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Frage 1:
Wie weit sind die Abstimmungen für den #Schienenersatzverkehr für die im Herbst 2019 geplanten
#Sperrungen der #S-Bahn-Abschnitte #Springpfuhl – #Wartenberg sowie #Nöldnerplatz – #Wuhletal / #Ahrensfelde /
#Wartenberg?
Frage 2:
Falls die Abstimmungen bereits abgeschlossen sind, wie sieht das Konzept für den Schienenersatzverkehr
insgesamt aus?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Abstimmungen zum #Ersatzkonzept für den Zeitraum der Sperrungen auf den
Ostabschnitten der Linien #S5, #S7 und #S75 sind noch nicht abgeschlossen, sondern dauern
weiterhin an. Aufgrund der notwendigerweise zeitgleich erfolgenden Abstimmungen zu
den zum Teil sehr komplexen Baubetriebs- und Ersatzkonzepten zahlreicher
verschiedener Baumaßnahmen im S-Bahn-Netz nehmen diese Abstimmungen
naturgemäß eine längere Zeit in Anspruch. Für die hier angefragten Baumaßnahmen liegt
der aktuelle Planungs- und Abstimmungsstand weiterhin im Rahmen der üblichen
planerischen Vorlaufzeiten von Ersatzkonzepten für baubedingte Sperrungen im S-Bahn-
Netz und wird daher als unproblematisch bewertet.
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Eine zu frühzeitige Erarbeitung und Fertigstellung von Ersatzkonzepten wird hingegen
auch bei großen #Baumaßnahmen als nicht zielführend eingeschätzt, da hierdurch das
Risiko nachträglicher Anpassungsbedarfe steigt, sowohl durch mögliche Änderungen der
Sperrkonzeption seitens des Vorhabenträgers DB Netz AG als auch beispielsweise durch
Einschränkungen im Straßennetz.
Frage 3:
Welche Stellen waren in die Abstimmung des Konzepts wie einbezogen?
Antwort zu 3:
Die Erarbeitung des Ersatzkonzeptes erfolgt durch die S-Bahn Berlin GmbH als
betroffenes Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. durch ein von ihr beauftragtes
Busunternehmen, das im Rahmen der Planung des Schienenersatzverkehrs (SEV) mit
Bussen die zuständigen Genehmigungsbehörden einbezieht. Über die üblichen
Planungsprozesse hinaus erfolgt im Fall der hier behandelten Baumaßnahme auch eine
umfassende Abstimmung zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und dem Bezirk Lichtenberg.
Anfragen bezüglich der kapazitiven Verstärkung von als Umfahrung nutzbaren Linien stellt
die S-Bahn Berlin GmbH an die BVG sowie an mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen,
auch über die Region Berlin und Umgebung hinaus. Mit denjenigen Unternehmen, die
entsprechende Ressourcen bereitstellen können, erfolgt ggf. die weitere Abstimmung zur
Ausgestaltung dieser Verstärkungen.
In alle hier aufgeführten Abstimmungen zum Ersatzkonzept bezieht die S-Bahn Berlin
GmbH den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB GmbH) als Besteller- und
Controllingorganisation der Länder Berlin und Brandenburg für den
Schienenpersonennahverkehr mit ein. Die VBB GmbH vertritt hierbei die Interessen der
Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs. Das gemeinsame Ziel besteht in der
Minimierung der Auswirkungen für die Fahrgäste.
Frage 4:
Welches Ergebnis hat die Prüfung der Verstärkung der Fahrten auf der Linie U5 gebracht? Ist eine
Taktverdichtung im SEV vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Frage 5:
Welches Ergebnis hat die Prüfung der Kapazitätsausweitung auf den Straßenbahnlinien M4, M5, M6, M8
und 18 gebracht? Sind diese Maßnahmen im SEV vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Frage 6:
Welches Ergebnis hat die Prüfung des Einsatzes von Entlastungszügen auf den Linien RB25 und RB26
gebracht? Ist diese Maßnahme im SEV vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Frage 7:
Welche Maßnahmen sind auf den betreffenden Bus-Linien der BVG im SEV vorgesehen? Ist hier eine
Ausweitung der Kapazitäten vorgesehen?
Antwort zu 4 bis zu 7:
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Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Anfragen zu Entlastungsfahrten und Kapazitätserweiterungen befinden sich derzeit
mit verschiedenen Verkehrsunternehmen in Abstimmung. Über konkrete
Umsetzungspläne einzelner Maßnahmen kann erst nach erfolgreicher Abstimmung
berichtet werden.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Linie U5 kann aufgrund der Baumaßnahmen zur Verlängerung der U5 am
Alexanderplatz nicht dichter als im 4 2/3-Takt (Hauptverkehrszeit) verkehren. Ursache ist,
dass für den Kehrbetrieb keine Kehranlage, sondern nur die Bahnsteiggleise 1 und 2
wechselweise zum Kehren genutzt werden können. Technisch ist unter dieser Bedingung
keine weitere Verdichtung möglich.
Die Straßenbahn wird auf allen betroffenen Linien die größtmöglichen Gefäße einsetzen.
Eine Taktverdichtung auf den Strecken über das derzeitige Angebot hinaus ist aus
betrieblichen Gründen nicht möglich.
Bei den Bus-Linien der BVG sind keine kapazitativen Ausweitungen geplant.“
Unabhängig davon wurde im Rahmen der Erarbeitung des Ersatzkonzeptes eine
Ausweitung des regulär nur in den Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen
verdichteten Taktes (4/5/5-Minuten-Takt) auf den Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr bei der
BVG angefragt und wird geprüft. Ein Prüfergebnis hierzu liegt noch nicht vor.
Im Falle der Realisierbarkeit einiger oder aller angefragter kapazitiver Verstärkungen von
als Umfahrung nutzbaren Linien werden diese bestellt und durch das Land Berlin als
Bestandteil des Ersatzkonzeptes finanziert.
Bei den Verstärkerfahrten der Straßenbahnlinien M5, M6 und M8 während der
Hauptverkehrszeiten handelt es sich allerdings um Leistungen des regulären
Verkehrsangebotes, die infolge von Personalengpässen temporär nicht bzw. nicht
vollständig erbracht werden können und ohnehin schnellstmöglich wieder zum Einsatz
gebracht werden sollen. Eine gesonderte Bestellung dieser Leistungen im Sinne einer
Verstärkung ist deshalb nicht erforderlich. Gleichwohl misst der Senat der stabilen
Erbringung dieser Leistungen, auch und gerade im Hinblick auf die hier behandelte SBahn-
Sperrung, eine große Bedeutung bei.
Frage 8:
Welche weiteren Bus-Ersatzverkehre sind im Rahmen des Konzepts vorgesehen?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Für die Sperrung auf der Linie S75 im Abschnitt Springpfuhl – Wartenberg ist ein
Ersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. Der derzeit in Abstimmung befindliche
Routenvorschlag sieht u. a. einen Halt am S-Bahnhof Marzahn mit Anschluss auf die S7
vor.
Für die sich anschließenden Sperrungen auf der Linie S7 im Abschnitt Ostkreuz –
Ahrensfelde und auf der Linie S75 im Abschnitt Ostkreuz – Wartenberg ist in den
betroffenen Bereichen ein Ersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. Für zeitgleiche Sperrung
auf der Linie S5 im Abschnitt Lichtenberg – Wuhletal ist nach derzeitigem Stand ein SEV
von Biesdorf nach Wuhletal vorgesehen.“
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Frage 9:
Ist zur Beschleunigung des Busverkehrs vorgesehen, eigene Busspuren einzurichten, um die Busse
schneller durch den dichten Straßenverkehr zu bringen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Eine Einrichtung von Busspuren zur Beschleunigung des Busverkehrs wird prinzipiell als
positiv angesehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich die detaillierten
Routenpläne des Ersatzverkehrs in Abstimmung. Erst wenn diese finalisiert ist, kann die
weitere Abstimmung zu den einzurichtenden Busspuren mit den zuständigen Stellen
aufgenommen werden.“
Berlin, den 13.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz