Straßenverkehr: Aktueller Stand zum Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stand haben die #Planungen zum #Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke und welche Planungsschritte sind noch zu leisten? Antwort zu 1: Die Planungen zum #Ersatzbau der Neuen Fahlenbergbrücke wurden noch nicht begonnen. Aktuell werden in Vorbereitung der Planung Bestandsvermessungen und Kartierungen durchgeführt sowie der Bestand und die Ausbauentwicklungen der Medienträger festgestellt. Im Anschluss daran werden die Planungsleistungen ausgeschrieben. Derzeit ist mit einem Planungsbeginn nicht vor Ende 2015 zu rechnen. Frage 2: Ist für die Zeit des Neubaus eine Aufrechterhaltung des Verkehrs zwischen Berlin-Müggelheim und der Gemeinde Gosen-Neu Zittau geplant (Behelfsbrücke, halbseitiges Bauen…)? Wenn ja, in welcher Form und ggf. mit welchen Einschränkungen? Frage 3: Wenn nicht, wie soll die Busverbindung und wie die ärztliche Notversorgung gewährleistet bleiben? Frage 4: Inwieweit wurden bzw. werden umweltrechtliche Belange bei der Planung berücksichtigt? Antwort zu 2 bis 4: Im Zusammenhang mit den technischen Planungen werden Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs (u.a. Behelfsbrücke, halbseitiges Bauen) durchgeführt. Bei der Entscheidungsfindung werden umweltrechtliche Belange ebenso wie verkehrliche Belange einfließen und planrechtlich zu erörtern sein. Bei der Gewichtung aller Belange kommt der verkehrlichen Relevanz der Straße für den Individual- und Wirtschaftsverkehr, aber auch für den öffentlichen Personennahverkehr eine besondere Bedeutung zu. Frage 5: Wann ist mit Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Antwort zu 5: Entsprechend derzeitigem Planungsstand ist von einem Baubeginn im Jahr 2018 auszugehen. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r …………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)

Regionalverkehr: Keine Regionalzüge mehr ab 1.1.2015 zwischen Frankfurt (Oder) und Posen – Herr Ministerpräsident Woidke: bitte übernehmen Sie!

Erst zum 8. August 2014 wurde feierlich mit Zugtaufen und großen Reden eine neue #Regionalzugverbindung zwischen #Frankfurt (Oder) und und #Posen (#Poznan) eingeweiht. Und zum 1.1.2015 ist schon wieder Schluß. Wie DB Regio heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurde auf #polnischer Seite der Verkehr zum 1.1.2015 #abbestellt.

Der DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg kritisiert, dass es mit dem Zusammenwachsen Europas auf der Schiene immer noch nicht funktioniert: Das grenzüberschreitende Zulassungsverfahren von Eisenbahnfahrzeugen ist nicht europaweit geregelt. Die Definition von Regional- und Fernverkehr wird nach Bedarf ausgelegt. Die Bundes- und Europapolitik legt ihren Handlungsfocus auf den Straßenverkehr. Grenzüberschreitende Tarifangebote sind die große Ausnahme. Regeltarife erfüllen eigentlich den Straftatbestand des Wuchers. Niemand fühlt sich recht verantwortlich für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr. Im Moment werden mehr Verbindungen gekappt, als dass neue entstehen. Deshalb appelliert der DBV-Landesverband an Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke, der Beauftragter für die deutsch-polnischen Beziehungen ist: Bitte kümmern Sie sich darum, dass das grenzüberschreitende Bahn- und Busangebot besser und verlässlicher wird. Bitte reden Sie mit der neuen EU-Verkehrskommissarin darüber, dass es offenbar notwendig ist, grenzüberschreitende Tarife zwischen den einzelnen Nationalstaaten zu regulieren. So kostet heute eine Fahrt über die Oderbrücke von Slubice nach Frankfurt (Oder) stolze (oder auch unverschämte) 9,30 € – Fahrzeit: 7 Minuten. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

S-Bahn fordert Schadensersatz wegen Pfusch an Schienen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/schweissfehler-bei-s-bahn-schienen-s-bahn-fordert-schadensersatz-wegen-pfusch-an-schienen,10809298,29413316.html Jetzt ist es wissenschaftlich erwiesen: #Pfusch bei #Schweißarbeiten ließ den #Ost-West-#Schienenstrang innerhalb weniger Stunden an drei Stellen brechen. Die verantwortlichen Firmen müssen nun mit Schadenersatzforderungen rechnen.

Jetzt ist es wissenschaftlich erwiesen: Pfusch ist schuld daran, dass der Ost-West-Schienenstrang der #S-Bahn in Mitte innerhalb von wenigen Stunden an drei Stellen brach. „In allen Fällen ist von Schweißfehlern auszugehen“, sagte Burkhard Ahlert, Sprecher der Deutschen Bahn (DB) am Dienstag. Das habe die Materialprüfanstalt der DB in Kirchmöser bei Brandenburg herausgefunden. Währenddessen geht die Untersuchung der Strecke weiter. Anhand der Ergebnisse wird entschieden, ob Arbeiten nötig sind und der Verkehr beeinträchtigt wird. Es war eine Kette von Vorfällen, die den S-Bahn-Verkehr auf einer der am stärksten genutzten Schienenstrecken in Berlin enorm beeinträchtigten. Am 19. November legten drei Brüche im Schienenstrang die Stadtbahn, die das Zentrum von Ost nach West durchquert, stundenlang lahm. Mehrere zehntausend Fahrgäste kamen zu spät ans Ziel. Der erste Bruch wurde gegen 6.15 Uhr vom S-Bahnhof Tiergarten gemeldet, der zweite gegen 10.40 Uhr vom S-Bahnhof…

S-Bahn + BVG: Sparen bis es kracht bei BVG und S-Bahn? Kurzfristdenken beim Senat ohne Rücksicht auf die Zukunft., aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage werden die #Zuschüsse für #BVG und #S-Bahn berechnet? Ist in den nächsten Jahren eine Veränderung der Zuschüsse vorgesehen? Wenn ja, wie fällt diese aus und in welcher Höhe? Wenn nein oder bei Senkung: Warum nicht und wie ist dies mit der Mehrbeanspruchung durch Bevölkerungszuwachs vereinbar? Zu 1.: Auf Basis des Senatsbeschlusses vom 27.11.2007 wurde ein Verkehrsvertrag (VV) zwischen dem Land Berlin – vertreten durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – AöR – für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.08.2020 abgeschlossen. In diesem Vertrag wurden die Leistungspflichten der BVG (Qualität und Quantität des Angebotes, Erhalt Infrastruktur) sowie die Ausgleichszahlungen des Landes fixiert. Die Bestellung und Finanzierung der Leistungen der S-Bahn Berlin GmbH (S-Bahn) erfolgen auf der Grundlage des zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH VV über die Bedienung der Strecken im SBahnverkehr der Region Berlin/Brandenburg vom 27.08.2004 in der Fassung des Änderungsvertrages vom 11.10.2010. Veränderungen der Zuschüsse werden auf Basis der in diesen VV festgelegten Regularien vorgenommen (BVG: Preisgleitung Revision, Mehrleistungen im Rahmen der wachsenden Stadt; S-Bahn: jährliche Dynamisierung 1,5 %, ggf. Ausgleich der steigenden Energiekosten). Senkungen der Zuschüsse sind nicht vorgesehen. Kürzungen der Zahlungen erfolgen lediglich bei Leistungsmängeln bzw. – ausfällen. 2.a) Aus welchen Gründen kam es zu einer Verschuldung der BVG? b) Ist es geplant, die Altschulden der BVG direkt durch das Land Berlin zu übernehmen, damit die für Zins und Tilgung benötigten Mittel für die Aufgaben der BVG verwendet werden können? Wenn ja, zu wann ist dies geplant? Wenn nein, warum nicht? c) In welcher Höhe zahlt die BVG 2014 Zinsen und Tilgung? Wie hoch würde die Differenz ausfallen, wenn das Land Berlin Zinsen und Tilgung für die Schulden unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzmarktlage direkt übernähme? Zu 2.a): Für die Vergangenheit ist darzustellen, dass die Erlöse aus den Fahrgeldeinnahmen und die Zuschüsse des Landes Berlin nicht die zur Erbringung der Verkehrsleistungen notwendigen Ausgaben gedeckt haben. Die aktuellen und geplanten positiven Jahresergebnisse sind zum Aufbau des Eigenkapitals und zur Stärkung der BVG in dem Unternehmen zu belassen, um die zukünftigen Aufgaben im Bereich der Investitionen und durch die wachsende Stadt zu bewältigen. Zu 2.b): Es ist nicht geplant, die Altschulden der BVG direkt durch das Land Berlin zu übernehmen. Zu 2.c): Die BVG leistet im Jahr 2014 voraussichtlich Zinszahlungen in Höhe von 23,4 Mio. EUR. Die Tilgungen für langfristige Darlehen betragen 99,6 Mio. EUR im Jahr 2014. Eine Übernahme der Schulden wird durch die Verpflichtung zur Einhaltung der Schuldenbremse nicht betrachtet. Für die hypothetische Annahme, dass die Schulden der BVG durch das Land Berlin übernommen würden, wären die Zahlungen für Zinsen und Tilgung in gleicher Höhe zu leisten, da sich nur durch die Übernahme der Schulden die Prämissen der Kreditverbindlichkeiten nicht ändern. 3.a) Ist es geplant, die BVG mit ausreichend Mitteln zu bezuschussen, um das in der Kleinen Anfrage 17/11612 vom 22.02.2013 genannte jährliche Defizit von 50 bis 60 Millionen ausgleichen zu können? Wenn ja, zu wann wird dies umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? b) Wer kann bei der Nichtumsetzung für die dadurch ggf. entstehenden finanziellen Schäden direkt verantwortlich gemacht werden? Zu 3.a) und b): Dem Abgeordnetenhaus von Berlin wird kontinuierlich jährlich über die Erfüllung des VV mit der BVG sowie die Entwicklung des landeseigenen Unternehmens BVG berichtet. Die letzte Berichterstattung erfolgte am 12.11.2014 (rote Nr. 601 J) mit Bericht über die Leistungen des innerstädtischen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vom 17.09.2014. Die im oben bezeichneten Bericht dargestellte Unternehmensentwicklung bezog sich auf das Jahr 2013. Es war das erklärte Ziel der BVG, ab dem Jahr 2016 ein positives Ergebnis zu erreichen. Nach Angaben der BVG ist dieses Ziel jedoch bereits im laufenden Wirtschaftsjahr 2014 erreicht worden. Die Öffentlichkeit wird regelmäßig über die Entwicklung des gesamten ÖPNV auf Basis zusammenfassender Berichte informiert (BVG-Verkehre sowie S-Bahn- und Regionalverkehre. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_pla nung/oepnv/qualitaet/). 4.a) Wie verträgt sich die defizitäre Finanzierung des ÖPNV im Land Berlin mit den ausufernden Ausgaben für die BAB 100 im Bauabschnitt 16 und 17? b) Können hier bereitgestellte Mittel umgeschichtet werden? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Zu 4.a) und b): Die Finanzierung der Bauleistungen des Neubaus des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 vom Autobahndreieck Neukölln bis zur Anschlussstelle Am Treptower Park und die Vorleistungen für den 17. Bauabschnitt am S-Bahnhof Ostkreuz erfolgt ausschließlich aus dem Bundeshaushalt. Die Veranschlagung erfolgt im Straßenbauplan 2014 des Bundes unter Neubau Bundesautobahn mit den laufenden Nummern 50 und 51. Eine Umschichtung der hier bereitgestellten Mittel ist nicht möglich. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)

Regionalverkehr: Warnemünde-Express fährt auch 2015

http://www.lok-report.de/ Der #Warnemünde-Express wird im nächsten Jahr in der Saison an einzelnen Tagen zwischen Berlin und #Warnemünde verkehren. Das Infrastrukturministerium und die Bahn einigten sich, dass die Leistung #eigenwirtschaftlich durch die #DB #Regio Nordost erbracht wird. Infrastrukturminister Christian Pegel: „Ich begrüße es sehr, dass die DB-Regio dieses Angebot im kommenden Jahr eigenwirtschaftlich auf das Gleis setzt. Damit kommt das Unternehmen dem Wunsch vieler Fernreisender beispielsweise aus dem Berliner und Brandenburger Raum nach, die dieses Angebot weiter gerne nutzen wollen. Als Tourismusland ist Mecklenburg-Vorpommern ein attraktives Reiseziel; gerade jenseits des klassischen Regionalverkehrs. Der Warnemünde-Express zeigt, dass die Bahn im Fernverkehr in unserem Land auskömmlich fahren kann. Und wir können als Land die Regionalisierungsmittel so einsetzen, wie sie definiert sind, zur Bestellung von Nahverkehr.“

Die Landesregierung, die den Warnemünde-Express bisher aus Regionalisierungsmitteln finanziert hatte, hat das Angebot zum Fahrplanwechsel 2014 nicht mehr bestellt. Die Länder finanzieren den Regionalverkehr über die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel. Die Höhe dieser Mittel reicht jedoch nicht aus, um die Kostensteigerungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) aufzufangen. Daher können auf den Fernverkehrs-Kunden gerichtete Angebote wie der Warnemünde-Express nicht mehr finanziert werden. Der Minister weiter: „Man muss konsequent zwischen den Aufgaben des Landes im Nahverkehr und den Aufgaben der Deutschen Bahn im Fernverkehr unterscheiden. Der Bund hat eine Verantwortung, konkret touristische Ziele und ganz grundsätzlich auch die am Rand gelegenen Regionen mit einem adäquaten Fernverkehrsangebot zu bedienen.Unser Land wurde beim Fernverkehrsangebot immer weiter beschnitten. In der Folge haben wir mit dem Regionalverkehr, für den das Land zuständig ist, immer wieder Ersatzangebote geschaffen. Die immer knapper werdenden Mittel, die uns für die Bestellung von Regionalzügen zur Verfügung stehen, müssen wir jedoch effizient einsetzen, um die Eisenbahn in der Fläche zu stärken.“ (Pressemeldung Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, 22.12.14).

Regionalverkehr + Bahnindustrie: Regio-Shuttle RS1 verstärkt HANSeatische Eisenbahn

http://www.lok-report.de/

Die #HANSeatische Eisenbahn GmbH (kurz #HANS) erhält mit der heutigen Auslieferung des #Regio-Shuttel #RS1 #650-06 von der #Stadler Pankow GmbH Verstärkung im Fuhrpark. „Die Auslieferung des RS1 ist vor allem ein großer Vorteil für unsere Fahrgäste, da wir einen höheren Fahrkomfort anbieten können“ betont Karsten Attula, Leiter #Schienenpersonennahverkehr beim HANS.
„Mit insgesamt 71 Sitz- und 76 Stehplätzen können bis zu 147 Fahrgäste befördert werden. Weiterhin ermöglicht eine Klimaanlage im Triebfahrzeug vor allem im Sommer eine angenehme Reise für unsere Fahrgäste“ so Attula weiter.
Der RS1 650-06 war vorher bei der Prignitzer Eisenbahn GmbH im Einsatz und damit auch schon in der Prignitz unterwegs.
Das neue Triebfahrzeug wird zunächst komplett weiß und nur mit dem Logo von der HANSeatischen Eisenbahn GmbH ausgestattet auf deren Streckennetz unterwegs sein. Eine Beklebung in Firmenfarben wird im Jahr 2015 erfolgen. Vorerst ist es dem Unternehmen wichtig, dass der RS1 in Betrieb genommen und den Fahrgästen zur Verfügung gestellt wird (Pressemeldung Hanseatische Eisenbahn GmbH, 22.12.14).

Regionalverkehr + Bahnindustrie: Regio-Shuttle RS1 verstärkt HANSeatische Eisenbahn

http://www.lok-report.de/ Die #HANSeatische Eisenbahn GmbH (kurz #HANS) erhält mit der heutigen Auslieferung des #Regio-Shuttel #RS1 #650-06 von der #Stadler Pankow GmbH Verstärkung im Fuhrpark. „Die Auslieferung des RS1 ist vor allem ein großer Vorteil für unsere Fahrgäste, da wir einen höheren Fahrkomfort anbieten können“ betont Karsten Attula, Leiter #Schienenpersonennahverkehr beim HANS. „Mit insgesamt 71 Sitz- und 76 Stehplätzen können bis zu 147 Fahrgäste befördert werden. Weiterhin ermöglicht eine Klimaanlage im Triebfahrzeug vor allem im Sommer eine angenehme Reise für unsere Fahrgäste“ so Attula weiter. Der RS1 650-06 war vorher bei der Prignitzer Eisenbahn GmbH im Einsatz und damit auch schon in der Prignitz unterwegs. Das neue Triebfahrzeug wird zunächst komplett weiß und nur mit dem Logo von der HANSeatischen Eisenbahn GmbH ausgestattet auf deren Streckennetz unterwegs sein. Eine Beklebung in Firmenfarben wird im Jahr 2015 erfolgen. Vorerst ist es dem Unternehmen wichtig, dass der RS1 in Betrieb genommen und den Fahrgästen zur Verfügung gestellt wird (Pressemeldung Hanseatische Eisenbahn GmbH, 22.12.14).

Bahnindustrie: VDB: Vereinfachte Zulassung modernisierter Bestandsfahrzeuge

http://www.lok-report.de/ Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung am 19. Dezember 2014 in Berlin schließen #Bahnindustrie, #Deutsche Bahn, #Eisenbahn-Bundesamt und das #Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Lücke in der neuen #Zulassungspraxis von Schienenfahrzeugen in Deutschland. Die im Juni 2013 vereinbarte Reform der #Zulassungsverfahren konzentrierte sich bislang auf die Erstzulassung fabrikneuer #Schienenfahrzeuge. Von nun an werden auch modernisierte oder umgebaute Bestandsfahrzeuge nach den vereinfachten Verfahren der Zulassungsreform behandelt. Mit der Neuregelung dehnt der Eisenbahnsektor die reformierte Zulassungspraxis in Deutschland nun auf weitere Anwendungsfelder aus. Zuvor hatten heute Staatssekretär Michael Odenwald aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dr. Heike Hanagarth, Vorständin Technik der Deutschen Bahn AG, Gerald Hörster, Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes, Dr. Martin Lange, Präsident des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V., und weitere Akteure des Eisenbahnsektors eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. „Die Schienenfahrzeughersteller haben in diesem Jahr gute Erfahrungen mit der neuen Zulassungspraxis von Neufahrzeugen gemacht“, erklärte Dr. Martin Lange. „Das neue Zulassungsregime hält bislang, was wir erwartet haben. Umso wichtiger ist es, dass nun auch einvernehmliche Verfahren für den Umgang mit modernisierten Bestandsfahrzeugen bei der Zulassung gefunden worden sind. Aber auch hier gilt: Die neue Regelung muss so schnell wie möglich in einen gesetzlichen Rahmen gefasst werden“, so Dr. Lange. „Nachrüstungen im Schienenverkehr wie Klimaanlagen, Bremssysteme oder auch die nachträgliche Ausrüstung mit der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS werden jetzt wieder zu einem berechenbaren Vorhaben“, sagte VDB-Geschäftsführer Axel Schuppe (Pressemeldung VDB, 22.12.14).

VBB + BVG: SPNV: Breites Bündnis für verlässliche und auskömmliche ÖPNV-Finanzierung

http://www.lok-report.de/ Ein breites #Bündnis aus Bundesländern, Verkehrsunternehmen und Gewerkschaften macht sich für eine #verlässliche und #auskömmliche #Finanzausstattung des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV) stark. Die Verkehrsminister von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern sowie Vertreter des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG forderten am Freitag, 19. Dezember auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin die Bundesregierung auf, für eine deutliche Anhebung der Regionalisierungsmittel zu sorgen. Mit diesen Mitteln bestellen und bezahlen die Länder seit der Bahnreform 1996 den Schienenpersonennahverkehr. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann kritisierte, dass der Bundesfinanzminister seit Jahren eine Novellierung des Regionalisierungsgesetzes blockiert: „Seit Jahren ist klar, dass die in Artikel 106 a des Grundgesetzes abgesicherte Finanzierungsregelung für die Jahre 2015 folgende erneuert werden muss. Die vom Bund nun vorgesehene Verlängerung um nur ein Jahr bedeutet lediglich ein weiteres Verschieben der Entscheidung. Zwingend notwendig ist aber eine wieder auf 15 Jahre angelegte Finanzierungsperiode. Denn die Länder müssen schon in diesem und den kommenden Jahren mit den Betreibern des Schienenpersonennahverkehrs langjährige Verträge abschließen. Der derzeitige Zustand ist unhaltbar. Ein weiterer Ausbau des umwelt- und klimafreundlichen Nahverkehrs auf der Schiene wird damit verhindert. Dies wird zur Abbestellung von Zügen und einer massiven Einschränkung des Angebots führen. Im Übrigen sind die Mittel schon lange nicht mehr auskömmlich und müssen dringend entsprechend den gestiegenen Kosten angepasst werden.“ Um Zugabbestellungen zu vermeiden muss Baden-Württemberg allein im laufenden Jahr 2014 gut 84 Mio. Euro aus Landesmitteln drauflegen, weil die Regionalisierungmittel schon jetzt nicht ausreichen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat einstimmig einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Bund zu einer Aufstockung der Regionalisierungsmittel und zu einer höheren jährlichen Steigerungsrate verpflichten soll. Damit würde den Ländern der weitere Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs in den kommenden 15 Jahren ermöglicht werden. Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, stellte fest: „Als kleines und finanziell entsprechend schwach aufgestelltes Bundesland, das es dennoch seit Jahren schafft, keine neuen Schulden aufzunehmen, mussten wir bereits deutliche Einschnitte im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs vornehmen. Wir haben das Angebot teilweise ausgedünnt und konnten auch Teilstillegungen von Strecken nicht vermeiden. Damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Ohne dass der Bund eine ausreichende Mittelausstattung sicherstellt, werden weitere Kürzungen die Folge sein. Damit laufen wir Gefahr, die überörtliche Anbindung ländlicher Regionen zu verlieren. Der Bund will bis 2016 den Ländern die derzeit bereits unzureichende Finanzausstattung auf gleicher Höhe weiterhin gewähren. Das ist kein echtes Angebot. Und vor allen Dingen bietet es keinerlei Perspektive, auf der man ernsthaft einen zukunftsfähigen Öffentlichen Verkehr planen könnte.“ Der EVG-Vorsitzende, Alexander Kirchner, forderte insbesondere für die Beschäftigten Gewissheit, dass die bestehenden Angebote nicht abgespeckt, sondern da, wo entsprechend Nachfrage sei, noch ausgebaut würden. „Der Nahverkehr auf der Schiene ist ein Erfolgsmodell, das keinen Schaden durch den Streit um die Finanzierung nehmen darf“, machte er deutlich. Nur ein attraktiver Nahverkehr trage mit dazu bei, die Klimaziele der Regierung zu erreichen; der Individualverkehr in den Städten ließe sich nur durch eine verstärkte Nachfrage nach Bussen und Bahnen reduzieren. Dabei dürften die Interessen der Beschäftigten nicht auf der Strecke bleiben. „Bei einem Betreiberwechsel müssen die für die Mitarbeiter bislang geltenden Sozialstandards auch beim neuen Betreiber gewährleistet bleiben“, so Kirchner. Die EVG spreche sich für eine deutliche, bedarfsgerechte Erhöhung der Regionalisierungsmittel aus. Ansonsten seien im Nahverkehr zahlreiche Arbeitsplätze in Gefahr. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Andrea Kocsis, betonte: Täglich sind rund 500.000 Beschäftigte im Einsatz, um Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger in hoher Qualität zu bieten. Und das mit großem Erfolg, denn ein Drittel der Bevölkerung nutzt täglich Bus oder Bahn. Trotzdem ist die zukünftige Finanzierung des ÖPNV unsicher. Beschäftigte, Kommunen und rund 11 Mrd. Fahrgäste pro Jahr erwarten eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung des gesamten ÖPNV. Die Verkehrsfinanzierung darf deshalb keine Verhandlungsmasse im Rahmen der „Bund-Länder-Finanzneuordnung“ sein. Sie muss eigenständig verhandelt werden, und es muss eine nach 2019 langfristige und zweckgebundene Anschlussregelung an die GVFG Mittel in Höhe von mindestens 2 Mrd. Euro jährlich geben. Die Beschäftigten benötigen jetzt klare und dauerhafte Perspektiven für den ÖPNV. Das haben sie auch in einer Resolution klar zum Ausdruck gebracht, die vergangenen Freitag auf unserer Betriebskonferenz von 300 Betriebsräten aus bundesweit 138 Unternehmen aus dem Nahverkehr beschlossen wurde. Die Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe und VDV-Präsidiumsmitglied, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, machte deutlich, dass die Verkehrsunternehmen bereits bundesweit zahlreiche Ausbau- und Sanierungsprojekte auf Eis legen müssen, weil die künftige Finanzierung völlig ungeklärt ist: „Die deutschen Nahverkehrsunternehmen befördern jährlich rund zehn Milliarden Fahrgäste, Tendenz stark steigend. Das sind über fünfzigmal so viele wie im deutschen Flugverkehr. International genießt der deutsche Nahverkehr immer noch einen sehr guten Ruf. Doch wir setzen die bestehende Substanz aufs Spiel. Der Sanierungsrückstau beträgt rund vier Milliarden Euro, jährlich kommen fast 500 Millionen Euro hinzu. Wir müssen jetzt mehr in den umweltfreundlichen ÖPNV investieren, um die Energiewende zu schaffen und die Mobilität aller Menschen zu sichern. Der ÖPNV verursacht nur die Hälfte der CO2-Emmissionen im Vergleich zum Pkw. Für einen zukunftsfähigen Öffentlichen Personennahverkehr brauchen wir langfristige Anschlussregelungen für die Regionalisierungsmittel, die Entflechtungsmittel und das GVFG.“ Hintergrund: Die Regionalisierungsmittel sind eine unverzichtbare Säule zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die horizontale Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer basiert auf den Zugkilometern im SPNV im Fahrplanjahr 1993/94 und ist seit Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 1996 nahezu unverändert. Der am 28.11. 2014 einstimmig beschlossene Gesetzentwurf des Bundesrates sieht eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel von derzeit 7,3 Mrd. Euro auf rund 8,5 Mrd. Euro pro Jahr vor. Dies würde im Nachhinein die bisherigen Preissteigerungen abgelten. Zudem müssten künftige Kostensteigerungen durch eine Dynamisierungsrate von bis zu 2 Prozent abgedeckt und darüber hinaus gehende Preissteigerungen bei der Infrastruktur durch den Bund übernommen werden. Die Regelung ist auf 15 Jahre angelegt. Demgegenüber hat der Bund einen Gesetzentwurf ins Verfahren gebracht, der lediglich für 2015 noch einmal eine Erhöhung von 1,5 Prozent vorsieht. Wie danach der Schienenpersonennahverkehr durch die Länder finanziert werden soll, bleibt jedoch unklar. Mit dem Gegenentwurf provoziert der Bund ein Vermittlungsverfahren. Denn das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Neben den Regionalisierungsmitteln ist auch die Zukunft weiterer wesentlicher ÖPNV-Finanzierungssäulen gefährdet: Die Entflechtungsmittel und die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die seit Jahrzehnten erfolgreich für die Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden, enden im Jahr 2019, dringend notwendige Anschlussregelungen sind vielfach versprochen, bisher aber nicht in Sicht. Schon heute sind diese Mittel durch bereits angemeldete Projekte der Verkehrsunternehmen um das 20-fache überzeichnet. Die kommunalen Verkehrsunternehmen haben deshalb bereits zahlreiche aktuelle Projekte zum Aus- und Neubau sowie zur Erneuerung ihrer Haltestellen, Fahrzeuge und technischen Anlagen auf Eis gelegt (Pressemeldung Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, VDV, 22.12.14).

barrierefrei + Bahnhöfe + U-Bahn: Barrierefreiheit für drei weitere U-Bahnhöfe noch vor Weihnachten

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=19&download=1330 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauabteilung der BVG machen allen #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, Familien mit #Kinderwagen, Tannenbaumträgern und schwer beladenen Geschenkelieferanten ein Weihnachtsgeschenk. Dank guter Planung konnten noch rechtzeitig vor den Festtagen auf den U-Bahnhöfen #Kurfürstendamm, #Leinestraße und #Hallesches Tor insgesamt vier neue #Aufzüge in Betrieb gehen. Damit sind die Bahnhöfe Kurfürstendamm und Leinestraße nun komplett #barrierefrei. Am Halleschen Tor ist die U1 vom Straßenland aus barrierefrei erreichbar. In der Leinestraße wurde der Aufzug, nach Beendigung der Bahnhofsinstandsetzung im Herbst, abschließend eingebaut und am heutigen Freitag in Betrieb genommen. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 900.000 Euro. Der neue Aufzug verbindet den Bahnsteig direkt mit der Straßenebene. Im Zuge der Grundinstandsetzungsarbeiten des Bahnhofs Leinestraße wurde der gesamte Bahnsteigbereich bereits barrierefrei erneuert. Am U-Bahnhof Kurfürstendamm konnte der nunmehr dritte Aufzug eröffnet werden. Damit ist nun die vollständige Barrierefreiheit für diesen Bahnhof in beide Fahrtrichtungen gegeben, hier wurde zuletzt nun auch der Zugang zur U1 durch einen Aufzug barrierefrei hergestellt. Der neue Aufzug verbindet nun auch den südlichen Bahnsteig der Linie U1 mit dem Straßenland. Die Baukosten liegen hierfür bei ca. 1,3 Millionen Euro. Am Halleschen Tor gingen am heutigen Freitag gleich zwei Aufzüge, einer je Bahnsteigseite, in Betrieb. Die neuen Aufzüge verbinden die Bahnsteige der U1 direkt mit der Straßenebene. Im Zusammenhang mit dem Einbau der Aufzüge wird 2015 auch der gesamte Bahnsteigbereich der U1 barrierefrei erneuert. Die Baukosten für beide Aufzüge liegen bei 3,6 Millionen Euro. Damit sind nun 108 der insgesamt 173 Berliner U-Bahnhöfe barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind neun mit Rampen ausgestattet.