Straßenverkehr + Flughäfen: Neues Verkehrsgutachten zum Hauptstadtflughafen Der BER könnte die Stadtautobahn lahmlegen, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/neues-verkehrsgutachten-zum-hauptstadtflughafen-der-ber-koennte-die-stadtautobahn-lahmlegen/14535896.html

Ein Gutachten bestätigt, wovor Flughafenchef Mühlenfeld warnt: Mit der #Eröffnung des #BER könnte Berlins #Süden ein #Verkehrschaos drohen.

Mit der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens droht Verkehrschaos im Süden Berlins. Das prognostiziert eine dem Tagesspiegel vorliegende, bislang unveröffentlichte „Verkehrsuntersuchung zur Verkehrsanbindung des Flughafen BER“ vom Februar 2016, in der die Auswirkungen des neuen Flughafens – und zwar mit dem rasanten Passagierwachstum in der Hauptstadtregion seit 2012 – auf die Hauptzufahrtstrecke simuliert wurden.

Die Befunde alarmieren: Danach werden die zum BER führende Stadtautobahn A 113 und auch die A 100 wegen der zusätzlichen Verkehrsströme schon zur Eröffnung der Flughafens an Belastungsgrenzen stoßen, mit der Folge von langsamen Geschwindigkeiten, Staus und Ausweicheffekten. Das wird nicht nur für Passagiere, sondern auch für Anwohner von angrenzenden Haupt- und Nebenstraßen eine Belastung.

Zwar liegt der neue Airport gleich hinter der Stadtgrenze. Trotzdem wird man deutlich mehr Zeit als heute einplanen müssen, um mit dem Auto hinzukommen. „Für die Fluggäste, die vom BER aus in die Berliner Innenstadt bzw. aus der Innenstadt zum BER gelangen möchten, sind insbesondere in den Spitzenstunden deutliche Zunahmen der Reisezeiten zu erwarten“, heißt es in der 52-Seiten-Expertise. Besonders problematisch werde es, wenn die Anfahrtsdauer wegen der Unberechenbarkeit von Staus „nicht verlässlich abgeschätzt werden kann.“

Erstellt hat das Gutachten die Ingenieurgesellschaft Hoffmann-Leichter, die auf Verkehrsprojekte und solche Untersuchungen spezialisiert ist. Sie hat eine lange Referenzliste, die auch viele Berliner Projekte und Senatsaufträge enthält. Auftraggeber ist diesmal allerdings nicht die öffentliche Hand, sondern der Architekt Gisbert Dreyer, „in Vorbereitung eines privaten Investitionsprojektes im Flughafenumfeld, das eine exzellente Straßenanbindung …

Straßenverkehr + U-Bahn: U5 und Unter den Linden, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft
Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl
bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat
daher das Bezirksamt Mitte von Berlin um Mitwirkung
gebeten. Soweit dort in eigener Verantwortung eine Stellungnahme
erstellt und dem Senat übermittelt wurde, ist
diese nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen in die
Beantwortung eingeflossen.
Frage 1: Welche #verkehrlichen #Sperrungen sind im
Zuge der Maßnahme „#Lückenschluss #U5“ noch geplant?
Frage 2: Wie werden die #Auswirkungen auf betroffene
Bereiche #abgemildert?
Antwort zu Frage 1 und 2: Die verkehrlichen Sperrungen,
Baustelleneinrichtungsflächen und deren Wiederherrichtung
sowie begleitende Maßnahmen sind in der „2.
Änderung für den Planfeststellungsbeschluss vom
21.10.1999 für den Bau der U-Bahnlinie 5, 2. Bauabschnitt
zwischen U-Bahnhof Alexanderplatz und UBahnhof
Brandenburger Tor im Bezirk Mitte von Berlin“
abschließend geregelt; der Beschluss ist bestandskräftig.
Aktuell liegen allerdings weder der Verkehrslenkung
Berlin noch dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
Mitte Anträge vor, die neuerliche Sperrungen in
diesem Bereich nach sich ziehen würden. Eine konkrete
Aussage darüber, ob ggf. weitere Sperrungen erforderlich
werden, kann erst nach Einreichung entsprechender Anträge
durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) getroffen
werden.
Frage 3: Auf welcher Grundlage nutzen die Bauunternehmen
die Mittelpromenade Unter den Linden als
Baustelleneinrichtungsfläche, wurden Alternativen erwogen?
Wie kann das Land Berlin auf eine Verkürzung
dieser Sondernutzung hin wirken?
Antwort zu Frage 3: Für die Bautätigkeiten der BVG
in der Straße Unter den Linden wurden für die Baustelleneinrichtungsflächen
auf der Grundlage des § 12 Berliner
Straßengesetz vom Straßen- und Grünflächenamt
Mitte Sondernutzungserlaubnisse in Verbindung mit der
Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde erteilt. In diesem
Zusammenhang waren im Vorfeld Abstimmungen zwischen
der BVG, der Verkehrslenkung Berlin und dem
Straßen- und Grünflächenamt Mitte als Erlaubnisgeber
notwendig, wobei selbstverständlich auch Alternativen
geprüft wurden. Das Land Berlin kann nicht auf eine
Verkürzung der Sondernutzung hinwirken, da diese, wie
schon in der Antwort zu Frage 1 und 2 erläutert, ohnehin
nur für den kürzest möglichen Zeitraum genehmigt wurde.

Frage 4: Wird nach Ende der Sondernutzung nur der
ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, oder gibt es
alternative Zielvorstellungen? Wenn ja, welche? Wenn
nein, wieso wird die Möglichkeit nicht genutzt?
Antwort zu Frage 4: Die Wiederherstellung der Straße
Unter den Linden erfolgt nach Ende der Sondernutzung
für die Baumaßnahmen der U5 im Wesentlichen in ihrem
ursprünglichen Zustand. Einige kleinere Anpassungsmaß-
nahmen wird es geben. So wird zum Beispiel an der
Kreuzung Unter den Linden/Glinkastraße/Neustädtische
Kirchstraße die Fußgängerquerung im Zuge der Mittelpromenade
neu eingerichtet. Es ist darüber hinaus vorgesehen,
die vorhandenen Planungsvorgaben (Ausschuss
Berlin 2000) für die Straße Unter den Linden zu überprü-
fen, um künftigen Verkehrsanforderungen, insbesondere
im Hinblick auf ÖPNV und Radverkehr, besser gerecht zu
werden. Da hierzu umfangreiche Prüfungen, Abstimmungen
und Anpassungen aufgrund veränderter verkehrlicher
Anforderungen erforderlich sind, konnte dies nicht im
Zusammenhang mit der Baumaßnahme U5 erfolgen.
Frage 5: Welche Konzepte hat die BVG für die Nachnutzung
des U-Bahnhofs Französische Straße nach seiner
Schließung?
Antwort zu Frage 5: Für die Verknüpfung der Verlängerung
der U5 mit der U6 wird der heute etwas südlich
der Kreuzung Unter den Linden/Friedrichstraße gelegene
U6-Bahnhof Französische Straße nach Norden “verschoben“.
Für die Nachnutzung des mit Inbetriebnahme der
U5 zu schließenden U-Bahnhofs Französische Straße
wurde die BVG gebeten, Vorschläge zu entwickeln. Die
entsprechenden Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen
Berlin, den 06. September 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2016)

Radverkehr + Straßenverkehr: Eröffnung des Rad- und Gehweges Röntgentaler Weg am 15. September 2016, aus Senat

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Die im Juli 2016 begonnenen Bauarbeiten für den Ausbau des #Rad- und #Gehweges #Röntgentaler Weg zwischen Pölnitzweg und Wiltbergstraße (Abzweig #Radfernweg Berlin – #Usedom) in Buch sind abgeschlossen. Jens-Holger Kirchner (Bü90/Die Grünen), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung im Bezirksamt Pankow, wird mit den Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie des ADFC den Rad- und Gehweg am Donnerstag, dem 15. September 2016 um 11 Uhr feierlich eröffnen. Treffpunkt ist an der Wiltbergstraße / Ecke Röntgentaler Weg (gegenüber vom S-Bahnhof Buch). Mit dem Fahrrad wird dann der neue 450 Meter lange Abschnitt des Rad- und Gehweges mit der neuen Bitumendecke befahren. Die Baukosten betragen ca. 233.000 Euro und wurden aus dem Programm „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“, das die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter Nutzung von Bundesmitteln des „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvF) mit dem Ziel der Verminderung des motorisierten Verkehrsaufkommens und damit der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung auf Straßen durchführt, finanziert. Die Bauzeit konnte um ca. zwei Wochen verkürzt werden.

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Fußverkehr verdient auch in Deutschland mehr Beachtung!, aus FUSS e.V.

… anlässlich der Auftaktveranstaltung für die Entwicklung von #Fußverkehrsstrategien in Städten ist am Montag zum ersten Mal in Deutschland ein mit externen Experten besetzten Gremium des Fachverbandes #Fußverkehr Deutschland Fuss e.V. zusammengekommen, das sich bis 2018 ausschließlich mit der Frage beschäftigen wird, wie der Fußverkehr strategisch zu fördern ist. Gastgeber war die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin, der Stadt mit der ersten durch den Senat verabschiedeten Fußverkehrsstrategie in Deutschland.

Bernd Herzog-Schlagk vom Fuss e.V. machte deutlich, dass er eine „mit den anderen Verkehrsträgern abgestimmte intensive Förderung des Fußverkehrs in den Städten für unabdingbar hält, wenn die selbst gesteckten oder vorgegebenen Ziele der Unfallminderung, der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes, der Klimapolitik und der Barrierefreiheit erreicht werden sollen.“ Dabei steht nach Ansicht der Fußgängerorganisation „Deutschland bei weitem nicht in vorderster Reihe, wenn es um die Förderung des Fußverkehrs geht. Es macht sogar den Eindruck, als habe es in den letzten Jahren den Anschluss verpasst.“

In der Tat haben die direkten Nachbarn nicht nur intensiv über die Vorteile des Gehens in den Städten nachgedacht, sondern längst Strategien entwickelt und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Komforts von Fußgängerinnen und Fußgängern eingeleitet. So verwies Thomas Schweizer von Fussverkehr Schweiz auf die guten Erfahrungen mit dem bereits 2002 entwickelten umfassenden Konzept für den „Langsamverkehr“ und Dieter Schwab vom Verein walk-space.at stellte den 2015 in Österreich verabschiedeten nationalen „Masterplan Gehen“ sowie die daran gekoppelten strategischen Vorgehensweisen vor. Beide Pläne könnten Vorbildcharakter auch für Fußverkehrsstrategien in Deutschland haben.

Zahlreiche europäische Städte, wie z.B. Kopenhagen, London oder Stockholm arbeiten an einer strategischen Förderung des Fußverkehrs. Und sogar nordamerikanische Städte, wie z.B. Chicago und San Francisco, von denen deutsche Städte die allein auf das Auto ausgerichtete Verkehrsplanung früher übernehmen wollten, steuern mittlerweile um, angesichts ungelöster Probleme mit und durch den motorisierten Individualverkehr. Sie haben ebenfalls die Förderung des Fußverkehrs als einen Lösungsansatz entdeckt.

Wer zu Fuß geht, produziert weder Abgase noch Lärm, braucht keinen Sprit und wenig Platz. Der Fußverkehr ist das Bindeglied zwischen allen anderen Verkehrsarten der städtischen Mobilität und hilft, die städtischen Verkehrsprobleme zu lösen. So hat denn auch das Umweltbundesamt in der Veröffentlichung „Umweltverträglicher Verkehr 2050 – Argumente für eine Mobilitätsstrategie für Deutschland“ den Fußverkehr „als ernst zu nehmende Verkehrsart“ erkannt. Eine nationale Fußverkehrsstrategie für Deutschland gibt es bisher jedoch nicht. Deshalb wird der Fachverband FUSS e.V. notwendige Grundlagen und inhaltliche Ansätze für Fußverkehrsstrategien auf kommunaler Ebene zusammentragen und weiterentwickeln. Das Projekt wird ab 2016 bis Ende März 2018 durch das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Rahmen der Verbändeförderung und durch Projektspenden an den Verein unterstützt.

Ziel der Aktivitäten ist es, einen Handlungsleitfaden zur Förderung des Fußverkehrs in Kommunen zu erstellen, der auf die zuvor analysierten Bedürfnisse von Fußgängerinnen und Fußgängern eingeht. Dabei soll es nicht nur um Straßen und Plätze als Verkehrswege gehen, sondern auch um den barrierefreien Zugang und die Nutzung des öffentlichen Raumes durch alle Bevölkerungsgruppen zum Verweilen, zum Spielen und zur Kommunikation.

***
Direktlink zur Projekte-Website: http://www.fussverkehrsstrategie.de/

Kontakt:
FUSS e.V.
Fachverband Fußverkehr Deutschland

Montag, 5. September 2016,  14.00 – 18.00 Uhr:
Stefan Lieb, Bundesgeschäftsführer
0176/ 80 235 524

Ab Dienstag, 5. September 2016, 9.00 – 15.00 Uhr:
Bundesgeschäftsstelle
Exerzierstr. 20
D-13357 BerlinTel 030/ 492 74 73 00 Uhr
Fax 030/ 492 79 72
info@fuss-ev.de
http://www.fuss-ev.de

VBB + Straßenverkehr: Sicherer Schulweg – Unterwegs mit Bus und Bahn VBB-Medienpaket zur Schulwegsicherheit, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/sicherer-schulweg-unterwegs-mit-bus-und-bahn/646523.html

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) hat in #Kooperation mit verschiedenen Partnern Materialien zur #Schulwegsicherheit entwickelt. Die Arbeitsmaterialien sind geeignet für Vorschulkinder, Schulanfänger und Grundschüler der 1. bis  4. Klasse in den Ländern Berlin und Brandenburg. Das gesamte Paket zur Schulwegsicherheit besteht aus einer DVD, einem Mal- und Beschäftigungsbuch und einem Unterrichtsmodul und kann unterVBB.de/Schulwegsicherheit kostenfrei bestellt werden.

Viele Kinder fahren bereits ab der Einschulung mit #Bus, #Straßenbahn oder auch #RegionalBahn zur #Schule. Dabei sind sie mit verschiedenen Gefahrenquellen konfrontiert: Auf dem Weg zur Haltestelle oder zum Bahnhof, während der Fahrt im Fahrzeug und auch beim Aussteigen. Eine frühzeitige Aufklärung der Kinder über das richtige Verhalten im Nah- und Schülerverkehr schützt vor möglichen Risiken. Deshalb hat der VBB gemeinsam mit fünf Verkehrsunternehmen und weiteren Kooperationspartnern ein ganzes Paket an Unterrichtsmaterialien zur Schulwegsicherheit entwickelt. Diese Medien sollen die Verkehrserziehung für Kinder der 1. – 4. Klasse in Schulen und Freizeiteinrichtungen unterstützen.

DVD: Unterwegs zur Schule – sicher mit Bus, Tram und Bahn

Gezeichnete Figuren und eine altersgerechte filmische Umsetzung geben Kindern im Alter von fünf bis zehn Jahren Orientierung zum richtigen Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln. Weil nicht nur die Regionen Brandenburgs sondern auch die Schulwege und der Nahverkehr regional verschieden sind, wurden insgesamt fünf unterschiedliche Filme in städtischen und ländlichen Regionen gedreht: drei Filme im Bus, ein Film in der Straßenbahn und ein Film in der Regionalbahn. So kann der jeweils passende Film ausgewählt werden: Zur Vertiefung spezieller Themen enthält die DVD zusätzliche Szenen.

Mal- und Beschäftigungsbuch

Dieses Buch wurde speziell für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren entwickelt. Für Kinder, die noch nicht lesen können, sind Vorlagen zur Verkehrssicherheit mit Bus, Tram und Bahn zum Ausmalen enthalten. Ältere Kinder können sich mit Wissensfragen zum sicheren Schulweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beschäftigen. Gemeinsam macht es am meisten Spaß und sicherlich können Eltern, Erzieher|innen und Lehrer|innen helfen, damit der Schulweg sicher wird.

Unterrichtsmaterial „Schulweg- und Schulbustraining“

Dieses besteht aus Unterrichtsanleitungen und Arbeitsblätter für die Grundschullehrer|innen zur Verkehrserziehung, die ein Kooperationspartner unter Nutzung unserer Busschulfilme erarbeitete. Sie können dieses Unterrichtsmaterial und die Arbeitsblätter gern nutzen.

Straßenverkehr: Erneuerung der Fahrbahn der BAB A 113 zwischen den Anschlussstellen Späthstraße und Adlershof wird wie angekündigt zum Ferienende abgeschlossen aus Senat

www.berlin.de

Am 03.09.2016 enden #planmäßig die #Baumaßnahmen auf der #BAB #A113 zwischen den Anschlussstellen Späthstraße und Adlershof. Alle verkehrseinschränkenden Maßnahmen auf der A 113 und in den Aus- und Einfahrtsbereichen der Anschlussstellen Stubenrauchstraße und Adlershof werden aufgehoben.

Insgesamt konnten innerhalb der Bauzeit seit dem 09.07.2016 rund 45.000 m², und damit 8.000 m² Fahrbahn mehr als ursprünglich geplant, erneuert bzw. instand gesetzt werden. Die vom Bund getragenen Kosten belaufen sich auf rd. 3,5 Mio. €.


Notwendig wurde diese Maßnahme durch #Schäden infolge einer #Alkali-Kieselsäure-Reaktion (#AKR) an dem im September 2005 eröffneten Streckenabschnitt.

Die erforderlichen Baumaßnahmen dienen der dauerhaften Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Dabei wurde die geschädigte Betondecke in Teilbereichen vollständig durch Asphalt ersetzt oder in Teilen mit Asphalt überbaut.

Aufgrund der bestehenden und fortschreitenden AKR-Problematik wird auch in den bisher nicht bearbeiteten Bereichen mit leichterer Schädigung gerechnet. Deshalb ist die Fortsetzung der Arbeiten in den Jahren 2017 und 2018 jeweils in den Sommerferien geplant.

Bilder: 
Sommerbaustelle auf der A 113. Die Firmen arbeiteten Tag und Nacht.

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Kommt der versprochene Rückbau der Anschlussstelle zur A111 in Tegel? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Ist es zutreffend, dass der Autobahnabschnitt
zwischen #A111 und #Kurt-Schuhmacher-Platz (ehemals
#A105) von einer Autobahn in eine #Stadtstraße #zurückgestuft
werden soll? Wenn ja, wann soll das erfolgen?
Antwort zu 1: Nach der derzeitigen Planung handelt es
sich nicht um eine Rückstufung, sondern um den Rückbau
eines Teils der bisherigen Anschlussstelle, verbunden mit
dem Neubau einer Stadtstraße im Bereich der Meteorstra-
ße. Gemäß aktuellem Terminplan soll dieses bis zum 1.
Halbjahr 2022 erfolgen. Da die Genehmigungsplanung
gerade erst beauftragt wurde, muss dieser Zieltermin noch
im weiteren Planungsprozess verifiziert werden.
Frage 2: Geht mit der Rückstufung auch die Baulast
an das Land Berlin über? Wenn ja, gibt es dafür vom
Bund einen Ausgleich oder andere einmalige finanzielle
Zuwendungen ans Land Berlin?
Antwort zu 2: Mit dem Neubau einer Stadtstraße im
Bereich der Meteorstraße übernimmt für diesen Streckenabschnitt
das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
Reinickendorf die Baulastträgerschaft. Finanzielle Zuwendungen
vom Bund sind für die Planungen des Landes
Berlin nicht zu erwarten.
Über das gesamte Planungsvorhaben eines Rückbaus
eines Stücks Bundesautobahn und dem Ersatz durch eine
Stadtstraße sind noch Verhandlungen mit den zuständigen
Bundesstellen zu führen.
Frage 3: Hält der Senat an seinen Plänen fest diesen
Autobahnabschnitt in eine Stadtstraße zurückzubauen?
Wenn ja, welchen Querschnitt soll diese Straße erhalten?
Welcher Zeitplan besteht? Mit welchen Kosten wird gerechnet
und wie soll der Rückbau finanziert werden?
Antwort zu 3: Die Stadtstraße wird mit einer Gesamtbreite
von voraussichtlich 32,00 m geplant, die genaue
Aufteilung des Querschnitts ist Aufgabe der jetzt anstehenden
Ing.-Planung. Gemäß aktuellem Terminplan ist
der Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen für Ende
2018 geplant, Fertigstellung im 1. Halbjahr 2022. Die
Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich Rückbau
werden mit 27 Mio. Euro veranschlagt.
Frage 4: Wenn nein, inwieweit sieht der Senat das
Weiterbestehen der Autobahnschneise als vereinbar an
mit dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zum
Kurt-Schumacher-Quartier? Wie soll das Quartier an die
angrenzende Grünfläche angebunden werden? Wann wird
der Senat den Entwurf des FNP in diesem Punkt ändern?
Antwort zu 4: Das Weiterbestehen des Autobahnzubringers
ist städtebaulich nicht vereinbar mit der Entwicklung
des Schumacher Quartiers.
Der aus dem städtebaulichen und freiraumplanerischen
Wettbewerb hervorgegangene städtebauliche Entwurf
gewährleistet eine gute Anbindung an die angrenzenden
Grünflächen und setzt diese durch einen Park im
Quartier fort.
In dem Änderungsentwurf Nr. 09/15 des Flächennutzungsplans
(FNP) zur öffentlichen Auslegung (Stand:
20.01.2016) ist dieser Punkt schon berücksichtigt. Eingegangene
Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.
Sobald diese ausgewertet sind, wird das Änderungsverfahren
zum Abschluss gebracht.
Berlin, den 31. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)

Straßenverkehr: Sanierung der Malchower Dorfstraße: Will der Senat ein wertvolles Naturreservat zerstören?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann soll nach derzeitigen Planungen mit
den #Sanierungsarbeiten in der #Malchower Dorfstraße
begonnen werden? Welche #Bauzeit ist für dieses Projekt
angesetzt?
Antwort zu 1: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
sollen die Arbeiten im Sommer 2017 beginnen. In den
ersten beiden Jahren werden die Berliner Wasserbetriebe
das Trinkwassernetz erneuern. Daran anschließend erfolgt
der Straßen- und Regenkanalbau, der ebenfalls ca. zwei
Jahre andauern wird.
Frage 2: In wessen Zuständigkeit fällt diese #Straßensanierung?
Wer finanziert diese Baumaßnahme? Aus
welchem Haushaltstitel erfolgt die Finanzierung? Welche
Gesamtkosten sind dafür angesetzt?
Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt ist für diese Maßnahme verantwortlich.
In der Investitionsplanung des Landes ist sie unter Kapitel
1255, Titel 72002 mit einem Betrag von 3 Mio. € enthalten.

Frage 3: Werden die notwendigen Leitungsarbeiten
der BWB und anderer Leitungsbetriebe zeitgleich mit der
Sanierung der Dorfstraße durchgeführt oder zu einem
anderen Termin? Wenn letzteres zutrifft, wann ist für die
Leitungsarbeiten Baubeginn bzw. welche Bauabschnitte
sind für jeweils welchen Zeitraum vorgesehen?
Antwort zu 3: Soweit möglich werden Leitungsarbeiten
zeitgleich mit dem Straßenbau durchgeführt. Der
Neubau der 1000 mm Trinkwasserhauptleitung der Berliner
Wasserbetriebe ist jedoch so umfänglich, dass dieser
nicht in die Straßenbaumaßnahme integriert werden kann.
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) arbeiten dem Stra-
ßenbau vorlaufend, voraussichtlich ab Sommer 2017
(siehe Antwort zu 1). Im unmittelbaren Anschluss sind
der Straßen- und Regenkanalbau sowie der sonstige Leitungsbau
vorgesehen.
Frage 4: Ist es zutreffend, dass die Dorfstraße Malchow
und die #A114 #zeitgleich saniert werden? Wenn ja,
wäre es nicht sinnvoller, dies zeitversetzt zu realisieren?
Antwort zu 4: Ja. Der jeweilige Straßenzustand lässt
jedoch eine Verschiebung der Maßnahmen nicht zu.
Frage 5: Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand
zu notwendigen Umleitungen während der
Bauarbeiten in der Dorfstraße? Welche Umleitungsvarianten
wurden oder werden geprüft? Falls es schon eine
Entscheidung darüber gibt, für welchen Umleitungsverlauf
wurde sich entschieden? (Bitte genaue Trassierung
angeben, möglichst als Kartenausschnitt) Wann soll diese
Umleitung eingerichtet werden?
Frage 8: Welche anderen Möglichkeiten der für die
Bauzeit anzuordnenden weiträumigen Umfahrung (z.B.
über die sanierte A 114) der B2 Dorfstraße Malchow
wurden oder werden geprüft und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 5 und 8: Umgeleitet werden muss der
Verkehr in Richtung Norden. Nach aktuellem Planungstand
wurde als Umleitungsroute die Rennbahnstraße,
Romain-Rolland-Straße, Blankenburger Straße, Heinersdorfer
Straße und zuletzt der Blankenburger Pflasterweg
festgelegt. Die Umleitung soll im Sommer 2017 mit dem
Beginn der BWB-Arbeiten eingerichtet werden. Andere
Strecken, z.B. über Lichtenberg, sind aus Kapazitätsgründen,
aufgrund ihres Ausbauzustandes und ihrer Länge
nicht geeignet, den zusätzlichen Verkehr zu bewältigen.
Darüber hinaus wurde als Umleitungsvariante ein
bauzeitliches Straßenprovisorium über das unmittelbar
westlich Malchows gelegene Luch untersucht.

Frage 6: Wird oder werden Varianten einer abschnittsweisen
Verschwenkung der Fahrbahn auf die
Seitenstreifen im Bereich der Ortslage Malchow während
der Bauarbeiten (Maßnahmen der Wasserbetriebe, Stra-
ßeninstandsetzung) geprüft, um so den Anwohnern, Gewerbetreibenden
und Kunden eine beidseitige Zufahrt zu
ermöglichen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 6: Die Inanspruchnahme der Seitenbereiche
in der Ortslage wurde geprüft. Aus Platzgründen kann
die Dorfstraße Malchow während der Bauarbeiten nur in
einer Richtung (Süd) befahren werden. Den betroffenen
Anwohnern, Gewerbetreibenden und deren Kunden wird
dabei die Zufahrt zu den Grundstücken beidseits der Stra-
ße ermöglicht.
Frage 7: Wird oder werden Varianten einer Schlie-
ßung der Autobahnanschlussstelle Weißensee oder verkehrslenkender
Maßnahmen zur Verhinderung der Abfahrt
von der Autobahn in Richtung Malchow, Berliner
Innenstadt für den Zeitraum der Baumaßnahmen in der
Ortslage Malchow geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 7: Nein.
Frage 9: Wurde eine mögliche Umleitung auf östlicher
Seite über die Egon-Erwin-Kisch-Straße und entlang der
Bahntrasse geprüft bzw. wird geprüft? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Antwort zu 9: Östlich Malchows wurden diverse Umleitungswege
geprüft. Darunter auch die Egon-ErwinKisch-Straße
und entlang der Bahntrasse. Alle mussten
aus Kapazitätsgründen, wegen des Ausbauzustandes und
wegen der Länge verworfen werden. Siehe auch Antwort
5.
Frage 10: Welche Umleitungen sind während der
Baumaßnahmen in der Dorfstraße für den Tangentialverkehr
von Osten kommend (Wartenberger Weg) geplant?
Antwort zu 10: Keine. Der Wartenberger Weg und der
Märchenweg bleiben angeschlossen. Allerdings ist das
Abbiegen in die Dorfstraße während der Baumaßnahme
jeweils nur in Richtung Süden möglich.
Frage 11: Ist während der Bauzeit eine Anbindung
von Malchow über den ÖPNV gewährleistet und wie soll
diese Anbindung ausgestaltet sein?
Antwort zu 11: Der Buslinienbetrieb der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) soll während der gesamten Bauzeit
in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Dazu
wird für die Busse der BVG das Befahren der Dorfstraße
in Richtung Norden möglich bleiben.
Frage 12: Ist es zutreffend, dass Varianten für eine
Behelfsfahrbahn (Baustraße) westlich von Malchow geprüft
wurden oder werden? Wenn ja, welche und mit
welchem Ergebnis?
Frage 13: Ist dem Senat bekannt, dass durch mindestens
eine Variante dieser Behelfsfahrbahn (Baustraße) ein
Moor- und Feuchtgebiet gefährden wird?
Frage 15: Werden diese Ausgleichsmaßnamen durch
eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn
(Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie?
Frage 16: Wie soll diese Beeinträchtigung der Ausgleichsmaßnahme
kompensiert werden bzw. wird es Ausgleichsmaßnahmen
bei Realisierung dieser Behelfsfahrbahn
(Baustraße) geben?
Frage 17: Wie soll das bestehende Feuchtgebiet geschützt
werden, wenn dort eine Behelfsfahrbahn
(Baustraße) durchgeführt wird? Wie tief senkt sich der
Boden, wenn Behelfsfahrbahn (Baustraße) realisiert wird?
Frage 19: Wird der grüne Hauptweg „Humboldt-Spur“
durch eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn
(Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie?
Frage 20: Ist es zutreffend, dass der Hauptweg „Humboldt-Spur“
mittels EU-Fördermitteln gebaut wurde?
Wenn ja, wie lange gilt die Förderung bzw. welche Summe
müsste ggf. zurückgezahlt werden, wenn ein geförderter
Wanderweg zu einer temporären Baustraße umgebaut
würde? Wer müsste das zahlen?
Frage 21: Liegen dem Senat Erkenntnisse über mögliche
Auswirkungen auf den Wasserstand durch einen Eingriff
in das Feuchtgebiet und damit einhergehend eine
Beeinträchtigung der Grundstücke und Häuser der umliegenden
Siedlungen vor? Welche Maßnahmen sind zur
Abwehr dieser Risiken geplant?
Antwort zu 12, 13, 15, 16, 17, 19,20 und 21: Siehe
Antwort zu 5.
Die im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme
„Erneuerung der Dorfstraße in Malchow von Blankenburger
Pflasterweg bis Ortnitstraße (Ortsdurchfahrt B 2)
aktuell durchgeführten Untersuchungen zur Herstellung
einer ortsnahen, temporären Umleitungsstraße haben
ergeben, dass die o.g. Baumaßnahme entsprechend der
gegenwärtigen Randbedingungen auch ohne die Herstellung
einer temporären, ortsnahen und provisorischen
Umleitungsstrecke („Baustraße“) durchgeführt werden
kann.

Frage 14: Ist es zutreffend, das im Bereich zwischen
der Stadtrandsiedlung Malchow und dem Dorf Malchow
erst 2010 Ausgleichsmaßnahmen für einen Ausbauabschnitt
der A 10 durchgeführt wurden? Wenn ja, welche
und auf welchen Flächen?
Antwort zu 14: Im Zusammenhang mit dem 6-
streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 10 in Pankow
wurden auf den Flächen der Malchower Aue / Neue
Wiesen umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Pflanzungen
mehrstufiger Heckensysteme entlang der Gräben,
Lückenpflanzungen mit Hochstämmen sowie wegebegleitende
Gehölzpflanzungen (Hochstämme) am Dorfrand
Malchow. Weiterhin hergestellt wurde ein Kleingewässer
südlich des Märchenlandgrabens.
Frage 18: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem
Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese
geschützt werden?
Antwort zu 18: Für Amphibien liegen bestätigte Vorkommen
von Grasfrosch und Teichfrosch im Malchower
Dorfgraben und im Stillgewässer nördlich der Ortnitstraße
vor. Des Weiteren sind Vorkommen von Braunfröschen
und Teichmolch sowie den streng geschützten Arten
Moorfrosch, Knoblauchkröte, Wechselkröte bekannt. Im
Bereich kommen neben zahlreichen häufig anzutreffenden
Vogelarten auch ausgesprochen lärmempfindliche
Arten wie Bluthänfling, Braunkehlchen, Kuckuck,
Neuntöter, Pirol, Wachtelkönig, Waldohreule und Wiesenschafsstelze
vor. Darüber hinaus haben im Gebiet zwei
Paare des Weißstorches ihre Horste.
Siehe auch Antwort zu Frage 12.
Frage 22: Erfolgt für diese Baumaßnahme eine Öffentlichkeitsbeteiligung
unter Einbeziehung von Anwohnenden
und Naturschutzverbänden? Wenn ja, wann soll diese
durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 22: Über die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der B2 – Dorfstraße Malchow " wurden die
Anwohner bereits mehrfach informiert. Vor Baubeginn
werden weitere Anwohnerinformationen folgen.
Frage 23: Sieht der Senat mögliche Synergieeffekte
durch den Bau einer Behelfsfahrbahn (Baustraße) für
einen späteren Bau der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen
Ortsumfahrung Malchow an gleicher oder
ähnlicher Stelle?
Antwort zu 23: Bei den Untersuchungen hinsichtlich
einer temporären, ortsnahen und provisorischen Umleitungsstrecke
(Behelfsfahrbahn) wurden keine dahingehenden
Betrachtungen angestellt.
Berlin, den 31. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)

Straßenverkehr: Ridesharing-Fahrdienst Clever Shuttle startet in Berlin Angebot zunächst abends innerhalb des Berliner S-Bahnrings • Deutsche Bahn am Start-Up beteiligt • grüne Flotte mit CO2-neutralen E-Fahrzeugen, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/12056914/Ridesharing-Fahrdienst_Clever_Shuttle_startet_in_Berlin.html?start=0&itemsPerPage=20

Ab heute bietet Clever #Shuttle, der erste behördlich genehmigte #Ridesharing-Fahrdienst Deutschlands, seinen Dienst auch in der Bundeshauptstadt an. Clever Shuttle betreibt eine umweltfreundliche Flotte von #Elektrofahrzeugen und vereint den Komfort eines #Chauffeurdiensts mit den günstigen Preisen des öffentlichen Personennahverkehrs. In den Städten München und Leipzig ist das Konzept bereits erfolgreich angelaufen, 2017 sollen Hamburg und Frankfurt folgen.

„In Großstädten stellen Stau, Lärm und Feinstaub eine zunehmende Belastung im öffentlichen Leben dar. Wir wirken diesen Problemen mit ressourcen-schonenden und leisen E-Fahrzeugen und der effektiven Bündelung von Fahrten entgegen. So ersetzt Clever Shuttle bis zu vier innerstädtische Fahrten eines PKW mit herkömmlichem Verbrennungsmotor”, sagt Geschäftsführer Bruno Ginnuth.

Den Berliner Fahrgästen steht die Elektroflotte von Clever Shuttle täglich zwischen 18:00 und 1:00 Uhr sowie freitags und samstags von 18:00 bis 4:00 Uhr zur Verfügung. Vorerst wird der Dienst innerhalb des Berliner S-Bahnrings angeboten.

 

Die Deutsche Bahn ist an Clever Shuttle beteiligt, weil das Angebot gerade für Bahnkunden interessant ist, die vom Bahnhof individuell, umweltfreundlich und zu fairen Fahrpreisen zu ihrer Zieladresse gelangen wollen“, sagt Claus Grunow, Geschäftsentwicklung DB Rent. „Wir wollen unseren Kunden einfache und bequeme Mobilität von Tür zu Tür bieten. Clever Shuttle ist dafür ein wichtiger Baustein.“

Fahrgäste können CleverShuttle über eine Smartphone-App buchen. Die App sammelt und bündelt die individuellen Streckenwünsche der Fahrgäste und berechnet die optimale Streckenkombination für die verschiedenen Ziele der Fahrgäste. Mit nur geringen Umwegen lassen sich auf diese Weise die individuellen Kundenwünsche zu einer gemeinsamen Fahrgastgruppe kombinieren.

Bereits während der Buchung eines CleverShuttles informiert die App über den Weg und Preis der gewünschten Fahrstrecke sowie die Ankunftszeit des Fahrzeugs. Der Festpreis gilt auch dann, wenn einmal keine Fahrgemeinschaft zustande kommt. Das Konzept von Clever Shuttle ist behördlich genehmigt und steht im Einklang mit dem Personenbeförderungsgesetz; alle Fahrer sind im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und werden intensiv geschult.

Straßenverkehr + Fernbus: ZOB erhält neue Fußgängerampel am Messedamm aus Senat

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Am Zentralen #Omnibusbahnhof (#ZOB) am #Messedamm in Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es jetzt eine provisorische #Behelfsampel. Damit wird vor allem den Busreisenden eine direkte, sichere und #barrierefreie #oberirdische Alternative zur #Querung der Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße/Masurenallee ermöglicht.

Um unnötige Staus vor und hinter der Ampel zu vermeiden, wird die Behelfsampel mit der Ampelschaltung der benachbarten Kreuzung gekoppelt. Die endgültige Fertigstellung der Fußgängerampel erfolgt nach Beendigung der Umbauarbeiten am ZOB.

Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt: „Mit der neuen Ampelanlage entsprechen wir dem Wunsch vieler Berlinerinnen und Berliner nach einer direkten Überquerung der Straße und bieten eine schnelle und sichere Erreichbarkeit des ZOB. Vor allem für die Reisenden und Touristen ist es eine deutliche Erleichterung, mit ihren Gepäckstücken ohne den Ab- und Aufstieg durch die Unterführung direkt zu den Reisebussen und der S-Bahn-Station zu gelangen.“

Die Fußgängerampel wurde vor allem aufgrund der stark zunehmenden Fahrgastzahlen des ZOB erforderlich. Die unterirdische Querung an der Kreuzung benutzen mittlerweile nur noch 35 % der ZOB-Fahrgäste.
Die Maßnahme kostet rund 60.000 Euro. Nach Fertigstellung des ZOB-Umbaus wird mit einem neuen Wegeleitsystem die Orientierung im Umfeld des ZOB, der Messe und der S- und U-Bahnstationen für die Nutzerinnen und Nutzer verbessert.
Perspektivisch denkt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirk über eine Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Messedamm/Neue Kantstraße/Masurenallee nach.

Mehr Informationen über die Berliner Fußverkehrsstrategie und deren Projekte finden Sie unter:
www.berlin.de/weitergehen.
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Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt