Der Senat ist sich des Stellenwerts des Fragerechts der Abgeordneten bewusst und die
Beantwortung Schriftlicher Anfragen der Mitglieder des Abgeordnetenhauses nach Artikel
45 Absatz 1 der Verfassung von Berlin hat eine sehr hohe Priorität. Gegenwärtig
konzentriert der Senat seine Arbeit und seinen Ressourceneinsatz aber auf die
Bekämpfung der infektionsschutzrechtlichen Gefährdungslage für die Berliner
Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage im Namen
des Senats von Berlin wie folgt:
1. Wie schätzt der Senat die Folgen der Corona-Epidemie auf den Betrieb des Sonderfahrdienstes (#SFD)
ein?
Zu 1.: Nach den dem Senat vorliegenden Informationen seitens des Betreibers des
Sonderfahrdienstes, wird der #Sonderfahrdienst unverändert vorgehalten. Die #Inanspruchnahme des Fahrdienstes ist jedoch stark rückläufig, da wesentlich weniger
Fahrten gebucht werden bzw. bereits bestellte Fahrten von den Fahrdienstberechtigten
storniert werden wegen der im Zusammenhang mit dem Coronavirus bekannten
Umstände. Der Betreiber des Sonderfahrdienstes verweist vielmehr auf die Möglichkeit
der Durchführung von Spontanfahrten vor dem Hintergrund freier Kapazitäten des
Fahrdienstes.
2
2. Gibt es Planungen den SFD bis zum Ende der Corona-Epidemie einzustellen und wenn ja, unter
welchen Voraussetzungen?
Zu 2.: Nein.
3. Treffen Informationen von Betroffenen zu, dass die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer
(#WBT) für Nutzerinnen und Nutzer des SFD die #Notrufnummer derzeit telefonisch nicht erreichbar ist?
Wenn ja, was sind die Gründe und seit wann besteht dieser Zustand?
Zu 3.: Nach den Aussagen des Betreibers ist die Notrufnummer problemlos erreichbar,
ggf. aber in der Zeit von 17.00 bis 07.00 Uhr mit Wartezeiten von bis zu 2 Minuten.
4. Welcher Art sind die technischen Probleme bei der Telefonanlage des Betreibers, über die beim #Fahrgastbeirat informiert wurde?
Zu 4.: Dem Senat liegen keine Informationen zu technischen Problemen bei der
Telefonanlage des Betreibers vor.
5. Wer ist derzeit der Regieleistende beim SFD?
Zu 5.: Der Vertrag besteht unverändert mit der Wirtschaftsgenossenschaft Berliner
Taxibesitzer eG (WBT).
Berlin, den 01. April 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
Die BVG tauscht in der #Raoul-Wallenberg-Straße eine Schiene und eine Weiche aus. Diese Arbeiten finden am Samstag, den 4. April 2020 und am Sonntag, den 5. April 2020 in der Zeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr statt. Die Linien #M6 und #M8 fahren währenddessen nicht wie gewohnt.
Die M6 ist zwischen S Hackescher Markt und Freizeitforum Marzahn im Einsatz und fährt von dort weiter als M8 nach Ahrensfelde/Stadtgrenze. Die #Straßenbahnlinie M8 ist zwischen S+U Hauptbahnhof und Alt-Marzahn unterwegs und fährt von dort weiter als Linie M6 zur Riesaer Straße.
Als #Ersatz sind Busse für beide Linien zwischen Alt-Marzahn und Freizeitforum Marzahn unterwegs.
Schon die Vorbereitungen für die #Fahrbahnsanierung auf der #A11 im Bereich Uckermark hatten im vergangenen Jahr kilometerlange Staus nach sich gezogen. An manchen Tagen ging gar nichts mehr. Jetzt beginnt der eigentliche Bau.
Ab 20. April läuft der Verkehr zwischen #Pfingstberg und #Joachimsthal nur noch #einstreifig in Richtung Berlin. Richtung Norden sind weiterhin zwei Spuren im Baustellenbereich nutzbar. Natürlich mit gedrosseltem Tempo. Man bezeichnet das als 3+0-Führung. Denn der gesamte Verkehr muss auf der Stettiner Richtungsfahrbahn Platz finden. Damit ist auf der anderen Seite genügend Raum für eine grundhafte Erneuerung.
Gerade im Berufsverkehr und vor allem an den Wochenenden dürfte mit erheblichen Staus zu rechnen sein. Davon geht auch der Gramzower Autobahnmeister Lars Kähler aus. Deshalb soll nach den Osterferien eine sensorengesteuerte elektronische Verkehrsführung die Autoschlangen lenken. Dazu werden neben der Autobahn LED-Anzeigen und Prismenwender installiert. Nimmt der Verkehr in Richtung Berlin stark zu, leiten sie die Autofahrer an der Abfahrt Pfingstberg von der Autobahn ab und weiter über eine ausgeschilderte Umleitung über Temmen und Joachimsthal zur Anschlussstelle Chorin.
Kommt es zu noch größeren Rückstaus, was besonders an den Sonntagen bei schönem Wetter und verlängerten Wochenenden regelmäßig der Fall ist, dann setzt die Verkehrslenkung schon weiter nördlich ein, um die Autoschlangen bereits ab Prenzlau-Ost über die L 26 auf die B 109 quer durch die Schorfheide zu führen.
Dürfen #Fußgänger auf der #Fahrbahn gehen, wenn sie auf
schmalen Gehwegen nicht den wegen Corona nötigen #Sicherheitsabstand
einhalten können? Ja, sagt die Fußgängerlobby FUSS e.V.: „Fußgänger
sollen einerseits #Gehwege benutzen. Andererseits verbieten es ihnen
aber die aktuellen Verordnungen der Länder, anderen Menschen zu nahe
zu kommen. Tun sie das doch, gefährden sie derzeit Leib und Leben.
Weichen sie aber achtsam auf den Rand einer nicht zu stark
befahrenen Fahrbahn aus, kann das allenfalls Auto- und Radfahrern
leicht irritieren. Das ist eindeutig das viel kleinere Übel.“
Fußgängern empfiehlt FUSS e.V.-Vorstand Roland Stimpel: „Wo es nötig
und hinreichend sicher ist, da weicht auf die Fahrbahn aus! Das kann
beim verringerten Autoverkehr sicherer sein, als auf dem Gehweg
anderen Menschen bedrohlich nah zu kommen.“ Das gelte natürlich nur
für Erwachsene mit hoher Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen und
nur dort, wo nicht zu viele und zu schnelle Fahrzeuge unterwegs
seien. FUSS e.V. empfiehlt: „Hier sollte man auch nur auf der
linken Seite gehen, um entgegen kommende Fahrzeuge im Auge zu haben.
Und natürlich nur auf übersichtlichen und beleuchteten Straßen.“
„Besonders dringend brauchen jetzt Ältere, Rollstuhlfahrer und
chronisch Kranke Abstand zu anderen“, sagt Stimpel. „Fitte und
Gesunde sollten sie auf engen Gehwege möglichst verschonen.“ Zur
rechtlichen Seite verweist der Verein auf den Freispruch des
Bundesgerichtshofs für einen Fußgänger, der Fahrbahnen sogar
demonstrativ und in der Absicht benutzt hatte, Fahrer zum Ausweichen
zu zwingen und deshalb wegen gefährlichen Eingriffs in den
Straßenpverkehr angeklagt war (BGH vom 31.8.1995, 4 StR 283/95).
Vermutlich noch im April tritt die neue #Straßenverkehrsordnung (#StVO) in Kraft – freuen wird das vor allem den Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). Die Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern werden sich drastisch erhöhen, eine Verdoppelung erscheint möglich. Im Jahr 2019 hat die Bußgeldstelle genau 4.349.247 #Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet, dies brachte Einnahmen von 88.667.965 Euro – also fast 90 Millionen.
Bundeskabinett und Bundesrat haben nun einer deutlichen Verschärfung zugestimmt. Das Bußgeld für Halten in zweiter Reihe vervierfacht sich fast, nämlich von 15 auf 55 Euro. Deutlich teurer wird auch das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen: Statt ab 15 Euro sind künftig bis zu 100 Euro fällig. Gut 3,1 Millionen „#Verstöße im ruhenden Verkehr“ gab es 2019, das sind etwa drei Viertel aller Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier wird mindestens eine Verdoppelung der Einnahmen erwartet.
Das letzte Viertel sind Geldbußen und Verwarnungsgelder für #Temposünder, sie brachten 2019 mehr als 19 Millionen Euro in die Kasse. Die Geldbußen verdoppeln sich mit der neuen StVO, allerdings nur in den unteren Kategorien (bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell). Statt wie bisher 15, 25 oder 35 Euro werden 30, 50 oder 70 Euro fällig. Größere Überschreitungen werden nicht teurer, hier gibt es künftig zwei Punkte statt …
Wie viele Brückenbauwerke gibt es in Berlin und wo befinden sind diese genau? (Bitte um standortgenaue Auflistung)
Frage 2:
Welche diese Brücken sind für Autofahrer, welche nur für Fußgänger und Radfahrer nutzbar? (Bitte um standortgenaue Auflistung)
Antwort zu 1 und 2:
Im Eigentum und der Unterhaltungslast des Landes Berlin befinden sich derzeit 816 Brückenbauwerke. Die Zuordnung zu den Verkehrsarten nach Straßenbrücke oder Fuß und Radverkehrsbrücke ist nach Bezirken gegliedert aus der Anlage 1 ersichtlich.
Frage 3:
Sind die Brücken im Eigentum des Landes Berlin alle im Fachvermögen von SenUVK? Wenn nein, welche nicht?
Frage 4:
Welche Brückenbauwerke gehören anderen Eigentümern als dem Land Berlin? (Bitte um standortgenaue Auflistung)
Antwort zu 3 und 4:
Alle in Anlage 1 aufgeführten Brückenbauwerke befinden sich im Eigentum des Landes Berlin und sind dem Fachvermögen der SenUVK zugeordnet. Darüber hinaus befinden sich noch bis zum 31.12.2020 alle Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen im Rahmen der Aufgaben als Auftragsverwaltung des Bundes in der Zuständigkeit der SenUVK.
Die Brücken der schienengebundenen Verkehrsträger der Deutschen Bahn (DB AG) und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), einige Brücken über künstliche Bundeswasser straßen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), sowie einzelne Brücken auf nichtöffentlichen Flächen gehören nicht dem Land Berlin.
Frage 5:
Wie wird der Zustand der baulichen Unterhaltung der einzelnen Brückenbauwerke eingeschätzt? Welcher Investitionsbedarf besteht jeweils und wo sind Bau- und lnstandsetzungsmaßnahmen in den nächsten Jahren geplant? (Bitte um standortgenaue Auflistung)
Antwort zu 5:
Der bauliche Zustand der einzelnen Brückenbauwerke im Eigentum des Landes Berlins wird auf Grundlage der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (Rl-EBW PRÜF) bewertet. Ein lnstandhaltungsbedarf bzw. ggf. der Investitionsbedarf ergeben sich nach Auswertung der erfolgten Bauwerksprüfungen. Der ermittelte Investitionsbedarf fließt in die Anmeldung zur Investitionsplanung des Landes Berlins ein. Anhand der aktuellen Bewertungen ergeben sich folgende Ergebnisse:
Bauwerksnote 1,0 – 1,4
1,5 – 1,9
2,0 – 2,4
2,5 – 2,9
3,0 – 3,4
3,5 – 4,0
Beschreibung
Sehr guter Zustand Guter Zustand Befriedigender Zustand Ausreichender Zustand
Nicht ausreichender Zustand Ungenügender Zustand
Anzahl Brückenbauwerke 71
121
392
180
48
4
Frage 6:
Welche Brückenbauwerke wurden in den letzten zehn Jahren baulich ertüchtigt und welche Maßnahmen wurden dabei jeweils durchgeführt? Welche Kosten sind dafür entstanden und wer hat diese getragen? (Bitte um standortgenaue Auflistung)
Antwort zu 6:
In Form von größeren Baumaßnahmen wurden unter anderem folgen Brücken instandgesetzt: Bösebrücke, Feuerbachbrücke, Sundgauerbrücke, Stendaler Brücke, Eugen-Kleine-Brücke, Friedrichsbrücke, Potsdamer Brücke, Oberbaumbrücke, Ludwig-
Hoffmann-Brücke, Friedenauer Brücke, Falkenberger Brücken, Pappelalleebrücke und der Gerickesteg. Darüber hinaus wurden mehrere Brücken, u.a. Zimmermannstraßen-Brücke, Kynaststraßenbrücke, Freybrücke, Lindenhofbrücke, Spandauer Damm-Brücke, Schönholzer Brücke, Wegedomstraßen-Brücke, Pankgrafenbrücke, Freiarmbrücke und Rathausbrücke durch einen Ersatzneubau ersetzt.
An nachfolgend aufgelisteten Brücken sind im Rahmen der Unterhaltung eine Vielzahl von Instandsetzungsarbeiten ausgeführt worden.
Brückenname
lnstandsetzungsmaßnahme
Christiansteg
Ersatzneubau
Schlossbrücke
Figurensanierung
Rosa-Luxemburg-Steg
Belagserneuerung
STW Föhrer Brücke
Abriss/Neubau
Unterführung Nauener Trog
Verstärkung
St. Joseph-Steg
Geländer-Erneuerung
Flaischlenbrücke
Überbauerneuerung
Schulgartenfahrbrücke
Grundinstandsetzung
FGB Ernst-Thälmann-Park
Überbauerneuerung
Ebertsbrücke
Belagserneuerung
Köthener Brücke
Grundinstandsetzung
Queralleebrücke
Grundinstandsetzung
Nördl. Blumberger Damm Br.
Grundinstandsetzung
Marzahner Brücke BW 16
Abdichtungserneuerung
Gensinger Brücke
Abdichtungserneuerung
Darßer Brücke
Abdichtungserneuerung
Gustav-Heinemann-Brücke
Belagserneuerung
Lange Brücke (Behelfsbrücke)
lnstandhaltungsmaßnahmen
Bonner Steg im Britzer Garten
Erneuerung Holzüberbau
Kleine Br. über den Wiesenbach im Britzer G.
Erneuerung Holzüberbau
Hauptwegbrücke im Britzer Garten
Austausch der Pylonenfüße in Stahl
Parkbrücken Jungfernheide
Grundinstandsetzung der Holzbrücken
Treppenanlage Oberbaumbrücke, Stützwände
Neubau, Platzgestaltung
8 Brücken und Stege im Rudower Fließ
Wiederherstellung
Sonnenbrücke
Abdichtung, Asphalt
Fußgängerbrücke Altg 1 ienicke
Instandsetzung des Tragwerkes
Schwanenwegbrücke, Mariannenbrücke
Grundinstandsetzung
FGT am Bahnhof Wannsee
Grundinstandsetzung Eingangsbauwerk
Grenzalleebrücke
Abdichtung, Asphalt (Gehbahnen)
Halenseestraßenbrücke West
Abdichtung, Asphalt
Viktoriabrücke
Grundinstandsetzung
Brücke am Teich, Glienicker Lake
Grundinstandsetzung
Brücke über den Breitenbachplatz
Abdichtung, Asphalt
Heerstraßenbrücke
Asphaltarbeiten in den Bushalte
Monumentenbrücke
Abdichtung, Asphalt
Valksparksteg
Erneuerung Üko, Betoninstandsetzung
Brückenstraßenbrücke
Überbauerneuerung
Stubenrauchbrücke
Abdichtung, Asphalt
Oberbaumbrücke
Abdichtung, Asphalt
Schwanenwerderbrücke
Grundinstandsetzung
Brücke An der Wuhlheide
Lagerinstandsetzung
Brücken im Ruhwaldpark
Erneuerung Lagerhölzer und Belag
Parkringbrücke
Abdichtungsarbeiten, Betoninstands.
Anhalter Steg
Instandsetzung Bohlenbelag
FGT Schöneweide
Wiederherstellung nach Brandschaden
Die Kosten wurden vom Land Berlin und dem Bund getragen.
Frage 7:
Welche konkreten Pläne für Brückensanierungen gibt es in den nächsten Jahren?
Antwort zu 7:
Nachfolgenden Einzelmaßnahmen sind in den kommenden Jahren geplant. Darüber hinaus werden im Rahmen der Unterhaltung diverse Brücken instandgesetzt.
Brückenname
Bezirk
Mehrere Fuß- und Radwegbrücken Tiergarten
Mitte
Mehrere Fußgängerbrücken Britzer Garten
Tempelhof-Schöneberg
Katzengrabensteg
Treptow-Köpenick
Oberhavelsteg
Spandau
Monumentenbrücke
Friedrichshain-Kreuzberg
Margaretenbrücke
Marzahn-Hellersdorf
Nordhafenbrücke
Mitte
Putlitzbrücke
Mitte
Frage 8:
Welche Brückenbauwerke sind momentan im Bau und wann ist deren Fertigstellung geplant?
Antwort zu 8:
Folgende Brückenbauwerke befinden sich im Bau.
Brückenname
Bezirk
Fertigstellung
Eisenbrücke – Behelfsbrücke
Treptow-Köpenick
2021
Löffelbrücke
Pankow
2020
Schiffbauer Damm Brücke
Mitte
2020
FGB Waldbacher Weg
Marzahn – Hellersdorf
2020
Schlossbrücke
CharlottenburQ-Wilmersdorf
2021
Südliche Rhinstraßenbrücke
Marzahn – Hellersdorf
2021
Salvador Allende Brücke
Treptow -Köpenick
2021
Roßstraßenbrücke
Mitte
2021
FGB Warschauer Straße
Friedrichshain
2020
Golda – Meir – Steg
Mitte
2021
Frage 9:
Welche Neubaupläne gibt es für Brücken im Land Berlin?
Antwort zu 9:
Folgende Brücke sollen neu errichtet werden.
Brückenname
Bezirk
Ersatzneubau der Pyramidenbrücke
Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Neuen FahlenberQbrücke
Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der FGB Schmöckwitzwerder
Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Eisenbrücke
Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Langen Brücke
Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Moltkebrücke
Steglitz – Zehlendorf
Ersatzneubau der Südlichen Blumberger Damm Brücke
Marzahn – Hellersdorf
Ersatzneubau der Wuhletalbrücke i.Z. der Märkischen Allee
Marzahn – Hellersdorf
Ersatzneubau der Brücken – Marzahner Knoten
Marzahn – Hellersdorf
Neubau der Straßenüberführung Buckower Chaussee
Tempelhof -Schöneberg
Neubau der Brücken im Bereich Gartenfeld
Spandau
Neubau der Brücken im Zuge der Tangentialverbindung Ost (TVO)
mehrere Bezirke
Neubau der Brücken im Zuge der Süd-Ost-Verbindung (SOV)
Treptow-Köpenick
Neubau der Brücken im Zuge der Ost-West-Umfahrung
Treptow-Köpenick
Neubau der Brommybrücke
Friedrichshain-Kreuzberg
Neubau von Fuß- und Radwegbrücken im Zuge von Radschnellerbindungen
mehrere Bezirke
Ersatzbau der Seilheimbrücke I Laakebrücke
Pankow
Ersatzneubau der östl. Bucher Straßenbrücke
Pankow
Ersatzneubau der Bahnhofstraßenbrücke
Pankow
Ersatzneubau der Schönhauser Allee-Brücke
Prenzlauer Berg
Ersatzneubau der Spittelmarktbrücke
Mitte
Ersatzneubau der Gertraudenbrücke
Mitte
1 Ersatzneubau der Mühlendammbrücke 1 Mitte
Frage 10:
Wird der Brückenneubau in der Stadtentwicklung der Zukunft seitens des Senats eine stärkere Rolle spielen?
Antwort zu 10:
Der Neubau von Brückenbauwerken wird bei Verkehrsbauprojekten immer im Zusammenhang mit Varianten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf Basis von prognostizierten Verkehrsströmen im Einzelfall betrachtet. Insbesondere muss mit der wachsenden Stadt die Infrastruktur und die verkehrliche Erschließung Schritt halten. Dabei fließt der zukunftssichere Umbau des Berliner Mobilitätssystems mit den verschiedenen Verkehrsträgern und Verkehrsarten in die Planungen ein. Insgesamt wird der Brückenneubau dabei eine bedeutende Rolle spielen.
Sperrung, Ersatz und Umleitung des Zugverkehrs an den Wochenenden vom 3. bis 5., vom 17. bis 20. und vom 24. bis 27. April
Am viergleisigen #Ausbau der #Bahnstrecke#München–Berlin wird südlich und nördlich von #Bamberg in Oberfranken an drei Wochenenden konzentriert gebaut. Dafür müssen auch die sonst befahrbaren Gleise, die neben den Baustellen liegen, gesperrt werden.
Regionalverkehrszüge werden durch Busse ersetzt: Von Freitag, 3. April, 22 Uhr bis einschließlich Sonntag, 5. April werden alle Regionalzüge und S-Bahnen zwischen Forchheim und Bamberg durch Busse ersetzt.
Von Freitag, 17. April, 22 Uhr bis Montag 20. April, 22 Uhr und von Freitag 24. April, 22 Uhr bis Montag, 27. April, 22 Uhr werden alle Regionalzüge zwischen Bamberg und Lichtenfels durch Busse ersetzt.
Umleitung für #Fernverkehrszüge: Fernverkehrszüge werden zwischen Erfurt und Nürnberg umgeleitet und erhalten dadurch eine #Fahrzeitverlängerung von bis zu 100 Minuten. Dadurch entfallen die planmäßigen Zwischenhalte in Lichtenfels, Bamberg und Erlangen. Von Freitag, 3. April (22 Uhr) bis einschließlich Sonntag, 5. April. Das gilt auch von Freitag, 17. April, 22 Uhr, bis Montag, 20. April, 22 Uhr und von Freitag, 24. April, 22 Uhr bis Montag, 27. April, 22 Uhr.
Sämtliche Fahrplanänderungen sind in der Fahrplanauskunft im Internet, in der App DB Navigator bzw. an den Fahrkartenautomaten berücksichtigt.
Die Bahn bittet die Reisenden und Anwohner um Verständnis für mögliche Beeinträchtigungen. Die Fahrradmitnahme in den SEV-Bussen ist nur im Rahmen des verfügbaren Platzes möglich und kann nicht garantiert werden.
Der Abschnitt Hallstadt ist Teil der Schnellfahrstrecke München-Berlin. Sie war mit Fertigstellung der etwa 230 Kilometer langen Neubaustrecken Ebensfeld-Erfurt-Leipzig/Halle (Saale) im VDE 8 Ende 2017 eröffnet worden. Derzeit folgt abschnittsweise der viergleisige Ausbau zwischen Nürnberg und Ebensfeld. Die Geschwindigkeit ab Ebensfeld in Richtung Süden wird durch den Ausbau auf 230 km/h für die Fernbahngleise erhöht, die Kapazität vergrößert.
Die Gesellschafterversammlung der #FBB hat sich heute im Nachgang zur heutigen Aufsichtsratssitzung und der Sitzung vom 19. März 2020 mit deren Ergebnissen befasst und deren wesentliche Beschlüsse bestätigt.
So haben die Gesellschafter den im Aufsichtsrat verabschiedeten #Businessplan zur Kenntnis genommen und vorbehaltlich der Zustimmung der Haushaltsgesetzgeber zugesagt, die darin vorgesehenen Kapitalzuführungen zu finanzieren. Im Businessplan wurde für den Zeitraum 2021 bis 2024 ein Finanzierungsbedarf von 792 Mio. Euro ausgewiesen, der zur Hälfte über den Kapitalmarkt gedeckt werden soll.
Um die erheblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Flugverkehr der Hauptstadtregion bewältigen zu können, werden die Gesellschafter der FBB in 2020 außerdem Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 300 Mio. Euro als Eigenkapitalerhöhung mit Haushaltsvorbehalt zur Verfügung stellen. Im Zusammenhang mit der Beratung über den Umgang der FBB mit dem pandemiebedingt zusammengebrochenen #Flugverkehr waren sich die Gesellschafter darüber einig, dass die Geschäftsführung den Antrag zur Befreiung der #Betriebspflicht des Flughafens #Tegel weiter vorbereitet und nach Ostern den Gesellschaftern zur Befassung vorlegt. Einem weitergehenden Petitum des Aufsichtsrats auf sofortige Antragstellung wurde von den Gesellschaftern nicht gefolgt.
Die Gesellschafter haben erneut bekräftigt, dass sie weiterhin hinter der Flughafengesellschaft FBB stehen und das Projekt BER in seiner erfolgreichen Umsetzung unterstützen.
Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Gesellschafter haben heute eindrucksvoll bestätigt, dass sie hinter der Flughafengesellschaft und der Eröffnung des BER stehen. Sie haben sich in diesem Sinne einstimmig bereit erklärt, ihren Beitrag zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung zu leisten. Und sie werden der Flughafengesellschaft mit einer Kapitalerhöhung in den kommenden schweren Monaten helfen, in denen der zusammengebrochene Flugbetrieb hohe Kosten erzeugt, aber kaum Einnahmen bringt. Diese Geschlossenheit zeigten die Gesellschafter auch zur Frage einer vorübergehenden Schließung des Flughafens Tegel und einigten sich darauf, das Thema nach Ostern erneut zu behandeln“.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich, dass die Gesellschafterversammlung den Businessplan der FBB bestätigt hat. Mit der beschlossenen Gesamtfinanzierung haben wir eine solide Basis dafür, nach der Bewältigung der Corona-Krise und der Eröffnung des BER die Flughafengesellschaft aus den roten Zahlen zu führen. Wichtig ist auch, dass die Gesellschafter die FBB in der aktuellen Notlage zusätzlich unterstützen werden. Diese Entscheidung bestätigt unsere bisherigen Anstrengungen, in der aktuellen Situation so kostensparend wie möglich zu agieren, um diese harte Zeit für das Unternehmen überstehen zu können. Uns geht es sowohl in der Krise als auch danach immer darum, der Hauptstadtregion den Flugbetrieb zu bieten, den die jeweilige Gesamtsituation erfordert.“
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Frage 1:
Wer konkret traf wann genau und mit welcher Begründung die Entscheidung, die von der #Landjägerstraße am
Rande der Altstadt Köpenick abgehende Stichstraße entlang des Kietzgrabens (gegenüber des
Heimatmuseums) mit einem #Schlagbaum zu versehen, obwohl es sich hier offensichtlich um öffentliches
Straßenland handelt und eine asphaltierte Straße besteht?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Entscheidung durch die
Leitung des Straßen- und Grünflächenamtes Treptow-Köpenick in der 12. Kalenderwoche
2019 getroffen worden ist. Die #Abschrankung steht nicht im Widerspruch zum konkreten
Status der Straße.
2
Frage 2:
Welche Anordnungen zur #Sperrung der Straße und zur Installation eines Schlagbaums gibt es, mit welchem
Datum wurden sie von welcher Behörde ausgestellt und wo wurden sie veröffentlicht?
Frage 3:
Gab es eine Anhörung hierzu und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass es sich bei der Abschrankung
nicht um eine #Verkehrseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt.
Einer verkehrsbehördlichen Anordnung bedurfte es daher nicht.
Frage 4:
Welchen Zweck hat die Sperrung, wo doch sonst gern vom Bezirksamt erklärt wird, dass öffentliches
Straßenland bzw. Wege im Fachvermögen Tief uneingeschränkt offen zu halten sind?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass für das von 1993 bis 2007 per
Senatsbeschluss förmlich festgelegte #Sanierungsgebiet Altstadt und Kietz ein Rahmenplan
für die künftige Entwicklung und Leitsätze beschlossen wurde. Ein wesentlicher Leitsatz
daraus lautet, die Erlebbarkeit der Stadt am Wasser zu verbessern und dafür attraktive
Wegeverbindungen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten mit Wasserbezug zu schaffen. Dabei
sollten landeseigene Grundstücke, zu denen sowohl das Grundstück Alter Markt als auch
das Gelände südlich des Kietzer Grabens gehören, beispielhaft für öffentliche Nutzungen
bewahrt und entwickelt werden.
Für die gesamte #Grünverbindung von der Bibliothek über die neue #Fußgängerbrücke zur
Landjägerstraße sollten Beeinträchtigungen durch Kfz-Verkehr weitestgehend
ausgeschlossen werden. Dementsprechend ist die zuletzt im Juli 2015 geänderte
straßenrechtliche Widmung im überwiegenden öffentlichen Interesse im Einklang mit der
erfolgten baulichen Umgestaltung beschränkt auf Fußgänger- und Radverkehr erfolgt, die
so auch mit Zeichen 240 im September 2018 #verkehrsrechtlich umgesetzt wurde.
Dieser eindeutige Status wurde von Kfz-Führern massiv missachtet, indem sie weiterhin
diesen Straßenabschnitt gefahrdrohend befuhren und #beparkten. Dem konnte allein mit #Verkehrsüberwachungsmaßnahmen kein Einhalt geboten werden, so dass dann u. a. im
Ergebnis eines gemeinsamen Ortstermines mit den Anliegenden die #Schrankenlösung in
Betracht gezogen wurde.
Frage 5:
Wie können die Anlieger ihre Grundstücke jetzt erreichen? Wie kommen Besucher dorthin?
3
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass Anliegende auf Antrag in
berechtigten Einzelfällen für die Befahrung des Bereiches mit Kraftfahrzeugen eine
entsprechende verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO nebst einem
Schrankenschlüssel erhalten.
Frage 6:
Welche Kosten entstanden für die Herstellung und Montage der Schrankenanlage und aus welchem
Haushaltstitel wurden sie von wem bezahlt?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Bezahlung der Anschaffungskosten aus Kapitel 3800, Titel 52101, des Straßen- und Grünflächenamtes erfolgte.
Frage 7:
Erfolgte eine Ausschreibung der Leistungen und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Lieferung der Schranke aufgrund des Eilbedürfnisses und der geringen Auftragssumme im Wege der freihändigen
Vergabe unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit erfolgte. Die Installation
der Schrankenanlage wiederum erfolgte in Eigenleistung durch den Werkhof des Straßenund Grünflächenamtes, was einer Ausschreibung nicht zugänglich ist.
Frage 8:
Sind ähnliche Absperrungen von Straßen durch Schlagbäume in Treptow-Köpenick geplant und wenn ja, wo?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin verneint die Frage.
Berlin, den 27.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Am Montag entscheidet die Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft (FBB) darüber, ob sie die Schließung des Flughafens Tegel beantragt. Berlin und Brandenburg sind dafür, der Bund als dritter Gesellschafter lehnt das bislang ab. Doch aus Sicht der Betreiber wird eine Schließung immer wahrscheinlicher, da der #Flugverkehr weltweit fast komplett zusammengebrochen ist. In einem Schreiben an den Aufsichtsrat wirbt FBB-Chef Engelbert Lütke #Daldrup nun für die Schließung.
Die ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, wird durch die aktuelle Krise verschärft. Auf beiden derzeit noch in Betrieb befindlichen Berliner Flughäfen werden derzeit noch jeweils fünf Prozent des Flugverkehrs abgewickelt, etwa 3000 Passagiere täglich. Die großen Fluggesellschaften, wie #Lufthansa oder #EasyJet, haben den Betrieb fast komplett eingestellt und rechnen nicht damit, dass er in den nächsten Wochen wieder aufgenommen wird. Der internationale Branchenverband #IATA rechnet sogar erst ab 2021 mit einer Erholung des Flugverkehrs.