Frage 1: Wie ist der aktuelle #Planungsstand zur Fuß- und #Radwegbrücke über das #Adlergestell? Antwort zu 1: Das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur EU-weiten Ausschreibung des Bauauftrages für den Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke über die Bahnanlagen der Deutschen Bahn und über das Adlergestell wurde begonnen. Aktuell erfolgt die formale #Angebotsauswertung. Die #Zuschlagserteilung ist für November 2022 avisiert.
In welchem Planungsstadium befindet sich die zur #Querung von #Adlergestell und Bahnanlagen in #Adlershof vorgesehene #Fuß- und #Radwegbrücke? Antwort zu 1.: Die Entwurfsplanung wurde im Dezember 2020 im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von einem Planungsbüro erarbeitet. Aktuell wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirksamt TreptowKöpenick und der Deutschen Bahn die vorliegende Fassung der Entwurfsplanung geprüft.
Wie hoch sind die für Planung und Bau erforderlichen Investitionen? Antwort zu 2.: Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf rd. 7,5 Mio. €, die Kostenprüfung im Rahmen der Vorlage der BPU steht noch aus.
Für welchen Zeitraum ist die bauliche #Realisierung vorgesehen, wann wird sie planmäßig abgeschlossen sein? Antwort zu 3.: Die Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke ist für den Zeitraum 2022 bis 2023 vorgesehen und soll Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre.
In welchem Verfahren wurde der aktuell verfolgte #Planungsentwurf ausgewählt? Wurden oder werden alternative Planungen betrachtet und wenn ja, welche? 2 Antwort zu 4.: Dem aktuellen Planungsentwurf ging eine intensive Auseinandersetzung mit Planungsalternativen voraus. In diesen Prozess waren von Beginn an die Senatsverwaltungen (SenStadtWohn und SenUVK, früher SenStadtUm) und der Bezirk Treptow-Köpenick eingebunden. In 2009 wurden in einer 1. #Machbarkeitsstudie sechs Varianten einer neuen barrierefreien Verbindung des #Landschaftsparks (in Verlängerung der #Ostfuge) und der #Köllnischen Heide für Fußgänger und Radfahrer untersucht. 2014 wurden in einer 2. Machbarkeitsstudie aufgrund geänderter Rahmenbedingungen weitere Varianten untersucht, die das Ziel verfolgten, eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen am Adlergestell auf ein Minimum zu begrenzen. In diesem Zusammenhang wurde die Inanspruchnahme des landeseigenen Grundstücks (Verwaltung BIM, zukünftig Bezirksamt Treptow-Köpenick) mit dem Garagenkomplex zur Disposition gestellt. Im Ergebnis der 2. Machbarkeitsstudie hat sich das Land Berlin für die aktuelle Lage der Brücke entschieden. Die Führung der Wege und Rampen wurden im Zuge der Erarbeitung der Vorplanung noch einmal geprüft und überabeitet, um den neuen Anforderungen, die sich u.a. aus dem Mobilitätsgesetz ergeben (größere Kurvenradien, breitere Wege), gerecht zu werden. Die Inanspruchnahme des Grundstücks mit dem Garagenkomplex für das Brückenbauwerk und die Rampenbauwerke sind auf einen zwingend erforderlichen Umfang begrenzt.
Auf welche Weise werden Anwohnerschaft, Interessenvertreter von Rad- und Fußverkehr sowie der angrenzenden Kleingartenkolonie in den Planungsprozess einbezogen? Antwort zu 5.: Die unmittelbaren Nachbarn im Umfeld des geplanten Ingenieurbauwerks, wozu auch die angrenzende Kleingartenkolonie Am Adlergestell e.V. und die Wohnungsgenossenschaft „Treptow-Süd“ eG zählen, wurden mit einem Informationsschreiben im März 2019 und Januar 2021 über den Planungsprozess informiert. Die Interessen von Radfahrern und Fußgänger werden durch die Einbeziehung der Behörden auf Seiten des Bezirks und Vertretern des Aktiven Zentrums Dörpfeldstraße Rechnung getragen. Die Einbeziehung bzw. Information der Öffentlichkeit erfolgt(e) in Abhängigkeit des Planungsfortschritts. Seit Januar 2021 wird die Planung auch online auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht. Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Bahnanlagen der DB AG und das Adlergestell Gleislinse Berlin Adlershof – Johannisthal – Berlin.de
Ist dem Senat bekannt, das sich auf dem geplanten Gelände derzeit privat und gewerblich genutzte Garagengebäude befinden und wenn ja, um wie viele Einheiten handelt es sich? Antwort zu 6.: Dem Senat ist bekannt, dass die Garagengebäude (noch) genutzt werden. Das Grundstück wird von der BIM verwaltet. Die BIM hat mitgeteilt, dass sich auf dem Grundstück 106 Garagen befinden, davon sind 13 Garagen nicht vermietet. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet. Aufgrund der Planung müssen 90 Garagen zurückgebaut werden.
Wie wurden die Nutzerinnen und Nutzer über die beabsichtigte Umnutzung der Fläche informiert und welche Alternativen wurden insbesondere gewerblichen Nutzern angeboten? 3
Falls keine Alternativen angeboten wurden, warum nicht? Antwort zu 7 und 8.: Die BIM, als Verwalterin des Garagengrundstücks, wurde über die Planungen fortlaufend schriftlich informiert, siehe Beantwortung zu Frage 5. Ein direkter Kontakt zu den Nutzerinnen und Nutzern fand nicht statt. Dem Senat lagen bis Ende 2020 keine personenbezogenen Daten vor. Im Zusammenhang mit dem Informationsschreiben vom Januar 2021 und der Online-Veröffentlichung der Planung erreichten den Senat Nachfragen von Nutzern der Garagen. In diesem Zusammenhang wurden Bitten um Unterstützung bei der Suche nach alternativen Standorten jedoch nicht an den Senat herangetragen. Ein gewerbliche Nutzung der Garagen ist ohnehin nicht gestattet.
Gab oder gibt es alternative Planungen im Sinne von Frage 4, die einen geringeren Verlust an Stellplätzen bzw. gewerblichen Lagerflächen zur Folge hätten? Antwort zu 9.: Die aktuelle Planung ist Ergebnis einer flächenoptimierten Planng mit dem geringstmöglichen Eingriff in bestehende Nutzungen, sowohl bezüglich der Kleingärten als auch der Inanspruchnahme des Grundstücks mit dem Garagenkomplex. Siehe auch Beantwortung der Frage 4. 10.In welcher Weise soll die Ertüchtigung des Weges (Sonnenallee) durch die Kleingartenkolonie „Am Adlergestell“ erfolgen? Antwort zu 10.: Im Ergebnis der Prüfung der Entwurfsplanung wird ein Ausbau des Weges (Sonnenallee) als öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr weiterverfolgt. Der Weg wird jedoch baulich ertüchtigt. 11.Mit welchem Fuß- und Radverkehrsaufkommen rechnet der Senat für die neue Brücke sowie für die in Zusammenhang mit der Maßnahme neu angelegten bzw. ertüchtigten Wege? Antwort zu 11.: Wie hoch das Aufkommen sein wird, wird nicht prognostiziert. Für Fuß- und Radwegebrücken kommt es in der Regel und auch bei diesem Vorhaben vielmehr auf ihre Verbindungsfunktion an. Sie stellt ein so genanntes Angebot für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen dar. Berlin, den 01.04.2021 In Vertretung Wenke Christoph ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Die Bauarbeiten an der #Autobahnauffahrt der #A117 in Richtung Dresden sind inzwischen abgeschlossen und stadtauswärts wieder freigegeben. Auch die Arbeiten an der Autobahnabfahrt A 117 Richtung #Schönefeld sind weitgehend abgeschlossen und werden stadtauswärts ab Montag, den 04.01.2021, wieder freigegeben.
Im Gegenzug müssen ab Montag, den 04.01.2021, sowohl die Auffahrtsrampe der A 117 von Schönefeld Richtung Dresden als auch die Abfahrtsrampe der A 117 Richtung Berlin gesperrt werden.
Der Verkehr auf der B 96a Süd bleibt im Bereich zwischen S-Bahnhof Grünbergallee und S-Bahnhof Altglienicke in beiden Fahrtrichtungen #einspurig.
Die umfangreichen Sanierungsarbeiten auf der stadteinwärts führenden Fahrbahn werden voraussichtlich im Sommer 2021 fertiggestellt. Mit diesen Arbeiten enden dann die Umbaumaßnahmen an der B 96a Süd.
Infolge einer möglichen #Staugefahr sollten sich insbesondere #Flugreisende zum und vom #BER auf verlängerte Anreisezeiten einstellen. Wir bitten, den Bereich weiträumig zu umfahren.
Frage 1:
Wer hat den am 30. Juni übergebenen sogenannten #Pop-Up-Radweg auf dem #Adlergestell zwischen #Sterndamm und #Rudower Chaussee (Bezirk Treptow-Köpenick) in Auftrag gegeben?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat die Anordnung einer temporären geschützten
Radverkehrsanlage bei der Abteilung VI (Verkehrsmanagement) der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beantragt.
Frage 2:
Wann erfolgte durch wen die entsprechende Anordnung und mit welcher rechtlichen und fachlichen
Begründung?
Antwort zu 2:
Der temporäre geschützte Radfahrstreifen wurde am 25.06.2020 von der Abteilung VI der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeordnet. In Teilen der
Michael-Brückner-Straße und des Adlergestells sind keine Radverkehrsanlagen
2
vorhanden, ansonsten war in Fahrtrichtung Süden nur ein schmaler gemeinsamer Gehund Radweg vorhanden, der nicht den Anforderungen an Radverkehrsanlagen entspricht.
Im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs war es erforderlich, kurzfristig eine
Verbesserung herbeizuführen. Die Anordnung erfolgte gem. § 45 Abs. 1 der
Straßenverkehrs-Ordnung.
Frage 3:
Gab es Voruntersuchungen, wie viele Radfahrer und Fußgänger bisher den gemeinsamen Rad- und
Fußweg in diesem Bereich genutzt haben? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Nein. Im Vorfeld der Einrichtung dieses sogenannten Pop-Up-Radweges gab es keine
Voruntersuchungen im Sinne einer Verkehrszählung.“
Die Michael-Brückner-Straße und das Adlergestell sind stark befahrene Ein- und
Ausfahrtsstraßen, die durch ihre direkte Verbindung von der Lage her auch eine attraktive
Verbindung für den Radverkehr darstellen. Es ist daher notwendig, hier angemessene
Radverkehrsanlagen zu schaffen, unabhängig von dem derzeit vorhandenen
Radverkehrsaufkommen.
Frage 4:
Gab es Untersuchungen, ob die verbleibenden zwei Fahrspuren auch in Spitzenzeiten für den motorisierten
Verkehr ausreichen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Eine Untersuchung wurde nicht durchgeführt. Die Leistungsfähigkeit von Straßen bemisst
sich regelmäßig an den Knotenpunkten. An diesen wurden im Wesentlichen keine
Veränderungen durchgeführt. Auf der Strecke dazwischen sind zwei Fahrstreifen
ausreichend. Dies hat sich auch bereits für den Bereich südlich der Rudower Chaussee
herausgestellt.
Die Einrichtung des Radfahrstreifens geht zudem auf das Planfeststellungsverfahren zur
A 113 zurück. Mit dem Bau dieses Autobahnabschnittes wurde ein wesentlicher Teil des
Kraftfahrzeugverkehrs von der B 96a auf die Autobahn verlagert.
Frage 5:
Kommt es in Spitzenzeiten, zum Beispiel am Knoten Adlergestell/Rudower Chaussee, jetzt zum Rückstau?
Antwort zu 5:
Die geschützte Radverkehrsanlage endet vor dem Stauraum der Lichtzeichenanlage
Adlergestell / Dörpfeldstraße – Rudower Chaussee. Dadurch wurde die Leistungsfähigkeit
durch die Radverkehrsanlage nicht beeinträchtigt.
3
Frage 6:
Was hat die Einrichtung des Radwegs gekostet, wer hat das finanziert? Wurden dafür auch Mittel aus der
Straßenunterhaltung des Bezirks Treptow-Köpenick eingesetzt? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu Frage 6:
Die Einrichtung der temporären Radverkehrsanlage hat Kosten in Höhe von 40 T€
verursacht.
Die Finanzierung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz.
Frage 7:
Welche Folgekosten entstehen, zum Beispiel für die Miete der Absperrbaken?
Antwort zu Frage 7:
Die Vorhaltekosten für die bestehende Verkehrssicherung belaufen sich auf 65,- € pro
Tag.
Frage 8:
Wann wird der Pop-Up-Radweg wieder abgebaut, da es sich ja um eine temporäre Einrichtung handeln soll?
Antwort zu 8:
Die erteilte straßenverkehrsbehördliche Anordnung gilt vorläufig bis zum 31.12.2020. Ob
die Anordnung verlängert, in eine dauerhafte Anordnung überführt oder aufgehoben wird,
ist zu gegebener Zeit zu prüfen. Grundsätzlich wird eine Überführung der temporären
Radfahrstreifen in dauerhafte Radverkehrsanlagen angestrebt.
Berlin, den 20.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wann begannen die Bauarbeiten zur #Fahrbahnerneuerung der #B96a / #Am Seegraben und wann ist mit
deren Ende zu rechnen?
Antwort zu 1:
Im Juni 2018 wurde mit der Ausführung der #Straßenbaumaßnahme begonnen. Als
geplantes Ende der Maßnahmen ist der Juni 2021 vorgesehen.
Frage 2:
Befinden sich die Arbeiten momentan im Zeitplan oder gibt es Verzögerungen? Wenn ja, wodurch wurden
diese verursacht?
Antwort zu 2:
Die Baumaßnahme ist im Zeitplan.
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen der Bauarbeiten durchgeführt? Was wird erneuert und
was an der Aufteilung des Straßenraums verändert?
Antwort zu 3:
Die grundhafte Erneuerung erfolgt auf einer Strecke von ca. 2.400 m, beginnend an der #Grünbergallee / Schwalbenweg bis zum #Adlergestell im Vorfeld der „Grünauer Schleife“.
Die Straße bleibt weiterhin vierspurig, wird aber infolge zunehmender Bebauung im Gebiet
2
zu einer #Stadtstraße umgestaltet. Die Fahrspuren werden schmaler, der Mittelstreifen
breiter und begrünt. Es erfolgt der Rückbau nicht mehr erforderlicher Standstreifen und die
Anlage eines neuen -bisher fehlenden- einseitigen 4 m breiten Geh- und Radweg
einschließlich neuer Lichtsignalanlagen als Querungsmöglichkeiten des Adlergestells und
der Rampen zur #A117. Im Zuge der Bauarbeiten erfolgt auch die Erneuerung der #Regenwasserkanalisation sowie die Erneuerung der #Straßenbeleuchtungsanlage.
Frage 4:
Wie wird mit der noch aus DDR-Zeiten vorhandenen überdimensionierten Beleuchtung auf dem
Mittelstreifen umgegangen? Ist eine neuerliche Beleuchtung auf diesem innerstädtischen Straßenabschnitt
überhaupt erforderlich?
Antwort zu 4:
Die vorhandene Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut und durch eine
neue LED-Beleuchtung auf dem Mittelstreifen ersetzt. Laut dem Berliner Straßengesetz § 7
Abs. 5 sind die öffentlichen Straßen in der Gesamtheit zu beleuchten.
Frage 5:
Was kostet die Gesamtmaßnahme und wie wird diese finanziert?
Antwort zu 5:
Die Maßnahme kostet ca. 10,7 Mio. €. Die Kosten werden durch den Bund mit 8,7 Mio. €,
durch das Land Berlin mit 1,5 Mio. € und durch die Deutsche Bahn mit 0,5 Mio. €
finanziert.
Berlin, den 30.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #S-Bahner haben mit Politikern gesprochen, Protokolle und Konzepte verfasst. Doch nun wollen sie an die breite Öffentlichkeit gehen. Mitglieder der Eisenbahn- und #Verkehrsgewerkschaft#EVG planen Aktionen, die möglichst viele Berliner zu spüren bekommen sollen.
„Wir werden die Stadt lahmlegen“, kündigte Heiner #Wegner am Montag an. „Mal sehen, was passiert, wenn die Kollegen vom #S-Bahn-Werk #Schöneweide das #Adlergestell blockieren. Oder wenn #Fahrdienstleiter die Signale für die S-Bahn auf Rot stellen.“ Er und seine Mitstreiter haben der #Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne) und den Grünen den Kampf angesagt.
„Wir werden sie mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass wir nicht hinnehmen, was mit der Lebensader unserer Stadt passieren soll“, sagte Wegner. „Die S-Bahn befördert täglich im Schnitt anderthalb Millionen Fahrgäste. Dieses System darf nicht #zerschlagen werden“, forderte Robert Seifert, Vorstand der …
In Ihrer Antwort auf meine Frage 1 verwiesen Sie anscheinend auf die VTU der LK-Argus GmbH vom 21.01.2016, („… Bauvorhaben Adlergestell 327-331 …“). Es ist demnach dem Senat bekannt, dass es den Projektanten und in dieser verkehrstechnischen Untersuchung (VTU) zwar gelang, den Verkehrsbedarf für das Bauvorhaben B-Plan 9-43, Adlergestell 327- 331 (Möbelmarkt), in die Knotensignalisierung und -gestaltung rechnerisch und straßenplanerisch einzufügen, dass dabei aber aufgabengemäß nur von den zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Verkehrsbelastungen ausgegangen wurde, die schon jetzt zeitweise die Kapazitätsgrenzen des Knotens überschreiten. Ausdrücklich wurde betont, dass die zukünftige Verkehrsentwicklung nicht berücksichtigt wurde. Anzumerken ist dazu, dass selbst mit der in der VTU favorisierten Variante 2 z.T. schlechte Verkehrsqualitäten erzielt werden (Qualitätsstufe „E“; als ausreichend gilt hingegen erst die Qualitätsstufe „D“). Außerdem soll sowohl laut den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), als auch laut dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) die hier verwendete Zykluszeit (Umlaufzeit) von 120 Sekunden vermieden werden. Neunzig Sekunden sollten möglichst nicht überschritten werden. In den zu der TVO von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt seinerzeit veröffentlichten Unterlagen (TVO, Bedarfsermittlung, VCDB, M. Zöbisch) werden zusätzliche Verkehre von bis zu 33 T Kfz/Werktag für den geplanten Lückenschluss prognostiziert, wobei augenscheinlich nur der innerstädtische Verkehr berücksichtigt wurde. Eine noch höhere Verkehrsentwicklung ist nicht auszuschließen. In einer kürzlich veröffentlichten Studie der IHK-Cottbus werden alarmierende Verkehrsbedarfe in Bezug auf die bevorstehende Eröffnung des BER mit der Forderung nach sofortiger Verbesserung der Verkehrsanbindungen für alle Verkehrsarten genannt. Ein großer Teil des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs wird an dem Knoten Glienicker Weg/ Adlergestell eintreffen, der dann sicherlich vollends überlastet wird. In den veröffentlichten Unterlagen zum Lückenschluss werden drei wesentliche Ziele genannt, die, um die Funktion der TVO in ihrer gesamten Länge zu gewährleisten, selbstredend für alle Abschnitte und Strecken 2 gelten müssen, so auch für den Knoten #Glienicker Weg / #Adlergestell. In dem Ziel Nr. 3. wird unter anderem die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung für den Wirtschaftsverkehr zur A 117 und zum BER genannt. Die A 117 ist jedoch nur über das Adlergestell / B 96a erreichbar und der BER (als Beispiel Zielpunkt Parkplatz an der Kirchstraße) ist über das Adlergestell / B 96a sogar weniger weit entfernt, als über die A 113 ab Anschlussstelle Adlershof, wobei die Route über die B 96a sogar zuverlässiger und schneller sein dürfte, weil sich auf dem Abschnitt zwischen dem Knoten Glienicker Weg / Adlergestell und der BABAnschlussstelle Adlershof mehrere Lichtzeichenanlagen mit Staugefahr befinden. Außerdem verschmilzt die B 96a hinter Schönefeld unmittelbar mit der L 76, einer vor kurzem mehrstreifig ausgebauten Straße, daher hat das Adlergestell nach wie vor eine mehr als innerörtliche Verbindungsfunktion. Die A113 ist schon heute überlastet und daher nicht zuverlässig, nicht nur wegen der häufigen Auslösung der Höhenkontrolle – deren Ursache i.a. häufig in hochschlagenden Lkw-Planen zu suchen ist und was in diesen Fällen seitens der Verwaltung naturgemäß nicht beeinflussbar ist. Die B 96a /Adlergestell ist daher nach wie vor zur Zielerreichung, als Entlastungsstrecke und als Ausweichroute notwendig. Angesichts dessen ist es verwunderlich, dass die Verbindungsfunktionsstufe für das Adlergestell / B 96a von II auf III abgesenkt, ja mehr noch, dass die Straße evtl. zurückgebaut werden soll. Frage 1: Was sind die Gründe für die Absicht, die #Verbindungsfunktionsstufe der B #96a von II auf III abzusenken? Frage 3: Was ist das Ende des südlichsten Abschnitts der TVO im Sinne der RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung) für den Fall, dass die B 96a tatsächlich auf die Verbindungsfunktionsstufe III hinuntergestuft wird? Antwort zu 1 und 3: Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) wird unter folgendem Link über die Fortschreibung des übergeordneten Straßennetzes des Landes Berlin mit den jeweiligen Veränderungen und den aktuellen Stand berichtet: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/index.shtml Die dort abrufbare Fassung vom Dezember 2017 stellt den aktuellen Stand dar. Die B 96a bleibt auch in der Zukunft eine übergeordnete Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe II. Frage 2: Was sind die Gründe für die Absicht, evtl. die B 96a zurückzubauen? Antwort zu 2: Seit der Inbetriebnahme der A 113 verlagerte sich nachweislich die großräumige Verbindungsfunktion von äußeren Abschnitten der B 96a auf die A 113. Der gesamte Straßenzug der B 96a wird erst mit Inbetriebnahme des 16. Bauabschnittes (BA) der A 100 umfassend entlastet werden. 3 In diesem Zusammenhang soll die B 96a zu einer Stadtstraße umgestaltet werden. Das Konzept zur Umgestaltung der B 96a geht davon aus, dass auf Grund der Entlastungswirkungen durch die A 113 und den 16. BA der A 100 eine Fahrstreifenreduzierung von heute jeweils drei Fahrstreifen pro Richtung auf zukünftig zwei Fahrstreifen pro Richtung insbesondere zugunsten von – heute sehr ungenügenden – Radverkehrsanlagen erfolgt. Frage 4: Ist dem Senat bewusst, dass ein Rückbau der B 96a infolge der damit erzielten Verkehrsverdichtung und außerdem ggf. infolge des Baus einer Abfolge von Fahrbahnaufweitungen vor den Knoten zum Erhalt der Kapazität und Fahrstreifenverringerungen hinter den Knoten negative Konsequenzen für die Sicherheit des Verkehrs haben würde? a. Gibt es die Verkehrssicherheitsprogramme „Vision Zero“ und „Berlin sicher mobil 2020“ nicht mehr? b. Wie sehen die in Diskussion stehenden Rückbaumaßnahmen im Einzelnen aus? Antwort zu 4: Eine Verkehrsverdichtung und negative Konsequenzen für die Verkehrssicherheit wird es durch den Rückbau / die Umgestaltung nicht geben. Fahrbahnaufweitungen im Sinne von Spuradditionen (zusätzliche Abbiegespuren) führen per se nicht zu einem höheren Gefahrenpotential an lichtsignalgeregelten Kreuzungen. Vielmehr wird durch die nachstehend aufgezeigten Signalisierungs-Optionen und die Harmonisierung der dynamischen Abläufe innerhalb des separierten Richtungsverkehrs die Gefahr von Auffahrunfällen gesenkt. Insofern dient diese Maßnahme auch der Vision Zero, die im letzten Jahr als Bestandteil der Ziele des Mobilitätsgesetzes zur gesetzlichen Grundlage in Berlin geworden ist. Hinsichtlich des Fuß- und Radverkehrs sind in den Anpassungen der Verkehrstechnik (siehe Antwort zu Frage 8) im Übrigen Maßnahmen ergriffen worden, die durch ihre entlastende Wirkung in Summe auch einer Steigerung der Verkehrssicherheit in diesem Sinne dienen. Das Konzept zur Umgestaltung der B 96a geht davon aus, dass eine Fahrstreifenreduzierung von heute jeweils drei Fahrstreifen pro Richtung auf zukünftig zwei Fahrstreifen pro Richtung von ungenügenden Radverkehrsanlagen erfolgt. Die Leistungsfähigkeit einer Straße wird nicht durch die sogenannte „freie Strecke“ sondern durch die Knotenpunkte bestimmt. Deshalb wird im Bereich der Knotenpunkte in Abhängigkeit mit deren Signalisierung und im Bereich des S-und Regionalbahnhofes Schöneweide auch weiterhin eine Aufweitung für Abbiegespuren erforderlich sein. Die neuen Radverkehrsanlagen müssen dem Mobilitätsgesetz entsprechen und insbesondere an den Knotenpunkten sicher geführt werden. Frage 5: Wie kontrolliert der Senat, dass bei Verkehrszählungen der tatsächlich zufließende Verkehr erfasst wird und nicht nur der ggf. durch die Signalisierung behinderte Abfluss? Antwort zu 5: Dies erfolgt durch die Ermittlung der max. Rückstaulängen bei Grünzeitbeginn in der jeweiligen Knotenpunktzufahrt in Kombination mit der Erhebung des abfließenden Verkehrs. 4 Frage 6: Werden die für die Bemessung und Qualitätsbeurteilung der Lichtsignalanlage am Knoten Glienicker Weg / Adlergestell wichtigen Spitzenviertelstunden gesondert erfasst und wenn ja, wie werden sie berücksichtigt? Antwort zu 6: Nein, die Spitzenviertelstunden werden nicht gesondert zur Bemessung der Verkehrsanlagen herangezogen. Die Richtlinie (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, HBS) nach der die Qualitätsbeurteilung vorgenommen wird, lässt zur Festlegung der Bemessungsverkehrsstärke im Übrigen erhobene Stundenwerte ausdrücklich zu. Weiter wird in den Berechnungen grundsätzlich der Stundenwert als Bezugsgröße benutzt. Ferner ist in Berlin historisch betrachtet schon immer die erfasste Spitzenstunde als Bemessungsverkehrsstärke herangezogen worden. Grundlage bilden dabei 12-Stunden- Erhebungen, womit die 4-Stunden-Gruppen (vormittags/nachmittags) der Hauptverkehrszeit mit abgedeckt sind. Diese in Berlin üblichen Bemessungen sind somit zu den Grundlagen der Qualitätsberechnungen der Richtlinie kongruent. Ungeachtet dessen glättet die verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlage (LSA) Belastungsschwankungen innerhalb der Umläufe durch flexible Umverteilung der Freigabezeiten. Außerdem existieren für diese LSA Sonderprogramme mit erhöhten Umlaufzeiten, die bei Verkehrsspitzenbelastungen automatisch einlaufen können. Frage 7: Berücksichtigt der Senat die schon jetzt in den Spitzenstunden infolge der Überlastung des Knotens auftretenden Schleichverkehre und Umwegungen über andere BAB- Anschlussknoten, Haupt- und Nebenstraßen, beispielsweise über die Straße „Am Falkenberg“, die an sich der Verkehrsstärke am Knoten Glienicker Weg / Adlergestell zuzurechnen wären? Antwort zu 7: Nein, eventuell auftretende Schleichverkehre und Umwegungen über andere Bundesautobahn (BAB)-Anschlussknoten, Haupt- und Nebenstraßen werden nicht erfasst, da deren eindeutige Zuordnung zum Knotenpunkt Glienicker Weg / Adlergestell nicht feststellbar ist. Frage 8: Inzwischen wurde der Möbelmarkt auf dem Gelände des B 9-43 eröffnet. Eine in der VTU vorgeschlagene Wendestelle auf dem Adlergestell wurde gebaut und die Zufahrt /Ausfahrt am Glienicker Weg zum / vom Möbelmarkt wurde realisiert. Wurde oder wird auch eine der in der VTU vorgeschlagenen Signalisierungsvarianten realisiert? – Wenn ja, welche? Antwort zu 8: Die neue Spurmarkierung in der Zufahrt Süd der B 96a geht von drei Geradeausspuren aus, der Linksabbiegerverkehr in die Köpenicker Straße (Richtung Westen Adlershof) erhält eine Fahrspur und für den Rechtsabbiegerverkehr in den Glienicker Weg ist eine separate Fahrspur vorgesehen. Damit wird eine temporär beschränkte, eigene Freigabe dieser Relation (Rechtsabbiegeverkehr) im Schatten der Linkseinbiegerfreigabe aus dem Glienicker Weg zusätzlich möglich sein. Als bedingt verträglicher Verkehr zu den parallel zur Hauptrichtung (geradeaus entlang der B 96a) freigegeben Fuß- und Radverkehr bleibt 5 die bisherige Freigabezeit hierfür zusätzlich bestehen. Außerdem kann der Geradeausverkehr dann zwischenzeitlich auf drei Fahrspuren in Richtung Innenstadt leistungsfähiger abgewickelt werden, da die Durchmischung mit Rechtsabbiegern zum Glienicker Weg entfällt. Die Spurreduzierung des Linksabbiegerverkehrs wird durch die Verkehrsverlagerung auf die BAB A 113 und den somit reduzierten Bedarf möglich. Frage 9: Was wird der Senat tun, um die Leistungsfähigkeit des Knotens Glienicker Weg / Adlergestell zu erhöhen um somit die Leistungsfähigkeit der TVO als Ganzes auch zukünftig gewährleisten zu können? Antwort zu 9: Die in der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan (B-Plan) 9-43 VE empfohlenen Maßnahmen zur Spuraufteilung und ergänzender Signalisierung sollten nach Ansicht der Gutachter zur Verbesserung der Verkehrsqualität der Bestandssituation führen, die damit von der niedrigsten Qualitätsstufe „F“ auf das akzeptable Level „D“ gehoben werden würde. Die Umsetzung dieser organisatorisch/betrieblichen Maßnahme befindet sich derzeit in der finalen Prüfung bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und dürfte im III. Quartal 2019 umgesetzt sein. Hinsichtlich der Ansiedlung des Möbelmarktes wurde diesbezüglich prognostiziert, dass der Knotenpunkt durch neu induzierten Verkehr nur gering belastet wird. Die Steuerung der Lichtsignalanlage sieht nach wie vor eine verkehrsabhängige Freigabezeitverteilung vor, deren leistungssteigernde Effekte im Übrigen nicht durch die Qualitätsermittlungen nach HBS abgebildet werden können. So werden vorzuhaltende Freigabezeiten für Querungsvorgänge zu Fuß Gehender nur im Bedarfsfall (d.h. nach Anforderung) eingehalten, Freigabezeiten separierter Fahrströme dem tatsächlichen Bedarf angepasst und Öffentlichen Verkehrs-Fahrzeugen (ÖV-Fahrzeugen) der Buslinie 163 (sechs Fahrzeuge pro Stunde) wird nur nach Funk-Anmeldung Einfluss auf den Programmablauf gewährt. Frage 10: Gibt es Pläne, den Knoten Glienicker Weg / Adlergestell (B 96a) planfrei oder teilplanfrei umzubauen, um die Leistungsfähigkeit der TVO zu gewährleisten und um den Verkehr auf der B 96a von und zum BER zu bewältigen? a. Wie sehen diese Pläne aus? Müssen dazu Grundstücksteile des Bauvorhabens B 9-43 oder des Geländes von OBI zurückerworben werden? Antwort zu 10: Pläne zu einem planfreien oder teilplanfreien Knotenpunktumbau Glienicker Weg / Adlergestell (B 96a) gibt es nicht. Der B-Plan 9-43 VE ist demzufolge auch nicht betroffen. Frage 11: Falls es keine Pläne für den planfreien oder teilplanfreien Umbau gibt: Weshalb gibt es keine derartigen Pläne, obwohl erkennbar ist, dass die Lichtsignalisierung an ihre Grenzen stößt? 6 Antwort zu 11: Wie zu Fragen 8 und 9 bereits erläutert, sind die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und die Lichtsignalisierung entsprechend den stadtüblichen Anforderungen gegeben. Zudem handelt es sich von Süden kommend um den ersten maßgebenden Knotenpunkt im Straßenzug der B 96a, der die Verkehrsströme ins Stadtstraßennetz verteilt und dosiert. Deshalb gibt es keine Pläne für einen planfreien oder teilplanfreien Umbau. Frage 12: In Ihrer Antwort auf meine Frage 6 (ebenfalls meine schriftliche Anfrage vom 11. Juni 2018) erläutern Sie, dass die Idee der Umfahrung des Glienicker Weges eine Planungsidee aus der DDR sei und verworfen wurde. Nach meiner Information (Berlin Stadtentwicklung 06, Generalbebauungsplan 1969 / Flächennutzungsplan 1965, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie – II, 2002) sollte diese Trasse den Teltow-Kanal überqueren, sodann erst in Grünau an die B 96a angebunden werden. Meine Frage bezog sich jedoch auf die Möglichkeit, über das Betonwerkgelände und das Gelände des B 9-63, von dort planfrei über das Adlergestell hinweg, längs des Teltowkanals eine Anbindung an das Ernst-Ruska-Ufer zu bauen, um eine zuverlässige Verbindung bei Entlastung des Glienicker Weges zu schaffen. Eine solche Verkehrsführung wäre eine Alternative zum planfreien / teilplanfreien Umbau des Knotens Glienicker Weg / Adlergestell. Welche Argumente sprächen für oder gegen diese Lösung? Antwort zu 12: Diese in Frage 12 beschriebene Variante entspricht weitestgehend einer Variante des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Glienicker Weges aus dem Jahr 2008. Diese führte auch über das Betonwerksgelände, über die Fläche von Berlin Chemie und weiter entlang am Teltowkanal bis zur B 96a. Diese Variante wurde im Rahmen der Variantenbetrachtung verworfen und der Ausbau des Glienicker Weges planfestgestellt. Aus heutiger Sicht wäre eine planfreie Querung der B 96a und eine Weiterführung bis zur Anschlussstelle Adlershof der A 113 nicht stadtverträglich. Zudem würde diese Trasse nicht den Zielstellungen des Landes Berlin hinsichtlich der Führung des übergeordneten Verkehrs entsprechen. Berlin, den 14.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Ist dem Senat die #Verkehrsproblematik an der #Kreuzung#Glienicker Weg/#Köpenicker Str. und dem #Adlergestell bekannt? Wenn ja, gibt es konkrete Überlegungen, diesen Bereich umzugestalten /
umzubauen?
Antwort zu 1:
Ja, dem Senat ist bekannt, dass sich der Knoten Glienicker Weg/Adlergestell an der
Grenze seiner Leistungsfähigkeit befindet. Im Rahmen der verkehrlichen Untersuchung
zum Bebauungsplan (B-Plan) 9-43 VE (Vorhaben und Erschließung) (ehemals
Bärensiegel) wurden Möglichkeiten untersucht, wie das zusätzliche Verkehrsaufkommen
aus dem Plangebiet an dem bereits hoch belasteten Knotenpunkt trotzdem abgewickelt
werden kann. Diese Maßnahmen sowie die Optimierung der Lichtsignalanlage (LSA) im
Rahmen der verkehrsabhängigen Steuerung wurden vertraglich mit dem Investor
vereinbart und befinden sich gegenwärtig in der Prüfung und Anordnung durch die
Verkehrslenkung Berlin (VLB). In der aktuellen Verkehrstechnischen Untersuchung (VTU)
ist eine geänderte Fahrstreifenaufteilung im Adlergestell mit zugehöriger
Freigabezeitumverlegung zu Gunsten der Nebenrichtung zu Grunde gelegt. Zudem wird
durch eine weitere Anbindung des Plangebietes (rechts rein und rechts raus) und einem
Return in Höhe des OBI-Baumarktes der Knotenpunkt Glienicker Weg/Adlergestell weiter
entlastet.
2
Frage 2:
Wann wurden zuletzt an dieser Kreuzung Verkehrszahlen erhoben und mit welchem Ergebnis? (Bitte die
Veränderung des Verkehrsaufkommens seit Planungsbeginn der #TVO benennen.)
Antwort zu 2:
Die letzte Zählung an diesem Knotenpunkt stammt vom 20.11.2017.
Grundlage des Planfeststellungsverfahrens zum vierstreifigen Ausbau des Glienicker
Wegs im Jahr 2007 waren die damaligen Zählungen und Verkehrsnetzberechnungen. Die
nachfolgende Tabelle zeigt die Verkehrsentwicklung an diesem Knotenpunkt seit 2007
(Auswahl):
Knotenpunkt Adlergestell /
Glienicker Weg – Köpenicker Straße
Kfz
07 – 19 Uhr –
Werktag
Adlergestell Köpenicker Str. Glienicker Weg
Jahr Datum
nord-westl.
Köpenicker Str.
süd-östl.
Köpenicker
Str.
süd-westl.
Adlergestell
nord-östl.
Adlergestell
2007 24.09. 34.873 50.233 31.917 22.853
2008 08.09. 31.460 36.194 26.657 23.537
2011 31.03 35.119 37.692 29.449 23.280
2013 16.04. 26.757 36.711 23.993 27.543
2017 20.11. 27.700 38.753 26.446 28.181
Frage 3:
Von welchem Verkehrsaufkommen in diesem Bereich gehen die Verkehrsplaner mit Fertigstellung der TVO
aus?
Frage 4:
Auf welcher Grundlage basieren die Berechnungen zur Antwort aus Frage 3?
Antwort zu 3 und 4:
Hierzu können gegenwärtig keine konkreten Angaben gemacht werden. Im Bereich um
den Glienicker Weg plant der Bezirk weitere Entwicklungen von heute zum Teil
brachliegenden Gewerbeflächen. Zudem sind die verkehrspolitischen Zielstellungen
bezüglich des Modal Split oder auch im Rahmen der städtebaulichen Fördermaßnahme
Aktive Zentren für die Dörpfeldstraße in die Betrachtungen zu
Verkehrsaufkommensberechnungen einzubeziehen.
Frage 5:
Welche Lösungen stellt sich der Senat heute und zukünftig für diesen Kreuzungsbereich vor?
3
Antwort zu 5:
Der zur Verfügung stehende und planfestgestellte Straßenraum im Bereich des
Knotenpunktes Glienicker Weg/ Adlergestell ist begrenzt, ebenso seine Leistungsfähigkeit.
Im Rahmen der verkehrsabhängigen Steuerung kann eine weitere Optimierung der
Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes erfolgen.
Frage 6:
Gibt es Ideen einer Umfahrung dieses Nadelöhrs, z.B. durch eine Verlängerung der Spindlersfelder Straße,
die dann parallel zu den dort verlaufenden Gleisen über das Adlergestell zum Ernst-Ruska-Ufer führen
könnte? Wenn ja: Welche Planungen gibt es? Wie ist der Planungsstand?
Antwort zu 6:
Die angesprochene Planungsidee stammt aus DDR-Zeiten. Diese Planung wurde in den
frühen 1990´er Jahren ad acta gelegt, aus dem Flächennutzungsplan und allen anderen
Planwerken entfernt und bildet heute keine Planungsgrundlage mehr. Die verkehrliche
Situation und die verkehrspolitische Zielstellung für den Glienicker Weg, auch im
Zusammenhang mit der Grenze der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes am
Adlergestell, bildet eine Grundlage für die verkehrliche Untersuchung im Rahmen des BPlans
9-63 (GESA mbH – Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten –
u.a.). Um weitere Anbindungen mit zusätzlichem Verkehr im Glienicker Weg zu
vermeiden, ist hier eine Erschließungsstraße mit Anbindung an die B 96a im Süden
geplant. Im Zusammenhang mit dem B-Plan 9-62 (Intech) werden auch Varianten der
Anbindung an die Spindlersfelder Straße und die Vor- und Nachteile einer Verbindung
beider Gewerbegebiete mit einer neuen Bahnquerung geprüft.
Frage 7:
Wem gehören die Grundstücke, die für die Planungen aus Frage 6 benötigt werden? Wurde bereits über
eine Sicherung dieser Grundstücke nachgedacht? Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 7:
Siehe Antwort zu 6.
Die Grundstücksproblematik wird im Zuge der B-Planbearbeitung untersucht und geklärt.
Berlin, den 21.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1508/nachricht5709.html Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt #Instandsetzungsarbeiten auf der #B96a Süd (#Straße am Seegraben) von Montag, den 17.08.2015 bis Freitag, den 28.08.2015 durch. Erneuerung der Fahrbahn stadteinwärts zwischen S-Bahnbrücke und #Adlergestell: Ab 17.08.2015 ca. 12 Uhr wird für zwei Wochen der Verkehr stadteinwärts zwischen der S-Bahnbrücke und dem Adlergestell einspurig auf die #Gegenspur geleitet. Es steht während der Baumaßnahme nur noch eine Fahrspur je Fahrtrichtung zur Verfügung. Fahrbahninstandsetzung auf der Kreuzung Paradiesstraße / Am Seegraben: Ab 17.08.2015 ca. 12 Uhr wird die Paradiesstraße für eine Woche voll gesperrt. Eine Umleitung über die Grünbergallee ist ausgeschildert. Anschließend ist die Paradiesstraße für eine Woche mit folgenden Einschränkungen wieder befahrbar: Ein Linksabbiegen aus der Paradiesstraße Richtung Schönefeld und das Linksabbiegen aus der Stadt kommend in die Paradiesstraße ist nicht möglich. Eine Umleitung über die Grünbergallee ist ausgeschildert. Pressesprecher Martin Pallgen Tel.: 030 9025-1090 Fax: 030 9025-1091 E-Mail: pressestelle@ senstadtum.berlin.de
Source: BerlinVerkehr
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird derzeit eine Fußgängerbrücke zwischen dem Adlergestell und Wagner-Regeny- Straße in Adlers-hof geplant?
Antwort zu 1: Ja, es handelt sich um eine #Fuß- und #Radwegebrücke, die nördlich der #Wagner-Régeny-Straße in Verlängerung der #Igo-Etrich-Straße über das #Adlergestell führt. Frage 2: Wenn ja, im Zuge welches Verfahrens wird die Fußgängerbrücke geplant? Antwort zu 2: Die Brücke wird im Rahmen des Ver-fahrens zum Bebauungsplan 9-60 von der Adlershof Pro-jekt GmbH, treuhänderischer Entwicklungsträger des Landes Berlin, geplant. Der Plan bereitet insbesondere Planungsrecht für das gemeinsame Projekt des Landes Berlin und der Deutschen Bahn AG zur Entwicklung des nicht mehr für Bahnbetriebszwecke benötigten Areals – der sogenannten „Gleislinse“ – in Schöneweide/Adlershof zu qualifizierten Gewerbegebieten vor. Das Verfahren zum Bebauungsplan 9-60 wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführt. Der Bebauungsplan 9-60 wird darüber hinaus öffentli-che Grün- und Erschließungsflächen einschließlich der Anbindung der Fuß- und Radwegebrücke festsetzen. Frage 3: Gibt es dahin gehend bereits konkrete Pläne bzw. verschiedene Varianten? Antwort zu 3: Im Rahmen von in den Jahren 2008 und 2014 erstellten Machbarkeitsstudien wurden verschiedene Varianten für die Fuß- und Radwegebrücke geprüft. Im Ergebnis gibt es eine mit den beteiligten Behörden und Betroffenen abgestimmte Vorzugsvariante. Diese kann als Vorplanung bezeichnet werden und ist Grundlage der weiteren Planungen. Frage 4: Wenn ja, in welchen Punkten unterscheiden sich die Varianten? Antwort zu 4: Die betrachteten Varianten unterschei-den sich in ihrer Flächeninanspruchnahme (insbesondere von Kleingartenflächen), in der Wirtschaftlichkeit (Höhe der Kosten), der Erschließungsqualität sowie der Gestal-tung und Einbindung in das Landschaftsbild. Die Vor-zugsvariante nimmt keine Kleingartenflächen in An-spruch und hat in allen betrachteten Belangen die beste Bewertung. Frage 5: Ist das LSG Flugfeld Johannisthal von den Plänen betroffen? Frage 6: Wenn ja, in welche Umfang? Antwort zu 5 und 6: Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Flugfeld Johannisthal ist nicht unmittelbar von den Plänen betroffen. Die Brücke soll eine direkte Verbindung von dem LSG über das Adlergestell und die im Rahmen der Um-setzung geplante Aufwertung der öffentlichen Durchwe-gung durch die Kleingartenanlage in die Köllnische Heide herstellen. Frage 7: Wenn das LSG von den Plänen betroffen ist, werden die Vorgaben der Schutzgebiets-Verordnung in die Pläne und Abwägungen einbezogen? Antwort zu 7: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 8: Wenn ja, wie werden die Belange des LSG gewichtet? Antwort zu 8: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 9: Ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange geplant? Frage 10: Wenn ja, wann und in welcher Form? Antwort zu 9 und 10: Die Beteiligung der Öffentlich-keit und der Träger öffentlicher Belange hat im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie (siehe Antwort zu Frage 3) bereits stattgefunden und ist weiterhin geplant. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen der Öffent-lichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Frühjahr 2013 wurde grundsätzlich über die geplante Fuß- und Radwegebrücke sowie über die möglichen Trassenvarian-ten informiert. Die zu prüfenden Varianten wurden danach mit den beteiligten Behörden abgestimmt. In die Entscheidung für die Vorzugsvariante wurden die beteiligten Behörden sowie Vertreterinnen und Vertreter der Öffentlichkeit (Kleingartenverband, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer) eingebunden. Die Vorzugsvariante wird in den Entwurf zum Bebau-ungsplan 9-60 eingearbeitet. Die Öffentlichkeitsbeteili-gung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist Ende des IV. Quartals 2014 terminiert. Berlin, den 18. August 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ……………………………… Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2014)