Straßenverkehr: A100: Kosten steigen auf bis zu 700 Millionen Euro, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231805735/A100-Kosten-steigen-auf-bis-zu-700-Millionen-Euro.html

Deutschlands teuerste Straße wird mit bis zu 700 Millionen Euro noch teurer. Zudem droht in Treptow ein Verkehrschaos.

Berlin. Der große #Betontrog ist schon weit fortgeschritten, sichtbar nimmt der 16. Bauabschnitt der #A100 zwischen #Neukölln und #Treptow Gestalt an. Zwar werden bis zur #Fertigstellung weitere Jahre vergehen: Doch die Debatte um die Berliner #Stadtautobahn nimmt im Wahljahr wieder Fahrt auf. Auch an dieser Frage könnte sich eine potenzielle Fortsetzung der rot-rot-grünen Koalition entscheiden – zumal sich abzeichnet, dass mit Eröffnung des aktuellen Teilstücks in Treptow ein Verkehrschaos droht.

Bereits seit 2013 laufen die Arbeiten für die Fortführung der Stadtautobahn zwischen dem bisherigen Schlusspunkt an der #Grenzallee in Neukölln und dem Treptower Park. Ursprünglich hätte der Betrieb zu Beginn des kommenden Jahres aufgenommen werden sollen. Doch nach aktuellem Stand wird über den Abschnitt erst „Ende 2024“ die #Verkehrsfreigabe erhalten, wie #Autobahn-GmbH-Sprecher Florian Zettel auf Anfrage mitteilte.

Zur #Verzögerung komme es wegen der komplizierten #Baugrundverhältnisse. Das hat auch die Kosten von Deutschlands teuerster Straße weiter in die Höhe getrieben. Seit Baubeginn stiegen die kalkulierten Kosten um 140 Millionen Euro auf zuletzt 613 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Nun rechnet die #Autobahn GmbH schon mit Ausgaben von 650 bis 700 Millionen Euro. Im schlimmsten Fall macht das knapp 219.000 Euro pro Meter Autobahn des 3,2 Kilometer …

Straßenverkehr: Immer teurer: Neue Berliner Autobahn kostet nun über 200.000 Euro pro Meter Ausgaben für die A100 nach Treptow steigen auf 650 Millionen Euro., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/immer-teurer-neue-berliner-autobahn-kostet-nun-ueber-200000-euro-pro-meter-li.144890

Ausgaben für die #A100 nach #Treptow steigen auf 650 Millionen Euro. Politiker fürchten #Verkehrschaos im Umkreis. Fahrstreifen sollen Radschnellweg werden.

Anfangs kalkulierten die Planer mit knapp 313 Millionen Euro, zuletzt war im vergangenen Jahr von 613 Millionen Euro die Rede. Aber auch das war noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wird für die #Verlängerung der #Autobahn A100 von #Neukölln nach Treptow erneut ein anderer Betrag genannt – und wieder fällt er höher aus als die vorherige Summe. „Zurzeit wird mit #Gesamtkosten in Höhe von zirka 650 Millionen Euro gerechnet“, sagte Cornelia Mitschka, Sprecherin der Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH des Bundes, der Berliner Zeitung auf Anfrage. Damit hat der #Meterpreis die Marke von 200.000 Euro überschritten. Damit baut die teuerste Autobahn Deutschland ihre Spitzenposition weiter aus.

2013 wurde in Neukölln der erste #Spatenstich gefeiert, seitdem wird gebaut. Doch das Projekt, den Stadtring mit bis zu sechs Fahrstreifen um 3,2 Kilometer zur Straße Am Treptower Park in den Osten Berlins zu verlängern, gilt als anspruchsvoll. Zum 16. Bauabschnitt der A100 gehören komplizierte Bauwerke – allen voran ein 385 Meter langer #Tunnel und eine #Trogstrecke, die in einem 2,3 Kilometer langen #Geländeeinschnitt verläuft. Damit nicht genug: Schadstoffe mussten aufwendig entfernt, Tunnelanlagen im Erdreich am Treptower #Güterbahnhof abgebrochen werden.

Grüne: Ampeln sollen Zustrom regulieren
So stiegen die Kosten des Bundesprojekts immer weiter, und auch der #Terminplan musste mehrmals korrigiert werden. Hieß es eine Zeit lang, dass der Verkehr vom Jahreswechsel 2021/2022 an fließen kann, soll die Eröffnung nach jetzigem Stand unmittelbar nach der Fertigstellung im Jahr 2024 stattfinden, …

Straßenverkehr: Zu viel Verkehr: Autobahnzufahrten in Berlin mehrere Hundert Mal gesperrt Neue Zahlen zeigen, wie oft die Berliner Leitzentrale im Corona-Jahr 2020 einschreiten musste. , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/zu-viel-verkehr-autobahnzufahrten-in-berlin-mehrere-hundert-mal-gesperrt-li.144657

Auch Fußgänger im Tunnel verursachten Unterbrechungen.

Für viele #Pendler gehören sie zum Alltag – leider. Auch im vergangenen Jahr legten mehrere Hundert Sperrungen Teile der Berliner #Stadtautobahn lahm. Nun hat die #Senatsverkehrsverwaltung auf Anfrage der Berliner Zeitung die jüngsten Zahlen vorgelegt. Danach waren Anschlussstellen und #Autobahntunnel im Corona-Jahr 2020 seltener von Verkehrsunterbrechungen betroffen als 2019. Doch das muss nicht heißen, dass sich die Lage entspannt hat, hieß es bei Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne).

„Insbesondere im ersten Lockdown war der Verkehr sehr deutlich reduziert“, sagte Sprecher Derk Ehlert. „Aus wissenschaftlicher Sicht wäre es aber zu einfach, die gesunkenen Zahlen mit den Corona-Maßnahmen zu begründen.“ Ein Beispiel: Die #Zufahrt #Antonienstraße zum Tegeler Flughafentunnel musste 370 Mal geschlossen werden, im Jahr zuvor war dies 507 Mal der Fall. Dort sei der Verkehr dem Eindruck nach jedoch nicht zurückgegangen, stattdessen verteile er sich nur anders. „Die #Verkehrsmengen haben sich zeitlich ausgeweitet“, so formulierte es Ehlert. Gab es früher bis Mittag mehrere #Verkehrsspitzen und mehrere Sperrungen, so seien heute weniger, aber dafür teilweise längere Sperrungen nötig, hieß es. Der starke Andrang dauere länger an.

An der Einfahrt, die am Siemensdamm auf die Autobahn #A100 in Richtung Süden führt, wurde der Zustrom 390 Mal unterbrochen – im Jahr davor 574 Mal. An der Zufahrt Buschkrugallee leuchteten die Ampeln 190 Mal für länger rot – 2019 insgesamt 246 Mal. Die Zufahrt Britzer Damm, die ebenfalls in den Britzer Tunnel führt, wurde 185 Mal gesperrt – davor 251 Mal. Auch das heißt nicht, dass die Autobahn spürbar leerer war als vor dem …

Straßenverkehr: Neubau der Mühlendammbrücke, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit gibt es ein #Mobilitätskonzept für die Berliner Mitte, in das sich die #Dimensionierung der neuen Brücke mit einer Kfz-Belastung von 62.000 Kfz täglich einfügt? Falls nicht, warum nicht?
Frage 2:
Der #StEP-Verkehr 2011 prognostiziert für den Zielhorizont 2025 eine tägliche Kfz-Belastung von 40.000 –
50.000 Kfz. Wie erklärt sich die Diskrepanz zu 62.000 Kfz? Siehe Frage 1.
Frage 3:
Wie geht der im Entwurf existierende StEP MoVe, der den StEP Verkehr 2011 ablösen soll, mit dem Straßenzug Grunerstraße bis Leipziger Straße bzw. der Berliner Mitte um?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Anpassungen der Rahmenbedingungen, Werte und Ausprägungen im Kontext der Fortschreibung von räumlichen Planungen und gesamtstädtischen Konzepten sind gelebte
Praxis und eine notwendige Reaktion auf sich im Zeitverlauf ergebende Veränderungen.
Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr aus dem Jahr 2011 wurde eine Teilstrategie Innenstadt entwickelt. Die zitierten #Verkehrsmengen aus diesem #Planwerk basieren auf einer angenommenen Dämpfung des Verkehrs auf dem in Frage stehenden #Straßenzug,
auch durch Umleitung des Verkehrs durch den 17. Bauabschnitt der #A100 Richtung Friedrichshain und Prenzlauer Berg. Der StEP beruhte zudem auf einer Bevölkerungsprognose
mit gleichbleibender Einwohnerzahl, seit 2012 ist Berlin jedoch um gut 300.000 Menschen
gewachsen. Die damaligen planerischen Überlegungen waren damit an Rahmenbedingungen geknüpft, die nicht eingetreten bzw. realisiert worden sind.
2
Ein neues, rein auf die Berliner Mitte ausgerichtetes Mobilitätskonzept gibt es im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) nicht, da die Belange unterschiedlicher
städtischer Teilräume im Kontext der Neuauflage des Stadtentwicklungsplans angemessen aufgenommen und im Rahmen der diversen Beteiligungsformate diskutiert und abgestimmt wurden. Als gesamtstädtisches Planwerk arbeitet der StEP MoVe nicht mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Zukünftig soll im #Querschnitt der #Mühlendammbrücke
auch eine #Straßenbahnführung vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz berücksichtigt
werden. Ein diesbezüglicher Variantenvergleich läuft, so dass abschließende Prognosezahlen für den Horizont 2030 noch nicht vorliegen.
Der StEP MoVe befindet sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren. Nach dem Beschluss
dieses Planwerks liegen entsprechend belastbare Aussagen vor.
Frage 4:
Wann wird der im Koalitionsvertrag fixierte Handlungsauftrag, „die im B-Plan #Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen hinsichtlich Aufteilung und Gestaltung zu überprüfen und die Stadtdebatte fortzusetzen und angrenzende Bereiche einzubeziehen“, umgesetzt?
Antwort zu 4:
Bereits im März 2017 wurden die im Bebauungsplan Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hinsichtlich
Aufteilung und Gestaltung überprüft und kleine Änderungen, die nicht planfeststellungsrelevant sind, vorgenommen. Die Prüfung ergab, dass eine umfangreichere Änderung aufgrund des noch in der vorherigen Legislatur erfolgten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nicht mehr möglich war. Im Ergebnis einer Baustellenrundfahrt mit wesentlichen Entscheidungsträgern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
im Juni 2019 wurden weitere Änderungen im Bereich der Radverkehrsführung und der
Spuraufteilung vorgenommen, die zu der jetzt in Umsetzung befindlichen Planung des
Hauptverkehrsstraßenzuges führten. Mit der Initiative, das Klosterviertel zu einem ökologischen Musterquartier zu entwickeln, wozu es im Rahmen der Stadtwerkstatt einen umfangreichen Beteiligungsprozess gibt, werden auch wichtige angrenzende Bereiche einbezogen und die Stadtdebatte fortgesetzt.
Frage 5:
Inwieweit existiert eine Wirkungsanalyse zur Festlegung von 62.000 Kfz täglich in Bezug auf die im „Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK) vorgegeben Meilensteine zur CO2-Reduktion?
Frage 6:
Wie verträgt sich die Festlegung auf 62.000 Kfz mit der im Maßnahmenkatalog zur Einhaltung der Meilensteine des BEK vorgeschlagenen „Zero – Emission – Zone“?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Berliner Energie- und Klimaschutzkonzept zielt auf eine Reduzierung von CO2 im
Kontext der Gesamtstadt. Weder das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)
noch der StEP MoVe arbeiten mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Ein Dissens lässt
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sich hieraus nicht ableiten. Wie oben beschrieben, ist mit der Inbetriebnahme der Straßenbahn eine weitere Reduktion des Kfz-Verkehrs vorgesehen.
Frage 7:
Auf welcher Grundlage errechnet sich der Wert von 62.000 Kfz täglich für die Dimensionierung der neuen
Brücke (der StEP-Verkehr von 2011 nennt eine Zielperspektive von 40.000 – 50.000 Kfz täglich für 2025)?
Antwort zu 7:
Die Aussage der 62.000 Fahrzeuge / 24 Stunden werktags resultiert aus dem aktuellen
Stand des Verkehrsmodells des Landes Berlin.
Das #Verkehrsmodell wird gemäß Stand der Technik basierend u.a. auf Entwicklungsannahmen zur #Bevölkerungsentwicklung (mittlere Variante gemäß Senatsbeschluss), daraus
abgeleiteten Erwerbstätigenzahlen, den geplanten bzw. verabschiedeten #Infrastrukturvorhaben sowie weiteren Maßnahmen (wie z.B. der #Parkraumbewirtschaftung) erarbeitet. Abgesehen davon wären auch bei einer Zielperspektive von 40.000-50.000 Kfz täglich zwei
Spuren pro Richtung notwendig.
Frage 8:
Inwieweit wurde das seit 2011 einsetzende Bevölkerungswachstum hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das
Verkehrsverhalten einer Analyse unterzogen und wo ist dies einzusehen?
Antwort zu 8:
Die jeweils gültige Bevölkerungsprognose erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Aktuelle Aussagen zum Mobilitätsverhalten der Berlinerinnen und Berliner werden über die
regelmäßig durchgeführte Haushaltserhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018″ gewonnen, vgl. https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-staedten-srv-2018/
Der sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren befindende StEP MoVe wird für den Prognosehorizont 2030 differenzierte Analysen und Ableitungen darstellen.
Frage 9:
Warum werden die Gehwege beim Neubau nur mit einer Breite von 4 bis 5,25 Metern vorgegeben? (Derzeit
sind es 6,35 Meter)
Weshalb wird keine Prognose zum Radverkehr und zum Fußverkehr über die neue Brücke gegeben?
Antwort zu 9:
Die Angabe von 4 Metern stellt ein Mindestmaß je #Fußweg dar, der den Vorgaben der
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) entspricht. Darüber hinaus sind mit der zweiten Projektphase mit
einer möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen zukünftig Planungsansätze mit deutlich
größeren Gehwegbreiten möglich. Die konkrete Breite der Fußwege auf der neuen Mühlendammbrücke ergibt sich somit erst nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs bzw.
der Planungen.
Für den zu prognostizierenden Fuß- und #Radverkehr gibt es in Berlin kein eingeführtes
Verfahren, das der Komplexität der Verkehre in diesem Raum gerecht wird. Die Anlage
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der Gehwege- und Radverkehrsinfrastruktur in Berlin ist grundsätzlich als Umsetzung der
Vorgaben der AV Geh- und Radwege und im weiteren Sinne als Angebotsplanung zu sehen.
Frage 10:
Inwieweit unterstützt der Senat den Vorschlag des Bezirkes Mitte, auf Basis eines 36-Meter-Profils, in einer
ersten Phase (Tram hier noch nicht in Betrieb, BVG-Busse fahren auf dem Radstreifen mit), eine zweite KfzSpur je Richtung auf den schon gebauten Tram-Streifen einzuführen und in einer zweiten Phase (Tram geht
in Betrieb und ersetzt die BVG-Busse) die zweite Kfz-Spur entfallen zu lassen?
Antwort zu 10:
Ein separater Vorschlag des Bezirkes Mitte zur phasenbezogenen Aufteilung der Mühlendammbrücke liegt nicht vor.
Im Rahmen des Realisierungswettbewerbes können durch die beteiligten Ingenieurinnen
und Ingenieure und Architektinnen und Architekten auch diese phasenbezogene Aufteilung untersucht und bewertet werden. Hierbei muss insbesondere berücksichtigt werden,
dass die Zielsetzung eine separate und leistungsfähige Straßenbahnanlage darstellt, welche in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zur Brückenbaumaßnahme
steht. Auf Grund der zu berücksichtigenden Brückenlänge werden auch auf der Brücke
mehrere Oberleitungsmaste erforderlich, welche die damit verbundenen Sicherheitsabstände bedingen. Wenn nunmehr eine Zwischennutzung der Straßenbahnanlage für den
Motorisierten Individualverkehr (MIV) vorgeschlagen wird, so müssten die Oberleitungsmaste jeweils am Rand der Fahrbahnen im Gehwegbereich angeordnet werden, was in
Verbindung mit den erforderlichen Oberleitungsabhängungen zu einem massiven Eingriff
in die Brückenkonstruktion und Brückengestaltung führen würde.
Darüber hinaus werden während der ersten Projektphase je Fahrtrichtung 2 Fahrspuren
und eine kombinierte Bus- und Radverkehrsspur benötigt.
Frage 11:
Die neue Brücke setzt mit dem neuen #Verkehrsprofil den #Maßstab für die anschließenden Verkehrsräume
(#Grunerstraße, Molkenmarkt, #Gertraudenbrücke, #Spittelmarkt, #Leipziger Straße). Eine isolierte Festlegung für
die neue Mühlendammbrücke entzieht allen genannten Verkehrsräumen Abwägungsmöglichkeiten, die vorhandenen öffentlichen Freiflächen teils notwendigen Verkehrsflächen, teils urbanen Freiflächen mit hohem
#Grünanteil und höherer #Aufenthaltsqualität, zuzuordnen sind. Inwieweit ist dies mit dem Anspruch einer integrierten Planung verantwortbar?
Antwort zu 11:
Die neue Brücke muss sich in einer ersten Projektphase an den beiderseitigen Straßenquerschnitten orientieren, wobei die Straßenräume weitestgehend durch die angrenzenden festgesetzten Bebauungspläne festgelegt sind. Im Nordosten grenzt die Mühlendammbrücke an den Bebauungsplan 1-14 (Molkenmarkt) und im Südwesten an den
Bebauungsplan I-218 (Breite Straße). Basis für eine integrative Planung sind die darin enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen für die einzelnen Flächen. Im Zuge der Straßenbahnplanung Alexanderplatz – Potsdamer Platz / Kulturforum wird es südwestlich der
Mühlendammbrücke straßenräumliche Anpassungen innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen geben. Erst mit der Umsetzung der in der zweiten Projektphase zur
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Mühlendammbrücke vorgesehenen möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen (z.B. Aufenthaltsflächen) sind auch für die angrenzenden Verkehrsräume weitreichendere Änderungen möglich.
Frage 12:
Inwieweit ist der Zusatz in der Wettbewerbsaufgabe (Ideenteil), für einen späteren Zeitpunkt eine Umnutzung der Verkehrsflächen auf der neuen Brücke vorzusehen, leichtfertigt, wenn in der Zwischenzeit alle weiteren Verkehrsräume auf das hohe/höhere Kfz-Aufkommen ausgelegt werden?
Antwort zu 12:
Zunächst ist eine Umnutzung von Verkehrsflächen, eine fortwährende Konkurrenz der
Nutzungsanforderungen und der wachsende Bedarf an innerstädtischen Flächen keine
Besonderheit der Mühlendammbrücke und der angrenzenden Verkehrsflächen. Auf Grund
der bauwerksspezifischen Randbedingungen einer Brückenkonstruktion erfordert es insbesondere für die Planung der neuen Mühlendammbrücke ein hohes Maß an Flexibilität
und Anpassungsfähigkeit. Mit den Ergebnissen zum Realisierungswettbewerb und den Lösungen für die erste und zweite Projektphase können auch Auswirkungen auf die und von
den angrenzenden Verkehrsflächen abgeleitet werden, welche anschließend geprüft und
bewertet werden müssen.
Frage 13:
Inwieweit fließt die Lärmentlastung der 17.000 Menschen, die an dem Straßenzug bereits wohnen, in die
Gesamtbetrachtung mit ein?
Antwort zu 13:
In die Planung der neuen Mühlendammbrücke fließen auch Betrachtungen zur #Lärmentlastung mit ein.
Frage 14:
Die am 9. November durchgeführte Onlineveranstaltung stieß auf reges Interesse. Inwiefern musste die
YouTube-Aufzeichnung aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden? Weshalb wurde kein Ausblick auf das weitere Verfahren gewährt?
Antwort zu 14:
Im Rahmen der Online-Veranstaltung vom 9. November 2020 folgten auf dem YouTubeKanal der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zeitweise über 175 Personen der Veranstaltung; im Chat und per Email wurden Fragen aufgeworfen, von denen
ein Teil während der Veranstaltung behandelt werden konnten. Im Rahmen der Veranstaltung wurde ein Ausblick auf das weitere Verfahren gegeben. Weitere Informationen und
Möglichkeiten zur Beteiligung sind über die Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz und über mein.berlin.de möglich, so dass auch unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Gründen der Beitrag gelöscht wurde.
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Frage 15:
Inwieweit fühlt sich die Senatsverwaltung an die in einem aufwendigen Prozess mit starken partizipativen
Elementen erarbeiteten und vom Senat beschlossenen „Leitlinien für Beteiligung“ gebunden? Wie werden
diese im konkreten Fall umgesetzt?
Antwort zu 15:
In Abhängigkeit von den projektspezifischen Randbedingungen, den aktuellen Möglichkeiten infolge der anhaltenden Corona-Pandemie und den fortlaufenden Planungs- und Bauphasen werden verschiedene Elemente und Formate der Beteiligung auch weiterhin vorgesehen und umgesetzt.
Frage 16:
Der #Flächennutzungsplan von 1994 verfolgt das Ziel, die Berliner Mitte von übergeordneten Hauptverkehrsstraßen zu befreien und mit einem Modal Split von 80:20 zugunsten des Umweltverbundes zu entwickeln.
Alle begleitenden Planwerke und StEP-Verkehre arbeiten seitdem an der Reduzierung des Pendler- und des
Durchgangsverkehrs. Inwieweit beinhaltet der StEP MoVe dieses Ziel? Wenn ja, inwieweit kollidiert dieses
Ziel mit der Planung der neuen Mühlendammbrücke?
Antwort zu 16:
Die Darstellung im Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) zeigt in der Berliner Mitte keine
übergeordneten Straßen der Verbindungsfunktionsstufe (VFS) II oder höher. Das liegt an
der Systematik des FNP, dass nur die Straßen der höheren Verbindungsfunktionsstufen 0,
I und II als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen dargestellt werden. Die übergeordneten
Straßen der Verbindungsfunktionsstufe III (örtliche Verbindung) oder die (rosa) Straßen
oder der VFS IV werden im FNP nicht dargestellt, vgl. auch https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfz-verkehr/uebergeordnetes-strassennetz/.
Der sich in der Mitzeichnung befindliche StEP MoVe verfolgt das Ziel, den Umweltverbund
weiter zu stärken und den MIV-Anteil ambitioniert zu reduzieren.
Frage 17:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Vorhalteflächen für den 17. Bauabschnitt der A100 als Verunmöglichung nachhaltiger Stadtentwicklungspolitik?, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Anfragen von privaten oder öffentlichen Bedarfsträgern hat es für jeweils welche Bau- oder
Nutzungsvorhaben (z.B. #Wohnungsbau, #Schienenverkehrszwecke, Schul- und Kitabau, gewerbliche,
kulturelle) in den vergangenen zehn Jahren gegeben, die sich auf #Vorhalteflächen für den geplanten 17.
Bauabschnitt der #Bundesautobahn #A100 beziehen (bitte einzeln und jeweils nach Jahren auflisten)?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Informationspflicht gemäß § 17 Gesetz zur Ausführung des
#Baugesetzbuchs (#AGBauGB) wurde die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz durch die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen bei folgenden #Bauvorhaben beteiligt:
2013: An den Treptowers, Strandbar, temporär genehmigt
2017: Kietzer Weg 18, temporäre Halle, genehmigt
2017: Am Containerbahnhof, Trafostation DB AG, zugestimmt
2018: Markgrafendamm 7-10, Wohngebäude, zugestimmt
2018: Markgrafendamm 7-10, Wohngebäude, genehmigt
2019: Alt-Stralau 70/Markgrafendamm 1-2, Wohn- und Geschäftshaus, genehmigt
2020: Elsenstraße 115, vorhabenbezogener B-Plan, in Aufstellung
2020: Markgrafendamm 4, Wohnhaus, vsl. Genehmigt
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Frage 2:
Wie viele der vorbezeichneten Anfragen wurden durch welche zuständige Stelle jeweils mit welchem
Ergebnis auf welcher Rechtsgrundlage beantwortet bzw. beschieden?
Antwort zu 2:
Die Bescheidung der jeweiligen Bauanträge erfolgt durch das zuständige Bezirksamt. Die
Beteiligung der Senatsverwaltungen erfolgt im Rahmen der Verpflichtung des § 17
AGBauGB (Informationspflicht, gesamtstädtisches Interesse).
Die Prüfung des gesamtstädtischen Interesses bezog sich in den unter 1. genannten
Bauvorhaben auf die Flächennutzungsplanung und die darin enthaltene Darstellung der
Trasse der A 100. In allen Fällen waren gesamtstädtische Interessen zwar berührt, die
beantragten Bauvorhaben widersprachen diesen jedoch nicht.
Berlin, den 15.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Lange Staus rund um die Anschlussstelle Autobahnauffahrten an der Neuköllner Grenzallee seit Mittwoch gesperrt, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/lange-staus-rund-um-die-anschlussstelle-autobahnauffahrten-an-der-neukoellner-grenzallee-seit-mittwoch-gesperrt/26652796.html

Mehrmonatige Sperrungen an den Auffahrten zur #A100 und #A113: Die #Grenzallee wird an das #Dreieck #Neukölln angebunden. Am Morgen bildeten sich lange Staus.

Wegen der Arbeiten im Zusammenhang mit dem A100-Ausbau müssen Autofahrer im Bereich Grenzallee in Berlin-Neukölln ab Mittwoch Geduld haben: Wie die Verkehrsverwaltung am Montag mitteilte, bekommt die Grenzallee eine Anbindung an das #Autobahndreieck Neukölln.

Dafür wurden die Autobahnauffahrten von der Grenzallee sowohl zur Stadtautobahn A100 als auch zur A113 am Mittwochmorgen, 8 Uhr, bis voraussichtlich Mitte Februar 2021 für den Verkehr gesperrt.

Die Verwaltung bittet Verkehrsteilnehmer, die Autobahnauffahrten an der Buschkrugallee zu nutzen. Zudem erfolge die Verkehrsfreigabe der Grenzallee zwischen Neuköllnische Allee und Bergiusstraße mit zwei Spuren je Richtung. Wegen der Arbeiten werden auch die Straßenflächen von der Grenzallee über die Bergiusstraße in Richtung Haberstraße gesperrt, hieß es von der Verwaltung.

Bereits am Mittwochmorgen twitterte die #Verkehrsinformationszentrale

Straßenverkehr: „Wald statt Asphalt“ Hunderte Fahrradaktivisten blockieren Berliner Stadtautobahn, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/wald-statt-asphalt-hunderte-fahrradaktivisten-blockieren-berliner-stadtautobahn/26625030.html

Um gegen den Bau neuer Autobahnen zu protestieren, zogen mehrere Hundert #Fahrradfahrer am Samstagnachmittag durch Berlin.

Wegen einer #Fahrraddemo wurde die #Stadtautobahn #A100 am Samstagnachmittag auf einem Abschnitt im Berliner Süden gesperrt. Eine Polizeisprecherin nannte eine Teilnehmerzahl „im hohen dreistelligen Bereich“. Hintergrund der Demo war der Protest gegen den Ausbau von Autobahnen in Hessen und Berlin.

Aufgerufen zu der Demonstration hatten Gruppen von #Klimaaktivisten wie Ende Gelände oder die #BUND Jugend. „Wir sind mitten in der Klimakrise: Da ist es völlig absurd noch weiter neue Autobahnen zu bauen“, hieß es in dem Aufruf. Die Aktivisten kritisierten den Weiterbau der #A100 in Berlin und #A49 in Hessen.

Die Route sollte vom Hermannplatz Richtung Süden zur A100 und auf der westlichen Seite des Tempelhofer Felds wieder nach Norden verlaufen. Eine Abschlusskundgebung war vor der hessischen Landesvertretung nahe des Potsdamer Platzes geplant. Einige Teilnehmer hatten Schilder mit Aufschriften wie „Wald statt Asphalt“ und „Stopp …

Straßenverkehr: Schäden durch Alkali-Kieselsäure Reaktionen alias „Betonkrebs“, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
An der Brücke #Anschlussstelle #Adlershof sind keine Schäden durch #Alkali-KieselsäureReaktion (#AKR) bekannt. Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten an den #Brückenlagern
werden auch rückwärtige Stützwände an den Widerlagern ergänzt. Gleichzeitig wird auf
beiden Fahrbahnen die #Übergangskonstruktion zur Brücke erneuert.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bereits seit Jahren werden immer wieder einzelne Abschnitte der Berliner Autobahnen wg. Schäden durch
Alkali-Kieselsäure-Reaktionen („#Betonkrebs“) saniert. Aktuell die Autobahnbrücke an der Anschlussstelle
Adlershof. (https://www.tagesspiegel.de/berlin/autobahnbruecke-nahe-ber-von-betonkrebs-befallen-nachzwoelf-jahren-schon-ein-sanierungsfall/26016294.html)
Frage 1:
Welche Autobahnabschnitte und -bestandteile (z.B. Betonschutzwände) müssen künftig noch wg. des o.b.
Sachverhaltes saniert werden?
Frage 2:
Welche Ingenieurbauwerke gem. DIN 1076 (Tunnel, Brücken, Trogbauwerke etc.) an Berliner Autobahnen
sind aktuell noch von AKR betroffen?
Antwort zu 1 und 2:
Von AKR-Schäden sind Teile der Stützwände an den Anschlussstellen Stubenrauchstraße
und Späthstraße an der Bundesautobahn (BAB) #A113 betroffen.
Ebenso sind eine Vielzahl von Verkehrszeichenbrückenfundamenten an der BAB #A100
durch AKR geschädigt. Mit den Planungen zum Ersatz der Fundamente wurde begonnen.
2
Im Übrigen sind im Bereich der Berliner Autobahn nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Streckenabschnitte bekannt, welche aufgrund von Schäden durch Alkali-KieselsäureReaktionen (AKR) zu sanieren sind. Ebenso liegen keine Informationen über notwendige
Autobahnbestandteile (wie z.B. Betonschutzwände) vor, die vor dem Hintergrund der AKR
einer notwendigen Sanierung bedürfen. Der Streckenabschnitt der BAB A 113 hatte
Schäden durch AKR zu verzeichnen; jedoch ist die Sanierung weitgehend abgeschlossen.
Frage 3:
Abgesehen von den Autobahnen: welche Straßen und Verkehrsingenieurbauwerke gem. DIN 1076 müssen
künftig ebenfalls wg. AKR saniert werden?
Antwort zu 3:
Vornehmlich an in den siebziger und achtziger Jahren errichteten Brücken in den östlichen
Stadtbezirken sind AKR-Schäden erfasst. Hier sind in erster Linie die Widerlager und deren
Flügelwände betroffen.
Frage 4:
Welche Kenntnisse hat der Senat über die Umstände und Verantwortlichkeiten zu diesen Schäden?
Antwort zu 4:
In den meisten Fällen waren zum Zeitpunkt der Errichtung der Bauwerke die technischen
Kenntnisse und der Stand der Wissenschaft zur AKR noch nicht so fortgeschritten wie
heute. Erst nach dem Eingang der sog. „Alkali-Richtlinie“ des Deutschen Ausschusses für
Stahlbeton in die technischen Regelwerke zählen Prüfungen der Betonausgangsstoffe
hinsichtlich AKR zum Stand der Technik.
Frage 5:
Welche gesicherten Erkenntnisse hat der Senat über eine mangelhafte Bauausführung und mangelhafte
Bauüberwachung im Zusammenhang mit den jeweils betroffenen Straßen und Bauwerken?
Antwort zu 5:
Kenntnisse liegen dem Senat hierzu nicht vor.
Frage 6:
Wurde vonseiten des Senats jemals versucht, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend
zu machen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 6:
Der Streckenabschnitt der BAB A 113 zwischen der Anschlussstelle Späthstraße bis zur
Anschlussstelle Adlershof wurde auf Grund einer ablaufenden AKR in den Sommermonaten
der Jahre 2016 bis 2019 grundhaft erneuert. Vor dem Landgericht Berlin wurde im Rahmen
der Bundesauftragsverwaltung gem. Art. 90 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) a.F. im
3
Dezember 2016 eine Schadensersatzklage gegen die damalige Baufirma erhoben; über die
Klage ist noch nicht entschieden worden.
Frage 7:
Wer wurde beim Bau der betroffenen Straßen und Bauwerke mit der Materialprüfung beauftragt und war
hierbei auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beteiligt?
Antwort zu 7:
Beim Bau der o.g. BAB A 113 waren verschiedene, durch die Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) nach der „Richtlinie für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe
und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) zertifizierte Prüfinstitute beauftragt.
Frage 8:
Inwieweit ist bei der Feststellung, Beurteilung und Behebung der Schäden überhaupt die BAM involviert?
Antwort zu 8:
Bei der Feststellung, Beurteilung und Behebung der AKR-Schäden auf der BAB A 113 war
u.a. auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachbereich
Baustoffe beteiligt.
Frage 9:
Wer wurde nach dem ersten Auftreten von Schäden mit der Begutachtung und Beurteilung ebendieser
beauftragt?
Antwort zu 9:
An der BAB A 113 sind die Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus sowie
der vom Gericht festgelegte Gutachter, im Rahmen des „Selbstständigen Beweisverfahrens“, welches der Klage vorgeschaltet war, tätig geworden.
Frage 10:
Welche Kosten sind dem Land Berlin bisher durch die o.b. Art von Schäden entstanden?
Frage 11:
Mit Kosten in welcher Höhe resultierend aus diesen Schäden kalkuliert das Land Berlin für die Zukunft?
Antwort zu 10 und 11:
Dem Land Berlin sind im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung auf der BAB A 113
in den Jahren 2016 bis 2019 Kosten i.H. von rd. 540 T€ entstanden. Diese Summe ist
Bestandteil der Schadensersatzklage. Die angegebenen Kostenanteile sind
Verwaltungskosten, welche das Land Berlin im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung
gem. Art. 90 Absatz 2 GG a.F. aufgebringen musste.
4
Bei den unter Antwort zur Frage 3 genannten Brücken ist eine individuelle Schadensermittlung allein bezogen auf AKR-Schäden nicht möglich, da Brückenbauwerke in der Regel
nicht ausschließlich aufgrund von festgestellten AKR-Schäden saniert beziehungsweise
ersetzt werden müssen, sondern eine Kombination verschiedener Parameter berücksichtigt
werden muss. Hierzu zählen zum Beispiel die Anwendung der Nachrechnungsrichtlinie
aufgrund der heutigen erhöhten Verkehrsbelastung oder eine festgestellte Gefährdung
durch Spannungsrisskorrosion oder alters- und abnutzungsbedingten Schäden.
Berlin, den 21.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Bauarbeiten A111 nach Berlin wird zwischen Heckerdamm und A100 gesperrt, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1818423/

#Pendler zwischen #Oberhavel und Berlin müssen ab Donnerstagabend auf der #A111 mit erheblichen Behinderungen rechnen. Wegen #Bauarbeiten wird die Autobahn ab 20 Uhr zwischen #Heckerdamm und der Überfahrt zur #A100 in Richtung Stadtzentrum bis Sonntagabend voll gesperrt.
Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Verkehr müssen an den Brückenbauwerken zur A 100 vor der #Rudolf-Wissel-Brücke neue #Dehnungsfugen eingebaut werden. „Aus bautechnischen Gründen erfolgt der Einbau der #Fahrbahnübergangskonstruktionen auf beiden Fahrstreifen gleichzeitig“, teilte die Senatsverkehrsverwaltung am Mittwoch mit. Sie empfiehlt Autofahrern, den Bereich weiträumig zu umfahren. Die offizielle Umleitung wird ausgeschildert.

Autofahrer müssen sich zudem ab dem 10. August auf weitere Behinderungen auf dem nördlichen Berliner Ring einstellen. Bis zum 25. September soll die Abfahrt …

Straßenverkehr: Bekommt die A100 einen Überbau? Senat beschließt Machbarkeitsstudie für Autobahndeckel in Charlottenburg, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bekommt-die-a100-einen-ueberbau-senat-beschliesst-machbarkeitsstudie-fuer-autobahndeckel-in-charlottenburg/25943612.html

Die Deges soll eine Studie zur #Überdeckelung der #A100 zwischen #Knobelsdorff- und #Kaiserdammbrücke erarbeiten. Ergebnisse sind frühestens Ende 2020 zu erwarten.

Kommt ein Deckel auf die A 100 zwischen Knobelsdorff- und Kaiserdammbrücke? Der Senat hat dazu am Dienstag eine Machbarkeitsstudie beschlossen.

Die #Deges GmbH soll diese Studie erarbeiten. Ergebnisse sind wohl frühestens Ende 2020 zu erwarten.

Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat schon im Juni 2019 aufgefordert zu untersuchen, welche Verkehrsinfrastrukturflächen an Berliner Autobahn- oder Schienenabschnitten sich für eine Überdeckelung eignen könnten.

Im Umwelt- und Verkehrsausschuss wurde eine Machbarkeitsstudie für …