Bus: Mitfahren in Überlänge – BVG nimmt 17 neue Busse in Betrieb Die Berliner Verkehrsbetriebe stocken ihre Bus-Flotte auf: Die ersten Scania-Gelenkbusse sind jetzt im Linienbetrieb unterwegs. Ein neuer Doppeldecker und Elektrobusse werden ab Januar 2015 getestet., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article134807483/Mitfahren-in-Ueberlaenge-BVG-nimmt-17-neue-Busse-in-Betrieb.html Die Berliner #Busflotte hat #Zuwachs bekommen. Nach mehrmonatiger #Erprobung setzen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) ihren neuen #Gelenkbus jetzt erstmals auch im regulären Fahrgastbetrieb ein. Die Busse sorgen in den derzeit trüben Novembertagen im wahrsten Sinne des Wortes für Aufsehen – sind sie doch mit modernen Scheinwerfern sowie hell leuchtenden Zielrichtungsanzeigen ausgestattet.

Laut BVG-Sprecher Markus Falkner sind bereits 17 Busse des neuen Typs #Scania #Citywide im Linienverkehr unterwegs, zunächst vor allem auf den Linien M49 (Heerstraße–Bahnhof Zoologischer Garten) und X9 (Flughafen Tegel–Bahnhof Zoologischer Garten). Bis zum Jahresende sollen 35 neue Gelenkbusse auf Berlins Straßen unterwegs sein und vor allem das Platzangebot auf stark nachgefragten Linien verbessern. Platz für bis zu 99 Fahrgäste Nach einer europaweiten Ausschreibung bestellten die landeseigenen Verkehrsbetriebe Ende vorigen Jahres bei Scania AB insgesamt 156 Niederflur-Gelenkbusse vom Typ Citywide. Der Auftrag hat laut BVG ein Gesamtvolumen von 50,7 Millionen Euro. Montiert werden die Busse des schwedischen Traditionsunternehmens, das inzwischen fast vollständig dem …

Straßenbahn: Brückeninspektion am Verkehrsknoten U-Bahnhof Eberswalder Straße

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=19&download=1220 Die BVG führt am kommenden Sonntag, 30. November 2014, eine planmäßige #Brückeninspektion im Bereich des #U-Bahnhofs #Eberswalder Straße in Prenzlauer Berg durch.

Für diese Arbeiten muss der Straßenbahnverkehr an diesem Umsteigeknoten in der Zeit von ca. 7 Uhr bis ca. 23 Uhr unterbrochen bzw. umgeleitet werden. Betroffen sind die Linien M1, M10 und 12. Als Ersatz setzt die BVG auf den jeweils gesperrten Abschnitten barrierefreie Busse ein. Die U2 ist von dieser Maßnahme nicht betroffen. Die betroffenen Linien fahren wie folgt: #M1 Rosenthal Nord bzw. Niederschönhausen, Schillerstraße Björnsonstraße #M10 S+U Warschauer Straße Kniprodestraße/Danziger Straße #12 verkehrt nicht Als Ersatz fahren Busse auf folgenden Linienabschnitten: M1 Mitte, Am Kupfergraben U Vinetastraße M10 S Nordbahnhof Kniprodestraße/Danziger Straße 12 Mitte, Am Kupfergraben Weißensee, Pasedagplatz

S-Bahn: Mit dem „Rote-Schleifen-Zug“ ab durch die Mitte S-Bahn-Sonderzug zum Welt-Aids-Tag startet in diesem Jahr vom Potsdamer Platz • Prominente Unterstützer freuen sich auf Zugtaufe

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/8544846/bbmv20141127a.html?start=0&c2212428=2207508&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 27. November 2014) Zum Welt-#Aids-Tag am 1. Dezember schickt die #S-Bahn Berlin wieder den „#Rote-Schleifen-Zug“ auf die Strecke. Der mit dem Symbol für Solidarität gegenüber den von der Immunschwäche-Krankheit betroffenen Menschen geschmückte Zug hat Tradition. Seit über 25 Jahren informieren ehrenamtlich engagierte S-Bahner und eine zunehmende Zahl Prominenter aus Politik, Kultur und Gesellschaft über die Krankheit. Während der Fahrt werden Spenden gesammelt. Fahrgäste, die sich beteiligen, erhalten neben Kaffee und Kuchen als Zeichen ihrer Solidarität und Toleranz eine rote Schleife zum Anstecken.

S-Bahn-Chef Peter Buchner ist überzeugt: „Einsteigen, informieren, spenden, und Teil einer großen solidarischen Gemeinschaft sein – dies ist Sinn und Zweck des Rote-Schleifen-Zuges. Damit können wir gemeinsam viel transportieren!“ Auftakt ist am 1. Dezember um 11 Uhr im S-Bahnhof Potsdamer Platz. Bahnchef Rüdiger Grube und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit werden gemeinsam mit Bezirksbürgermeister Christian Hanke den für den Einsatz geplanten S-Bahn-Zug auf den Namen des Bezirks Mitte taufen. Es ist die sechste Aktion dieser Art, mit der die S-Bahn Berlin im Jahr ihres 90. Geburtstags ihre besondere Verbundenheit mit den Berliner Bezirken und den Brandenburger Umlandgemeinden zum Ausdruck bringt. Weitere Züge tragen die Namen Erkner, Bernau, Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Berlin und Brandenburg. Der „Rote-Schleifen-Zug“ startet gemeinsam mit den Taufpaten und weiteren Prominenten um 11.40 Uhr vom Bahnhof Potsdamer Platz zur Auftaktrunde nach Gesundbrunnen und zurück. Um 12.40 Uhr führt die Fahrt vom Potsdamer Platz zu zweieinhalb Runden auf der Ringbahnlinie S41, mit Halt auf allen Bahnhöfen. Beispielabfahrtszeiten: Schönhauser Allee (12.58 Uhr / 13.58 Uhr, 14.58 Uhr), Ostkreuz (13.11 Uhr, 14.11 Uhr, 15.11 Uhr), Südkreuz (14.26 Uhr, 15.26 Uhr), und Westkreuz (14.39 Uhr, 15.39 Uhr). Die Berliner Aids-Hilfe und die S-Bahn Berlin freuen sich auf alle, die dabei sind. Für die Mitfahrt ist nur ein gültiger VBB-Fahrausweis erforderlich. Hinweis an die Redaktionen: Medienvertreter und Fotografen sind herzlich zur Auftaktveranstaltung mit Zugtaufe am 1. Dezember, 11 Uhr, auf dem S-Bahnhof Potsdamer Platz, Gleis 13, eingeladen. Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der Auftaktfahrt um 11.40 Uhr nach Gesundbrunnen und zurück. Bitte melden Sie sich an unter: presse.b@deutschebahn.com. Herausgeber: Deutsche Bahn AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Bahnhöfe: Deutsche Bahn modernisiert die Zooterrassen am Bahnhof Zoologischer Garten Startschuss für Umbaumaßnahmen des Bahnhofs im Frühjahr 2015 – Erneuerung der Freiluftterrasse wird am historischen Vorbild orientiert

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/8544804/bbmv20141127.html?start=0&c2212428=2207508&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 27. November 2014) Die Deutsche #Bahn beginnt im Februar 2015, im Rahmen des ersten #Bauabschnittes, mit der #Modernisierung der #Zooterrassen. Bis dahin wird die erforderliche Baugenehmigung erwartet. Die Planungen sehen vor, die in den 1950er Jahren an den Bahnhof Zoologischer Garten angebauten „Terrassen am Zoo“ im Frühjahr 2016 wieder für Reisende und Besucher zu öffnen. Die mehr als hundert Meter lange Restaurant-Etage im ersten Obergeschoss wird komplett entkernt und zurückgebaut. Die Freiluft-Terrasse soll wieder dem historischen Vorbild gleichen.

Neben den Zooterrassen werden in einem zweiten Bauabschnitt bis Ende 2017 auch die Erdgeschossflächen des Bahnhofs teilweise modernisiert. Dadurch entstehen erweiterte und verbesserte Verkehrswege für die Bahnhofsbesucher sowie neue Gewerbeflächen. Die Modernisierung umfasst zudem Brandschutzmaßnahmen und die Erneuerung technischer Anlagen, die sukzessive auch in den Folgejahren umgesetzt werden. „Mit der Modernisierung der Zooterrassen und einer Teilmodernisierung im Erdgeschoss werten wir nicht nur den Bahnhof Zoologischer Garten sichtbar auf, sondern leisten auch unseren Beitrag zur Stadtentwicklung der City West. Das Gebäude wird nicht allein für Mieter und Reisende attraktiver, sondern gibt auch neue Impulse für das städtebauliche Umfeld, das sich in den letzten Jahren zum Positiven verändert hat“, so Friedemann Keßler, Leiter Regionalbereich Ost bei der DB Station&Service AG. Insgesamt investiert die Deutsche Bahn einen zweistelligen Millionenbetrag in die Modernisierungsmaßnahmen am Bahnhof Zoologischer Garten. In der näheren Umgebung des Bahnhofs wurden in den letzten Jahren einige stadtplanerische Projekte vorangetrieben. Dazu zählen das Luxushotel Waldorf Astoria Berlin, das in 2012 fertiggestellte 119 Meter hohe Zoofenster sowie das aufwendig erneuerte Bikini-Haus. Hinweis für Redaktionen: Bildmaterial zum Thema Bahnhof Zoologischer Garten und Zooterrassen finden Sie in der Mediathek: https://mediathek.deutschebahn.com „Im Blickpunkt“. Herausgeber: Deutsche Bahn AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Regionalverkehr: Warnemünde-Express Zug von Berlin an die Ostsee soll doch fahren, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/warnemuende-express-zug-von-berlin-an-die-ostsee-soll-doch-fahren,10809298,29164978.html Dem beliebten #Warnemünde-Express drohte die #Streichung. Doch nun hat die Bahn ein Konzept entwickelt, das den Erhalt der #Direktverbindung ans Meer möglich machen würde. Die Entscheidung wird in #Schwerin getroffen.

Zum bevorstehenden Fahrplanwechsel gibt es eine gute Nachricht: Ein von vielen Berlinern genutzter Ausflugszug an die Ostsee wird vermutlich doch nicht eingestellt. Die Deutsche Bahn (DB) hat ein Konzept vorgelegt, wonach der Warnemünde-Express erhalten bleibt. Danach könnte es die Direktverbindung zumindest vom 3. April bis 1. November an den Wochenenden wieder geben: morgens nach Warnemünde, abends nach Berlin zurück – gut für einen Tagesausflug. Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss nun über das Konzept der DB entscheiden. Als im Frühjahr bekannt wurde, dass der beliebte Ostsee-Zug nach dem Fahrplanwechsel Mitte Dezember nicht mehr fahren soll, wunderten sich viele Fahrgäste. Im Sommer ist der Zug voll, Wochenend-Pendler aus Mecklenburg, Urlauber und Tagestouristen aus Berlin nutzen ihn. Als zusätzliche Kapazität wird er auf der Strecke Berlin–Rostock dringend benötigt, weil die regulären Züge …

Straßenverkehr: Sperrung von Autobahntunneln in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft mussten die Berliner #Autobahntunnel wegen a) #Unfällen, b) hohem #Verkehrsaufkommen und c) aus anderen #Gründen in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 #gesperrt werden bzw. wie oft wur-den einzelne #Fahrstreifen und #Zufahrten #beschränkt? Frage 2: Welche Fahrtrichtung in den jeweiligen Tun-neln war davon in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 wie oft betroffen und wie lange dauerten diese Sperrungen? Antwort zu 1 und 2: Anzahl und Art der Sperrungen können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Die Dauer der Sperrungen wird in der Verkehrsrege-lungszentrale nicht erfasst. Frage 3: Gibt es bestimmte Wochentage und Tages-zeiten, in denen sich die Sperrungen oder Zufahrtsbe-schränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten sind dies in welcher Fahrtrichtung? Antwort zu 3: Sperrungen und Zufahrtsbeschränkun-gen werden überwiegend an den Werktagen Montag bis Freitag geschaltet. Die Sperrung der beiden Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Alt-Glienicke (TAG) auf der Bundesautobahn (BAB) A 113 weisen keine signifikante tageszeitliche Ausprägung auf. Die einzelnen Sperrungen der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee und des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) in Fahrtrichtung West mussten mehrheitlich in den Morgenspitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonsti-gen Spursperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitliche Ausprägung erkennbar. Die Sperrung der beiden Tunnel Tegel Ortskern (TTO) und Flughafen Tegel (TFT) auf der BAB A 111 und der Zufahrten Antonienstraße und Siemensdamm in Fahrtrichtung Süd mussten mehrheitlich in den Morgen-spitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Spur-sperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitli-che Ausprägung erkennbar. Frage 4: Welche Auswirkungen haben diese Sperrun-gen auf das umliegende Straßennetz? Welche Straßen sind davon besonders betroffen? Antwort zu 4: Das Verkehrsaufkommen der Berliner Stadtautobahn kann bei einer Sperrung einer oder beider Fahrtrichtungen nicht vollständig durch das umliegende Stadtstraßennetz aufgenommen werden. Obwohl die Ver-kehrsregelungszentrale bei Ableitungen und Umleitungen extra dafür konzipierte Signalpläne an den Lichtsignalan-lagen schaltet und Verkehrsinformationen per TMC1- 1 Traffic Message Channel Verfahren (für Radiosender/Navigationsgeräte) über die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst sowie über die Verkehrsinformationszentrale (Informationsta-feln, Internet) veröffentlicht, sind die Straßen-abschnitte überdurchschnittlich stark belastet, so dass sich der Ver-kehrsfluss deutlich schlechter darstellt als an Tagen ohne Autobahnsperrung. Bei einer Sperrung des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an den ent-sprechenden Anschlussstellen Späthstraße bei Sperrung Fahrtrichtung Nord bzw. an der der Anschlussstelle Gra-destraße bei Sperrung Fahrtrichtung Süd abgeleitet. Die Umleitungstrecke verläuft südlich des TOB über Grade-straße – Blaschkowallee – Späthstraße. Die Lichtsignalan-lagen sind mit Umleitungsprogrammen ausgestattet, die eine etwa 20% höhere Leistungsfähigkeit zu Lasten des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) und der Abbiegerinnen und Abbieger aufweisen. Bei einer Sperrung des Tunnels Flughafen Tegel (TFT) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an der Anschlussstelle Kurt-Schumacher-Damm (ehemalige BAB A 105) abgeleitet und über den Kurt-Schumacher-Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Lichtsig-nalanlagen sind dafür mit einem gesonderten Signal-zeitenplan versorgt. Bei einer Sperrung des Tunnels Tegel Ortskern (TTO) wird der Verkehr in Fahrtrichtung Nord durch Wechsel-wegweisung an der Anschlussstelle Holzhauser Straße abgeleitet und über die Holzhauser Straße – Berliner Straße – Waidmannsluster Damm – Autobahn-Schnitt-stelle (AS) Waidmannsluster Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Umleitung in Fahrtrichtung Süd er-folgt auf der gleichen Strecke in gegenläufiger Richtung. Auch hier sind die Lichtsignalanlagen mit einem geson-derten Signalzeitenplan versorgt. Frage 5: Werden Umleitungsstrecken ausgewiesen? Wenn ja, über welche Straßen verlaufen die Umleitungs-strecken? Antwort zu 5: Ja, und zwar wie folgt: Umleitung Tunnel Tegel Ortskern (TTO): Bedarfsumleitung U1/2 über AS Waidmannsluster Damm – Waidmannsluster Damm – Berliner Str. – Holzhauser Str. – AS Holzhauser Str. Umleitung Tunnel Flughafen Tegel (TFT): Bedarfsumleitung U 10/11 über ehemalige BAB A 105 – Kurt-Schumacher-Damm Umleitung Tunnel Ortsteil Britz (TOB): Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr. Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Tunnel Alt-Glinicke (TAG): Bedarfsumleitung U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A 117 Frage 6: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 17/ 10920 hatte der Senat auf Gespräche mit dem Bundesver-kehrsministerium über die Aufnahme von „stadtverkehrs-relevante Anforderungen und Regelungen“ in die Richtli-nie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentun-neln (RABT 2006) hingewiesen. Welche konkreten „stadtverkehrsrelevante Anforderungen und Regelungen“ sind dabei angesprochen worden und welches Ergebnis hatten diese Gespräche? Welche Veränderungen an der RABT sind erzielt worden und welche Auswirkungen haben diese auf die Regulierung des Verkehrs in den Berliner Straßentunneln? Antwort zu 6: Die Verkehrssituation in Berlin ist in der Arbeitsgruppe für die Fortschreibung der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) ausführlich diskutiert worden, sie wird in den Abwägungsprozess für verkehrliche und sicherheitstech-nische Maßnahmen einfließen. Die Arbeitsgruppe hat zurzeit noch keinen Bericht vorgelegt, sodass Auswirkun-gen einer neuen RABT noch nicht abgeschätzt werden können. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)

Straßenverkehr + BVG + S-Bahn: Individualverkehr und ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es konkrete #Konzepte, wie der Anteil der #Berufspendler mit attraktiven und akzeptierten Alter-nativen vom #Individualverkehr auf den #ÖPNV gelenkt werden kann? Antwort zu 1: Der Stadtentwicklungsplan (StEP) Ver-kehr formuliert grundsätzlich das Ziel einer Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds. In der entsprechen-den Teilstrategie ist das Ziel formuliert, die Anteile der Verkehrsträger des Umweltverbunds insgesamt sowie speziell auch die Anteile des ÖPNV am Verkehrsauf-kommen zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, sieht der StEP Verkehr eine Reihe von Maßnahmen vor:  Maßnahmen, die die Attraktivität des ÖPNV stei-gern, wie bspw. die Ausrichtung der Siedlungs-entwicklung an bestehenden und hochwertigen ÖPNV-Anbindungen, eine Anpassung der ÖPNV-Angebote an veränderte Nachfrage, stärkere In-tegration der Angebote der Verkehrsträger des Umweltverbundes, Erhalt und Weiterentwicklung der ÖPNV-Infrastruktur und  Maßnahmen, die hinsichtlich der Nutzung des ÖPNV befördernd wirken, hierzu zählen z.B. Park-raumbewirtschaftung und Umgestaltungen von ge-eigneten Straßenräumen zugunsten der Verkehrs-mittel des Umweltverbunds Frage 2: Inwieweit erfolgt hierbei eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg? Frage 3: Gibt es konkrete Vorstellungen zur gemein-samen Finanzierung von notwendigen Ausbaumaßnah-men in der Infrastruktur (z.B. P+R sowie B+R-Anlagen; Erhöhung des ÖPNV-Angebots; Verbesserte Tarifangebo-te für Umlandpendler)? Antwort zu 2 und 3: Die Fragen werden aufgrund ih-res Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Länder Berlin und Brandenburg stimmen sich hinsichtlich bestimmter Fragestellungen bspw. in Zu-sammenhang mit der Erarbeitung strategischer Planwerke ab. Es gibt auf der Verwaltungsebene regelmäßige Ab-stimmungen zu verkehrspolitisch relevanten Themen. Mit dem Land Brandenburg gibt es darüber hinaus, teilweise gemeinsam mit dem VBB1, sowohl hinsichtlich der Angebotsgestaltung im SPNV2, des Infrastrukturaus-baus wie auch der Weiterentwicklung des Verbundtarifs eine kontinuierliche Zusammenarbeit. Die Finanzierung von Ausbaumaßnahmen der Infra-struktur beziehungsweise einer Erhöhung des ÖPNV-Angebots erfolgt dabei grundsätzlich nach der territoria-len Zuständigkeit. In Bezug auf die Stadt-Umland-Verkehre des ÖPNV ist grundsätzlich anzumerken, dass die Angebote im Bus- und S-Bahn-Verkehr auf Berliner Gebiet oftmals bereits eine höhere, nachfragegerechte Angebotsdichte im Ver-gleich zum Angebot im Umland aufweisen. Bei steigen-der Verkehrsnachfrage zwischen Berlin und den berlinna-hen Gebieten in Brandenburg wäre daher je nach Relation zu prüfen, ob dichte ÖPNV-Angebote über die Landes-grenze hinaus nach Brandenburg verlängert werden kön-nen. Aufgrund der geteilten Zuständigkeiten für die Stadt-Umland-Verkehre wären die Angebotsausweitungen auf Brandenburger Gebiet dabei durch den jeweiligen Um-land-Landkreis (zuständig für Bus- und Straßenbahnver-kehre) bzw. das Land Brandenburg (zuständig für den Schienenpersonennahverkehr) zu prüfen und zu finanzie-ren. Entsprechende Planungen für Angebotsverbesserun-gen im Stadt-Umland-Verkehr erfolgen unter Koordinati-on des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg zurzeit beispielsweise für den Busverkehr zwischen Potsdam und Berlin-Spandau sowie die Busverkehre zwischen Berlin und dem Landkreis Oberhavel. Im August 2014 wurde zudem ein verbessertes und verdichtetes Busangebot zwischen Berlin-Buch bzw. Berlin-Hohenschönhausen und dem Landkreis Barnim (Gemeinden Panketal und Ahrensfelde) in Betrieb genommen. Frage 4: Wie werden diese Themen im Masterplan Parken berücksichtigt? Antwort zu 4: Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass mit einem „Masterplan Parken Berlin“ eine Strategie für die Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung in Berlin erarbeitet werden soll. Über die Parkraumbewirt-schaftung hinaus sollen weitere Themen wie die Integra-tion neuer Nutzungsanforderungen an den öffentlichen Straßenraum (z.B. Carsharing, Ladezonen für den Wirt-schaftsverkehr, Fahrradabstellplätze) und die Erprobung innovativer Verfahren zur Bürgerbeteiligung im Rahmen von Modellprojekten aufgegriffen werden. Die Arbeiten an einer entsprechenden „Strategie Parken in Berlin“ laufen. In Zusammenhang mit oben stehender Thematik wird überlegt, ob ein Pilotprojekt „P+R und B+R entlang an einer ausgewählten ÖV3-Trasse“ durchgeführt werden sollte. Unter Einbeziehung des Umlands könnte dabei insbesondere das Zusammenspiel von attraktiven P+R-Angeboten, hoher ÖPNV-Qualität und Parkraumbewirt-schaftung untersucht und bewertet werden. Frage 5: Wie erfolgt die länderübergreifende Abstim-mung und Regelung der Zuständigkeiten auf Landesebene und auf Landkreis- bzw. Stadtbezirksebene? Antwort zu 5: Hier ist zwischen den verschiedenen Themen, Fragestellungen und Zuständigkeiten zu unter-scheiden (s. hierzu auch Antwort zu Frage 2 und 3). Ne-ben fachlichen Austauschen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, gibt es Abstimmungen zwischen den Umlandkommunen und der Berlin im Rahmen der Kom-munalen Nachbarschaftsforen. 3 Öffentlicher Verkehr Die Zuständigkeit des Landes Berlin als Aufgaben-träger sowohl für den SPNV als auch für den übrigen ÖPNV ist über das Berliner ÖPNV-Gesetz geregelt. Die Planung und Ausgestaltung des öffentlichen Personen-nahverkehrs ist somit Aufgabe Berlins. Die Durchführung dieses Gesetzes liegt bei der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung. Das Brandenburger ÖPNVG regelt die Zuständigkeit des Landes als Aufgabenträger nur für den SPNV, für den übrigen ÖPNV stehen die Landkreise und kreisfreien Städte in der Aufgabenträgerschaft. Die Gesetze sehen dabei vor, dass zur Wahrung der verkehrlichen Verflechtungen, die sich über die Gebiets-grenzen eines Aufgabenträgers hinaus erstrecken, das Nahverkehrsangebot möglichst lückenlos und einheitlich gestaltet werden soll. Dies ist daher auch Inhalt in den Nachbarschaftsforen und in bilateralen Gesprächen der beteiligten Verwaltungen. Darüber hinaus wird über den VBB der Nachsteuerungsbedarf in der jährlichen Fahr-plangestaltung koordiniert und entsprechende Tarifange-bote abgestimmt. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)

S-Bahn: Kontrolle der S-Bahn in Berlin Erneut Fehler auf frisch sanierten Schienen entdeckt, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/kontrolle-der-s-bahn-in-berlin-erneut-fehler-auf-frisch-sanierten-schienen-entdeckt/11040196.html Nachdem bereits in der vergangenen Woche drei #Schienenbrüche auf der frisch sanierten #Stadtbahn den Verkehr lahm legten, haben Inspekteure nun erneut zwei #Fehler an der Bahn festgestellt. Diese sollen den Betrieb aber nicht beeinträchtigen.

Auf der frisch sanierten Berliner #S-Bahn haben Inspekteure erneut vier schadhafte Stellen entdeckt. In der Nacht zum Dienstag wurden bei zwei Schweißungen Fehler festgestellt, wie die Deutsche Bahn bestätigte, in der Nacht zu Donnerstag zwei weitere. Diese befinden sich im Abschnitt zwischen Ostbahnhof und Alexanderplatz. Nach Angaben der Deutschen Bahn hätten diese nicht sofort eine Handlung erfordert. Doch auf Grund der bereits aufgetretenen Schienenbrüche wurden diese auffälligen Stellen sofort „gelascht“ und werden in den nächsten zwei Wochen präventiv ausgebaut. Eine Befahrung ist mit 60 Stundenkilometern ohne Einschränkungen möglich. Am 19. November waren auf der wichtigen Ost-West-Verbindung drei Schienen gebrochen. Auch im Oktober war die Schiene an der …

Bahnverkehr: Ehemaliger Güterbahnhof Greifswalder Straße: Eigentumsverhältnisse und Planungsstand, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist derzeit und seit wann #Eigentümer der #Bahnflächen an der #Greifswalder Straße im Bezirk Pan-kow, die sich auf den nachfolgend aufgeführten Flurstü-cken befinden: – Flur 216: Flurstücke 116 bis 124, 128 bis 135; – Flur 217: Flurstücke 223 bis 241; – Flur 317: Flurstücke 177 bis 186, 188 bis 191? Antwort zu 1: Nachfolgende Grundstücke waren zu keiner Zeit Bahnflächen an der Greifswalder Straße und werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt: Flur 216, Flurstück 122 (nördlich von Flurstück 123) Flurstück 123 (Straßenfläche „Storkower Straße“). Nachfolgende Grundstücke sind sogenannte „histori-sche Flurstücke“ und nicht mehr existent. Sie werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt: Flur 216, Flurstück 117 und 119. Für die verbleibenden Grundstücke ergeben sich nach-folgende Eigentumsverhältnisse gemäß Liegenschaftska-taster-Auskunft (LIKA-Auskunft). Der Zeitpunkt des Eigentumüberganges konnte nur für die Flächen gemäß Buchstabe d) ermittelt werden. a) Flur 216, Flurstück 116 Eigentümer/Berechtigte: privat b) Flur 216, Flurstück 118 Eigentümer/Berechtigte: 1. privat 2. DB Mobility Logistics AG c) Flur 216, Flurstück 120 Eigentümer/Berechtigte: Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG d) Flur 216, Flurstück 121 und 124 Eigentümer/Berechtigte: privat, seit Oktober 2009 e) alle verbleibenden Grundstücke: Flur 216, Flurstücke128 bis 135, Flur 217, Flurstücke 223 bis 241 sowie Flur 317, Flurstücke 177 bis 186, 188 bis 191 Eigentümer/Berechtigte: privat Frage 2: Welchen eisenbahnrechtlichen und planungs-rechtlichen Status wiesen die o.g. Flächen zum Zeitpunkt des Verkaufs auf und wie ist der Status aktuell? Frage 3: Wann erfolgte ggf. die Entwidmung bzw. Freistellung von Eisenbahnzwecken, wann und durch wen sind die entsprechenden Anträge gestellt worden und welche Berliner Stellen waren in die Prüfung einbezogen, welche Stellungnahmen haben sie abgegeben und durch wen sind die Anträge wie beschieden worden? Antwort zu 2 und 3: Flächen zu Buchstabe a), b) und c): Die Flächen sind durch Grundstücksteilung einer plan-festgestellten Eisenbahnverkehrsfläche entstanden. Dem Land Berlin liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Flächen durch Entwidmung bzw. durch Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisen-bahngesetz (AEG) aus der eisenbahnrechtlichen Fachpla-nungshoheit entlassen wurden. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrs-flächen Flächen zu Buchstabe d): Die Flächen wurden als planfestgestellte Eisenbahn-verkehrsflächen an den neuen Eigentümer (seit Okt. 2009) verkauft. Das Unternehmen betreibt die auf den Flächen befindlichen Bahnanlagen als nichtöffentliche Eisen-bahninfrastruktur (Anschlussbahn) unter der Aufsicht der Landeseisenbahnbehörde Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. VII). Aktueller Status: #Planfestgestellte #Eisenbahnverkehrs-flächen Flächen zu Buchstabe e): Die Flächen wurden als planfestgestellte Eisenbahn-verkehrsflächen an den neuen Eigentümer verkauft. Für nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen wurde der Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG von der DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH, mit Schreiben vom 14.01.2011 gestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat mit Schreiben 511pf/130/352 vom 22.06.2011 die Frei-stellung beschieden. Die freigestellte Fläche entspricht nach Vermessung und Grundstücksteilung nachfolgende Flächen: Flur 216, Flurstück 131 (teilw.), 133 (teilw.), 135 (teilw.), Flur 217, Flurstück 239 (teilw.), 241 (teilw.), Flur 317, Flurstück 177 (teilw.), 186 und 188 (teilw.), Gesamtgröße ca. 13.886 m². Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Die aus der Planfeststellung entlassenen Flächen sind planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten.“ Grundsätzlich sind in einem Freistellungsverfahren nach § 23 AEG die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisie-rungsgesetzes bestimmte Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und der Regionalplanung sowie die betroffenen Gemeinden (hier: Bezirke) zur Stellungnahme aufzufordern. Für dieses Freistellungsverfahren sind dem Senat keine Einwände von seinen Dienststellen bekannt. Für nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen hat das EBA auf Antrag der DB Netz AG, gemäß § 23 Abs. 2 AEG, am 27.05.2014 im Bundesanzeiger durch öffentli-che Bekanntmachung zur Stellungnahme aufgefordert: Flur 216, Flurstücke 128, 130, 131 (teilw.), 133 (teilw.) Flur 217, Flurstücke 223, 229, 232, 234, 235, 238, 239 (teilw.), 241 Flur 317, Flurstücke 177 (teilw.), 178, 180, 182, 183, 184, 188 (teilw.) und 189. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt hat hierzu sinngemäß wie folgt Stellung genommen: – Seitens der Stadt- und Freiraumplanung bestehen keine Bedenken. – Aus verkehrsplanerischer Sicht bestehen keine Be-denken. – Aus kreuzungsrechtlicher Sicht sowie seitens des Straßenbaulastträgers bestehen im Bereich der Straßenüberführung „Prenzlauer Allee Brücke“ Bedenken gegen die beantragte Freistellung. Das Freistellungsverfahren ist derzeit nicht abge-schlossen, ein Freistellungsbescheid liegt nicht vor. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrsflä-chen. Nachfolgende Flächen werden weiterhin als planfest-gestellte Eisenbahnverkehrsflächen, z. B. für bahnbe-triebsnotwendige Kabeltrassen und Zufahrt für die DB AG zu den Bahnanlagen benötigt: Flur 216, Flurstücke 129, 132, 134, Flur 217, Flurstücke 224, 225, 226, 227, 228, 230, 231, 233, 236, 237, 240, Flur 317, Flurstücke 179, 181, 185, 190 und 191. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrs-flächen. Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Rechtsgrundlage bestand ein kommunales Vorkaufsrecht und wie ist der zuständige Bezirk damit umgegangen, z.B. durch Verzicht und Erteilung eines Negativattestes? Antwort zu 4: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Vor-kaufsrechtes durch das Land Berlin beim Kauf von Grundstücken auf Grundlage des Baugesetzbuches sind die §§ 24 und 25. Nur bezüglich dieser Vorkaufsrechte erfolgt eine Prüfung durch das Bezirksamt Pankow, Stadtentwicklungsamt. Nach dieser Rechtsgrundlage bestanden und bestehen keine Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme von Grundstücken im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes Greifswalder Straße durch das Land Berlin.“ Berlin, den 26. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)

Regionalverkehr: Berlin-Hamburg: Ab 14. Dezember zwei Züge täglich pro Richtung Angebot des IRE Berlin-Hamburg von DB Regio Nordost wird gut angenommen, aus Punkt 3

http://punkt3.de/index.php?go=lesen&read=3763

Am 14. April ging der #IRE Berlin-#Hamburg erstmals auf Fahrt. Dank der großen #Nachfrage wird das Zugangebot nun #verdoppelt: Ab dem #Fahrplanwechsel am 14. Dezember fahren täglich zwei Züge pro Richtung.

Laut den Projektleitern Carsten Moll und Mario Redel von DB Regio konnten seit der Einführung des neuen IRE Berlin-Hamburg zahlreiche Fahrgäste für eine Reise mit der Bahn gewonnen werden, die ihre Reise sonst nicht angetreten hätten.

Eine Umfrage ergab, dass die Fahrgäste besonders den günstigen Fahrpreis, die umsteigefreie Verbindung und den bequemen Komfort an Bord des IRE schätzen. Beliebt sind auch die Sitzplatzreservierung und der Service mit Getränken und Snacks direkt am Platz.

Mit diesen Vorzügen hat sich der IRE Berlin-Hamburg mittlerweile als ideale Ergänzung zum schnelleren Fernverkehr auf der Strecke Hamburg – Berlin etabliert. Im Vergleich zur Straße überzeugt die Kombination von Bahnreisekomfort und günstigem Preis.

Jedes neue Angebot, so die Projektleiter, stärkt das System Eisenbahn mit all seinen Vorteilen – gerade in Deutschland mit seiner hervorragenden Eisenbahninfrastruktur. Und das kommt wiederum der Volkswirtschaft sowie der Umwelt zugute.

Auf dieser und den folgenden Seiten stellt punkt 3 die Neuheiten ab 14. Dezember und Serviceinfos rund um den IRE Berlin-Hamburg vor und verrät, zu welchen besonderen Veranstaltungen die Orte auf der Strecke in der Vorweihnachtszeit einladen.

Alle Neuheiten ab 14. Dezember im Überblick:

Verdoppeltes Angebot – für Frühaufsteher und Langschläfer

Aufgrund des guten Starts hat sich DB Regio Nordost entschieden, das Angebot des IRE Berlin-Hamburg ab Dezember 2014 auszuweiten. Es fährt dann morgens zusätzlich ein Zug von Hamburg nach Berlin und nachmittags von Berlin nach Hamburg. Somit haben auch alle diejenigen, die nicht früh aufstehen mögen, täglich eine Verbindung mit dem IRE von Berlin nach Hamburg und von Hamburg nach Berlin, sonntags fahren nachmittags sogar zwei je Richtung. Die günstigen Zustiegsmöglichkeiten in den Zentren von Hamburg und Berlin sowie die zahlreichen Unterwegshalte runden das Angebot ab.

Mehr Sitzplätze, speziell am Wochenende
Der neue Fahrplan ermöglicht es, bei hoher Nachfrage mehr Wagen mitzuführen. Damit gibt es mehr Platz für Reisende und Gepäck – auch an den stark nachgefragten Wochenenden.

Deutlich verkürzte Fahrzeiten
Der IRE wird ab Dezember deutlich schneller. So verkürzt sich die Reisezeit bei den bereits bestehenden Fahrten von Hamburg nach Berlin um mehr als 20 Minuten. Die neuen Verbindungen, insbesondere von Hamburg nach Berlin, sind mit deutlich unter drei Stunden besonders schnell. Damit liegt die Fahrzeit zwischen ICE und Fernbus und macht die Reise im IRE noch attraktiver.

Gewohnt hoher Komfort und Service
Die bei vielen Fahrgästen beliebte Sitzplatzreservierung bleibt weiter für einen Zugteil möglich und kostet nur 4,50 Euro. So ist der Wunschplatz gesichert – ob im gemütlichen Abteil oder im geselligen Großraum, in Reihe oder mit Tisch. Im zweiten Zugteil besteht auch weiterhin die Möglichkeit zur freien Platzwahl. Spontanes Reisen ist im IRE Berlin-Hamburg erwünscht! In jedem IRE ist wie gewohnt reichlich Platz auch für sperriges Gepäck, ohne Begrenzung. Der freundliche IRE-Service am Platz mit frischem Kaffee, gekühlten Getränken und kleinen Snacks sowie für Familien der Kleinkindbereich mit Kinderwagenstellfläche sorgen für eine rundum entspannte Reise.

Und das Beste: der Preisvorteil
Der niedrige Festpreis ohne wenn und aber – ob bei der Buchung vorab im Kundenzentrum, online oder bei spontanem Reiseantritt – bleibt gleich: 19,90 Euro für eine Fahrt bzw. 29,90 Euro für die Hin- und Rückfahrt innerhalb von 15 Tagen. Gute Fahrt!