Bus + Straßenverkehr: Berliner Busunternehmer Dr. Richard Herrmann „Dr. Bus“ auf seiner letzten Fahrt, aus Berliner Kurier

http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/berliner-busunternehmer-dr–richard-herrmann–dr–bus–auf-seiner-letzten-fahrt,7169128,29266344.html

Mahlsdorf –

Einen klapprigen Lada. Mehr brauchte Richard Herrmann zur Existenzgründung nicht. 20 Jahre später, 2000, führte der Ex-NVA-Oberst das größte Busunternehmen Ost-Deutschlands. Jetzt ist er gestorben.
Bereits am 29. November schloss Hellersdorfs erfolgreichster Existenzgründer seine Augen. Woran der 69-Jährige starb, ist unklar.
Von seiner Familie heißt es, sie wäre „dankbar und traurig“. Die Mitarbeiter seines Unternehmens verneigen sich in „respektvoller Dankbarkeit“.
Am 1. April 1990 gründete Dr. Richard Herrmann seine Fahrschule. Eine One-Man-Show. Mit einem Lada, das Büro in einem Hellersdorfer Plattenbau.
Ich besorgte mir ein Schild Fahrschule, schraubte es am Eingang unseres …

Straßenbahn + Straßenverkehr + Bahnhöfe: Ab Sonntag fährt endlich eine Tram zum Hauptbahnhof Acht Jahre später als geplant ist es endlich soweit. Ab kommenden Sonntag wird der Hauptbahnhof für alle Berliner mit der Tram erreichbar sein. Das erfuhr die Berliner Morgenpost exklusiv von der BVG., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article135097210/Ab-Sonntag-faehrt-endlich-eine-Tram-zum-Hauptbahnhof.html

Mehr als acht Jahre nach dem ursprünglich geplanten Termin soll der Berliner #Hauptbahnhof nun auch mit der #Tram erreichbar sein. Wie die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) der Berliner Morgenpost bestätigten, soll die Haltestelle an dem wichtigsten #Fernbahnhof der Stadt mit dem Wechsel zum #Winterfahrplan am kommenden Sonntag in Betrieb genommen werden. Damit wird auf der seit Jahren im Bau befindlichen Strecke an der Invalidenstraße erstmals eine #Straßenbahn fahren.

Zunächst werden nur Züge der Linie 5 über die neu verlegten Gleise rollen. Die Tram startet an der Haltestelle Zingster Straße in Hohenschönhausen und endet zurzeit am Hackeschen Markt in Mitte. Für Fahrgäste, die von dort direkt zum Hauptbahnhof wollen, ist die neue Strecke jedoch keine sinnvolle Alternative, weil die S-Bahn beide Ziele deutlich schneller miteinander verbindet. „Für Fahrgäste, die an einem Ziel entlang der Strecke wohnen, ist der neue Abschnitt der M5 aber eine interessante Verbindung“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz.
Der Fahrgastverband Igeb begrüßt die Fertigstellung. „Es ist gut, dass zum Hauptbahnhof nun endlich eine Tram fährt“, sagte Sprecher Jens Wieseke der Morgenpost. Aus Sicht der Fahrgäste sei es aber wichtiger, dass die M10 möglichst schnell an den Hauptbahnhof angebunden würde. Dann würden auch Fahrgäste aus Friedrichshain und Prenzlauer Berg schneller zum Hauptbahnhof kommen.
Wieseke fordert, dass die Tram-Linie nach …

Straßenbahn + Straßenverkehr + Bahnhöfe: Ab Sonntag fährt endlich eine Tram zum Hauptbahnhof Acht Jahre später als geplant ist es endlich soweit. Ab kommenden Sonntag wird der Hauptbahnhof für alle Berliner mit der Tram erreichbar sein. Das erfuhr die Berliner Morgenpost exklusiv von der BVG., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article135097210/Ab-Sonntag-faehrt-endlich-eine-Tram-zum-Hauptbahnhof.html Mehr als acht Jahre nach dem ursprünglich geplanten Termin soll der Berliner #Hauptbahnhof nun auch mit der #Tram erreichbar sein. Wie die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) der Berliner Morgenpost bestätigten, soll die Haltestelle an dem wichtigsten #Fernbahnhof der Stadt mit dem Wechsel zum #Winterfahrplan am kommenden Sonntag in Betrieb genommen werden. Damit wird auf der seit Jahren im Bau befindlichen Strecke an der Invalidenstraße erstmals eine #Straßenbahn fahren.

Zunächst werden nur Züge der Linie 5 über die neu verlegten Gleise rollen. Die Tram startet an der Haltestelle Zingster Straße in Hohenschönhausen und endet zurzeit am Hackeschen Markt in Mitte. Für Fahrgäste, die von dort direkt zum Hauptbahnhof wollen, ist die neue Strecke jedoch keine sinnvolle Alternative, weil die S-Bahn beide Ziele deutlich schneller miteinander verbindet. „Für Fahrgäste, die an einem Ziel entlang der Strecke wohnen, ist der neue Abschnitt der M5 aber eine interessante Verbindung“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Der Fahrgastverband Igeb begrüßt die Fertigstellung. „Es ist gut, dass zum Hauptbahnhof nun endlich eine Tram fährt“, sagte Sprecher Jens Wieseke der Morgenpost. Aus Sicht der Fahrgäste sei es aber wichtiger, dass die M10 möglichst schnell an den Hauptbahnhof angebunden würde. Dann würden auch Fahrgäste aus Friedrichshain und Prenzlauer Berg schneller zum Hauptbahnhof kommen. Wieseke fordert, dass die Tram-Linie nach …

Straßenverkehr: Koalition will Weiterbau der A100 festzurren, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/koalition-will-weiterbau-der-a100-festzurren,10809148,29207262,view,asTicker.html Berlin – Die rot-schwarze Berliner Koalition will den Weiterbau der Autobahn 100 absichern. In einem gemeinsamen Antrag sprechen sich SPD und CDU dafür aus, frühzeitig planerische und finanzielle Voraussetzungen für den Abschnitt vom Treptower Park zur Frankfurter Allee zu schaffen. Das Projekt soll in den neuen Investitionsplan des Bundesverkehrsministeriums aufgenommen werden. Die CDU hatte sich stets für einen Weiterbau der A100 eingesetzt, in der SPD dagegen ist er umstritten. Autobahngegner besetzten am Montag eine Kleingartenanlage in …

Flughäfen + Straßenverkehr: Freie Fahrt zum künftigen Hauptstadtflughafen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/freie-fahrt-zum-kuenftigen-hauptstadtflughafen,10809148,29196222,view,asTicker.html Potsdam/Berlin – Die Eröffnung des neuen #Hauptstadtflughafen #BER steht zwar in den Sternen, die #Anfahrt klappt jedoch reibungslos. Die letzte #Lücke zwischen #Potsdam und Schönefeld ist geschlossen, so dass Autofahrer ohne jegliche #Ortsdurchfahrten zum neuen Flughafen kommen.

Am Montag will Infrastrukturministerin Katrin Schneider (parteilos) die Ortsumgehung Mahlow für den Verkehr freigeben. Dann geht es laut Ministerium über die Landstraße 40, Bundesstraße 101 und die Landstraße 76 nach Schönefeld. Alle anderen Strecken sowie die Abfahrten zum Terminal seien …

Radverkehr + Straßenverkehr: Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches #Konzept verfolgt der Senat, dass der #Radverkehr #attraktiv und sicher gefördert werden kann bei gleichzeitigem Erhalt der #Leistungsfähigkeit der #Straßen für den Kfz-Verkehr? Antwort zu 1.: Die Aufgabe des Senats besteht u.a. da-rin, für alle Personen der Stadt und damit auch hinsicht-lich aller Verkehrsarten entsprechende Planungen durch-zuführen und angemessene und sichere Angebote vorzu-sehen. Der Senat hat sich dabei hinsichtlich des Radver-kehrs u.a. das Ziel gesetzt, sukzessive ein flächendecken-des Radverkehrsnetz speziell an den Hauptverkehrsstra-ßen herzustellen, um einen attraktiven und sicheren Rad-verkehr zu ermöglichen. Die Bereitstellung von Radver-kehrsanlagen ist dabei als Angebotsplanung zu verstehen. Die hierzu notwendige Infrastruktur wird gemäß der fi-nanziellen und zeitlichen Möglichkeiten zur Umsetzung, d.h. möglichst in Zusammenhang mit anstehenden ande-ren Maßnahmen im Straßenraum (bspw. bei Instandset-zungsmaßnahmen oder im Rahmen von anderen Baumaß-nahmen), realisiert. Die Umsetzung von Radverkehrsanlagen erfolgt suk-zessive. Hierbei wird unter anderem an Hand der aktuel-len und ggf. künftigen Verkehrsnachfrage im Straßenver-kehr, der Bedeutung der Relation für den Radverkehr und den Abmaßen des Straßenraums geprüft, welcher Stra-ßenquerschnitt angemessen ist. Fahrspurreduktionen sind bislang an den Straßen zum Einsatz gekommen, bei denen die Verkehrsnachfrage im Kfz-Verkehr auch mit den dann noch zur Verfügung stehenden Fahrspuren realisiert wer-den konnten, ohne Verdrängungseffekte in andere Straßen zur Folge zu haben. Hinsichtlich der Planungsprinzipien, die der Senat be-rücksichtigt, gelten die derzeit gültigen Gesetze bzw. Rechtsprechungen und Richtlinien, die unter anderem auch Themen wie Gestaltung, Abwickelbarkeit der Ver-kehrsströme und vor allem auch Verkehrssicherheit be-rücksichtigen. Frage 2: Gibt es Konzepte, Radverkehr und Kfz-Verkehr weitgehend durch den Bau separater Infrastruktur zu trennen und trotzdem für alle Verkehrsarten attraktiv zu gestalten? Antwort zu 2.: Die Schaffung separater Radverkehrs-anlagen ist in der Regel in Hauptverkehrsstraßen mit starkem Kfz-Verkehr anzustreben, um dort das Radfahren attraktiver und sicherer zu machen. Ergänzend können straßenunabhängige Wegeverbindungen vom Radverkehr genutzt oder durch bauliche Maßnahmen für den Radver-kehr ertüchtigt oder neu gebaut werden. Dabei müssen allerdings auch die übrigen Ansprüche an den Straßen-raum bzw. an die für die Wege benötigten Flächen be-rücksichtigt werden. Aus den in Berlin eingeführten Straßenbau-Regel-werken („Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege“ sowie „Richtli-nien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06“ und „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA“ der For-schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) ist im Einzelfall abzuleiten, ob die Schaffung von Radver-kehrsanlagen angesichts der vorhandenen Kfz-Verkehrs-stärke sowie anderer Randbedingungen erforderlich ist und inwieweit diese separaten Radverkehrsanlagen besser durch Fahrbahnmarkierungen oder besser durch Schaf-fung baulicher Radwege herzustellen sind. Auf der Grundlage dieser Regelwerke hat der Senat ein Fahrradroutenkonzept entwickelt, um dem Radverkehr auch über weitere Strecken ohne größere Umwege attrak-tive Fahrmöglichkeiten zu eröffnen. Dieses Fahrradrou-tennetz soll die wichtigsten Quellen und Ziele des Rad-verkehrs über Straßen und Wege mit fahrradfreundlichen Oberflächen und möglichst wenig Autoverkehr miteinan-der verknüpfen und ist Teil der 2013 vom Senat beschlos-senen Radverkehrsstrategie. Es wird von der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Zusammen-arbeit mit den Bezirksämtern laufend weiterentwickelt und schrittweise umgesetzt. Auch wenn es aus Platz- und Kostengründen nicht möglich ist, den Radverkehr überall in diesem Netz voll-ständig vom Kfz-Verkehr zu trennen, ist eine weitgehende Trennung von Rad- und Kfz-Verkehr (insbesondere durch Schaffung lückenloser und ausreichend dimensionierter Radverkehrsanlagen an den im Netz enthaltenen Haupt-verkehrsstraßen) ein Kernmerkmal dieses Netzes. Zudem wird bei der Realisierung dieses Netzes besonders auf die Querungsstellen geachtet, an denen die Fahrradrouten stark vom Kfz-Verkehr befahrene Straßen kreuzen: Hier werden in der Regel Mittelinseln oder Lichtsignalanlagen als Querungshilfen vorgesehen, um ein sicheres Queren zu ermöglichen; in Ausnahmefällen können auch voll-ständig konfliktfreie Querungen in Form von Unter- oder Überführungen genutzt oder neu geschaffen werden. Frage 3: Gibt es Konzepte ein separates Fahrradstra-ßennetz aufzubauen? Antwort zu 3.: Es wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 17/12981 verwiesen. In Anbetracht insbe-sondere der rechtlichen Probleme, die mit einem zusam-menhängenden separaten Fahrradstraßennetz verbunden wären und die dazu führen, dass ein solches Netz in der Praxis nicht realisierbar wäre, gibt es seitens der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt keine Pla-nungen für ein separates Fahrradstraßennetz. Dagegen unterstützt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Bezirksämter, wenn sie in einzelnen geeigneten Straßen und insbesondere auf geeigneten Teil-abschnitten des Fahrradroutennetzes weitere Fahrradstra-ßen einrichten. Frage 4: Inwieweit wird der demografische Wandel und die Folgen der wachsenden Stadt in die Konzeption zur Sicherung der Mobilität einbezogen? Antwort zu 4.: Der Senat berücksichtigt die allgemei-nen gesellschaftlichen Entwicklungen bei seinen Planun-gen als auch bei seinen strategischen Konzepten und dabei auch sämtliche Verkehrsarten. Dies beginnt bei Erschließungsfragen, bei denen der Senat sich nicht nur mit der straßen- und ÖV1-seitigen Erschließung der Ge-biete befasst, sondern auch Fragen zu Abstellanlagen für den Radverkehr u.ä. berücksichtigt; und es endet bei den allgemeinen Strategien. Sowohl die demographischen Effekte als auch die Wirkungen der wachsenden Stadt finden in den Analysen, Planungen und Strategien des Senats Berücksichtigung. Dies betrifft bspw. die Ausei-nandersetzung mit Fragen der Verkehrssicherheit für die verschiedenen Altersgruppen oder die Frage der Ange-botsausweitungen im ÖPNV, wie sie u.a. im Nahver-kehrsplan 2014-2018 in Zusammenhang mit der Frage der Wachsenden Stadt thematisiert sind. Auch die Haushalts-anmeldungen werden dies widerspiegeln. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)

Straßenbahn + Straßenverkehr: Bauvorhaben Brücke S-Bahnhof Karlshorst, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der #Planverfahren zur #Neuordnung des #Straßenraums unter der Brücke am #Bahnhof #Karlshorst? Antwort zu 1: Zur Verkehrslösung Karlshorst liegt ei-ne abgestimmte Planung vor, auf deren Grundlage derzeit die Unterlagen erstellt werden, die zur Einleitung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich sind. Nach Aussage der BVG können diese Unterlagen voraus-sichtlich Anfang 2015 der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Frage 2: Wann beginnt das Planfeststellungsverfahren, wie lange wird das Verfahren dauern und welche Verfah-rensschritte sind in welchem Zeitraum zu absolvieren? Antwort zu 2: Das Planfeststellungsverfahren wird vo-raussichtlich im Frühjahr 2015 eingeleitet werden. Die Dauer eines solchen Verfahrens ist vor allem abhängig von der Anzahl und der Qualität der im Verfahren erho-benen Einwendungen und fachlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die gegebenenfalls zu Ände-rungen der Planunterlagen führen können. Eine belastbare Zeiteinschätzung ist daher nicht möglich. Bei den Verfah-rensschritten ist zwischen dem Anhörungsverfahren mit der öffentlichen Bekanntmachung, der öffentlichen Aus-legung der Planunterlagen und der Erörterungsveranstal-tung mit den Beteiligten (vgl. § 73 Verwaltungsverfah-rensgesetz [VwVfG]) sowie der sich anschließenden Beschlussbearbeitung durch die Planfeststellungsbehörde zu unterscheiden. Frage 3: Seit 2011 fordert der Bürgerverein Karlshorst die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens. Warum konnten diese Forderungen bis heute nicht umgesetzt werden, welche Hinderungsgründe gibt es? Antwort zu 3: Die Einleitung eines Planfeststellungs-verfahrens setzt das Vorhandensein einer in allen Belan-gen abgestimmten und nachprüfbaren Verkehrslösung voraus, wozu auch die Erstellung von Fachgutachten gehört. Diese Voraussetzungen für die überaus komplexe Verkehrslösung Karlshorst zu schaffen war ein zeitauf-wändiger Prozess, in dem der Planungsgegenstand ständig optimiert worden ist. Diese Vorabeiten sind erforderlich, damit eine Verkehrslösung den hohen Anforderungen eines Planfeststellungsverfahrens genügen kann. Da diese Planungsschritte auf Fachebene ohne Öffentlichkeitsbetei-ligung ablaufen, kann bei nicht unmittelbar an der Pla-nung Beteiligten der Eindruck entstehen, es gäbe keine Fortschritte in der Sache. Frage 4: Gibt es eine Möglichkeit, die Berliner Was-serbetriebe zu einem vorzeitigen Beginn ihrer Planungen zu bewegen und wenn ja, welche? Antwort zu 4: Die Wasserbetriebe vertreten die Auf-fassung, dass sie ihre Planungstätigkeit, die finanziell zu ihren eigenen Lasten geht, nur auf gesicherter Grundlage vornehmen wollen. Diese sichere Grundlage ist erst gege-ben mit Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses, dem Baurecht für die Verkehrsanlage. Ein vorheriger Arbeits-beginn ist mit dem Risiko behaftet, noch einmal umpla-nen zu müssen. Sind andere bereit, den Wasserbetrieben die Kosten einer derartigen – eventuellen – Doppelarbeit zu ersetzen, sind auch die Berliner Wasserbetriebe zu einer früheren Arbeitsaufnahme bereit. Daher hat der Senat den Berliner Wasserbetrieben seine Bereitschaft erklärt, für dieses finanzielle Risiko zu bürgen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, den Bauablauf gegenüber dem Regelablauf wesentlich straffen zu können. Frage 5: Wann soll das Bauvorhaben voraussichtlich abgeschlossen werden? Antwort zu 5: Da eine belastbare Zeiteinschätzung zur Dauer von Planfeststellungsverfahren nicht möglich ist, entbehren zum derzeitigen Zeitpunkt auch verlässlichen Angaben zur Fertigstellung des Bauvorhabens der Grund-lage. Aktuell wird bei störungsfreiem Planungs- und Bau-ablauf mit einer Fertigstellung Mitte 2018 gerechnet. Frage 6: Behindert das Sanierungsprojekt den Fort-schritt von Bauvorhaben in der näheren Umgebung? Antwort zu 6: Entsprechende Hinweise oder Be-schwerden sind dem Senat nicht bekannt. Frage 7: Entsteht durch die Verzögerung des Bauvor-habens ein wirtschaftlicher Schaden für die umliegenden Geschäfte, gibt es dazu Zahlen bzw. Schätzungen? Antwort zu 7: Dem Senat ist bekannt, dass aus umlie-genden Geschäften die Befürchtung geäußert wurde, ihnen könne ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist, weil dann möglich-erweise Laufkundschaft aus dem Kreise der heutigen Umsteigerinnen und Umsteiger wegbleibt. Insofern ist nicht zu vermuten, dass den umliegenden Geschäften ein Schaden entsteht, solange die Bestandssituation im Grundsatz aufrecht erhalten bleibt. Frage 8: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass ein provisorischer Fuß- und Radweg unter der Brücke für einen längeren Zeitraum bestehen muss? Antwort zu 8: Die Sicherstellung der Belange der von Baumaßnahmen Betroffenen durch Herstellung von Pro-visorien ist eine übliche Begleitmaßnahme im innerstädti-schen Verkehrswegebau. Die Zeitdauer derartiger Provi-sorien wird im Interesse aller Beteiligten stets auf das Mindestmaß beschränkt. Diese Mindestdauer kann sich jedoch – in Abhängigkeit von Art und Umfang der Bau-maßnahme – durchaus auch über längere Zeiträume er-strecken. Vor diesem Hintergrund sieht der Senat keine Besonderheit bei der Baumaßnahme am S-Bahnhof Karlshorst. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)

Straßenverkehr: 3.600 zusätzliche Bäume durch die Stadtbaumkampagne, aus Senat

www.berlin.de Senator Müller bedankt sich am 02. Dezember 2014 für die diesjährigen Baumspenden Der Erfolg der Berliner Stadtbaumkampagne ist der großartigen Unterstützung der Berliner Bevölkerung und der Unternehmen geschuldet, die bis jetzt weit über 300.000 Euro für Berliner Straßenbäume gespendet haben. Zum Dank lädt Herr Senator Müller Spenderinnen und Spender ein, die die Kampagne in diesem Jahr unterstützt haben. Um dem Verlust an Straßenbäumen der vergangenen Jahre entgegenzuwirken, hat die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit den Bezirken im Jahr 2012 die Baumspendenkampagne „Stadtbäume für Berlin“ ins Leben gerufen. Das Ziel ist es, bis 2017 bis zu 10.000 zusätzliche Bäume an Berlins Straßen zu pflanzen. Im Rahmen dieser Kampagne wurden seitdem bereits rund 3.600 zusätzliche Straßenbäume in Berlin gepflanzt. Zurzeit werden Pflanzungen von insgesamt 600 Bäumen in Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf für das Frühjahr 2015 vorbereitet. Wie viele Bäume insgesamt im Rahmen der Stadtbaumkampagne gepflanzt werden, hängt von der Spendenbereitschaft der Berliner Bevölkerung und der Unternehmen ab. Sobald 500 Euro an Spendengeldern für einen Baum zusammengekommen sind, gibt das Land die gleichen Mittel dazu. Wer 500 Euro oder mehr spendet, kann sich sogar aus den zur Verfügung stehenden Standorten seinen Baum aussuchen, der auf Wunsch ein Baumschild mit dem Namen des Spendenden erhält. Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern konnten bislang auch Unternehmen, Verbände, Initiativen und viele andere als Spender gewonnen werden. Alle Förderer finden Sie unter folgendem Link: FÖRDERER Senator Müller bedankt sich bei denen, die die Kampagne unterstützt und damit die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen ermöglicht haben: „Mit Ihrer Spende für die Berliner Stadtbaumkampagne haben Sie unseren Baumbestand unterstützt. Neben vielen positiven Wirkungen für die Menschen verschönern Stadtbäume unsere Stadt und machen damit Berlin lebens- und liebenswert. Darüber hinaus leisten Bäume einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit Ihrer Spende haben Sie gezeigt, dass Ihnen unsere Stadt am Herzen liegt.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat sich sehr über diese Spenden für Berliner Straßenbäume gefreut und den Rest für eine Pflanzung hinzugegeben. Damit noch möglichst viele Bäume im Rahmen der Kampagne gepflanzt werden können, appelliert Senator Müller an alle Berlinerinnen und Berliner und an Unternehmen, weiterhin für Straßenbäume zu spenden. Ab Dezember 2014 kann für die Standorte gespendet werden, die im Frühjahr 2015 in Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf bepflanzt werden. Die betreffenden Standorte sind dann im Internet einzusehen. KARTE UND LISTEN Weitere Informationen zur Stadtbaum-Kampagne: Internet: www.berlin.de/stadtbaum Telefon: 030 / 9025-1234 Mail-Adresse: stadtbaum@senstadtum.berlin.de Spendenkonto der Stadtbaum-Kampagne: Empfänger: Landeshauptkasse Berlin IBAN: DE13100500000193333333 BIC BELADEBEXXX Berliner Sparkasse

Straßenverkehr: Fußgängerfreundliches Berlin – Berliner Fußverkehrsstrategie wird umgesetzt, aus Senat

www.berlin.de Während die Bauarbeiten für das Pilotvorhaben „Begegnungszone Maaßenstraße“ starten, ist die Testphase für die neuen fußgängerfreundlichen Ampelsignale beendet. Mit „Fußverkehrsfreundlicher Einzelhandel“ wurde ein weiteres Modellprojekt der Berliner Fußverkehrsstrategie begonnen. Zu Fuß gehen ist gesund und umweltfreundlich. Um Fußgängerinnen und Fußgänger gegenüber dem motorisierten Verkehr zu stärken und Berlin noch fußgängerfreundlicher zu machen, hat der Senat im Rahmen der Berliner Fußverkehrsstrategie die Umsetzung verschiedener Modellprojekte beschlossen. Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller informierte heute über die konkreten Maßnahmen zur Umgestaltung der Schöneberger Maaßenstraße in die stadtweit erste „Berliner Begegnungszone“. Neben der Vorstellung der konkreten Planungen wurde erstmalig das nichtamtliche Schild für die „Berliner Begegnungszonen“ präsentiert. Senator Müller: „Dieses Schild ist ein wesentliches Merkmal für die Gestaltung der künftigen Berliner Begegnungszonen und wird wesentlich zum Wiedererkennungswert dieser besonderen Straßenräume beitragen. Es soll zugleich die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erhöhen und zur gegenseitigen Rücksichtnahme in diesem Verkehrsraum einladen.“ Noch in diesem Jahr soll mit ersten Arbeiten in der Maaßenstraße begonnen werden. Nach der Winterpause werden die Baumaßnahmen dort fortgesetzt. Das Bauende ist für Herbst 2015 anvisiert. Während damit für das erste Pilotprojekt der Planungs- und Abstimmungsprozess beendet ist, steckt die „Begegnungszone Bergmannstraße“ noch in den Anfängen. Derzeit finden Gespräche mit dem Bezirk und verschiedenen Interessensvertretungen über das Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Senator Müller: „Damit die Umgestaltungen von bestimmten Straßen in Begegnungszonen das Ziel eines verträglichen Miteinanders der verschiedenen Nutzergruppen erreichen kann, ist eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung sehr wichtig. Ähnlich wie im Falle der Begegnungszone Maaßenstraße sollen Bürgerinnen und Bürger auch in die Planungen zur Begegnungszone Bergmannstraße einbezogen werden und beispielweise im Rahmen eines moderierten Online-Dialoges sowie verschiedener Veranstaltungen ihre Wünsche einbringen können.“ Parallel dazu wurde in 2014 noch ein weiteres Modellprojekt der Berliner Fußverkehrsstrategie auf den Weg gebracht: „Fußverkehrsfreundlicher Einzelhandel“. Hier geht es darum, Ideen und Konzepte zu vermitteln, die das Zu-Fuß-Gehen beim Einkaufen erleichtern und angenehmer machen. Das Modellprojekt „Fußverkehrsfreundliche Ampeln“ ist dagegen abgeschlossen. Die begleitenden Untersuchungen – Verkehrszählungen, Befragungen und Videobeobachtungen – wurden durchgeführt und im Ergebnis zeigt sich, dass das „Rotblinken“ gegenüber der herkömmlichen Signalisierung und im Vergleich zum „Grünblinken“ und zum „Count-Down“ die beste Bewertung erhält. Mehr Informationen zu den Begegnungszonen und weiteren Modellprojekten der Fußverkehrsstrategie finden Sie online: www.berlin.de/weitergehen

Straßenverkehr: Sperrung von Autobahntunneln in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft mussten die Berliner #Autobahntunnel wegen a) #Unfällen, b) hohem #Verkehrsaufkommen und c) aus anderen #Gründen in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 #gesperrt werden bzw. wie oft wur-den einzelne #Fahrstreifen und #Zufahrten #beschränkt? Frage 2: Welche Fahrtrichtung in den jeweiligen Tun-neln war davon in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 wie oft betroffen und wie lange dauerten diese Sperrungen? Antwort zu 1 und 2: Anzahl und Art der Sperrungen können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Die Dauer der Sperrungen wird in der Verkehrsrege-lungszentrale nicht erfasst. Frage 3: Gibt es bestimmte Wochentage und Tages-zeiten, in denen sich die Sperrungen oder Zufahrtsbe-schränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten sind dies in welcher Fahrtrichtung? Antwort zu 3: Sperrungen und Zufahrtsbeschränkun-gen werden überwiegend an den Werktagen Montag bis Freitag geschaltet. Die Sperrung der beiden Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Alt-Glienicke (TAG) auf der Bundesautobahn (BAB) A 113 weisen keine signifikante tageszeitliche Ausprägung auf. Die einzelnen Sperrungen der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee und des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) in Fahrtrichtung West mussten mehrheitlich in den Morgenspitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonsti-gen Spursperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitliche Ausprägung erkennbar. Die Sperrung der beiden Tunnel Tegel Ortskern (TTO) und Flughafen Tegel (TFT) auf der BAB A 111 und der Zufahrten Antonienstraße und Siemensdamm in Fahrtrichtung Süd mussten mehrheitlich in den Morgen-spitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Spur-sperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitli-che Ausprägung erkennbar. Frage 4: Welche Auswirkungen haben diese Sperrun-gen auf das umliegende Straßennetz? Welche Straßen sind davon besonders betroffen? Antwort zu 4: Das Verkehrsaufkommen der Berliner Stadtautobahn kann bei einer Sperrung einer oder beider Fahrtrichtungen nicht vollständig durch das umliegende Stadtstraßennetz aufgenommen werden. Obwohl die Ver-kehrsregelungszentrale bei Ableitungen und Umleitungen extra dafür konzipierte Signalpläne an den Lichtsignalan-lagen schaltet und Verkehrsinformationen per TMC1- 1 Traffic Message Channel Verfahren (für Radiosender/Navigationsgeräte) über die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst sowie über die Verkehrsinformationszentrale (Informationsta-feln, Internet) veröffentlicht, sind die Straßen-abschnitte überdurchschnittlich stark belastet, so dass sich der Ver-kehrsfluss deutlich schlechter darstellt als an Tagen ohne Autobahnsperrung. Bei einer Sperrung des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an den ent-sprechenden Anschlussstellen Späthstraße bei Sperrung Fahrtrichtung Nord bzw. an der der Anschlussstelle Gra-destraße bei Sperrung Fahrtrichtung Süd abgeleitet. Die Umleitungstrecke verläuft südlich des TOB über Grade-straße – Blaschkowallee – Späthstraße. Die Lichtsignalan-lagen sind mit Umleitungsprogrammen ausgestattet, die eine etwa 20% höhere Leistungsfähigkeit zu Lasten des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) und der Abbiegerinnen und Abbieger aufweisen. Bei einer Sperrung des Tunnels Flughafen Tegel (TFT) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an der Anschlussstelle Kurt-Schumacher-Damm (ehemalige BAB A 105) abgeleitet und über den Kurt-Schumacher-Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Lichtsig-nalanlagen sind dafür mit einem gesonderten Signal-zeitenplan versorgt. Bei einer Sperrung des Tunnels Tegel Ortskern (TTO) wird der Verkehr in Fahrtrichtung Nord durch Wechsel-wegweisung an der Anschlussstelle Holzhauser Straße abgeleitet und über die Holzhauser Straße – Berliner Straße – Waidmannsluster Damm – Autobahn-Schnitt-stelle (AS) Waidmannsluster Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Umleitung in Fahrtrichtung Süd er-folgt auf der gleichen Strecke in gegenläufiger Richtung. Auch hier sind die Lichtsignalanlagen mit einem geson-derten Signalzeitenplan versorgt. Frage 5: Werden Umleitungsstrecken ausgewiesen? Wenn ja, über welche Straßen verlaufen die Umleitungs-strecken? Antwort zu 5: Ja, und zwar wie folgt: Umleitung Tunnel Tegel Ortskern (TTO): Bedarfsumleitung U1/2 über AS Waidmannsluster Damm – Waidmannsluster Damm – Berliner Str. – Holzhauser Str. – AS Holzhauser Str. Umleitung Tunnel Flughafen Tegel (TFT): Bedarfsumleitung U 10/11 über ehemalige BAB A 105 – Kurt-Schumacher-Damm Umleitung Tunnel Ortsteil Britz (TOB): Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr. Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Tunnel Alt-Glinicke (TAG): Bedarfsumleitung U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A 117 Frage 6: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 17/ 10920 hatte der Senat auf Gespräche mit dem Bundesver-kehrsministerium über die Aufnahme von „stadtverkehrs-relevante Anforderungen und Regelungen“ in die Richtli-nie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentun-neln (RABT 2006) hingewiesen. Welche konkreten „stadtverkehrsrelevante Anforderungen und Regelungen“ sind dabei angesprochen worden und welches Ergebnis hatten diese Gespräche? Welche Veränderungen an der RABT sind erzielt worden und welche Auswirkungen haben diese auf die Regulierung des Verkehrs in den Berliner Straßentunneln? Antwort zu 6: Die Verkehrssituation in Berlin ist in der Arbeitsgruppe für die Fortschreibung der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) ausführlich diskutiert worden, sie wird in den Abwägungsprozess für verkehrliche und sicherheitstech-nische Maßnahmen einfließen. Die Arbeitsgruppe hat zurzeit noch keinen Bericht vorgelegt, sodass Auswirkun-gen einer neuen RABT noch nicht abgeschätzt werden können. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)