S-Bahn: Schienenersatzverkehr in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg im Herbst 2019 aus Senat

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Frage 1:
Wie weit sind die Abstimmungen für den #Schienenersatzverkehr für die im Herbst 2019 geplanten
#Sperrungen der #S-Bahn-Abschnitte #Springpfuhl#Wartenberg sowie #Nöldnerplatz#Wuhletal / #Ahrensfelde /
#Wartenberg?
Frage 2:
Falls die Abstimmungen bereits abgeschlossen sind, wie sieht das Konzept für den Schienenersatzverkehr
insgesamt aus?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Abstimmungen zum #Ersatzkonzept für den Zeitraum der Sperrungen auf den
Ostabschnitten der Linien #S5, #S7 und #S75 sind noch nicht abgeschlossen, sondern dauern
weiterhin an. Aufgrund der notwendigerweise zeitgleich erfolgenden Abstimmungen zu
den zum Teil sehr komplexen Baubetriebs- und Ersatzkonzepten zahlreicher
verschiedener Baumaßnahmen im S-Bahn-Netz nehmen diese Abstimmungen
naturgemäß eine längere Zeit in Anspruch. Für die hier angefragten Baumaßnahmen liegt
der aktuelle Planungs- und Abstimmungsstand weiterhin im Rahmen der üblichen
planerischen Vorlaufzeiten von Ersatzkonzepten für baubedingte Sperrungen im S-Bahn-
Netz und wird daher als unproblematisch bewertet.
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Eine zu frühzeitige Erarbeitung und Fertigstellung von Ersatzkonzepten wird hingegen
auch bei großen #Baumaßnahmen als nicht zielführend eingeschätzt, da hierdurch das
Risiko nachträglicher Anpassungsbedarfe steigt, sowohl durch mögliche Änderungen der
Sperrkonzeption seitens des Vorhabenträgers DB Netz AG als auch beispielsweise durch
Einschränkungen im Straßennetz.
Frage 3:
Welche Stellen waren in die Abstimmung des Konzepts wie einbezogen?
Antwort zu 3:
Die Erarbeitung des Ersatzkonzeptes erfolgt durch die S-Bahn Berlin GmbH als
betroffenes Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. durch ein von ihr beauftragtes
Busunternehmen, das im Rahmen der Planung des Schienenersatzverkehrs (SEV) mit
Bussen die zuständigen Genehmigungsbehörden einbezieht. Über die üblichen
Planungsprozesse hinaus erfolgt im Fall der hier behandelten Baumaßnahme auch eine
umfassende Abstimmung zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und dem Bezirk Lichtenberg.
Anfragen bezüglich der kapazitiven Verstärkung von als Umfahrung nutzbaren Linien stellt
die S-Bahn Berlin GmbH an die BVG sowie an mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen,
auch über die Region Berlin und Umgebung hinaus. Mit denjenigen Unternehmen, die
entsprechende Ressourcen bereitstellen können, erfolgt ggf. die weitere Abstimmung zur
Ausgestaltung dieser Verstärkungen.
In alle hier aufgeführten Abstimmungen zum Ersatzkonzept bezieht die S-Bahn Berlin
GmbH den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB GmbH) als Besteller- und
Controllingorganisation der Länder Berlin und Brandenburg für den
Schienenpersonennahverkehr mit ein. Die VBB GmbH vertritt hierbei die Interessen der
Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs. Das gemeinsame Ziel besteht in der
Minimierung der Auswirkungen für die Fahrgäste.
Frage 4:
Welches Ergebnis hat die Prüfung der Verstärkung der Fahrten auf der Linie U5 gebracht? Ist eine
Taktverdichtung im SEV vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Frage 5:
Welches Ergebnis hat die Prüfung der Kapazitätsausweitung auf den Straßenbahnlinien M4, M5, M6, M8
und 18 gebracht? Sind diese Maßnahmen im SEV vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Frage 6:
Welches Ergebnis hat die Prüfung des Einsatzes von Entlastungszügen auf den Linien RB25 und RB26
gebracht? Ist diese Maßnahme im SEV vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Frage 7:
Welche Maßnahmen sind auf den betreffenden Bus-Linien der BVG im SEV vorgesehen? Ist hier eine
Ausweitung der Kapazitäten vorgesehen?
Antwort zu 4 bis zu 7:
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Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Anfragen zu Entlastungsfahrten und Kapazitätserweiterungen befinden sich derzeit
mit verschiedenen Verkehrsunternehmen in Abstimmung. Über konkrete
Umsetzungspläne einzelner Maßnahmen kann erst nach erfolgreicher Abstimmung
berichtet werden.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Linie U5 kann aufgrund der Baumaßnahmen zur Verlängerung der U5 am
Alexanderplatz nicht dichter als im 4 2/3-Takt (Hauptverkehrszeit) verkehren. Ursache ist,
dass für den Kehrbetrieb keine Kehranlage, sondern nur die Bahnsteiggleise 1 und 2
wechselweise zum Kehren genutzt werden können. Technisch ist unter dieser Bedingung
keine weitere Verdichtung möglich.
Die Straßenbahn wird auf allen betroffenen Linien die größtmöglichen Gefäße einsetzen.
Eine Taktverdichtung auf den Strecken über das derzeitige Angebot hinaus ist aus
betrieblichen Gründen nicht möglich.
Bei den Bus-Linien der BVG sind keine kapazitativen Ausweitungen geplant.“
Unabhängig davon wurde im Rahmen der Erarbeitung des Ersatzkonzeptes eine
Ausweitung des regulär nur in den Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen
verdichteten Taktes (4/5/5-Minuten-Takt) auf den Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr bei der
BVG angefragt und wird geprüft. Ein Prüfergebnis hierzu liegt noch nicht vor.
Im Falle der Realisierbarkeit einiger oder aller angefragter kapazitiver Verstärkungen von
als Umfahrung nutzbaren Linien werden diese bestellt und durch das Land Berlin als
Bestandteil des Ersatzkonzeptes finanziert.
Bei den Verstärkerfahrten der Straßenbahnlinien M5, M6 und M8 während der
Hauptverkehrszeiten handelt es sich allerdings um Leistungen des regulären
Verkehrsangebotes, die infolge von Personalengpässen temporär nicht bzw. nicht
vollständig erbracht werden können und ohnehin schnellstmöglich wieder zum Einsatz
gebracht werden sollen. Eine gesonderte Bestellung dieser Leistungen im Sinne einer
Verstärkung ist deshalb nicht erforderlich. Gleichwohl misst der Senat der stabilen
Erbringung dieser Leistungen, auch und gerade im Hinblick auf die hier behandelte SBahn-
Sperrung, eine große Bedeutung bei.
Frage 8:
Welche weiteren Bus-Ersatzverkehre sind im Rahmen des Konzepts vorgesehen?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Für die Sperrung auf der Linie S75 im Abschnitt Springpfuhl – Wartenberg ist ein
Ersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. Der derzeit in Abstimmung befindliche
Routenvorschlag sieht u. a. einen Halt am S-Bahnhof Marzahn mit Anschluss auf die S7
vor.
Für die sich anschließenden Sperrungen auf der Linie S7 im Abschnitt Ostkreuz –
Ahrensfelde und auf der Linie S75 im Abschnitt Ostkreuz – Wartenberg ist in den
betroffenen Bereichen ein Ersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. Für zeitgleiche Sperrung
auf der Linie S5 im Abschnitt Lichtenberg – Wuhletal ist nach derzeitigem Stand ein SEV
von Biesdorf nach Wuhletal vorgesehen.“
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Frage 9:
Ist zur Beschleunigung des Busverkehrs vorgesehen, eigene Busspuren einzurichten, um die Busse
schneller durch den dichten Straßenverkehr zu bringen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Eine Einrichtung von Busspuren zur Beschleunigung des Busverkehrs wird prinzipiell als
positiv angesehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich die detaillierten
Routenpläne des Ersatzverkehrs in Abstimmung. Erst wenn diese finalisiert ist, kann die
weitere Abstimmung zu den einzurichtenden Busspuren mit den zuständigen Stellen
aufgenommen werden.“
Berlin, den 13.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Arbeit der Infra Velo GmbH, aus Senat

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Frage 1:
Für wie viele Maßnahmen der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 liegen inzwischen fertige
#Bauplanungsunterlagen vor?
Antwort zu 1:
Für 14 der 60 Maßnahmen der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 liegen mit Stand
vom 18.12.2018 bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertige
Bauplanungsunterlagen vor. Für etwa die gleiche Anzahl von Maßnahmen ist die
Erstellung der Bauplanungsunterlagen fast abgeschlossen oder so weit vorangeschritten,
dass mit der #Fertigstellung in der ersten Jahreshälfte 2019 gerechnet werden kann.
Frage 2:
Wie viele #Baumaßnahmen wurden 2018 begonnen?
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Antwort zu 2:
Für drei der in der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 enthaltenen Maßnahmen haben
die zuständigen #Straßenbaulastträger nach dem Kenntnisstand der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits #Bauaufträge erteilt.
Frage 3:
Bei wie vielen Maßnahmen rechnet der Senat 2019 mit #Baubeginn?
Antwort zu 3:
Wegen der noch stark im Wandel befindlichen personellen Situation, insbesondere in den
meisten bezirklichen Straßen- und #Grünflächenämtern, aber auch bei der #Verkehrslenkung
Berlin und der GB #infraVelo GmbH sowie in Anbetracht der momentan sehr starken
Auslastung der Baufirmen, sind Prognosen bezüglich konkreter Termine für Baubeginne
zurzeit wenig belastbar. Der Senat strebt aber an, dass bis Ende 2019 etwa die Hälfte der
60 aufgeführten Vorhaben begonnen werden.
Frage 4:
Welche Aufgabe kommt der infraVelo GmbH konkret bei der Realisierung der Baumaßnahmen zu?
Antwort zu 4:
Die GB infraVelo GmbH soll nach bisherigem Stand im Jahr 2019 eine der Maßnahmen
(Radfahrstreifen Gensinger Straße einschließlich Alt-Friedrichsfelde Süd) durchführen.
Weitere Maßnahmen werden 2019 abgestimmt.
Frage 5:
Nach welchen Kriterien wird entschieden eine Baumaßnahme oder einzelne Teilaufgaben der infraVelo
GmbH zu übertragen? (Bitte Kriterienkatalog vorlegen)
Frage 6:
Wer entscheidet auf Senats und Bezirksebene über die Übertragung von (Teil-)Aufgaben auf die infaVelo
GmbH?
Antwort zu 5 und 6:
Voraussetzung für die Übernahme der Umsetzung von Vorhaben durch die GB infraVelo
GmbH ist ein ausreichender Personalbestand bei der GB infraVelo GmbH zur
Durchführung bzw. Vergabe der bauleitenden Aufgaben und eine Einwilligung des jeweils
zuständigen (in der Regel bezirklichen) Baulastträgers in die Übergabe der
Bauherrenfunktion an die GB infraVelo GmbH durch Abschließen einer entsprechenden
vertraglichen Vereinbarung, die insbesondere haftungsrechtliche Fragen regeln muss.
Zudem muss die GB infraVelo GmbH aus den für sie bestimmten Haushaltstiteln die
entsprechende Zuwendung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz erhalten. Für die Übernahme von Planungsleistungen durch die GB infraVelo
GmbH gelten diese Voraussetzungen entsprechend.
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Somit ist ein Konsens zwischen dem jeweiligen Bezirksamt als Baulastträger, der GB
infraVelo GmbH und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie
genügend eingearbeitetes Personal mit den nötigen Qualifikationen bei der GB infraVelo
GmbH erforderlich, wenn eine Projektumsetzung oder eine Planungsaufgabe an die GB
infraVelo GmbH übertragen werden soll.
Frage 7:
Welche Leistungsphasen der HOAI übernimmt die infraVelo GmbH selbst?
Frage 8:
Welche Leistungsphasen der HOAI werden externen Planungsbüros übergeben?
Antwort zu 7 und 8:
Das Tätigkeitsgebiet der GB infraVelo GmbH beinhaltet die Wahrnehmung von
Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrenaufgaben im
Zusammenhang mit anstehenden lnfrastrukturmaßnahmen des Landes Berlin. Sie ist nicht
als Planungsbüro tätig und muss daher in der Regel alle Leistungsphasen an externe
Planungs- und Ingenieurbüros vergeben.
Frage 9:
Welche Leistungsphasen der HOAI werden von Bezirksämtern oder der Senatsverwaltung erbracht?
Antwort zu 9:
Die derzeitigen Personalkapazitäten ermöglichen es nur noch in Ausnahmefällen, dass
vollständige Leistungsphasen entsprechend HOAI (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure) von Beschäftigten der Straßen- und Grünflächenämter oder der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erbracht werden. Inwieweit die
Übernahme entsprechender Leistungen möglich und sinnvoll ist, ist dabei stark vom
individuellen Charakter der jeweiligen Bau- bzw. Straßenumgestaltungsmaßnahme
abhängig, so dass allgemeingültige Aussagen hierzu nicht gemacht werden können.
Berlin, den 20.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neuer Berliner Baustellenatlas verbessert Koordination, Bauplanung und Lebensqualität, aus Senat

www.berlin.de Pressemitteilung der infrest – Infrastruktur eStrasse GmbH In Ballungszentren wie Berlin sind ständig #Baumaßnahmen im öffentlichen #Straßenraum erforderlich – häufig ein Ärgernis für Anwohner, Pendler und Wirtschaft. Mit dem neuen Berliner #Baustellenatlas der infrest werden #Bautätigkeiten im öffentlichen Straßenraum #transparent, #nachvollziehbar und #koordinierungsfähig. Das online-gestützte Instrument ermöglicht eine effizientere Planung und dass Synergien genutzt werden können. In Anwesenheit des Staatssekretärs für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler wurde heute der neue Baustellenatlas der infrest feierlich in Betrieb genommen. Der Baustellenatlas ermöglicht die unkomplizierte Eintragung von aktuellen und geplanten Bau­maßnahmen und deren Status auf einer einzigen übersichtlichen Karte und unterstützt somit die wachsende Stadt. Initiatoren sind neben der infrest, die Berliner Wasserbetriebe, die Berliner Verkehrsbetriebe, die NBB Netzgesellschaft Berlin Brandenburg, Netzservice und Fernwärme von Vattenfall sowie Alliander Stadtlicht. Damit werden allen Nutzern die erforderlichen Planungs-, Prüfungs- und nachfolgenden Genehmigungsprozesse erleichtert. Das ist die Basis für eine kosten- und zeitsparende Koordination von Baumaßnahmen – und die Grundlage für die Entlastung der Anwohner und der Umwelt. Die Übersicht über anstehende Bauvorhaben, Wartungsarbeiten, Infrastruktur-Ausbaumaßnahmen und andere Sondernutzungen ermöglicht auch den Aufbau von Projektpart­nerschaften. So kann beispielsweise eine ohnehin geplante Öffnung der Straßendecke z. B. von verschiedenen Netzbetreibern für erforderliche Modernisierungsmaßnahmen mit genutzt werden. Die Kosten für die Aushubarbeiten und Deckenschlüsse können aufgeteilt werden. Die Zahl der Sperrungen und der damit verbundenen Lärm- und Umweltbelastungen lässt sich so senken; Anwohner und örtlicher Einzelhandel werden entlastet. Der Baustellenatlas der infrest soll erstmals alle an der Gestaltung des öffentlichen Straßenrau­mes Beteiligten verbinden: Senats-und Bezirksverwaltungen, Netzbetreiber, Polizei und Feuer­wehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Stadt- und Straßenreinigung, Dienstleister aus dem In­dividualverkehr (Taxi- und Busunternehmen), Industrie, Einzelhandel sowie die jeweiligen Ver­bände und Wohnungsbaugesellschaften. Staatssekretär Christian Gaebler: „In einer Stadt wie Berlin wird es immer viele Baustellen geben – und das muss auch so sein. Aber je besser Leitungs- und Verkehrsbetriebe sowie Be­zirks- und Senatsverwaltungen geplante Straßenbaumaßnahmen miteinander abstimmen, desto geringer sind die Beeinträchtigungen für die Berlinerinnen und Berliner. Der Baustellenatlas der infrest kann dazu beitragen, Baumaßnahmen effektiver zu planen sowie Kosten zu sparen und kann damit ein besseres Baustellenmanagement ermöglichen. Das kommt nicht nur dem Indivi­dual- und Wirtschaftsverkehr zugute, sondern auch unserer Umwelt.“ Jürgen Besler, Geschäftsführer der infrest: „In Verbindung mit unserem Portal eStrasse, das die Einholung von Leitungsauskünften und Genehmigungen für Baustellen automatisiert, bildet unser Baustellenatlas den Grundstein für mehr Transparenz bei Bauvorhaben im öffentlichen Raum. Er ermöglicht die smarte Vernetzung aller Beteiligten, die diesen Raum nutzen, instand­halten, entwickeln oder für eigene Anliegen bearbeiten. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer intelligent vernetzten Stadt.“ Die Initiatoren haben im infrest e.V. den ersten Schritt für die Baustellenkoordinierung die Grund­lagen und die Anforderungen entwickelt. Weitere Abstimmungen dazu und neue Anregungen sollen im Baustellenatlas zukünftig integriert werden.Bilder: Baustelle Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Source: BerlinVerkehr

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Stadtbahnsperrung beginnt am 29. August und endet am 1. November Der S-Bahnverkehr wird von den Bauarbeiten nicht beeinträchtigt Stadtbahnsperrung beginnt am 29. August und endet am 1. November Der S-Bahnverkehr wird von den Bauarbeiten nicht beeinträchtigt

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/9909804/bbmv20150825.html?start=0&c2212428=2207508&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 25. August 2015) (Berlin, 25. August 2015) Der Streckenabschnitt zwischen Berlin #Zoologischer Garten und Berlin #Friedrichstraße muss wegen umfangreicher #Baumaßnahmen vom 29. August bis zum 1. November 2015 für den Regional- und Fernverkehr #gesperrt werden (die S-Bahn Berlin ist nicht betroffen). Die Deutsche Bahn erneuert Weichen in den Bahnhöfen Hauptbahnhof, Friedrichstraße, Zoologischer Garten und Charlottenburg sowie die Schienen zwischen Charlottenburg und Spandau. Darüber hinaus sind umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an Eisenbahnüberführungen und der Entwässerung geplant. Die beiden Gleise auf dem Stadtbahnviadukt sind wegen des dichten Zugverkehrs und der engen Bögen auf der Stadtbahn täglich stark beansprucht. Daher müssen in bestimmten Zeitabständen die Anlagen erneuert werden. Änderungen im Regionalverkehr: Folgende Linien von DB Regio Nordost sind im Raum Berlin von den Sperrungen betroffen und können nicht durchgängig verkehren: #RE1 Magdeburg – Brandenburg – Potsdam – Berlin – Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt #RE7 Dessau – Belzig – Berlin – Wünsdorf-Waldstadt #RB14 Nauen – Berlin – Flughafen Berlin-Schönefeld #RB21/22 Wustermark/Königs Wusterhausen – Golm – Potsdam – Berlin Friedrichstraße Die Fahrzeiten auf den verbleibenden Laufwegabschnitten der jeweiligen Linien außerhalb von Berlin bleiben weitgehend unverändert. Änderungen im Fernverkehr: Mit Ausnahme der EC-Linie #95 Berlin – Frankfurt (Oder) – Warschau, die ab dem 2. November 2015 wieder über die Stadtbahn verkehrt, werden alle anderen Fernverkehrslinien baubedingt bis zum Fahrplanwechsel (12. Dezember 2015) umgeleitet. Das betrifft die Züge Richtung Frankfurt (Main), Hannover, Köln, Amsterdam, Basel, Bern und Zürich. Alternative Fahrtmöglichkeiten und tarifliche Regelungen: Zur Überbrückung des gesperrten Abschnittes zwischen Berlin Zoo und Berlin Alexanderplatz/Ostbahnhof können auch die Züge der S-Bahn Berlin benutzt werden. Zur Hauptverkehrszeit verkehren zusätzlich zwei Züge pro Stunde und Richtung zwischen Berlin-Charlottenburg und Berlin Ostbahnhof. Diese zusätzlichen Züge verkehren alle 30 Minuten und haben in Berlin Ostbahnhof/Alexanderplatz Anschluss an die dort beginnenden/endenden Züge des RE1. Reisende werden gebeten, für die Weiterfahrt zu ihren Zielen in Berlin auch die Angebote der BVG zu nutzen. In den Bussen und Bahnen der BVG gelten alle VBB-Verbundfahrscheine. Weitere Informationen zu den Reisemöglichkeiten im Fern- und Regionalverkehr und zu den Tarifen sind telefonisch beim Kundendialog DB Regio Nordost unter 0331 235 6881 oder -6882, online unter www.bahn.de oder in der Fahrplanauskunft unter VBB.de erhältlich. Call a Bike: Neben den Fahrtalternativen mit Bus und Bahn bietet Call a Bike eine Möglichkeit, mit dem Fahrrad zum Ziel zu kommen. Während der Stadtbahnsperrung fahren alle Kunden die ersten 30 Minuten jeder Fahrt kostenfrei. Und das unabhängig davon, ob man bereits Call a Bike Kunde ist oder noch nicht. Als Neukunde einfach im Basis-Tarif anmelden, Fahrrad an einer der Ausleihstationen entlang der Strecke ausleihen und die Baustelle umfahren. Nach dem Ende der Stadtbahnsperrung gelten die Tarife der aktuellen Preisliste. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
Source: BerlinVerkehr

S-Bahn: Bausommer 2015 im Berliner S-Bahn-Netz Erste Grunderneuerung für nach der Wende wiederaufgebaute S-Bahn-Strecken • Zweigleisiger Ausbau für 20-Minuten-Takt nach Strausberg Nord

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/9643970/Sommerbaumassnahmen_im_S-Bahn-Netz.html Wenn die Berliner und Brandenburger in die „großen Ferien“ starten, nutzt die Deutsche Bahn alljährlich die Gelegenheit, um notwendige Grunderneuerungen im Berliner S-Bahn-Netz vorzunehmen. Die Zahl der Berufspendler ist erheblich geringer, der Schülerverkehr entfällt ganz – von den mehrwöchigen Sperrungen einzelner Streckenabschnitte sind in den Sommerferien weniger Fahrgäste betroffen als im übrigen Jahresverlauf. Die #Baumaßnahmen finden auf vier Streckenabschnitten statt. Dreimal geht es um die Grunderneuerung der Infrastruktur. Diese umfasst den Austausch von Gleisen und Weichen, die Reinigung des Schotterbetts und die Erneuerung der Stromschienen über den die rot-gelben Züge ihren Fahrstrom beziehen. Gebaut wird auf der südlichen Ringbahn zwischen Bundesplatz und Halensee, auf dem Südabschnitt der Linie S2 zwischen Blankenfelde und Lichtenrade und im Norden Berlins zwischen Frohnau und Birkenwerder sowie Mühlenbeck-Mönchmühle und Birkenwerder. Die betreffenden Streckenabschnitte wurden in den Jahren nach der Wende wieder in Betrieb genommen und erhalten nach über zwei Jahrzehnten die erforderliche Grundinstandsetzung. Auf der Linie S5 zwischen Strausberg und Strausberg Nord steht der zweigleisige Ausbau im Bereich Hegermühle im Mittelpunkt. Dieser ermöglicht ab Dezember dieses Jahres den durchgehenden 20-Minuten-Takt bis Strausberg Nord. Weitere Erneuerungsarbeiten an der Infrastruktur werden mit erledigt. Diese Sperrung dauert über das Ende der Sommerferien hinaus. Mehrwöchige Sperrungen von Streckenabschnitten – im Einzelnen: Montag, 13. Juli, 4 Uhr, bis Freitag, 31. Juli, 22 Uhr (erste Phase): Blankenfelde – Mahlow (#S2) Freitag, 31. Juli, 22 Uhr, bis Montag, 31. August, 4 Uhr (zweite Phase): Blankenfelde – Lichtenrade (S2) Ersatzverkehr mit Bussen. Von und nach Blankenfelde auch Umfahrung mit RE 3 und RE 7 nutzen. Freitag, 17. Juli, 4 Uhr, bis Montag, 31. August, 4 Uhr: Bundesplatz – Halensee (S41, S42, S45, S46) Ersatzverkehr mit Bussen. Zahlreiche Umfahrungsmöglichkeiten mit anderen S- und U-Bahn-Linien. Ringbahnlinien #S41/S42 fahren Bundesplatz – Südkreuz – Ostkreuz – Gesundbrunnen – Halensee. Fünf-Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten nur zwischen Hermannstraße und Westend. Westend – Halensee nur im 20-Minuten-Takt. Linie S45 verkehrt Flughafen Schönefeld – Südkreuz, Linie S46 fährt Königs Wusterhausen – Südkreuz. Linie S47 fährt montags bis freitags Spindlersfeld – Treptower Park, am Wochenende Spindlersfeld – Hermannstraße. Montag, 20. Juli, 4 Uhr, bis Montag, 28. September, 4 Uhr: Strausberg – Strausberg Nord (#S5) Ersatzverkehr mit Bussen im 20-Minuten-Takt Montag, 3. August, 4 Uhr, bis Montag, 31. August, 4 Uhr: Frohnau – Birkenwerder (#S1) und Mühlenbeck-Mönchmühle – Birkenwerder (#S8) Ersatzverkehr mit Bussen im 20-Minuten-Takt Die S-Bahn Berlin informiert Ihre Fahrgäste über das veränderte Verkehrsangebot im Internet unter www.s-bahn-berlin.de, mit Aushängen auf den Bahnhöfen und Sonderfaltblättern, die in den Zügen der betreffenden Linien und über die S-Bahn-Kundenzentren verteilt werden. Umfassende Hintergrundberichte in der Kundenzeitung „punkt3“ ergänzen das Informationsangebot.
Source: BerlinVerkehr

S-Bahn: Baumaßnahmen im Nord-Süd-Tunnel auf Kosten des Einzelhandels?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche #Bahn (DB) AG, die Industrieund #Handelskammer zu Berlin und den #Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurden der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Welche #Mieter des Einzelhandels auf Bahnhofsflächen sind von den #Baumaßnahmen betroffen? 2. Wie hoch sind bisher die jeweiligen Umsatzverluste in % zu beziffern? 3. Welche Kompensationsleistungen (Art, Menge und Zeitdauer) gibt es seitens der Ladenflächenvermieter? Zu 1. bis 3.:´Die DB #Station & Service AG ist sich der sozialen Verantwortung gegenüber den Mieterinnen und Mietern bewusst. Durch #Mieterinformationen wurden alle Mieterinnen und Mieter jeweils über den aktuellen Stand der #Streckensperrung im #Nord-Süd S-Bahntunnel informiert. Einige wenige Mieterinnen und Mieter sind direkt durch die Baumaßnahme betroffen, denen wurde die Mietzahlung abgesenkt bzw. ausgesetzt. Zu den Umsatzverlusten kann aktuell keine Auskunft geben werden, da diese selbst noch nicht vorliegen. 4. Inwieweit kann das Land Berlin Kompensationsleistungen – z. B. durch Verzicht auf Gewerbesteuer anbieten? Zu 4.: Der Gewerbesteuer unterliegt gem. § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeder stehende Gewerbebetrieb, d.h. jedes gewerbliche Unternehmen. Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Sofern Gewerbebetriebe Gewinne erzielen, fällt grundsätzlich Gewerbesteuer an. Ein Absehen von der Erhebung der Gewerbesteuer kommt nur in Betracht, wenn persönliche oder sachliche Billigkeitsgründe vorliegen; dies ist einzelfallabhängig zu prüfen. Als Kompensationsmaßnahme für Baumaßnahmen, die Unternehmen belasten, kommt ein Verzicht auf die Erhebung der Gewerbesteuer regelmäßig nicht in Betracht. 5. An welche Stelle können sich Ladenbetreiber wenden, um vom Land Berlin Unterstützung in dieser Sache zu erhalten? 6. Sind für diese Fälle Gelder im Landes/ Bezirkshaushalt veranschlagt? Wenn ja, bitte Titelgenau aufschlüsseln. 7. Inwieweit hat sich das Land Berlin im Vorfeld der Baumaßnahmen mit den möglicherweise betroffenen Einzelhändlern in Verbindung gesetzt? Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen geführt? Wenn keine Verhandlungen geführt wurden, warum nicht? 8. Inwieweit hat das Land Berlin mit der S-Bahn Berlin GmbH und/oder der DB AG hierzu im Vorfeld Verhandlungen geführt? Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen geführt? Wenn keine Verhandlungen geführt wurden, warum nicht? Zu 5. bis 8.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt mit den Verkehrsunternehmen (BVG, DB), dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sowie den Fahrgastverbänden regelmäßige Koordinierungsrunden zu ÖPNV-Großbaustellen (ÖPNV: öffentlicher Personennahverkehr) durch, um den Zeitraum und Umfang der dafür notwendigen Sperrungen abzustimmen, um die Auswirkungen für die Fahrgäste zu minimieren. In diesem Zusammenhang fanden im Oktober 2014 auch Abstimmungen mit den DB-Unternehmen DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber der zu sanierenden Strecke sowie S-Bahn Berlin GmbH als mit dem S-Bahn Betrieb beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen zu Zeitraum und Umfang der für die durchzuführenden Sanierungsarbeiten im Nord-Süd-S-Bahntunnel notwendigen Sperrungen statt. Der Umgang mit möglichen Umsatzeinbußen der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Folge der Baumaßnahme ist im Verhältnis zwischen der DB Station & Service AG als Vermieter und den jeweiligen Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern zu führen. Berlin, den 12. Februar 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n …………………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Baumaßnahmen auf Stadtautobahnen in den Sommermonaten, aus Senat

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In bewährter Weise werden dringend notwendige #Baumaßnahmen unter Ausnutzung der #verkehrsärmeren Zeit, nachts und am Wochenende sowie innerhalb der Berliner #Sommerferien ausgeführt. In den diesjährigen Sommermonaten gehören dazu: 1. Instandsetzung der #Halenseestraßenbrücke Ost, Abdichtungsarbeiten und Sperrung der Autobahnausfahrt #A100, Anschlussstelle Messedamm (Süd) in Fahrtrichtung ICC 2. Straßenbauarbeiten auf der Verbindungsfahrbahn von der #A100 Fahrtrichtung Nord zur #A115 (Avus) Richtung Dreilinden 3. BAB #A111 – AS Heckerdamm – Trogstrecke Weltlinger Brücke – Charlottenburg Nord 1. Baumaßnahme #Halenseestraße Ost in der Zeit vom 16. Juni 2014 bis 24. August 2014 Die im Jahr 1961 fertiggestellte Spannbetonbrücke liegt im Straßenzug der Halenseestraße vom Rathenauplatz kommend in Fahrtrichtung Nord zum Bahnhof Westkreuz bzw. zum ICC hin und überspannt diverse S-Bahnanlagen. Unmittelbar vor der Brücke befindet sich die stark frequentierte Anschlussstelle Messedamm (Süd), die beispielsweise genutzt wird, um das Messegelände oder den ZOB zu erreichen. Ferner wird der Straßenverkehr in Richtung Heerstraße an dieser Stelle von der Autobahn abgeleitet. Das Ingenieurbauwerk besteht aus einer dreispurigen Fahrbahn und einem angrenzenden Geh- und Radweg mit einer Länge von ca. 70 m und einer Breite von 17 m. Im gesamten Fahrbahnbereich mussten in der Vergangenheit mehrfach Asphaltschäden beseitigt werden. Die im Jahr 1990 eingebaute Abdichtung weist inzwischen erhebliche Mängel auf und muss zur Substanzerhaltung des verkehrlich sehr wichtigen Bauwerkes vollständig erneuert werden. Um den Fahrzeugverkehr auch während der Bauzeit eingeschränkt aufrecht erhalten zu können, erfolgt auf der Halenseestraße vom Rathenauplatz in Richtung ICC die Instandsetzung der Brücke in insgesamt drei Bauabschnitten. Dadurch kann auch der Geh- und Radweg weiterhin benutzt werden. Auf den Straßenverkehr hat das folgende Auswirkungen: Vollsperrung der Autobahnausfahrt A 100 Anschlussstelle Messedamm und Reduzierung der Fahrbahn auf der Halenseestraßenbrücke Ost in jedem Bauabschnitt auf einen Fahrstreifen. Einrichtung einer Umleitungsstrecke mit Ableitung des betroffenen Autobahnverkehrs über die Anschlussstelle Kaiserdamm (Knobelsdorffstraße). Die Verkehrsteilnehmer werden durch eine entsprechende Beschilderung auf der Zulaufstrecke informiert. Zur Vermeidung eines möglichen Rückstaus auf die A 100 und zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Umleitungsstrecke werden an der AS Kaiserdamm die Lichtsignalanlagen an diesem Kreuzungspunkt angepasst. Für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer wird bauzeitlich eine Fußgänger- und Radfahrerführung in einer Breite von insgesamt 3,00 m angelegt. Der BVG-Verkehr wird auf der Halenseestraße nicht beeinträchtigt, da in jedem Bauabschnitt eine ausreichend breite Fahrbahn für den Busverkehr zur Verfügung steht. Im Zuge dieser Baumaßnahmen und unter Ausnutzung der abschnittsweisen Sperrungen auf der Fahrbahn werden durch das Tiefbauamt der Bezirkes Charlottenburg – Wilmersdorf vor und hinter der Brücke Asphaltarbeiten ausgeführt. 2. Straßenbaumaßnahme auf der Verbindungsfahrbahn von der A100 Fahrtrichtung Nord zur A 115 (Avus) Richtung Dreilinden in der Zeit vom 13. Juni 2014 bis 16. Juni 2014 Hauptursache für die Instandhaltungsmaßnahme sind ermüdete Asphaltschichten und Aufwölbungen im Kurvenbereich auf der Verbindungsfahrbahn zur AVUS. Geplant ist der Austausch der bestehenden Asphaltdeck- und Asphaltbinderschichten bis auf eine Tiefe von 13 cm und auf einer Fläche von insgesamt 9.100 m². Die Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Verbindungsfahrbahn erfolgen, da für eine Teilsperrung die Fahrbahn nicht ausreichend breit ist. Aus diesem Grund wurde der Bauablauf so optimiert, dass eine Umsetzung von Freitag 20:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr durchweg stattfindet. Dabei ist eine ausreichende Abkühlzeit für den Asphaltbelag vorgesehen. Auch die Fugen- und Fahrbahnmarkierungen werden in diesem Zuge erneuert. Die Baumaßnahmen sind aufeinander abgestimmt: Während der Vollsperrung das Abzweigs zur AVUS wird die Abfahrt Halenseestraße / Messedamm offen gehalten. Ein Ausfahren ist also noch bis Montag früh, 16.06.2014, möglich. Die offizielle Umleitungsstrecke verläuft jedoch über die Anschlussstelle Kaiserdamm/Messedamm hin zur BAB A 115. Auf der BAB A 100 wird darauf rechtzeitig hingewiesen und im Bereich der Anschlussstelle Kaiserdamm werden die Ampelphasen ab dem 13.06.2014 dafür optimiert. 3. BAB A 111 – Anschlussstelle Heckerdamm – Trogstecke Weltlinger Brücke – Charlottenburg Nord: – Sperrung der beiden Fahrspuren Fahrtrichtung Süd in der Zeit vom 09.07. bis 24.08.2014 – Verkehrsführung über westlichen Kurt-Schumacher-Damm Die A 111 unterquert im nördlichen Charlottenburg in einem Trog den Heckerdamm und verbindet den Stadtring A 100 mit der Anschlussstelle des Flughafens Tegel und führt im weiteren Verlauf in Richtung Hamburg. In der Vergangenheit führte über die Sohle in das Trogbauwerk eindringendes Grund- und Schichtenwasser bei anhaltendem Frost zu einem Überfrieren von Fahrspuren. Trotz ununterbrochener Eisbeseitigung mussten Spuren gesperrt werden, bis hin zur Vollsperrung des gesamten Trogbauwerkes. Mit dem Einbau von Drainageleitungen in den Zufahrtsbereichen des Troges soll das Eindringen von Wassers verhindert und überschüssiges Wasser gezielt abgeleitet werden. Die Bauarbeiten können nur unter halbseitiger Sperrung der Trogstrecke ausgeführt werden. Für das Verlegen der Drainageleitungen muss während der Bauzeit der Grundwasserspiegel an dieser Stelle abgesenkt werden. Während sich der zu erreichende Grundwasserstand erst einstellen muss, können die Bauarbeiten für wenige Tage nicht fortgeführt werden. Diese Unterbrechung der Bauarbeiten ist verfahrensbedingt und unvermeidbar. Im Zeitraum vom 02. bis 08.07.2014 erfolgen die verkehrstechnischen Vorarbeiten für die Sperrung zweier Fahrspuren in der Unterführungsstrecke in Fahrtrichtung Süd. Für den Zeitraum vom 09.07. bis 24.08.2014 wird der Fahrzeugverkehr in Fahrtrichtung Süd über den westlichen Kurt-Schumacher-Damm vorbeigeführt. In südlicher Fahrtrichtung ist ein Abbiegen in den Heckerdamm nicht möglich. In nördlicher Fahrtrichtung ist das Abbiegen in den Heckerdamm nur in östlicher Richtung möglich. Fußgänger und Radfahrer können an einer bedarfsgesteuerten Ampelanlage den Kurt-Schumacher-Damm auf Höhe des Heckerdamms queren. Die Anzahl der Fahrspuren in Fahrtrichtung Nord bleibt über gesamte Bauzeit erhalten. Mit Schuljahresbeginn 2014/2015 am 25.08.2014 wird der Verkehr wieder freigegeben. Die Vorträge zu den Baustellen im Rahmen des Pressegesprächs finden Sie im Download-Bereich. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Verkehrslenkung Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche #Personalausstattung hat derzeit die #VLB zur Bearbeitung wie vieler Anträge pro Jahr über #Baumaßnahmen im übergeordneten #Straßennetz – um wie viele Mitarbeiter ist bzw. soll die Personalausstattung (auf Dauer oder zeitbegrenzt) erhöht werden? Frage 2: Haben alle Mitarbeiter der VLB die Befähigung und die Kompetenz zur Anordnung? Wenn nein, wie viele Mitarbeiter stehen zur Anordnung zur Verfügung, wie viele Mitarbeiter leisten in diesem Zusammenhang Zuarbeit? Antwort zu 1 und 2: Die #Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist nicht nur zentrale #Straßenverkehrsbehörde für temporäre und Daueranordnungen im Hauptverkehrsstraßennetz, sondern erfüllt auch andere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, beispielsweise als Träger der Baulast für Lichtsignalanlagen und als Verkehrsregelungszentrale. Der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ der VLB verfügt derzeit über eine Personalausstattung von 13 etatisierten Dienstkräften, davon eine Mitarbeiterin mit einem Jahresarbeitsvertrag. Durchschnittlich werden hier pro Jahr ca. 4.000 verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt. Die Zahl der Anträge wird dabei statistisch nicht erfasst. Neben den 13 etatisierten Dienstkräften wird der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ derzeit durch fünf externe Dienstleister, die keine hoheitlichen Befugnisse haben, unterstützt. Eine Verstärkung des Arbeitsbereiches soll durch vier befristete Beschäftigungspositionen erfolgen. Das Auswahlverfahren wird zurzeit durchgeführt. Frage 3: Welche Kompetenz und technischen Hilfen haben die jeweiligen Mitarbeiter der VLB zur Koordinierung bzw. zur Beurteilung und Prüfung über die beantragte Baumaßnahme (Dauer, Umfang und Wahl des Bauverfahrens)? Antwort zu 3: Für die Prüfung und Koordinierung einzelner Baustellen sind grundsätzlich gemäß § 11 Absatz 3 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) die Straßenbaubehörden im Rahmen des Sondernutzungserlaubnisverfahrens zuständig. Sofern Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs im übergeordneten Straßennetz zu erwarten sind, wird auch im Rahmen der Einvernehmensherstellung durch die VLB mit dort vorhandenem Ingenieurswissen darauf geachtet, dass die Inanspruchnahme des Straßenlands auf geringstmögliche Dauer und Umfang beschränkt wird. Für diese verkehrliche Koordinierung steht der VLB das Modul Ereignismanagement des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) zur Verfügung. Frage 4: Welche Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung besteht derzeit (bitte um Unterteilung zwischen größeren und kleineren Maßnahmen sowie der Arbeitsschritte für Prüfung im eigenen Bereich, Einvernehmens Herstellung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger)? Antwort zu 4: Statistische Angaben zur Bearbeitungsdauer werden nicht erhoben. Bei Vorlage anordnungsfähiger Unterlagen finden die Anhörungen der Polizei und der Straßenbaulastträger sowie Abstimmungen mit weiteren zu beteiligenden Behörden, Leitungsnetzbetreibern bzw. mit den Unternehmen des ÖPNV zeitnah zum geplanten Baubeginn statt. Komplexe Großbaumaßnahmen wie z. B. der Umbau der Invalidenstraße bedingen eine Vielzahl von Einzelanordnungen. Einen wesentlichen Teil der Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung stellen die Überarbeitungszeiten der Antragsteller dar. Da es kaum Anträge gibt, die sofort anordnungsfähig sind, sind häufig aufwändige Nachforderungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VLB erfor- derlich. Daher ist eine Aussage zur jeweiligen Bearbeitungsdauer der Einzelanordnung nicht möglich. Frage 5: Treffen Informationen zu, wonach Mitarbeiter der VLB eine notwendige Verlängerung von Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger (z.B. Ordensmeister Str.) verweigert haben und damit erhebliche Mehrkosten der öffentlichen Hand entstanden sind? Wenn ja, mit welcher Begründung ist dies erfolgt und was hat der Senat unternommen, um derartige Missstände in Zukunft auszuschließen? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Neustrukturierung und Schaffung der VLB im Vergleich zu den zuvor vorhandenen Strukturen (Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei etc.) insbesondere hinsichtlich einer wirkungsvollen und optimalen Koordinierung von zeitlich beschränkten Verkehrseinschränkungen durch Baumaßnahmen? Antwort zu 6: Vor Gründung der VLB am 1. September 2004 wurden die straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben vom Polizeipräsidenten in Berlin wahrgenommen. Neben dem als Straßenverkehrsbehörde zuständigen Landespolizeiverwaltungsamt waren für die Anordnung und Überwachung von Baumaßnahmen dezentral zuletzt sechs Polizeidirektionen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit Unterstützung von Polizeivollzugskräften zuständig, zusätzlich waren die Polizeiabschnitte für bestimmte Anordnungen verantwortlich. Mit Gründung der VLB wurden die Aufgaben der Anordnung von Verkehrsmaßnahmen bei Einrichtung von Arbeitsstellen im übergeordneten Hauptstraßennetz zentralisiert und der VLB übertragen. Angesichts des Zuwachses an Baumaßnahmen in Berlin stellen die Koordinierung von Sondernutzungen für Baumaßnahmen durch die Straßenbaubehörden und die verkehrliche Koordinierung und Anordnung durch die VLB im Hauptverkehrsstraßennetz sowie die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden im Nebennetz eine dauernde Herausforderung dar. Mit der derzeitigen Initiative des Senats, die Baustellenkoodinierung auch durch die Wiedereinführung des Aufgrabeverbots zu verbessern, wird sich noch deutlicher zeigen, dass sich die Einrichtung einer zentralen Straßenverkehrsbehörde im Land Berlin für die übergeordneten Straßen bewährt hat. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, wie seitens der bezirklichen Stellen die aktuellen Strukturen bewertet werden und werden Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Straßenbaulastträgern mit der VLB beklagt? Wenn ja, seit wann sind diese bekannt und was hat der Senat zur nachhaltigen Optimierung wann veranlasst? Antwort zu 7: Die Straßenbaulastträger bemängelten in der Vergangenheit in erster Linie die aus ihrer Sicht zu langen Bearbeitungszeiträume der VLB. Die Abstimmungen mit den Bauherren bzw. ausführenden Firmen zur Beibringung anordnungsfähiger Antragsunterlagen und Verkehrszeichenpläne sind, wie unter den Punkten 4 und 6 ausgeführt, äußerst zeitintensiv. Daher wurden und werden intensive Gespräche mit den Bezirken geführt, um zu Verbesserungen zu gelangen. Die personellen Optimierungen bei der VLB sind in der Antwort zu 1 und 2. ausgeführt. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ………………………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

Regionalverkehr + Bauarbeiten: Ausfall von Verkehrshalten und Ersatzverkehr mit Bussen auf der RE 5 Rostock/Stralsund –Berlin – Falkenberg (Elster) vom 16. bis 22. August 2013

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/4301308/bbmv20130812.html?c2212428=4244298&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 12. August 2013) Auf Grund von #Baumaßnahmen zwischen #Luckenwalde und #Ludwigsfelde vom 16. August, 23 Uhr bis durchgehend 22. August sind folgende #Fahrplanänderungen erforderlich: Die von und nach Stralsund fahrende Züge der #RE5 fallen zwischen Luckenwalde beziehungsweise Trebbin und Holzdorf aus und haben veränderte, zum Teil frühere Fahrzeiten. Gleichzeitig ändern sich für den genannten Zeitraum die Fahrpläne des Ersatzverkehrs zwischen Falkenberg und Holzdorf. Es wird ein zusätzlicher Ersatzverkehr mit Bussen auf zwei Linien eingerichtet. Eine Linie verkehrt zwischen Luckenwalde und Ludwigsfelde ohne Unterwegshalte. Sie stellt in beiden Richtungen den Anschluss an die Züge der RE 5 her. Die andere Buslinie verkehrt ebenfalls zwischen Luckenwalde und Ludwigsfelde und bedient alle gewohnten Halte. Bitte beachten Sie die veränderten – zum Teil erheblich früheren – Fahrzeiten der Züge und Busse. Zusätzlich entfällt am 17. und 18. August der Verkehrshalt in Thyrow und vom 17. bis 22. August der Verkehrshalt in Berlin Lichterfelde Ost bei einigen Zügen der RE 5. Die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen ist leider nicht möglich. Die Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen ist nur eingeschränkt möglich. Für die entstehenden Unannehmlichkeiten werden die Reisenden um Verständnis gebeten. Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881 oder -6882 sowie an den Aushängen auf den Stationen. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Straßenverkehr: Tunnel Flughafen Tegel wieder für den Verkehr freigegeben, aus Senat

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_0806/nachricht3079.html

Am Freitag, den 13. Mai 2008 werden die Arbeiten am #Tunnel #Flughafen #Tegel beendet. Die #A111 kann damit wieder in ihrer Funktion als nördliche Verbindung der Berliner #Stadtautobahn mit dem äußeren Berliner Ring A 10 für den Fahrzeugverkehr genutzt werden.

Im Beisein des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ulrich Kasparick, und der Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer wird die Tunnelanlage um 10.00 Uhr feierlich eröffnet, bevor gegen 14.00 Uhr die Strecke für den Verkehr wieder freigegeben wird.

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