahn teilweise oder ganz vorhalten? Wenn nein, welche Absichten verfolgt der Senat mit die-sem Gelände? Antwort zu 2: Die Fläche des Güterbahnhofs Grune-wald ist planfestgestellte Fläche für Bahnbetriebszwecke. Der Flächennutzungsplan Berlin stellt das Gelände als Bahnfläche dar. Eine #Freistellung von #Bahnbetriebszwecken ist mit den gegenwärtigen Zielsetzungen des Flächennutzungs-planes nicht vereinbar. Auch wenn gegenwärtig seitens der DB AG kein Be-darf für Eisenbahnzwecke bzw. künftig kein Verkehrsbe-dürfnis gesehen wird, ist das Areal aus gesamtstädtischer Sicht eine #Reservefläche für noch nicht absehbare Anfor-derungen nach #schienengebundenen #Logistikfunktionen. Berlin, den 02. März 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2015)