barrierefrei + Bahnhöfe: Barrierefrei zur U3, aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2915

Pressemitteilung, 09.11.2018. Ab dem heutigen Freitag, 9. November 2018, ist ein #stufenloser Zugang zur #U3 am Bahnhof #Oskar-Helene-Heim möglich. Mit der Inbetriebnahme des neuen Aufzugs ist die 1929 eröffnete Station ab sofort einer von insgesamt 122 barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. (114 Bahnhöfe mit Aufzügen)

Die Arbeiten am #Aufzug haben im Sommer 2017 begonnen. Die Kosten belaufen sich auf rund 2,9 Mio. Euro. Für den Aufzug ist eine neue Zugangsbrücke von der Straßenebene entstanden. Das gesamte taktile Leitsystem für #Blinde und #Sehbehinderte wurde auf dem Bahnsteig außerdem auf den aktuellen Stand gebracht.

Straßenverkehr + barrierefrei: Verkehrssicherheit für alle?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtzeichenanlagen (#Ampeln), die der Straßenquerung von Fußgängern dienen, gibt es in Berlin?
Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Frage 2:
Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 entwickelt? Aufgeteilt nach Bezirken.
Frage 3:
Wie viele dieser Ampeln verfügen über spezielle Strukturen für #blinde bzw. stark #sehbehinderte Menschen
(Vibration, akustisches Signal)? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Frage 4:
Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 jeweils in den Bezirken entwickelt?
Antwort zu 1 bis zu 4:
Grundsätzlich dienen nahezu alle rund 2.100 #Lichtsignalanlagen (#LSA) in Berlin auch zur
Querung von Fußgängern. Der Bestand (Stand Juni 2018) an reinen Fußgänger-LSA und
die Ausstattung mit #Blindeneinrichtungen ergibt sich aus untenstehender Tabelle. Zu den
vergangenen Jahren liegen keine auswertbaren Basisdaten vor.
2
Bezirke Fußgänger-LSA
davon
mit
Blindenanforderung
Charlottenburg-
Wilmersdorf 54 19
Spandau 34 23
Neukölln 32 20
Pankow 33 30
Friedrichshain-
Kreuzberg 29 17
Reinickendorf 25 9
Tempelhof-
Schöneberg 45 23
Steglitz-Zehlendorf 79 35
Treptow-Köpenick 26 19
Lichtenberg 31 27
Mitte 64 50
Marzahn-Hellersdorf 12 12
Summe 464 284
Frage 5:
Welche Neueinrichtungen derartiger Ampelanlagen für blinde/sehbehinderte Menschen sind bis Ende 2020
geplant? Differenziert nach Bezirken.
Frage 6:
Strebt der Senat eine 100%-ige Quote von derartigen „Blindenampeln“ in Berlin an, d.h. keine
Fußgängerampel ohne akustisches bzw. Vibrationssignal?
Frage 7:
Wenn ja, bis wann wird dieser Zustand erreicht sein?
Frage 8:
Wenn nein, weshalb nicht und welche Kriterien werden angewandt, ob eine Ampel entsprechend
ausgerüstet ist oder nicht?
Antwort zu 5 bis zu 8:
In Zusammenarbeit mit dem #ABSV (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin) werden ständig Ampelanlagen #nachgerüstet. Hierzu verweise ich auch auf die
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/17449 vom 9. Dezember 2015. Bereits 1998
hat sich der Senat verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei
auszustatten, auch mit einer blindengerechten Ausrüstung. Jährlich sind ca. 1 Million Euro
für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau eingeplant. Damit lassen sich
zusätzlich zu den Maßnahmen des regulären Bauprogramms ca. 8 bis 12 Anlagen
ertüchtigen. Hinzu kommen 3 bis 5 Anlagen jährlich über das reguläre Bauprogramm, so
dass etwa 15 Anlagen jährlich dazu kommen werden.
3
Frage 9:
Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verkehrssicherheit gerade für blinde bzw. stark
sehbehinderte Menschen zu verbessern, insbesondere angesichts der spezifischen Probleme, die durch
geräuschlose #Elektrofahrzeuge entstehen?
Antwort zu 9:
Elektrofahrzeuge sind üblicherweise nicht vollständig geräuschlos, sondern zeichnen sich
durch deutlich weniger Geräusche des Motors gerade bei sehr niedrigen
Geschwindigkeiten aus. Geräuschbestimmend sind bei Geschwindigkeiten ab 30 km/h
dann die Fahrgeräusche durch den Rollwiderstand. Derzeit liegen noch keine
Erkenntnisse zu höheren Unfallzahlen aufgrund der leiseren Motorengeräusche vor.
Aufgrund der skizzierten Problematik setzen sich Automobilkonzerne mit diesen Fragen
auseinander. Direkte Einwirkmöglichkeiten hat der Senat nicht.
Frage 10:
Welche Konsequenzen sieht der Senat für die Verkehrssicherheit von blinden / sehbehinderten Menschen
bei der Umsetzung #autonomer Fahrzeuge?
Antwort zu 10:
Die Wahrung bzw. Verbesserung der Unabhängigkeit von mobilitätseingeschränkten
Menschen (u.a. auch von Blinden und Sehbehinderten) stellt ein wichtiges Ziel bei der
Entwicklung von autonomen Fahrzeugen (AVF) dar. AVF sollten so konzipiert werden,
dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich bzw. nutzbar sind.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit für blinde und sehbehinderte zu Fuß Gehende sind
nach aktuellem Kenntnisstand keine besonderen Risiken zu erwarten. Bereits heute sind
automatisierte Fahrzeuge in der Lage, Fußgänger zu erkennen und entsprechend defensiv
(durch Bremsmanöver) zu reagieren, wenn sie in deren Fahrzeugsensorbereich eintreten.
Berlin, den 25.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Barrierearme Ampelanlagen, aus Senat

www.berlin.de

Frage:

Wie viele #Lichtzeichenanlagen sind, aufgegliedert nach Bezirken, derzeit nicht #barrierearm, bzw. mit Signalanlagen für #Sehbehinderte ausgestattet?

Antwort:

Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff

„Barrierearme Ampelanlagen“ die zusätzliche Ausrüstung von #Lichtsignalanlagen (#LSA) mit akustischen Signalgebern für #blinde und #sehbehinderte Mitmenschen gemeint ist. Eine Übersicht, an welchen LSA die #Borde für #Gehbehinderte abgesenkt sind, liegt dem Senat nicht vor.

Bezirk

LSA-Anlagen gesamt

mit akustischen Signalgebern

ohne akustische Signalgeber

Charlottenburg-Wilmersdorf

282

113

169

Friedrichshain-Kreuzberg

164

82

82

Lichtenberg

112

93

19

Marzahn-Hellersdorf

104

88

16

Mitte

302

199

103

Neukölln

132

71

61

Pankow

148

129

19

Reinickendorf

135

42

93

Spandau

156

72

84

Steglitz-Zehlendorf

223

101

122

Tempelhof-Schöneberg

236

87

149

Treptow-Köpenick

126

102

24

 

Gesamt

 

2120

 

1179

 

941

Berlin, den 16.05.2018 In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bus + Straßenbahn: Informationen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Planungen verfolgt der Senat aktuell, um Informationen an #Haltestellen, Bussen und Straßenbahnen
für #blinde und #sehbehinderte Fahrgäste bereitzustellen, um ihnen die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs zu ermöglichen bzw. zu erleichtern?
Antwort zu 1:
Der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 gibt grundsätzlich für die
Bereitstellung aller Fahrgastinformationen so weit wie möglich das #Zwei-Sinne-Prinzip vor.
Im derzeit in Bearbeitung befindlichen Nahverkehrsplan für die Jahre 2019 bis 2023 wird
diese Vorgabe beibehalten. Beibehalten wird auch die Fortführung des noch nicht
abgeschlossenen Prüfauftrags aus dem NVP 2014-2018 zur Fahrgastinformation im zwei-
Sinne-Prinzip an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, der derzeit von BVG und Senat im
gemeinsamen Projekt „#Fahrgastinformation #akustisch“ umgesetzt wird.
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Die BVG setzt bereits seit vielen Jahren das 2-Sinne-Prinzip bei der Fahrgastinformation
in Bus und Bahn um. Mit dem aktuellen Projekt wollen Senat und BVG die letzte
wesentliche Informations-Lücke für blinde und seheingeschränkte Menschen schließen.
2
Das Projekt wird Handlungsempfehlungen für die Ausprägung und für den Ausbau der
künftigen akustischen Fahrgastinformation im Außenbereich erarbeiten.“
Frage 2:
Welche technischen Lösungsansätze zur Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips für blinde und sehbehinderte
Menschen verfolgen Senat und BVG?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Im Projekt werden 3 Modelle mit unterschiedlichen technischen Lösungsansätzen
verfolgt:
 Sprechende #Haltestelle
 Sprechendes #Fahrzeug und
 Sprechendes #Smartphone
An den Haltestellen lösen mechanische Taster die Fahrgastinformation der kommenden
Abfahrten aus und kündigen das einfahrende Fahrzeug mit Linie und Ziel an.
Die Fahrzeuge geben nach dem Öffnen der Einstiegstür „Linie und Ziel“ aus.
Smartphones geben über Apps mit Hilfe unterschiedlicher Funktionalitäten akustisch
Auskunft über den aktuellen Standort einer Haltestelle, die kommenden Abfahrten und
kündigen einfahrende Fahrzeuge mit Linie und Ziel an.“
Frage 3:
Inwiefern werden Verbände und Vereine in die Erarbeitung von Lösungskonzepten einbezogen?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV), der Deutsche Blindenund
Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) sowie ProRetina sind aktiv in das Projekt
einbezogen und stellen für die Tests und die Evaluation Personen zur Verfügung.“
Frage 4:
Bis wann ist mit einer Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips zu rechnen?
Antwort 4:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange, die in ihrer Mobilität oder Sensorik
eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen.“
Es ist das Ziel des Senates, die Erprobung im Rahmen des unter Frage 1 genannten
Projekts in der Laufzeit des nächsten Nahverkehrsplans 2019-2023 abzuschließen. Bis
3
2022 soll eine Systementscheidung getroffen und die Einführung über den Umfang des
Projekts hinaus erfolgen.
Berlin, den 23.02.2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Wenn der Bus sagt, wo es langgeht Auf zwei Linien wollen die Berliner Verkehrsbetriebe akustische Außenansagen testen. Das könnte nicht nur für Sehbehinderte und Blinde eine Hilfe sein, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213423215/Wenn-der-Bus-sagt-wo-es-langgeht.html

Wie schwer es #Blinde und #Sehbehinderte im Berliner Nahverkehr derzeit haben, lässt sich am eindruckvollsten in Spandau erleben. Vor dem Rathaus fahren im Minutentakt Busse auf gleich 13 Linien vor. Welcher fährt wohin? Wann kommt der nächste auf meiner Linie? Wer schlecht oder gar nicht lesen kann, hat kaum eine Chance, in den richtigen Bus einzusteigen.

So wie in Spandau sieht es auch an vielen anderen Stellen im Nahverkehrsnetz der Hauptstadt aus. #Mehrfach-Haltestellen und dichte Takte sind längst die Regel denn die Ausnahme. Und angesichts des anhaltend starken Wachstums der Berliner Einwohnerzahl wollen der Senat und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) das #Nahverkehrsangebot in Zukunft noch kräftig ausbauen.

Damit Blinde und Sehbehinderte nicht zunehmend auf der Strecke bleiben, will die BVG nun nach ihren U-Bahnen, bei denen #Durchsagen in- und außerhalb des Zuges längst üblich sind, auch ihren Bussen und Straßenbahnen sowie möglicherweise auch den Haltestellen das Sprechen beibringen. Ein entsprechendes Pilotprojekt unter dem Namen "#2-Sinne-Prinzip bei Bus und Straßenbahn" stellte BVG-Chefin Sigrid #Nikutta am Montag im Betriebshof Lichtenberg vor.

Der vom Senat mit rund zwei Millionen Euro geförderte Testlauf hat laut Nikutta zunächst das Ziel, ein praktikables und von den Betroffenen auch akzeptiertes System zu finden. Dazu werden ab 19. Februar auf der Tramlinie #M4 (Hackescher Markt – Falkenberg/Hohenschönhausen) sowie der Buslinie #186 (S Grunewald – S Lichterfelde Süd) ein Jahr lang verschiedene Lösungen für die #akustische #Fahrgastinformation getestet. Erprobt werden laut BVG-Sprecher Markus Falkner an beiden Linien dafür zwölf Systeme von …

Straßenverkehr + barrierefrei + Mobilität: Personengebundene Behindertenparkplätze, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern ist die Genehmigung eines #personengebundenen #Parkplatzes für Menschen mit #Behinderung an den Besitz eines eigenen PKWs gebunden?
Frage 2:
Falls der Besitz eines eigenen Fahrzeugs Voraussetzung für die Gewährung ist, wie beurteilt der Senat die Situation für blinde oder stark sehbehinderte Menschen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Nach § 45 Abs. 1b Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO) trifft die Straßenverkehrsbehörde die notwendige Anordnung im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für #Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher #Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) und #Blinde (Merkzeichen „Bl“). Die Zuweisung eines individuellen Schwerbehindertenparkplatzes steht hierbei im pflichtgemäßen Ermessen dieser Behörde. Bei der Art des Ermessens sind sowohl der Grad der Behinderung, die Fortbewegungsmöglichkeiten des Berechtigten und sein Angewiesensein auf ein Kraftfahrzeug als auch die örtlichen Gegebenheiten, die Verkehrssituation und der Parkraumbedarf der Allgemeinheit im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen. Dabei muss die berechtigte Person selbst nicht zwingend im Besitz eines eigenen Fahrzeuges sein. Es wird bei der Prüfung durch die unteren Straßenverkehrsbehörden der Berliner Bezirksämter lediglich auf die dauerhafte Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs im betreffenden Haushalt abgestellt, um eine regelmäßige Nutzung des Parkplatzes über Ein- und Aussteigevorgänge hinaus und im Ergebnis eine rechtssichere Vertretbarkeit des Parksonderrechtes im Sinne des § 45 Absatz 9 StVO zu erreichen.
2
Für Blinde mit dem Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis ergeben sich keine abweichenden Regelungen gegenüber anderen berechtigten schwerbehinderten Personen.
Frage 3:
Wie wird ggf. die Nutzung von Carsharing Fahrzeugen bei einer solchen Gewährung berücksichtigt?
Antwort zu 3:
Bei einer ausschließlichen Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen wird die Gewährung eines Sonderparkrechts regelmäßig daran scheitern, dass die dauerhafte Verfügbarkeit des Carsharing-Fahrzeugs nicht belegt werden kann, da es von anderen Kunden von dem Parkplatz auch wieder entfernt werden könnte.
Frage 4:
Ist es möglich, bei nachweislich häufiger Nutzung des Sonderfahrdienstes (SFD), dafür einen personengebundenen Parkplatz zu erhalten?
Frage 5:
Wenn nein, wie ist eine möglichst aufwands- und wegearme Nutzung des SFDs auch in Gebieten mit geringem Parkplatzangebot bei hoher Nachfrage möglich?
Frage 6:
Inwiefern stellt das Halten in zweiter Spur durch den SFD, wie es von mindestens einem Bezirksamt wohl empfohlen wird, für den Senat eine Alternative zur Gewährung eines personengebundenen Parkplatzes dar?
Antwort zu 4, zu 5 und zu 6:
Im Regelfall ist davon auszugehen, dass bei einer Beförderung des Schwerbehinderten durch einen Sonderfahrdienst (SFD) ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz nicht erforderlich ist, insbesondere weil kein zwingendes Gebot besteht, das Transportfahrzeug des SFD auch dauerhaft vor der Wohnung des Behinderten parken zu können und durch einen derartigen Sonderparkplatz den ansonsten nutzbaren Parkraum für die Allgemeinheit zu verknappen. Es handelt sich vielmehr um eher kurze Ein- und Aussteigevorgänge.
Unter Berücksichtigung des Grades der Behinderung und der Fortbewegungsmöglichkeiten der schwerbehinderten Person im Einzelfall wäre bei der Beförderung durch einen SFD durch die zuständige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, inwiefern auch ohne die Einrichtung eines personenbezogenen Sonderparkplatzes vor der eigenen Haustür ein verkehrssicheres Ein- und Aussteigen im Rahmen von Hol- und Bringediensten gewährleistet werden kann und wie nah das Fahrzeug des SFD an die Wohnung des Behinderten gelangt. Für Ein- und Aussteigevorgänge können sowohl im Nahbereich vorhandene bauliche Gehwegüberfahren oder eingeschränkte Haltverbotszonen als auch ein kurzzeitiges Halten im so genannten „zweiten Fahrstreifen“ in Betracht gezogen werden, wenn hierdurch der fließende Verkehr nicht unvertretbar behindert wird.
Bei einer Häufung von Fahrdienst-Anfahrten an einer bestimmten Adresse (beispielsweise aufgrund mehrerer dort wohnhafter Schwerbehinderter, welche wechselweise oder
3
gemeinsam Fahrdienste regelmäßig in Anspruch nehmen) oder bei bestehendem hohem Parkdruck in Bereichen ohne andere Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, könnte unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls gegebenenfalls alternativ die Einrichtung einer Zone durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde geprüft werden, in der die Freigabe zum Ein- und Aussteigen erteilt werden kann.
Frage 7:
Inwiefern gibt es bei der Gewährung von personengebundenen Parkplätzen für Menschen mit Behinderung einen im Land Berlin einheitlicher Kriterienkatalog oder hängt die Gewährung bzw. Nicht-Gewährung vom Bezirk ab?
Antwort zu 7:
Die Anspruchsvoraussetzungen für personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde sind bundeseinheitlich in § 45 Abs. 1b Nr. 2 der StVO geregelt. Die Prüfung der Anordnungsfähigkeit erfolgt im Land Berlin durch die jeweilige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde. Eine pauschalisierte Verfahrensweise kann es weder bundes- noch berlinweit geben, da stets die spezifischen, zumeist örtlichen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall unter Ausübung des pflichtgemäßen behördlichen Ermessens zu bewerten sind.
Frage 8:
Wie gewährleistet der Senat ggf. die landesweit einheitliche Verfahrensweise?
Antwort zu 8:
Eine bezirksübergreifend möglichst einheitliche Anwendung der bundesweiten Vorgaben der StVO durch die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden wird in Gestalt ergänzender Hinweise im Rahmen regelmäßig stattfindender Besprechungen, durch eine Unterrichtung über die aktuelle Rechtsprechung sowie durch Rundschreiben der zentralen Verkehrsbehörde der Verkehrslenkung Berlin gewährleistet.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreier ÖPNV ?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Unfälle gab es in den letzten fünf Jahren bei der Berliner -Bahn, weil #blinde bzw. #sehbehinderte
Menschen die Bahnsteigkante verfehlten und ins Gleisbett fielen, mit wie vielen Verletzten bzw. Toten?
Antwort zu 1:
In den letzten fünf Jahren gab es bei der Berliner U-Bahn keine dieser erfragten Unfälle.
Frage 2:
Wie viele U-Bahnstationen der BVG sind aktuell mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet?
Antwort zu 2:
Derzeit sind insgesamt 119 der 173 Berliner U-Bahnhöfe mit einem Blindenleitsystem
ausgestattet.
2
Frage 3:
Welche U-Bahnhöfe sind derzeit noch nicht für blinde bzw. sehbehinderte Menschen umfassend barrierefrei
nutzbar?
Frage 4:
Bis wann werden welche Stationen jeweils nachgerüstet sein?
Antwort zu 3 und 4:
Die BVG strebt an, bis Ende 2020 möglichst alle U-Bahnhöfe barrierefrei auszubauen.
Dazu gehört sowohl die Ausstattung mit Aufzügen als auch der Einbau von
Blindenleitsystemen.
Für das Jahr 2018 ist der Einbau von Blindenleitsystemen auf folgenden U-Bahnhöfen
geplant:
U6: Kurt-Schumacher-Platz
U7: Altstadt Spandau
Lipschitzallee
Parchimer Allee
Rohrdamm
Siemensdamm
U9: Hansaplatz
Frage 5:
Wie viele Unfälle gab es in den letzten fünf Jahren bei der Berliner -Bahn, weil blinde bzw. sehbehinderte
Menschen die Bahnsteigkante verfehlten und ins Gleisbett fielen, mit wie vielen Verletzten bzw. Toten?
Antwort zu 5:
Der S-Bahn Berlin GmbH ist kein Personenunfall im Zeitraum der letzten fünf Jahre
bekannt, bei der eine blinde oder sehbehinderte Person durch einen Sturz vom Bahnsteig
zu Schaden gekommen ist.
Die Personenunfälle durch Sturz vom Bahnsteig (rollendes Rad beteiligt) sind
überwiegend durch Alkoholkonsum und den dadurch unsicheren Gang verursacht.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Suizide am Gleis, bei denen Personen absichtsvoll ins
Gleis springen.
Frage 6:
Wie viele S-Bahnstationen sind aktuell mit einem Blindenleitsystem ausgestattet?
Antwort zu 6:
Aktuell sind alle S-Bahnsteige in 115 Berliner S-Bahnstationen mit einem
Blindenleitsystem ausgestattet.
3
Frage 7:
Welche S-Bahnhöfe sind derzeit noch nicht für blinde bzw. sehbehinderte Menschen umfassend barrierefrei
nutzbar?
Antwort zu 7:
An 16 Berliner Bahnhöfen unter anderem auch mit S-Bahnhalt fehlt gegenwärtig teilweise
bzw. komplett noch das Blindenleitsystem.
Dies betrifft folgende Bahnhöfen der DB Station&Servcie AG:
Ahrensfelde, Alt-Reinickendorf, Anhalter Bahnhof, Buckower Chaussee, Eichborndamm,
Hohenschönhausen, Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Karlshorst, Kaulsdorf, Lichtenrade,
Marienfelde, Ostbahnhof, Pankow-Heinersdorf, Schöneweide, Wannsee und Yorckstraße.
Frage 8:
Bis wann werden welche Stationen jeweils umgerüstet sein?
Antwort zu 8:
In Abhängigkeit der zeitlichen Realisierung von Berliner Bauprojekten, z.B. innerhalb der
Dresdner Bahn oder der Grunderneuerung von Bahnsteigen, werden diese fehlenden
Blindenleitsysteme auf den Bahnsteigen der DB Station&Service AG nachgerüstet.
Die Inbetriebnahmetermine sind abhängig vom jeweiligen Baubeginn
(Budgetbereitstellung/Finanzierung muss gesichert sein) und den damit verbundenen
Baufortschritt.
Berlin, den 18.01.2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Mobilität: Noch einmal Mobi-Training Ein letztes Mal vor dem Winter bietet die BVG ein kostenloses Training für mobilitätseingeschränkte Menschen an., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2862

Ein letztes Mal vor dem Winter bietet die BVG ein kostenloses #Training für #mobilitätseingeschränkte Menschen an. Traditionell liegt der Schwerpunkt dieses letzten #Mobilitätstrainings im Jahr auf der -Bahn. Alle interessierten Fahrgäste sind daher herzlich am Donnerstag, 16. November 2017, von 13:00 bis 14:30 Uhr auf den -Bahnhof #Innsbrucker Platz in Schöneberg eingela-den.
Während des Trainings wird an einem stehenden U-Bahnwagen in Ruhe ge-übt, mit #Rollstuhl oder #Rollator ein- und auszusteigen. Dabei kommen die vor-handenen Hilfen wie die mobile #Rollstuhlrampe zum Einsatz. #Blinde und #sehbehinderte Menschen haben die Gelegenheit, das Fahrzeug in aller Ruhe zu ertasten. Vor Ort werden freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG alle Fragen beantworten und zeigen, wie die Fahrgäste auch während der Fahrt sicher unterwegs sind.
Eine Anmeldung zum Termin ist für einzelne Personen nicht nötig. Gruppen melden sich bitte an: per Mail info@BVG.de oder telefonisch unter (030) 19 44 9. Auch zwischen April und November 2018 wird die BVG selbst-verständlich monatliche Mobilitätstrainings anbieten – dann auch wieder bei Bus und Straßenbahn. Die Termine hierfür werden rechtzeitig kommuniziert.

barrierefrei + S-Bahn: Sicher mit der S-Bahn unterwegs Training für Mobilitätseingeschränkte, Blinde und Senioren aus S-Bahn

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2017/081_mobilitaetstraining.htm

Wie können auch #blinde und #gehbehinderte sowie in ihrer #Mobilität eingeschränkte Fahrgäste die S-Bahn sicher nutzen? Das wird bei einem #Mobilitätstraining am 17. Mai von 11 bis 13 Uhr am S-Bahnhof #Nordbahnhof, Bahnsteig in Richtung Friedrichstraße, geübt.

Mitarbeiter der S-Bahn Berlin, darunter vom Kundendialog sowie Triebfahrzeugführer, und Beschäftigte des Begleitservice, stehen für Hilfe und Hinweise zur Verfügung. Das Angebot richtet sich nicht nur an Mobilitätseingeschränkte, sondern auch an ihre Begleiter und Senioren, die sich auf ihren S-Bahn-Fahrten etwas unsicher fühlen. Zum Training steht ein S-Bahn-Zug für praktische Übungen bereit.
 
Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie auch online

Die Fahrgäste erfahren online unter anderem, wie sie am günstigsten ans Ziel kommen, ob die Bahnhöfe, die sie während ihrer Fahrt frequentieren, barrierefrei sind und ob sie über Aufzug oder eine Rampe verfügen. Betriebsstörungen und Bauarbeiten werden ebenfalls angezeigt.

Generell empfiehlt es sich, Fahrten mit der Fahrplanauskunft auf unserer Webseite, die Sie direkt auf der Startseite finden oder der S-Bahn-App zu planen. Dort haben Sie die Möglichkeit bei der erweiterten Suche unter "Optionen für eine barrierefreie Reisekette" eine Auswahl zur Barrierefreiheit zu treffen (siehe Bild).

Weitere Informationen finden Sie unter: sbahn.berlin/barrierefrei 

Bedienerfreundliche Ticketautomaten stehen auf allen Bahnhöfen zur Verfügung.

Die Displays verfügen über den maximalen Helligkeitswert (800 Candela) und 4-Ecken-Menüs mit Sprachausgabe. Des Weiteren gibt es Leuchtfelder an den Bedienelementen und Braille-Einleger an Münzeinwurf und Banknotenverarbeiter sowie am Kartenleser. 

Informationen zu: Begleitservice, barrierefreies Reisen sowie Betriebsstörungen gibt es auch telefonisch bei unserem Kundendialog unter Tel.: 030 297 433 33.

barrierefrei + Mobilität: BVG-SICHERHEITSTRAINING FÜR BLINDE „Und jetzt sind wir im Gleisbett“, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bvg-sicherheitstraining-fuer-blinde–und-jetzt-sind-wir-im-gleisbett-,10809148,32168922.html Gedränge, Lärm, Hektik: Eine Fahrt mit der Berliner -Bahn kann stressig sein – vor allem für #blinde Menschen. Die BVG lud sie deshalb zu einem speziellen #Sicherheitstraining in den U-Bahnhof Alexanderplatz. Sönke Myrda ist seit zweieinhalb Jahren nicht mehr U-Bahn gefahren. Er weiß nicht, wo er einsteigen soll, er weiß nicht, wo er sich hinsetzen könnte, er weiß auch nicht, wo er sich festhalten kann. Sönke Myrda, seit Geburt stark sehbehindert, ist im Jahr 2013 erblindet. Seitdem versucht er, sich in seinem neuen Leben zurechtzufinden. In der eigenen Wohnung geht es einigermaßen, aber auf der Straße ist es mühsam. In die U-Bahn hat er es noch nicht geschafft. Am Donnerstag aber steigt er unsicher die Treppen am U-Bahnhof Alexanderplatz hinab. In der rechten Hand hält er seinen Blindenstock, die linke Hand umfasst den Unterarm von Harald Kaser von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der für zwei Stunden sein Begleiter sein wird. Kaser, ein großer Mann in gelber Warnweste, hilft beim Sicherheitstraining für Blinde und Sehbehinderte, das an diesem Tag stattfindet. „Die Blinden können eine Bahn ertasten, sie können Notrufsäulen ausprobieren und in das Gleisbett steigen“, sagt Christine Albrecht, Beauftragte für Senioren und Fahrgäste mit Behinderungen bei der BVG. 2009 bat der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverband die BVG um solche Sicherheitstests, seitdem gibt es sie alle zwei Jahre – auch für Tram und Bus. „Es geht auch darum, die Blinden für einen möglichen …
Source: BerlinVerkehr