Radverkehr: Berliner Leihfahrradsystem – Alles zurück auf Los?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann endet der Vertrag mit der Deutschen Bahn für das #Leihfahrradsystem #Call a #Bike und wann plant der Senat die Ausschreibung für die Fortführung des Berliner Leihfahrradsystems zu starten? Wann ist mit einer Entscheidung über den zukünftigen #Betreiber zu rechnen? Antwort zu 1: Die von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewährte Zuwendung zum Öffentlichen Leihfahrradsystem Call a Bike wird bis zum Ende der Nachnutzungsfrist zum Bundesprojekt für die Jahre 2013 und 2014 gewährt und endet im Dezember 2014. Die Vorbereitung der geplanten Ausschreibung läuft derzeit, eine zeitnahe Veröffentlichung wird angestrebt.

Der Zeitpunkt der Auswahl des zukünftigen Betreibers ist derzeit nicht prognostizierbar und hängt elementar vom Ablauf des angestrebten Vergabeverfahrens ab. Be-absichtigt wird eine schnellstmögliche Vergabe. Frage 2: Hat sich der Senat mit der Deutschen Bahn schon auf einen Übergangvertrag verständigt, damit die bestehenden Stationen nicht vor Beginn des neuen Ver-trages abgebaut werden? Antwort zu 2: Ein entsprechender Vertrag besteht der-zeit nicht. Frage 3: Falls ein anderer Betreiber als die Deutsche Bahn die Ausschreibung gewinnen sollte, in welcher Höhe gingen durch den Abbau der Call a Bike Stationen Zuschüsse des Landes und des Bundes verloren? Antwort zu 3: Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kann keine Angaben zu Zuschüssen und anderen Finanzierungsinstrumenten des Bundes zum Bundesprojekt machen. Entsprechende An-gaben sind beim zuständigen Bundesministerium zu er-fragen. Die Zuwendung der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt zum Öffentlichen Leihfahrradsys-tem Call a Bike in Berlin deckte bei den beantragten Inf-rastrukturausgaben zur Systemerweiterung (Stationen, Räder) lediglich die Abschreibungskosten für den Zu-wendungszeitraum ab. Die Mittel gehen damit nicht ver-loren. Frage 4: Wie viele Stationen und welche Ausdehnung soll die Ausschreibung umfassen? Wird sich der Senat mit dieser Ausschreibung wieder auf ein rein stationäres Sys-tem festlegen oder auch Systeme mit freien Abstellmög-lichkeiten oder gemischte Systeme zulassen? Was ist diesbezüglich das Ergebnis der Markterkundung im Juli 2014? Antwort zu 4: Details der Vergabeunterlagen, daher unter anderem die Frage nach Ausdehnung und konkreter Ausgestaltung, können mit Rücksicht auf das angestrebte Verfahren erst im Rahmen der offiziellen Bekanntma-chung dargestellt werden. Die in den Markterkundungs-gesprächen durch die Unternehmen aus operativer Sicht dargestellte Vorzugsvariante ist ein rein stationsbasiertes System. Frage 5: Wie lange wird es aus Sicht des Senats dau-ern, um wieder ein Netz von Verleihstationen aufzubauen, das der aktuellen Anzahl und Ausdehnung entspricht, falls ein neuer Betreiber die Ausschreibung gewinnt? Antwort zu 5: Hierzu werden erst im Prozess des Vergabeverfahrens gesicherte Kenntnisse vorliegen. Aus den Markterkundungsgesprächen liegen zwar Angaben vor, diese besitzen allerdings keinen verbindlichen Ange-botscharakter. Frage 6: Inwieweit plant der Senat in die Ausschrei-bung auch Pedelecs aufzunehmen bzw. diese zuzulassen? Antwort zu 6: Nach derzeitigem Diskussionsstand ist die Einbeziehung von Pedelecs nicht angestrebt. Auch im ggf. zu vergebenden öffentlichen Fahrradver-leihsystem würden die Fahrräder ganzjährig eingesetzt werden, insbesondere, um kurze Distanzen mit dem Rad zurücklegen und das öffentliche Leihfahrrad mit dem ÖPNV kombinieren. Die Fahrräder werden damit einer intensiven, wetterunabhängigen Nutzung ständig wech-selnder Fahrerinnen und Fahrer ausgesetzt. Erfahrungen aus Berlin, Deutschland und Europa zeigen, dass Leih-fahrräder auch zum Ziel für Vandalismus werden können. Gleichzeitig weißt Berlin lediglich geringe Höhenunter-schiede auf, ist damit ein topografisch eher gering an-spruchsvolles Gelände für Radfahrende. Kosten (unter anderem für Investition in Räder und Station sowie deren Wartung) und Mehrwert (Pedelec vs. traditionelles Fahr-rad) sprechen hier für die Fokussierung auf ein traditio-nelles System. Frage 7: Inwieweit wäre es in Berlin rechtlich mög-lich, eine Teilfinanzierung des Leihfahrradsystems über Werbeflächen – beispielsweise an den Terminalrückseiten – vorzunehmen, um die Fahrräder die ersten 30 Minuten kostenlos zur Verfügung zu stellen? Inwieweit zieht der Senat eine solche Co-Finanzierung in Betracht? Antwort zu 7: Entsprechende Optionen werden derzeit geprüft und im Rahmen des Vergabeverfahrens darge-stellt. Frage 8: In der Roten Nummer 1327 C erklärt der Se-nat, dass keine kostendeckende Bewirtschaftung in Berlin möglich sei, so dass ein Zuschuss weiterhin notwendig („alternativlos“) ist – sind dem Senat andere europäische Städte bekannt, die ohne solche Zuschüsse auskommen? Wenn ja, worauf führt der Senat das zurück? Antwort zu 8: Der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt liegen keine Informationen über Öffent-liche Leihfahrradsysteme in einer vergleichbaren Größen-ordnung und Qualität vor, die ohne Zuschüsse realisiert wurden. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2014)

Straßenverkehr: Verlängerung des Brunsbütteler Damms bis zur L20, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wann hat der Senat mit dem Land Branden-burg zuletzt Gespräche über die #Verlängerung des an der Berliner #Stadtgrenze in Spandau endenden #Brunsbütteler Damms und dessen Anbindung an die #L20 auf dem Ge-biet der Gemeinde #Dallgow-Döberitz geführt und was war deren Ergebnis? Antwort zu 1: Eine Verlängerung bzw. Anbindung war in den Terminen der derzeitigen Abteilungsleiter vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt kein Thema. Frage 2: Wie beurteilt der Senat das Potenzial der in Frage 1 genannten Anbindung dafür, den Nennhauser Damm und die Falkenseer Chaussee in Spandau sowie die Spandauer Straße in Falkensee von Schwerlastverkehr zu entlasten? Antwort zu 2: Die Verlängerung des Brunsbütteler Dammes bis zur Landesstraße L 20 im Land Branden-burg/Gemeinde Dallgow-Döberitz ist eine Planung, die seit Anfang der 1990er Jahre besteht. Durch diese neue Straßenverbindung würden  die Heerstraße und Teilstrecken des Nennhauser Dammes entlastet,  sich die Verbindungen von Teilen Spandaus (ein-schließlich von Gewerbegebieten) mit dem Land Brandenburg, besonders der Gemeinde Dallgow-Döberitz, verbessern,  die Flächen des ehemaligen Flugplatzes Staaken an eine überörtliche Straße L 20 und an das Berliner Straßennetz angebunden. Die letzten flächendeckenden Verkehrszählungen aus 2009 (s. Verkehrsmengenkarte 2009) ergeben folgende Lkw-Belastungen auf den angeführten Straßen: Die Daten machen deutlich, dass die Lkw-Anteile in Größenordnungen liegen, die für die Straßentypen und die angrenzenden Nutzungen (Zeppelinpark, Gewerbe u.a. am Brunsbüttler Damm) als erwartbar einzuschätzen sind. Die Zählungen machen auch deutlich, dass von nicht unerheblichen Zielverkehren in diesen Bereichen auszu-gehen ist. Verlagerungspotenziale des Lkw-Verkehrs ergäben sich vermutlich am ehesten für den Nennhauser Damm. Frage 3: Was unternimmt der Senat, um die inakzep-table Lücke im havelländischen Verkehrsnetz am in Frage 1 genannten Ort zu schließen? Antwort zu 3: Der Senat hat mit dem Bau bis zur Lan-desgrenze seinen Beitrag geleistet. Er ist nicht zuständig für das „havelländische Verkehrsnetz“. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2014)

Straßenverkehr: Sechsspurig durch den Grunewald von K. Kurpjuweit (mit mat), aus PNN

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/889046/ Planer wollen Avus ohne Eingriff in den Baumbestand erweitern Berlin – Muss der Wald dran glauben? Erhalten Anwohner in #Nikolassee den lang erwarteten #Lärmschutz? Nur zwei der Fragen, die mit dem vom Bund auf dem Weg gebrachten Ausbau der #Avus auf sechs Fahrstreifen auch zwischen dem Kreuz #Zehlendorf und dem #Hüttenweg verbunden sind. Antworten gibt es noch nicht; das Projekt hat es erst in die Anmeldeliste für den #Bundesverkehrswegeplan 2015 geschafft. Und dort stand es auch bereits 2003 – und getan hat sich seither nichts.

Die Planer der Senatsverkehrsverwaltung, die sich am Donnerstag auf Anfrage nicht äußerten, wollen bei einem Ausbau ohne Flächenerweiterung auskommen. Dies hatte Staatssekretär Christian Gaebler in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Harald Moritz jetzt mitgeteilt. Eine Flächenerweiterung sei gar nicht untersucht worden. Die Kosten habe ein Ingenieurbüro ermittelt; Angaben zur Höhe machte Gaebler nicht. Den Ausbau finanziere der Bund. „Weitere Projektwirkungen und konkrete umweltfachliche Gegebenheiten“ würden in den …

Straßenverkehr: Sechsspurig durch den Grunewald von K. Kurpjuweit (mit mat), aus PNN

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/889046/

Planer wollen Avus ohne Eingriff in den Baumbestand erweitern

Berlin – Muss der Wald dran glauben? Erhalten Anwohner in #Nikolassee den lang erwarteten #Lärmschutz? Nur zwei der Fragen, die mit dem vom Bund auf dem Weg gebrachten Ausbau der #Avus auf sechs Fahrstreifen auch zwischen dem Kreuz #Zehlendorf und dem #Hüttenweg verbunden sind. Antworten gibt es noch nicht; das Projekt hat es erst in die Anmeldeliste für den #Bundesverkehrswegeplan 2015 geschafft. Und dort stand es auch bereits 2003 – und getan hat sich seither nichts.

Die Planer der Senatsverkehrsverwaltung, die sich am Donnerstag auf Anfrage nicht äußerten, wollen bei einem Ausbau ohne Flächenerweiterung auskommen. Dies hatte Staatssekretär Christian Gaebler in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Harald Moritz jetzt mitgeteilt. Eine Flächenerweiterung sei gar nicht untersucht worden. Die Kosten habe ein Ingenieurbüro ermittelt; Angaben zur Höhe machte Gaebler nicht. Den Ausbau finanziere der Bund. „Weitere Projektwirkungen und konkrete umweltfachliche Gegebenheiten“ würden in den …

Straßenverkehr + carsharing: Autos teilen Warum Carsharing immer beliebter wird, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/auto/auto-teilen-car-sharing-boom,10808684,28251806.html Das eigene #Auto war lange das #Statussymbol. Doch verstopfte Städte, volle Autobahnen, zu wenig #Parkplätze und hohe Kosten führen zum Umdenken. Immer mehr junge Menschen verzichten auf das eigene Auto. #Carsharing wird immer beliebter.

Laut dem Bundesverband CarSharing e. V. (bcs) waren Anfang des Jahres 757.000 Fahrer bei den etwa 150 deutschen Carsharing-Anbietern registriert. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Zuwachs von 67,1 Prozent. Bei stationsbasierten Angeboten (wie z.B Flinkster) sind 320.000 Teilnehmer angemeldet – ein Plus von 50.000. Bei stationsunabhängigen Angeboten („free floating“) registrierten sich 254.000 Menschen zusätzlich. Insgesamt gibt es damit 437.000 Nutzer. Damit nutzt erstmals mehr als ein Prozent (1,13 Prozent) der führerscheinfähigen Gesamtbevölkerung (ab 18 Jahren) das Carsharing-Angebot. 7.700 Fahrzeuge an 3.900 Stationen im stationsbasierten Carsharing und …

Straßenverkehr + Bus: Ersatzneubau der Freybrücke Inbetriebnahme der stadtauswärts führenden zwei Fahrspuren auf der Behelfsbrückenumfahrung in Richtung Nauen, aus Senat

www.berlin.de Mit Hochdruck werden die Bauleistungen vorangetrieben, um die notwendigen #Behelfsbrücken für den Neubau der #Freybrücke fertigzustellen. Ab heute kann nun der Verkehr in #stadtauswärtsführender Richtung über den ersten Teil der Behelfsbrücken rollen.

Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller informiert sich vor Ort über den Bauverlauf und würdigt die zügige Inbetriebnahme des ersten Teils der Behelfsbrücken. Senator Müller: „Der notwendige Neubau von vorhandenen Brücken bedingt immer planerische, ingenieurtechnische und bauliche Höchstleistung, fordert aber auch viel Geduld von den Nutzerinnen und Nutzern dieser Verkehrsverbindung. Deshalb ist es mir wichtig, dass der Baufortschritt bei solchen wichtigen, hochfrequentierten Verkehrsachsen wie der Freybrücke mit hoher Qualität und in möglichst kurzer Zeit voranschreitet. Mit der heutigen Teilfreigabe der Behelfsbrücke kann der Busverkehr der BVG den ursprünglichen Fahrbetrieb wieder aufnehmen und damit ist eine erste Hürde bei der Beseitigung der Verkehrseinschränkungen genommen.“ Die Freybrücke überquert im Zuge der Heerstraße (Bundesstraße 2 und 5) die Untere Havel Wasserstraße (UHW) in Berlin-Spandau. Der Bauwerkszustand der ca. 100 Jahre alten Freybrücke wurde im Rahmen der turnusmäßigen Brückenprüfungen als nicht mehr ausreichend eingestuft. Für den eigentlichen Ersatzneubau der stark befahrenen Freybrücke ist die Errichtung einer leistungsfähigen Behelfsumfahrung notwendig. Nach Errichtung der ingenieurtechnisch anspruchsvollen Gründungen und Herstellung mehrerer Brückenwiderlager konnten zwei große Behelfsbrücken vor Ort montiert und gemäß Bauablauf zum Einschwimmvorgang über die Wasserstraße der Unteren Havel verschoben werden. Die wieder verwendbaren Behelfsbrücken bilden die beiden Kernstücke zur bauzeitlichen Querung über die Havel während der Bauzeit zum Abriss der alten und zum Bau der neuen Freybrücke. Nach der Inbetriebnahme der stadtauswärts führenden Fahrspuren können die Verkehrseinschränkungen stadtauswärts aufgehoben und der Verkehr auf einen Teil der Behelfsumfahrung verschwenkt werden. Durch die Inbetriebnahme der zwei stadtauswärts führenden Fahrspuren auf der Behelfsumfahrung ist ein weiterer Meilenstein zum Bauvorhaben des Ersatzneubaus der Freybrücke erreicht. Die fortschreitende Schädigung am Bestandsbauwerk führte schon im Januar 2014 dazu, dass die Freybrücke einer weiteren Lastbeschränkung auf 18 Tonnen unterzogen werden und der ÖPNV hierdurch auch auf die Einschränkungen mit einen minimierten Fahrbetrieb reagieren musste. Hiervon war auch der Schwerlastverkehr betroffen. Bereits durch die Inbetriebnahme der stadtauswärts führenden Behelfsbrücke ab dem 01.09.2014 wird das bestehende alte stark geschädigte Brückenbauwerk entlastet. Somit können ab dem 02.09.2014 die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wieder den ursprünglichen Fahrbetrieb aufnehmen. Damit profitieren insbesondere die Fahrgäste der BVG-Busse von der Inbetriebnahme der Behelfsbrücke, denn auch Gelenkbusse und Doppeldecker können wieder über die Freybrücke fahren. Die Linien M49 (Heerstr./Nennhauser Damm – S+U Zoologischer Garten), X34 (Kladow, Kaserne Hottengrund – S+U Zoologischer Garten) und X49 (Staaken, Hahneberg – S Messe Nord (ICC)) fahren wieder mit den üblichen Fahrzeugen auf ihren gewohnten Strecken. Vom 2.September an gilt auf allen genannten Linien wieder der reguläre, vor der Gewichtsbeschränkung gültige Fahrplan. Die zwischenzeitliche Umleitungsstrecke für den Schwerlastverkehr über 18 Tonnen in stadtauswärts führender Fahrtrichtung von Kaiserdamm über Königin-Elisabeth Straße, Spandauer Damm, Charlottenburger Chaussee, Ruhlebener Straße, Wilhelmstraße bis zur Ecke Gatower Straße kann ebenfalls zum 01.09.2014 aufgehoben werden. Nach der Inbetriebnahme der stadtauswärts führenden Behelfsbrücke ab dem 01.09.2014 muss bis zur Inbetriebnahme der stadteinwärts führenden Behelfsbrücke die Lastbeschränkung für Fahrzeuge über 18 Tonnen aufrecht erhalten bleiben. Die stadteinwärts installierte Umleitungsstrecke für den Fahrzeugverkehr über 18 Tonnen bleibt weiterhin bestehen. Voraussichtlich im November 2014 werden die Arbeiten an der stadteinwärts führenden Behelfsbrücke abgeschlossen sein. Die Dauer der Arbeiten wird auch durch die zahlreichen Leitungen der verschiedenen Versorgungsunternehmen beeinflusst. Diese Leitungen müssen gesichert, bauzeitlich umverlegt und unter Abhängigkeit der Versorgungsbereitstellung umgeschaltet werden.Bilder: Baustelle Freybrücke im Mai 2014 Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr + Bus: Ersatzneubau der Freybrücke Inbetriebnahme der stadtauswärts führenden zwei Fahrspuren auf der Behelfsbrückenumfahrung in Richtung Nauen, aus Senat

www.berlin.de

Mit Hochdruck werden die Bauleistungen vorangetrieben, um die notwendigen #Behelfsbrücken für den Neubau der #Freybrücke fertigzustellen. Ab heute kann nun der Verkehr in #stadtauswärtsführender Richtung über den ersten Teil der Behelfsbrücken rollen.

Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller informiert sich vor Ort über den Bauverlauf und würdigt die zügige Inbetriebnahme des ersten Teils der Behelfsbrücken.

Senator Müller: „Der notwendige Neubau von vorhandenen Brücken bedingt immer planerische, ingenieurtechnische und bauliche Höchstleistung, fordert aber auch viel Geduld von den Nutzerinnen und Nutzern dieser Verkehrsverbindung. Deshalb ist es mir wichtig, dass der Baufortschritt bei solchen wichtigen, hochfrequentierten Verkehrsachsen wie der Freybrücke mit hoher Qualität und in möglichst kurzer Zeit voranschreitet. Mit der heutigen Teilfreigabe der Behelfsbrücke kann der Busverkehr der BVG den ursprünglichen Fahrbetrieb wieder aufnehmen und damit ist eine erste Hürde bei der Beseitigung der Verkehrseinschränkungen genommen.“

Die Freybrücke überquert im Zuge der Heerstraße (Bundesstraße 2 und 5) die Untere Havel Wasserstraße (UHW) in Berlin-Spandau. Der Bauwerkszustand der ca. 100 Jahre alten Freybrücke wurde im Rahmen der turnusmäßigen Brückenprüfungen als nicht mehr ausreichend eingestuft. Für den eigentlichen Ersatzneubau der stark befahrenen Freybrücke ist die Errichtung einer leistungsfähigen Behelfsumfahrung notwendig.

Nach Errichtung der ingenieurtechnisch anspruchsvollen Gründungen und Herstellung mehrerer Brückenwiderlager konnten zwei große Behelfsbrücken vor Ort montiert und gemäß Bauablauf zum Einschwimmvorgang über die Wasserstraße der Unteren Havel verschoben werden. Die wieder verwendbaren Behelfsbrücken bilden die beiden Kernstücke zur bauzeitlichen Querung über die Havel während der Bauzeit zum Abriss der alten und zum Bau der neuen Freybrücke.

Nach der Inbetriebnahme der stadtauswärts führenden Fahrspuren können die Verkehrseinschränkungen stadtauswärts aufgehoben und der Verkehr auf einen Teil der Behelfsumfahrung verschwenkt werden.

Durch die Inbetriebnahme der zwei stadtauswärts führenden Fahrspuren auf der Behelfsumfahrung ist ein weiterer Meilenstein zum Bauvorhaben des Ersatzneubaus der Freybrücke erreicht. Die fortschreitende Schädigung am Bestandsbauwerk führte schon im Januar 2014 dazu, dass die Freybrücke einer weiteren Lastbeschränkung auf 18 Tonnen unterzogen werden und der ÖPNV hierdurch auch auf die Einschränkungen mit einen minimierten Fahrbetrieb reagieren musste. Hiervon war auch der Schwerlastverkehr betroffen. Bereits durch die Inbetriebnahme der stadtauswärts führenden Behelfsbrücke ab dem 01.09.2014 wird das bestehende alte stark geschädigte Brückenbauwerk entlastet. Somit können ab dem 02.09.2014 die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wieder den ursprünglichen Fahrbetrieb aufnehmen. Damit profitieren insbesondere die Fahrgäste der BVG-Busse von der Inbetriebnahme der Behelfsbrücke, denn auch Gelenkbusse und Doppeldecker können wieder über die Freybrücke fahren. Die Linien M49 (Heerstr./Nennhauser Damm – S+U Zoologischer Garten), X34 (Kladow, Kaserne Hottengrund – S+U Zoologischer Garten) und X49 (Staaken, Hahneberg – S Messe Nord (ICC)) fahren wieder mit den üblichen Fahrzeugen auf ihren gewohnten Strecken. Vom 2.September an gilt auf allen genannten Linien wieder der reguläre, vor der Gewichtsbeschränkung gültige Fahrplan.

Die zwischenzeitliche Umleitungsstrecke für den Schwerlastverkehr über 18 Tonnen in stadtauswärts führender Fahrtrichtung von Kaiserdamm über Königin-Elisabeth Straße, Spandauer Damm, Charlottenburger Chaussee, Ruhlebener Straße, Wilhelmstraße bis zur Ecke Gatower Straße kann ebenfalls zum 01.09.2014 aufgehoben werden.

Nach der Inbetriebnahme der stadtauswärts führenden Behelfsbrücke ab dem 01.09.2014 muss bis zur Inbetriebnahme der stadteinwärts führenden Behelfsbrücke die Lastbeschränkung für Fahrzeuge über 18 Tonnen aufrecht erhalten bleiben. Die stadteinwärts installierte Umleitungsstrecke für den Fahrzeugverkehr über 18 Tonnen bleibt weiterhin bestehen. Voraussichtlich im November 2014 werden die Arbeiten an der stadteinwärts führenden Behelfsbrücke abgeschlossen sein.

Die Dauer der Arbeiten wird auch durch die zahlreichen Leitungen der verschiedenen Versorgungsunternehmen beeinflusst. Diese Leitungen müssen gesichert, bauzeitlich umverlegt und unter Abhängigkeit der Versorgungsbereitstellung umgeschaltet werden.Bilder:
Baustelle Freybrücke im Mai 2014

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Bahnverkehr + Straßenverkehr: Autoreisezug ab Bahnhof Wannsee, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Hat die Deutsche #Bahn den #Senat vor der #Einstellung des #Autoreisezuges vom Bahnhof #Wannsee Ende April dieses Jahres von dieser Entscheidung in Kenntnis gesetzt, und wenn ja, welche Gründe wurden für die Einstellung des Zuges genannt? Antwort zu 1: DB Fernverkehr hat die Bundesländer bereits im Juni 2012 auf der jährlichen Fahrplankonferenz in Kenntnis gesetzt, dass die für den Autoreise- und den Nachtzugverkehr zuständige Tochter DB Autozug beabsichtigt, das Angebot der Autoreise– und Nachtzüge schrittweise zu reduzieren und möglicherweise den gesamten Autoreisezugverkehr einzustellen. Es wurden folgende Gründe genannt: 1. Vor dem Hintergrund der Wettbewerbsverzerrungen Schiene – Flugverkehr (Befreiung von der Kerosin- und Mehrwertsteuer), der Billig-Flugangebote und der jüngsten Trassenpreiserhöhungen in Frankreich und Italien, ist es DB Autozug nicht möglich, marktgerechte Preise anzubieten, die kostendeckend sind. An den Flughäfen in den Zielgebieten des Urlaubsverkehrs stehen viele Leihwagenanbieter mit attraktiven Tarifangeboten zur Verfügung. 2. Mit den „Billig-Flugangeboten“ hat sich auch das Verkehrsmittelwahlverhalten der Urlauber verändert. Bei größeren Entfernungen des Urlaubsortes ist die Kombination Flug – Leihwagen (in geringer Zahl auch Bahn – Leihwagen) zunehmend eine Alternative zu einer Fahrt mit dem eigenen Pkw. 3. Die bestehende Fahrzeugflotte der DB Autozug hat hohen Erneuerungsbedarf. Die Investitionskosten für eine Erneuerung der Flotte waren ein weiterer Grund für die Überlegungen zum Abbau des Angebots zum jetzigen Zeitpunkt. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass die Deutsche Bahn seither die PKWs mit einem (Schwer-)Transporter über die Autobahn nach München transportiert? Antwort zu 2: Ja. Frage 3: Hält der Senat dieses Verfahren angesichts der bekannten Infrastrukturprobleme auf den Autobahnen und den damit einhergehenden Umweltbelastungen für sinnvoll und zweckmäßig, zumal durch diese Transporter die an den Bahnhof Wannsee angrenzenden engen Wohnstraßen erheblich belastet werden? Antwort zu 3: Der Senat hält dieses Verfahren nicht für sinnvoll. Aus energetischer Sicht ist die Ökobilanz einer Kombination aus Personenzug und parallelem Transport der Pkws auf der Autobahn noch ungünstiger. Die Lärmbelastung von Autozügen und Transportern im Bereich Wannsee ist allerdings vernachlässigbar aufgrund des geringen Angebotes (ein Zugpaar pro Tag), nachdem fast alle Angebote im Autoreisezugverkehr zum Bahnhof Wannsee eingestellt wurden. Möglicherweise wird es zeitnah zu einer vollständigen Einstellung der Angebote im Autozugnetz in Deutschland kommen. Gegenwärtig ist die Österreichische Bundesbahn das einzige Eisenbahnverkehrsunternehmen in Europa, das auf der Relation Wien – Feldkirch in die Modernisierung des Autoreisezugverkehrs investiert. Hier liegen aber andere Rahmenbedingungen vor (Fehlen eines leistungsfähigen Flughafens in Voralberg, niedrige Trassenpreise, Möglichkeiten einer Bezuschussung des Fernverkehrs, hohe Bemautung der Alpenpässe). Frage 4: Beabsichtig der Senat die Aufnahme von Gesprächen mit der Deutschen Bahn zu diesem Thema bzw. sieht der Senat Perspektiven, um den Autoreisezug wieder in Betrieb zu nehmen? Antwort zu 4: Der Senat sieht unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen in Deutschland keine realistische Perspektive für den Autoreisezugverkehr und wird daher zum jetzigen Zeitpunkt das Thema Autoreisezüge nicht in die Gesprächsliste bei den Chefgesprächen mit der DB AG aufnehmen. Berlin, den 26. August 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2014)

Straßenverkehr: Bürgerentscheid in Treptow-Köpenick Auch künftig keine Parkgebühren in Köpenick, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/buergerentscheid-in-treptow-koepenick-auch-kuenftig-keine-parkgebuehren-in-koepenick,10809148,28211422.html In der #Köpenicker #Altstadt wird es auch künftig keine #Parkgebühren geben. Mehr als zehn Prozent der 208 000 Stimmberechtigten waren gegen die Einführung der Gebühren.

In der Köpenicker Altstadt wird es auch künftig keine Parkgebühren geben. „Der #Bürgerentscheid ist erfolgreich“, sagte der Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel (SPD), am Sonntagabend. Demnach waren deutlich mehr als zehn Prozent der 208 000 Stimmberechtigten gegen die Einführung der Gebühren. Das notwendige Quorum wurde erfüllt. Geplant waren Gebühren von einem Euro pro Stunde für die rund 400 Parkplätze und entsprechende Automaten. Parkgebühren gibt es schon rund um den Kudamm, in Mitte, Friedrichshain und Prenzlauer Berg.

Flughäfen: Neuer Parkplatz am Flughafen Tegel

http://www.berlin-airport.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/2014-08-22-neuer-parkplatz-in-tegel/index.php Am #Flughafen #Tegel stehen ab Montag, 25.08. zusätzliche #Parkplätze für PKW zur Verfügung. Die Flughafengesellschaft reagiert damit auf die wachsende Nachfrage vor dem Hintergrund steigender Passagierzahlen.

In den vergangenen Monaten hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH eine Fläche am Flughafen (gegenüber Mercure Hotel) zu einem öffentlichen Parkplatz P10 ausgebaut. Dieser dient künftig als Überlauf und wird nach Bedarf geöffnet. Auf dem Parkplatz P10 stehen rund 200 PKW-Stellplätze zur Verfügung. Die Entfernung zum Terminal A beträgt ca. 15 Minuten Fußweg. Genutzt werden kann der Parkplatz für 19 Euro/Tag oder 59 Euro/Woche. Die Anfahrt ist ausgeschildert. Einen Lageplan finden Sie hier: Lageplan [pdf, 1,89 MB] – See more at: http://www.berlin-airport.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/2014-08-22-neuer-parkplatz-in-tegel/index.php#sthash.rxuSjyia.dpuf