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Frage 1:
Welche Planungen verfolgt der Senat aktuell, um Informationen an #Haltestellen, Bussen und Straßenbahnen
für #blinde und #sehbehinderte Fahrgäste bereitzustellen, um ihnen die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs zu ermöglichen bzw. zu erleichtern?
Antwort zu 1:
Der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 gibt grundsätzlich für die
Bereitstellung aller Fahrgastinformationen so weit wie möglich das #Zwei-Sinne-Prinzip vor.
Im derzeit in Bearbeitung befindlichen Nahverkehrsplan für die Jahre 2019 bis 2023 wird
diese Vorgabe beibehalten. Beibehalten wird auch die Fortführung des noch nicht
abgeschlossenen Prüfauftrags aus dem NVP 2014-2018 zur Fahrgastinformation im zwei-
Sinne-Prinzip an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, der derzeit von BVG und Senat im
gemeinsamen Projekt „#Fahrgastinformation #akustisch“ umgesetzt wird.
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Die BVG setzt bereits seit vielen Jahren das 2-Sinne-Prinzip bei der Fahrgastinformation
in Bus und Bahn um. Mit dem aktuellen Projekt wollen Senat und BVG die letzte
wesentliche Informations-Lücke für blinde und seheingeschränkte Menschen schließen.
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Das Projekt wird Handlungsempfehlungen für die Ausprägung und für den Ausbau der
künftigen akustischen Fahrgastinformation im Außenbereich erarbeiten.“
Frage 2:
Welche technischen Lösungsansätze zur Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips für blinde und sehbehinderte
Menschen verfolgen Senat und BVG?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Im Projekt werden 3 Modelle mit unterschiedlichen technischen Lösungsansätzen
verfolgt:
Sprechende #Haltestelle
Sprechendes #Fahrzeug und
Sprechendes #Smartphone
An den Haltestellen lösen mechanische Taster die Fahrgastinformation der kommenden
Abfahrten aus und kündigen das einfahrende Fahrzeug mit Linie und Ziel an.
Die Fahrzeuge geben nach dem Öffnen der Einstiegstür „Linie und Ziel“ aus.
Smartphones geben über Apps mit Hilfe unterschiedlicher Funktionalitäten akustisch
Auskunft über den aktuellen Standort einer Haltestelle, die kommenden Abfahrten und
kündigen einfahrende Fahrzeuge mit Linie und Ziel an.“
Frage 3:
Inwiefern werden Verbände und Vereine in die Erarbeitung von Lösungskonzepten einbezogen?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV), der Deutsche Blindenund
Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) sowie ProRetina sind aktiv in das Projekt
einbezogen und stellen für die Tests und die Evaluation Personen zur Verfügung.“
Frage 4:
Bis wann ist mit einer Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips zu rechnen?
Antwort 4:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange, die in ihrer Mobilität oder Sensorik
eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen.“
Es ist das Ziel des Senates, die Erprobung im Rahmen des unter Frage 1 genannten
Projekts in der Laufzeit des nächsten Nahverkehrsplans 2019-2023 abzuschließen. Bis
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2022 soll eine Systementscheidung getroffen und die Einführung über den Umfang des
Projekts hinaus erfolgen.
Berlin, den 23.02.2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz