Bahnhöfe: Beschädigte und zerstörte Glasscheiben bei BVG-Haltestellen, in U- und SBahnhöfen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahmen
gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie
werden nachfolgend wiedergegeben.
Frage 1:
In wie vielen Fällen entstand #Sachschaden an #beschädigten oder #zerstörten #Glasscheiben bei BVGHaltestellen,
in den U-Bahnhöfen und den Bahnhöfen der S-Bahn in den Jahren 2014, 2015 und 2016
(differenziert nach Berlin und den Bezirken)?
Frage 2:
Welche Kosten entstanden für die Reparatur bzw. den Austausch dieser Glasbruchschäden in den Jahren
2014, 2015 und 2016 (differenziert nach Berlin und den Bezirken)?
Frage 3:
In welchem Zeitraum wird ein solcher Glasbruchschaden – grob betrachtet – erneuert?
Antwort zu 1. bis 3.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Folgende Glasschäden an Wartehallen von Straßenbahn- und Omnibushaltestellen
wurden im angefragten Zeitraum registriert:
2014 854 Schäden
2015 936 Schäden
2016 1.056 Schäden.
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Die ca. 4.600 Wartehallen waren in den genannten Jahren im Wesentlichen im Besitz der
Firma Wall.
Die BVG muss lediglich für ca. 140 Wartehallen die Instandsetzungskosten tragen. Die
Kosten der BVG für die BVG-eigenen Wartehallen liegen bei ca. 18 Tsd. EUR jährlich.
Die bestehenden Gestattungsverträge in Zusammenhang mit den Werberechten regeln,
dass Wall sämtliche Instandsetzungsleistungen durchführt und auch deren Kosten trägt.
Deshalb wird die Zahl der tatsächlichen Schäden die Anzahl der bei der BVG bekannt
gewordenen Schäden übersteigen. Hierzu liegen der BVG keine Zahlen vor.
Nach Bekanntwerden bzw. Schadenseingang werden Glasscheiben an Wartehallen in der
Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen erneuert.
Folgende Glasschäden im Bereich der U-Bahnanlagen wurden im angefragten Zeitraum
registriert:
2014: 267 Schäden Kosten: 219 Tsd. EUR
2015: 232 Schäden Kosten: 234 Tsd. EUR
2016: 214 Schäden Kosten: 209 Tsd. EUR
Nach Bekanntwerden bzw. Schadenseingang werden die Beschädigungen innerhalb von
zwei Wochen beseitigt.
Eine Differenzierung auf einzelne Verwaltungsbezirke wird durch die BVG nicht
vorgenommen.
Jährlich sind an den Berliner S-Bahnhöfen zwischen 200 und 300 Fälle von beschädigten
oder zerstörten Glasscheiben zu verzeichnen.
Durch die Reparatur bzw. den Austausch von Glasbruchschäden sind folgende Kosten
entstanden:
2014: rund 92.000 EUR
2015: rund 132.000 EUR
2016: rund 87.000 EUR.
Grundsätzlich wird nach einer Sachbeschädigung geprüft, ob eine Erstsicherung
vorzunehmen ist und diese unverzüglich veranlasst. Die Instandsetzung erfolgt in recht
unterschiedlichen Zeiträumen. Sie richtet sich nach der Schadensgröße und dem
erforderlichen Material. Bei einfachen Schäden und vorhandenem Lagermaterial erfolgt
die Reparatur innerhalb von zwei Tagen. Muss Material bestellt werden, z. B.
Spezialgläser, oder sind besondere Größen und Gleissperrungen erforderlich, kann es
auch vier bis acht Wochen dauern. Das betrifft jedoch lediglich ca. ein Fünftel der Fälle.“
Berlin, den 23. Mai 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Schiffsverkehr: Kahlschlag statt Naturschutz am Schöneberger Ufer in Mitte – Warum missachtet der Senat die geltenden Vereinbarungen?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann.  Er  ist  gleichwohl  bemüht,  Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat das Bezirksamt (BA) Mitte um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Dies betrifft insbesondere die Fragen 1, 3 und 4. Sie wird nachfolgend wiedergegeben:

Frage 1:
a)    Wer bzw. welche Behörden sind für die um- fangreichen #Baumfällungen Anfang Februar 2016 am #Schöneberger #Ufer am #Landwehrkanal in Berlin-Mitte verantwortlich?
b)    Wie lautet  die  fachliche Begründung für  diesen #Kahlschlag auf einem ca. 70 Meter langem Uferstreifen?
c)    Wie ist diese #brachiale #Zerstörung der #Ufervegetation und ökologisch hochwertigen öffentlichen Eigentums vor dem Hintergrund eines jahrelangen Diskussionspro- zesses fachlich zu rechtfertigen, gerade auch im Hinblick auf den U-Plan Landwehrkanal von 2001, der – wie dem Bezirksamt Mitte wohlbekannt – gerade fortgeschrieben und aktualisiert wird?

Antwort zu 1:
a)    Das BA Mitte von Berlin vertreten durch das zu- ständige Fachamt (Straßen- und Grünflächenamt, Straßen- und Grünflächenamt Mitte [SGA]) hat die Arbeiten be- auftragt.
b)    und c) Aus der Stellungnahme des BA Mitte ergibt sich folgender Sachverhalt: Im Bereich des Schöneberger Ufers fanden über einen längeren Zeitraum keine regel- mäßigen Pflegearbeiten statt. Wurzelschösslinge, Sämlin- ge und Wildwuchs haben sich ausgebreitet und erreichten einen erheblichen Umfang und eine beachtliche Größe. Dieser Zustand ist dem Stellenabbau und dem Rückgang der Unterhaltungsmittel geschuldet. Der seitliche Auf- wuchs  der  Sämlinge  aus  Götterbaum  (Ailanthus)  und
 
Robinia (Scheinakazie) ragte deutlich in den Gehweg und zum Teil bis in die Fahrbahn. Die Seitenstreifen verengen sich in diesem Abschnitt, so dass im Falle eines Bau- mumsturzes der Sicherheitsabstand (zweifache Baumlän- ge) nicht gegeben ist.
Durch die dornigen Ruten der Akazie konnte der Fußweg nicht mehr genutzt werden. Die Fußgänger wi- chen auf die Fahrbahn in den Fließverkehr aus oder wechselten die Straßenseite!
Während der laufenden Arbeiten hat die beauftragte Firma angezeigt, dass, durch den Sämlingsaufwuchs ver- deckt, erhebliche Schäden an  drei Bäumen festgestellt wurden.
Das Pflegerevier hat nach Begutachtung der Bäume entschieden, dass drei Bäume die laut  Flächenkataster dem Bestand des SGA zuzuordnen sind, unverzüglich im Sinne der akuten Gefahrenabwehr beseitigt werden müs- sen.
Alle drei Bäume zeigten ein erhebliches Schadbild und wiesen gravierende Mängel auf.
Es handelte sich in allen Fällen um Wildwuchs. Auf- grund ihrer Größe und des erkennbaren Gefahrenpotential wurden sie in den Vorjahren im Baumkataster erfasst.
Gefällt wurden:
•    3 Ailanthus aufgrund wiederholter Astausbrüche
•    18 Pappeln aufgrund ausbruchgefährdeter Druckzwiesel, Rindeninfektionen der Zweige  und dadurch erhöhter Astbruchgefahr.

Frage 2: Wie bewertet der Senat die nach sechsein- halbjähriger Mediation und einem weiteren Jahr akribi- scher Ausarbeitung im Dezember 2013 von 25 Interes- sengruppen (Bürgerinitiativen, Berliner Wasserbetriebe, fünf Bezirksämter, Umwelt- u. Naturschutzverbände, WSA, IHK, Reederei-/Schifffahrts-Vertreter, Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt u. a.) unter- zeichnete Mediationsvereinbarung "Zukunft Landwehr- kanal"? Welchen Stellenwert räumt der Senat dieser Ver- einbarung ein?

Antwort zu 2: Der Senat bewertet die Mediationsver- einbarung im Ergebnis grundsätzlich positiv.
Mit der Vereinbarung wurden Eckpunkte der Zusam- menarbeit zwischen den Akteuren am Landwehrkanal für den Zeitraum der Planung und Ausführung der Instand- setzung des Landwehrkanals durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin festgelegt. Dies schließt auch sinn- volle Regelungen zur gegenseitigen Information und zum Dialog zu aktuellen Maßnahmen ein, so insbesondere zum Umgang mit Bäumen am Landwehrkanal und im Umfeld im Rahmen von laufenden Pflege- und Verkehrssiche- rungsmaßnahmen.
Die festgelegten Grundsätze bilden die Basis für einen vertrauensvollen Umgang zwischen Behörden und Bürger und Bürgerinnen in diesem Stadtraum.

Frage 3:
a)    Warum gab es – abweichend von den Bestimmun- gen in der Mediationsvereinbarung "Zukunft Landwehr- kanal" (insb. Kap. 4.2.1, S. 22) – im besagten Fall (siehe Frage 1) weder eine Vorabinformation, sei es gegenüber der Öffentlichkeit, des sog. Expertenkreises als Beteili- gungsgremium noch des WSA und seiner Zentralen An- laufstelle Öffentlichkeitsbeteiligung (ZÖB) und auch keine Pressemitteilung des Bezirksamts Mitte bzw. des Senats?
b)    Warum sind die Bestimmungen der Mediations- vereinbarung "Zukunft Landwehrkanal" nicht beachtet und eingehalten worden?

Frage 5: Wie kann und soll unter diesen Umständen eine  vertrauensvolle  Kooperation  mit  der  Stadtgesell- schaft funktionieren und fortgesetzt werden, zumal es sich nach 2009 schon um den zweiten Fall unangekündigter, erheblicher und fachlich fragwürdiger "Baumarbeiten" am zum Bezirk Mitte gehörigen Landwehrkanalufer handelt (siehe https://baumschutz.wordpress.com/2009/07/09/pappelver krueppelungen/ )?

Antwort zu 3.a), b) und 5: Baumfällungen aus Grün- den der Verkehrssicherheit müssen dann erfolgen, wenn zwingende Gebote der Gefahrenabwehr es erfordern und andere Maßnahmen nicht ausreichen. Sie werden nicht langfristig geplant, sondern vor dem Grundsatz des Er- halts des Straßenbaumbestandes unter allen verantwortba- ren Kriterien auf den spät möglichsten Zeitpunkt festge- legt.
Die erheblichen Schäden an den drei betroffenen Bäumen wurden erst während der laufenden Arbeiten festgestellt. Die durchführende Firma wurde im Zuge der Arbeiten für diese zur akuten Gefahrenabwehr notwendi- ge Maßnahme beauftragt. Dass dabei versäumt wurde, explizit auf die Regelungen der Mediationsvereinbarung (hier 4.2.1) hinzuweisen, ist dem hohen Zeit- und Hand- lungsdruck geschuldet.
Das Bezirksamt bedauert dies nach eigenen Angaben sehr und ist bemüht, die erforderlichen Pflegearbeiteten zu verstetigen, um in Zukunft kurzfristig und sachgerecht solchen Situationen gerecht zu werden.
 
Frage 4: Warum gab es auch auf Nachfrage von Bür- ger*innen beim Grünflächenamt Mitte, beim WSA und beim ZÖB keinerlei Auskünfte über die Gründe der Baumfällungen, die Zuständigkeiten etc.?

Antwort zu 4: Dazu teilt das BA Mitte mit: Entspre- chende Anfragen aus der Bezirksverordnetenversamm- lung wurden unverzüglich beantwortet. Anfragen von Bürgern und Bürgerinnen liegen erst seit kurzem beim Grünflächenamt Mitte vor und werden unverzüglich be- antwortet.


Berlin, den 23. März 2016


In Vertretung

C h r i s t i a n  G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)