Straßenverkehr: Entwicklung der Verkehrsordnungswidrigkeiten 2015 II, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Wie viele #Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2015 in Berlin festgestellt?

 

Zu 1.: Im Jahr 2015 wurden in Berlin 3.786.790 Ver- kehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und statistisch erfasst.

 

 

Wie erfolgte 2015 die Ahndung der Verkehrsord- nungswidrigkeiten untergliedert nach:

Verwarnungsgeld

Bußgeld

Fahrverbote?

 

 

Zu 2.: Die Ahndung erfolgte wie folgt:

Verwarnungsgeld: 3.556.960 Fälle

Bußgeldbescheide: 278.622 Fälle

Fahrverbote: 13.010 Fahrverbote (Nebenfolge eines Bußgeldbescheides).

 

 

Welche Verstoßarten wurden 2015 wie oft festge- stellt?

 

Zu 3.: Für das Jahr 2015 ergeben sich folgende Grö- ßenordnungen einzelner Tatbestände:

Tatbestand

Häufigkeit

Registrierte Verstöße im ruhenden Verkehr

2.810.311

Geschwindigkeitsverstöße

798.710

Verkehrsunfälle

73.801

Rotlichtverstöße

57.276

Terminüberschreitungen    Hauptuntersuchung

25.127

Handyverstöße

18.163

Gurtanlegepflichten

11.495

Wegen der Einnahme berauschender Mittel

1.528

Alkohol im Straßenverkehr

930

Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung

106.751

 

3.904.092

Die Differenz zum Gesamtwert der Anzahl der Ver- kehrsordnungswidrigkeiten (siehe Antwort  zu Frage 1) resultiert aus der Tatsache, dass in entsprechender Häu- figkeit mehrere Tatvorwürfe (in Tateinheit oder Tatmehr- heit) in einzelnen Anzeigen enthalten sind.

 

Wie viele Verkehrsverstöße wurden jeweils in den einzelnen Berliner Bezirken festgestellt?

 

Zu 4.: Eine bezirksbezogene Zuordnung der festge- stellten Verkehrsverstöße kann im Rahmen der gegebenen Auswertungsmöglichkeiten nur für die angezeigten Ver- kehrsordnungswidrigkeiten der bezirklichen Ordnungs- ämter (ohne Polizei) vorgenommen werden. Abschließen- de Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor. Mit Stand 4. Januar 2016 gliedern sich die Zahlen wie folgt auf:

Bezirk

Häufigkeit

Mitte

606.106

Friedrichshain-Kreuzberg

283.453

Pankow

391.857

Charlottenburg-Wilmersdorf

496.035

Spandau

85.899

Steglitz-Zehlendorf

132.505

Tempelhof-Schöneberg

146.650

Neukölln

80.311

Treptow-Köpenick

71.143

Marzahn-Hellersdorf

33.872

Lichtenberg

66.730

Reinickendorf

79.089

 

2.473.650

Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden durch die Bußgeldstelle im Jahr 2015 bearbeitet und wie hoch war die Summe der eingenommenen Verwarn- und Bußgelder?

 

Zu 5.: Im Jahr 2015 wurden durch die Bußgeldstelle 3.786.790 Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet. Insgesamt wurden im Jahr 2015 Einnahmen in Höhe von 75.526.864 € erzielt.

 

Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wur- den von den stationären Geschwindigkeitsüberwachungs- anlagen 2015 erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)? Welche Kosten sind für den Betrieb der Anla- gen entstanden?

 

Zu 6.: Im Land Berlin wurden im Jahr 2015 insge- samt 270.653 Geschwindigkeitsverstöße durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:

Stationäre Anlage

Anzahl

Scharnweber Straße/Antonienstraße

4.101 Verstöße

Bornholmer Straße/Schönhauser Allee

6.304 Verstöße

Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm

2.278 Verstöße

Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg

44.124 Verstöße

Bundesallee/Güntzelstraße

10.878 Verstöße

Bundesallee/Nachodstraße

775 Verstöße

Seestraße 91-93

13.898 Verstöße

Schloßstraße/Wolfensteindamm

905 Verstöße

Schildhornstraße/Gritznerstraße

30.010 Verstöße

Tunnel Ortskern Britz

110.005 Verstöße

Mehringdamm/Bergmannstraße

17.491 Verstöße

Hallesches Ufer/Schöneberger Straße

7.784 Verstöße

Frankfurter Allee 169

18.262 Verstöße

Innsbrucker Platz

3.838 Verstöße

Für den Betrieb der 14 stationären Geschwindigkeits- beziehungsweise (kombinierten) Rotlicht- und Geschwin- digkeitsüberwachungsanlagen mussten durch die Polizei Berlin im Jahr 2015 Mittel in Höhe von insgesamt 133.566,70 € eingesetzt werden.

 

 

Wie viele Rotlichtverstöße sind durch die Rot- lichtüberwachungsanlagen im Jahr 2015 erfasst worden (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)?

 

Zu 7.: Im Land Berlin wurden im Jahr 2015 insgesamt

33.087 Rotlichtverstöße durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:

Stationäre Anlage

Anzahl

Scharnweber Straße/Antonienstraße

109 Verstöße

Bornholmer Straße/Schönhauser Allee

1.307 Verstöße

Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm

2.039 Verstöße

Bismarckstraße/Leibnizstraße

0 Verstöße

Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg

9.280 Verstöße

Bundesallee/Güntzelstraße

1.161 Verstöße

Bundesallee/Nachodstraße

151 Verstöße

Mühlendamm/Spandauer Straße

0 Verstöße

Altonaer Straße/Bartningallee

599 Verstöße

Schloßstraße/Wolfensteindamm

851 Verstöße

Attilastraße/Attilaplatz

0 Verstöße

Bundesautobahn 100/Anschluss Tempelhofer Damm

6.989 Verstöße

Bundesautobahn 100/Anschluss Oberlandstraße

1.482 Verstöße

Mehringdamm/Bergmannstraße

3.260 Verstöße

Buckower Damm/Gutschmidtstraße

30 Verstöße

Hallesches Ufer/Schöneberger Straße

3.084 Verstöße

Innsbrucker Platz

2.745 Verstöße

Die analoge Rotlichtüberwachungsanlage am Standort Bismarckstraße/Leibnizstraße ist wegen Bauarbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe außer Betrieb gesetzt.

 

Bei der stationären Anlage in der Müh- lendamm/Spandauer Straße erfolgte die Betriebseinstel- lung aufgrund  technischer Mängel sowie aufgrund  der Kündigung des Wartungsvertrages durch den Anlagen- hersteller.

 

Die Rotlichtüberwachungsanlage Attilastra- ße/Attilaplatz musste von Juli 2014 bis Ende Juni 2015 wegen umfangreichen Umbauarbeiten des Verkehrskno- tens außer Betrieb gesetzt werden.  Da dieser Standort nicht mehr delikts- bzw. unfallrelevant war, wurde er zugunsten des neuen Standorts Theodor-Heuss-Platz aufgegeben.

 

 

Berlin, den 18. Februar 2016

 

In Vertretung Bernd Krömer

Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2016)

 

Elektromobilität: Alternative zum Flughafen Tempelhof Berliner Karl-Marx-Allee wird Rennstrecke, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/alternative-zum-flughafen-tempelhof-berliner-karl-marx-allee-wird-rennstrecke/12967266.html

Das Tempelhofer Flughafengebäude samt Vorfeld wird mit Flüchtlingen belegt – #Formel-E, Lollapalooza und Bread & Butter haben neue Standorte gefunden.

Nach dem Einzug von Flüchtlingen in den Flughafen Tempelhof sind rund 30 Veranstaltungen in den Hangars und auf dem Vorfeld abgesagt worden; zugleich begann eine intensive Suche nach Ersatzstandorten, um die Veranstalter in Berlin zu halten. Für die wichtigsten Events gibt es jetzt eine Lösung.

Vielleicht finden sich ja noch irgendwo die alten Tribünen. Die #Karl-Marx-Allee war schließlich Paradestrecke am Republikgeburtstag, mit Erich Honecker und dem versammelten Politbüro. Jetzt könnte die Allee an ihre großen Zeiten anknüpfen. Der Senat möchte das Grandprix-Rennen der Elektroautos auf die breite Magistrale am Alexanderplatz verlegen. Auch der Strausberger Platz sowie Bereiche der Lichtenberger Straße sollen in den Rundkurs integriert werden.

Avus und Straße des 17. Juni kamen nicht in Betracht

Die Idee hört sich abenteuerlich an, aber offenbar sind die Behörden – unter dem Druck der hohen Flüchtlingszahlen – derzeit zu gewagten Entscheidungen bereit. Das E-Mobility-Rennen war 2015 erstmals auf dem Vorfeld in Tempelhof ausgetragen worden, in diesem Jahr sollte die zweite Ausgabe erfolgen. Die Organisatoren von der Federation Internationale de l’Automobile FIA hielten an Berlin als Veranstaltungsort fest.

Die naheliegenden Optionen für das am 21. Mai geplante Rennen – Avus und 17. Juni – wurden geprüft, doch die Avus ist wegen des parallel stattfindenden …

Straßenverkehr + U-Bahn: Neue Dichtungen für die Tunnel der U2, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1918

Die #Tunnel der #U2 in der westlichen Innenstadt zählen zu den #ältesten #U-Bahnanlagen in Deutschland. Um die 110 Jahre alten Röhren fit für die Zu-kunft zu machen und vor Schäden zu schützen, müssen die #Außenabdichtungen von Grund auf erneuert werden. Im März startet nun eine weitere Bau-phase bei dem Großprojekt U2-#Tunnelsanierung.
Bereits seit 2013 wird auf wechselnden Abschnitten zwischen den Bahnhöfen Zoologischer Garten und Bismarckstraße gebaut. Die nun beginnenden Arbei-ten sollen voraussichtlich Ende 2017 abgeschlossen sein. Die beiden neuen Baufelder liegen zwischen der Weimarer Straße und der Leibnizstraße (1. März bis voraussichtlich Ende Oktober 2016) sowie der Straße Am Schiller-theater und dem Ernst-Reuter-Platz (Bauzeit April 2016 bis voraussichtlich Dezember 2017). Das 2013 veranschlagte Gesamtbudget für den Bereich Bismarckstraße/Ernst-Reuter-Platz von ca. 12 Millionen Euro wird nach aktuel-lem Stand eingehalten.
Der Tunnel verläuft in den nun betroffenen Abschnitten hauptsächlich unter dem Mittelstreifen der Bismarckstraße und schwenkt am Rande des Ernst-Reuter-Platzes in die Hardenbergstraße ein. Für die Erneuerung der Außen-dichtungen wird die Tunneldecke von oben freigelegt. Der U-Bahnverkehr auf der Linie U2 kann daher ohne Einschränkungen rollen. Der Individualverkehr wird im Bereich der Bismarckstraße und des Ernst-Reuter-Platzes für die Zeit der Baumaßnahmen eine provisorische Verkehrsführung erhalten, die sich je nach Bauzustand ändern kann. Geplant ist aber, zu jeder Zeit drei Fahrspuren pro Richtung für den Individualverkehr zur Verfügung zu stellen.
Alle Geschäfts- und Hauseingänge und auch die Tankstelle am Rande des Ernst-Reuter-Platzes bleiben während der Bauarbeiten ebenfalls jederzeit erreichbar. Reduzieren wird sich allerdings die Zahl der Parkplätze. Die Park-spuren im Bereich der Baufelder werden zum Teil für die Baulogistik, zum Teil als temporäre Fahrspuren benötigt.
Die Anlieger der Baustelle werden durch Aushänge direkt über alle Maßnah-men informiert. Die Bauexperten der BVG laden die betroffenen Anwohner und Geschäftsleute außerdem zu einer Infoveranstaltung ein.

Straßenverkehr: Entwicklung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2015, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele #Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden
im Jahr 2015 in Berlin festgestellt?
Zu 1.: Im Jahr 2015 wurden in Berlin 3.786.790 Verkehrsordnungswidrigkeiten
festgestellt und statistisch
erfasst.
2. Wie erfolgte 2015 die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten
(untergliedert nach Verwarnungsgeld,
Bußgeld, Fahrverbote)?
Zu 2.: In 3.556.960 Fällen wurden Verwarnungsgelder
angeboten, in 278.622 Fällen Bußgeldbescheide erlassen
und 13.010 Fahrverbote (Nebenfolge eines Bußgeldbescheides)
verhängt.
3. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden
2015 durch die Bußgeldstelle bearbeitet und wie hoch war
die eingenommene Verwarnungsgeldsumme einschließlich
der eingenommenen Bußgelder insgesamt?
Zu 3.: Im Jahr 2015 wurden durch die Bußgeldstelle
3.786.790 Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet.
Insgesamt wurden im Jahr 2015 Einnahmen in Höhe von
75.526.864 € erzielt.
4. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden
wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt?
Zu 4.: Von der Bußgeldstelle mussten im Jahr 2015
insgesamt 20.795 Verfahren wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung
eingestellt werden.
Berlin, den 05. Februar 2016
In Vertretung
Bernd Krömer
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)

Straßenverkehr: Geschwindigkeitsmessungen 2015 II, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie ist die Auslastung der mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte
im Jahr 2015 gewesen und in
welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte
monatlich in Stunden anführen) im Jahr 2015 im Vergleich
zu 2014 verändert?
Zu 1.: Für die mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte
(Radarfahrzeuge und Handlaser) der Polizei
Berlin wurden folgende – zur besseren Übersichtlichkeit
auf volle Stunden gerundete – Einsatzzeiten erfasst:
Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (Radarfahrzeuge)
Monat 2014 2015
Januar 2.578 2.233
Februar 2.140 1.996
März 2.275 2.144
April 2.282 1.927
Mai 1.851 1.529
Juni 2.006 1.892
Juli 1.921 2.143
August 2.030 1.979
September 2.117 1.843
Oktober 1.651 1.586
November 1.804 1.783
Dezember 1.812 1.798
Gesamtstunden
24.467 22.853
Handlaser
Monat 2014 2015
Januar 671 580
Februar 939 602
März 861 741
April 692 974
Mai 486 545
Juni 611 523
Juli 494 620
August 629 534
September 1.280 815
Oktober 580 411
November 587 462
Dezember 267 355
Gesamtstunden
8.097 7.162
Berlin, den 05. Februar 2016
In Vertretung
Bernd Krömer
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)

Radverkehr: Fahrradparken in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie bewertet der Senat die gegenwärtigen
Möglichkeiten des #Abstellens von #Fahrrädern im öffentlichen
Raum?
Antwort zu 1: Mit der Förderung des #Radverkehrs in
den letzten Jahren ist das Bedürfnis, Fahrräder sicher und
attraktiv im öffentlichen Raum abstellen zu können, gestiegen.
Die Abstellprobleme in der Stadt haben sich
erheblich verstärkt. Vor allem im öffentlichen Raum sind
aufgrund der Gewährleistung wichtiger anderer verkehrlicher
Funktionen, der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualitäten
die Flächen für Fahrradabstellplätze begrenzt.
Berlin benötigt daher für den Umgang mit dem
ruhenden Radverkehr neue Herangehensweisen und Lösungsansätze.
Das Thema Fahrradparken ist ein zentraler
Bestandteil der Radverkehrsstrategie Berlins.
Zur Bewältigung der Abstellprobleme in der Stadt erarbeitet
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt daher gegenwärtig die „Strategie Fahrradparken
Berlin“.
Frage 2: An welchen Standorten (Bahnhöfe, Einkaufcentren,
Veranstaltungsorten u.ä.) sieht der Senat besondere
Nachfrage bzw. fehlendes Angebot für das Abstellen
von Fahrrädern?
Antwort zu 2: Ein Arbeitsschwerpunkt der Untersuchung
zur „Strategie Fahrradparken Berlin“ ist die Durchführung
einer Bedarfsanalyse zur Ermittlung der Nachfrageschwerpunkte.
Hierzu erfolgte eine Befragung der Bezirksämter,
die für das Fahrradparken im öffentlichen
Raum zuständig sind. Aber auch die Erfahrungen der SBahn
Berlin GmbH und der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) aus ihren seit Jahren geförderten Bauprogrammen
zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen an Berliner S-,
U-Bahnhöfen, Straßenbahnhaltestellen und Stationen des
Linienbusverkehrs fließen bei der Bedarfsermittlung mit
ein.
Weiterhin wurden abgestellte Fahrräder in ausgewählten
Gebieten aller Bezirke sowie an einer Reihe von Sund
U-Bahnhöfen gezählt. Dabei zeigt sich eine besondere
Nachfrage
 in Gebieten mit Blockrandbebauung und gemischter
Wohn- und Einzelhandelsnutzungen
 an großen Umsteigebahnhöfen des Fern-, Regionalund
S-Bahnverkehrs z.B. Hauptbahnhof, Gesundbrunnnen,
Ostbahnhof sowie Ostkreuz und Westkreuz
 an S- und U-Bahnhöfen z.B. Zehlendorf, Kottbusser
Tor, Rathaus Steglitz, Schöneweide, Warschauer
Straße oder Sonnenallee

Daneben gibt es nach derzeitigem Erkenntnisstand
auch S-Bahnhöfe mit einer insgesamt ausreichenden Kapazität
an Abstellplätzen. Hierzu zählen z.B. die Bahnhöfe
Neukölln, Rahnsdorf und Spindlersfeld.
Erste Ergebnisse der „Strategie Fahrradparken Berlin“
sollen voraussichtlich im April 2016 vorliegen.
Frage 3: An welchen Standorten mit welcher Anzahl
möglicher Stellplätze sieht der Senat Potential für die
Errichtung und das Betreiben von Fahrradpark- und Servicehäusern?
Frage 4: Welche Studien wurden oder werden durch
den Senat zur Untersetzung einer Potentialanalyse für die
Errichtung und das Betreiben von #Fahrradpark- und Servicehäusern
beauftragt, wann werden entsprechende Ergebnisse
der Öffentlichkeit vorgelegt?
Frage 5: Gibt es eine Strategie des Senats zur Errichtung
von Fahrradpark- und Servicehäusern, wenn nein,
warum nicht, wenn ja, wo kann man diese nachlesen?
Antwort zu 3, 4 und 5: Im Rahmen der Bearbeitung
der Strategie Fahrradparken Berlin werden Fahrradparkhäuser
und –stationen, gesicherte Abstellsysteme sowie
flächensparende Doppelstockanlagen, die ein sicheres und
verschließbares Abstellen gewährleisten sowie teilweise
Serviceleistungen integrieren, untersucht. Dabei werden
städtebauliche, standortverträgliche Aspekte sowie tragfähige
Betreiber- und Bewirtschaftungsmodelle geprüft
werden.
Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des neuen
Empfangsgebäudes am Bahnhof Gesundbrunnen und dem
Projekt E-Bike-Pendeln im Südwesten Berlins sind die
Errichtung eines Fahrradparkhauses am S-Bahnhof Zehlendorf
(ca. 160 Stellplätze) sowie der Bau einer gesicherten
Fahrradabstellanlage am Bahnhof Gesundbrunnen (ca.
40 Stellplätze) Pilotprojekte der Strategiebearbeitung.
Hierzu werden demnächst geeignete Finanzierungs- und
Fördermodelle für den Bau der Anlagen sowie Modalitäten
und Handhabungen für den Betrieb erarbeitet.
Darüber hinaus sollen u.a. im Rahmen der „Strategie
Fahrradparken Berlin“ Erfahrungen gewonnen werden,
inwieweit die Berlinerinnen und Berliner bereit sind, ein
Entgelt für das gesicherte Abstellen ihrer Fahrräder zu
zahlen. Vorzugsvarianten für den Betrieb sind am Bahnhof
Gesundbrunnen ein technisch gesicherter Zugang, bei
dem die Kundinnen und Kunden ihr Fahrrad selber einstellen,
und am Bahnhof Zehlendorf ein automatisches
Fahrradparkhaus. Beide Parkhäuser sollen für registrierte
Nutzerinnen und Nutzer auch mit der VBB1fahrCard
zugänglich sein.
In dem Fall, dass die Pilotvorhaben an den Bahnhöfen
Gesundbrunnen und Zehlendorf positive Ergebnisse im
Hinblick auf die Zahlungsbereitschaft der Kundinnen und
Kunden zeigen, können langfristig weitere Parkhäuser
errichtet werden. Hier bieten sich insbesondere Bahnhöfe
mit auffällig vielen Fahrraddiebstählen, wie etwa am
Bahnhof Adlershof, an. In jedem Einzelfall sind aber die
verfügbaren Flächen sorgfältig zu prüfen. Der Bahnhof
Ostkreuz ist ein weiterer Standort, der für die Errichtung
eines Fahrradparkhaues bzw. -station vorgesehen ist.
Hierzu liegt ein Wettbewerbsentwurf zur Gestaltung der
Bahnhofsvorplätze vor mit der Berücksichtigung von ca.
460 Stellplätzen in einem Fahrradparkhaus vor.
In der Untersuchung zur Strategie Fahrradparken werden
auch grundsätzliche Möglichkeiten für ergänzende
Serviceangebote bei Fahrradparkhäusern aufgezeigt. Entsprechende
Angebote können weiterhin geschaffen werden,
falls die Pilotvorhaben Gesundbrunnen und Zehlendorf
positive Ergebnisse zeigen.
Frage 6: Welche Betreibermodelle für Fahrradparkund
Servicehäuser verfolgt der Senat?
Antwort zu 6: Die Prüfung für Berlin geeigneter Betreibermodelle
für Fahrradparkhaus bzw. -stationen im
Rahmen der Bearbeitung der Strategie Fahrradparken ist
noch nicht abgeschlossen.
Es fand im November vergangenen Jahres ein Workshop
statt, in dem sich eine breite Fachöffentlichkeit über
nationale und internationale Trends u.a. hinsichtlich der
Finanzierung und Förderung sowie des Betriebes von
Fahrradabstellanlagen austauschte. Die Ergebnisse werden
derzeit hinsichtlich der Eignung zur Übertragbarkeit
1 Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
auf die Berliner Verhältnisse und Rahmenbedingungen
geprüft.
Frage 7: Welche Bedeutung misste der Senat der Errichtung
von Fahrradpark- und Servicehäusern bei der
Umsetzung seiner Fahrradstrategie bei?
Antwort zu 7: Fahrradparkhäuser- und -stationen stellen
wichtige Bausteine des Fahrradparkens in dichtbebauten
Städten mit hoher Flächenknappheit wie Berlin dar.
Sie werden daher in der Zukunft bei der Lösung der Abstellprobleme
eine verstärkte Rolle spielen. Damit eine
gute Akzeptanz gewährleistet ist, müssen sie wichtige
Anforderungen erfüllen, wie
 attraktive und optimale Anbindung mit dem Radwegenetz
 kurze übersichtliche und direkte Wege z.B. zum
öffentlichen Nahverkehr
 einfache und unmissverständliche Handhabung für
die Abstellvorgänge
 hohe Sicherheit und Schutz für die abstellenden
Räder
 Berücksichtigung städtebaulicher Rahmenbedingungen
(Baukörper und Fassaden, Design in Form
und Farbe)
 preiswert
 lange bzw. durchgängige Nutzungszeiten
 wartungsarme und vandalismussichere Anlagen
 gutes Serviceangebot.
Berlin, den 05. Februar 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2016)

Straßenverkehr: Nadelöhr nach Berlin, aus MOZ

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1456661

S-Bahn-Gemeinden/Berlin (MZV) Die Vorbereitungen beginnen im April. In knapp zwei Jahren startet der #Ausbau der #Autobahn #114 zwischen Brandenburger #Landesgrenze und #Berlin-Pankow. Das führt zu #Verkehrsproblemen in #Oberhavel.

Zunächst werden ab dem zweiten Halbjahr 2017 mehrere Brücken im Zuge der Autobahn 114 neu gebaut oder instand gesetzt. Dann folgt ab dem ersten Halbjahr 2018 der eigentliche Ausbau der Fahrbahnen, der in mehreren Abschnitten vorgesehen ist. Begonnen wird mit der östlichen Fahrbahn Richtung Oberhavel (A 10).

Im Vorfeld der Maßnahme werden bereits ab April dieses Jahres die stadteinwärts führenden Fahrbahnen ertüchtigt, damit diese den Verkehr während der Bauphase aufnehmen können. Gebaut wird immer nur auf einer Seite der A 114, sodass der Verkehr während der mehrjährigen Bauzeit auf der jeweils anderen Seite immer in zwei Richtungen fließen kann. Dauerhafte Umleitungen der Baustellen sind nicht geplant. Es kann allenfalls kurzzeitige Umleitungen geben.

Nach Einschätzung des Berliner Senats könne der Verkehr problemlos durch die Baustelle fließen. Doch bereits heute suchen sich Verkehrsteilnehmer bei hohem Verkehrsaufkommen oder im Falle einer unfallbedingten Sperrung des Berliner Rings Ausweichstrecken. Besonders betroffen sind die Gemeinde Mühlenbeck, Schildow und Glienicke. Als Problem könnte sich dann der für das Jahr 2019 geplante Ausbau der …

Straßenverkehr: Weiterbau der A 100, 17. Bauabschnitt: Abriss von Gebäuden absehbar?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welchen Querschnitt wird die Straße von der
#Frankfurter Allee zur #Storkower Straße als Zubringer zur
#BAB100 aufweisen, wird sie als #Bundesautobahn oder
als #Stadtstraße gewidmet und wer trägt die Kosten?
Antwort zu 1: Für die Straßenverbindung von der Anschlussstelle
Frankfurter Allee bis zur Anbindung an die
Storkower Straße ist die Ausbildung eines Regelquerschnitts
gemäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen
(RAA) vorgesehen. Der Regelquerschnitt hat eine
Breite von 25 m, mit zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn
sowie Mittelstreifen und beidseitig Bankette.
Im Zuge der Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan
2015 wurde der 17. Bauabschnitt (BA) der
#A100 von der Anschlussstelle #Am Treptower Park bis
zur Anschlussstelle Frankfurter Allee einschließlich erforderlicher
Einbindung in das städtische Straßennetz
(Storkower Straße) über das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur als vom Bund zu finanzierende
Maßnahme angemeldet.
Über Fragen der späteren Widmung wird im nachfolgenden
Planungsverfahren zu entscheiden sein.
Frage 2: Sind bereits Grundstücke für den 17. Bauabschnitt
der BAB 100 und für den Bau der Straße von der
Frankfurter Allee bis zum Anschluss an die Storkower
Straße erworben worden und wenn ja, welche, von wem
und zu welchem Kaufpreis (bitte nach Adresse und Flurstücks-
Nr. auflisten)?
Antwort zu 2: Es wurden keine Grundstücke erworben.
Frage 3: Welche weiteren Grundstücke müssen für
den 17. Bauabschnitt der BAB 100 und für den Bau der
Straße von der Frankfurter Allee bis zum Anschluss an
die Storkower Straße erworben werden, in wessen Eigentum
befinden sich diese und wieviel Geld ist dafür eingeplant
(bitte nach Adresse und Flurstücks-Nr. auflisten)?
Frage 6: Wird auch soziale Infrastruktur der angrenzenden
Wohngebiete von Abriss betroffen sein; wenn ja,
in welcher Größenordnung (bitte nach Objekten je Bezirk
aufschlüsseln)?
Frage 7: Werden auch Objekte, für die öffentliche
Fördermittel eingesetzt worden sind, von Abriss betroffen
sein; wenn ja, welche?
Frage 8: Welche sonstigen Bauwerke müssen für den
17. Bauabschnitt und die Verlängerung bis zur Storkower
Straße abgerissen werden?
Antwort zu 3, 6, 7 und 8: Grunderwerbspläne und
Grunderwerbsverzeichnisse liegen noch nicht vor.
Frage 4: Welche Beeinträchtigungen (Lärm und Emissionen
durch die Autobahn selbst sowie durch die Zunahme
des Verkehrs auf Zu- und Abfahrten) werden für
Anwohnerinnen und Anwohner der Trasse erwartet und
wo werden diese Beeinträchtigungen besonders groß
sein?
Antwort zu 4: Die Projektwirkungen wurden auf Basis
der Vorplanungen und ergänzenden Untersuchungen
abgeschätzt und können zusammengefasst folgendermaßen
beschrieben werden:
Durch den Ausbau der A 100 in den vorgesehenen
Planungsabschnitten ergeben sich gegenüber dem Nullfall
deutliche verkehrliche Entlastungen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz.
Die bisherigen Untersuchungen
machen deutlich, dass mit Verlängerung der A 100 ein
bedeutender Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität
sowie der Luftschadstoff- und Lärmsituation durch die
überwiegenden Verkehrsabnahmen geleistet werden kann.
Für den Innenstadtbereich, welcher durch eine hohe Einwohnerdichte
(11.200 EW/km2) geprägt ist, kann eine
deutliche Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner
erwartet werden. Im Planfall 17. BA beträgt das Verhältnis
der von Belastungszunahmen betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner zu den von Belastungsabnahmen
betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern ca. 1:10. Die
Reduzierung der Verkehrsbelastung bedeutet für die Anwohnerinnen
und Anwohner eine Verbesserung der
Wohnqualität, eine Minderung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen
und einen Beitrag zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit.
Die gewählte Trasse entlastet das untergeordnete Straßennetz
vom Durchgangsverkehr mit einhergehender
Reduzierung der Umweltbelastungen. Die Emissionen der
Autobahn können durch geeignete Schutzmaßnahmen
bewältigt werden.
Frage 5: Ist heute bereits ersichtlich, dass für den Weiterbau
der BAB 100 bis nach Lichtenberg wie schon für
den 16. Bauabschnitt Wohngebäude abgerissen werden
müssen, und wenn ja, welche und wie wird der Senat
dafür Sorge tragen, dass dies vermieden wird?
Antwort zu 5: Diese Entscheidung wird nach sorgfältiger
Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit
und den Betroffenheiten im Einzelfall im weiteren
Planungsprozess getroffen und in einem gesetzlich geregelten
Verfahren (Planfeststellung) mehrfach überprüft
und entschieden.
Frage 9: Wie will der Senat verhindern, dass es – wie
im Falle des Abrisses der Häuser in der Beermannstraße
für den 16. Bauabschnitt – zu einer gerichtlich gerügten
fehlerhaften Abwägung bei der Frage kommt, ob der
Abriss zahlreicher Wohnungen überhaupt erforderlich sei
und schonendere Lösungen in jedem Fall von den Planern
untersucht werden müssen?
Antwort zu 9: Siehe Antwort zu Frage 5. Die Möglichkeit
der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses
steht jedem Betroffenen offen. Es ist
grundsätzlich nicht auszuschließen, dass ein Gericht die
Aspekte der Abwägungsentscheidungen im Planungsprozess
abweichend bewertet.
Frage 10: Wird der Senat im Falle des Abrisses von
Wohngebäuden und einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung
der angrenzenden Wohngebiete den Bau des
17. Bauabschnitts aufgeben?
Frage 11: In welchem Stadium der Voruntersuchungen
und Planungen ist ein solches Exit-Szenario vom
Senat vorgesehen?
Antwort zu 10 und 11: Entsprechend dem unter 5. geschilderten
Abwägungsgebot wird der 17. Bauabschnitt
planerisch vorbereitet und in Variantenbetrachtungen,
einschließlich des Nullfalls, bewertet. Daraus ergibt sich
dann die rechtliche Umsetzbarkeit.
Berlin, den 1. Februar 2016
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)

Bahnhöfe + Straßenverkehr: Sanierungsfall U-Bahnhof Ullsteinstraße, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu den Fragen
1a), 1b) und 2a) um Stellungnahme gebeten, die von dort
in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert
wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten wiedergegeben.
Frage 1: a) Woran liegt es, dass Wasser durch die Decke
des U-Bahnhofs dringt?
b) Was wird kurzfristig und langfristig getan, um eine
Gefährdung der Kunden zu vermeiden?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
a) „Die Fugen sowie die Außendichtung der Bahnhofsdecke
sind im Zuge der normalen Alterung (Baujahr
1961-1966) stellenweise undicht.
b) Die Bauwerke der #U-Bahn werden regelmäßig
geprüft, die Verkehrs- und Betriebssicherheit ist jederzeit
gegeben. Eine Gefährdung existiert nicht. Kurzfristig
kann im geschädigten Fugenbereich eine Rinne installiert
werden, die das durchsickernde Wasser auffängt und
ableitet. Mittelfristig wird auf der Grundlage von Gutachten
eine Fugensanierung geplant und durchgeführt.“
Frage 2:
a) Zu wann ist eine Grundsanierung des U-Bahnhofs
geplant?
b) Ist auch eine Sanierung der Brücke am #U-Bahnhof
geplant?
Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
a) „Eine Grundsanierung des Bahnhofes ist ab 2019
geplant. Die Sanierung der Fugen wird unabhängig davon
umgesetzt.“
b) Der aktuelle Prüfbericht der Hauptprüfung aus
dem Jahr 2015 ergibt für die #Stubenrauchbrücke eine
Zustandsnote von 2,9. Eine Grundinstandsetzung wird
daher mittelfristig empfohlen.
Diese Baumaßnahme soll in Abstimmung mit den,
durch die BVG im Bahnhofsbereich durchzuführenden
Arbeiten, realisiert werden.
Berlin, den 1. Februar 2016
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2016)

Bahnverkehr + Straßenverkehr: Brücke zwischen Berlin Kreuzberg und Schöneberg ausgehängt Yorckbrücken ohne Liebesschwüre, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bruecke-zwischen-berlin-kreuzberg-und-schoeneberg-ausgehaengt-yorckbruecken-ohne-liebesschwuere,10809148,33682566.html

Fünf der 30 #denkmalgeschützten #Brücken über der #Yorckstraße werden abgehängt und #saniert. Ab September sollen sie #Fußgängern und #Radfahrern als sichere Verbindungen zwischen Kreuzberg und Schöneberg dienen. Manch einen packt die Wehmut – denn geheimnisvolle Schriftzüge werden verschwinden.
Seit 25 Jahren, sagt Christoph Schmidt, kenne er die Brücken über der Yorckstraße. Jene Überführungen, über die früher einmal Züge zum Potsdamer und Anhalter Bahnhof fuhren. Fünf der verrosteten und maroden Konstruktionen werden jetzt saniert. Am Samstag wurden die ersten mit einem Riesenkran abgehängt. Ab September sollen sie Fußgängern und Radfahrern als sanierte, sichere Verbindungen zwischen dem Park am Gleisdreieck in Kreuzberg und dem Flaschenhalspark in Schöneberg dienen.
Christoph Schmidt, der Chef der für die Arbeiten verantwortlichen Grün Berlin GmbH, ist am Samstag etwas wehmütig. Als nämlich die tonnenschwere, mehr als 100 Jahre alte Brücke 15 als erste per Kran auf den Tieflader gehoben wird, zeigt er auf einen verblassten Schriftzug: „Morini, ick liebe dir für sempre“ steht dort. „Ich habe beim Autofahren unter den Brücken oft darüber nachgedacht, wer denn damit gemeint sein könnte und ob er oder sie geantwortet hat“, sagt Schmidt. Der Liebesschwur wird nicht mehr aufzuklären sein, denn zu den Sanierungsarbeiten zählt auch die Entfernung der Graffiti, die im Gegensatz zur Stahlkonstruktion nicht unter Denkmalschutz stehen.

Nord-Süd-Grünzug wird komplettiert

Bislang gibt es für Fußgänger und Radfahrer über der Yorckstraße nur die provisorisch hergerichtete Brücke 10, eine vergleichsweise neue Verbindung aus den …