Regionalverkehr: DB Regio Nordost gewinnt Ausschreibung für das Netz Nordwestbrandenburg RE 6 und RB 55 ab Dezember 2016 mit modernisierten Fahrzeugen – erhöhter Komfort für Fahrgäste – Gesamtvolumen von 2,24 Millionen Zugkilometern

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/6806098/bbmv20140424.html?c2212428=2207510&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 25. April 2014) Die DB #Regio AG hat offiziell den #Zuschlag für das sogenannte Netz #Nordwestbrandenburg vom #VBB im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg erhalten. Das Netz umfasst die Linien #RE6 (Berlin-#Spandau – #Neuruppin#Wittenberge) und #RB55 (#Hennigsdorf#Kremmen).

„Wir freuen uns, dass unser Angebot den Zuschlag erhalten hat“, freut sich Dr. Ing. Joachim Trettin, Vorsitzender DB Regio Nordost. „Mit modernisierten Fahrzeugen, die alle klimatisiert sind und zusätzliche Stellflächen für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder haben, werden wir für unsere Kunden ab Dezember 2016 auf den Linien RE 6 und RB 55 ein qualitativ hochwertiges Angebot auf die Schiene bringen“.

Jeder Zug wird von einem Kundenbetreuer begleitet, zudem sind die Wagen mit Videoüberwachung ausgestattet. Neue Bestuhlung, Steckdosen an den Plätzen und Monitore, die die Anschlussmöglichkeiten in Echtzeit anzeigen, erhöhen den Komfort für die Fahrgäste.

Der Vertrag für das Netz Nordwestbrandenburg hat ein Gesamtvolumen von jährlich zirka 2,24 Millionen Zugkilometern und eine Laufzeit von zwölf Jahren und beginnt mit der Betriebsaufnahme im Dezember 2016.

Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Regionalverkehr: DB Regio Nordost gewinnt Ausschreibung für das Netz Nordwestbrandenburg RE 6 und RB 55 ab Dezember 2016 mit modernisierten Fahrzeugen – erhöhter Komfort für Fahrgäste – Gesamtvolumen von 2,24 Millionen Zugkilometern

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/6806098/bbmv20140424.html?c2212428=2207510&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 25. April 2014) Die DB #Regio AG hat offiziell den #Zuschlag für das sogenannte Netz #Nordwestbrandenburg vom #VBB im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg erhalten. Das Netz umfasst die Linien #RE6 (Berlin-#Spandau – #Neuruppin#Wittenberge) und #RB55 (#Hennigsdorf#Kremmen). „Wir freuen uns, dass unser Angebot den Zuschlag erhalten hat“, freut sich Dr. Ing. Joachim Trettin, Vorsitzender DB Regio Nordost. „Mit modernisierten Fahrzeugen, die alle klimatisiert sind und zusätzliche Stellflächen für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder haben, werden wir für unsere Kunden ab Dezember 2016 auf den Linien RE 6 und RB 55 ein qualitativ hochwertiges Angebot auf die Schiene bringen“. Jeder Zug wird von einem Kundenbetreuer begleitet, zudem sind die Wagen mit Videoüberwachung ausgestattet. Neue Bestuhlung, Steckdosen an den Plätzen und Monitore, die die Anschlussmöglichkeiten in Echtzeit anzeigen, erhöhen den Komfort für die Fahrgäste. Der Vertrag für das Netz Nordwestbrandenburg hat ein Gesamtvolumen von jährlich zirka 2,24 Millionen Zugkilometern und eine Laufzeit von zwölf Jahren und beginnt mit der Betriebsaufnahme im Dezember 2016. Herausgeber: Deutsche Bahn AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

FERNBUSSE IN BERLIN Friedrichshain soll Busbahnhof bekommen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/fernbusse-in-berlin-friedrichshain-soll-busbahnhof-bekommen,10809148,26965814.html

Berlin verträgt zwei Standorte, und der Ostbahnhof bietet sich dafür an, sagt der #Fernbusunternehmer Hans-Jörg Schulze. Doch der Senat hat andere Pläne. Dort denkt man ans #Tempelhofer Feld. Berlin sollte einen zweiten #Busbahnhof bekommen – und zwar im Ostteil. Dafür hat sich der Fernbusbetreiber Hans-Jörg Schulze ausgesprochen. „Berlin ist groß genug, um zwei solcher Standorte zu vertragen“, sagte der Geschäftsführer der Firma Haru Reisen, die Mitgesellschafter bei Berlinlinienbus ist, im Verkehrspolitischen Informationsverein. Er sprach sich dafür aus, die Halteplätze am Ostbahnhof in Friedrichshain auszubauen. Dort lässt Berlinlinienbus, an dem die Bahn indirekt beteiligt ist, jetzt schon Fernbusse abfahren. Schulze: „Sie werden gut angenommen. Das zeigt, dass der Ostbahnhof als Fernbusstation bereits akzeptiert wird.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hält dort aber nur eine kleinere …

Bahnverkehr: Verbesserung der Eisenbahnverbindungen zwischen Berlin und Polen, aus Senat

www.berlin.de

Anlässlich des 10 jährigen Jubiläums des Beitritt Polens zu Europäischen Union nimmt der Berliner Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Herr Christian Gaebler an einer #Sonderzugfahrt mit deutschen und polnischen Kandidatinnen und Kandidaten zum Europaparlament teil. Dabei sein wird u.a. der polnische Europaabgeordnete aus #Stettin (Prof. Boguslav Liberadzki), Mitglied im Verkehrsausschuss des Europa-Parlaments, die frührer Europaabgeordnete und Berliner Kandidatin Sylvia-Yvonne Kaufmann sowie der Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke aus Prenzlau, der auch Mitglied im Verkehrsausschuss ist. Im Anschluss wird Staatssekretär Gaebler im Stettiner Rathaus vom stellvertretenden Stadtpräsidenten Bogdan Jaroszewicz (zuständig für Verkehr) empfangen. Hauptthema ist die Verbesserung der #Eisenbahnverbindungen zwischen Berlin und #Polen und die Unterstützung seitens des Europa-Parlaments und der Europäischen Union. Seit über 10 Jahren setzt sich das Land Berlin mit der Stadt Stettin, dem Marschallamt der Wojewodschaft Westpommern sowie den Europaabgeordneten für die Beseitigung der Elektrifizierungslücke und den Ausbau der Strecke Berlin-Stettin auf 160 km/h ein. Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler: „Ziel des Landes Berlin ist es, dass nach Abschluss des Ausbauarbeiten ein attraktives und gemischtes integriertes Zugangebot von Fernzügen und schnellen Regionalzügen im Ein-Stunden-Takt mit gutem Anschluss zum Flughafen BER realisiert wird. Die Fahrzeiten zwischen dem Stettiner und Berliner Hauptbahnhof könnten dann auf 65 -70 Minuten verkürzt werden. Die Fahrzeit von Berlin nach Swinemünde und zu den bei Berlinern beliebten Ferienregion Heringsdorf/ und Ahlbeck würde sich von jetzt vier Stunden auf zwei Stunden halbieren.“ In enger Zusammenarbeit mit den deutschen und polnischen Abgeordneten im europäischen Verkehrsausschuss und der EU Kommission konnte erreicht werden, dass die Strecke Berlin – Stettin in das transeuropäische Vorrangnetz (TEN) aufgenommen wurde, so dass zur Modernisierung auch EU-Mittel zur Verfügung stehen. In Zusammenarbeit mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Europa-Abgeordneten Boguslaw Liberadzki werden mit der EU-Kommission Gespräche geführt, um den Wiederaufbau der Karniner Brücke als “europäisches Projekt“ aus Mitteln der neuen Förderperiode zu finanzieren. Nach langen Verhandlungen haben der deutsche und der polnische Verkehrsminister den Staatsvertrag zum Ausbau und zur Elektrifizierung der Bahnverbindung Berlin – Stettin unterzeichnet. Die Länder Berlin und Brandenburg haben nun begonnen zusammen mit der Wojewodschaft Westpommern, in einer Unterarbeitsgruppe der Oder-Partnerschaft die Umsetzung des Staatsvertrages begleiten. Dass dies keine Utopie ist zeigt auch die Sonderfahrt des „Europa-Sonderzuges“ am 25. April. Dieser wird den Stettiner Hauptbahnhof ohne Zwischenhalt in 88 Minuten erreichen, immerhin 6 Minuten schneller als der schnellste D-Zug vor dem Zweiten Weltkrieg. Zwischen Angermünde und Stettin gab es bereits erste Modernisierungsarbeiten auch auf polnischer Seite. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Bus + S-Bahn: Anbindung des S-Bahnhofes Betriebsbahnhof Rummelsburg, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Entfernung der nächsten #Bushaltestelle (Buslinie #396, Haltestellte Mellenseestraße) zur #S-Bahn-#Station #Betriebsbahnhof #Rummelsburg 750 Meter beträgt? Hält der Senat dies für eine attraktive Anbindung des Betriebsbahnhofs Rummelsburg an den öffentlichen Nahverkehr in Friedrichsfelde? Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass der Weg vom Betriebsbahnhof zur nächsten Bushaltestelle durch weitgehend unbewohntes Gebiet führt, an einem unbeleuchteten Park vorbeiführt und damit bei vielen Menschen nachts und in der dunklen Jahreszeit Ängste auslöst? Wie bewertet der Senat diesen Umstand? Antwort zu 1. und 2.: Der Betriebsbahnhof Rummelsburg wird über die gleichnamige S-Bahn-Station attraktiv an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Der S-Bahnhof wird im Tagesverkehr alle 10 Minuten von der S-Bahn-Linie S3 bedient. Der Bahnhof ist historisch im Zusammenhang mit den südlich liegenden Bahnanlagen entstanden und war zunächst nur für die An- und Abreise der dortigen Arbeiterinnen und Arbeiter angedacht. Die Öffnung für den allgemeinen Fahrgastverkehr erfolgte erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dies erklärt die räumliche Lage des S-Bahnhofs. Die zum S-Bahnhof nächstgelegene Haltestelle des Busverkehrs ist die in rund 600 m Luftlinienentfernung befindliche Haltestelle „Michiganstraße“ der Linie 194. Der entsprechende Fußweg verläuft großteils entlang beleuchteter Straßen mit umliegender Wohnbebauung. Für eine zusätzliche Beleuchtung in der auf dem Weg befindlichen Parkanlage „Hundepark“ liegt die Zuständigkeit beim Bezirk Lichtenberg. Eine direktere Anbindung des S-Bahnhofs Betriebsbahnhof Rummelsburg ist nach Mitteilung der BVG mit Omnibussen nicht möglich, „weil die auf ihn zulaufenden Straßen sämtlich weder von der Belastungsklasse, noch von der Straßenbreite für den Busverkehr geeignet sind“. Die im Umkreis befindlichen Buslinien 194, 296 und 396 binden die örtliche Wohnbebauung jedoch bereits direkt und mit kurzen Fahrzeiten an die S-Bahnhöfe Lichtenberg, Karlshorst und Nöldnerplatz sowie die U-Bahnhöfe Friedrichsfelde, Lichtenberg und Tierpark an. Somit besteht bereits eine sehr gute Anbindung an das übergeordnete Schnellbahnnetz. Seitens des Aufgabenträgers wird daher keine zusätzliche Buslinienführung zum S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg beabsichtigt. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg (DS/0632/VII), wonach „die derzeitige Situation am Betriebsbahnhof Rummelsburg baulich zu verändern (ist), damit der Betriebsbahnhof an eine Buslinie (Bus 396 oder Bus 296) angebunden werden kann“? Welche Maßnahmen wären notwendig, um eine solche direkte Anbindung zu gewährleisten und welche Kosten wären damit verbunden? Antwort zu 3.: Die Straßen im direkten nördlichen Umfeld des S-Bahnhofs Betriebsbahnhof Rummelsburg gehören nicht zum übergeordneten Straßennetz von Berlin. Die Zuständigkeit für diese Straßen liegt beim Bezirk Lichtenberg. Zu den für eine direkte Busanbindung erforderlichen baulichen Maßnahmen und den zugehörigen Kosten kann der Senat daher keine Aussage treffen. Hinsichtlich der verkehrlichen Beurteilung zur Führung von Buslinien direkt zum S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg siehe Antwort zu Frage 1 und 2. Frage 4: Ist dem Senat bekannt, dass es angesichts der Bevölkerungsentwicklung in Friedrichsfelde (wachsender Anteil von Kindern und gleichzeitig hoher Anteil von älteren Mitbürgern) zu bestimmten Zeiten in den Buslinien 296 und 396 Platzprobleme gibt, da der Platz für Kinderwagen, Rollatoren etc. nicht ausreicht? Hält der Senat es angesichts dieser Situation nicht für angebracht, die Taktzeiten zu verkürzen und dem gestiegenen Bedarf anzupassen? Antwort zu 4.: Wie im restlichen Liniennetz beobachten der Aufgabenträger und die BVG auch die Nachfrageentwicklung auf den Linien 296 und 396. Nach den vorliegenden aktuellen Zählungen und Daten der BVG sind beide Linien nicht in nennenswertem Umfang von Überfüllungen betroffen und werden in der Regel der Fahrgastnachfrage gerecht. Es wird jedoch stets geprüft, ob zeit- und abschnittsweise ein kleinteiliger Anpassungsbedarf des Verkehrsangebotes besteht. In Reaktion auf eine gestiegene Nachfrage hat der Aufgabenträger daher bereits zum Juni 2012 ein verdichtetes Verkehrsangebot auf der Linie 296 im Abschnitt zwischen S+U-Bahnhof Lichtenberg und U-Bahnhof Tierpark bestellt. Die Linie 296 wird seither von Montag bis Freitag vormittags bis 10 Uhr und nachmittags bereits ab 13 Uhr im 10-Minuten-Takt bedient. Im Zuge der Mehrleistungen ab dem 27.4.2014, die mit den vom Abgeordnetenhaus bewilligten zusätzlichen Mitteln bei der BVG bestellt wurden, wird der 10- Minuten-Takt der Linie 296 auch auf den Abschnitt zwischen U-Bahnhof Tierpark und S-Bahnhof Karlshorst ausgeweitet, um die dort entstehenden neuen Wohngebiete angemessen an den ÖPNV anzubinden. Darüber hinaus wird die Betriebszeit auf diesem Linienabschnitt an allen Wochentagen bis 23:00 Uhr ausgedehnt. In Friedrichsfelde erfolgen zudem weitere BusMehrleistungen ab dem 27.4.2014 auf der Linie 194. Die Linie 194 wird dann von Montag bis Freitag im Abschnitt zwischen U-Bahnhof Hermannplatz/Karl-Marx-Straße und S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost bis 9 Uhr und nachmittags von 13 bis 20 Uhr im 10-Minuten-Takt bedient. Berlin, den 13. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2014)

Straßenverkehr: Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der A 114, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann genau soll die Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der #Bundesautobahn #A114 beginnen? Antwort zu 1: Gegenwärtig ist ein Baubeginn im Jahr 2016 vorgesehen. Frage 2: Warum hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der Ausschreibung der Baumaßnahme und im Zuschlag vom 4.2.2014 auf die Komplettierung der Anschlussstelle Bucher Straße im Zuge der grundhaften Erneuerung der A 114 verzichtet? Frage 3: Im Rahmen der Ausschreibung der Baumaß- nahme und des Zuschlags wird ausdrücklich die grundhafte Erneuerung der Fahrbahnen der Rampen für die (bestehenden) Anschlussstellen aufgeführt. Bedeutet dies, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Ausbau (Komplettierung) der Anschlussstelle Bucher Straße zur Vollanschlussstelle – wie im aktuellen Stadtentwicklungsplan Verkehr unter I 5.7. (2) aufgeführt – gänzlich aufgegeben hat bzw. wird dieses Vorhaben zumindest auf absehbare Zeit nicht mehr verfolgt? Frage 4: Falls dies nicht der Fall ist: Wann soll die Komplettierung der #Anschlussstelle #Bucher #Straße erfolgen? Falls dies der Fall ist: Wie ist das Aufgeben bzw. Einfrieren des Vorhabens mit dem „Verkehrskonzept Buch“ vereinbar, das die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Frühjahr 2013 der Bucher Bürgerschaft öffentlich vorgestellt hat? Antwort zu 2, 3 und 4: Die Komplettierung der Anschlussstelle „Bucher Straße“ zur Vollanschlussstelle ist nicht aufgegeben. Der Bau/die Komplettierung von Anschlussstellen unterliegt allerdings der Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ein entsprechender Antrag für eine Vollanschlussstelle „Bucher Straße“ wird gegenwärtig erarbeitet. Nach Vorliegen einer positiven Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können anschließend die Planungen mit dem Ziel der Erlangung von Baurecht (Planfeststellungsverfahren) initiiert werden. Frage 5: Wie ist der Stand der Planungen für etwaige Umleitungs- und Baustellenverkehre im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der A 114? Frage 6: War der Bezirk Pankow in die Planung etwaiger Umleitungs- und Baustellenverkehre einbezogen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5 und 6: Nach einem europaweiten Vergabeverfahren konnten im Februar dieses Jahres die Leistungen für die Planung der Verkehrsanlage vergeben werden. Der „Baustellen“- und ggf. erforderliche Umleitungsverkehr ist Teil dieser Leistungen und wird mit fortschreitender Planung, auch unter Einbeziehung der auf Bezirksebene verantwortlichen Stellen, besprochen werden. Berlin, den 10. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2014)

Regionalverkehr: BELIEBTER ZUG AN DIE OSTSEE Ende für den Warnemünde-Express, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/beliebter-zug-an-die-ostsee-ende-fuer-den-warnemuende-express,10809148,26950594.html

Er ist eine der wichtigsten und beliebtesten Verbindungen zwischen #Berlin und dem #Meer. Oder soll man schon sagen „war“? Denn der #Warnemünde-#Express fährt seine letzte Saison. Er ist einer der beliebtesten Regionalzüge im Osten Deutschlands. Bei gutem Strandwetter drängen sich viele Berliner in den vier Doppelstockwagen, um an die #Ostsee zu reisen. Aber auch Fahrgäste aus Rostock, Waren und Neustrelitz schätzen den Warnemünde-Express, weil er andere Züge entlastet. Doch all das ist dem Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern egal. Denn diese Saison soll für den Wochenendzug die letzte sein. Zum Fahrplanwechsel im Dezember fällt er weg, sagte eine Sprecherin von Minister Christian Pegel (SPD). „Ab dem Jahresfahrplan 2015 wird dieser Zug …

Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreiheit in der Warteschleife, aus MOZ

http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1272794/

#Fürstenberg (MOZ) Vor Juli keine Entscheidung zum #barrierefreien Ausbau des Fürstenberger #Bahnhofs: Die Deutsche Bahn hat die Stadt schon wieder vertröstet. Das bestätigte der kommissarische #Bauamtsleiter Ralf Lunkenheimer auf Anfrage. Ursprünglich sollte ein Gespräch im Frühjahr des Jahres Klarheit in dieser Angelegenheit bringen. Die Kommune will einen barrierefreien Zugang mit einer Rampe vom #Bahnhofsvorplatz bis zum #Tunnel schaffen. Gefördert wird das Vorhaben jedoch nur, wenn die Deutsche Bahn als Eigentümerin des Geländes Barrierefreiheit auch im Bereich der Bahnsteige gewährleistet. Da die Entwurfsplanung für den für das Jahr 2017 von der Bahn vorgesehenen Umbau der Bahnsteige …

Potsdams Trams sind schon jetzt sparsam. Künftig soll noch weniger Energie verbraucht werden, aus PNN

http://www.pnn.de/potsdam/848896/

#Potsdams #Tram soll noch grüner werden: Der Verkehrsbetrieb (#ViP) will seine #Straßenbahnen effizienter machen. Dabei soll der #Stromverbrauch pro Kilometer aber gleich bleiben. Stattdessen gewinnt der ViP #Bremsenergie zurück und erhöht die Spannung in seinen Oberleitungen, um mehr Energie einzusparen. „Den ersten Teil des Programms haben wir bereits abgeschlossen“, erklärt Oliver Glaser, technischer Geschäftsführer des ViP. Mit seinem Effizienzprogramm übernimmt Potsdam eine Vorreiterrolle in Deutschland. Das bestätigte der Verband der Verkehrsunternehmen (VdV) auf PNN-Anfrage. Potsdam habe konsequent bei allen Neubaumaßnahmen auf das Konzept von sogenannten kleinen Gleichrichter-Unterwerken sowie zweiseitiger Speisung gesetzt, sagte Verbandssprecher Lars Wagner. Bis zum Jahresbeginn hatte der ViP 19 sogenannte Gleichrichter-Unterwerke im fast 80 Kilometer langen Schienennetz der Potsdamer Straßenbahn eingebaut – das war der erste Schritt. Diese speziellen Umspannwerke speisen den Strom in die …

Bahnverkehr: Aufgegebene Bahnflächen in Berlin, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung zu Frage 1 – 3: Die Zuständigkeit des Senates erstreckt sich ausschließlich auf die dem Land Berlin aktuell anteilig oder vollumfänglich gehörenden oder entsprechend in den letzten 10 Jahren gehörenden #Bahnanlagen der Niederbarnimer Eisenbahn AG (#NEB), Industriebahn-Gesellschaft Berlin mbH (#IGB), Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (#BEHALA), Bezirksamt (BA) Spandau, BA Reinickendorf, BA Lichtenberg, BA Pankow, Messe Berlin GmbH, Berliner #Großmarkt GmbH, Berliner #Stadtreinigungsbetriebe, Berliner #Stadtgüter GmbH, #Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – X PI. Insofern kann insbesondere zu den Anlagen der im #Bundeseigentum stehenden #Bahnanlagen und denen der #Privatbahnen keine Aussage in der zur Verfügung stehenden Zeit getroffen werden. Frage 1: Wie viele Bahnflächen wurden in Berlin in den letzten zehn Jahren verkauft, wo befinden sich diese und wie groß sind sie jeweils? Antwort zu 1.: Der Senat führt keine Erhebungen über verkaufte Bahnflächen. Die Angaben, insbesondere zu denen der ehemals im Bundeseigentum stehenden Flä- chen, müssten aufwendig über die Grundbuchämter recherchiert werden. Frage 2: Handelt es sich bei diesen Flächen aus Sicht des Senats ausschließlich um nicht mehr benötigte Bahnflächen oder gibt es Bahnflächen, die laut Verkehrsplanung des Senats (z.B. StEP Verkehr) weiterhin als Bahnflächen benötigt werden? Antwort zu 2.: Der Verkauf allein ändert den Rechtsstatus der Bahnanlage nicht. Erst mit der Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) entscheidet die Planfeststellungsbehörde über diese Fragestellung. In diesem Zusammenhang wird von ihr auch das Land Berlin angehört und dessen Belange in die Entscheidung einbezogen. Sofern das Land seine Belange hierin nicht ausreichend gewürdigt oder mißachtet sieht, steht ihm der Klageweg offen. Insofern werden die Belange der Verkehrsplanung vollumfänglich berücksichtigt. Frage 3: Welche der o.g. Flächen sind noch als „Bahnfläche“ ausgewiesen, welche sind bereits entwidmet worden und welche Nutzungsausweisung haben sie heute? Antwort zu 3.: Unter Hinweis auf die Antworten zu 1 und 2 wird ergänzt, dass mit der Freistellung nur über die Aufhebung des Fachplanungsvorbehalts entschieden wird und die Flächen in die kommunale Planungshoheit zurückgeführt werden. Eine Nutzungsausweisung geht damit regelmäßig nicht einher. Frage 4: Wie viele Bahnflächen werden in den nächsten Jahren absehbar verkauft und aufgegeben? Antwort zu 4.: Der Senat ist nicht in der Lage, die unternehmerischen Entscheidungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen vorherzusagen. Für seine eigenen Bahnflächen ist ein Verkauf nicht vorgesehen. Frage 5: Wie wird der durch Veränderung der planerischen Ziele (Entwidmung von Bahnfläche, Widmung als Bau-land) entstandene Wertzuwachs des Grundstücks dem Eigentümer „in Rechnung gestellt“, indem dieser beispielsweise in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet wird, bezahlbaren Wohnraum auf dem Gelände zu errichten? Antwort zu 5.: Nur wenn ein Bebauungsplan zur Ermöglichung der Wohnbebauung erforderlich ist, soll entsprechend einem, den Bezirken zur Anwendung empfohlenen Mustervertag, dem jeweiligen Vorhabenträger (Eigentümer) eine Kostenbeteiligung bezogen auf die soziale Infrastruktur unter Beachtung der Grundsätze der Ange- messenheit und des Koppelungsverbots bei städtebaulichen Verträgen aufgegeben werden. Zudem sollen Bindungen zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit Wohnraumversorgungsproblemen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens vereinbart werden. Frage 6: In wie vielen Fällen wurden für aufgegebene Bahnflächen derartige Vereinbarungen geschlossen? Antwort zu 6.: Der Senat führt hierrüber keine abrufbaren Statistiken. Die Angaben wären nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln. Frage 7: Wie viele Bahnflächen wurden dem Land Berlin zum Kauf angeboten und wie viele hat das Land tatsächlich erworben? Antwort zu 7.: Der Liegenschaftsfonds hat seit 2004 elf Grundstücke von der Deutschen Bahn AG, der DB Netz AG bzw. der DB Station und Service AG mit einer Gesamtfläche von rd. 43.000 m² erworben. Über die konkrete Anzahl der von der Bahn angebotenen Flächen wird keine Statistik geführt. Insofern können im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage hierzu keine Angaben gemacht werden. Frage 8: In wie vielen Fällen hat das Land Berlin beim Verkauf von Bahnflächen vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht? Frage 9: In welchen Fällen steht dem Land Berlin beim Verkauf von Bahnflächen ein Vorkaufsrecht nicht zu? Antwort zu 8. und 9.: Über die Ausübung des Vorkaufsrechtes beim Kauf von Bahnflächen führt das Land Berlin keine Statistik. Ihm steht ohnehin nur in besonderen Fällen ein allgemeines oder besonderes Vorkaufsrecht zu. Dies ist in den §§ 24 und 25 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde den Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben Berlin, den 10. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt