Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen auf der A 113, aus Senat

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Ab Montag, den 04.07.2016, erfolgt an vier aufeinander folgenden #Nächten die #Sperrung der #Bundesautobahn #A113 zwischen den Anschlussstellen (AS) Adlershof bis AS Schönefeld Nord sowie in den Tunneln Rudower Höhe und Altglienicke aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Die Arbeiten umfassen die Reinigung und Instandhaltung von Anlagenteilen, die Beseitigung von Fahrbahnschäden und Unfallschäden sowie Bauwerksprüfungen. Darüber hinaus werden die Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) geprüft und gewartet. Die Energieversorgungseinrichtungen der Tunnel sowie die gesamte Betriebstechnik der Tunnel (z.B. Brandmeldetechnik, Be- und Entlüftung, Löschwasserversorgung, einschl. Sensorik) werden ebenfalls kontrolliert.

Vollsperrung der BAB A 113 Fahrtrichtung Süd
von AS Adlershof bis AS Schönefeld Nord
In den Nächten vom 04.07.2016 zum 05.07.2016 und vom 05.07.2016 zum 06.07.2016, jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Vollsperrung der BAB A 113 der Fahrtrichtung Nord
von AS Schönefeld Nord bis AS Adlershof
In den Nächten vom 06.07.2016 zum 07.07.2016 und vom 07.07.2016 zum 08.07.2016, jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen.
Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert.
Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung.
Bilder:
Tunnel Rudower Höhe

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Wer trägt die Kosten für die Beleuchtung und Instandsetzung der Beleuchtung der Bundesautobahn in Berlin? aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen #Kosten für die #Beleuchtung und die #Instandhaltung der #Beleuchtungsanlagen an der #Bundesautobahn in Berlin?
Antwort zu 1: Die jährlichen Kosten für die Beleuch-tungsanlagen der Bundesautobahn (ohne Tunnelbeleuch-tung und Adaptationsstrecken) belaufen sich auf rund 500 T€.
Frage 2: Wann wurde die Kündigung des Vertrages bezüglich der Kostenübernahmen für die Autobahnbe-leuchtung zwischen dem Bund und dem Land Berlin veranlasst?
Antwort zu 2: Der Vertrag zwischen der Bundesrepub-lik Deutschland und dem Land Berlin wurde mit Schrei-ben vom 20.12.2010 zum 31.12.2011 gekündigt.
Frage 3: Was waren die damaligen Gründe für die Kündigung und liegen diese auch gegenwärtig noch vor?
Antwort zu 3: Nach dem Vertrag zur Kostentragung der Beleuchtungsanlagen auf der Bundesautobahn (BAB) hatte das Land Berlin den Betrieb der Anlagen zu finan-zieren. Neu- und Umbau der Anlagen gingen zu Lasten des Bundes.
Da aus Sicht des Landes die Beleuchtung auf der BAB aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend ist, hat das Land Berlin eine Neuregelung der Kostentragung ver-langt. Die damals vorgetragenen Gründe gelten unverän-dert fort.
Frage 4: Wurde ein Gutachten bezüglich der Zustän-digkeit für die zu tragenden Kosten in Auftrag gegeben; wenn Nein, warum nicht und wenn ja, welche einzelnen Fragen wurden in dieser Gutachtenbeauftragung zur Klä-rung gestellt?
Antwort zu 4: Der Bund erbat einen gutachterlichen Nachweis der verkehrlichen Notwendigkeit der Beleuch-tung anhand der örtlichen Situation im Einzelfall. Zwi-schen dem Bund und dem Land Berlin wurde einver-nehmlich vereinbart, dass die Grundlage der Kostentra-gung dieser gutachterliche Nachweis sein soll. Sowohl der Sachverständige als auch die bei der Prüfung anzuwen-denden Kriterien wurden abgestimmt. Das Gutachten ist fertiggestellt und liegt dem Bund zur Prüfung vor.
Frage 5: Zu welchem Ergebnis sind die Gutachter im Einzelnen gelangt?
Antwort zu 5: Die Untersuchung ergab, dass bei höchstens drei Streckenabschnitten mit einer Gesamtlänge von 3,3 km (ca. 11 Prozent der insgesamt 30,6 untersuch-ten Kilometer) auf eine Beleuchtung verzichtet werden könnte. In den anderen untersuchten Abschnitten (Ge-samtlänge ca. 27,3 km außerhalb von Tunnelanlagen) ist die Beleuchtung aufgrund der hohen DTV1-Werte und den hohen Unfallkostendichten bei Dunkelheit dringend erforderlich. Auch die dichte Abfolge von Anschlussstel-len, das Vorhandensein vieler Störlichtqellen neben der Autobahn, das Blendrisiko entgegenkommender Fahrzeu-ge und das überwiegende Fehlen von Standstreifen trugen zu dem Ergebnis bei.
Frage 6: Auf welchen Zeitraum würde sich eine Rück-zahlungsforderung seitens des Landes gegenüber dem Bund beziehen und in welcher Höhe wäre der insgesamt zu fordernde Betrag?
Antwort zu 6: Der Senat beabsichtigt, die dem Bund zuzuordnenden Kosten ab Wirksamkeit der Kündigung geltend zu machen. Die genaue Höhe des Betrages kann erst nach Abschluss der Prüfung durch den Bund ermittelt werden.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

Straßenverkehr: Pankow-Zubringer A 114 wird grundhaft erneuert – Infoabend am 17.03.2016, aus Senat

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Eine Informationsveranstaltung zur geplanten #Erneuerung der #Bundesautobahn #BAB #114 in Pankow, findet am Donnerstag, dem 17. März 2016 um 18 Uhr im Max Delbrück Communication Center auf dem Campus Berlin-Buch, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt. Thema sind der Stand der Planung, Ablauf und Kosten der Erneuerung incl. Umwelt, Lärmschutz, Verkehrsführung zur Bauzeit und Baulogistik. Zudem soll erörtert werden, welche Einschränkungen auf Nutzer und Anwohner zukommen sowie Raum für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen. Die A 114 durchquert auf einer Gesamtlänge von circa acht Kilometern den Bezirk Pankow in Nord-Süd-Richtung und verbindet das Stadtzentrum von Berlin mit der Bundesautobahn A 10 (Berliner Ring). Sie ist eine stark genutzte, zentrale Verbindung, die mittlerweile weder den technischen noch den verkehrlichen Anforderungen genügt. Eine grundlegende Erneuerung ist deshalb dringend notwendig. Ab dem Jahr 2017 sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant, die die Verkehrssicherheit gewährleisten und den Komfort sowohl für die Nutzer als auch die Anwohnerinnen und Anwohner erhöhen sollen. Die A 114 wird zur “Stadtautobahn”.
Weitere Informationen unter www.berlin.de/erneuerung-a114 .

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

Straßenverkehr: Weiterbau der A 100, 17. Bauabschnitt: Abriss von Gebäuden absehbar?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welchen Querschnitt wird die Straße von der
#Frankfurter Allee zur #Storkower Straße als Zubringer zur
#BAB100 aufweisen, wird sie als #Bundesautobahn oder
als #Stadtstraße gewidmet und wer trägt die Kosten?
Antwort zu 1: Für die Straßenverbindung von der Anschlussstelle
Frankfurter Allee bis zur Anbindung an die
Storkower Straße ist die Ausbildung eines Regelquerschnitts
gemäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen
(RAA) vorgesehen. Der Regelquerschnitt hat eine
Breite von 25 m, mit zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn
sowie Mittelstreifen und beidseitig Bankette.
Im Zuge der Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan
2015 wurde der 17. Bauabschnitt (BA) der
#A100 von der Anschlussstelle #Am Treptower Park bis
zur Anschlussstelle Frankfurter Allee einschließlich erforderlicher
Einbindung in das städtische Straßennetz
(Storkower Straße) über das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur als vom Bund zu finanzierende
Maßnahme angemeldet.
Über Fragen der späteren Widmung wird im nachfolgenden
Planungsverfahren zu entscheiden sein.
Frage 2: Sind bereits Grundstücke für den 17. Bauabschnitt
der BAB 100 und für den Bau der Straße von der
Frankfurter Allee bis zum Anschluss an die Storkower
Straße erworben worden und wenn ja, welche, von wem
und zu welchem Kaufpreis (bitte nach Adresse und Flurstücks-
Nr. auflisten)?
Antwort zu 2: Es wurden keine Grundstücke erworben.
Frage 3: Welche weiteren Grundstücke müssen für
den 17. Bauabschnitt der BAB 100 und für den Bau der
Straße von der Frankfurter Allee bis zum Anschluss an
die Storkower Straße erworben werden, in wessen Eigentum
befinden sich diese und wieviel Geld ist dafür eingeplant
(bitte nach Adresse und Flurstücks-Nr. auflisten)?
Frage 6: Wird auch soziale Infrastruktur der angrenzenden
Wohngebiete von Abriss betroffen sein; wenn ja,
in welcher Größenordnung (bitte nach Objekten je Bezirk
aufschlüsseln)?
Frage 7: Werden auch Objekte, für die öffentliche
Fördermittel eingesetzt worden sind, von Abriss betroffen
sein; wenn ja, welche?
Frage 8: Welche sonstigen Bauwerke müssen für den
17. Bauabschnitt und die Verlängerung bis zur Storkower
Straße abgerissen werden?
Antwort zu 3, 6, 7 und 8: Grunderwerbspläne und
Grunderwerbsverzeichnisse liegen noch nicht vor.
Frage 4: Welche Beeinträchtigungen (Lärm und Emissionen
durch die Autobahn selbst sowie durch die Zunahme
des Verkehrs auf Zu- und Abfahrten) werden für
Anwohnerinnen und Anwohner der Trasse erwartet und
wo werden diese Beeinträchtigungen besonders groß
sein?
Antwort zu 4: Die Projektwirkungen wurden auf Basis
der Vorplanungen und ergänzenden Untersuchungen
abgeschätzt und können zusammengefasst folgendermaßen
beschrieben werden:
Durch den Ausbau der A 100 in den vorgesehenen
Planungsabschnitten ergeben sich gegenüber dem Nullfall
deutliche verkehrliche Entlastungen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz.
Die bisherigen Untersuchungen
machen deutlich, dass mit Verlängerung der A 100 ein
bedeutender Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität
sowie der Luftschadstoff- und Lärmsituation durch die
überwiegenden Verkehrsabnahmen geleistet werden kann.
Für den Innenstadtbereich, welcher durch eine hohe Einwohnerdichte
(11.200 EW/km2) geprägt ist, kann eine
deutliche Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner
erwartet werden. Im Planfall 17. BA beträgt das Verhältnis
der von Belastungszunahmen betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner zu den von Belastungsabnahmen
betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern ca. 1:10. Die
Reduzierung der Verkehrsbelastung bedeutet für die Anwohnerinnen
und Anwohner eine Verbesserung der
Wohnqualität, eine Minderung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen
und einen Beitrag zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit.
Die gewählte Trasse entlastet das untergeordnete Straßennetz
vom Durchgangsverkehr mit einhergehender
Reduzierung der Umweltbelastungen. Die Emissionen der
Autobahn können durch geeignete Schutzmaßnahmen
bewältigt werden.
Frage 5: Ist heute bereits ersichtlich, dass für den Weiterbau
der BAB 100 bis nach Lichtenberg wie schon für
den 16. Bauabschnitt Wohngebäude abgerissen werden
müssen, und wenn ja, welche und wie wird der Senat
dafür Sorge tragen, dass dies vermieden wird?
Antwort zu 5: Diese Entscheidung wird nach sorgfältiger
Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit
und den Betroffenheiten im Einzelfall im weiteren
Planungsprozess getroffen und in einem gesetzlich geregelten
Verfahren (Planfeststellung) mehrfach überprüft
und entschieden.
Frage 9: Wie will der Senat verhindern, dass es – wie
im Falle des Abrisses der Häuser in der Beermannstraße
für den 16. Bauabschnitt – zu einer gerichtlich gerügten
fehlerhaften Abwägung bei der Frage kommt, ob der
Abriss zahlreicher Wohnungen überhaupt erforderlich sei
und schonendere Lösungen in jedem Fall von den Planern
untersucht werden müssen?
Antwort zu 9: Siehe Antwort zu Frage 5. Die Möglichkeit
der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses
steht jedem Betroffenen offen. Es ist
grundsätzlich nicht auszuschließen, dass ein Gericht die
Aspekte der Abwägungsentscheidungen im Planungsprozess
abweichend bewertet.
Frage 10: Wird der Senat im Falle des Abrisses von
Wohngebäuden und einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung
der angrenzenden Wohngebiete den Bau des
17. Bauabschnitts aufgeben?
Frage 11: In welchem Stadium der Voruntersuchungen
und Planungen ist ein solches Exit-Szenario vom
Senat vorgesehen?
Antwort zu 10 und 11: Entsprechend dem unter 5. geschilderten
Abwägungsgebot wird der 17. Bauabschnitt
planerisch vorbereitet und in Variantenbetrachtungen,
einschließlich des Nullfalls, bewertet. Daraus ergibt sich
dann die rechtliche Umsetzbarkeit.
Berlin, den 1. Februar 2016
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)

Straßenverkehr: Bundesautobahn A10 – 6-streifiger Ausbau in Berlin-Pankow Verkehrsfreigabe für den Berliner Bauabschnitt ist erfolgt, aus Senat

www.berlin.de Am heutigen Mittwoch wurde die #nördliche #Richtungsfahrbahn zum #Autobahndreieck #Pankow im Beisein von Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, und Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt freigegeben. Damit konnten die umfangreichen Planungs- und Bauleistungen zum #6-streifigen Ausbau der #A10 in Berlin-Pankow erfolgreich im Zeit- und Kostenrahmen fertig gestellt werden. Staatssekretär Christian Gaebler: „Die #Bundesautobahn A10 ist eine der wichtigsten überregionalen Verkehrsverbindungen für Berlin und Brandenburg. Deshalb war es uns besonders wichtig, den 6-streifiger Ausbau dieses Autobahnabschnittes in Pankow schnell und bei fließendem Verkehr zu realisieren. Auch die Arbeiten an den zahlreichen Brücken in diesem Bauabschnitt bedurften einer guten Planung und Bauausführung. Ich danke allen an dieser Baumaßnahme Beteiligten für Ihre gute Arbeit.“ Im Jahr 2009 wurde mit den Ersatzneubauten der sogenannten Überführungsbauwerke begonnen. Hierbei handelte es sich um die Brücken im Zuge der Hobrechtsfelder Chaussee, der Regionalbahnstrecke RE 27 (Niederbarnimer Eisenbahn), der Boenkestraße im Zuge des Fernradweges Berlin-Usedom sowie der DB AG für die S- und F-Bahn. Diese Brückenbauwerke mussten auf Grund der zu geringen Stützweite für den neuen breiteren Autobahnbereich abgerissen und neu gebaut werden. Seit Anfang 2013 erfolgte der eigentliche Autobahnausbau. Auf Grund des schlechten Zustandes dieses Streckenabschnittes musste ein vollständiger und grundhafter Ausbau der vorhandenen Fahrbahnen und Entwässerungseinrichtungen sowie aller im Zuge der Autobahn befindlichen Ingenieurbauwerke erfolgen. Die Brücken über die Schönerlinder Straße, den Lietzengraben, die Panke und die Karower Chaussee wurden jeweils in zwei Abschnitten abgerissen und verbreitert neugebaut. Der Verkehr auf der Autobahn und im Bereich der unter- bzw. überführten Straßen- und Schienenwege wurde während der gesamten Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten. Der Verkehr auf der A10 floss während der Bauzeit zum Autobahnausbau jeweils über die nicht im Bau befindliche Richtungsfahrbahn mit zwei Fahrspuren je Richtung, im sogenannten 4+0-Verkehr. Um den Autobahndamm in der neuen Breite zu begrenzen, wurden im Bereich zwischen östlicher Landesgrenze und Karower Chaussee Stützwände gebaut. Parallel zu den Arbeiten an der südlichen Fahrbahn wurde eine Regenwasserbehandlungsanlage, in der anfallendes Oberflächenwasser vor der Ableitung in die Kanalisation gereinigt wird, gebaut. Die Anlage konnte bereits im Jahr 2013 fertig gestellt werden. Bis zu 7,50 m hohe Lärmschutzwände dienen auf einer Länge von ca. 1,7 km dem Schutz der angrenzenden Stadtgebiete. Die Verbesserung der Fahrbahnoberfläche und die Erweiterung des aktiven und passiven Lärmschutzes wird die Belastung in den angrenzenden Bereichen der Bundesautobahn A10 deutlich senken. Bestandteil des Bauvorhabens sind auch umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, die im Rahmen einer Begleitplanung die notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren. Dies betrifft Neupflanzungen von Bäumen und Gehölzen sowohl im Bereich der neuen Autobahntrasse als auch trassenferner Flächen. Auch die Entsiegelung von ehemaligen Militärflächen und der Umbau von ehemaligen Bunkern zu Fledermausquartieren gehören zu den landschaftspflegerischen Maßnahmen. Durch eine gute Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten und durch die Ausnutzung der beim Streckenausbau vereinbarten Bonus-Malus-Regelung durch den Auftragnehmer sowie durch ein ständiges Projektcontrolling konnte erreicht werden, dass die nördliche Richtungsfahrbahn vorfristig am 07.10.2015 dem Verkehr übergeben wird. Bis Anfang November 2015 wird auf der bereits im Jahr 2014 fertig gestellten südlichen Richtungsfahrbahn unter laufenden Verkehr die bestehende Verkehrseinrichtung 4+0 abgebaut und die vorhandene Markierung in eine dauerhafte Markierung angepasst. Die Maßnahme wird seit 2012 als Bestandteil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von der Europäischen Union mit 2,69 Mio. Euro kofinanziert (TEN-V). Die Gesamtkosten betragen ca. 64 Mio. €.Bilder: Autobahnausbau der A 10 (2014) Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Source: BerlinVerkehr

S-Bahn: Streckenabschnitt Baumschulenweg – Neukölln gesperrt Vom 2. bis 9. April wegen Autobahnbaus kein S-Bahn-Verkehr

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2015/054_strecke_baumschulenweg_neukoelln.htm Weil für die Verlängerung der #Bundesautobahn #A100 eine #Brücke im Bereich Grenzallee eingebaut wird, ist die -Bahn-Strecke zwischen #Baumschulenweg und #Neukölln von Donnerstag, 2. April, 22 Uhr bis Donnerstag, 9. April, 1.30 Uhr, gesperrt. Die S-Bahn-Linien S 45 (Flughafen Berlin Schönefeld- Birkenwerder), S 46 (Königs Wusterhausen – Westend) und S 47 (Spindlersfeld – Hermannstraße) können dann in diesem Abschnitt nicht fahren und erhalten eine geänderte Linienführung. Betroffen ist außerdem die S 85 (Grünau – Buch). Die Arbeiten wurden bewusst in die Osterferien und auf die Osterfeiertage gelegt, weil dann erfahrungsgemäß weniger Kunden unterwegs sind. Am 7. und 8. April sind jedoch auch zwei Werktage betroffen. Fahrgästen wird empfohlen, die gesperrte Strecke mit der S-Bahn über Treptower Park zu umfahren, was allerdings mit Umstieg und überwiegend mit Bahnsteigwechsel verbunden ist. Der S-Bahnhof Treptower Park ist barrierefrei ausgestattet. Eine Reisezeitverlängerung von mindestens 10 Minuten bis 20 Minuten ist einzuplanen. Nur zur lokalen Anbindung des S-Bahnhofs Köllnische Heide wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen auf folgender Route eingesetzt: S-Bahnhof Plänterwald – Dammweg/ Sonnenallee (Halt für S-Bf Köllnische Heide) – S-Bahnhof Sonnenallee. Weitere Umfahrungsmöglichkeiten bestehen mit Regionalbahn-, Bus- und U-Bahn-Linien. Während der Bauarbeiten werden VBB-Einzelfahrausweise für die Kurzstrecke (Regeltarif und Ermäßigungstarif) im Abschnitt Tempelhof – Betriebsbahnhof Schöneweide/Oberspree für Fahrten bis zu maximal fünf S-Bahnhöfen anerkannt.

S-Bahn: Streckenabschnitt Baumschulenweg – Neukölln gesperrt Vom 2. bis 9. April wegen Autobahnbaus kein S-Bahn-Verkehr

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2015/054_strecke_baumschulenweg_neukoelln.htm

Weil für die Verlängerung der #Bundesautobahn #A100 eine #Brücke im Bereich Grenzallee eingebaut wird, ist die -Bahn-Strecke zwischen #Baumschulenweg und #Neukölln von Donnerstag, 2. April, 22 Uhr bis Donnerstag, 9. April, 1.30 Uhr, gesperrt. Die S-Bahn-Linien S 45 (Flughafen Berlin Schönefeld- Birkenwerder), S 46 (Königs Wusterhausen – Westend) und S 47 (Spindlersfeld – Hermannstraße) können dann in diesem Abschnitt nicht fahren und erhalten eine geänderte Linienführung. Betroffen ist außerdem die S 85 (Grünau – Buch).

Die Arbeiten wurden bewusst in die Osterferien und auf die Osterfeiertage gelegt, weil dann erfahrungsgemäß weniger Kunden unterwegs sind. Am 7. und 8. April sind jedoch auch zwei Werktage betroffen.

Fahrgästen wird empfohlen, die gesperrte Strecke mit der S-Bahn über Treptower Park zu umfahren, was allerdings mit Umstieg und überwiegend mit Bahnsteigwechsel verbunden ist. Der S-Bahnhof Treptower Park ist barrierefrei ausgestattet. Eine Reisezeitverlängerung von mindestens 10 Minuten bis 20 Minuten ist einzuplanen.

Nur zur lokalen Anbindung des S-Bahnhofs Köllnische Heide wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen auf folgender Route eingesetzt: S-Bahnhof Plänterwald – Dammweg/ Sonnenallee (Halt für S-Bf Köllnische Heide) – S-Bahnhof Sonnenallee.

Weitere Umfahrungsmöglichkeiten bestehen mit Regionalbahn-, Bus- und U-Bahn-Linien.

Während der Bauarbeiten werden VBB-Einzelfahrausweise für die Kurzstrecke (Regeltarif und Ermäßigungstarif) im Abschnitt Tempelhof – Betriebsbahnhof Schöneweide/Oberspree für Fahrten bis zu maximal fünf S-Bahnhöfen anerkannt.

Straßenverkehr: Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der A 114, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann genau soll die Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der #Bundesautobahn #A114 beginnen? Antwort zu 1: Gegenwärtig ist ein Baubeginn im Jahr 2016 vorgesehen. Frage 2: Warum hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der Ausschreibung der Baumaßnahme und im Zuschlag vom 4.2.2014 auf die Komplettierung der Anschlussstelle Bucher Straße im Zuge der grundhaften Erneuerung der A 114 verzichtet? Frage 3: Im Rahmen der Ausschreibung der Baumaß- nahme und des Zuschlags wird ausdrücklich die grundhafte Erneuerung der Fahrbahnen der Rampen für die (bestehenden) Anschlussstellen aufgeführt. Bedeutet dies, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Ausbau (Komplettierung) der Anschlussstelle Bucher Straße zur Vollanschlussstelle – wie im aktuellen Stadtentwicklungsplan Verkehr unter I 5.7. (2) aufgeführt – gänzlich aufgegeben hat bzw. wird dieses Vorhaben zumindest auf absehbare Zeit nicht mehr verfolgt? Frage 4: Falls dies nicht der Fall ist: Wann soll die Komplettierung der #Anschlussstelle #Bucher #Straße erfolgen? Falls dies der Fall ist: Wie ist das Aufgeben bzw. Einfrieren des Vorhabens mit dem „Verkehrskonzept Buch“ vereinbar, das die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Frühjahr 2013 der Bucher Bürgerschaft öffentlich vorgestellt hat? Antwort zu 2, 3 und 4: Die Komplettierung der Anschlussstelle „Bucher Straße“ zur Vollanschlussstelle ist nicht aufgegeben. Der Bau/die Komplettierung von Anschlussstellen unterliegt allerdings der Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ein entsprechender Antrag für eine Vollanschlussstelle „Bucher Straße“ wird gegenwärtig erarbeitet. Nach Vorliegen einer positiven Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können anschließend die Planungen mit dem Ziel der Erlangung von Baurecht (Planfeststellungsverfahren) initiiert werden. Frage 5: Wie ist der Stand der Planungen für etwaige Umleitungs- und Baustellenverkehre im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der A 114? Frage 6: War der Bezirk Pankow in die Planung etwaiger Umleitungs- und Baustellenverkehre einbezogen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5 und 6: Nach einem europaweiten Vergabeverfahren konnten im Februar dieses Jahres die Leistungen für die Planung der Verkehrsanlage vergeben werden. Der „Baustellen“- und ggf. erforderliche Umleitungsverkehr ist Teil dieser Leistungen und wird mit fortschreitender Planung, auch unter Einbeziehung der auf Bezirksebene verantwortlichen Stellen, besprochen werden. Berlin, den 10. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2014)

Straßenverkehr: Verkehrsfreigabe der Bundesautobahn A100/A113 zwischen den Anschlussstellen Buschkrugallee und Späthstraße sowie der provisorischen Anschlussstelle Grenzallee, aus Senat

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_0407/nachricht1603.html

Die parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Angelika Mertens und die Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer geben am heutigen Mittwoch, dem 14.07.2004, nach knapp fünfjähriger Bauzeit, den 15./21. Bauabschnitt der #Bundesautobahn #A100 / #A113 (neu), zwischen den Anschlussstellen #Buschkrugallee und #Späthstraße sowie der provisorischen Anschlussstelle #Grenzallee frei. Der 15./21. Bauabschnitt schließt unmittelbar am Ende des Tunnels #Ortskern Britz (#TOB) an und ermöglicht die durchgängige Befahrung der Bundesautobahn bis zur Anschlussstelle Späthstraße.

„Straßenverkehr: Verkehrsfreigabe der Bundesautobahn A100/A113 zwischen den Anschlussstellen Buschkrugallee und Späthstraße sowie der provisorischen Anschlussstelle Grenzallee, aus Senat“ weiterlesen