S-Bahn: Baumaßnahmen im Nord-Süd-Tunnel auf Kosten des Einzelhandels?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche #Bahn (DB) AG, die Industrieund #Handelskammer zu Berlin und den #Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurden der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Welche #Mieter des Einzelhandels auf Bahnhofsflächen sind von den #Baumaßnahmen betroffen? 2. Wie hoch sind bisher die jeweiligen Umsatzverluste in % zu beziffern? 3. Welche Kompensationsleistungen (Art, Menge und Zeitdauer) gibt es seitens der Ladenflächenvermieter? Zu 1. bis 3.:´Die DB #Station & Service AG ist sich der sozialen Verantwortung gegenüber den Mieterinnen und Mietern bewusst. Durch #Mieterinformationen wurden alle Mieterinnen und Mieter jeweils über den aktuellen Stand der #Streckensperrung im #Nord-Süd S-Bahntunnel informiert. Einige wenige Mieterinnen und Mieter sind direkt durch die Baumaßnahme betroffen, denen wurde die Mietzahlung abgesenkt bzw. ausgesetzt. Zu den Umsatzverlusten kann aktuell keine Auskunft geben werden, da diese selbst noch nicht vorliegen. 4. Inwieweit kann das Land Berlin Kompensationsleistungen – z. B. durch Verzicht auf Gewerbesteuer anbieten? Zu 4.: Der Gewerbesteuer unterliegt gem. § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeder stehende Gewerbebetrieb, d.h. jedes gewerbliche Unternehmen. Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Sofern Gewerbebetriebe Gewinne erzielen, fällt grundsätzlich Gewerbesteuer an. Ein Absehen von der Erhebung der Gewerbesteuer kommt nur in Betracht, wenn persönliche oder sachliche Billigkeitsgründe vorliegen; dies ist einzelfallabhängig zu prüfen. Als Kompensationsmaßnahme für Baumaßnahmen, die Unternehmen belasten, kommt ein Verzicht auf die Erhebung der Gewerbesteuer regelmäßig nicht in Betracht. 5. An welche Stelle können sich Ladenbetreiber wenden, um vom Land Berlin Unterstützung in dieser Sache zu erhalten? 6. Sind für diese Fälle Gelder im Landes/ Bezirkshaushalt veranschlagt? Wenn ja, bitte Titelgenau aufschlüsseln. 7. Inwieweit hat sich das Land Berlin im Vorfeld der Baumaßnahmen mit den möglicherweise betroffenen Einzelhändlern in Verbindung gesetzt? Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen geführt? Wenn keine Verhandlungen geführt wurden, warum nicht? 8. Inwieweit hat das Land Berlin mit der S-Bahn Berlin GmbH und/oder der DB AG hierzu im Vorfeld Verhandlungen geführt? Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen geführt? Wenn keine Verhandlungen geführt wurden, warum nicht? Zu 5. bis 8.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt mit den Verkehrsunternehmen (BVG, DB), dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sowie den Fahrgastverbänden regelmäßige Koordinierungsrunden zu ÖPNV-Großbaustellen (ÖPNV: öffentlicher Personennahverkehr) durch, um den Zeitraum und Umfang der dafür notwendigen Sperrungen abzustimmen, um die Auswirkungen für die Fahrgäste zu minimieren. In diesem Zusammenhang fanden im Oktober 2014 auch Abstimmungen mit den DB-Unternehmen DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber der zu sanierenden Strecke sowie S-Bahn Berlin GmbH als mit dem S-Bahn Betrieb beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen zu Zeitraum und Umfang der für die durchzuführenden Sanierungsarbeiten im Nord-Süd-S-Bahntunnel notwendigen Sperrungen statt. Der Umgang mit möglichen Umsatzeinbußen der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Folge der Baumaßnahme ist im Verhältnis zwischen der DB Station & Service AG als Vermieter und den jeweiligen Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern zu führen. Berlin, den 12. Februar 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n …………………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Baumaßnahmen auf Stadtautobahnen in den Sommermonaten, aus Senat

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In bewährter Weise werden dringend notwendige #Baumaßnahmen unter Ausnutzung der #verkehrsärmeren Zeit, nachts und am Wochenende sowie innerhalb der Berliner #Sommerferien ausgeführt. In den diesjährigen Sommermonaten gehören dazu: 1. Instandsetzung der #Halenseestraßenbrücke Ost, Abdichtungsarbeiten und Sperrung der Autobahnausfahrt #A100, Anschlussstelle Messedamm (Süd) in Fahrtrichtung ICC 2. Straßenbauarbeiten auf der Verbindungsfahrbahn von der #A100 Fahrtrichtung Nord zur #A115 (Avus) Richtung Dreilinden 3. BAB #A111 – AS Heckerdamm – Trogstrecke Weltlinger Brücke – Charlottenburg Nord 1. Baumaßnahme #Halenseestraße Ost in der Zeit vom 16. Juni 2014 bis 24. August 2014 Die im Jahr 1961 fertiggestellte Spannbetonbrücke liegt im Straßenzug der Halenseestraße vom Rathenauplatz kommend in Fahrtrichtung Nord zum Bahnhof Westkreuz bzw. zum ICC hin und überspannt diverse S-Bahnanlagen. Unmittelbar vor der Brücke befindet sich die stark frequentierte Anschlussstelle Messedamm (Süd), die beispielsweise genutzt wird, um das Messegelände oder den ZOB zu erreichen. Ferner wird der Straßenverkehr in Richtung Heerstraße an dieser Stelle von der Autobahn abgeleitet. Das Ingenieurbauwerk besteht aus einer dreispurigen Fahrbahn und einem angrenzenden Geh- und Radweg mit einer Länge von ca. 70 m und einer Breite von 17 m. Im gesamten Fahrbahnbereich mussten in der Vergangenheit mehrfach Asphaltschäden beseitigt werden. Die im Jahr 1990 eingebaute Abdichtung weist inzwischen erhebliche Mängel auf und muss zur Substanzerhaltung des verkehrlich sehr wichtigen Bauwerkes vollständig erneuert werden. Um den Fahrzeugverkehr auch während der Bauzeit eingeschränkt aufrecht erhalten zu können, erfolgt auf der Halenseestraße vom Rathenauplatz in Richtung ICC die Instandsetzung der Brücke in insgesamt drei Bauabschnitten. Dadurch kann auch der Geh- und Radweg weiterhin benutzt werden. Auf den Straßenverkehr hat das folgende Auswirkungen: Vollsperrung der Autobahnausfahrt A 100 Anschlussstelle Messedamm und Reduzierung der Fahrbahn auf der Halenseestraßenbrücke Ost in jedem Bauabschnitt auf einen Fahrstreifen. Einrichtung einer Umleitungsstrecke mit Ableitung des betroffenen Autobahnverkehrs über die Anschlussstelle Kaiserdamm (Knobelsdorffstraße). Die Verkehrsteilnehmer werden durch eine entsprechende Beschilderung auf der Zulaufstrecke informiert. Zur Vermeidung eines möglichen Rückstaus auf die A 100 und zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Umleitungsstrecke werden an der AS Kaiserdamm die Lichtsignalanlagen an diesem Kreuzungspunkt angepasst. Für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer wird bauzeitlich eine Fußgänger- und Radfahrerführung in einer Breite von insgesamt 3,00 m angelegt. Der BVG-Verkehr wird auf der Halenseestraße nicht beeinträchtigt, da in jedem Bauabschnitt eine ausreichend breite Fahrbahn für den Busverkehr zur Verfügung steht. Im Zuge dieser Baumaßnahmen und unter Ausnutzung der abschnittsweisen Sperrungen auf der Fahrbahn werden durch das Tiefbauamt der Bezirkes Charlottenburg – Wilmersdorf vor und hinter der Brücke Asphaltarbeiten ausgeführt. 2. Straßenbaumaßnahme auf der Verbindungsfahrbahn von der A100 Fahrtrichtung Nord zur A 115 (Avus) Richtung Dreilinden in der Zeit vom 13. Juni 2014 bis 16. Juni 2014 Hauptursache für die Instandhaltungsmaßnahme sind ermüdete Asphaltschichten und Aufwölbungen im Kurvenbereich auf der Verbindungsfahrbahn zur AVUS. Geplant ist der Austausch der bestehenden Asphaltdeck- und Asphaltbinderschichten bis auf eine Tiefe von 13 cm und auf einer Fläche von insgesamt 9.100 m². Die Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Verbindungsfahrbahn erfolgen, da für eine Teilsperrung die Fahrbahn nicht ausreichend breit ist. Aus diesem Grund wurde der Bauablauf so optimiert, dass eine Umsetzung von Freitag 20:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr durchweg stattfindet. Dabei ist eine ausreichende Abkühlzeit für den Asphaltbelag vorgesehen. Auch die Fugen- und Fahrbahnmarkierungen werden in diesem Zuge erneuert. Die Baumaßnahmen sind aufeinander abgestimmt: Während der Vollsperrung das Abzweigs zur AVUS wird die Abfahrt Halenseestraße / Messedamm offen gehalten. Ein Ausfahren ist also noch bis Montag früh, 16.06.2014, möglich. Die offizielle Umleitungsstrecke verläuft jedoch über die Anschlussstelle Kaiserdamm/Messedamm hin zur BAB A 115. Auf der BAB A 100 wird darauf rechtzeitig hingewiesen und im Bereich der Anschlussstelle Kaiserdamm werden die Ampelphasen ab dem 13.06.2014 dafür optimiert. 3. BAB A 111 – Anschlussstelle Heckerdamm – Trogstecke Weltlinger Brücke – Charlottenburg Nord: – Sperrung der beiden Fahrspuren Fahrtrichtung Süd in der Zeit vom 09.07. bis 24.08.2014 – Verkehrsführung über westlichen Kurt-Schumacher-Damm Die A 111 unterquert im nördlichen Charlottenburg in einem Trog den Heckerdamm und verbindet den Stadtring A 100 mit der Anschlussstelle des Flughafens Tegel und führt im weiteren Verlauf in Richtung Hamburg. In der Vergangenheit führte über die Sohle in das Trogbauwerk eindringendes Grund- und Schichtenwasser bei anhaltendem Frost zu einem Überfrieren von Fahrspuren. Trotz ununterbrochener Eisbeseitigung mussten Spuren gesperrt werden, bis hin zur Vollsperrung des gesamten Trogbauwerkes. Mit dem Einbau von Drainageleitungen in den Zufahrtsbereichen des Troges soll das Eindringen von Wassers verhindert und überschüssiges Wasser gezielt abgeleitet werden. Die Bauarbeiten können nur unter halbseitiger Sperrung der Trogstrecke ausgeführt werden. Für das Verlegen der Drainageleitungen muss während der Bauzeit der Grundwasserspiegel an dieser Stelle abgesenkt werden. Während sich der zu erreichende Grundwasserstand erst einstellen muss, können die Bauarbeiten für wenige Tage nicht fortgeführt werden. Diese Unterbrechung der Bauarbeiten ist verfahrensbedingt und unvermeidbar. Im Zeitraum vom 02. bis 08.07.2014 erfolgen die verkehrstechnischen Vorarbeiten für die Sperrung zweier Fahrspuren in der Unterführungsstrecke in Fahrtrichtung Süd. Für den Zeitraum vom 09.07. bis 24.08.2014 wird der Fahrzeugverkehr in Fahrtrichtung Süd über den westlichen Kurt-Schumacher-Damm vorbeigeführt. In südlicher Fahrtrichtung ist ein Abbiegen in den Heckerdamm nicht möglich. In nördlicher Fahrtrichtung ist das Abbiegen in den Heckerdamm nur in östlicher Richtung möglich. Fußgänger und Radfahrer können an einer bedarfsgesteuerten Ampelanlage den Kurt-Schumacher-Damm auf Höhe des Heckerdamms queren. Die Anzahl der Fahrspuren in Fahrtrichtung Nord bleibt über gesamte Bauzeit erhalten. Mit Schuljahresbeginn 2014/2015 am 25.08.2014 wird der Verkehr wieder freigegeben. Die Vorträge zu den Baustellen im Rahmen des Pressegesprächs finden Sie im Download-Bereich. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Verkehrslenkung Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche #Personalausstattung hat derzeit die #VLB zur Bearbeitung wie vieler Anträge pro Jahr über #Baumaßnahmen im übergeordneten #Straßennetz – um wie viele Mitarbeiter ist bzw. soll die Personalausstattung (auf Dauer oder zeitbegrenzt) erhöht werden? Frage 2: Haben alle Mitarbeiter der VLB die Befähigung und die Kompetenz zur Anordnung? Wenn nein, wie viele Mitarbeiter stehen zur Anordnung zur Verfügung, wie viele Mitarbeiter leisten in diesem Zusammenhang Zuarbeit? Antwort zu 1 und 2: Die #Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist nicht nur zentrale #Straßenverkehrsbehörde für temporäre und Daueranordnungen im Hauptverkehrsstraßennetz, sondern erfüllt auch andere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, beispielsweise als Träger der Baulast für Lichtsignalanlagen und als Verkehrsregelungszentrale. Der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ der VLB verfügt derzeit über eine Personalausstattung von 13 etatisierten Dienstkräften, davon eine Mitarbeiterin mit einem Jahresarbeitsvertrag. Durchschnittlich werden hier pro Jahr ca. 4.000 verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt. Die Zahl der Anträge wird dabei statistisch nicht erfasst. Neben den 13 etatisierten Dienstkräften wird der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ derzeit durch fünf externe Dienstleister, die keine hoheitlichen Befugnisse haben, unterstützt. Eine Verstärkung des Arbeitsbereiches soll durch vier befristete Beschäftigungspositionen erfolgen. Das Auswahlverfahren wird zurzeit durchgeführt. Frage 3: Welche Kompetenz und technischen Hilfen haben die jeweiligen Mitarbeiter der VLB zur Koordinierung bzw. zur Beurteilung und Prüfung über die beantragte Baumaßnahme (Dauer, Umfang und Wahl des Bauverfahrens)? Antwort zu 3: Für die Prüfung und Koordinierung einzelner Baustellen sind grundsätzlich gemäß § 11 Absatz 3 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) die Straßenbaubehörden im Rahmen des Sondernutzungserlaubnisverfahrens zuständig. Sofern Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs im übergeordneten Straßennetz zu erwarten sind, wird auch im Rahmen der Einvernehmensherstellung durch die VLB mit dort vorhandenem Ingenieurswissen darauf geachtet, dass die Inanspruchnahme des Straßenlands auf geringstmögliche Dauer und Umfang beschränkt wird. Für diese verkehrliche Koordinierung steht der VLB das Modul Ereignismanagement des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) zur Verfügung. Frage 4: Welche Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung besteht derzeit (bitte um Unterteilung zwischen größeren und kleineren Maßnahmen sowie der Arbeitsschritte für Prüfung im eigenen Bereich, Einvernehmens Herstellung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger)? Antwort zu 4: Statistische Angaben zur Bearbeitungsdauer werden nicht erhoben. Bei Vorlage anordnungsfähiger Unterlagen finden die Anhörungen der Polizei und der Straßenbaulastträger sowie Abstimmungen mit weiteren zu beteiligenden Behörden, Leitungsnetzbetreibern bzw. mit den Unternehmen des ÖPNV zeitnah zum geplanten Baubeginn statt. Komplexe Großbaumaßnahmen wie z. B. der Umbau der Invalidenstraße bedingen eine Vielzahl von Einzelanordnungen. Einen wesentlichen Teil der Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung stellen die Überarbeitungszeiten der Antragsteller dar. Da es kaum Anträge gibt, die sofort anordnungsfähig sind, sind häufig aufwändige Nachforderungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VLB erfor- derlich. Daher ist eine Aussage zur jeweiligen Bearbeitungsdauer der Einzelanordnung nicht möglich. Frage 5: Treffen Informationen zu, wonach Mitarbeiter der VLB eine notwendige Verlängerung von Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger (z.B. Ordensmeister Str.) verweigert haben und damit erhebliche Mehrkosten der öffentlichen Hand entstanden sind? Wenn ja, mit welcher Begründung ist dies erfolgt und was hat der Senat unternommen, um derartige Missstände in Zukunft auszuschließen? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Neustrukturierung und Schaffung der VLB im Vergleich zu den zuvor vorhandenen Strukturen (Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei etc.) insbesondere hinsichtlich einer wirkungsvollen und optimalen Koordinierung von zeitlich beschränkten Verkehrseinschränkungen durch Baumaßnahmen? Antwort zu 6: Vor Gründung der VLB am 1. September 2004 wurden die straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben vom Polizeipräsidenten in Berlin wahrgenommen. Neben dem als Straßenverkehrsbehörde zuständigen Landespolizeiverwaltungsamt waren für die Anordnung und Überwachung von Baumaßnahmen dezentral zuletzt sechs Polizeidirektionen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit Unterstützung von Polizeivollzugskräften zuständig, zusätzlich waren die Polizeiabschnitte für bestimmte Anordnungen verantwortlich. Mit Gründung der VLB wurden die Aufgaben der Anordnung von Verkehrsmaßnahmen bei Einrichtung von Arbeitsstellen im übergeordneten Hauptstraßennetz zentralisiert und der VLB übertragen. Angesichts des Zuwachses an Baumaßnahmen in Berlin stellen die Koordinierung von Sondernutzungen für Baumaßnahmen durch die Straßenbaubehörden und die verkehrliche Koordinierung und Anordnung durch die VLB im Hauptverkehrsstraßennetz sowie die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden im Nebennetz eine dauernde Herausforderung dar. Mit der derzeitigen Initiative des Senats, die Baustellenkoodinierung auch durch die Wiedereinführung des Aufgrabeverbots zu verbessern, wird sich noch deutlicher zeigen, dass sich die Einrichtung einer zentralen Straßenverkehrsbehörde im Land Berlin für die übergeordneten Straßen bewährt hat. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, wie seitens der bezirklichen Stellen die aktuellen Strukturen bewertet werden und werden Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Straßenbaulastträgern mit der VLB beklagt? Wenn ja, seit wann sind diese bekannt und was hat der Senat zur nachhaltigen Optimierung wann veranlasst? Antwort zu 7: Die Straßenbaulastträger bemängelten in der Vergangenheit in erster Linie die aus ihrer Sicht zu langen Bearbeitungszeiträume der VLB. Die Abstimmungen mit den Bauherren bzw. ausführenden Firmen zur Beibringung anordnungsfähiger Antragsunterlagen und Verkehrszeichenpläne sind, wie unter den Punkten 4 und 6 ausgeführt, äußerst zeitintensiv. Daher wurden und werden intensive Gespräche mit den Bezirken geführt, um zu Verbesserungen zu gelangen. Die personellen Optimierungen bei der VLB sind in der Antwort zu 1 und 2. ausgeführt. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ………………………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

Regionalverkehr + Bauarbeiten: Ausfall von Verkehrshalten und Ersatzverkehr mit Bussen auf der RE 5 Rostock/Stralsund –Berlin – Falkenberg (Elster) vom 16. bis 22. August 2013

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/4301308/bbmv20130812.html?c2212428=4244298&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 12. August 2013) Auf Grund von #Baumaßnahmen zwischen #Luckenwalde und #Ludwigsfelde vom 16. August, 23 Uhr bis durchgehend 22. August sind folgende #Fahrplanänderungen erforderlich: Die von und nach Stralsund fahrende Züge der #RE5 fallen zwischen Luckenwalde beziehungsweise Trebbin und Holzdorf aus und haben veränderte, zum Teil frühere Fahrzeiten. Gleichzeitig ändern sich für den genannten Zeitraum die Fahrpläne des Ersatzverkehrs zwischen Falkenberg und Holzdorf. Es wird ein zusätzlicher Ersatzverkehr mit Bussen auf zwei Linien eingerichtet. Eine Linie verkehrt zwischen Luckenwalde und Ludwigsfelde ohne Unterwegshalte. Sie stellt in beiden Richtungen den Anschluss an die Züge der RE 5 her. Die andere Buslinie verkehrt ebenfalls zwischen Luckenwalde und Ludwigsfelde und bedient alle gewohnten Halte. Bitte beachten Sie die veränderten – zum Teil erheblich früheren – Fahrzeiten der Züge und Busse. Zusätzlich entfällt am 17. und 18. August der Verkehrshalt in Thyrow und vom 17. bis 22. August der Verkehrshalt in Berlin Lichterfelde Ost bei einigen Zügen der RE 5. Die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen ist leider nicht möglich. Die Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen ist nur eingeschränkt möglich. Für die entstehenden Unannehmlichkeiten werden die Reisenden um Verständnis gebeten. Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881 oder -6882 sowie an den Aushängen auf den Stationen. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Straßenverkehr: Tunnel Flughafen Tegel wieder für den Verkehr freigegeben, aus Senat

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_0806/nachricht3079.html

Am Freitag, den 13. Mai 2008 werden die Arbeiten am #Tunnel #Flughafen #Tegel beendet. Die #A111 kann damit wieder in ihrer Funktion als nördliche Verbindung der Berliner #Stadtautobahn mit dem äußeren Berliner Ring A 10 für den Fahrzeugverkehr genutzt werden.

Im Beisein des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ulrich Kasparick, und der Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer wird die Tunnelanlage um 10.00 Uhr feierlich eröffnet, bevor gegen 14.00 Uhr die Strecke für den Verkehr wieder freigegeben wird.

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S-Bahn: Bauen bei laufendem Betrieb – Störungen nicht auszuschließen, Dr. Günter Nierich, Sprecher der Niederlassung Ost der DB Netz, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Warum kam es in den vergangenen Wochen insbesondere im #Nord- Süd-Tunnel der -Bahn Berlin zu #Störungen der betrieblichen Abläufe?

In den letzten Jahren fanden unter Aufrechterhaltung einer guten #Betriebsqualität umfangreiche Bauarbeiten zur #Modernisierung der Berliner S-Bahn statt. Allein in diesem Jahr werden150 Millionen Euro in den S-Bahn-Ausbau investiert.

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Bahnhöfe: Noch ein Provisorium an der Warschauer Brücke, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002675

Über geplante #Baumaßnahmen im Berliner Verkehr wird in der Regel jahrelang ausgiebig geredet, bevor etwas passiert. Insofern überraschte es, als die Bahn AG im November 2004 verkündete, der Zugang zum -Bahnhof #Warschauer Straße – immerhin eine drei Bahnsteige umfassende Station in der Innenstadt und wichtiger #Umsteigepunkt zur -Bahn – müsse aus statischen Gründen, sprich #Baufälligkeit offenbar am Rande der akuten #Einsturzgefahr, ganz schnell #abgerissen werden. Was die Sache dann doch wieder nicht so ungewöhnlich machte, ging es doch eben nicht darum, etwas für die nächsten Jahrzehnte zu errichten, sondern darum, etwas verschwinden zu lassen. Und in solchen Fällen hat sich handstreichartiges Vorgehen schon früher als kluge Strategie erwiesen: Rasch abreißen, ehe noch jemand auf die Idee kommt, nach dem #Denkmalschutz zu fragen.

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S-Bahn: 80 Jahre Berliner S-Bahn – ein Blick in die nahe und ferne Zukunft des Unternehmens, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Als in den 1920er Jahren die ersten Schritte der seit längerem existierenden Planungen für ein #elektrifiziertes #Schnellbahnnetz in Berlin verwirklicht wurden, hatten die Väter des heutigen -Bahn-Netzes vor allem eine weit die Zukunft reichende Vision von einem modernen, Beispiel gebenden #Nahverkehrssystem auf den Weg gebracht.

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Bahnindustrie: S-Bahn Berlin GmbH: Bilanz 2003 und Ausblick auf das neue Jahr, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

In der vorigen Ausgabe befragte punkt 3 DB-Regio-Chef Dr. Joachim Trettin, diesmal gibt -Bahn-Chef Günter #Ruppert Auskunft zur #Bilanz des vergangenen Jahres und einen Ausblick auf die Zukunft des Unternehmens.

Worüber haben Sie sich als S-Bahn-Chef im Jahr 2003 besonders gefreut?

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Bahnverkehr + Regionalverkehr: Totalsperrung Wittenberge-Nauen vom 14. Juli bis 27. September, aus Punkt 3

#Totalsperrung mit dem Ziel 2004: Hamburg–Berlin in 93 Minuten

Eingleisig zwischen Nauen und Falkensee vom 14. Juli bis 20. August #Fahrplanänderungen bei RE 2, RE 5, RE 6, RB 10

76 Tage lang fahren zwischen #Nauen und #Wittenberge keine Züge. Damit zwischen Berlin und Hamburg eine Geschwindigkeit von #230 km/h erreicht und so die #Reisezeit Ende 2004 auf 93 Minuten verkürzt werden kann, sind auf 264 km der insgesamt 290 km langen Strecke umfangreiche #Baumaßnahmen nötig.

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