Straßenverkehr: Zur Abwechslung mal ein vernünftiger Deckel über der Stadtautobahn?, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit folgt der #Minimalmachbarkeitsstudie zur #Deckelung der #Stadtautobahn, die kürzlich veröffentlicht
wurde, noch eine deutlich umfangreichere #Machbarkeitsstudie, wie sie der Abgeordnetenhausbeschluss von
2019 vorsah? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann erscheint sie?
Frage 2:
Inwieweit hat der Senat ein Interesse daran den erwähnten Abgeordnetenhausbeschluss, wie ursprünglich
vorgesehen, umzusetzen?
Antwort zu 1 und 2:
Die Erarbeitung von technischen Machbarkeitsstudien erfordert einen hohen finanziellen
Umfang für Gutachterleistungen und externe Ingenieurdienstleistungen. Die Kosten für die
erarbeitete Machbarkeitsstudie betrugen bereits über 600.000 €. Hinzu kommt der
erforderliche Beauftragungs-/ Betreuungsaufwand durch Mitarbeitende der Abteilung
Tiefbau. Aus diesem Grund wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss eine
Machbarkeitsstudie für einen Pilotbereich empfohlen, um das Ergebnis ggf. auf andere
Bereiche der Berliner Infrastruktur zu übertragen.
Angesichts der weiterhin extrem angespannten Situation im #Ingenieurbereich ist eine
technische Untersuchung für alle Infrastrukturflächen in #Troglage finanziell und personell
aktuell nicht leistbar. Dies gilt sowohl für die Infrastrukturbetreiber (#DB AG,
#Autobahngesellschaft des Bundes) als auch für Gutachter, Ingenieurbüros usw. Eine
Untersuchung in dem geforderten Umfang würde auch die #Ingenieurkapazitäten in der
Abteilung #Tiefbau weitgehend binden.
2
Frage 3:
Wie bewertet der Berliner Senat das Ergebnis der nun vorliegenden Machbarkeitsstudie für den Abschnitt
zwischen #Kaiserdamm und #Knobelsdorffbrücke?
Antwort zu 3:
Die vorliegende technische Machbarkeitsstudie ist ein ingenieurtechnisch gut
durchgearbeitetes Material, enthält alle geforderten Aussagen und ist als Grundlage
weiterer Diskussionen geeignet.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die von der #DEGES vorgelegte Kostenschätzung von 470 Mio. Euro und inwieweit ist
die Einbeziehung von #Unterhaltungskosten für 70 Jahre die übliche Vorgehensweise für Kostenschätzungen?
Antwort zu 4:
Die Kostenschätzung ist eher konservativ und liegt hinsichtlich der Risikobewertung im
unteren Bereich.
Die beiden von der Deckelung berührten #Baulastträger (DB AG und Autobahngesellschaft
des Bundes – AdB) haben betont, dass sie keine Baukosten übernehmen werden und die
erhöhten Unterhaltungskosten ihrer Anlagen vom Land Berlin zu erstatten wären. Gemäß
den geltenden Vorschriften müsste die Unterhaltung für den Deckel künftig bei der AdB und
der DB AG liegen. Dies bedeutet, dass sämtliche Bau- und Unterhaltungsmehrkosten vom
Land Berlin zu tragen wären. Die Unterhaltungsmehrkosten sind in Anlehnung an das
Eisenbahnkreuzungsgesetz durch eine Einmalzahlung bei Fertigstellung der Maßnahme
abzulösen. Dies führt dazu, dass das Land Berlin die Gesamtkosten (Bau und Ablösung der
Unterhaltungskosten) finanzieren müsste. Im Zuge der vorgeschriebenen Haushaltsklarheit
bestand somit der Zwang den abzulösenden Unterhaltungskostenbetrag in der
Kostenschätzung ebenfalls auszuweisen.
Frage 5:
Mit den Deckelungen der #A7 in #Hamburg gibt es vergleichbare Projekte. Welche Erkenntnisse für eine Nutzung
der durch den Deckel entstehenden Flächen lassen sich daraus für Berlin ableiten?
Antwort zu 5:
Die #Deckelungsprojekte in Hamburg unterscheiden sich erheblich von der Situation in Berlin.
Im Unterschied zu den Hamburger Deckeln wären in Berlin zusätzlich zu den
Richtungsfahrbahnen der Stadtautobahn auch die Gleise der S-und Fernbahn zu
überdecken, so dass die Breite der Deckelung ca. 80 m betragen müsste (Hamburg ca. 34
m). Eine Verbreiterung der Autobahn – wie in Hamburg – ist in Berlin wegen der dicht
angrenzenden Bebauung nicht möglich, so dass während der Bauzeit deutlich komplexere
Verkehrs- und Bauzustände auf der Stadtautobahn und auf den Gleisanlagen zu erwarten
wären.
Auf den Tunneldeckeln in Hamburg entstehen Parkanlagen und Kleingärten. Die erarbeitete
Machbarkeitsstudie in Berlin basiert ebenfalls auf einer künftigen Nutzung als Parkanlage.
3
Frage 6:
Welche Erfahrungen wurden für die #Überbauung in der #Schlangenbader Straße hinsichtlich der Wohnqualität
im Komplex selbst, sowie im umliegenden Kiez über die Jahre gesammelt?
Antwort zu 6:
Auswirkungen auf die Wohnqualität in der Überbauung durch die darunterliegende Straße
sind nicht bekannt.
Frage 7:
Welche Erfahrungen wurden für die Überbauung in der Schlangenbader Straße hinsichtlich der
#Instandhaltungskosten des Komplexes über die Jahre gesammelt?
Antwort zu 7:
Die Überbauung und der integrierte Straßentunnel sind baulich vollständig getrennt.
Dennoch ergeben sich sowohl für betriebliche als auch für die bauliche Unterhaltung sehr
komplexe Schnittstellen.
Allein die Tatsache, dass die innerhalb der Bebauung verlaufende Verkehrsanlage als
Tunnel zu betrachten und zu betreiben ist, stellt eine erhebliche Erschwernis dar.
Frage 8:
Welche stadtplanerischen Möglichkeiten würden die durch eine Deckelung gewonnenen Flächen bieten?
Antwort zu 8:
Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde eine Nutzung durch Freianlagen
unterstellt. Ebenso ist die Führung von Anlagen des Rad- und Fußverkehrs möglich.
Frage 9:
Hat der Senat eine Präferenz zur Nutzung eben dieser Flächen?
Frage 10:
Wurden bereits Gespräche mit Kleingartenverbänden und /oder Wohnungsbaugesellschaften
/Genossenschaften geführt, um Perspektiven für die gedeckelten Flächen zu erörtern? Wenn nein, warum
nicht?
Frage 11:
Wann sind derartige Gespräche geplant?
Frage 12:
Wann werden erste stadtplanerische Konzepte zu erwarten sein?
4
Antwort zu 9 bis 12:
Die entsprechenden Diskussionen, Gespräche usw. können aufgenommen werden, sobald
die Auswertung der vorliegenden Machbarkeitsstudie zu einer konkreten
Umsetzungsperspektive führt und die hierfür erforderlichen finanziellen und personellen
Voraussetzungen geschaffen worden sind.
Berlin, den 26.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Bezirk fordert Lärmschutzmaßnahmen für neue Westendbrücke, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article232770909/Bezirk-fordert-Laermschutzmassnahmen-fuer-neue-Westendbruecke.html

Das Bezirksamt meldet Bedenken beim Bau der neuen #Westendbrücke in #Charlottenburg an, der 2024 beginnen soll. Bei dem gemeinsamen Projekt wollen die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#Deges) und die #Autobahn GmbH auf #Lärmschutzmaßnahmen verzichten, wie aus einer Pressemitteilung des Amts hervorgeht. Diese Entscheidung sei für das Bezirksamt aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Anwohner nicht akzeptabel, heißt es weiter.

Die Baugesellschaften halten Lärmschutzmaßnahmen für unnötig, da es sich nur um einen Ersatzneubau handelt. Diese Einschätzung teilt der Bezirk nicht. Er argumentiert, dass die Siedlung der Charlottenburger Baugenossenschaft an der Westendbrücke im #Umweltgerechtigkeitsatlas der Senatsverwaltung als einer der Berliner Planungsräume mit den höchsten Umweltbelastungen und überdies in einem gesundheitsgefährdenden Maß lärmbelastet sei. Lärmschutz sei beim Neubau der Brücke deshalb zwingend notwendig.

Stadtrat kritisiert mangelnde #Lärmschutzvorsorge in Berlin
Die ersten Arbeiten an der #A100-Brücke, die sich zwischen den Auffahrten Spandauer Damm und Kaiserdamm erstreckt, sollen in drei Jahren starten, wie die Deges mitteilte. Der Verkehr soll trotz der umfassenden Bauarbeiten weitgehend ungehindert auf der Brücke fließen. Der Autobahnabschnitt auf der Westendbrücke soll während der verschiedenen Bauphasen erhalten bleiben. Dafür sei es zwischenzeitlich nötig, die Fahrtrasse in Richtung Süd/Autobahndreieck Funkturm etwas zu verrücken. In drei Jahren will die Deges zunächst die Leitungen für die Gründungskörper der neuen …

Straßenverkehr: Studie ermittelt Baukosten für Berliner Autobahndeckel Ein Überdachung für die Stadtautobahn A100 im Berliner Westen wird teuer. Am Dienstag berät der Senat über die Kosten von bis zu 280 Millionen Euro., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/280-mio-euro-fuer-300-meter-dach-studie-ermittelt-baukosten-fuer-berliner-autobahndeckel/27285206.html

Was würde ein #Deckel für die #Stadtautobahn #A100 im Berliner Westen kosten? Das hat die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau (#Deges) untersucht, die im Auftrag des Bundes Autobahnen baut.

Eine Studie der Deges ermittelte 280 Millionen Euro #Baukosten für eine komplette #Deckelung des Abschnitts zwischen der #Knobelsdorffbrücke und der #Kaiserdammbrücke in Berlin-Charlottenburg. Dies sind lediglich 300 Meter.

Etwas billiger mit 150 Millionen – aber auch weniger effektiv – wäre ein Deckel nur über den Fahrbahnen der A100. Die Gleise der S- und Fernbahn in der Mitte des breiten Grabens blieben offen. Der Senat will am Dienstag über die Kosten beraten. Zuerst hatte die „B.Z.“ berichtet.

Dem Vernehmen nach handelt es sich bei der #Studie nur um einen #Entwurf, der noch nicht von der Verkehrsverwaltung …

Straßenverkehr: Aktueller Stand bei der Sanierung der A111, aus Senat

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Vorbemerkung der #Autobahn GmbH des Bundes:
„Die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und
vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen liegt seit dem 1. Januar 2021 nicht
mehr bei den Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern bei der
Autobahn GmbH des Bundes (AdB).“
Frage 1:
Wie viele Fahrzeuge (täglich) haben in den vergangenen fünf Jahren (2016-2020) durchschnittlich den
Abschnitt der 111 zwischen Landesgrenze Berlin/Brandenburg und #Rudolf-Wissell-Brücke passiert
(durchschnittliche werktägliche Belastung)? (Bitte nach Jahren auflisten.)
Antwort zu 1:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (#DTVw) variiert auf den einzelnen
Streckenabschnitten der A 111 und steigt dabei sukzessive von ca. 51.000 Kfz/24 h
(Landesgrenze Berlin/Brandenburg – Anschlussstelle (AS) Schulzendorfer Straße) bis auf
ca. 100.000 Kfz/24 h (AS Heckerdamm – Autobahndreieck (AD) Charlottenburg) an. Nach
Zusammenführung der A 111 und der A 100 im Bereich des AD Charlottenburg beträgt die
durchschnittliche Verkehrsstärke auf der A 100 (AD Charlottenburg – AS Spandauer
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Damm) rd. 175.000 Kfz/24 h (Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK) – „Verkehrsstärkenkarte 2014“). Nach unserer Kenntnis wird die
SenUVK die sich noch in Bearbeitung befindliche „Verkehrsstärkenkarte 2019“ im Laufe
dieses Jahres veröffentlichen. Nach Vorab-Information unterscheiden sich die
entsprechenden werktäglichen Verkehrsbelastungen mit Stand 2019 in dem hier
angefragten Streckenabschnitt der A 111 allerdings nur unwesentlich von den eingangs
aufgeführten Werten der „Verkehrsstärkenkarte 2014“.“
Frage 2:
Welche Rolle misst der Senat dem Autobahnabschnitt A 111 von der Landesgrenze Berlin/Brandenburg bis
zur Rudolf-Wissell-Brücke bei?
Antwort zu 2:
Die AdB teilt dazu mit:
„An der nordwestlichen Peripherie von Berlin stellt die A 111 eine wichtige
Verknüpfungsfunktion als übergeordnete Fernverkehrsverbindung zwischen der nördlich
verlaufenden A 10 und der im Süden verlaufenden A 100 sicher und ist nach den
Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) einer großräumigen
Verbindungsfunktionsstufe (AS I) zuzuordnen. Aufgrund der hohen Frequentierung des
innerstädtischen Verkehrs gleicht die A 111 einer Stadtautobahn mit einem mehrheitlich
zweibahnigen, jeweils zweistreifigen Querschnitt. Als wichtiger Bestandteil des
übergeordneten Verkehrswegenetzes in Berlin besitzt die A 111 Verbindungsfunktionen
für die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Spandau und
Reinickendorf.“
Frage 3:
In welchem Zeitraum erfolgt die Sanierung der A 111? Wann ist der Baustart geplant? Wie lange wird der
Realisierungszeitraum sein?
Antwort zu 3:
Die AdB teilt dazu mit:
„Nach derzeitiger Terminplanung ist die grundhafte Instandsetzung bzw. Erneuerung der A
111 durch die DEGES in mehreren Bauabschnitten im Zeitraum 2024 bis 2031
vorgesehen. Diese Zeitangaben unterliegen mit Hinweis auf ggf. zu berücksichtigende
Planfeststellungsverfahren einem Vorbehalt.“
Frage 4:
Welche Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind derzeit geplant? Inwieweit ist die Planung der
Grundsanierung seit 2013 fortgeschritten?
3
Antwort zu 4:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die Planungs- und Bauaufgabe der #DEGES umfasst die grundhafte Instandsetzung bzw.
Erneuerung von 13,3 Kilometer vierstreifiger Autobahn zwischen der Landesgrenze
Berlin/Brandenburg und der Westendbrücke. Im Zuge der #Sanierungsarbeiten wird der
komplette #Fahrbahnaufbau einschließlich der Entwässerungsanlagen zurückgebaut und
anschließend erneuert. Weiterhin erfolgt unter anderem auch ein Austausch der
Fahrzeugrückhaltesysteme nach aktuellem Regelwerk sowie die Erneuerung der betriebsund sicherheitstechnischen Ausstattung in den Tunnelbauwerken. Hinzu kommen neben
dem erforderlichen Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und dem in diesem
Zusammenhang ebenfalls vorgesehenen Umbau des AD Charlottenburg die Sanierung
bzw. der Ersatzneubau weiterer 39 Brücken- und 16 Tunnel- und Trogbauwerke, 95
Verkehrszeichenbrücken und Schrankenanlagen, 105 Lärmschutz- und Stützwände und 9
Bauwerke der Entwässerung, die sich im betrachteten Streckenverlauf der A 111 befinden.
Auf Basis des erarbeiteten und seit Ende 2018 vorliegenden integrierten Verkehrs- und
Baukonzeptes hat die DEGES in 2019/2020 die wesentlichen weiterführenden
Planungsleistungen für die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel der
Erstellung eines Bauwerkserhaltungsentwurfes ausgeschrieben und vergeben. In 2021
werden im Streckenverlauf der A 111 u. a. die in 2020 begonnenen umweltfachlichen
Kartierungen fortgesetzt und erste Baugrunduntersuchungen im Fahrbahn- bzw.
Bauwerksbereich durchgeführt.“
Frage 5:
In welchen Abschnitten werden die notwendigen Maßnahmen durchgeführt?
Antwort zu 5:
Die AdB teilt dazu mit:
„Das durch die DEGES erstellte integrierte Verkehrs- und Baukonzept sieht für die
grundhafte Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111 eine Bauabschnittsbildung vor.
Demnach erfolgt eine zeitlich parallele Bauausführung der Sanierungsmaßnahmen in den
Abschnitten Nord 1 (Landesgrenze Berlin/Brandenburg bis AS Waidmannsluster Damm)
und Mitte (AS Kurt-Schumacher-Damm bis AD Charlottenburg). Daran anschließend
finden die Bauarbeiten im Abschnitt Nord 2 (AS Waidmannsluster Damm bis AS KurtSchumacher-Damm) statt.“
Frage 6:
Wo werden die Umleitungen entlangführen?
Antwort zu 6:
Die AdB teilt dazu mit:
„Der zu sanierende Streckenabschnitt der A 111 mit den vier instand zu setzenden
Tunnelbauwerken (Beyschlagsiedlung, Forstamt Tegel, Tegel Ortskern, Überführung
Ernststraße) ist durch hohes Verkehrsaufkommen, sehr enge Platzverhältnisse und nicht
vorhandene Umleitungsrouten gekennzeichnet. Im Rahmen der Erstellung des integrierten
Verkehrs- und Baukonzeptes wurden umfangreiche Verkehrssimulationen durchgeführt.
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Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind verkehrliche Prämissen aufgestellt worden, die
unter anderem die Weiternutzung der Autobahn in den jeweils zu sanierenden
Bauabschnitten – wenn auch mit erheblichen Einschränkungen der verkehrlichen
Leistungsfähigkeit – insbesondere auch im Hinblick auf den Schwerverkehr vorsehen.
Diesbezüglich werden die Abstimmungen und Prüfungen hinsichtlich der Möglichkeit einer
sog. 2+0-Verkehrsführung (nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung im Gegenverkehr) im
Rahmen der weiterführenden Planungen fortgesetzt. Explizite
Umleitungsausschilderungen/-empfehlungen von der Autobahn in das nachgeordnete
Straßennetz hinein sind demnach nicht vorgesehen, auch wenn Verkehrsverlagerungen in
das nachgeordnete Netz zu erwarten sind.“
Frage 7:
Zuletzt wurden die Kosten für die grundhafte Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111 auf Basis des
integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes auf rd. 870 Mio. Euro geschätzt (AGH-Dr. 16/17607, S. 2).
Konkretere Aussagen wurden für Ende 2020 (Abschluss der Vorplanungen) in Aussicht gestellt. Wie hoch
werden die Kosten für die Sanierung nach aktuellem Stand sein?
Antwort zu 7:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die geschätzten Kosten für die grundhafte Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111
liegen auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes weiterhin bei rd. 870 Mio.
Euro. Konkretere Aussagen zu Kosten sind erst nach Erreichen eines entsprechenden
Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich Ende 2020 möglich. Für
die Abschnitte Nord 1 und Mitte wird die Vorplanung frühestens Ende 2021 vorliegen, im
Abschnitt Nord 2 in 2024.“
Frage 8:
Was haben die „konkreten Gespräche hinsichtlich der zeitlichen und technischen Randbedingungen der
einzelnen Baumaßnahmen“ (AGH-Dr. 16/17607, S. 2) mit der BVG und der DB AG ergeben?
Antwort zu 8:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen bereits seit längerem die grundhafte
Instandsetzung (Dammsanierung) der U-Bahn-Linie U 6 zwischen den Haltestellen AltTegel und Kurt-Schumacher-Platz. Die BVG hat im vergangenen Jahr den Antrag auf
Planfeststellung für diese Baumaßnahme eingereicht. Der Projektbeginn wird seitens der
BVG nunmehr auf Anfang 2022 und der Abschluss der Sanierungsmaßnahmen mit Ende
2023 eingeschätzt. Im Hinblick auf die Grundsanierung der A 111 sollte eine zeitlich
parallele Durchführung der Arbeiten zur U 6-Dammsanierung soweit wie möglich
vermieden werden, da für eine Entlastung des Verkehrsaufkommens auf der Autobahn ein
funktionierendes Nahverkehrsnetz von Vorteil wäre. Eine technische bzw. verkehrliche
Schnittstelle zwischen den Maßnahmen zur U 6-Dammsanierung und den vorgesehenen
Arbeiten auf der A 111 liegt im Bereich Seidelstraße vor. Im Bereich der Trogstrecke an
der Seidelstraße kreuzt ein zu sanierendes Brückenbauwerk der U 6 die Autobahn. Hier
haben bereits erste Gespräche zwischen BVG und DEGES u. a hinsichtlich benötigter
Baustelleneinrichtungsflächen/-zufahrten sowie der erforderlichen Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit der Anschlussstelle Seidelstraße stattgefunden.
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Mit der DB Netz AG hat in der Vergangenheit in größeren Abständen ein Austausch zur
zeitlichen Einordnung der Baumaßnahmen auf der A 111 u. a. mit Blick auf den im
Rahmen der Infrastrukturmaßnahmen 2030 angedachten abschnittsweisen zweigleisigen
Ausbau der S-Bahn-Linie 25 zwischen Schönholz und Tegel stattgefunden. Im Zuge der
weiterführenden Planungen zur grundhaften Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111
werden diese Abstimmungen in den Schnittstellen intensiviert.“
Frage 9:
Welche Kosten sind durch die temporären Instandsetzungsmaßnahmen auf dem genannten Abschnitt seit
2015 entstanden?
Antwort zu 9:
Im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltung sind pro Jahr ca. 500 T€ für den Abschnitt der
A 111 von AD Charlottenburg bis Landesgrenze angefallen.
Die AdB teilt hierzu mit:
„Auf der A 100 sind im Zusammenhang mit der Fahrbahnsanierung auf der Rudolf-WissellBrücke in beiden Fahrtrichtungen in den Jahren 2017/2018 Kosten i. H. v. insgesamt 7
Mio. Euro brutto entstanden.“
Frage 10:
An wie vielen Tagen kam es seit 01.01.2015 zu einer Fahrspur- bzw. Komplettsperrung des Tunnels
Ortskern Tegel?
Antwort zu 10:
Sperrungen des Tunnel Tegel Ortskern – TTO
Jahr Unfall hohes Verkehrsaufkommen Sonstige Sperrung einzelner
Fahrstreifen
2015 1 Nord / 1 Süd 0 Nord / 1 Süd 15 Nord / 21 Süd 108 Nord / 117 Süd
2016 0 Nord / 2 Süd 0 Nord / 0 Süd 4 Nord / 13 Süd 98 Nord / 95 Süd
2017 0 Nord / 0 Süd 0 Nord / 1 Süd 4 Nord / 9 Süd 106 Nord / 114 Süd
2018 0 Nord / 2 Süd 0 Nord / 0 Süd 4 Nord / 19 Süd 114 Nord / 118 Süd
2019 1 Nord / 1 Süd 0 Nord / 0 Süd 7 Nord / 15 Süd 84 Nord / 82 Süd
2020 1 Nord/ 3 Süd 0 Nord / 0 Süd 13 Nord / 17 Süd 73 Nord/ 70 Süd
Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg
Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg
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Frage 11:
Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Sanierung des Tunnels Ortskern Tegel?
Antwort zu 11:
Die AdB teilt dazu mit:
„Der Tunnel Tegel Ortskern (TTO) befindet sich gemäß dem integrierten Verkehrs- und
Baukonzept zur grundhaften Instandsetzung/Erneuerung der A 111 im Bauabschnitt Nord
2 (AS Waidmannsluster Damm bis AS Kurt-Schumacher-Damm). Nach derzeitiger
Terminplanung ist die Ausführung der Sanierungsmaßnahmen in diesem Abschnitt im
Zeitraum 2028 bis 2031 vorgesehen.“
Berlin, den 29.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Geheimniskrämerei der Verkehrssenatorin, aus Senat

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Vorbemerkung der AdB:
„Die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und
vermögensmäßige Verwaltung der #Bundesautobahnen liegt seit dem 1. Januar 2021 nicht
mehr bei den Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern bei der #AdB.“
Frage 1:
Wie lautete der Auftrag, den das #Bundesverkehrsministerium und/ oder der Senat (als Auftragsverwaltung) an
die #DEGES ursprünglich erteilt hatte?
Antwort zu 1:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die grundsätzliche Aufgabenstellung war folgendermaßen formuliert:
#Planung und/oder #Baudurchführung von und für #Bundesfernstraßen oder wesentlicher Teile
davon im Rahmen der #Auftragsverwaltung gemäß Artikel 90 Grundgesetz oder
vergleichbarer #Verkehrsinfrastrukturprojekte im Aufgabenbereich des Auftraggebers
einschließlich zugehöriger Aufgaben.“
2
Frage 2:
In welcher Weise erfolgt bei Entscheidungen zu diesem #Planungsvorhaben eine Einbeziehung von Mitgliedern
des Projektbeirates, der Initiativen wie z.B. dem Siedlerverein und der Messegesellschaft?
Antwort zu 2:
Die AdB teilt dazu mit:
„Zur Einbeziehung von Fachverwaltungen, Trägern öffentlicher Belange, öffentlichen
Diensten, betroffenen Anliegern, betroffenen Gewerbebetrieben, Bürgerinitiativen,
Interessenvertretungen und der breiten Öffentlichkeit wurden verschiedene Formate auf
unterschiedlichen Kommunikationsebenen eingeführt. Dazu gehören obligatorische
Fachabstimmungen mit den Verwaltungen, die Projektvorabstimmung mit den Trägern
öffentlicher Belange, bilaterale Abstimmungen mit betroffenen Anliegern und
Gewerbebetrieben, Bürgerinformationsveranstaltungen und Themenwerkstätten für die
breite Öffentlichkeit. Ergänzt werden diese Formate durch gezielte themenbezogene
Projektdialoge in kleineren Gruppen. In allen Formaten wird ein offener Austausch zu
projektkonkreten Fragestellungen, Alternativvorschlägen und Abstimmungspunkten
geführt.“
Frage 3:
Wie erfolgten die Interaktionen und die Entscheidungsfindung auf Seiten des Bundes, des Senats und der
DEGES (und ggfls. des Bezirks) untereinander, und zwar betreffend
a) die ursprüngliche Vorzugsvariante und
b) die neue Kompromissvariante?
Antwort zu 3:
Die AdB teilt dazu mit:
„Für die Interaktionen und Entscheidungsfindungen zwischen Bund, Auftragsverwaltung
beim Berliner Senat und DEGES wurden planmäßig sogenannte Projektabstimmungen
durchgeführt. Diese Projektabstimmungen sind formal strukturiert und nach den geltenden
Regelwerken für die einheitliche Entwurfsgestaltung im Straßenbau für jedes Projekt
erforderlich. Die Abstimmungsinhalte sind vorgegeben und werden entsprechend dem
Planungsprozess durchgeführt. In den Projektabstimmungen ist die Variantenfindung ein
wesentlicher Punkt. Diese wurde sowohl für die Vorzugsvariante als auch für die
Kompromissvariante unter den Beteiligten abgestimmt. Der Bezirk CharlottenburgWilmersdorf wurde, ebenso wie andere Senatsverwaltungen, in gesonderten bilateralen
Abstimmungen einbezogen.“
Frage 4:
Wie wurden die Verkehrsrechnungen ermittelt, die in die Planungen eingeflossen sind, insbesondere auch
betreffend den zu erwartenden Verkehr auf den Stadtstraßen (Jafféstr., Messedamm, Knobelsdorffstr, etc.)?
Gibt es hierzu gesonderte Gutachten mit welchen Ergebnissen?
Antwort zu 4:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die verkehrlichen Untersuchungen werden im Rahmen eines gesonderten
Verkehrsgutachtens mit Verkehrsmodellen nach dem anerkannten Stand der Technik
3
durchgeführt. Dabei werden u.a. die Stadtstraßen im Umfeld der Autobahnprojekte
abgebildet. Die maßgebenden Ergebnisse zu den genannten Stadtstraßen im Umfeld des
AD Funkturm können den Unterlagen zu den Themenwerkstätten der DEGES auf deren
Internetseite eingesehen werden.“
Frage 5:
Inwieweit gibt es Untersuchungen, Gutachten o.ä. in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der geplanten
Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies unmittelbar neben der Siedlung Eichkamp
durchgeführt werden soll? Zu welchem Ergebnis kamen ggfls. solche Untersuchungen?
Antwort zu 5:
Die AdB teilt dazu mit:
„Unabhängig von der Lage und dem Umfeld einer Straßenbaumaßnahme werden
verschiedene umweltfachliche Gutachten erstellt. Dazu gehören im Wesentlichen Schallund Luftschadstoffgutachten, die FFH (Anmerkung Senat: Flora-Fauna-Habitat) Vorprüfung,
die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Artenschutzfachbeitrag und die
Landschaftspflegerische Begleitplanung. Einige Ergebnisse wurden im Rahmen der
Themenwerkstätten zum AD Funkturm vorgestellt und sind auf der Internetseite der DEGES
einsehbar. Dabei wurde bereits festgestellt, dass durch den Umbau des AD Funkturm
insbesondere bzgl. des Schallschutzes erhebliche Verbesserungen für die angrenzenden
Siedlungsgebiete zu erwarten sind.“
Zwischenbemerkung:
Das Umschwenken der DEGES auf die neue Kompromissvariante ist aus unserer Sicht in jedem Fall zu
begrüßen und wird auch als Teilerfolg bei den Aktionen gegen das ursprüngliche Bauvorhaben gewertet, an
dem auch Sie teilhaben! Der Siedlerverein und die sonstigen Initiativen haben aber noch weitere Ziele:
Frage 6:
Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass man nicht sämtliche Zu- und Abfahrten im
Zusammenhang mit der Neugestaltung des Dreiecks Funkturm schließen und den gesamten Verkehr über die
neue Anschlussstelle Messedamm/Jafféstr. führen sollte, wie es jetzt geplant ist?
I) Inwieweit ist es nicht vielmehr sinnvoller und auch kostengünstiger, wenn man einige wenige Zu- und
Abfahrten erhält, um den Verkehr besser zu verteilen, vor allem in unbewohnte Gebiete?
II) Wie geht der Senat mit der Auffassung des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und des
Wahlkreisabgeordneten um?
III) Wie setzen sich die DEGES bzw. die an der Planung Beteiligten mit diesen Vorschlägen auseinander? Wie
lauten die Entscheidungen?
Antwort zu 6:
Zu I:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die geforderten Auf- und Abfahrten insbesondere zwischen A 100 und den
Halenseestraßen sind eines der wesentlichen Verkehrssicherheitsdefizite des bestehenden
Autobahndreiecks und einer der maßgebenden Gründe für den Umbau des
Autobahndreiecks. Im Autobahnbau muss mit geregelten Knotenpunktgrundformen und den
zugehörigen geregelten Entwurfselementen gearbeitet werden. Diese Grundformen sind
wissenschaftlich nachgewiesen, geprüft, hinreichend erprobt, allgemein anerkannt und
4
verkehrssicher. Vereinzelte Ein- und Ausfahrten als Sonderlösungen wie im Bestand
entsprechen diesen Anforderungen nicht. Darüber hinaus wären solche Ein- und Ausfahrten
in das neue Autobahndreieck geometrisch nicht integrierbar.“
Zu II:
Die Auffassungen des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und
Wahlkreisabgeordneten werden zur Kenntnis genommen und einer fachlichen Bewertung
der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes zugeführt.
Zu III:
Die AdB teilt dazu mit:
„Grundsätzlich werden Auffassungen und Vorschläge Dritter im Rahmen des
Dialogverfahrens entgegengenommen, geprüft und besprochen. Sie werden in den
Planungsprozess aufgeommen, sofern sie technisch und wirtschaftlich umsetzbar, sinnvoll
und konsensfähig sind.“
Berlin, den 15.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Mehr Verkehr in die Wohnstraßen Westends durch die Grüne Verkehrssenatorin – Raumbedarf Brücke Siemensbahn, Teil 37, aus Senat

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Frage 1:
Wie sieht der Raumbedarf bei einem Neubau für die #Siemensbahn über die #Spree aus? Welche Flächen
sollen dafür in Anspruch genommen werden?
Antwort zu 1:
Die DB AG führt aus:
„Für den Neubau der Siemensbahn über die Spree werden einige Flächen dauerhaft (d.h.
auch nach Ende der Bauarbeiten), andere temporär (d.h. nur während der Bauarbeiten)
genutzt.
Nach aktuellem Planungsstand wird für den Neubau der unteren #Spreebrücke über den
Hauptarm lediglich eine sich nicht im Besitz der Deutschen Bahn AG befindliche Fläche
dauerhaft benötigt. Hierbei handelt es sich um das „Flurstück 102, Flur 3, Gemarkung
Charlottenburg“ (ca. 467 m²), das sich südlich der Spree bis zum bestehenden Damm der
#Siemensbahntrasse erstreckt. Erste Abstimmungen mit dem #Wasserstraßen-Neubauamt
Berlin (Inhaber dieses Flurstückes) haben bereits stattgefunden.
Die weiteren Flächen, die nach aktuellem Planungsstand für den Neubau dauerhaft
genutzt werden, befinden sich im Besitz der DB Netz AG.
2
Während der Realisierung der Baumaßnahmen sind weitere Flächen temporär zu nutzen.
Welche Flächen dies betrifft, wird sich aus den 2021 startenden weiteren Planungen
ergeben. Sollte dies Flächen betreffen, die sich nicht im Besitz der DB Netz AG befinden,
wird hier frühzeitig Kontakt gesucht.“
Frage 2:
Wie sehen die Pläne zur Errichtung der Brücke über die Spree aus?
Antwort zu 2:
Die DB AG führt aus:
„Derzeit wird der Zustand der noch vorhandenen unteren Spreebrücke über den #Altarm
inkl. Stützpfeiler geprüft. Die Ergebnisse werden vsl. Mitte 2021 vorliegen.
Je nach Zustand der vorhandenen Brücke sieht die weitere Planung entweder einen
Anschluss der neuen Brücke über den Hauptarm an die noch vorhandene Spreebrücke
oder aber die Errichtung eines neuen Brückenzuges über beide Arme der Spree vor.“
Frage 3:
In welcher Höhe sind, für welche Haushaltsjahre, Mittel in den Landeshaushalt vorgesehen bzw. eingestellt?
Antwort zu 3:
Derzeit sind noch keine Mittel für die Errichtung der Brücke der Siemensbahn über die
Spree im Landeshaushalt eingestellt.
Frage 4:
Inwieweit wird das benötigte Gelände zeitweise oder dauerhaft benötigt?
Antwort zu 4:
Die DB AG führt aus:
„Nach aktuellem Planungsstand wird für den Neubau der Siemensbahn, neben den sich
im Besitz der Deutschen Bahn AG befindlichen Flächen, nur das „Flurstück 102, Flur 3,
Gemarkung Charlottenburg“ dauerhaft benötigt.
Nach der Fertigstellung der Brücke bzw. der Brücken (vgl. hierzu Antwort auf Frage 2) wird
der nördliche Teil (Bereich unmittelbar an der Spree) im Rahmen von
Instandhaltungsmaßnahmen an den Brückenwiderlagern benötigt. Hierfür ist die
Zugänglichkeit der Brückenwiderlager zu jeder Zeit sicherzustellen.
Welche und inwieweit Flächen temporär genutzt werden müssen, wird sich aus den
weiteren Planungen ergeben.
Vgl. hierzu auch die Antwort auf Frage 1.“
3
Frage 5:
Wie viele Parzellen welcher Kolonien werden dafür benötigt?
Antwort zu 5:
Die DB AG führt aus:
„Nach aktuellem Planungsstand werden für die Reaktivierung der Siemensbahn keine
Parzellen dauerhaft benötigt.
Welche und inwieweit Flächen temporär genutzt werden müssen, wird sich aus den
weiteren Planungen ergeben. Bei eventuellen Betroffenheiten Dritter wird frühzeitig
Kontakt gesucht.“
Frage 6:
Wann ist mit der Inanspruchnahme der Grundstücke zu rechnen?
Antwort zu 6:
Die DB AG führt aus:
„Die in der Antwort auf Frage 1 erwähnten Grundstücke werden ab Beginn der Planungen
zeitweise u. a. für Vermessungsarbeiten und Baugrunderkundungen benötigt. Diese
Arbeiten beginnen Anfang des Jahres 2021.“
Frage 7:
Inwieweit gibt es eine Abstimmung mit dem Bauvorhaben #Neubau der #Rudolf-Wissel-Brücke?
Antwort zu 7:
Die DB AG führt aus:
„Das Projekt #Reaktivierung der Siemensbahn steht bereits seit Projektbeginn im engen
Austausch mit der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) zum
Bauvorhaben Rudolf-Wissel-Brücke.“
Frage 8:
In welcher Form werden die Betroffenen in den Planungs- und Umsetzungsprozess einbezogen?
Antwort zu 8:
Die DB AG führt aus:
„Informationen zum aktuellen Stand der Planungen zur Reaktivierung der Siemensbahn
finden sich auf i2030.de. Eventuelle Fragen können an die E-Mail-Adresse i2030@VBB.de
gestellt werden.
Die aktuelle Planung sieht außerdem eine frühe #Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines
Infopunktes sowie via diverser Kommunikationsplattformen vor.
4
Für den Neubau der unteren Spreebrücke ist ein #Planrechtsverfahren erforderlich, in dem
die Betroffenen unmittelbar einbezogen werden.“
Berlin, den 23.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Das Autobahndreieck Funkturm wird bis 2032 zu einer Großbaustelle, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/das-autobahndreieck-funkturm-wird-bis-2032-zu-einer-grossbaustelle-li.122960

Eine #Operation am offenen Herzen – so hat der #ADAC das Vorhaben genannt. Einen Wunsch der Anlieger will die #Projektgesellschaft #Deges nicht erfüllen.

Es wird noch einige Zeit dauern, bis die Bauarbeiten beginnen. Doch sicher ist, dass dann eine schwere Zeit auf die #Autofahrer zukommt. „Sie müssen mit erheblichen Belastungen rechnen“, sagte Andreas #Irngartinger am Dienstag. Der Ingenieur ist Bereichsleiter bei der Deges, die für den Bund und die Länder #Autobahnprojekte plant und verwirklicht. Eines der größten Vorhaben ist der Umbau des Dreiecks #Funkturm. Nördlich davon betreut die Deges aber noch weitere Projekte entlang der #Stadtautobahn: So werden die #Rudolf-Wissell-Brücke neu gebaut und die Autobahn #A111 bis weit nach Tegel saniert. Nun teilte die Deges mit, dass die drei Großprojekte gleichzeitig realisiert werden und eine kilometerlange Kette von Baustellen entstehen wird. Und das bedeutet laut Irngartinger: „Wir werden um erhebliche #Verkehrsbehinderungen nicht herumkommen“ – voraussichtlich acht Jahre lang.

„Eine Operation am offenen Herzen“: So hat der ADAC das Bauvorhaben, das in der Nähe des ICC stattfinden wird, einmal bezeichnet. In den vergangenen 55 Jahren ist das #Dreieck Funkturm in Charlottenburg, an dem die #Avus auf den Stadtring stößt, zu einem der wichtigsten Knotenpunkte Berlins …

Straßenverkehr: Baustart für A14-Abschnitt von der Altmark bis Brandenburg Nach jahrelangen Verzögerungen geht der Bau der Autobahn 14 im Norden Sachsen-Anhalts weiter voran. , aus berlin.de

https://www.berlin.de/aktuelles/brandenburg/6321004-5173360-baustart-fuer-a14abschnitt-von-der-altma.html

Nach jahrelangen Verzögerungen geht der Bau der #Autobahn 14 im Norden Sachsen-Anhalts weiter voran. In der kommenden Woche sollen die Bauarbeiten für den 8,8 Kilometer langen Abschnitt von Seehausen bis zur Landesgrenze nach Brandenburg beginnen, wie die Bundesstraßenplaner der #Deges am Freitag in Berlin mitteilten. Zum Spatenstich am 16. Oktober wird auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in der Altmark erwartet.

Die insgesamt 155 Kilometer lange #Neubautrasse soll die bestehende #A14 zwischen Magdeburg und dem Dreieck Nossen im sächsischen Kreis Meißen mit Schwerin und der Ostsee verbinden. In Sachsen-Anhalt können bisher zwei der acht geplanten Abschnitte befahren werden, ein weiterer wird gebaut. Der vierte Abschnitt von Seehausen bis zum brandenburgischen #Wittenberge mündet in eine gemeinsame und länderübergreifende Elbbrücke. Sie kann nur gemeinsam gebaut werden.

Allerdings fehlt dann auf brandenburgischer Seite immer noch ein längeres Trassenstück …

Straßenverkehr: Ersatzbau Rudolf-Wissel-Brücke (RWB) III – Nachfragen zur Drs. 18/ 23 991 Stadtverträglicher Tunnel statt zwei Brückenbauwerke über Charlottenburg?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum hat der Senat bei der Beauftragung der #DEGES GmbH für den Neubau der #Rudolf-Wissell (#RWB)
nicht festgelegt, dass die „grundsätzlich“ zweiteilig auszubildenden Richtungsfahrbahnen nicht platzsparend
in einem #Baukörper zusammengefasst werden, um wertvollen Stadtraum in der City West zu schonen?1
Antwort zu 1:
Die Randbedingungen für ein Infrastrukturprojekt wie den Ersatzneubau der RudolfWissell-Brücke und die Durchführung der Baumaßnahme unter Aufrechterhaltung des
Verkehrs in einem engen innerstädtischen Planungsraum sind hochgradig komplex.
Entsprechend wurde durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(DEGES) in Abstimmung mit dem Bund als Träger der Straßenbaulast und der
Auftragsverwaltung (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ein
europaweiter Wettbewerb zur Realisierung des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg ausgelobt. Eine Vorgabe bzw. ein Ausschluss
einer bestimmten Bauwerkslösung wurde dabei bewusst nicht getroffen, um die Kreativität
der Ingenieure bei der Erarbeitung einer sachgerechten Lösung nicht im Vorhinein zu
beschneiden.
Frage 2:
Warum hat der Senat meine Bitte, die von den geplanten RWB-Zwillingbrücken entwerteten Flächen
zwischen Fürstenbrunner Weg, Spree im Norden, S-Bahnring im Osten und Spandauer Damm im Süden
(wie groß ist die Gesamtfläche?), nicht wie gewünscht in einer Planskizze markiert, Flächenanteile in
Quadratmeter tabellarisch zusammengestellt und die Eigentümer benannt, soweit es sich um Eigentum von
Bund oder Land bzw. ihnen zugeordnete Unternehmen, Stiftungen etc. handelt?2

1 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 1
2 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 2
2
Antwort zu 2:
Die durch den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke dauerhaft überdeckten Flächen im
Eigentum von Bund und Land im angefragten Bereich zwischen Fürstenbrunner Weg,
Spree im Norden, S-Bahnring im Osten und Spandauer Damm im Süden betragen nach
derzeitigem Planungsstand überschläglich in der Summe ca. 25.100 Quadratmeter. Die
Flächenanteile ergeben sich wie folgt:
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) rd. 7.800 qm
Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) rd. 8.000 qm
Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung) rd. 300 qm
Land Berlin rd. 6.000 qm
(Bestand RWB rd. 6.200 qm)
DB Netz AG rd. 3.000 qm
Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 in der Schriftliche Anfrage 18/23991 erläutert, ist die
Ermittlung der gesamten in Anspruch zu nehmenden Fläche erst mit Abschluss der
folgenden Planungsphase (Leistungsphase 3 HOAI, Vorentwurf) mit Festlegung des
erforderlichen Grunderwerbs möglich.
Frage 3:
Entspricht es der üblichen Praxis bei Großprojekten in Berlin, wenn die Entscheidung, ob eine #Tunnellösung
einer doppelten #Brückenkonstruktion vorzuziehen ist, von Teilnehmenden eines (Vor)planungswettbewerbs
entschieden wird und externe Planer die Tunnellösung bereits in der Vorplanungsphase eine Tunnellösung
„aus wirtschaftlichen Gründen“ verwerfen?3
Antwort zu 3:
Siehe auch Antwort zu 1.
Im Zuge des europaweiten Wettbewerbs für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
haben sich ausnahmslos alle Teilnehmenden in ihren Wettbewerbsbeiträgen für die
Planung von Brückenbauwerken als Vorzugslösung entschieden. Eine Jury, bestehend u.
a. aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und des Landes Berlin, hat unter
Würdigung der in der Summe bestmöglichen Erfüllung der vorgegebenen
Wertungskriterien den Sieger des Wettbewerbs aus den teilnehmenden Ingenieurbüros
ermittelt. Der Wettbewerbssieger, das Ingenieurbüro Leonhardt, Andrä und Partner,
vertieft auf Basis seines Siegerkonzeptes die Planungen für die #Verkehrsanlage und die
zugehörigen Ingenieurbauwerke im Bereich Rudolf-Wissell-Brücke und Autobahndreieck
Charlottenburg. Die gewählte Vorgehensweise ist sachgerecht und im Hinblick auf die
sehr hohe verkehrliche Bedeutung dieser Infrastrukturmaßnahme angemessen.
Frage 4:
Wann und durch welchen Auftragnehmer hat die vom Senat beauftragte DEGES „[i]m Zuge der
weiterführenden Planungsleistungen (…) auch eine Tunnellösung (…) prüfen lassen“ (bitte um Datum und
Ort der Ausschreibung dieser Leistung, Datum der Auftragsvergabe, Auftragnehmer, Auftragssumme,
Umfang und Datum des Prüfergebnisses/Gutachtens)?3

3 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 3
3
Frage 11:
Ist die Antwort auf die Frage 5 in der Drs. 18/23991 so zu verstehen, dass das Gutachten zur Machbarkeit
einer Tunnellösung – soweit existent – vom Senat weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit im
Beteiligungsverfahren noch im Rahmen des Genehmigungsantrags vorgelegt werden soll – und wenn ja, wie
verträgt sich diese Entscheidung des Senats mit den Anforderungen z. B. des Informationsfreiheitsgesetzes
(IFG) in Berlin?
Frage 13:
Wie bewertet die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (§ 18 Abs. 1 IFG) die
Weigerung des Senats, das Machbarkeitsgutachten für eine Tunnellösung, mit dem gegenüber der
doppelten Brückenlösung erhebliche innerstädtische Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe,
Flächenverbrauch) vermieden werden können, öffentlich zu machen?
Frage 13:
Wie bewertet die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (§ 18 Abs. 1 IFG) die
Weigerung des Senats, das Machbarkeitsgutachten für eine Tunnellösung, mit dem gegenüber der
doppelten Brückenlösung erhebliche innerstädtische Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe,
Flächenverbrauch) vermieden werden können, öffentlich zu machen?
Antwort zu 4 und 11 bis 13:
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit einer Tunnellösung wurde durch die von
der DEGES beauftragten Planerinnen und Planer für den Ersatzneubau der RudolfWissell-Brücke und des Autobahndreieck Charlottenburg – hier: Ingenieurbüro Leonhardt,
Andrä und Partner – im Jahr 2020 als eigenständige planerische Zusatzleistung im
Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung durchgeführt. Die durchgeführte
Untersuchung mit den ingenieurfachlichen Schwerpunkten Trassierung und
Baukonstruktion hat weder die Bearbeitungstiefe bzw. den Bearbeitungsumfang einer
Machbarkeitsstudie noch handelt es sich um ein Gutachten.
Frage 5:
Wie viele Tunnelvarianten wurden in der Machbarkeitsstudie zur Tunnellösung untersucht (bitte die
maßgeblichen Unterschiede der untersuchten Varianten angeben)?4
Antwort zu 5:
Siehe auch Antwort zu 3 (Drucksache 18/23991).
Die auf technische Machbarkeit untersuchten Bauweisen sind zum einen die Herstellung
in offener Baugrube und zum anderen die geschlossene Bauweise mittels Schildvortrieb.
Es wurden dazu verschiedene Tunnelachsen je Tunnelgesamtlösung in Lage und Höhe
trassiert, die die Führung der A 100/A 111 und alle derzeit vorhandenen
Autobahnanschlüsse an die Stadtstraßen nach Möglichkeit gewährleisten sollten. Der
Trassierungskorridor entspricht dem vorgegebenen Planungsraum aus dem Wettbewerb
für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreieck
Charlottenburg. In der Höhenlage wurde eine Gesamtvariante in geringerer Tiefenlage
(offene Bauweise) sowie eine tiefliegende Gesamtvariante (Tunnelvortrieb/offene
Bauweise) im Planungsraum untersucht.

4 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 4
4
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Eindruck, dass eine stadtverträgliche Tunnellösung als Ersatz für die RWB für
die nächsten 50 bis 80 Jahre vor allem deshalb nicht näher untersucht wurde, weil der Umfahrungsverkehr
bei gelegentlichen staubedingten temporären Tunnelsperrungen und „Aufrechterhaltung der verkehrlichen
Leistungsfähigkeit während der Bauzeit demnach nicht gegeben“ sei?5
Antwort zu 6:
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit zeigt klar auf, dass eine Tunnellösung im
vorliegenden Fall des dringend notwendigen Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg keine technisch sinnvolle Variante darstellt und
daher im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit durch den Bund als Träger der
Straßenbaulast ausscheidet. Das Fehlen einer leistungsfähigen Tunnelumfahrung im
Planungsraum über das nachgeordnete Stadtstraßennetz stellt lediglich einen weiteren zu
berücksichtigenden Sachverhalt dar, der gegen eine Tunnellösung spricht.
Frage 7:
Wie häufig (Anzahl der staubedingten Sperrungen, kumulierte Sperrungsdauer (Stunden) pro Fahrtrichtung
im Jahr, prozentuale Schließungsdauer pro Fahrtrichtung und Jahr jeweils für 2019 und 2020) war der
Tunnel unter dem Flughafen Tegel (TFT) ausschließlich staubedingt temporär gesperrt und wird die
eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Tunnels dazu führen, dass dort nach Schließung des Flughafens im
Rahmen der Grundsanierung der A 113 ebenfalls ein doppeltes Brückenbauwerk errichtet wird – wenn nein,
warum nicht?5
Antwort zu 7:
Die Anzahl der staubedingten Sperrungen des Tunnels unter dem Flughafen Tegel (TFT)
beträgt pro Fahrtrichtung:
TFT 2019 2020 (bis 16.09.2020)
Fahrtrichtung Nord 39 15
Fahrtrichtung Süd 54 14
Eine Statistik über die Sperrungsdauer wird in der Verkehrsregelungszentrale nicht
geführt. Insofern können zur kumulierten Sperrungsdauer (Stunden) und zur prozentualen
Schließungsdauer keine Daten zur Verfügung gestellt werden.
Im Zuge der erforderlichen grundhaften Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111 vom
Autobahndreieck Charlottenburg bis zur Landesgrenze Berlin/Brandenburg ist der TFT
aktuell nicht im Maßnahmenkatalog enthalten, da dieser bereits in den Jahren 2006 bis
2008 im Auftrag der Senatsverwaltung saniert wurde. Der Tunnel verfügt im Falle einer
temporären Tunnelsperrung in beiden Fahrtrichtungen über eine leistungsfähige
Umfahrung über die A 111 und den Kurt-Schumacher-Damm. Der TFT soll daher auch
zukünftig fester Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur im Zuge der A 111 sein.

5 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 4
5
Frage 8:
Wann hat die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 an der RWB stattgefunden, welche Zustandsnote hat
die Brücke dabei erhalten und welche Auswirkung hat diese Zustandsnote auf die für die RWB verbleibende
Nutzungsdauer? 5
Antwort zu 8:
Siehe auch Antwort zu 1 (Drucksache 18/23992).
Die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 fand 2017 statt. Das Brückenbauwerk hat im
Ergebnis die Zustandsnote 3 (= nicht ausreichender Bauwerkszustand) erhalten. Diese
Zustandsnote ist ein Indikator dafür, dass die Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr
gegeben sein kann bzw. in näherer Zukunft eine Instandsetzung erforderlich wird. Eine in
2015 durchgeführte Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie des Bundes mit
angemessenen Lastansätzen zum Nachweis des heute bei Brücken anzusetzenden
Lastniveaus führte nicht zum Ziel. Auf der Grundlage einer ingenieurmäßigen Betrachtung
der durchgeführten Nachrechnung sowie der hohen Risiken für das Tragwerk im Falle von
baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen wurde 2015 der Ersatzneubau der bestehenden
Rudolf-Wissell-Brücke beschlossen.
Frage 9:
Welche konkreten Ergebnisse hat das Gutachten im Auftrag der DEGES über die Machbarkeit einer
Tunnellösung (vgl. Frage 4) erbracht, warum wurden darin keine Kosten für diese Lösung ermittelt6
,
gleichzeitig aber vom Senat behauptet, eine Tunnellösung stellt „[w]eder eine technisch sinnvolle noch
wirtschaftliche Variante dar“?7
Antwort zu 9:
Siehe Antwort zu 4:
Die Untersuchung zeigt auf, dass keine den Randbedingungen entsprechende und
technisch sinnvolle Tunnellösung im Planungsraum gefunden werden kann. Dieser
Sachverhalt spiegelt im Übrigen auch das Ergebnis des europaweiten Wettbewerbs für
den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke wider, bei dem ausnahmslos alle am
Wettbewerb teilnehmenden Ingenieurbüros eine Brückenlösung als Vorzugslösung
erarbeitet und eingereicht haben. Bei der durchgeführten Untersuchung der technischen
Machbarkeit einer Tunnellösung handelt es sich nicht um ein Gutachten.
Frage 10:
Oder anders gefragt: Wie kann der Senat als Auftraggeber eine Tunnellösung wirtschaftlich bewerten, wenn
er nach eigener Auskunft keine Kosten dieser Variante ermitteln lassen hat?6
Antwort zu 10:
Eine Tunnelvariante ist – insbesondere im innerstädtischen Bereich –
bauverfahrensbedingt grundsätzlich aufwendiger und somit deutlich kostenintensiver als

6 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 8+10
7 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 5
6
eine Brückenvariante. Da eine Tunnellösung im konkreten Planungsraum jedoch keine
technisch sinnvolle Variante darstellt, ist eine Kostenermittlung hierfür nicht zielführend
und somit entbehrlich.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat die Chancen der Kostenübernahme für eine Tunnellösung durch den Bund,
nachdem er auf meine Anfrage berichtet hat, dass auf der RWB ein vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung
geplant sei?8
Frage 15:
Greifen hier nicht ähnliche Kostenverteilungsbedingungen zwischen Bund und Land Berlin, wie bei den an
der A 7 im Stadtgebiet Hamburg realisierten Tunnelbauten?
Antwort zu 14 und 15:
Ein „vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung“ im Sinne eines sogenannten
bedarfsgerechten, kapazitätserweiternden Autobahnausbaus von drei auf vier
durchgehenden Fahrspuren je Fahrtrichtung ist in dem betreffenden Autobahnabschnitt
der A 100 zwischen der Anschlussstelle Spandauer Damm und dem Autobahndreieck
Charlottenburg, also im Bereich des erforderlichen Ersatzneubaus der Rudolf-WissellBrücke, planerisch nicht vorgesehen. Dies ist auch nachvollziehbar, da die
Autobahnabschnitte vor und hinter der Rudolf-Wissell-Brücke lediglich drei Fahrspuren je
Fahrtrichtung besitzen. Wie bereits früher erläutert (Drucksache 18/23992, Antwort zu 10)
wird im Brückenbereich ein Verflechtungsstreifen angeordnet, der die Ein- und
Ausfädelvorgänge zwischen den Anschlussstellen erleichtert und dadurch die Qualität des
Verkehrsablaufes und somit die Verkehrssicherheit im betrachteten Autobahnabschnitt
erhöht.
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit zeigt klar auf, dass eine Tunnellösung im
vorliegenden Fall des dringend notwendigen Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg keine technisch sinnvolle Variante darstellt und
daher im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit durch den Bund als Träger der
Straßenbaulast ausscheidet. Die Frage nach den Chancen einer Kostenübernahme für
eine Tunnellösung durch den Bund stellt sich somit nicht.
Frage 16:
Warum hat der Senat meine Frage zur „frühzeitigen öffentlichen Beteiligung“ für das Projekt Neubau
Westendbrücke (WB) nicht beantwortet?9
Antwort zu 16:
Der Senat ist stets bemüht auch umfangreiche Schriftliche Anfragen in dem vorgegebenen
engen Zeitraum vollumfänglich zu beantworten. Die Frage zu der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung zur Westenbrücke, welche eine Unterfrage der Frage 6 der Schriftlichen
Anfrage 18/23991 war, wurde leider übersehen Die Antwort wird hiermit nachgeholt:

8 Vgl. Drs. 18 / 23 992 Antwort zu Frage 10
9 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 6
7
Die DEGES übernimmt im Rahmen ihres Dienstleistungsvertrages in enger Abstimmung
mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch vollumfänglich die
Projektkommunikation mit der Öffentlichkeit. Dies trifft somit auch auf das Projekt
Ersatzneubau der Westendbrücke (WEB) zu. Für dieses Vorhaben wird nach aktueller
Planung eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung voraussichtlich im I. Quartal
2021 stattfinden.
Frage 17:
Wie bewertet der Senat den bereits beim Vorhaben Autobahndreieck Funkturm (ADF) vielfach geäußerten
Wunsch der betroffenen Bevölkerung, dass Vertreter des Senats die stadtentwicklungspolitischen und
umweltpolitischen Fragen zu den Vorhaben aus Sicht der Landesregierung beantworten sollen – wird dieser
Wunsch zukünftig erfüllt?
Antwort zu 17:
Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der zuständigen Senatsverwaltungen
nehmen an den Beteiligungsformaten teil und stehen darüber hinaus für alle Fragen zur
Verfügung.
Frage 18:
Wie ist die Antwort des Senats auf meine Frage 9 zu verstehen, in der eine „regelgerechte, verkehrssichere
und leistungsfähige (demnächst vierspurige Autobahn) Variante“ als Voraussetzung für die im Stadtgebiet
„angestrebte Mobilitätswende“ bezeichnet wird?10
Frage 19:
Wie möchte der Senat mit einer Erweiterung der Autobahnkapazität auf der bzw. den RWBs um ein Drittel
die Mobilitätswende erreichen bzw. welche Art von Mobilitätswende soll hiermit erreicht werden?
Antwort zu 18 und 19:
Eine regelgerechte und verkehrssichere Autobahnbrücke verhindert, dass ein Nadelöhr
entsteht und kann somit dazu beitragen, umliegende Stadtstraßen nicht zusätzlich zu
belasten.
Ein „vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung“ im Sinne eines sogenannten
bedarfsgerechten, kapazitätserweiternden Ausbaus von drei auf vier durchgehende
Fahrspuren je Fahrtrichtung ist in dem betreffenden Autobahnabschnitt der A 100
zwischen der Anschlussstelle Spandauer Damm und dem Autobahndreieck
Charlottenburg, also im Bereich des erforderlichen Ersatzneubaus der Rudolf-WissellBrücke, nicht vorgesehen.
Frage 20:
Welche Belange der Stadt wird der Senat ab Januar 2021 in seiner Eigenschaft als TÖB über den
vierspurigen Ausbau hinaus zur RWB in das Planfeststellungsverfahren einbringen?11

10 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 9
8
Antwort zu 20:
Sowohl auf Senats- als auch auf Bezirksebene werden im Rahmen der jeweiligen
Zuständigkeit durch die Träger öffentlicher Belange verschiedene Aspekte in
planrechtliche Verfahren eingebracht. Beispielhaft sind die Belange der Wasserbehörde,
des Artenschutzes, des Immissionsschutzes, des Verkehrs, der Stadtentwicklung und des
Denkmalschutzes zu benennen.
Frage 21:
Ist den Antworten auf diese Fragen aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 21:
Nein.
Berlin, den 29.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ersatzbau Rudolf-Wissel-Brücke (RWB) I Stadtverträglicher Tunnel statt zwei Brückenbauwerke über Charlottenburg?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie, wann und auf welcher Grundlage, Studien oder Gutachten kam es zur Entscheidung, das bestehende
Stadtbild beeinträchtigende #Brückenbauwerk #Rudolf-Wissel-Brücke (#RWB) durch zwei neue
Brückenbauwerke zu ersetzen?
Antwort zu 1:
Im Jahr 2015 erfolgte auf Basis einer, von der damaligen Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund in Auftrag
gegebenen umfangreichen ingenieurmäßigen Bewertung des Bauwerkzustandes die
Entscheidung für den #Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke.
Die Ausbildung von Brückenneubauten wird in dem hierfür maßgeblichen Regelwerk #REING (Richtlinie für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von
Ingenieurbauten), Abschnitt 2.1, festgelegt. Demnach sind Überbauten von Brücken im
Zuge von zweibahnigen Bundesfernstraßen grundsätzlich #zweiteilig auszubilden, sodass
jeder Überbau statisch-konstruktiv vom anderen getrennt ist (ein #Teilbauwerk für jede
#Richtungsfahrbahn). Dieser Grundsatz soll es später ermöglichen unter weitgehender
Aufrechterhaltung des Verkehrs evtl. notwendige Baumaßnahmen an einem Teilbauwerk
vorzunehmen, ohne das jeweils andere Teilbauwerk für den Verkehr sperren zu müssen.
Frage 2:
Welche der Flächen zwischen Fürstenbrunner Weg im Westen, Spree im Norden, S-Bahnring im Osten und
Spandauer Damm im Süden (wie groß ist die Gesamtfläche?), die von den RW-Brücken zerschnitten werden,
befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Berlin bzw. den ihnen
zugeordneten Unternehmen, Stiftungen etc. und welche Flächen davon gehören der DB AG? (bitte betroffene
Flächen in einer Planskizze markieren und zugehörige Flächenanteile in m² tabellarisch zusammenstellen)?
2
Antwort zu 2:
Nach jetzigem Planungsstand (Leistungsphase 2 HOAI – Honorarrechnung für Architekten
und Ingenieure, Voruntersuchung) werden in dem in der Anfrage benannten Bereich nicht
mehr Flächen im Eigentum des Landes Berlin in Anspruch genommen, als durch das jetzige
Bestandsbauwerk. Durch den vorgesehenen Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
werden Flächen überführt, die sich größtenteils im Eigentum der Bundesrepublik
Deutschland (z. B. Bundeseisenbahnvermögen, Kleingartenanlage – KGA Schlackeloch)
bzw. im Bereich der Gleisanlagen im Eigentum der Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz AG)
befinden. Die Ermittlung der gesamten in Anspruch zu nehmenden Fläche ist erst in der mit
Abschluss der folgenden Planungsphase (Leistungsphase 3 HOAI, Vorentwurf) mit
Festlegung des erforderlichen Grunderwerbs möglich.
Frage 3:
Wann und in welcher Tiefe hat der Senat oder die von ihm beauftragte #DEGES aus gesamtstädtischem
Interesse prüfen lassen, ob und inwieweit eine #Tunnellösung – z.B. von der Unterführung Heckerdamm
(Weltlingerbrücke) unter der Spree hindurch bis zum Spandauer Damm – eine offensichtlich deutlich
stadtverträglichere Lösung wäre, als der Ersatz der bestehenden RWB durch zwei Brückenbauwerke?
Antwort zu 3:
Im Zuge des europaweiten Wettbewerbs um die beste Idee für die Realisierung des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreieck (AD) Charlottenburg
haben sich ausnahmslos alle Teilnehmenden in ihren Wettbewerbsbeiträgen für die
Planung von Brückenbauwerken als Vorzugslösung entschieden. Einige
Wettbewerbsteilnehmende hatten dargelegt, dass eine evtl. mögliche Tunnellösung aus
wirtschaftlichen Gründen von ihnen verworfen wurde. Die DEGES hat nach Abschluss des
Wettbewerbs und im Zuge der weiterführenden Planungsleistungen für den Ersatzneubau
Rudolf-Wissell-Brücke auch eine Tunnellösung mit Fokus auf die technische Machbarkeit
untersuchen lassen. Dabei wurden verschiedene Bauweisen mit entsprechenden
Tunnelquerschnittsausbildungen zu Grunde gelegt. Die untersuchten Bauweisen sind zum
einen die Herstellung in offener Baugrube und zum anderen die geschlossene Bauweise
mittels Tunnelvortriebsmaschinen. Es wurden dazu verschiedene Tunnelachsen je
Tunnelgesamtlösung in Lage und Höhe trassiert, die die Führung der A 100/A 111 und alle
derzeit vorhandenen Autobahnanschlüsse an die Stadtstraßen nach Möglichkeit
gewährleisten sollten. In der Höhenlage wurde eine Gesamtvariante in geringerer
Tiefenlage sowie eine tiefliegende Gesamtvariante im Planungsraum untersucht.
Frage 4:
Zu welchen Ergebnissen sind diese Prüfungen gelangt bzw. welche konkreten Umstände haben den Senat
wann dazu veranlasst, von einer stadtverträglichen Tunnellösung als Ersatz für die RWB abzusehen?
Antwort zu 4:
Bei den untersuchten Tunnelvarianten für die im Planungsraum (Spandauer Damm, Trog
Weltlinger Brücke) vorhandenen sehr hohen Verkehrszahlen (rd. 180.000 Kfz/24 Std.
werktäglich) konnte keine annähernd verkehrlich vergleichbare Leistungsfähigkeit
gegenüber den Brückenvarianten ermittelt werden. Temporäre Tunnelsperrungen aus
Sicherheitsgründen aufgrund verkehrlicher Überlastung, wie sie z. B. beim Tunnel
3
Flughafen Tegel (TFT) häufiger vorkommen, wären die Folge. Verkehrlich leistungsfähige
Umfahrungsstrecken im umgebenden Stadtstraßennetz sind, anders als beim TFT,
allerdings im Planungsraum nicht vorhanden. Auch konnten bei allen Tunnelvarianten nicht
alle im Bestand vorhandenen Anschlussstellen an das bestehende Stadtstraßennetz
wiederhergestellt werden. Die Längsneigungen der Rampen in den Tunnelbauwerken
liegen zum Teil deutlich über den zulässigen Werten der maßgeblichen Regelwerke (u. a.
Richtlinie für die Anlage von Autobahnen). Die Auswirkungen auf andere bauliche Anlagen
im Kreuzungsbereich der Tunneltrasse sind insbesondere bei der weniger tiefen
Gesamtvariante erheblich. Die U-Bahn-Trasse am Jakob-Kaiser-Platz stellt beispielsweise
ein ausgeprägtes Hindernis hinsichtlich eines Tunnelanschlusses am Trog Weltlinger
Brücke dar. Die weiteren unterirdisch kreuzenden Bauwerke, wie z. B. die Schleuse
Charlottenburg, die 380kV-Kabeldiagonale von 50Hertz sowie die setzungsempfindlichen
Gründungen der Rudolf-Wissell-Brücke bedeuten dementsprechend umfängliche und
schwer beherrschbare Risiken für eine Tunnellösung.
Weiterhin stellt sich die bauzeitliche Verkehrsführung insbesondere in den Bereichen
Spandauer Damm, Kurt-Schumacher-Damm und Jakob-Kaiser Platz als unlösbar dar. Die
erforderliche Aufrechterhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit während der Bauzeit
bei einer Tunnellösung ist demnach nicht gegeben.
Es konnte somit keine den Randbedingungen entsprechende und technisch sinnvolle
Tunnellösung im Planungsraum gefunden werden.
Vor dem Hintergrund, dass die Rudolf-Wissell-Brücke das Ende ihrer Lebensdauer erreicht
hat, verbleibt daher der Ersatz durch ein Brückenbauwerk unter den gegebenen
Randbedingungen als Vorzugslösung.
Frage 5:
Wo sind diese Unterlagen zur Prüfung und Ausschluss eines Autobahntunnels als Ersatz für die RWB – auch
für die betroffene Anwohnerschaft und Öffentlichkeit – einzusehen?
Antwort zu 5:
Wie in der Antwort zu Frage 4 dargelegt, stellt eine Tunnellösung weder eine technisch
sinnvolle noch wirtschaftliche Variante dar und wird in der Planung nicht weiterverfolgt. Eine
Einsichtnahme von technisch nicht sinnvollen Varianten ist nicht vorgesehen, wird jedoch in
den folgenden Beteiligungsformaten mit Sicherheit vertiefend diskutiert
Frage 6:
Wann wird der Senat im Sinne der sonst stets beachteten „frühzeitigen öffentlichen Beteiligung“, die
betroffenen Anwohner*innen entlang der RWB und des Dreiecks Charlottenburg (DC), aber auch an der
Westendbrücke (WB) zur ersten öffentlichen Veranstaltung einladen um die Vorhaben vorzustellen und mit
ihnen zu diskutieren oder soll das, ähnlich wie beim ADF, weitgehend vom beauftragten Planer DEGES
abgewickelt werden?
Antwort zu 6:
Die DEGES übernimmt im Rahmen ihres Dienstleistungsvertrages in enger Abstimmung mit
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch vollumfänglich die
Projektkommunikation mit der Öffentlichkeit. Für das Projekt Ersatzneubau der RudolfWissell-Brücke inkl. AD Charlottenburg wird eine öffentliche Informationsveranstaltung für
die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger voraussichtlich im 4. Quartal 2020 stattfinden.
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Frage 7:
Inwieweit hält der Senat es für zielführend, dass wichtige stadtpolitische Entscheidungen (z.B. zwei Brückenbauwerke statt eines Autobahntunnels) von einem beauftragten Planungsbüro mit der Öffentlichkeit diskutiert
werden, während sich zuständige Verwaltungen dieser Aufgabe weitgehend zu entziehen versuchen?
Antwort zu 7:
Der Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des AD Charlottenburg stellt eine
dringende bauliche Erhaltungsmaßnahme an Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken in
der Straßenbaulast des Bundes dar. Im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund
nimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die in diesem
Zusammenhang stehenden Aufgaben wahr. Das Land Berlin, vertreten durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, hat die DEGES mit der Planung,
der Betreuung des Planfeststellungsverfahrens, dem ggf. notwendigen Grunderwerb und
der Baudurchführung (Bauvorbereitung und Bauüberwachung) beauftragt. Die Tätigkeit der
DEGES umfasst dabei insbesondere Bauherren- sowie Hausherrenaufgaben. In dieser
Funktion übernimmt die DEGES auch vollumfänglich die Projektkommunikation mit der
Öffentlichkeit und stimmt sich dabei eng mit der Auftragsverwaltung ab. Der geäußerte
Vorwurf bezüglich eines Entziehens der zuständigen Verwaltung von dieser Aufgabe wird
aus vorab genannten Gründen nicht geteilt.
Frage 8:
Mit welchen Mehrkosten rechnet der Senat für das Land Berlin, wenn die zwei geplanten RW-Brücken durch
einen Tunnel ersetzt und welche Stadtflächen in bester Citylage (bitte in Skizze und in m² angeben) würden
auf diesem Weg für Wohnbau- Grün- und Erholungsflächen gewonnen bzw. erhalten werden?
Antwort zu 8:
Es konnte keine den Randbedingungen entsprechende und technisch sinnvolle
Tunnellösung im Planungsbereich gefunden werden. Die Kosten für eine etwaige
Tunnellösung wurden daher auch nicht bestimmt. Aufgrund der größeren Auswirkungen auf
andere bauliche Anlagen (u. a. U-Bahn, Schleuse Charlottenburg, 50Hertz 380kVKabeldiagonale) und der bauverfahrensbedingt gegenüber einer Brücke teureren
Tunnelbauweise, ist mit höheren Kosten in Größenordnungen zu rechnen.
Frage 9:
Wird der Senat seine Zurückhaltung gegenüber der Öffentlichkeit und bei der Durchsetzung Berliner
Interessen in diesen Projekten aufgeben, wenn er seine Bauherrenfunktion im Januar 2021 – also in 6
Monaten – an die Bundesautobahngesellschaft abgeben muss?
Antwort zu 9:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vertritt noch bis Ende dieses
Jahres im Zuge der übertragenen Auftragsverwaltung den Bund an dem für das
Verkehrssystem der Stadt überaus wichtigen Autobahnabschnitt. Auch nach dieser Zeit wird
die Senatsverwaltung darauf hinwirken, dass hier eine regelgerechte, verkehrssichere
sowie leistungsfähige Variante umgesetzt werden wird, denn nur so kann im Stadtgebiet die
angestrebte Mobilitätswende gelingen.
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Nach dem 01.01.2021 wird die Senatsverwaltung im Planungsverfahren als TÖB (Träger
öffentlicher Belange) in den weiteren Prozess eingebunden sein und dann die Belange der
Stadt u. a. entsprechend im Rahmen des anstehenden Planfeststellungsverfahren
vortragen und einbringen.
Frage 10:
Wieviel Mitteleinsatz wäre dem Senat ein stadtverträglicher Ersatz der RWB durch eine Tunnellösung wert
und wie bzw. wo hat sich der Senat bereits um eine Kofinanzierung der Mehrkosten (In welcher Höhe?)
gegenüber zwei neuen Brücken bemüht?
Antwort zu 10:
Wie in der Antwort zu Frage 4 ausführlich dargelegt, stellt eine Tunnellösung stellt im
vorliegenden Fall des dringend notwendigen Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und
des AD Charlottenburg keine technisch sinnvolle Variante dar und scheidet daher im
Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit durch den Bund als Träger der Straßenbaulast aus.
Der Frage hinsichtlich eines denkbaren Mitteleinsatzes durch den Senat, zur Deckung
eventueller Mehrkosten für eine Tunnellösung, ist somit jegliche Grundlage entzogen.
Darüber hinaus liegt aus Gründen wie unter Antwort zu Frage 8 dargelegt, keine
Kostenschätzung für eine Tunnellösung vor, die eine belastbare Schätzung der vom Senat
ggf. zu tragenden Mehrkosten zuließe.
Frage 11:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 11:
Nein.
Berlin, den 23.07.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz