Die Deutsche Bahn beginnt heute mit den #Arbeiten für einen neuen #Regionalbahnsteig am #S-Bahnhof #Berlin-Mahlsdorf. Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der DB für das Land Berlin, Regine Günther, Senatorin in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, und Johannes Martin, Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Straßen und Grünflächen, setzten den symbolischen Spatenstich und enthüllten das Bauschild.
Ab Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres sollen die Züge der Linie #RB26 auch am Bahnhof Mahlsdorf halten. Dies steht im Zusammenhang mit der Verlängerung dieser Linie zum Bahnhof #Ostkreuz. Zu den täglich rund 13.300 S-Bahn-Nutzern werden hier zusätzlich 1.400 Regionalbahnreisende erwartet.
Der neue 140 Meter lange Bahnsteig wird am Streckengleis der Fernbahn errichtet. Für die behindertengerechte Zuwegung von der Hönower Straße ist in der Treppenanlage ein Aufzug vorgesehen. Der Bahndamm wird mit einer Bohrpfahlwand gesichert. Insgesamt werden in das Projekt rund 3,5 Mio. Euro investiert, davon 0,9 Mio. Euro vom Land Berlin und 2,6 Mio Euro durch Bund und Deutsche Bahn.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1:
Seit dem 24. April 2017 finden an der #Löffelbrücke in Berlin-Pankow Bauarbeiten statt. Die
Gesamtfertigstellung soll im I. Quartal 2020 erfolgen. Zusätzlich werden ab diesem Jahr die #B2 in Malchow
und die #A114 saniert. Wie stellt der Senat in diesem Zeitabschnitt sicher, dass ein bedarfsgerechter PKWVerkehrsfluss
trotz der #Baustellen gewährleistet wird?
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen werden zur Aufrechterhaltung der #ÖPNV-Nutzung getroffen?
Antwort zu 1 und 2:
Auf der #Pasewalker Straße, der A 114 und der Dorfstraße sind während der dort
stattfindenden Baumaßnahmen folgende Verkehrsführungen geplant:
Der Neubau der Löffelbrücke erfolgt im Wesentlichen in drei Bauabschnitten, um die
Verkehrsführung während der Bauzeit für den KFZ-, Fußgänger-, Rad- und Tramverkehr
grundsätzlich aufrechterhalten zu können. Die alte Brücke wird in drei Teilabschnitten von
Osten nach Westen abgerissen und neu gebaut, wobei der Verkehr auf den jeweiligen
noch vorhandenen oder bereits neuen Bauwerksteilen überführt wird.
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Auf der A 114 wird der Verkehr während der Bauzeit grundsätzlich mit je einer Fahrspur
pro Richtung auf der Autobahn aufrechterhalten. Für die Bucher-Straßen-Brücke wird für
die Dauer der Bauzeit eine zweispurige Behelfsbrücke errichtet, die den Verkehr
aufnehmen kann. Vertiefende Konzepte der Verkehrsführung sowohl für den öffentlichen
Straßenverkehr als auch für den Baustellenverkehr befinden sich gegenwärtig in
Bearbeitung und Abstimmung. Dazu ist eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung zu erstellen,
die u. a. das Ziel hat, ein Vorbehaltsstraßennetz zu definieren, auf dem dann keine
planbaren Baumaßnahmen stattfinden dürfen. Etwaige Anpassungen von
Lichtsignalanlagen zur Erhöhung der Verkehrsqualität werden ebenso untersucht.
Während der Bauzeit der Baumaßnahme B 2 wird der Verkehr in Richtung Süden durch
die Dorfstraße geleitet. Nach Norden muss über die Rennbahnstraße, Romain-RollandStraße,
Blankenburger Straße, Heinersdorfer Straße und zuletzt über den Blankenburger
Pflasterweg zurück zur B 2 gefahren werden. Die BVG fährt jedoch mit ihren Bussen
weiterhin auch in Richtung Norden durch die Dorfstraße.
Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bei allen geplanten Maßnahmen, in deren Vorbereitung wir
einbezogen waren und auch sind, achten wir selbstverständlich auf die Befahrbarkeit mit
dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und sorgen ggf. für Bevorrechtigungen an
Ampelanlagen, Busspuren etc.“
Frage 3:
Kann trotz der Bauarbeiten der Deutschen Bahn am #Karower Kreuz ein bedarfsgerechter ÖPNV in
Blankenburg angeboten werden?
Frage 4:
Wie werden die Fahrzeiten der Ersatzbusse minimiert und welche Verbindungen werden angeboten?
Antwort zu 3 und 4:
Baumaßnahmen auf Strecken des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gehen nahezu
immer auch mit Einschränkungen des Verkehrsangebotes einher. Die Minimierung dieser
Einschränkungen bzw. die Bereitstellung eines möglichst guten Ersatzangebotes ist Inhalt
von Abstimmungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, hier der #S-Bahn Berlin
GmbH, und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), der im Auftrag der Länder
Berlin und Brandenburg die Angebotsplanung und das Vertragsmanagement für die
Leistungen im SPNV übernimmt.
Darüber hinaus bestehen mit den Buslinien 150, 154 und 158, die während der
Unterbrechungen des S-Bahn-Verkehrs auch mit dem Schienenersatzverkehr durch
Umsteigemöglichkeiten verknüpft werden, die gewohnten Fahrtmöglichkeiten.
Neben den Bauarbeiten am Karower Kreuz werden im Jahr 2017 und den Folgejahren
zahlreiche weitere Arbeiten im Verlauf der Bahnstrecke Berlin-Bernau durchgeführt,
insbesondere an Brücken sowie der Aufbau einer Lärmschutzwand zwischen Blankenburg
und Pankow. Hierbei ergeben sich unterschiedliche Sperrzustände, die häufig nur wenige
Stunden in der abendlichen Schwachverkehrszeit, Zeiträume im Tagesverkehr
weitgehend außerhalb der Hauptverkehrszeit, zum Teil aber auch ganze Wochenenden
oder längere Zeiträume an Werktagen umfassen. Abhängig von Dauer und Umfang der
Einschränkungen erfolgen in unterschiedlichem Maße Vorabstimmungen zu den
Ersatzkonzepten. Insbesondere bei mehrwöchigen Sperrungen, wie beispielsweise im
3
Herbst 2017, werden neben S-Bahn Berlin GmbH und dem Verkehrsverbund Berlin
Brandenburg (VBB) sowie dem beauftragten Busunternehmen zahlreiche weitere
Institutionen in die Abstimmungen einbezogen, wie beispielsweise die BVG, die
Verkehrslenkung Berlin, das Bezirksamt Pankow und die Berliner Wasserbetriebe.
Die Detailabstimmungen zum Ersatzkonzept während der sechswöchigen Sperrung im
Herbst 2017 sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Kenntnis- und
Abstimmungsstand werden die nachfolgenden Ersatzverkehrslinien für die
unterbrochenen S-Bahn-Abschnitte vorgesehen:
Expressbus S 2 Pankow-Karow ohne Zwischenhalte (über Bundesautobahn [BAB]
114), für durchfahrende Fahrgäste
Lokalbus S 2 Pankow-Karow mit Zwischenhalten, für Fahrgäste mit Start oder Ziel
im Bereich Blankenburg bzw. Pankow-Heinersdorf
Bus S 8 Pankow-Birkenwerder mit Zwischenhalten
Darüber hinaus kann während der ersten und der letzten Woche der insgesamt
sechswöchigen Sperrung die S 2 aus Richtung Innenstadt noch bis/ab Blankenburg
geführt und auf diese Weise die Einschränkungen für die betroffenen Fahrgäste in diesem
Bereich reduziert werden.
Frage 5:
Wer wurde an den Planungen der Bauvorhaben beteiligt?
Antwort zu 5:
In den unterschiedlichen Phasen der Planung erfolgt die Einbeziehung aller
Versorgungsträger, Verkehrsunternehmen, Anlieger, Baulastträger und
Verkehrsbehörden.
Im Planungsprozess wurden Bürgerinformationsveranstaltungen zur Einbeziehung und
Information der interessierten Öffentlichkeit durchgeführt (B 2 und A 114). Darüber hinaus
sind Informationen über laufende und geplante Baumaßnahmen auf den Internetseiten
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verfügbar. Für die laufenden
Baumaßnahmen wird im Rahmen von Pressemitteilungen und
Anwohnerinformationsschreiben aktuell informiert.
Frage 6:
Welche Einschränkungen sind für Notfalldienste in Blankenburg während der Bauzeiten zu erwarten?
Antwort zu 6:
Die Rettungsdienste sind über die genannten Beteiligungs- und Informationsverfahren
über die Baumaßnahmen und die aktuellen Verkehrsführungen informiert und können
diese bei der Einsatzplanung entsprechend berücksichtigen.
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Frage 7:
Wie ist der Zustand der Sellheimbrücke und ist anzunehmen, dass diese bis 2020 ebenfalls saniert werden
muss?
Antwort zu 7:
Die Sellheimbrücke hat gemäß aktuellem Prüfbericht eine Zustandsnote von 3,0 (gemäß
der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von
Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076). Fahrbahn, Schutzbeton und
Abdichtung sind schadhaft, an den Widerlagern und Flügelwänden befinden sich Risse
und Betonabplatzungen mit freiliegender Bewehrung. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke beträgt 30 km/h. Das Bauwerk wird gemäß DIN
1076 weiterhin geprüft und überwacht. Mittelfristig (nach 2020) ist ein Ersatzneubau
geplant.
Berlin, den 29.05.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In Berliner #Linienbussen soll es vom 1. November an #Ticket-Kontrolleure geben. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen derzeit in einer europaweiten Ausschreibung ein Unternehmen, das diese Aufgabe übernimmt.
Wie der Tagesspiegel berichtet, will die BVG ab November verstärkt auf Kontrolleure in ihren Bussen setzen. Dazu sucht das Unternehmen gerade in einer europaweiten Ausschreibung ein Unternehmen, das auf „hochfrequentierten Linien“ und an „Schwerpunkten“ die Fahrscheine überprüft.Das gesucht Unternehmen soll am 1. November mit der Arbeit beginnen.
In den ersten drei Monaten müssen laut Ausschreibung die Grundlagen für das erhöhte Kontrollaufkommen in den Bussen geschaffen werden. Das heißt: bis dahin müssen geschulte Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Der Vertrag soll zunächst auf zwei Jahre befristet sein, kann aber auch verlängert werden.
Neue Gleise, Weichen und Signale: 7,5 Milliarden Euro investiert die Deutsche Bahn dieses Jahr in das deutsche Schienennetz. Doch ihre Konkurrenten murren. Sie wollen weniger #Vollsperrungen. Und mehr Mitsprache.
Verspätungen, #Streckensperrungen, #Ersatzverkehr in Bussen: Die #Bauoffensive der Deutschen Bahn bringt ihre Konkurrenten auf der Schiene ins Schwitzen. Mehrere Bahn-Anbieter dringen nach Branchenangaben auf Schadenersatz. Die #Bundesnetzagentur prüft, ob die Bahn durch die Bauplanung den Zugang zum Netz hemmt. "Wir freuen uns, dass es mehr Geld gibt, aber wir müssen an einigen Stellen besser werden", sagte Matthias Stoffregen, Geschäftsführer des Bahnkonkurrenten-Verbands Mofair. "Die Auswirkungen auf den Personen- und Güterverkehr sind schon jetzt immens."
Der Bundeskonzern investiert in diesem Jahr die Rekordsumme von 7,5 Milliarden Euro in das deutsche Schienennetz – in neue Gleise, Weichen und Signale. Das sind 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. In Spitzenzeiten soll es 850 Baustellen pro Tag geben. "Mehrere Unternehmen sagen: Weil ihr eure Baustellen nicht im Griff habt, haben wir über den Baustellenfahrplan hinaus Verspätungen", berichtete Stoffregen. Das führt dazu, dass Strafzahlungen an die Auftraggeber fällig werden, die Bestellerorganisationen der Länder. Diese bilden die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr.
Die BVG setzt im Westen auf neue Buslinien. „Ende 2017“ fährt die neue #Schnellbuslinie#X36 durch Spandau – was so viel bedeutet wie: zum Fahrplanwechsel im Dezember.
Der Expressbus ist laut BVG-Sprecher Markus Falkner als Verstärkung für die Buslinien 136 und 236 gedacht und soll „ungefähr auf der Route des 236er vom U-Bahnhof Haselhorst in einer Schleife über die Wasserstadt zum Bahnhof Spandau fahren“ – und wie alle X-Busse nur an ausgewählten Haltestellen halten. Im Spandauer Norden sind tausende neue Wohnungen geplant.
"Jeder zweite Bus fährt eine andere Endhaltestelle an"
Und: Offenbar plant die BVG auch Veränderungen auf den Linien #X34 (Bahnhof Zoo-Kladow) und #X49 (Messe Nord-Staaken). BVG-Sprecher Falkner sagt: "Ja, nach aktueller Planung wird es auf den Linien Maßnahmen geben. Vorgesehen ist momentan, dass die Linien jeweils bei jeder zweiten Fahrt andere Endhaltestellen anfahren und so neue Angebote eröffnen."
Die Wendeschleife wurde gerade erst erneuert
Zuvor hatten Verkehrsblogs zwei Szenarien dargestellt: Der X34 beispielsweise würde somit bis zum Dorfplatz in Kladow fahren – ein Bus fährt dann regulär weiter bis zum Hottengrund, neu wäre der zweite Bus. Dieser würde abbiegen auf den Ritterfelddamm, alle drei Schulen und das Neubaugebiet am Flugplatz ansteuern und an der fast vergessenen BVG-Wendeschleife enden.
Im April dieses Jahres sind über 2,9 Millionen #Passagiere ab #Schönefeld und #Tegel geflogen. Das sind 12,2 Prozent mehr als im April 2016. Das teilte die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH am Mittwoch mit.
Am Flughafen Schönefeld stieg demnach die Passagierzahl im Vergleich zum Vorjahr um 23,5 Prozent auf über 1,1 Millionen. Von Januar bis April flogen allein in Schönefeld 3,9 Millionen Fluggäste, über 500.000 Passagiere mehr als vom Flughafen Köln/Bonn.
Weitere Zahlen für den Zeitraum Januar bis April:
Passagiere: Von Januar bis April flogen 10.006.059 Passagiere ab Schönefeld und Tegel. Das ist ein Plus von 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld starteten und landeten 3.888.297 Passagiere, das sind 18 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2016. Ab Tegel flogen 6.117.762 Fluggäste, etwa gleich viele wie im Vorjahreszeitraum.
Flugbewegungen: Die Zahl der Flugbewegungen in Schönefeld und Tegel zusammen stieg von Januar bis April 2017 auf 87.045 Starts und Landungen, eine Zunahme um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 31.797. Das entspricht einem Anstieg von 10,9 Prozent. In Tegel gab es 55.248 Starts und Landungen, das sind 5 Prozent weniger als im Vorjahr.
Luftfracht: Insgesamt wurden von Januar bis April 16.219 Tonnen Luftfracht registriert, das bedeutet einen Anstieg von 17,3 Prozent in Relation zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld wurden in den ersten beiden Monaten 2.906 Tonnen Luftfracht abgefertigt (+17,3 Prozent), in Tegel waren es 13.312 Tonnen (+17,2 Prozent).
Zahlen für April 2017
Passagiere: Im April 2017 starteten und landeten 2.922.311 Passagiere an den Flughäfen Schönefeld und Tegel. Das ist ein Zuwachs von …
Berlin/London – Sechs Meter unter der Straße klingt das Rumpeln der Autos dumpf und fern. Im Lichtkegel von Holger Happels Taschenlampe erscheinen #rostige#Eisenbahnschienen, Spurweite 1435 Millimeter. Haken an der #Tunneldecke verraten, dass dort mal eine #Oberleitung hing – Strom für Deutschlands #erste #U-Bahn. Vor 120 Jahren fuhr sie durch diesen Tunnel aus gelben Ziegeln, der sich in engen Kurven unter dem Berliner Ortsteil #Gesundbrunnen windet.
„Ein einzigartiges Denkmal“, schwärmt Happel. Seit kurzem führt er Besucher durch das feuchte Bauwerk und gibt Einblicke in die Zeit der U-Bahn-Pioniere. Damals erschlossen sie Neuland unter der Erde. Heute werden kilometerlange Netze wie selbstverständlich in den Untergrund getrieben – in der Regel aber weit weg von Berlin. In der Golfregion etwa und den Megastädten Ostasiens. Doch auch in Deutschland wird wieder gebohrt.
Nürnberg, Düsseldorf, Hamburg, Berlin – sie alle haben in den vergangen Jahren ihre Netze ausgebaut. Prominentes Beispiel ist die U-Bahn unter dem Berliner Boulevard Unter den Linden. Eine 74 Meter lange Maschine hat dort zwei Röhren gebohrt, um eine Lücke in der Linie U5 zu schließen. Für die Strecke mit drei Bahnhöfen wird mindestens eine halbe Milliarde Euro fällig.
Die Anfänge vor 120 Jahren waren bescheidener. Arbeiter gruben den knapp 300 Meter langen ersten Tunnel auf dem Gelände der Allgemeinen Elektricitäts-Gesellschaft. „Die AEG wollte in das Geschäft des Metro-Baus einsteigen“, sagt Happel. Die Gleise am Tunnelgrund hat Happels Verein Berliner Unterwelten in wochenlanger Knochenarbeit freigelegt, denn der Tunnel stand jahrelang unter Wasser. Jetzt können ihn Besucher besichtigen. Am Ausgang zum Gewerbehof darüber hängen fingerlange Tropfsteine.
Erste U-Bahn fuhr durch London
London hatte im Jahr 1897 längst eine U-Bahn. Und brauchte sie auch, weil die Straßen mit Pferdekutschen verstopft waren und die Fernbahnhöfe am Rand der schnell wachsenden Metropole lagen. Die erste U-Bahn fuhr 1863 von Paddington bis zur sechs Kilometer entfernten Farringdon Street. Die erste Strecke machte die Bewohner nicht recht zufrieden, denn Dampfloks zogen die Züge. „Die Umgebungsluft war so giftig, dass ich, obwohl Bergbauingenieur, beinahe …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR) um Stellungnahme
gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Strecke wurde in den #Planfeststellungen für die Verlängerung der #U5 westlich Alexanderplatz zu
Grunde gelegt, um einen #Kosten-Nutzen-Faktor zu berechnen? Welcher Kosten/Nutzen-Faktor hätte sich
ergeben, wenn nur die Strecke bis zum Hauptbahnhof betrachtet worden wäre?
Antwort zu 1:
Die dem Planfeststellungsbeschluss zugrundeliegende Nutzen-Kosten-Untersuchung vom
Mai 1996 bezieht sich auf die Verlängerung der U 5 vom Alexanderplatz zum U-Bahnhof
Turmstraße. Für die Gesamtmaßnahme wurde ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,43
ermittelt. Ein abschnittsweise Bewertung fand, der üblichen Vorgehensweise
entsprechend, nicht statt.
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Frage 2:
Wie lang sind die #Bauvorleistungen am U-Bahnhof Hauptbahnhof in Richtung U Turmstraße und bis wohin
reichen sie? Warum wurde diese Bauvorleistung in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/10731 nicht
erwähnt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Bauvorleistung am U-Bahnhof Hauptbahnhof in Richtung Turmstraße beträgt 0,19 km
Tunnelbauwerk (hinter der heutigen Werkstatt, künftige Aufstellanlage).“
Darüber hinaus teilt der Senat mit, dass der Tunnel nördlich des U-Bahnhof Hauptbahnhof
(er reicht bis unter das westlichste Ferngleis) als heutige Aufstellanlage der U 55,
Werkstatt sowie – im hintersten Teil – als künftige Aufstellanlage der U 5 in Betrieb ist bzw.
sein wird, es war in der Schriftlichen Anfrage 18/10731 jedoch nur nach ungenutzten
Tunnelanlagen gefragt worden.
Frage 3:
Wie viel Strecke fehlt zwischen den Bauvorleistungen an den U-Bahnhöfen Hauptbahnhof und Turmstraße
für die U5?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Es fehlt eine Streckenlänge von 1,74 km Tunnelbauwerk.“
Frage 4:
Wie lang ist heute die Fahrzeit mit dem Bus zwischen U Hauptbahnhof und U Turmstraße?
Antwort zu 4:
Gemäß Fahrplanauskunft der BVG beträgt die Fahrzeit der Buslinie 245 zwischen
Hauptbahnhof und U-Bahnhof Turmstraße 9 Minuten. Die Flughafen-Zubringerbus TXL
erreicht nur durch Auslassen sämtlicher Zwischenhalte eine Fahrzeit von 6 Minuten.
Frage 5:
Wie lang wird die Fahrzeit mit der #Straßenbahn zwischen U Hauptbahnhof und U Turmstraße sein, wenn
diese entsprechend den Senatsplanungen verlängert wird?
Antwort zu 5:
Antwort zu 5:
Die Fahrzeit der Straßenbahn auf der Neubaustrecke zwischen Hauptbahnhof und UBahnhof
Turmstraße beträgt gemäß Nutzen-Kosten-Untersuchung 6 Minuten.
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Frage 6:
Wie lang wäre die Fahrzeit mit der U-Bahn zwischen den U-Bahnhöfen Hauptbahnhof und Turmstraße,
wenn die U5 verlängert würde?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Fahrzeit würde von Hauptbahnhof nach Turmstraße ca. 4 Minuten betragen.“
Frage 7:
Wie ist die Verkehrsmittelabwägung bei der anzulegenden Schienenverbindung zwischen U Hauptbahnhof
und U Turmstraße erfolgt
Antwort zu 7:
Mit Beschluss des Stadtentwicklungsplans Verkehr wurde durch den Senat beschlossen,
eine Straßenbahn als Vorlaufbetrieb einer ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zu
realisierenden Verlängerung der U 5 vorzusehen.
Im Rahmen der Voruntersuchung der #Straßenbahnneubaustrecke vom Hauptbahnhof zum
U-Bahnhof Turmstraße war zu klären, welches Verkehrsmittel am besten geeignet ist, den
Planungskorridor zu bedienen. Es wurde ein Vergleich der vier für den Berliner
Stadtverkehr in Frage kommenden Verkehrsmittel S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Bus
durchgeführt.
Der Verkehrsmittelvergleich erfolgte aus Sicht der Zielgruppen Fahrgast, Betrieb,
Kommune und Allgemeinheit. Für jede der Zielgruppen wurden spezifische Kriterien
definiert.
Der Verkehrsmittelvergleich führte zu folgendem Ergebnis:
Bei der Betrachtung über alle Zielgruppen hinweg schnitt die Straßenbahn beim
Verkehrsmittelvergleich von S-, U-, Straßenbahn und optimierten Busbetrieb am besten
ab.
Sie war im Vergleich zum Neu- oder Ausbau der anderen Verkehrsmittel die beste
Verkehrsmittelwahl, um die Anbindung von Moabit an die Innenstadt im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) kurzfristig umzusetzen und so nachhaltig zu verbessern.
Frage 8:
Sind für die verschiedenen Verkehrsmittel Kosten/Nutzen-Untersuchungen erfolgt und wenn ja, mit welchem
Ergebnis (Kosten und Nutzen bitte auch einzeln angeben)?
Antwort zu 8:
Im Rahmen der Voruntersuchung einer Straßenbahnneubaustrecke vom Hauptbahnhof
zum U-Bahnhof Turmstraße wurden im Zuge des Verkehrsmittelvergleichs für alle
betrachteten Verkehrsmittel Kosten und Nutzen qualitativ abgewogen. Nur für das sich aus
dem Verkehrsmittelvergleich ergebende beste Verkehrsmittel – in diesem Fall die
Straßenbahn (siehe Antwort zu 7.) – war eine Nutzen-Kosten-Untersuchung
durchzuführen. Der ermittelte Nutzen-Kosten-Indikator für die Straßenbahnneubaustrecke
– in der abschließend gewählten Streckenvariante über die Turmstraße – vom
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Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße betrug 1,2. Für eine in der Summe der
Argumente nachteilige und daher nicht weiter verfolgte Streckenvariante mit Führung über
die Straße Alt-Moabit wurde ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,5 ermittelt.
Frage 9:
Wenn keine Verkehrsmittelabwägung bei der anzulegenden Schienenverbindung zwischen U Hauptbahnhof
und U Turmstraße erfolgt ist, soll bei dem anstehenden Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der
Straßenbahn zur Turmstraße eine zu verlängernde U5 zum U-Bahnhof Turmstraße als Alternative betrachtet
werden und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Entfällt.
Berlin, den 24.5.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahmen
gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie
werden nachfolgend wiedergegeben.
Frage 1:
In wie vielen Fällen entstand #Sachschaden an #beschädigten oder #zerstörten #Glasscheiben bei BVGHaltestellen,
in den U-Bahnhöfen und den Bahnhöfen der S-Bahn in den Jahren 2014, 2015 und 2016
(differenziert nach Berlin und den Bezirken)?
Frage 2:
Welche Kosten entstanden für die Reparatur bzw. den Austausch dieser Glasbruchschäden in den Jahren
2014, 2015 und 2016 (differenziert nach Berlin und den Bezirken)?
Frage 3:
In welchem Zeitraum wird ein solcher Glasbruchschaden – grob betrachtet – erneuert?
Antwort zu 1. bis 3.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Folgende Glasschäden an Wartehallen von Straßenbahn- und Omnibushaltestellen
wurden im angefragten Zeitraum registriert:
2014 854 Schäden
2015 936 Schäden
2016 1.056 Schäden.
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Die ca. 4.600 Wartehallen waren in den genannten Jahren im Wesentlichen im Besitz der
Firma Wall.
Die BVG muss lediglich für ca. 140 Wartehallen die Instandsetzungskosten tragen. Die
Kosten der BVG für die BVG-eigenen Wartehallen liegen bei ca. 18 Tsd. EUR jährlich.
Die bestehenden Gestattungsverträge in Zusammenhang mit den Werberechten regeln,
dass Wall sämtliche Instandsetzungsleistungen durchführt und auch deren Kosten trägt.
Deshalb wird die Zahl der tatsächlichen Schäden die Anzahl der bei der BVG bekannt
gewordenen Schäden übersteigen. Hierzu liegen der BVG keine Zahlen vor.
Nach Bekanntwerden bzw. Schadenseingang werden Glasscheiben an Wartehallen in der
Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen erneuert.
Folgende Glasschäden im Bereich der U-Bahnanlagen wurden im angefragten Zeitraum
registriert:
2014: 267 Schäden Kosten: 219 Tsd. EUR
2015: 232 Schäden Kosten: 234 Tsd. EUR
2016: 214 Schäden Kosten: 209 Tsd. EUR
Nach Bekanntwerden bzw. Schadenseingang werden die Beschädigungen innerhalb von
zwei Wochen beseitigt.
Eine Differenzierung auf einzelne Verwaltungsbezirke wird durch die BVG nicht
vorgenommen.
Jährlich sind an den Berliner S-Bahnhöfen zwischen 200 und 300 Fälle von beschädigten
oder zerstörten Glasscheiben zu verzeichnen.
Durch die Reparatur bzw. den Austausch von Glasbruchschäden sind folgende Kosten
entstanden:
2014: rund 92.000 EUR
2015: rund 132.000 EUR
2016: rund 87.000 EUR.
Grundsätzlich wird nach einer Sachbeschädigung geprüft, ob eine Erstsicherung
vorzunehmen ist und diese unverzüglich veranlasst. Die Instandsetzung erfolgt in recht
unterschiedlichen Zeiträumen. Sie richtet sich nach der Schadensgröße und dem
erforderlichen Material. Bei einfachen Schäden und vorhandenem Lagermaterial erfolgt
die Reparatur innerhalb von zwei Tagen. Muss Material bestellt werden, z. B.
Spezialgläser, oder sind besondere Größen und Gleissperrungen erforderlich, kann es
auch vier bis acht Wochen dauern. Das betrifft jedoch lediglich ca. ein Fünftel der Fälle.“
Berlin, den 23. Mai 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Für den #Wiederaufbau der „#Stammbahn“-Strecke von Potsdam nach Berlin über #Kleinmachnow gibt es jetzt Rückenwind aus dem Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Dort haben die Bezirksverordneten eine neue Untersuchung zur Strecke eingefordert und rechnen mit einem positiven Ergebnis. Jetzt kommt es auf den Senat an.
Berlin/Kleinmachnow. Schützenhilfe für die Befürworter eines Wiederaufbaus der sogenannten Stammbahn aus dem Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Dort hat die Bezirksverordnetenversammlung nach monatelanger Debatte in verschiedenen Ausschüssen nun einen Beschluss zum Aufbau der Bahnstrecke von Potsdam über Kleinmachnow nach Berlin gefasst. Die Abgeordneten beauftragten das Bezirksamt, „sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass sowohl die Reaktivierung der Berlin-Potsdamer Stammbahn als auch ein bezirksdurchquerender, möglichst kreuzungsfreier Fahrradschnellweg realisiert werden kann“. Angesprochen ist auf Berliner Seite damit der Senat, in Brandenburg ist die Landesregierung zuständig. Beide Regierungen müssten die Strecke bei der Deutschen Bahn bestellen.