Straßenverkehr + BVG + S-Bahn: Individualverkehr und ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es konkrete #Konzepte, wie der Anteil der #Berufspendler mit attraktiven und akzeptierten Alter-nativen vom #Individualverkehr auf den #ÖPNV gelenkt werden kann? Antwort zu 1: Der Stadtentwicklungsplan (StEP) Ver-kehr formuliert grundsätzlich das Ziel einer Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds. In der entsprechen-den Teilstrategie ist das Ziel formuliert, die Anteile der Verkehrsträger des Umweltverbunds insgesamt sowie speziell auch die Anteile des ÖPNV am Verkehrsauf-kommen zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, sieht der StEP Verkehr eine Reihe von Maßnahmen vor:  Maßnahmen, die die Attraktivität des ÖPNV stei-gern, wie bspw. die Ausrichtung der Siedlungs-entwicklung an bestehenden und hochwertigen ÖPNV-Anbindungen, eine Anpassung der ÖPNV-Angebote an veränderte Nachfrage, stärkere In-tegration der Angebote der Verkehrsträger des Umweltverbundes, Erhalt und Weiterentwicklung der ÖPNV-Infrastruktur und  Maßnahmen, die hinsichtlich der Nutzung des ÖPNV befördernd wirken, hierzu zählen z.B. Park-raumbewirtschaftung und Umgestaltungen von ge-eigneten Straßenräumen zugunsten der Verkehrs-mittel des Umweltverbunds Frage 2: Inwieweit erfolgt hierbei eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg? Frage 3: Gibt es konkrete Vorstellungen zur gemein-samen Finanzierung von notwendigen Ausbaumaßnah-men in der Infrastruktur (z.B. P+R sowie B+R-Anlagen; Erhöhung des ÖPNV-Angebots; Verbesserte Tarifangebo-te für Umlandpendler)? Antwort zu 2 und 3: Die Fragen werden aufgrund ih-res Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Länder Berlin und Brandenburg stimmen sich hinsichtlich bestimmter Fragestellungen bspw. in Zu-sammenhang mit der Erarbeitung strategischer Planwerke ab. Es gibt auf der Verwaltungsebene regelmäßige Ab-stimmungen zu verkehrspolitisch relevanten Themen. Mit dem Land Brandenburg gibt es darüber hinaus, teilweise gemeinsam mit dem VBB1, sowohl hinsichtlich der Angebotsgestaltung im SPNV2, des Infrastrukturaus-baus wie auch der Weiterentwicklung des Verbundtarifs eine kontinuierliche Zusammenarbeit. Die Finanzierung von Ausbaumaßnahmen der Infra-struktur beziehungsweise einer Erhöhung des ÖPNV-Angebots erfolgt dabei grundsätzlich nach der territoria-len Zuständigkeit. In Bezug auf die Stadt-Umland-Verkehre des ÖPNV ist grundsätzlich anzumerken, dass die Angebote im Bus- und S-Bahn-Verkehr auf Berliner Gebiet oftmals bereits eine höhere, nachfragegerechte Angebotsdichte im Ver-gleich zum Angebot im Umland aufweisen. Bei steigen-der Verkehrsnachfrage zwischen Berlin und den berlinna-hen Gebieten in Brandenburg wäre daher je nach Relation zu prüfen, ob dichte ÖPNV-Angebote über die Landes-grenze hinaus nach Brandenburg verlängert werden kön-nen. Aufgrund der geteilten Zuständigkeiten für die Stadt-Umland-Verkehre wären die Angebotsausweitungen auf Brandenburger Gebiet dabei durch den jeweiligen Um-land-Landkreis (zuständig für Bus- und Straßenbahnver-kehre) bzw. das Land Brandenburg (zuständig für den Schienenpersonennahverkehr) zu prüfen und zu finanzie-ren. Entsprechende Planungen für Angebotsverbesserun-gen im Stadt-Umland-Verkehr erfolgen unter Koordinati-on des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg zurzeit beispielsweise für den Busverkehr zwischen Potsdam und Berlin-Spandau sowie die Busverkehre zwischen Berlin und dem Landkreis Oberhavel. Im August 2014 wurde zudem ein verbessertes und verdichtetes Busangebot zwischen Berlin-Buch bzw. Berlin-Hohenschönhausen und dem Landkreis Barnim (Gemeinden Panketal und Ahrensfelde) in Betrieb genommen. Frage 4: Wie werden diese Themen im Masterplan Parken berücksichtigt? Antwort zu 4: Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass mit einem „Masterplan Parken Berlin“ eine Strategie für die Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung in Berlin erarbeitet werden soll. Über die Parkraumbewirt-schaftung hinaus sollen weitere Themen wie die Integra-tion neuer Nutzungsanforderungen an den öffentlichen Straßenraum (z.B. Carsharing, Ladezonen für den Wirt-schaftsverkehr, Fahrradabstellplätze) und die Erprobung innovativer Verfahren zur Bürgerbeteiligung im Rahmen von Modellprojekten aufgegriffen werden. Die Arbeiten an einer entsprechenden „Strategie Parken in Berlin“ laufen. In Zusammenhang mit oben stehender Thematik wird überlegt, ob ein Pilotprojekt „P+R und B+R entlang an einer ausgewählten ÖV3-Trasse“ durchgeführt werden sollte. Unter Einbeziehung des Umlands könnte dabei insbesondere das Zusammenspiel von attraktiven P+R-Angeboten, hoher ÖPNV-Qualität und Parkraumbewirt-schaftung untersucht und bewertet werden. Frage 5: Wie erfolgt die länderübergreifende Abstim-mung und Regelung der Zuständigkeiten auf Landesebene und auf Landkreis- bzw. Stadtbezirksebene? Antwort zu 5: Hier ist zwischen den verschiedenen Themen, Fragestellungen und Zuständigkeiten zu unter-scheiden (s. hierzu auch Antwort zu Frage 2 und 3). Ne-ben fachlichen Austauschen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, gibt es Abstimmungen zwischen den Umlandkommunen und der Berlin im Rahmen der Kom-munalen Nachbarschaftsforen. 3 Öffentlicher Verkehr Die Zuständigkeit des Landes Berlin als Aufgaben-träger sowohl für den SPNV als auch für den übrigen ÖPNV ist über das Berliner ÖPNV-Gesetz geregelt. Die Planung und Ausgestaltung des öffentlichen Personen-nahverkehrs ist somit Aufgabe Berlins. Die Durchführung dieses Gesetzes liegt bei der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung. Das Brandenburger ÖPNVG regelt die Zuständigkeit des Landes als Aufgabenträger nur für den SPNV, für den übrigen ÖPNV stehen die Landkreise und kreisfreien Städte in der Aufgabenträgerschaft. Die Gesetze sehen dabei vor, dass zur Wahrung der verkehrlichen Verflechtungen, die sich über die Gebiets-grenzen eines Aufgabenträgers hinaus erstrecken, das Nahverkehrsangebot möglichst lückenlos und einheitlich gestaltet werden soll. Dies ist daher auch Inhalt in den Nachbarschaftsforen und in bilateralen Gesprächen der beteiligten Verwaltungen. Darüber hinaus wird über den VBB der Nachsteuerungsbedarf in der jährlichen Fahr-plangestaltung koordiniert und entsprechende Tarifange-bote abgestimmt. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)

Straßenverkehr: Weiterbau der A100: Schwerstarbeit für Andreas Geisel, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/neuer-verkehrssenator-weiterbau-der-a100-schwerstarbeit-fuer-andreas-geisel/11018912.html Andreas Geisel will als neuer Verkehrssenator die #A100 weiterbauen und den #Stadtring nach und nach schließen. Seine Partei, die SPD, muss er davon aber noch überzeugen.

Der designierte neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) setzte seinen Schwerpunkt bisher aufs Bauen, doch auch im Verkehrsbereich für den er nun ebenfalls zuständig sein wird, schlägt er noch vor Amtsantritt Pflöcke ein. Öffentlich hat er sich bereits dafür ausgesprochen, die Stadtautobahn A 100 mindestens bis zur Frankfurter Allee weiterbauen zu wollen. Über Stadtstraßen solle es dann Anschlüsse zur A 100 in Wedding und zur A 114 in Pankow geben. So soll der Ring um die Innenstadt geschlossen und ein Anschluss nach Norden geschaffen werden. Von der Fortsetzung des Autobahn-Baus muss Geisel seine Genossen aber erst noch überzeugen. Dem 16. Bauabschnitt der A 100, an der seit 1956 gebaut wird, stimmte ein Landesparteitag der SPD 2010 erst nach langen Querelen zu. Für das Bauen hatten sich der Noch-Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit und sein nominierter Nachfolger Michael Müller vehement eingesetzt. Auf einem vorangegangen Parteitag hatten die Delegierten den Weiterbau noch …

Straßenverkehr: Entmietung und Abriss in der Beermannstraße für die A100, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen befinden sich in den Häusern Beermannstraße 20 und 22 in Alt-Treptow? Antwort zu 1: 89 Wohnungen befinden sich in den Häusern. Frage 2: Wann ist wie vielen Mietparteien in diesen beiden Häusern auf welcher Rechtsgrundlage gekündigt worden? Wie viele Menschen sind davon betroffen? Antwort zu 2: Beginnend im November 2013 wurden in der Beermannstraße 22 acht und in der Beermannstraße 20 fünfunddreißig Mietverträge gekündigt. Allen Mietpar-teien wurde unter Einhaltung individueller Kündigungs-fristen ordentlich gekündigt. Basis hierfür sind die miet-rechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Nach den hier vorliegenden Informationen waren insgesamt 60 Personen betroffen. Frage 3: Wie vielen Mietparteien ist mit Hilfe der Se-natsverwaltung eine andere Wohnung vermittelt worden? Antwort zu 3: 11 Mietparteien wurde eine andere Wohnung vermittelt. Frage 4: Wie viele Mietparteien haben in der näheren Umgebung eine passende Ersatzwohnung gefunden? Wie viele sind in andere Ortsteile von Treptow-Köpenick, wie viele in andere Bezirke umgezogen? Antwort zu 4: Über deren räumliche Verteilung kann anhand der hier vorliegenden Unterlagen keine Aussage getroffen werden. Dies gilt insbesondere auch für diejeni-gen Mieterinnen und Mieter, die aufgrund eigener Initia-tive Ersatzwohnungen gefunden haben. Von den bekann-ten Mietparteien konnte ein Großteil im Bezirk Treptow-Köpenick vermittelt werden. Frage 5: Wie hoch ist der Unterschied in den Miethö-hen zwischen den Wohnungen in der Beermannstraße und den Ersatzwohnungen? Antwort zu 5: Unter Berücksichtigung der Beantwor-tung zu Frage 4 ist keine pauschale Aussage möglich. Frage 6: Ist es zutreffend, dass es in der Beermannstr. 22 Kaltmieten von unter 3,50 Euro gibt und die angebote-nen Ersatzwohnungen im Durchschnitt Kaltmieten von über 5,50 Euro haben? Antwort zu 6: Ja, allerdings sind die niedrigen Be-standsmieten der Beermannstraße 22 auf die beabsichtigte Umnutzung zurückzuführen und den tatsächlichen Zu-stand des Hauses. Der sich aus der Vielzahl an angebote-nen Ersatzwohnungen errechnete Durchschnittswert liegt bei 5,57 €. Frage 7: Stimmen sie mit mir überein, dass die dadurch entstehende Mietdifferenz, am Beispiel einer 60m² Wohnung, von jährlich 1440 Euro eine deutliche Mehrbelastung für die Mieter darstellt und spätestens im zweiten Jahr die pauschal erstatteten Summe der Umzugs- und Mehraufwendungserstattungen übersteigt und damit die größte Belastung für die Mieter durch den erzwunge-nen Umzug aus ihrer bisherigen Wohnung darstellt? Antwort zu 7: Siehe Antwort zu Frage 6. Frage 8: Wie viel mündliche oder schriftliche Anfra-gen bzw. Anträge von Mietern gab es die auf eine Erstat-tung der Mietdifferenz zwischen alter und neuer Woh-nung abzielten? Wie ist mit diesen umgegangen worden? Antwort zu 8: Es gab 10 Anfragen. Sie wurden abge-lehnt. Frage 9: Wie viele Widersprüche gegen die Kündi-gungen gab es? Wie schnell ist auf diese reagiert und wie ist über diese beschieden worden? Antwort zu 9: Es gab 8 Widersprüche, welche schnellstmöglich bearbeitet wurden. Alle wurden abge-lehnt. Frage 10: In welcher Höhe und wie oft sind Kosten für den Umzug und mittelbar anfallende Mehraufwendungen durch den Umzug den Mietern erstattet worden? Wie oft sind dabei die vorgesehenen Pauschalen überschritten worden? Antwort zu 10: In unterschiedlicher Höhe wurden die anerkennbaren Kosten für Umzug und Mehraufwendun-gen erstattet. Die Pauschalen sind in 25 Fällen überschrit-ten worden, in unterschiedlicher Höhe. Frage 11: Gab oder gibt es Härtefälle? Antwort zu 11: Nein. Frage 12: Gab oder gibt es Fälle bei denen mehr als Umzugs- bzw. Mehraufwendungen erstattet wurden oder werden? Antwort zu 12: Nein. Frage 13: Wurden Maßnahmen zur Nichtbenutzbarkeit bzw. Zutrittssicherungen bei den leer gezogenen Woh-nungen durchgeführt? Wenn ja, was wurde in wie vielen Wohnungen mit welchen Kosten pro Wohnung bzw. in Gesamtsumme der beiden Grundstücke durchgeführt? Antwort zu 13: Es wurden keine Maßnahmen zur Nichtbenutzbarkeit veranlasst. Entsprechende Maßnah-men zur Gebäude- bzw. Zutrittssicherung wurden in allen erforderlichen Bereichen durchgeführt. Eine abschließen-de Kostenaufstellung hierzu liegt noch nicht vor, da hier-für mehrere Verwaltungen beauftragt worden sind. Frage14: Wie viele Mietparteien haben bis zum Tag der Fragestellung noch keine Ersatzwohnung gefunden? Antwort zu 14: Insgesamt acht, in sechs dieser Fälle liegt eine Entscheidung über ein vorliegendes Ersatzange-bot noch nicht vor. Frage 15: Ist vorgesehen diese durch eine Zwangs-räumung aus den Wohnungen zu vertreiben? Antwort zu 15: Sämtliche Maßnahmen erfolgen auf Grundlage geltender Gesetzes- und Vorschriftenlage Frage 16: Beabsichtigt der Senat eine vorzeitige Be-sitzeinweisung gegen die Mieter bzw. wurde dies bereits eingeleitet? Antwort zu 16: Ja, soweit tatsächlich erforderlich. Ein Antrag befindet sich in Vorbereitung. Frage 17: Wenn ja, wie begründet der Senat die für die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens erforderliche Dringlichkeit? Antwort zu 17: Die Zulässigkeit ist durch höchstrich-terliche Rechtsprechung vom 10.10.2012 abgesichert. Die Dringlichkeit ergibt sich aus den einzuhaltenden Bauzei-ten und terminlichen Zwangspunkten. Frage 18: Welche genauen bauvorbereitenden Maß-nahmen machen den Abriss der Häuser bereits zu dem genannten Zeitpunkt (Januar 2015) notwendig, obwohl die Häuser in der Beermannstraße sich im siebten und letzten Los des 16. Bauabschnitts der A100 befinden dessen Fertigstellung 2022 vorgesehen ist? Antwort zu 18: Die Nummerierung einzelner Baulose lässt keinen Rückschluss zur terminlichen Einordnung zu. Die bereits ausgeschriebenen, bauvorbereitenden Maß-nahmen beinhalten alle Leistungen, welche erst den ei-gentlichen Baubeginn der Bauleistungen 2015/2016 er-möglichen. Hier zählen im Wesentlichen die Ingenieur-baulose 5, 6 und 7. Frage 19: Wie vielen Mietern wurde eine Frist gesetzt bis zum 31.10.2014 ihre Wohnung zu verlassen? Auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Form ist dies geschehen? Wie sind in diesem Zusammenhang die Aus-sagen der Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, in der Berliner Zeitung vom 31.10.2014 zu verstehen, man habe „den Mietern die Frist gesetzt, bis zum 31. Oktober 2014 die Wohnungen zu verlassen“? Antwort zu 19: Es wurden 4 Mietparteien gesondert aufgefordert, die bereits gekündigten Wohnungen bis zum 31.10.2014 zu verlassen. Parallel wurde ein weiteres Ersatzwohnungsangebot übermittelt. Der genannte Ter-min beruht auf der Tatsache, dass diese Verträge bereits gekündigt wurden und die Nutzung ohne Genehmigung erfolgt. Frage 20: In welcher Höhe stehen in den Jahren 2015, 2016 und in den Folgejahren Gelder zur Verlängerung der A100 zur Verfügung und für welche Baumaßnahmen sind diese vorgesehen? Antwort zu 20: Die Gesamtkosten der Bundesautob-ahn (BAB) A 100, 16. Bauabschnitt (BA) in Höhe von 473 Mio. € sind Bestandteil des Straßenbauplans des Bundeshaushaltes und stehen somit zur Verfügung. Der Abruf erfolgt in den jeweiligen Haushaltsjahren entspre-chend dem Bauablauf. Die Mittel sind für sämtliche Bau-leistungen und dem erforderlichen Grunderwerb vorgese-hen. Frage 21: Entspricht die bisher durchgeführte Entmie-tung insgesamt den Grundsätzen einer sozialen Stadtent-wicklung bzw. sozialdemokratischer Mieterpolitik? Antwort zu 21: Alle Maßnahmen wurden auf Grund-lage eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses ergriffen, der die individuellen Belange der Betroffenen einbezogen hat. Den Mieterinnen und Mietern wurden entsprechende Unterstützungsangebote gemacht. Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2014)

Straßenverkehr: Nicht mehr ganz sauber? – Luftqualität in der Karl-Marx-Allee, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse aus welchen Quellen liegen dem Senat zur Luftqualität, insbesondere der Feinstaubbelastung, in der Karl-Marx-Allee und Frankfur-ter Allee in den Jahren 2005 – 2014 vor? An wie vielen Tagen wurde die zulässige Höchstgrenze für Feinstaubbe-lastung von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter in diesem Zeitraum überschritten? Bitte aufgliedern nach Jahr und Straße. Antwort zu 1: Die Ergebnisse der Untersuchungen des Senats über Ursachen hoher Konzentration an Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) an Berlin Hauptver-kehrsstraßen, u. a in der Frankfurter Allee und der Karl-Marx Allee, sind in den beiden nachfolgenden Abbildun-gen dargestellt. Sie wurden auf der Basis von Modell-rechnungen gewonnen und geben die Situation im Jahr 2009 wieder. Aktuellere Daten liegen nicht vor. Die pro-zentualen Beiträge der einzelnen Quellen sind jedoch auch auf die momentane Situation übertragbar. Was Feinstaub angeht, stammt bereits etwa 64 % der Gesamtbelastung an Hauptverkehrsstraßen aus Quellen außerhalb Berlins („regionaler Hintergrund“). Dieser Beitrag lässt sich nicht durch Maßnahmen in Berlin beein-flussen. Der hausgemachte, durch Maßnahmen in Berlin reduzierbare Anteil setzt sich zusammen aus dem Beitrag des lokalen Verkehrs, zum Beispiel in der Frankfurter Allee oder Karl Marx Allee, sowie aus dem Beitrag der Quellen im übrigen Stadtgebiet („urbaner Hintergrund“). In der Summe verursacht der Berliner Kfz-Verkehr gut 26 % der gesamten Feinstaubbelastung und ist damit weiter-hin eine bedeutende Quelle. Sein Anteil hat jedoch ge-genüber der vorherigen Analyse aus dem Jahr 2002 um ein Drittel abgenommen. Dies ist vorwiegend auf die Reduzierung der Abgasemissionen (Dieselruß) aufgrund der Umweltzone zurückzuführen. Der Beitrag aus Quellen außerhalb der Stadt spielt bei Stickstoffdioxid eine eher geringe Rolle, während der Straßenverkehr in Berlin den Hauptbeitrag liefert, das meiste aus dem Auspuff von Diesel-Kfz. Andere Berliner Quellen wie Industrie, Kraftwerke und Hausheizung spie-len nur eine untergeordnete Rolle. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Luftgütemessungen in der Frankfurter Allee für Stick-stoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) seit 2005. In der Karl-Marx-Allee gibt es keine Messstation. Demnach wurden in der Frankfurter Allee in den Jah-ren 2007, 2008, 2012 und 2013 die Grenzwerte für Fein-staub eingehalten. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird hingegen immer noch, wenn auch geringfügig, über-schritten. Aktuell wird die seit Jahresbeginn erlaubte Zahl von 35 Überschreitungstagen des Tagesgrenzwertes für Fein-staub an mehreren Messstellen, u.a. auch in der Frankfur-ter Allee überschritten. Zurzeit werden 38 Überschrei-tungstage registriert. Ursächlich für die erhöhte Feinstaubbelastung im Vergleich zu den beiden letzten Jahren war eine fast dreiwöchige Episode großräumig erhöhter Luftbelastung von Ende Februar bis Mitte März 1914. Lokale Effekte spielen daher als Ursache für die abermalige Grenzwertüberschreitung keine Rolle. Frage 2: Welche sind die Stellen mit der höchsten Be-lastung der Luftqualität in diesem Bereich? Antwort zu 2: Da Luftgütemessungen nur punktuell vorliegen, kann diese Frage für den gesamten Straßenzug nur auf der Grundlage der für den Luftreinhalteplan 2011-17 durchgeführten Modellrechnungen beantwortet wer-den. In der Frankfurter Allee repräsentiert die dortige Luftgütemessstation bereits den am höchsten belasteten Straßenabschnitt. Was die Karl-Marx-Allee angeht, lie-gen die berechneten Schadstoffkonzentrationen für Fein-staub und Stickstoffdioxid allesamt unter den Grenzwer-ten. Dies liegt an der sehr viel größeren Breite der Karl Marx Allee im Vergleich mit der Frankfurter Allee, was die Ausbreitung der lokal aus dem Straßenverkehr emit-tierten Schadstoffe erleichtert und somit dort bei ähnli-cher Verkehrsbelastung wie in der Frankfurter Allee zu niedrigeren Konzentrationen führt. Frage 3: Welche Maßnahmen wurden in der Karl-Marx-Allee und Frankfurter Allee im genannten Zeitraum getroffen, um die Luftqualität zu verbessern und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls noch geplant? Frage 4: Wie beurteilt der Senat die Wirksamkeit eventueller bisher getroffener Maßnahmen zur Verbesse-rung der Luftqualität in diesem Bereich? Antwort zu 3 und 4: Beide Fragen werden wegen ihres engen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Reduzierung der Luftbelastung setzt der Senat auf dauerhafte Maßnahmen, wie die Umweltzone, wodurch der Ausstoß krebserregender Dieselrußpartikel u.a. in der Frankfurter Allee um etwa zwei Drittel abgenommen hat. Auch der Stickoxidausstoß aus dem Straßenverkehr hat um fast 20% abgenommen. Der Luftreinhalteplan sieht vor, dass die Ausnahmen vom Fahrverbot bis Ende 2014 weitgehend auslaufen, so dass sich die Emissionen aus dem Kfz-Verkehr weiter vermindern werden. Allein die Umweltzone hat die Feinstaubbelastung in der Frankfurter Allee um fast 10% reduziert und so die Zahl der jährli-chen Überschreitungstage des Tagesgrenzwertes für Fein-staub um 10-15% gesenkt. Auch die auf die Förderung des ÖPNV und des Rad-verkehrs ausgelegte Berliner Verkehrsplanung trägt zur Verbesserung der Luftqualität in Berlin bei. Dies hat sich auch in der Frankfurter Allee und Karl-Marx-Allee posi-tiv ausgewirkt. Das Kfz-Verkehrsaufkommen in dem Straßenzug ist seit 2007 um 9% zurückgegangen und hat zu der Verbesserung der Luftqualität beigetragen. Diese und weitere 30 Maßnahmen des Berliner Luft-reinhalteplans werden den Eigenanteil der Berliner Quel-len an der Luftbelastung weiter vermindern und damit auch zur Verbesserung der Luftqualität in dem genannten Straßenzug beitragen. Dies umfasst beispielsweise auch besondere Anforderungen an die auf öffentlichen Baustel-len eingesetzten Baumaschinen, die die modernste Abgas-stufe oder eine Filternachrüstung verlangen, sodass die Hintergrundbelastung an Feinstaub und insbesondere von krebserregenden Dieselrußpartikeln im gesamten Stadtge-biet weiter vermindert wird. Berlin, den 19. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2014)

Straßenverkehr: Ausgleichsmaßnahmen zur A100, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe und für welche Projekte wurden bisher #Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Weiterbau der #A100 bis zum Treptower Park vergeben und durchgeführt und welche Ausgleichsmaß-nahmen in welcher Höhe sind noch geplant? Antwort zu 1: Bisher wurden für die Ausgleichsmaß-nahmen A8 (Anlage von #Amphibienlaichgewässern) und A5 (Anlage von #Sukzessionsflächen) ca. 127.000 € aus-gegeben. Für die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) festgesetzten Maßnahmen ist kürzlich die Ausfüh-rungsplanung beauftragt worden, zu den erforderlichen Auftragshöhen kann derzeit daher noch keine verbindli-che Aussage getroffen werden. Frage 2: Welcher Strategie folgt der Senat bei der Vergabe von Ausgleichsmaßnahmen und nach welchen Kriterien werden zu fördernde Projekte ausgewählt? Antwort zu 2: Die Auswahl der Projekte erfolgt in Abstimmung mit den durch das Vorhaben betroffenen Bezirken (untere Naturschutzbehörden und Stadtpla-nungsämter). Kriterien sind vor allem die naturschutz-fachliche Eignung und wenn möglich ein räumlicher Bezug zum Eingriffsort. Bei der Auswahl finden Vor-schläge der Bezirke und die Gesamtstädtische Aus-gleichskonzeption Berücksichtigung. Frage 3: Wie weit fortgeschritten sind die Planungen für den begleitenden Wanderweg parallel der A100 und die geplante Anschließung des Spazierweges auf dem ehemaligen Görlitzer Bahndamm zwischen Treptow und Kreuzberg? Antwort zu 3: Parallel zur A 100 ist für den Auto-bahnbetrieb überwiegend beidseitig ein trassenbegleiten-der Betriebsweg vorgesehen. Über diesen Betriebsweg werden Wartungs- und Reparaturarbeiten an Lärm-schutzwänden und Trogbauwerken vorgenommen und er kann bei Notfällen von Polizei und Feuerwehr genutzt werden. Der Betriebsweg von der Neuköllnischen Allee bis zur Kiefholzstraße östlich der A 100 und zwischen Kiefholzstraße und Straße Am Treptower Park westlich der A 100 kann von Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern nach Inbetrieb-nahme des Autobahnabschnittes, voraussichtlich im Jahr 2022, genutzt werden einschließlich der geplanten Wege-verbindung zum Görlitzer Bahndamm. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, den Spazierweg auf dem ehemaligen Görlitzer Bahndamm in die Ausgleichsmaßnahmen für den Weiterbau der A100 einzubeziehen, um die derzeit unhaltbare Situation in Bezug auf Beleuchtung, Sauberkeit und gepflegter Be-pflanzung zu verbessern? Antwort zu 4: Eine Bepflanzung ist grundsätzlich nur als Ausgleichsmaßnahme möglich, wenn sie zu einer Aufwertung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbil-des führt, welche im Bereich des Görlitzer Bahndammes nicht gegeben ist. Eine Beleuchtung oder dauerhafte Pfle-ge- und Unterhaltungsmaßnahmen können jedoch nicht als Ausgleich im Sinne des Naturschutzgesetzes fungie-ren. Frage 5: Wie bewertet der Senat die langfristige Mög-lichkeit, den ehemaligen Görlitzer Bahndamm in die Verantwortung des Landes Berlin durch Kauf zu über-nehmen, um die Fläche langfristig als Naherholungsachse zwischen Treptower Park und Görlitzer Park zu erhalten und den Bezirk und das Land von laufenden Mietkosten zu entbinden? Antwort zu 5: Der Bezirk hatte mehrfach die Mög-lichkeit erwogen, die Flächen des Görlitzer Bahndamms in eigenes Eigentum zu übernehmen. Aber von dieser Alternative wurde endgültig Abstand genommen. Die Flächen müssten gemäß aktueller Grundstückspreise käuflich erworben werden. Ein Erwerb der Flächen ohne Brücken ist nicht möglich. Ein Erwerb mit Brücken wür-de für das Land Berlin eine erhebliche dauerhafte Belas-tung (Unterhaltungskosten) bedeuten. Im bestehenden Pachtverhältnis ist das Land Berlin/der Bezirk nicht für die Unterhaltung der Brücken in der Verantwortung. Berlin, den 18. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2014)

Straßenverkehr: Autobahndreieck Havelland – Der Weg nach Norden ist frei, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/brandenburg-aktuell/article134403001/Autobahndreieck-Havelland-Der-Weg-nach-Norden-ist-frei.html Das #Autobahndreieck #Havelland, das den nördlichen und westlichen Berliner Ring #A10 mit der #A24 verbindet, wurde zwei Jahre lang aus- und umgebaut. Ab Dienstag rollt der Verkehr wieder uneingeschränkt.

Berufspendler zwischen Berlin und Hamburg sowie Ostseeurlauber können aufatmen. Eines der engsten Nadelöhre auf ihrem Weg gen Norden ist aufgeweitet. Am kommenden Dienstag wird das neu gestaltete Autobahndreieck Havelland auch offiziell für den Verkehr freigegeben. Der gut zwei Jahre dauernde Komplettumbau ist abgeschlossen, und das sogar termingerecht: Bei Großvorhaben in Berlin und Brandenburg ist dies bekanntermaßen längst keine Selbstverständlichkeit. Bei den Kosten gab es allerdings die übliche kräftige Steigerung: War zu Beginn der Arbeiten im März 2012 noch von 45,5 Millionen Euro die Rede, die der Umbau des Autobahnknotens und der Anschlussstelle Kremmen kosten soll, so wurde die Summe später auf …

Fernbus + Straßenverkehr: Gefährliche Ausweichstrecke für Busreisende ZOB und S-Bahn verbindet eine Unterführung für Fußgänger. Doch immer wieder versuchen Eilige, den breiten Messedamm zu überqueren, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article134360877/Gefaehrliche-Ausweichstrecke-fuer-Busreisende.html Wer in Berlin mit dem #Fernbus abfährt oder ankommt, muss über diese Kreuzung: Sechsspurig treffen am Zentralen #Omnibusbahnhof (#ZOB) #Messedamm, Neue #Kantstraße und #Masurenallee aufeinander. Einen Überweg für die Busreisenden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen oder weiterfahren wollen, gibt es nicht. Sie sollen eigentlich den #Fußgängertunnel unter der Kreuzung nutzen. „Vor allem mit schwerem Gepäck ist die Unterführung eine Zumutung“, ärgert sich Cornelia S., die auf dem Weg zum Bus in Richtung Warschau ist. Viele Fußgänger versuchen deshalb, die Kreuzung auf der Straße zu überqueren. Das ist gefährlich, denn die Schaltungen für Rechts- und Linksabbieger aus allen Richtungen sind für Fußgänger kaum zu überblicken.

Die Kreuzung sei ein Problem, sagt Charlottenburg-Wilmersdorfs Bezirksstadtrat Marc Schulte (SPD), zuständig für Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten und damit auch für die Situation an der viel befahrenen Kreuzung. Dass viele Fußgänger den Tunnel meiden, sei bekannt, sagt er: „Die Unterführung ist überaltert, so würde man heute nicht mehr bauen.“ Schulte nennt den Fußgängertunnel einen „Angstraum“. „Tagsüber werden die Unterführungen noch eher genutzt, aber wenn man mit dem Spätbus fährt und bei Dunkelheit dort durch muss, ist …

Fernbus + Straßenverkehr: Gefährliche Ausweichstrecke für Busreisende ZOB und S-Bahn verbindet eine Unterführung für Fußgänger. Doch immer wieder versuchen Eilige, den breiten Messedamm zu überqueren, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article134360877/Gefaehrliche-Ausweichstrecke-fuer-Busreisende.html

Wer in Berlin mit dem #Fernbus abfährt oder ankommt, muss über diese Kreuzung: Sechsspurig treffen am Zentralen #Omnibusbahnhof (#ZOB) #Messedamm, Neue #Kantstraße und #Masurenallee aufeinander. Einen Überweg für die Busreisenden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen oder weiterfahren wollen, gibt es nicht. Sie sollen eigentlich den #Fußgängertunnel unter der Kreuzung nutzen. „Vor allem mit schwerem Gepäck ist die Unterführung eine Zumutung“, ärgert sich Cornelia S., die auf dem Weg zum Bus in Richtung Warschau ist. Viele Fußgänger versuchen deshalb, die Kreuzung auf der Straße zu überqueren. Das ist gefährlich, denn die Schaltungen für Rechts- und Linksabbieger aus allen Richtungen sind für Fußgänger kaum zu überblicken.

Die Kreuzung sei ein Problem, sagt Charlottenburg-Wilmersdorfs Bezirksstadtrat Marc Schulte (SPD), zuständig für Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten und damit auch für die Situation an der viel befahrenen Kreuzung. Dass viele Fußgänger den Tunnel meiden, sei bekannt, sagt er: „Die Unterführung ist überaltert, so würde man heute nicht mehr bauen.“ Schulte nennt den Fußgängertunnel einen „Angstraum“. „Tagsüber werden die Unterführungen noch eher genutzt, aber wenn man mit dem Spätbus fährt und bei Dunkelheit dort durch muss, ist …

Straßenverkehr: Neue Bauarbeiten in Berlin Pfützen auf der A111: Die Autobahn ist nicht ganz dicht, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-bauarbeiten-in-berlin-pfuetzen-auf-der-a111-die-autobahn-ist-nicht-ganz-dicht/10971864.html Wochenland wurde auf dem #Reinickendorf-Zubringer gebaut. Doch die #Autobahn ist immer noch nicht dicht. In nächtlichen Spursperrungen sollen jetzt auch diese Schäden beseitigt werden – wieder mit einer Fußgängerampel?

Wochenlang war die Stadtautobahn #A111 im Bereich des #Heckerdamms in Charlottenburg gesperrt. Der Verkehr Richtung Zentrum wurde über den Kurt-Schumacher-Damm geleitet, wo es Deutschlands wohl einzige Fußgänger-Ampel für einen Autobahnverkehr gab. Auf der Autobahntrasse wurde eine Drainage eingebaut, die verhindern soll, dass austretendes Wasser im Winter gefriert, was in der Vergangenheit zu Sperrungen geführt hatte. Doch die Autobahn ist immer noch nicht dicht. In nächtlichen Spursperrungen sollen jetzt auch diese Schäden beseitigt werden. Durch die Arbeiten im Sommer sei der unkontrollierte Wassereintritt an diversen Stellen beseitigt worden, teilte die Senatsverkehrsverwaltung auf Anfrage mit. Deren Sprecherin Petra Rohland bestätigte aber, was Autofahrern aufgefallen ist: Auch wenn es nicht regnet, ist die Fahrbahn stellenweise …

Radverkehr: Berlins geheime Fahrradparkhäuser, aus benno-koch.de

http://www.benno-koch.de/article14568_radfahren-in-berlin-berlins-geheime-fahrradparkhaeuser2 Berlins Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler kündigte im September „erstmals“ den Bau von #Fahrradparkhäusern in der Bundeshauptstadt an. Einziges Problem: Die Finanzierung, die Gestaltung und ein Betreiber sind noch offen. #Fahrraddiebstahl ist das häufigste Einzeldelikt in der Kriminalstatistik und sicheres #Fahrradparken ein massives Problem. Benno Koch hat eine kleine Bestandsaufnahme gemacht.

Es ist warm, trocken, beleuchtet, videoüberwacht, rund um die Uhr geöffnet, kostenlos, zentral gelegen und praktisch unbekannt: Das erste #Fahrradparkhaus Berlins. Seit seiner Eröffnung vor 16 Jahren am 2. Oktober 1998 ist es einer der geheimsten Orte für Radfahrer. Mitten in Berlin-Mitte. Während sich oben die Fahrräder an nur 270 Fahrradbügeln stapeln, stehen hunderte Fahrradstellplätze nur wenige Meter darunter leer. Der Potsdamer Platz ist noch immer einer der Verkehrsknoten Berlins. Genauer gesagt: Wieder. Nach dem Fall der Berliner Mauer hat sich das Areal neu erfunden. Ein neuer Regionalbahnhof, eine reaktivierte U-Bahn- und mehrere S-Bahnlinien sowie ein wichtiger Kreuzungspunkt für viele …