Straßenverkehr: Schönhauser Allee (VIII), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Parklets sollen in der #Schönhauser Allee aufgestellt werden?
Antwort zu 1:
Vier.
Frage 2:
An welchen Standorten werden die Parklets in der Schönhauser Allee aufgestellt? (Bitte Hausnummern
angeben)
Antwort zu 2:
 Schönhauser Allee Arcaden, Schönhauser Allee 80
 Blumencafé, Schönhauser Allee 127 A
 Klax Kreativwerkstatt, Schönhauser Allee 59 (2 Stück)
Frage 3:
Wann werden die Parklets in der Schönhauser Allee aufgestellt?
Antwort zu 3:
Die Aufstellung des ersten Parklets ist für Mitte Oktober geplant. Die anderen werden
sukzessive bis Ende November folgen.
2
Frage 4:
Welche Nutzungen sind in bzw. auf den einzelnen Parklets geplant?
Antwort zu 4:
Da die Parklets teilweise im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative über das
Förderprojekt „Klimaschutz im #Radverkehr“ gefördert werden, ist eine Nutzung als
#Fahrradabstellanlage vorgesehen.
Frage 5:
Wer ist für die Aufstellung der Parklets zuständig?
Antwort zu 5:
Die Parklets werden in enger Absprache mit dem Baulastträger (Bezirk Pankow) durch
einen, von der Hauptverwaltung beauftragten, Dienstleister aufgestellt.
Frage 6:
Wer ist für den Unterhalt, die Wartung und Reinigung der Parklets zuständig?
Antwort zu 6:
Hier ist eine Kombination aus Zuständigkeiten durch den #Bezirk (#Grundunterhalt), die #BSR
(#Reinigung) und sogenannte Paten (soziale Kontrolle) vorgesehen.
Frage 7:
Wie lange ist der Verbleib der Parklets in der Schönhauser Allee geplant?
Frage 8:
Wer ist für den Abbau der Parklets in der Schönhauser Alle zuständig?
Antwort zu 7 und zu 8:
Im Rahmen des genannten Förderprojektes (s. Antwort zu 4) darf der
Zuwendungsempfänger, das Land Berlin, über Gegenstände, die zur Erfüllung des
Zuwendungszweckes hergestellt werden (hier: Parklets), erst nach Ablauf der im
Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung (hier: 31.12.2019) verfügen.
Solange ist die Aufstellung der Parklets mindestens vorgesehen.
3
Die Verlängerung der Aufstellung in der Schönhauser Allee bzw. die Umsetzung oder der
Abbau der Parklets muss – zum gegebenen Zeitpunkt – zwischen der Hauptverwaltung
und dem Baulastträger, dem Bezirk Pankow besprochen und festgelegt werden.
Frage 9:
Wie und wann beabsichtigt der Senat das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur
Mobilitätsgewährleistung“ insbesondere zum Schutz des Fußverkehrs auf der Schönhauser Allee
umzusetzen?
Antwort zu 9:
Derzeit befindet der Abschnitt Vier des Berliner Mobilitätsgesetzes in Erarbeitung. Das
Verfahren befindet sich im Stadium der Erstellung des Referentenentwurfes. Somit ist
frühestens mit einer Einspeisung dieses Entwurfes in den politischen Entscheidungsprozess
im Frühjahr 2019 zu rechnen. Eine Umsetzung, der dann im Gesetzesteil
formulierten Ziele des Fußverkehrs, kann demnach erst nach der politischen
Beschlusslage und des Inkraftsetzung des Gesetzesteils erfolgen.
Frage 10:
Welche Gutachten wurden seit 2011 im Auftrag des Senates zur Schönhauser Allee erstellt, um die
verkehrlichen Gegebenheiten der Schönhauser Allee zu erfassen und zu verändern?
Antwort zu 10:
Im Jahr 2017 wurde das Büro Hoffmann + Leichter mit einer „Machbarkeitsstudie
zum temporären Modellprojekt in der Schönhauser Allee in Berlin-Pankow“ beauftragt. Die
Studie befasst sich speziell mit dem Abschnitt Stargarder bis Wichertstraße. Sie wurde im
Rahmen des genannten Förderprojektes (siehe Antwort zu 4), als Voruntersuchung zu den
darin geplanten Maßnahmen, durchgeführt. Weitere Verkehrsuntersuchungen sind dem
Senat für den genannten Zeitraum nicht bekannt.
Frage 11:
Ist dem Senat der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Pankow (Drs. VIII-0577) bereits bekannt,
der konkrete Veränderungen, insbesondere im Bereich zwischen Stargarder und Wichertstraße, beinhaltet?
Frage 12:
Teilt der Senat das Anliegen der BVV Pankow (Frage 11) und wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu
rechnen?
Antwort zu 11 und zu 12:
Dem Senat ist der besagte Beschluss aus der Presse bekannt. Die Initiative des Bezirks
Pankow, sich für die Verbesserung der Nutzbarkeit eines durch hohe Nutzungskonflikte –
zwischen einzelnen Verkehrsträgern – geprägten Verkehrsraumes einzusetzen, wird
grundsätzlich begrüßt. Da der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
jedoch bisher kein förmliches Stellungnahmeersuchen des Bezirksamtes Pankow vorliegt,
4
kann über weitere Details (wie etwa eine Zeitplanung, o. ä.) auch keine Auskunft gegeben
werden.
Berlin, den 28.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Kraftfahrzeuge der BSR, aus Senat

www.berlin.de

 

  1. Bitte gegliedert nach a) Datum der Erstzulassung b) Laufleistung c) Marke und Modell d) Fahrzeugtyp (e.g. Müllwagen, Kehrfahrzeug etc.) e) Schadstoffklasse f) Umweltplakette g) Kennzeichen h) Ener- giequelle (Benzin/Diesel/Gas/Elektro).

 

Zu 1.: Die #Nutzfahrzeuge der #BSR sind i.d.R. #Dieselfahrzeuge mit folgenden Aus- nahmen:

 

  •  
  • – Fahrzeuge

 

 

Beantwortung nach Fahrzeugklassen:

Klasse N1 – Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zuläs- sigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

 

Das sind Transporter und Werkstattwagen sowie Kleinkehrma- schinen und Geräteträger.

 

 

269 Fahrzeuge (Fz) sind im Bestand der BSR

 

 

 

Klasse N2 – Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zuläs- sigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Ton- nen.

Das sind Kehrmaschinen, Kehrichsammelfahrzeuge, Geräteträger und Klein-LKW´s.

 

458 Fz

sind im Bestand der BSR

 

 

Klasse N3 – Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer                  563 Fz

sind im Bestand der

 

 

 

zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen. Das sind ASF, Ladekrane, Streuer, Spüler.

 

BSR

 

 

Beantwortung nach Euro – Abgasnormen für Nutzfahrzeuge ab 2.610 kg:                Pkw Euro III u. älter                          75

Euro 4                    364                                                       Euro 4                   1

Euro 5                    516                                                       Euro 5                   55

 

Enhanced Environmentally Friendly Vehi- cles (EEV)

 

150                                                      Euro VI                  43

 

Euro VI                   166                                                       Elektro                   54

 

 

  1. zeuggruppen aus? (e.g. „Müllwagen (Diesel) 12 Liter“)

 

Zu 2.: Abfallsammelfahrzeuge (26 t)

Euro V                                                                81,91 l/100km

Euro VI                                                               73,36 l/100km

Econic NGT Euro 5                                          106,26 kg/100km

Econic NGT Euro 6                                           84,08 kg/100km

 

Transporter (5 – 7,5 t)                                                       21,3 l/100km

 

Kantinenfahrzeug (WK) (bis 7,49 t)                                12 l/100km

 

Tonnentauscher (TT) (5 – 7,49 t)                                    21,07 l/100km

 

Papierkorbsammler (SE) (5,5 t                                        20,2 l/100km

 

Kleinkehrmaschine (3,5 t)                                                4,43 l/ pro Betriebsstunde

 

Kleintransporter (bis 2,2 t)                                               9 l/100km Kleintransporter / Nutzfahrzeug (3,5/ 4,25 t)                                            10,2 l/100km Großkehrmaschine (18 t)                                                86,47 l/100km

 

  1. viele Laubblasgeräte und Laubsauger hat die BSR im Bestand? Wie viele dieser Geräte wei- sen ein Umweltzeichen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auf? Mit welcher Energiequelle werden diese betrieben?

 

Zu 3.: Die BSR haben einen Bestand von insgesamt 694 benzinmotorgetriebenen Laubblasgeräten, davon 577 Rückentragegeräte, 58 Handgeräte und 59 Laubblasgeräte auf Rädern. Dazu kommen 142 akkubetriebene Rückentragegeräte.

Die BSR haben außerdem 100 benzinmotorgetriebene große Laubsauger, davon 3 große Container, 10 an Müllpresswagen und 87 auf Einachsanhängern.

 

 

Es gibt keine Laubsauger oder Laubblasgeräte am Markt mit einem Umweltzeichen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Die BSR beschaffen jedoch seit Jahren ausschließlich Geräte unter 99 dB(A) Schallleistung.

 

  1. welchem Grund und zu welchem Zweck werden diese Geräte – statt anderer Methoden – ein- gesetzt?

 

Zu 4.: Laubblasgeräte und Laubsauger werden parallel zu anderen Methoden vor al- lem zur Laubbeseitigung verwendet. Grund für den Einsatz von Geräte- und Maschi- nentechnik ist die Sicherstellung einer effizienten und schnellen Sicherstellung der Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenland von Berlin und die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht.

 

 

 

 

Berlin, den 23. März 2018 In Vertretung

Henner   B u n d e

……………………………………………

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Elektromobilität: Weiterentwicklung der E-Mobility in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse der ersten Projektphase
des #Schaufensters #Elektromobilität? Welche
Erkenntnisse gewinnen Sie daraus?
2. Welche konkreten Aktivitäten erfolgen in Zusammenarbeit
mit dem Land Brandenburg im Bereich der
Elektromobilität?
Zu 1. und 2.: Im Rahmen des Internationalen Schaufensters
Elektromobilität Berlin-Brandenburg wurden drei
Projekte umgesetzt:
Projekt „#SMART Capital Region“: Im Rahmen des
Projektes konnte gezeigt werden, wie Überschüsse regenerativ
erzeugter Energie in der Hauptstadtregion genutzt
werden können.
Projekt „#EBikePendeln": Es handelt sich um ein Demonstrationsprojekt,
das die Verlagerungspotenziale
insbesondere von Pendlerverkehren vom Pkw zum Elektrozweirad
sowie die infrastrukturellen Voraussetzungen
untersucht.
Projekt „#ElektroAES – Einsatz von drei ElektroEntsorgungsfahrzeugen
in der Abfallwirtschaft": Neben
der Berliner Stadtreinigung BSR waren auch die Brandenburger
Unternehmen AWU Abfallwirtschafts-Union
Oberhavel GmbH und Stadtentsorgung Potsdam GmbH
(STEP) beteiligt.
Eine abschließende Evaluation des „Gesamtschaufensterprogramms“
seitens der Bundesregierung wird im Jahr
2017 verfügbar sein.
3. Welche konkreten Aktivitäten erfolgen in Zusammenarbeit
mit dem Cluster "Mobilität, #Verkehr, #Logistik"?
Wie funktioniert der Technologietransfer von Wissenschaft
zu Wirtschaft und umgekehrt?
Zu 3.: Die Agentur für Elektromobilität (eMO) ist ein
Bestandteil der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie
GmbH. In dem Zusammenhang besteht eine enge
personelle und inhaltliche Verzahnung mit dem Cluster
Verkehr, Mobilität und Logistik. Beispielhaft für das
gemeinsame Vorgehen den Technologietransfer zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft zu unterstützen ist die „Initiative
Intelligente Mobilität“. Aktuell sind ca. 40 Partner
aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in das Projekt
eingebunden. Die Initiative greift die zentralen Herausforderungen
des automatisierten und vernetzten Fahrens
auf und entwickelt bzw. erprobt mit innovativen
Mobilitätstechnologien Lösungsansätze für den urbanen,
verdichteten Raum. Neue Technologien, Produkte und
Dienstleistungen sollen im Rahmen von Transfer- und
Verbundprojekten zusammengeführt und in Demonstrationsvorhaben
zur Marktreife geführt werden.
4. Wie ist der Stand des geplanten Ausbaus der #Ladesäuleninfrastruktur?
Wie viele #Ladesäulen wurden bereits
installiert? Wie viele hätten laut Plan zu diesem Zeitpunkt
bereits installiert werden sollen?
5. Wie erklärt der Senat die (eventuelle) Verzögerung
des Ausbaus der Ladesäuleninfrastruktur?
Zu 4. und 5.: Am 12. September 2016 waren 129
Wechselstrom-Ladesäulen, zwei Schnelladesäulen sowie
zwei Beleuchtungsmasten mit identischer Authentifizierungstechnik
errichtet. Rund 60 weitere Standorte für
Wechsel- und Gleichstromschnellladesäulen sowie 20
Beleuchtungsmasten mit diskriminierungsfrei nutzbarer
Ladetechnik sind im Antrags- und Genehmigungsverfahren
bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern
sowie den unteren Straßenverkehrsbehörden; diese werden
im Laufe der nächsten Monate umgesetzt. 

6. Kann der Senat nach der Einführung der Kaufprä-
mie für Elektroautos einen gestiegenen Bedarf für diese
Fahrzeuge erkennen?
7. Welche Maßnahmen plant der Senat zur Förderung
des elektrischen #Lastenverkehrs?
Zu 6. und 7.: Berlin beteiligt sich auch an Forschungsprojekten
(zum Beispiel im Rahmen von EU
Projekten), um den Einsatz von elektrisch angetriebenen
Fahrzeugen im Wirtschaftsverkehr zu fördern. Gerade in
diesem Rahmen finden auch immer wieder Gespräche mit
Fahrzeugherstellern statt, um seitens der Industrie die
Anforderungen sowohl der Stadt, als auch der Berliner
Unternehmen zu verdeutlichen. Dies bezieht sich auf das
gesamte Spektrum von Fahrzeugen, von ElektroLastenrädern
bis hin zu schweren Lkw.
8. Sind Batterietechnikunternehmen in die Projekte
des Schaufensters „NANU! Mehrschichtbetrieb und
Nachtbelieferung mit elektrischen Nutzfahrzeugen“ eingebunden?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Zu 8.: Im Schaufensterprojekt Schaufensters „NANU!
Mehrschichtbetrieb und Nachtbelieferung mit elektrischen
Nutzfahrzeugen“ wurden Batteriemodule für den Batteriewechsel
in elektrischen Nutzfahrzeugen entwickelt.
Der Einsatz wird derzeit vorbereitet.
Im Rahmen des Projekts wird mit Unterstützung von
Fraunhofer IPK und Celono ein innovatives Wechselakkusystem
entwickelt. Dieses wird im Rahmen der IAA
Nutzfahrzeuge vorgestellt.
Die Produktion von Wechselakkus soll in den nächsten
Monaten ausgegründet werden.
9. Welche Chancen und Risiken erkennt der Senat
durch das Inkrafttreten der ECE R 100 für Berliner Batterieunternehmen?
Zu 9.: Es handelt sich hierbei um eine nationale Norm
für batteriebetriebene Elektro-Fahrzeuge, die für alle
Batterieunternehmen seit 2016 verpflichtend ist. Ein spezielles
Risiko für Unternehmen am Standort Berlin lässt
sich daraus nicht ableiten.
10. Wie groß ist der Anteil der #Busse der BVG mit einem
elektronischen bzw. Hybrid-Antrieb an der Gesamtheit
der Fahrzeuge?
Zu 10.: Die BVG setzte im Rahmen eines Forschungsund
Entwicklungsprojekts als Teil des „Internationalen
Schaufensters Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ vier
Elektrobusse mit induktiver Ladetechnik auf der Linie
204 ein. Die Busflotte der BVG umfasst insgesamt rund
1.350 Fahrzeuge.
11. Wie groß ist der Anteil der Fahrzeuge der #BSR mit
einem elektronischen bzw. Hybrid-Antrieb an der Gesamtheit
der Fahrzeuge?
Zu 11.: Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat 26
Elektro- und 27 Hybridfahrzeuge im Einsatz. Die Quote
liegt bei 41 % der PKW-Flotte. Darüber hinaus hat die
BSR bei den Nutzfahrzeugen verschiedene hybride Modelle
in der Erprobungsphase.
Berlin, den 21. September 2016
Cornelia Y z e r
………………………………………….
Senatorin für Wirtschaft,
Technologie und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2016)