Straßenverkehr: Planungsstand Rudolf-Wissell-Brücke, aus Senat

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Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #Verkehrssituation in Charlottenburg im Bereich #Tunnel #Rathenauplatz – Spandauer
Damm – #Jakob-Kaiser-Platz insbesondere im Bereich der #Rudolf-Wissell-Brücke derzeit ein?
Antwort zu Frage 1:
Die #Bundesautobahn #A100 zwischen dem Tunnel Rathenauplatz und dem
Autobahndreieck Charlottenburg am Jakob-Kaiser-Platz gehört zu den #meistbefahrenen
Autobahnabschnitten in Deutschland. Im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke beträgt die
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) rund 180.000 Kfz/24 Std. (Quelle:
Verkehrslenkung Berlin – #Verkehrsstärkenkarte 2014). Aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens kommt es insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden zu
Staubildungen.
Frage 2:
Wie sehen die zeitlichen und verkehrsplanerischen Planungen des Senats zur Instandsetzung und später zum
#Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke aus? Sind die Baumaßnahmen zusammen mit dem #Autobahndreieck
#Funkturm eingeplant?
Antwort zu Frage 2:
Um die Verkehrssicherheit auf der Rudolf-Wissell-Brücke bis zu deren notwendigem
Ersatzneubau zu erhöhen, wurde in den Sommerferien 2017 und 2018 die Fahrbahn in
beiden Fahrtrichtungen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs saniert.
Im Sommer 2018 haben die Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke auf
Basis des im Mai 2018 veröffentlichten Wettbewerbssiegerkonzeptes begonnen. Um
Planungs- und Baurecht auf Basis von voraussichtlich Ende 2020 fertiggestellten
2
Entwurfsplanungen zu erlangen, ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
erforderlich. Dies gilt analog auch für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm.
Aussagen zu einer möglichen Dauer der jeweiligen #Planfeststellungsverfahren können nicht
verbindlich getroffen werden. Vor einem bestandkräftigen Beschluss können Betroffene ihre
Einwendungen vor dem Verwaltungsgericht geltend machen. Insofern kann aktuell keine
belastbare Einschätzung zu einem möglichen Baubeginn in beiden Projekten abgegeben
werden.
Frage 3:
Was haben die Baugrunduntersuchungen in den Herbstferien 2019 zum Zustand der Brücke ergeben?
Antwort zu Frage 3:
Die in den Herbstferien 2019 auf der BAB A 100 vor bzw. hinter der Rudolf-Wissell-Brücke
durchgeführten #Baugrunduntersuchungen sind Teil der für die Erstellung eines
#Baugrundgutachtens erforderlichen umfangreichen #Bodenerkundungen. Die
#Erkundungsarbeiten haben Ende Juli 2019 begonnen und werden voraussichtlich bis Mitte
2020 abgeschlossen sein. Das im Anschluss daran zu erstellende Baugrundgutachten ist
eine wesentliche Grundlage für die weiterführenden ingenieurtechnischen Planungen des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und der weiteren zu erneuernden
Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg.
Frage 4:
Wie will der Senat den Verkehr im Charlottenburger Norden, in Spandau, in Reinickendorf und in Moabit so
steuern, dass die Kieze dort nicht im Verkehrschaos versinken, wenn an der Brücke gebaut wird?
Frage 5:
Inwieweit wird es eine Behelfsbrücke geben bzw. welche Verkehrsführung sind für das Autobahndreieck
Charlottenburg vorgesehen während der Bauarbeiten?
Frage 6:
Wie soll die alternative Verkehrsführung im Bereich des Umfeldes der Rudolf-Wissell-Brücke (Fürstenbrunner
Weg / Tegeler Weg) nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse während der Bauarbeiten aussehen?
Frage 7:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der Instandsetzung
der Brücke?
Frage 8:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der
Instandsetzung der Brücke?
Antwort zu Fragen 4 bis 8:
Das Siegerkonzept des Wettbewerbs sieht für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
selbst keine Behelfsbrücke vor. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Autobahn soll
demnach in den einzelnen Bauphasen weitestgehend erhalten bleiben und dadurch eine
3
Verdrängung des Autoverkehrs in das nachgeordnete Straßennetz vermieden werden. Im
Hinblick auf die Erneuerung sämtlicher Rampenbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg und der Einrichtung der hierzu erforderlichen bauzeitlichen
Verkehrsführungen ist nach aktuellem Planungsstand der Einsatz mindestens einer
#Behelfsbrücke vorgesehen.
Der #Fürstenbrunner Weg und der #Tegeler Weg werden von den Autofahrenden bei #Stau auf
der A 100 im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke in Vergangenheit und Gegenwart
regelmäßig als #Umfahrungsmöglichkeit genutzt.
Frage 9:
Inwieweit werden die Kleingärten mit von den Bauarbeiten betroffen sein?
Antwort zu Frage 9:
Im Zuge des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke werden sowohl temporär wie z. T.
auch dauerhaft Kleingartenanlagen entfallen. Der genaue Umfang wird im Zuge der
weiteren Planungen konkretisiert.
Frage 10:
Wie viel werden die Sanierungsarbeiten insgesamt kosten?
Antwort zu Frage 10:
Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes liegt nur eine grobe Kostenschätzung vor.
Hiernach werden die Kosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und der
Erneuerung der Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg mit
rund 240 Millionen Euro eingeschätzt. Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen
eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Entwurfsplanung voraussichtlich
Ende 2020 möglich.
Frage 11:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu Frage 11:
Der Bund trägt die Baukosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg vollständig. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutsche Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen i. d. R. vom jeweiligen
Vorhabenträger finanziert werden. Die Verwaltungskosten (Planungskosten) trägt bis zum
31.12.2020 entsprechend dem Grundgesetz das Land Berlin.
Frage 12:
Welche Informations- und #Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen in
Westend und Charlottenburg-Nord sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
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Antwort zu Frage 12:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen hat es im Rahmen der Vorplanung im
November 2019 eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher
Belange (#TÖB) gegeben. Bereits Ende März 2019 fand der im #Planrechtsverfahren
vorgesehene #Erörterungstermin (Scoping-Termin) des voraussichtlichen
Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Vertreterinnen und
Vertretern der Naturschutzverbände und der Umweltbehörden statt. Im Hinblick auf die
Bürgerbeteiligung wurde zwischenzeitlich eine Agentur für Kommunikation beauftragt. Die
Agentur wird entsprechende Konzepte unter Einbeziehung der aktuellen Standards für
Beteiligungsprozesse und der neuen Medien erarbeiten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, bei der Neugestaltung der Rudolf-Wissell-Brücke und des umliegenden
Areals das Thema Lärmschutz stärker als bisher in den Fokus zu rücken?
Antwort zu Frage 13:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der
Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg wird in einer
schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der
Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung) ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Nach derzeitigem Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen,
die eine deutliche Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 14:
Was will der Senat gegen voraussichtliche Betriebsschließungen im Umfeld auf Grund von Schwierigkeiten
bei An- und Ablieferung von Gütern und Material unternehmen?
Antwort zu Frage 14:
Durch die weitestgehende Erhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit während der
einzelnen Bauphasen liegen derzeit keine Anhaltspunkte für mögliche Schwierigkeiten bei
der Andienung von Betrieben im Umfeld der Baumaßnahme vor.
Berlin, den 10. Februar 2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sperrung der Autobahnanschlussstelle Bucher Straße, aus Senat

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Frage 1:
Sind dem Senat derartige Überlegungen/Planungen bekannt?
Antwort zu 1:
Ja, sie sind bekannt.
Wie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK)
https://www.berlin.de/senuvk/bauen/strassenbau/a114/de/verkehrskonzept.shtml informiert
wird, sind #bauzeitliche #Verkehrseinschränkungen nicht auszuschließen, sollen aber auf ein
erforderliches Maß reduziert werden.
Die geplanten #Erneuerungsarbeiten auf der #Bundesautobahn (BAB) #A114 ab Herbst 2020
werden während der drei #Hauptbauphasen zu Einschränkungen auf jeweils einen
Fahrstreifen je Fahrtrichtung führen.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der bereits im Normalzustand sehr
staubehafteten Verkehrsabläufe im Bereich der A 114 Anschlussstelle (AS) #Bucher Straße
müssen infolge der dann baulich bedingten, zusätzlichen Einschränkungen
#Verkehrslenkungsmaßnahmen mit ordnendem Charakter zur Wahrung der
Verkehrssicherheit getroffen werden. Dies kann ggf. auch zu temporären Sperrungen der
AS Bucher Str. führen.
Die Detailplanungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
2
Frage 2:
Wie schätzt der Senat die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Nordosten Pankows grundsätzlich und
insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell laufenden und geplanten Baumaßnahmen ein?
Antwort zu 2:
Das Straßennetz im Nordosten Pankow ist hinsichtlich
× der radial ausgerichteten Netzstruktur mit größtenteils 2-streifigen Fahrbahnen,
× der verkehrsverteilenden Querverbindungen und
× dem werktäglich hohem Verkehrsaufkommen,
grundsätzlich staugefährdet.
Das Ziel ist es, die laufenden und geplanten Baumaßnahmen mit größeren, verkehrlichen
Einschränkungen weitestgehend vor dem Baubeginn der A 114 abzuschließen, um
während der Erneuerungsarbeiten der A 114 ein weitestgehend störungsfreies, paralleles
Stadtstraßennetz zu erhalten. Hierzu zählen auch die Ertüchtigungsarbeiten für die
festgelegte Entlastungsstrecke (Hauptstraße – Berliner Str. – Pasewalker Str.), die sowohl
Fahrbahnsanierungen als auch bauliche und verkehrstechnische Anpassungen in den
Knotenbereichen beinhalten.
Ein Verzögern bzw. Verschieben von notwendigen, baulichen Eingriffen kann in allen
Fällen auch nicht immer erfolgen, weil die Gefahr eines Versagens der Infrastruktur (wie
Leitungen, Brücken, aber auch Gleisanlagen der Straßenbahn etc.) ausgeschlossen
werden muss.
Frage 3:
Welche Bedeutung kommt der BAB A114 inkl. AS Bucher Straße nach Einschätzung des Senats aktuell und
insbesondere angesichts der laufenden bzw. geplanten Baumaßnahmen (Bsp. Wiltbergstraße,
Bahnhofstraße in Blankenburg, Dorfstraße in Malchow, AS Schönerlinder Straße, Bucher Straße,
Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn, etc.) zu?
Antwort zu 3:
Die BAB A 114 bildet mit einer Länge von ca. acht Kilometern und mit jeweils zwei
Fahrstreifen je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr eine wichtige Nord-Süd-Achse zwischen
dem Berliner Ring BAB A 10 und dem Stadtzentrum. Entsprechend ihrer Netzfunktion ist
sie als großräumige Straßenverbindung eingestuft (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/index.sht
ml). Die Anschlusstellen der BAB stellen die Verbindungen zum Stadtstraßennetz und den
angrenzenden Ortsteilen in Berlin und den angrenzenden Gemeinden / Landkreisen im
Land Brandenburg und dem übrigen Bundesgebiet her.
Bis zum Beginn der eigentlichen Erneuerungsbauarbeiten auf der A 114 sollen die
Baumaßnahmen mit größeren Verkehrseinschränkungen im relevanten Verkehrsgebiet
abgeschlossen werden. Hierzu finden Behördentermine statt, um u.a. auch die seit dem
Frühjahr laufenden Ertüchtigungsmaßnahmen abzustimmen und einzuordnen. Diese
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finden im Vorlauf zu den ab Sommer 2020 beginnenden Arbeiten der BAB A 114 statt und
sollen Leistungsreserven für den zu erwartenden Verdrängungsverkehr erschließen.
Frage 4:
Welche Auswirkungen hätte die Sperrung der Anschlussstelle auf die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes
im Nordosten Pankows?
Frage 5:
Über welche alternativen Routen würden nach Einschätzung des Senats die Quell- und Zielverkehre der
Ortsteile Buch, Karow, Buchholz und Blankenburg sowie die Pendlerverkehre laufen? Wie leistungsfähig
sind diese?
Frage 6:
Mit welchen Fahrzeitverlängerungen wäre für die Verkehre (Referenzpunkt Prenzlauer Promenade Ecke
Granitzstraße) in die Ortsteile Buch, Karow, Blankenburg und Buchholz zu rechnen?
Antwort zu 4 bis 6:
Im Zuge der circa 30-monatigen Bauausführung auf der BAB A 114 wird nach derzeitigem
Sachstand die AS verfügbar bleiben. Zur Erneuerung der Rampen sowie der Bucher
Straße einschließlich der Knotenpunktsbereiche werden voraussichtlich kurzzeitige
Sperrungen erforderlich werden. Es sind keine längerfristigen Sperrungen der AS Bucher
Straße geplant. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die VLB/ Autobahnpolizei
aus Gründen der Verkehrssicherheit (Rückstaubildung/ erhöhte
Unfallhäufigkeit) einzelne Rampen schließen könnte. Es gilt der Grundsatz, dass während
der Bauausführung der A114 alle drei Anschlussstellen offen zu halten sind und nur für
den Bau der Rampen selbst Sperrungen, vorzugsweise im Nachgang des Streckenbaus
A114, einzuplanen sind.
Die VLB hat mitgeteilt, dass eine ggf. notwendige, kurzzeitige Sperrung der AS Bucher
Straße zu einer erheblichen Verlagerung der Verkehrsströme und des
Verkehrsaufkommens führen wird; es erfordert verkehrliche und verkehrstechnische
Anpassungen. Im weiteren Planungsverlauf werden hierzu noch Details abgestimmt.
Entscheidungen und tiefergehende, verkehrliche Aussagen sind erst dann möglich.
Aufgrund der, wie bereits erwähnten, nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden
Leistungsreserven im Verkehrsgebiet können zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Angaben
zu in etwa zu erwartenden Fahrzeitverlängerungen gegeben werden.
Die Verkehre werden sich voraussichtlich neben den unmittelbar parallelen Straßenzügen,
u.a. der Pasewalker Str. und der Heinersdorfer Str., auch auf die weiter entfernt gelegenen
Straßenzüge B 96a Dietzgenstr. und B2 Dorfstraße Malchow verlagern. Durch die
Schaltung eines Vorbehaltsnetzes wird angestrebt, in diesen Straßenzügen zum Zeitpunkt
der Erneuerungsarbeiten der A 114 Anträge auf Arbeitsstellen nur nach gesonderter
Prüfung und ggf. unter erhöhten Auflagen genehmigend zuzulassen.
Zwischen der SenUVK, dem Bezirk, der Polizei, den Berliner Verkehrsbetrieben, der
Deutschen Bahn, der Straßenverkehrsbehörde, der DEGES, den Behörden im Land
Brandenburg und den für die Bauvorhaben zuständigen Behörden/ Leitungsverwaltungen
finden hierzu umfangreiche Abstimmungen statt, um die einzelnen Planungen und
Genehmigungen hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Abhängigkeiten einzuordnen.
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Frage 7:
Wie schätzt der Senat die Erreichbarkeit der Rettungsstelle im Helios-Klinikum Buch ein, sollte die
Anschlussstelle gesperrt werden?
Antwort zu 7:
Die Erreichbarkeit der Rettungsstelle im Helios-Klinikum Buch wird jederzeit gewährleistet.
Berlin, den 20.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen auf der A 111, aus Senat

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Ab Montag, den 11.07.2016, erfolgt an vier aufeinander folgenden Nächten die #Sperrung der #Bundesautobahn #A111 in den Tunneln #Flughafen Tegel, Tegel #Ortskern, #Forstamt Tegel und #Beyschlagsiedlung.

Die Arbeiten umfassen die #Reinigung und #Instandhaltung von Anlagenteilen, die Beseitigung von #Fahrbahnschäden und #Unfallschäden sowie #Bauwerksprüfungen. Darüber hinaus werden die Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) geprüft und gewartet. Die Energieversorgungseinrichtungen der Tunnel sowie die gesamte Betriebstechnik der Tunnel (z.B. Brandmeldetechnik, Be- und Entlüftung, Löschwasserversorgung, einschl. Sensorik) werden ebenfalls kontrolliert.

Vollsperrung der BAB A 111 der Fahrtrichtung Nord
von Anschlussstelle (AS) Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm
in den Nächten vom 11.07.2016 zum 12.07.2016 und vom 12.07.2016 zum 13.07.2016
in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Ausweitung der Vollsperrung der BAB A 111 der Fahrtrichtung Nord
von AS Waidmannsluster Damm bis AS Schulzendorfer Str.
In der Nacht vom 11.07.2016 zum 12.07.2016 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Vollsperrung der BAB A 111 der Fahrtrichtung Süd
von AS Waidmannsluster Damm bis AS Am Festplatz
in den Nächten vom 11.07.2016 zum 12.07.2016, 13.07.2016 zum 14.07.2016 und 14.07.2016 zum 15.07.2016 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Ausweitung der Vollsperrung der BAB A 111 der Fahrtrichtung Süd
von AS Schulzendorfer Str. bis AS Waidmannsluster Damm
in der Nacht vom 13.07.2016 zum 14.07.2016 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.

Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung.Bilder:
A 111 Ausfahrt Waidmannsluster Damm/Hermsdorfer Damm

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen auf der A 113, aus Senat

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Ab Montag, den 04.07.2016, erfolgt an vier aufeinander folgenden #Nächten die #Sperrung der #Bundesautobahn #A113 zwischen den Anschlussstellen (AS) Adlershof bis AS Schönefeld Nord sowie in den Tunneln Rudower Höhe und Altglienicke aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Die Arbeiten umfassen die Reinigung und Instandhaltung von Anlagenteilen, die Beseitigung von Fahrbahnschäden und Unfallschäden sowie Bauwerksprüfungen. Darüber hinaus werden die Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) geprüft und gewartet. Die Energieversorgungseinrichtungen der Tunnel sowie die gesamte Betriebstechnik der Tunnel (z.B. Brandmeldetechnik, Be- und Entlüftung, Löschwasserversorgung, einschl. Sensorik) werden ebenfalls kontrolliert.

Vollsperrung der BAB A 113 Fahrtrichtung Süd
von AS Adlershof bis AS Schönefeld Nord
In den Nächten vom 04.07.2016 zum 05.07.2016 und vom 05.07.2016 zum 06.07.2016, jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Vollsperrung der BAB A 113 der Fahrtrichtung Nord
von AS Schönefeld Nord bis AS Adlershof
In den Nächten vom 06.07.2016 zum 07.07.2016 und vom 07.07.2016 zum 08.07.2016, jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen.
Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert.
Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung.
Bilder:
Tunnel Rudower Höhe

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Wer trägt die Kosten für die Beleuchtung und Instandsetzung der Beleuchtung der Bundesautobahn in Berlin? aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen #Kosten für die #Beleuchtung und die #Instandhaltung der #Beleuchtungsanlagen an der #Bundesautobahn in Berlin?
Antwort zu 1: Die jährlichen Kosten für die Beleuch-tungsanlagen der Bundesautobahn (ohne Tunnelbeleuch-tung und Adaptationsstrecken) belaufen sich auf rund 500 T€.
Frage 2: Wann wurde die Kündigung des Vertrages bezüglich der Kostenübernahmen für die Autobahnbe-leuchtung zwischen dem Bund und dem Land Berlin veranlasst?
Antwort zu 2: Der Vertrag zwischen der Bundesrepub-lik Deutschland und dem Land Berlin wurde mit Schrei-ben vom 20.12.2010 zum 31.12.2011 gekündigt.
Frage 3: Was waren die damaligen Gründe für die Kündigung und liegen diese auch gegenwärtig noch vor?
Antwort zu 3: Nach dem Vertrag zur Kostentragung der Beleuchtungsanlagen auf der Bundesautobahn (BAB) hatte das Land Berlin den Betrieb der Anlagen zu finan-zieren. Neu- und Umbau der Anlagen gingen zu Lasten des Bundes.
Da aus Sicht des Landes die Beleuchtung auf der BAB aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend ist, hat das Land Berlin eine Neuregelung der Kostentragung ver-langt. Die damals vorgetragenen Gründe gelten unverän-dert fort.
Frage 4: Wurde ein Gutachten bezüglich der Zustän-digkeit für die zu tragenden Kosten in Auftrag gegeben; wenn Nein, warum nicht und wenn ja, welche einzelnen Fragen wurden in dieser Gutachtenbeauftragung zur Klä-rung gestellt?
Antwort zu 4: Der Bund erbat einen gutachterlichen Nachweis der verkehrlichen Notwendigkeit der Beleuch-tung anhand der örtlichen Situation im Einzelfall. Zwi-schen dem Bund und dem Land Berlin wurde einver-nehmlich vereinbart, dass die Grundlage der Kostentra-gung dieser gutachterliche Nachweis sein soll. Sowohl der Sachverständige als auch die bei der Prüfung anzuwen-denden Kriterien wurden abgestimmt. Das Gutachten ist fertiggestellt und liegt dem Bund zur Prüfung vor.
Frage 5: Zu welchem Ergebnis sind die Gutachter im Einzelnen gelangt?
Antwort zu 5: Die Untersuchung ergab, dass bei höchstens drei Streckenabschnitten mit einer Gesamtlänge von 3,3 km (ca. 11 Prozent der insgesamt 30,6 untersuch-ten Kilometer) auf eine Beleuchtung verzichtet werden könnte. In den anderen untersuchten Abschnitten (Ge-samtlänge ca. 27,3 km außerhalb von Tunnelanlagen) ist die Beleuchtung aufgrund der hohen DTV1-Werte und den hohen Unfallkostendichten bei Dunkelheit dringend erforderlich. Auch die dichte Abfolge von Anschlussstel-len, das Vorhandensein vieler Störlichtqellen neben der Autobahn, das Blendrisiko entgegenkommender Fahrzeu-ge und das überwiegende Fehlen von Standstreifen trugen zu dem Ergebnis bei.
Frage 6: Auf welchen Zeitraum würde sich eine Rück-zahlungsforderung seitens des Landes gegenüber dem Bund beziehen und in welcher Höhe wäre der insgesamt zu fordernde Betrag?
Antwort zu 6: Der Senat beabsichtigt, die dem Bund zuzuordnenden Kosten ab Wirksamkeit der Kündigung geltend zu machen. Die genaue Höhe des Betrages kann erst nach Abschluss der Prüfung durch den Bund ermittelt werden.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

Straßenverkehr: Pankow-Zubringer A 114 wird grundhaft erneuert – Infoabend am 17.03.2016, aus Senat

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Eine Informationsveranstaltung zur geplanten #Erneuerung der #Bundesautobahn #BAB #114 in Pankow, findet am Donnerstag, dem 17. März 2016 um 18 Uhr im Max Delbrück Communication Center auf dem Campus Berlin-Buch, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt. Thema sind der Stand der Planung, Ablauf und Kosten der Erneuerung incl. Umwelt, Lärmschutz, Verkehrsführung zur Bauzeit und Baulogistik. Zudem soll erörtert werden, welche Einschränkungen auf Nutzer und Anwohner zukommen sowie Raum für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen. Die A 114 durchquert auf einer Gesamtlänge von circa acht Kilometern den Bezirk Pankow in Nord-Süd-Richtung und verbindet das Stadtzentrum von Berlin mit der Bundesautobahn A 10 (Berliner Ring). Sie ist eine stark genutzte, zentrale Verbindung, die mittlerweile weder den technischen noch den verkehrlichen Anforderungen genügt. Eine grundlegende Erneuerung ist deshalb dringend notwendig. Ab dem Jahr 2017 sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant, die die Verkehrssicherheit gewährleisten und den Komfort sowohl für die Nutzer als auch die Anwohnerinnen und Anwohner erhöhen sollen. Die A 114 wird zur “Stadtautobahn”.
Weitere Informationen unter www.berlin.de/erneuerung-a114 .

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

Straßenverkehr: Weiterbau der A 100, 17. Bauabschnitt: Abriss von Gebäuden absehbar?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welchen Querschnitt wird die Straße von der
#Frankfurter Allee zur #Storkower Straße als Zubringer zur
#BAB100 aufweisen, wird sie als #Bundesautobahn oder
als #Stadtstraße gewidmet und wer trägt die Kosten?
Antwort zu 1: Für die Straßenverbindung von der Anschlussstelle
Frankfurter Allee bis zur Anbindung an die
Storkower Straße ist die Ausbildung eines Regelquerschnitts
gemäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen
(RAA) vorgesehen. Der Regelquerschnitt hat eine
Breite von 25 m, mit zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn
sowie Mittelstreifen und beidseitig Bankette.
Im Zuge der Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan
2015 wurde der 17. Bauabschnitt (BA) der
#A100 von der Anschlussstelle #Am Treptower Park bis
zur Anschlussstelle Frankfurter Allee einschließlich erforderlicher
Einbindung in das städtische Straßennetz
(Storkower Straße) über das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur als vom Bund zu finanzierende
Maßnahme angemeldet.
Über Fragen der späteren Widmung wird im nachfolgenden
Planungsverfahren zu entscheiden sein.
Frage 2: Sind bereits Grundstücke für den 17. Bauabschnitt
der BAB 100 und für den Bau der Straße von der
Frankfurter Allee bis zum Anschluss an die Storkower
Straße erworben worden und wenn ja, welche, von wem
und zu welchem Kaufpreis (bitte nach Adresse und Flurstücks-
Nr. auflisten)?
Antwort zu 2: Es wurden keine Grundstücke erworben.
Frage 3: Welche weiteren Grundstücke müssen für
den 17. Bauabschnitt der BAB 100 und für den Bau der
Straße von der Frankfurter Allee bis zum Anschluss an
die Storkower Straße erworben werden, in wessen Eigentum
befinden sich diese und wieviel Geld ist dafür eingeplant
(bitte nach Adresse und Flurstücks-Nr. auflisten)?
Frage 6: Wird auch soziale Infrastruktur der angrenzenden
Wohngebiete von Abriss betroffen sein; wenn ja,
in welcher Größenordnung (bitte nach Objekten je Bezirk
aufschlüsseln)?
Frage 7: Werden auch Objekte, für die öffentliche
Fördermittel eingesetzt worden sind, von Abriss betroffen
sein; wenn ja, welche?
Frage 8: Welche sonstigen Bauwerke müssen für den
17. Bauabschnitt und die Verlängerung bis zur Storkower
Straße abgerissen werden?
Antwort zu 3, 6, 7 und 8: Grunderwerbspläne und
Grunderwerbsverzeichnisse liegen noch nicht vor.
Frage 4: Welche Beeinträchtigungen (Lärm und Emissionen
durch die Autobahn selbst sowie durch die Zunahme
des Verkehrs auf Zu- und Abfahrten) werden für
Anwohnerinnen und Anwohner der Trasse erwartet und
wo werden diese Beeinträchtigungen besonders groß
sein?
Antwort zu 4: Die Projektwirkungen wurden auf Basis
der Vorplanungen und ergänzenden Untersuchungen
abgeschätzt und können zusammengefasst folgendermaßen
beschrieben werden:
Durch den Ausbau der A 100 in den vorgesehenen
Planungsabschnitten ergeben sich gegenüber dem Nullfall
deutliche verkehrliche Entlastungen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz.
Die bisherigen Untersuchungen
machen deutlich, dass mit Verlängerung der A 100 ein
bedeutender Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität
sowie der Luftschadstoff- und Lärmsituation durch die
überwiegenden Verkehrsabnahmen geleistet werden kann.
Für den Innenstadtbereich, welcher durch eine hohe Einwohnerdichte
(11.200 EW/km2) geprägt ist, kann eine
deutliche Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner
erwartet werden. Im Planfall 17. BA beträgt das Verhältnis
der von Belastungszunahmen betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner zu den von Belastungsabnahmen
betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern ca. 1:10. Die
Reduzierung der Verkehrsbelastung bedeutet für die Anwohnerinnen
und Anwohner eine Verbesserung der
Wohnqualität, eine Minderung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen
und einen Beitrag zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit.
Die gewählte Trasse entlastet das untergeordnete Straßennetz
vom Durchgangsverkehr mit einhergehender
Reduzierung der Umweltbelastungen. Die Emissionen der
Autobahn können durch geeignete Schutzmaßnahmen
bewältigt werden.
Frage 5: Ist heute bereits ersichtlich, dass für den Weiterbau
der BAB 100 bis nach Lichtenberg wie schon für
den 16. Bauabschnitt Wohngebäude abgerissen werden
müssen, und wenn ja, welche und wie wird der Senat
dafür Sorge tragen, dass dies vermieden wird?
Antwort zu 5: Diese Entscheidung wird nach sorgfältiger
Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit
und den Betroffenheiten im Einzelfall im weiteren
Planungsprozess getroffen und in einem gesetzlich geregelten
Verfahren (Planfeststellung) mehrfach überprüft
und entschieden.
Frage 9: Wie will der Senat verhindern, dass es – wie
im Falle des Abrisses der Häuser in der Beermannstraße
für den 16. Bauabschnitt – zu einer gerichtlich gerügten
fehlerhaften Abwägung bei der Frage kommt, ob der
Abriss zahlreicher Wohnungen überhaupt erforderlich sei
und schonendere Lösungen in jedem Fall von den Planern
untersucht werden müssen?
Antwort zu 9: Siehe Antwort zu Frage 5. Die Möglichkeit
der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses
steht jedem Betroffenen offen. Es ist
grundsätzlich nicht auszuschließen, dass ein Gericht die
Aspekte der Abwägungsentscheidungen im Planungsprozess
abweichend bewertet.
Frage 10: Wird der Senat im Falle des Abrisses von
Wohngebäuden und einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung
der angrenzenden Wohngebiete den Bau des
17. Bauabschnitts aufgeben?
Frage 11: In welchem Stadium der Voruntersuchungen
und Planungen ist ein solches Exit-Szenario vom
Senat vorgesehen?
Antwort zu 10 und 11: Entsprechend dem unter 5. geschilderten
Abwägungsgebot wird der 17. Bauabschnitt
planerisch vorbereitet und in Variantenbetrachtungen,
einschließlich des Nullfalls, bewertet. Daraus ergibt sich
dann die rechtliche Umsetzbarkeit.
Berlin, den 1. Februar 2016
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)

Straßenverkehr: Bundesautobahn A10 – 6-streifiger Ausbau in Berlin-Pankow Verkehrsfreigabe für den Berliner Bauabschnitt ist erfolgt, aus Senat

www.berlin.de Am heutigen Mittwoch wurde die #nördliche #Richtungsfahrbahn zum #Autobahndreieck #Pankow im Beisein von Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, und Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt freigegeben. Damit konnten die umfangreichen Planungs- und Bauleistungen zum -streifigen Ausbau der #A10 in Berlin-Pankow erfolgreich im Zeit- und Kostenrahmen fertig gestellt werden. Staatssekretär Christian Gaebler: „Die #Bundesautobahn A10 ist eine der wichtigsten überregionalen Verkehrsverbindungen für Berlin und Brandenburg. Deshalb war es uns besonders wichtig, den 6-streifiger Ausbau dieses Autobahnabschnittes in Pankow schnell und bei fließendem Verkehr zu realisieren. Auch die Arbeiten an den zahlreichen Brücken in diesem Bauabschnitt bedurften einer guten Planung und Bauausführung. Ich danke allen an dieser Baumaßnahme Beteiligten für Ihre gute Arbeit.“ Im Jahr 2009 wurde mit den Ersatzneubauten der sogenannten Überführungsbauwerke begonnen. Hierbei handelte es sich um die Brücken im Zuge der Hobrechtsfelder Chaussee, der Regionalbahnstrecke RE 27 (Niederbarnimer Eisenbahn), der Boenkestraße im Zuge des Fernradweges Berlin-Usedom sowie der DB AG für die S- und F-Bahn. Diese Brückenbauwerke mussten auf Grund der zu geringen Stützweite für den neuen breiteren Autobahnbereich abgerissen und neu gebaut werden. Seit Anfang 2013 erfolgte der eigentliche Autobahnausbau. Auf Grund des schlechten Zustandes dieses Streckenabschnittes musste ein vollständiger und grundhafter Ausbau der vorhandenen Fahrbahnen und Entwässerungseinrichtungen sowie aller im Zuge der Autobahn befindlichen Ingenieurbauwerke erfolgen. Die Brücken über die Schönerlinder Straße, den Lietzengraben, die Panke und die Karower Chaussee wurden jeweils in zwei Abschnitten abgerissen und verbreitert neugebaut. Der Verkehr auf der Autobahn und im Bereich der unter- bzw. überführten Straßen- und Schienenwege wurde während der gesamten Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten. Der Verkehr auf der A10 floss während der Bauzeit zum Autobahnausbau jeweils über die nicht im Bau befindliche Richtungsfahrbahn mit zwei Fahrspuren je Richtung, im sogenannten 4+0-Verkehr. Um den Autobahndamm in der neuen Breite zu begrenzen, wurden im Bereich zwischen östlicher Landesgrenze und Karower Chaussee Stützwände gebaut. Parallel zu den Arbeiten an der südlichen Fahrbahn wurde eine Regenwasserbehandlungsanlage, in der anfallendes Oberflächenwasser vor der Ableitung in die Kanalisation gereinigt wird, gebaut. Die Anlage konnte bereits im Jahr 2013 fertig gestellt werden. Bis zu 7,50 m hohe Lärmschutzwände dienen auf einer Länge von ca. 1,7 km dem Schutz der angrenzenden Stadtgebiete. Die Verbesserung der Fahrbahnoberfläche und die Erweiterung des aktiven und passiven Lärmschutzes wird die Belastung in den angrenzenden Bereichen der Bundesautobahn A10 deutlich senken. Bestandteil des Bauvorhabens sind auch umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, die im Rahmen einer Begleitplanung die notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren. Dies betrifft Neupflanzungen von Bäumen und Gehölzen sowohl im Bereich der neuen Autobahntrasse als auch trassenferner Flächen. Auch die Entsiegelung von ehemaligen Militärflächen und der Umbau von ehemaligen Bunkern zu Fledermausquartieren gehören zu den landschaftspflegerischen Maßnahmen. Durch eine gute Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten und durch die Ausnutzung der beim Streckenausbau vereinbarten Bonus-Malus-Regelung durch den Auftragnehmer sowie durch ein ständiges Projektcontrolling konnte erreicht werden, dass die nördliche Richtungsfahrbahn vorfristig am 07.10.2015 dem Verkehr übergeben wird. Bis Anfang November 2015 wird auf der bereits im Jahr 2014 fertig gestellten südlichen Richtungsfahrbahn unter laufenden Verkehr die bestehende Verkehrseinrichtung 4+0 abgebaut und die vorhandene Markierung in eine dauerhafte Markierung angepasst. Die Maßnahme wird seit 2012 als Bestandteil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von der Europäischen Union mit 2,69 Mio. Euro kofinanziert (TEN-V). Die Gesamtkosten betragen ca. 64 Mio. €.Bilder: Autobahnausbau der A 10 (2014) Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Source: BerlinVerkehr

S-Bahn: Streckenabschnitt Baumschulenweg – Neukölln gesperrt Vom 2. bis 9. April wegen Autobahnbaus kein S-Bahn-Verkehr

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2015/054_strecke_baumschulenweg_neukoelln.htm

Weil für die Verlängerung der #Bundesautobahn #A100 eine #Brücke im Bereich Grenzallee eingebaut wird, ist die -Bahn-Strecke zwischen #Baumschulenweg und #Neukölln von Donnerstag, 2. April, 22 Uhr bis Donnerstag, 9. April, 1.30 Uhr, gesperrt. Die S-Bahn-Linien S 45 (Flughafen Berlin Schönefeld- Birkenwerder), S 46 (Königs Wusterhausen – Westend) und S 47 (Spindlersfeld – Hermannstraße) können dann in diesem Abschnitt nicht fahren und erhalten eine geänderte Linienführung. Betroffen ist außerdem die S 85 (Grünau – Buch).

Die Arbeiten wurden bewusst in die Osterferien und auf die Osterfeiertage gelegt, weil dann erfahrungsgemäß weniger Kunden unterwegs sind. Am 7. und 8. April sind jedoch auch zwei Werktage betroffen.

Fahrgästen wird empfohlen, die gesperrte Strecke mit der S-Bahn über Treptower Park zu umfahren, was allerdings mit Umstieg und überwiegend mit Bahnsteigwechsel verbunden ist. Der S-Bahnhof Treptower Park ist barrierefrei ausgestattet. Eine Reisezeitverlängerung von mindestens 10 Minuten bis 20 Minuten ist einzuplanen.

Nur zur lokalen Anbindung des S-Bahnhofs Köllnische Heide wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen auf folgender Route eingesetzt: S-Bahnhof Plänterwald – Dammweg/ Sonnenallee (Halt für S-Bf Köllnische Heide) – S-Bahnhof Sonnenallee.

Weitere Umfahrungsmöglichkeiten bestehen mit Regionalbahn-, Bus- und U-Bahn-Linien.

Während der Bauarbeiten werden VBB-Einzelfahrausweise für die Kurzstrecke (Regeltarif und Ermäßigungstarif) im Abschnitt Tempelhof – Betriebsbahnhof Schöneweide/Oberspree für Fahrten bis zu maximal fünf S-Bahnhöfen anerkannt.

S-Bahn: Streckenabschnitt Baumschulenweg – Neukölln gesperrt Vom 2. bis 9. April wegen Autobahnbaus kein S-Bahn-Verkehr

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2015/054_strecke_baumschulenweg_neukoelln.htm Weil für die Verlängerung der #Bundesautobahn #A100 eine #Brücke im Bereich Grenzallee eingebaut wird, ist die -Bahn-Strecke zwischen #Baumschulenweg und #Neukölln von Donnerstag, 2. April, 22 Uhr bis Donnerstag, 9. April, 1.30 Uhr, gesperrt. Die S-Bahn-Linien S 45 (Flughafen Berlin Schönefeld- Birkenwerder), S 46 (Königs Wusterhausen – Westend) und S 47 (Spindlersfeld – Hermannstraße) können dann in diesem Abschnitt nicht fahren und erhalten eine geänderte Linienführung. Betroffen ist außerdem die S 85 (Grünau – Buch). Die Arbeiten wurden bewusst in die Osterferien und auf die Osterfeiertage gelegt, weil dann erfahrungsgemäß weniger Kunden unterwegs sind. Am 7. und 8. April sind jedoch auch zwei Werktage betroffen. Fahrgästen wird empfohlen, die gesperrte Strecke mit der S-Bahn über Treptower Park zu umfahren, was allerdings mit Umstieg und überwiegend mit Bahnsteigwechsel verbunden ist. Der S-Bahnhof Treptower Park ist barrierefrei ausgestattet. Eine Reisezeitverlängerung von mindestens 10 Minuten bis 20 Minuten ist einzuplanen. Nur zur lokalen Anbindung des S-Bahnhofs Köllnische Heide wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen auf folgender Route eingesetzt: S-Bahnhof Plänterwald – Dammweg/ Sonnenallee (Halt für S-Bf Köllnische Heide) – S-Bahnhof Sonnenallee. Weitere Umfahrungsmöglichkeiten bestehen mit Regionalbahn-, Bus- und U-Bahn-Linien. Während der Bauarbeiten werden VBB-Einzelfahrausweise für die Kurzstrecke (Regeltarif und Ermäßigungstarif) im Abschnitt Tempelhof – Betriebsbahnhof Schöneweide/Oberspree für Fahrten bis zu maximal fünf S-Bahnhöfen anerkannt.