Straßenverkehr + Straßenbahn + Bus: Pannenbrücke geht in die Verlängerung, aus Berliner Abendblatt

Pannenbrücke geht in die Verlängerung

Die Baustelle kann nun wirklich niemand mehr leiden. Fast fünf Jahre lang wurden die Gleise der Tram und die Fahrbahnen für Busse, Autos und Fahrräder auf der Brücke an der #Falkenberger Chaussee saniert. In der Ära einer gefühlten Ewigkeit gab es über dem #S-Bahnhof neue Verkehrsführungen, ausgeklügelte Ampeltaktungen, Fahrstühle hinab zu den Bahnsteigen und Geh- und Radwege.

Die Fortführung

Wer glaubte, dass all die #Sanierungsarbeiten nun endlich ein Ende haben würden, bekam Mitte dieses Jahres eine überraschende Fortsetzung präsentiert. „Die Bauarbeiten im Jahr 2013 waren Sanierungsarbeiten durch die Senatsverwaltung an den #Straßenbrücken. Diese verlaufen neben dem #Brückenbauwerk der #Straßenbahn. Die Bauarbeiten konnten damals nur durchgeführt werden, indem der #Omnibusverkehr über das BVG-Bauwerk der Straßenbahn geleitet wurde. Eine gemeinsame Sanierung war da nicht möglich“, begründet ein Sprecher der BVG die aktuelle #Baustellensituation, bei der die #Dichtung der Tramspuren auf der BVG-eigenen, mittig geführte Brücke durchgeführt werden. „Damit der Straßenbahnverkehr trotz laufender Arbeiten aufrechterhalten werden kann, wird zunächst nur an einem Gleis gearbeitet“, heißt es in der Mitteilung weiter. Nur so könne vermieden werden, dass der komplette Abschnitt bis Falkenberg …

Straßenverkehr: BRÜCKENEINSTURZ Experte: Auch deutsche Autobahnbrücken stark gefährdet Der Brückeneinsturz in Genua rührt an menschliche Urängste. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article215093565/Experte-Auch-deutsche-Autobahnbruecken-stark-gefaehrdet.html

Berlin..  Hand aufs Herz: Wer hatte noch nie ein mulmiges Gefühl, wenn er mit dem Auto über eine hohe #Brücke fuhr? Sei es im Urlaub oder bei der morgendlichen Fahrt zur Arbeit. Der Blick von der Fahrbahn in die Tiefe und das unangenehme Gefühl: „Was, wenn jetzt ..?“

Die Bilder von der eingestürzten #Morandi-Brücke in Genua rühren an Urängste des Menschen. Der Sturz in die Tiefe; die Hilflosigkeit; das Gefühl, ausgeliefert zu sein. Und beinahe zwangsläufig stellt man sich die Frage: Könnte mir das auch passieren? In Deutschland?

Experten halten ein Szenario wie in Genua für denkbar. „Unsere Brücken verrotten gefährlich, ein #Einsturzrisiko kann inzwischen nicht mehr ausgeschlossen werden“, sagte etwa der Bauingenieur und Architekt Richard J. Dietrich dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Der starke Verkehr setzt den Brücken zu

Dietrich, der selbst zahlreiche Brückenbauten verantwortet, sieht vor allem im überwiegend verwendeten Werkstoff #Beton ein Problem: Schäden würden erst spät, wenn nicht gar zu spät sichtbar. „Wenn der Beton Risse hat, durch die Feuchtigkeit eindringt, löst sich irgendwann der Zement auf, dadurch rostet die freigelegte Stahlbewehrung, und spätestens dann …

Straßenverkehr: Baustellen und Rohrleitungen der Berliner Wasserbetriebe, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Baustellen an #Wasserleitungen und #Kanalisationen jeglicher Art werden aktuell von den
Berliner #Wasserbetrieben bearbeitet?
Antwort zu 1:
Baustellen werden durch eigene Sanierungserfordernisse der #BWB und durch Dritte
wie den #Straßenbau, #BVG und andere Leitungsverwaltungen oder Investoren veranlasst.
Aktuell werden jährlich ca. 600 Baustellen in offener Bauweise durch die BWB
im öffentlichen Straßenland ausgeführt.
Frage 2:
Wie viele Baustellen an Wasserleitungen und #Kanälen jeglicher Art sind für die kommenden Jahre von
den Berliner Wasserbetrieben geplant?
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Antwort zu 2:
In den nächsten Jahren wird bei den BWB auch weiterhin mit ca. 600 Baustellen in
offener Bauweise gerechnet.
Frage 3:
Welche dieser Baustellen gehen mit #Straßensperrungen von mehr als zwei Monaten einher?
Antwort zu 3:
Bei den geplanten Baustellen kann nach Einschätzung der BWB davon ausgegangen
werden, dass ca. 95 % aller Baustellen eine Bauzeit von mehr als zwei Monaten
haben.
Frage 4:
Bei welche der künftigen Baustellen muss arbeitsbedingt von erheblichen Einschränkungen im
Straßen- und /oder Schienenverkehr ausgegangen werden?
Antwort zu 4:
Aus Sicht der BWB sind derzeit im Rahmen der Umsetzung der Sanierungsstrategie
für die Hauptleitungen der Wasserversorgung sowie der Abwasserdruckrohrleitungen
keine erheblichen Einschränkungen im Schienenverkehr aufgrund von originären
Baustellen der BWB zu erwarten. Im Straßenverkehr ist nach Einschätzung der BWB
in den künftigen Jahren mit derartigen Einschränkungen in Schöneberg, Steglitz,
Lichtenberg sowie Neukölln zu rechnen.
Frage 5:
Wo kann der Baustellenatlas der Berliner Wasserbetriebe eingesehen werden?
Antwort zu 5:
Der Baustellenatlas ist eine fachliche Austauschplattform, die von einem privaten
Anbieter betrieben wird und in der die wesentlichen Infrastrukturbetreiber in Berlin
vertreten sind. Registrierte Nutzer haben einen Zugang unter
https://baustellenatlas.infrest.de/bsa-client/.
Frage 6:
Was ist die Ursache des Wasserrohrbruchs in der Semmelweisstraße vom 14.07.2018?
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Antwort zu 6:
Hierzu haben die BWB mitgeteilt:
„Die Ursache des Rohrschadens wird bei der Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung ( BAM ) untersucht. Dafür wird das Rohr am 02.08.2018 ausgebaut und
anschließend zur BAM gebracht. Aus diesem Grunde liegt hier noch keine Aussage
bezüglich der Ursache vor.“
Frage 7:
Gibt es Stellen im Rohrleitungsnetz, bei denen die Belastungssituation der Rohre ähnlich sein könnte,
wie in der Semmelweisstraße (lt. Medienberichten entstand der Rohrbruch evtl. durch Schwerlastverkehr)
und werden diese Rohrleitungen nun besonders überprüft?
Antwort zu 7:
Hierzu haben die BWB mitgeteilt:
„Sicherlich gibt es Stellen im Rohrleitungsnetz, an denen ähnliche oder möglicherweise
stärkere Belastungsbedingungen für Rohre vorhanden sind. Da die Berliner
Wasserbetriebe in den letzten Jahrzehnten bereits sehr viele Leitungen ausgewechselt
haben, sind die modernen Rohrmaterialien und -stärken auch für die zu erwartenden
Belastungen ausgewählt worden.“
Weiterhin teilen die BWB mit, dass im Rahmen ihrer Überwachungsarbeiten die vorhandenen
Rohrleitungsnetze mittels Schall- oder anderen akustischen Messungen
überprüft werden. Diese Überprüfungen, auch der entsprechenden Armaturen, erfolgt
u.a. nach den anerkannten Regeln der Technik, beschrieben im DVGW Arbeitsblatt
W 392.
Frage 8:
Wo in Berlin liegen Rohrleitungen, die älter als 80 Jahre sind und von welcher Restnutzungsdauer ist
bei diesen Rohren noch auszugehen?
Antwort zu 8:
Hierzu haben die BWB mitgeteilt:
„Leitungen mit einem Alter von über 80 Jahren finden sich im vermaschten Rohrnetz
der BWB über alle Bezirke verteilt, ausgenommen Gebiete in Marzahn, Hohenschönhausen,
Hellersdorf, die erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet und erschlossen
wurden. Bei einer ungestörten Lage, d.h. keine Baumaßnahmen oder Aufgrabungen
in unmittelbarer Nähe, ist von einer technischen Nutzungsdauer von ca.
100 Jahren auszugehen. Bei Leitungen großer Dimensionen ist aufgrund der Wanddicken
von einer Nutzungsdauer von gut 120 Jahren auszugehen. Die nach dem
technischen Regelwerk des DVGW sehr niedrigen Schadenquoten der BWB bestätigen
diese Angaben.“
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Frage 9:
Welche Gebiete in Berlin sind aktuell noch nicht an das Abwassernetz angeschlossen und welche
Straßen betrifft dies?
Frage 10:
Wann werden die unter 9. genannten Straßen an das Berliner Abwassernetz angeschlossen??
Antwort zu 9 und zu 10:
Hierzu haben die BWB mitgeteilt:
„In Berlin gibt es insgesamt 13 Altsiedlungsgebiete* sowie 107 Lückenschlussstandorte**
die noch nicht an das Abwassernetz angeschlossen sind (s. Abb. 1).
 Die 5 Altsiedlungsgebiete Biesenhorst, Schönholz, Buchholz Nord I, Karow Süd,
Karow Ost (Altsiedlung) – mit ca. 2.600 Einwohnern – werden zusammen mit Wohnungsbaustandorten
bis zum Jahr 2030 an das Abwassernetz angeschlossen. Die
Umsetzungszeiträume können unserer Antwort auf die Schriftliche Anfrage des
Abgeordneten Dirk Stettner (Drucksache 18 / 15 178, Juni 2018) entnommen werden.
 Die restlichen 8 Altsiedlungsgebiete Blankenfelde Altsiedlung (Bezirk Pankow),
Schmöckwitz-Werder, Schmöckwitz Schwarzer Weg, Neu-Venedig, Rahnsdorf-
Süd, Siedlung Schönhorst, Siedlung Spreewiesen (Bezirk Treptow-Köpenick) sowie
Gatow Siedlung Habichtswald (Bezirk Spandau) – mit ca. 1.000 Einwohnern –
werden vorerst nicht erschlossen.
 Die Lückenschlussstandorte – mit ca. 3.400 Einwohnern – werden langfristig sukzessive
erschlossen.
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Abb. 1 Übersicht der Gebiete, die noch nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind
* geschlossene Siedlungsgebiete
** Straßenzüge mit Bestandsgebäuden, die sich innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe eines
sonst vollständig kanalisierten Gebietes befinden sowie weitere nicht kanalisierte kleine Einzelstandorte“
Berlin, den 09.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: A 113: Sommerbaustelle eine Woche früher fertig Die Sanierungsarbeiten am Schönefeld-Zubringer sind vorzeitig beendet., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215039167/A-113-Sommerbaustelle-eine-Woche-frueher-fertig.html

Berlin. Gute Nachrichten für alle Autofahrer der #A113: Die große #Sommerbaustelle wird bereits eine Woche früher fertig als ursprünglich geplant und ist somit auch rechtzeitig vor dem Ende der Ferien wieder befahrbar.

Der auch als #Schönefeld-Zubringer bezeichnete Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen #Späthstraße und #Johannisthaler Chaussee wird schon am kommenden Freitag, den 10. August pünktlich mit Beginn des Berufsverkehrs um 5 Uhr wieder freigegeben, wie es in einer aktuellen Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Mittwoch heißt. In beiden Richtungen sind die drei Fahrstreifen dann bereits zehn Tage vor dem Ende der Sommerferien und vor der erwarteten Rückreisewelle wieder frei. Die Bauarbeiten seien bereits beendet, derzeit erfolge der Rückbau der Verkehrssicherung auf der Bundesautobahn.
Seit dem 2. Juni 2018 wurden Sanierungsarbeiten an der Strecke durchgeführt. Der Grund waren Schäden an der Fahrbahndecke, die durch eine #Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR), dem sogenannten und von Bauleuten gefürchtete „#Betonkrebs“, …

Radverkehr: Debatte um Mieträder Deswegen verschärft der größte Anbieter die Abstellregeln, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/debatte-um-mietraeder-deswegen-verschaerft-der-groesste-anbieter-die-abstellregeln-31075530?dmcid=nl_20180808_31075530

Eine Diskussion bewegt Berlin: Stehen zu viele #Mieträder auf Gehwegen und Plätzen herum? Jetzt hat die Deutsche Bahn (DB) darauf reagiert. Für ihren #Mietfahrradanbieter #Call a Bike, der in Berlin die rund 3500 #Lidl Bikes betreibt, gelten von September an neue Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.

Die Liste der Stellen, an denen die Fahrräder nach der Nutzung auf keinen Fall abgestellt werden dürfen, ist erheblich verlängert worden. Ziel ist unter anderem, „die Überlastung des Stadtraums mit Mietfahrrädern zu verhindern“, sagte ein Bahnsprecher.
Hinterhöfe sind tabu

Bereits jetzt sind viele Bereiche für die Mieträder der Bahn tabu – zum Beispiel Grünflächen, Ampeln, Parkscheinautomaten und Anfahrtszonen für die Feuerwehr. Im September wächst die Verbotsliste von 17 auf knapp 40 explizit genannte Bereiche. Verteilerkästen, Bushaltestellen, Denkmäler, Briefkästen, Eingänge von U- und S-Bahnhöfen sowie von anderen Gebäuden, Aufzüge, Zebrastreifen, Mittelinseln, Rollstuhlwege und Blindenleitsysteme zählen dann ebenfalls dazu.

Beim Start von Lidl Bike im März 2017 gab es 73.000 Kunden, bis Juni 2018 stieg die Zahl auf 106.000. Sie und die anderen DB-Mietradnutzer müssen sich weitere #Tabu-Stellen …

Mobilität + Straßenverkehr: Berliner Mobilitätsforscher „Raus mit den privaten Autos!“, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berliner-mobilitaetsforscher–raus-mit-den-privaten-autos—31052728

Elektroautos schnurren vorbei, gefolgt von Fahrrädern. Auf dem #Euref-Campus am alten Schöneberger #Gasometer, auf dem sich Firmen und Forschungseinrichtungen mit Energie- und Verkehrsthemen befassen, sind mehr als 2500 Menschen tätig. Doch fast kein privates Auto mit Verbrennungsmotor ist dort unterwegs. Es ist ein Szenario ganz nach dem Geschmack des Mobilitätsforschers Andreas Knie. Auch er arbeitet hier.

Herr Knie, Sie sehen etwas verschwitzt aus. Sind sie mit dem #Rad hierher gekommen?

Mein Arbeitsweg sah so aus: mit der #U-Bahn zur Hermannstraße, mit der #S-Bahn auf dem Ring zum Südkreuz, und dort miete ich mir meist ein Fahrrad.

Haben Sie ein eigenes Auto?

Nein, schon lange nicht mehr. Seit 1992.

Sie haben auch als #Wissenschaftler etwas gegen das Privateigentum an Autos. Als FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja in einem Interview mit der Berliner Zeitung kritisierte, dass der Senat nichts für die Autofahrer unternehme, kommentierten Sie: „Das war Deutschland mit Gardinen und Asbach Uralt.“ Was soll das heißen?

Es kann nicht sein, dass Menschen noch glauben, alte Privilegien für sich zu reklamieren und das als Interesse der Gesamtheit deklarieren zu können – wie Herr …

Straßenverkehr: Ab Mitte September auf vier Spuren über die A10 Fünf Kilometer langer Bauabschnitt am Dreieck Potsdam wird einen Monat später fertig. Ab dann sollen wieder 120 Stundenkilometer möglich sein , aus Der Tagesspiegel

https://www.pnn.de/potsdam-mittelmark/zwischen-potsdam-und-berlin-ab-mitte-september-auf-vier-spuren-ueber-die-a10/22891180.html

#Michendorf – Autofahrer müssen den #Dauerstau auf der #A10 bei Michendorf länger ertragen als ursprünglich gedacht: Wie Holger Behrmann, Projektleiter für den vierspurigen #Autobahnausbau bei der Planungsgesellschaft #DEGES, den PNN am Freitag bei einem Termin an der Baustelle bestätigte, wird der Abschnitt zwischen dem Dreieck Potsdam und der Bahnbrücke bei Michendorf nicht schon im August freigegeben werden können. „In Fahrtrichtung Dreieck #Nuthetal werden Mitte September alle vier Spuren zur Verfügung stehen, in Richtung Dreieck Potsdam dann Mitte Oktober.“ Beim Zeitplan, den letzten Abschnitt der gut neun Kilometer langen Strecke im Mai 2020 fertig zu haben, bleibe es aber. Auch der Kostenrahmen von 150 Millionen Euro für den Ausbau zwischen den Autobahndreiecken Potsdam und Nuthetal werde eingehalten.

Grund für die Verzögerungen sind veränderte Planungen und Behinderungen etwa durch den Waldbrand in Fichtenwalde in der vergangenen Woche. Behrmann zufolge wurde etwa am Freitag ein Teil der Asphaltdecke gegossen. Da wegen des Waldbrandes aber auf den Autobahnen 9 und 10 kein Durchkommen war, seien die Lastwagen mit dem Nachschub nicht mehr bis zur Baustelle vorgedrungen. Die Arbeiten müssen jetzt Mitte August nachgeholt werden. „Bei den großen Maschinen gibt es ja immer einen langen Planungsvorlauf. Da kann man dann nicht einfach am nächsten Tag weitermachen, …

Radverkehr: Neue Radwege bauen – alte nicht vergessen…, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Wie bewerten der Senat und die Bezirke den #Zustand der vorhandenen #Radwege Berlins?

 

Antwort zu 1:

 

Derzeit erfolgt in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die europaweite Ausschreibung für ein #Erhaltungsmanagementsystem, mit dessen Hilfe die #Zustandsbewertung der Fahrbahnen erfolgen wird. Die Bewertung von Rad- und Gehwegen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einer zweiten Stufe. Aktuell können noch keine belastbaren Aussagen zum Gesamtzustand aller Radwege erfolgen.

 

Lichtenberg:

Einige Radwege sind stark erneuerungsbedürftig.

 

Mitte:

Viele der baulich angelegten Radwege sind bereits „in die Jahre gekommen“ und weisen eine Vielzahl von Vorschädigungen auf. Diese werden jedoch im Rahmen der Straßenunterhaltung durch kleinteilige Reparaturen weiter verkehrssicher gehalten und im

 

Rahmen der Möglichkeiten sukzessive durch grundhafte Sanierungen und Umbaumaßnahmen langfristig verbessert.

 

Bereits in den letzten Jahren wurden die Planungen zur Radverkehrsinfrastruktur nach dem jeweils aktuellen Stand geplant und umgesetzt. Hierbei finden die Planungsvorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Verkehrslenkung Berlin Beachtung.

 

Eine geschaffene Verkehrsinfrastruktur weist eine gewisse Lebensdauer auf. Gleichzeitig verändert sich das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung. Dass nicht jede Entwicklung eine zügige Neugestaltung der Verkehrsinfrastruktur zur Folge hat, ist evident. Bekannt ist, dass die Radverkehrsinfrastruktur in vielen Bereichen nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Auch aus diesem Grund, wurde die Radwegebenutzungspflicht (Verkehrszeichenzeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) in vielen Fällen aufgehoben.

 

Pankow:

Der Zustand der vorhandenen Radwege, wie auch des gesamten öffentlichen Straßenlandes im Bezirk Pankow, ist Ausdruck der bisherigen dauerhaften und leider auch weiter anhaltenden Unterfinanzierung der planmäßigen bezirklichen Straßenunterhaltung.

 

Reinickendorf:

Die baulich vorhandenen Radwege entsprechen zum großen Teil nicht den derzeit gültigen technischen Vorschriften und befinden sich teilweise in einem nicht zufrieden stellenden Zustand.

 

Spandau:

Die Radwege in Spandau befinden sich in einem sehr unterschiedlichen Zustand zwischen sehr gut und mangelhaft. Viele Radwege sind allerdings für die heutigen Nutzungsansprüche zu schmal.

 

Tempelhof-Schöneberg:

Die Radwege im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befinden sich im unterschiedlichen Zustand. Auf den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen angelegte Radverkehrsanlagen sind in der Regel gut ausgebaut. Die Radverkehrsanlagen in den Seitenräumen der Hauptverkehrsstraßen und im untergeordneten Straßennetz entsprechen in ihrer Breite und dem Zustand größtenteils nicht dem gewünschten Fahrkomfort.

 

 

Frage 2:

 

Wer ist für die Beseitigung von Schäden (etwa durch Baumwurzeln) oder anderweitige Behinderungen verantwortlich?

 

Antwort zu 2:

 

Die Zuständigkeit für die Beseitigung von Schäden obliegt dem jeweiligen Straßen- und Grünflächenamt in seiner Funktion als Straßenbaulastträger gem. § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG).

 

Frage 3:

 

Wie läuft die Schadensfeststellung und die Behebung dieser ab?

Antwort zu 3:  Lichtenberg:

Die Schadensfeststellung erfolgt im Regelfall im Rahmen der regelmäßigen visuellen

Überwachung des Straßenzustandes durch die Straßenbegehenden. Zudem werden Hinweise durch Verkehrsteilnehmer gegeben. Die Instandsetzung erfolgt nach Priorität.

 

Mitte:

Gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 7 BerlStrG – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins (AV Straßenüberwachung) werden die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in Begehungsklassen eingeteilt und zur Überwachung der Verkehrssicherheit durch Bauaufseher/ Straßengeher begangen.

 

Straßen der Begehungsklasse I (Straßen oder Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelastung von werktäglich mehr als 10.000 Kraftfahrtzeugen in 24 Stunden und Straßen und Straßenabschnitte, die von öffentlichen Verkehrsmitteln des Oberflächenverkehrs benutzt werden, sowie Fußgängerbereiche in Geschäftsgebieten) werden zweimal im Monat begangen. Straßen der Begehungsklasse II (alle übrigen Straßen oder Straßenabschnitte) werden einmal in zwei Monaten begangen.

Im Rahmen der Überwachung ist u.a. auf Schäden am Straßenkörper, Verkehrshindernisse, Straßenzubehör, Schäden oder Mängel an Baustellenabsperrungen sowie auf Verkehrsgefährdungen durch Einrichtungen, die als Sondernutzung zugelassen wurden, zu achten.

 

Hierbei werden auch die Radwege kontrolliert. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und zur Beseitigung an vertraglich gebundene Firmen weitergeleitet. Im Falle von schwerwiegenden Schäden, welche eine verkehrssichere Nutzung der Radwege nicht mehr ermöglichen, werden Sofortmaßnahmen zur Sicherung und Absperrung eingeleitet. Festgestellte Verkehrsgefährdungen im Zusammenhang mit Sondernutzungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet und der Sondernutzer aufgefordert, hier umgehend für Abhilfe zu sorgen.

 

Großflächige Schäden und längerfristige Erhaltungsmaßnahmen werden den zuständigen Bezirksingenieur/innen gemeldet, um entsprechende Baumaßnahmen zu planen und auszuschreiben, sowie die entsprechenden Abschnitte in die Investitionsplanung aufzunehmen.

 

Pankow:

Im Rahmen der durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Straßenüberwachung) vorgeschriebenen Straßenbegehungen werden die Radwege als Bestandteil der jeweiligen Straße mit begangen, festgestellte Schäden aufgenommen und einzeln nach Ort, Lage, Art/Form, Befestigungsart, Fläche und Tiefe bewertet. Bei Feststellung bestimmter Kriterien, z. B. die Tiefe eines Straßenschadens, wird dieser als Gefahrenstelle betrachtet. Somit ist erkennbar, dass nicht jeder Straßenschaden auch automatisch eine Gefahrenstelle ist.

 

Werden Gefahrenstellen in Radwegen festgestellt, erfolgt nach Kenntnisnahme dieser die umgehende Beauftragung. Die Beseitigung der Gefahrenstelle erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten i.d.R. am nächsten Werktag. Wenn keine dauerhafte Schadensbeseitigung erfolgen kann, wird die Gefahrenstelle gesichert (z. B. mit einer Absperrung) bzw. provisorisch beseitigt (z. B. mit Kaltasphalt).

 

Reinickendorf:

Schäden werden einmal über die Begehung, entsprechend der Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz zur Straßenüberwachung des öffentlichen Straßenlandes, festgestellt. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Meldungen durch Bürger, Polizei und über das Ordnungsamt. Festgestellte Mängel werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Gefahrenstellen innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Ist eine Behebung der Schäden nicht möglich, so wird mit entsprechenden Verkehrszeichen darauf hingewiesen.

 

Spandau:

Die Schäden werden entweder im Rahmen der regelmäßigen Begehung auf Grundlage der AV Straßenüberwachung oder gezielte Überprüfung konkreter Abschnitte festgestellt oder durch Dritte gemeldet. Kleinere Schäden werden umgehend beseitigt. Wenn Baumwurzeln betroffen sind, oder es sich um größere Schäden handelt muss eine Ortsbesichtigung vorgenommen, gegebenenfalls auch eine aufwändigere Planung veranlasst werden.

 

Tempelhof-Schöneberg:

Die Schadensfeststellung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen während der Beläufe durch Straßenbegeherinnen und Straßenbegeher. Die Behebung der Gefahrenstellen erfolgt durch vom Bezirksamt beauftragte Baufirmen.

 

 

Frage 4:

 

Wie lange dauert eine Schadensfeststellung und die Behebung im Regelfall in den einzelnen Bezirken?

Antwort zu 4:  Lichtenberg:

Wie bereits erwähnt, werden die Schäden im Zuge der regelmäßigen Straßenbegehungen

festgestellt. Der zeitliche Aufwand (zwischen Erfassung und Instandsetzung) wird statistisch nicht erfasst. Die zeitliche Dauer der Behebung der Schäden ist abhängig vom Umfang, der Wertigkeit und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

 

Mitte:

Kleinteilige Reparaturen werden durch die vertraglich gebundenen Gefahrenstellenfirmen in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Feststellung ausgeführt.

Großflächige Unterhaltungsmaßnahmen sowie Investitionsmaßnahmen bedürfen einer längerfristigen Vorbereitung und können einen Vorlauf von mehreren Jahren nach sich ziehen.

 

Pankow:

Die Schadensfeststellung ist vom turnusmäßigen Straßenbegang der in der o.a. Ausführungsvorschrift geregelt ist abhängig (Straßen der Begehungsklasse I – zweimal im Monat, Straßen der Begehungsklasse II – einmal in zwei Monaten). Zur Behebung von Gefahrenstellen siehe Antwort zu Frage 3.

 

Reinickendorf:

Schäden werden einmal über die Begehung, entsprechend der Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz zur Straßenüberwachung des öffentlichen Straßenlandes, festgestellt. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Meldungen durch Bürger, Polizei und über das Ordnungsamt. Festgestellte Mängel werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Gefahrenstellen innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Ist eine Behebung der Schäden nicht möglich, so wird mit entsprechenden Verkehrszeichen darauf hingewiesen.

 

Spandau:

Wegen der unterschiedlichen Schäden und deren Ursachen lässt sich dies nicht pauschal beantworten. Kleinere Schäden werden in der Regel innerhalb weniger Tage, Gefahrenstellen ggf. am selben Tag beseitigt. Sind größere Eingriffe in den Wurzelraum oder umfangreiche Planungen erforderlich, dauert es deutlich länger. Bei dichtem Baumbestand kann unter Umständen gar keine Reparatur erfolgen.

 

Tempelhof-Schöneberg:

Die Hauptstraßen werden nach der AV Straßenbegang zweimal im Monat und die Nebenstraßen einmal in zwei Monaten belaufen. Die Dauer der Behebung hängt von den Ursachen ab und kann sich zwischen unverzüglich bei Gefahrenstellen und längeren Zeiträumen erstrecken, wenn erst noch weitere Prüfungen durchgeführt werden müssen.

 

Frage 5:

 

Reichen die vorhandenen Mittel und das Personal für eine adäquate Schadensfeststellung und Behebung auf den vorhandenen Radwegen Berlins?

Antwort zu 5:  Lichtenberg:

Aus der Sicht des Fachamtes nicht.

 

Mitte:

Hierbei ist zwischen der Schadensfeststellung sowie der kleinteiligen Reparatur und grundhaften Sanierungen von Radwegen zu unterscheiden.

Die vorhandenen Straßenunterhaltungsmittel sowie das Personal reichen aus, um die Schäden festzustellen und umgehende kleinteilige Reparaturen zu veranlassen. Für großflächige Unterhaltungsmaßnahmen sowie grundhafte Verbesserungen der Radwege stehen inzwischen in der Regel ebenfalls ausreichend Haushaltsmittel, nicht zuletzt aus den Sonderprogrammen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zur Verfügung. Jedoch reichen die personellen Kapazitäten in der Regel nicht aus, um hier die bereitgestellten Mittel zeitnah umzusetzen. Erschwert wird dies durch den Umstand, dass es in der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt trotz Stellenaufwüchsen nur schwer gelingt, geeignetes Fachpersonal zu rekrutieren.

 

Pankow: Nein.

 

Reinickendorf:

Die finanziellen Mittel des Bezirkes, hier der Titel für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes, reichen lediglich für die Beseitigung von Gefahrenstellen. Eine grundhafte Instandsetzung ist hiermit nicht möglich. Finanzielle Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden nur bewilligt, wenn die Radwege den geltenden technischen Standards entsprechen. Da aber die meisten Radwege unterdimensioniert sind, erfolgt keine Finanzierung.

 

Spandau:

Für eine Schadensfeststellung entsprechend der AV Straßenüberwachung reicht das vorhandene Personal aus. Soll die Kontrollfrequenz erhöht werden, ist das nicht der Fall. Für eine zügige Planung, Baudurchführung und Konfliktlösung reicht das vorhandene Personal u.a. auch deshalb nicht aus, weil das Land Berlin und hier insbesondere die Bezirke sowohl hinsichtlich der Bezahlung als auch der Arbeitsbedingungen kein attraktiver Arbeitgeber für Bauingenieure ist.

 

Tempelhof-Schöneberg:

Aus Sicht des Bezirksamtes reichen die zur Verfügung stehenden Mittel und das Personal für eine adäquate Schadensfeststellung und -behebung nicht aus.

 

 

Frage 6:

 

Was tut der Senat und was tun die Bezirke, um die Radwege auch zukünftig in Schuss zu halten und zu bringen?

 

Antwort zu 6:

 

Aus dem aufzubauenden Erhaltungsmanagementsystem (siehe Antwort zu Frage 1) sollen Bauprogramme abgeleitet werden, die als Grundlage für die Investitions- und Unterhaltungsplanung der Baulastträger dienen. Diese müssen seitens der Baulastträger mit personellen und finanziellen Mitteln untersetzt werden.

 

Derzeit stellt der Senat den Bezirken zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Titel

„Unterhaltung des Straßenlandes – Sonderprogramm Straßensanierung“ (Kapitel 2707, Titel 52130). Neben der Sanierung von Fahrbahnen und Gehwegen werden daraus auch Sanierungsmaßnahmen von Radverkehrsanlagen finanziert. Außerdem werden zweckgebunden Mittel zur Sanierung von Radverkehrsanlagen aus dem Kapitel 0730, Titel 52108 (Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs) den Bezirken zur Verfügung gestellt. Beide Titel wurden in den letzten Jahren sukzessive erhöht.

 

Auch mit dem Ziel der Senkung der Unterhaltungs- und Sanierungskosten werden den Bezirksämtern zusätzliche investive Mittel der Titel 0730 und 2920 72016 (Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr) zur Verfügung gestellt, mit denen die Radverkehrsanlagen in bestimmten Straßenabschnitten komplett oder weitestgehend erneuert werden können.

 

Die entsprechenden Maßnahmen, werden mit den jeweiligen Mitarbeitenden der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in turnusmäßig stattfindenden Steuerungsrunden besprochen und abgestimmt.

 

Mittel- bis langfristig ist geplant, auch die landeseigene Gesellschaft GB infraVelo GmbH an der Sanierung und dem Erhalt ausgewählter Radverkehrsanlagen zu beteiligen.

 

Lichtenberg:

Ohne Bereitstellung von Sondermitteln zur Verbesserung Radinfrastruktur beschränkt sich die Instandhaltung nur auf Kleinreparaturen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage.

 

Mitte:

Der Senat stellt mit seinen Titeln Radwegsanierungsprogramm HT 0730 / 521 08, Radverkehrsinfrastrukturprogramm Haushaltstitel 0730 / 720 16 und

Radverkehrsinfrastrukturprogramm Haushaltstitel 2920 / 720 16 (KInvFG1-Mittel) finanzielle Mittel für die Bezirke bereit, damit diese Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen umsetzen können. Die Vorhaben werden in regelmäßig stattfindenden Runden zwischen Senat und Bezirk besprochen.

Zudem wurde die infraVelo GmbH mit dem Ziel gegründet, Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrnaufgaben im Zusammenhang mit anstehenden Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Land Berlin umzusetzen. Konkrete Projektabsprachen mit dem Bezirk Mitte haben noch nicht stattgefunden.

Durch das Mobilitätsgesetz wurden jedem Bezirk zwei Radverkehrsplaner-Stellen zugeschrieben. Diese konnten im Bezirk Mitte von Berlin, auch nach mehrmaliger Ausschreibung, noch nicht final besetzt werden.

 

Pankow:

Dem Handeln des Bezirkes Pankow sind durch die weitere dauerhafte Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung enge Grenzen gesetzt.

Ebenfalls muss betont werden, dass die vorhandenen finanziellen Mittel für das öffentliche Straßenland in seiner Gesamtheit einzusetzen sind. Zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende sind in Bezug auf die Straßenüberwachung gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende und ein eventueller Schaden soll von allen gleichermaßen abgewendet werden. Hinzu kommt, dass gerade Radfahrende sämtliche Straßenbestandteile (Gehwege, Radwege und Fahrbahnen) nutzen und teilweise nach § 2 Abs. 4 und 5 StVO auch nutzen dürfen/müssen.

Eine Verbesserung des örtlich anzutreffenden Zustandes kann nur mit mehr Personal und einer bedarfsgerechten Finanzierung erzielt werden.

 

Reinickendorf:

Die finanziellen Mittel des Bezirkes, hier der Titel für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes, reichen lediglich für die Beseitigung von Gefahrenstellen. Eine grundhafte Instandsetzung ist hiermit nicht möglich. Finanzielle Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden nur bewilligt, wenn die Radwege den geltenden technischen Standards entsprechen. Da aber die meisten Radwege unterdimensioniert sind, erfolgt keine Finanzierung.

 

Spandau:

Die Bezirke tun alles, was unter den vorhandenen Rahmenbedingungen möglich ist um die Verkehrssicherheit aller Straßenbestandteile für alle Verkehrsteilnehmende sicherzustellen.

 

 

 

1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

 

Tempelhof-Schöneberg:

Im Rahmen der Straßenunterhaltung können aufgrund der begrenzten

Mittel durch den Bezirk nur die unmittelbaren Gefahrenstellen beseitigt werden. Im Weiteren ist der Fachbereich Straßen bemüht, mit zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln – auch von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – auch Radwegabschnitte instand setzen zu lassen.

 

 

Berlin, den 1. August 2018 In Vertretung

Stefan Tidow

 

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Herkunft der Stickoxide in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche #Grenzwerte für #Stickoxide gelten aktuell jeweils an Straßen, am Arbeitsplatz, im Wohnumfeld?

Antwort zu 1.:

An Straßen und im Wohnumfeld gelten die Luftqualitätsgrenzwerte  der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG zum Schutz der Gesundheit, die mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) in deutsches Recht überführt wurden.

Es gilt für Stickstoffdioxid (NO2) ein Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³. Zur Begrenzung von hohen Konzentrationsspitzen darf zudem nur maximal 18-mal im Jahr ein NO2-Stundenmittelwert von 200 µg/m³ überschritten werden. Für Stickstoffmonoxid (NO) oder Stickoxide als Summe aus NO und NO2 wurde kein Grenzwert für Straßen oder das Wohnumfeld festgelegt. Die Außenluftgrenzwerte der 39. BImSchV beziehen sich auf ein Exposition über 24 Stunden an 365 Tagen des Jahres über ein ganzes Menschenleben und sollen zudem auch empfindliche Menschen, z.B. Säuglinge, kranke oder ältere Menschen, schützen.

Für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen  aufgrund  der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid- Belastung zu erwarten ist, gelten die Arbeitsplatzgrenzwerte der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900). Diese werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgelegt.

Arbeitsplatzgrenzwerte haben einen anderen Zeit- und Personenbezug als Grenzwerte für die Außenluft: Sie sind Schichtmittelwerte für gesunde Arbeitende bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an fünf Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Der Arbeitsplatzgrenzwert für  NO2 beträgt (als Schichtmittelwert) 950 µg/m³ und für NO 2.500

µg/m³. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung.

Für Büroarbeitsplätze gelten die Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) des Umweltbundesamtes. Für NO2 wurde ein sog. „Richtwert II“ von 60 µg/m³ (Wochenmittelwert) festgelegt. Vom AIR wird zum Richtwert II erläutert, dass dies ein wirkungsbezogener Wert sei, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln sei. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung darstellen.

Frage 2:

Welche unterschiedlichen chemischen Verbindungen (also Arten von Stickoxiden) werden dabei gemessen? Werden diese bei der Berechnung der Grenzwerte unterschiedlich bewertet?

Antwort zu 2.:

An den Berliner Messstationen werden Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) gemessen. Für die Beurteilung der Luftqualität hinsichtlich der Grenzwerte wird NO2 verwendet.

Frage 3:

Aus welchen anthropogenen und natürlichen Quellen stammt nach den Erkenntnissen, die dem Senat vorliegen, die Stickoxidbelastung der Luft in Berlin (bitte prozentual angeben, zumindest für die größeren Quellen)?

 

Antwort zu 3.:

 

Stickoxide werden fast ausschließlich bei Verbrennungsprozessen durch die Oxidation des Stickstoffs der Luft bei hohen Temperaturen und Luftüberschuss gebildet. Zu einem kleineren Teil trägt auch die Verbrennung von Stickstoffverbindungen in Brennstoffen zur Bildung von Stickoxiden bei.

Bei der Betrachtung des Schadstoffausstoßes werden stets die Stickoxide NOx als Summe aus NO und NO2 betrachtet. In der Regel überwiegt im Abgas NO, welches aber in der Atmosphäre weiter zu NO2 reagiert. Vergleichsweise höhere Anteile von NO2 im Abgas finden sich in den Abgasen von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ab dem Abgasstandard Euro 3 durch den Einsatz von Oxidationskatalysatoren.

Der Beitrag natürlicher Quellen zur Stickoxidbelastung der Luft in Berlin ist sehr gering. Die Stickoxide stammen dabei aus der Umwandlung von Düngemitteln und tierischen Ausscheidungen im Boden.

Im Emissionskataster Berlin 2015 wird der Stickoxidausstoß folgender Quellen bilanziert:

  • (37 %),
  • (30 %),
  • (11 %),
  • (6,5 %),

 

  • (6,3 %),
  • (5,8 %),
  • (1,3 %),
  • Maschinen und Geräte (1,1 %),
  • Quellen (0,8 %) und
  • (0,6 %).

In der Summe wurden im Jahr 2015 in Berlin 18.929 Tonnen Stickoxide emittiert.

 

Für die Beurteilung des Beitrags der Quellen zur NO2-Belastung an Messorten muss die Ausbreitung der Emissionen in der Atmosphäre berücksichtigt werden. Aufgrund der niedrigen Quellhöhe verursachen die Kfz-Abgase des Berliner Straßenverkehrs im Mittel etwa 75 % der NO2-Belastung an Hauptverkehrsstraßen, der Beitrag von Berliner Kraftwerken ist aufgrund der hohen Schornsteine auf knapp 2 % gesunken, der Anteil des Flugverkehrs aufgrund der großen Emissionshöhe auf nur 1%. Der Beitrag aus Quellen außerhalb Berlins ist mit 14% relativ gering.

 

Frage 4:

 

Wie hat sich die Stickoxidbelastung in den letzten 10 Jahren verändert (bitte dabei möglichst aufteilen nach Quellen der Stickoxide)?

 

Antwort zu 4.:

 

Die Stickoxidbelastung, d.h. die Konzentration von Stickoxiden, wird an den 16 Standorten der automatischen Luftgüte-Messstationen des Berliner Luftgütemessnetzes (BLUME) gemessen.

In der unten aufgeführten Tabelle 1 sind die für die Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten relevanten NO2-Konzentrationen für die Jahre 2007 bis 2017 in Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) zusammengestellt. Die Ableitung einer Trendaussage für die Belastung verschiedener Quellen ist aus Luftgütemessungen nicht möglich.

Anhand der Standorte der Stationen am Stadtrand, im städtischen Hintergrund und an Hauptverkehrsstraßen wird jedoch der Einfluss des Kfz-Verkehrs deutlich: An den Straßenstationen ist die NO2-Konzentration etwa doppelt so hoch wie an den Stationen des städtischen Hintergrunds.

Während sich die NO2-Konzentrationen am Stadtrand und in innerstädtischen Wohngebieten kaum verändert haben, ging die NO2-Belastung an Hauptverkehrsstraßen seit 2014 leicht zurück. Am deutlichsten sanken die Werte an der stark vom Busverkehr beeinflussten Messstelle Hardenbergplatz, weil die BVG zahlreiche neue Euro VI-Busse mit nachweislich geringen realen NOx-Emissionen neu beschafft und  die  bestehende Flotte mit Hilfe von Fördermitteln des Senats mit wirksamen Stickoxidfiltern nachrüstet.

 

Tabelle 1:             Jahresmittelwerte der NO2-Belastung von 2007 bis 2017 in µg/m³

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Stadtrand

MC027

Marienfelde

16

15

16

17

16

15

15

15

14

15

13

MC032

Grunewald

14

14

15

15

13

13

13

14

13

14

12

MC077

Buch

15

15

14

14

14

14

13

14

14

14

14

MC085

Friedrichshagen

14

14

13

13

13

14

13

12

13

13

13

MC145

Frohnau

13

12

13

13

13

13

12

13

13

13

12

innerstädtischer Hintergrund (Wohngebiete)

MC010

Wedding

26

27

28

28

30

29

27

28

28

27

28

MC018

Schöneberg

27

27

28

30

29

27

27

27

26

26

24

MC042

Neukölln

28

27

28

28

28

28

27

27

27

27

26

MC282

Karlshorst

22

21

21

22

21

19

17

18

20

21

20

MC171

Mitte

27

27

28

28

28

28

27

28

27

28

27

Hauptverkehrsstraßen

MC174

Frankfurter Allee

48

44

44

42

43

43

41

42

41

41

41

MC117

Schildhornstr.

53

49

55

54

54

52

50

49

48

46

45

MC143

Silbersteinstr.

52

50

56

56

54

52

54

56

52

52

48

MC220

Karl-Marx-Str.

58

55

55

53

52

56

55

52

52

51

49

MC115

Hardenbergplatz

60

59

62

63

66

60

63

62

53

51

45

MC124

Mariendorfer Damm

 

 

 

53

 

50

 

51

 

50

 

49

 

46

 

49

 

46

 

47

 

 

Frage 5:

 

Lassen sich die aus dem Verkehr stammenden Stickoxidemissionen weiter aufteilen oder einzeln zuordnen (Luftverkehr, PKW, LKW, Schienenverkehr, Schiffsverkehr)? Wenn ja, welche Aufteilung ergibt sich dabei über die letzten 5 Jahre?

 

Antwort zu 5.:

 

Die Emissionen lassen sich auf einzelne Verkehrsträger und beim Kfz-Verkehr auf die einzelnen Fahrzeugkategorien aufteilen. Für die Bestimmung der Kfz-Emissionen ist eine vollständige Verkehrsmengenkarte für das  Hauptverkehrsstraßennetz notwendig. Aufgrund des hohen Aufwandes findet eine Neuberechnung und Aktualisierung der Karte nur alle fünf Jahre statt. Entsprechendes gilt für die anderen Verkehrsarten. Die Beantwortung der Frage ist daher nur auf Basis von Daten aus dem Jahr 2015 möglich.

Für den Straßenverkehr liegt die Aufteilung nach Fahrzeugkategorien für 2015 für Hauptverkehrsstraßen vor. Die NOx-Gesamtemissionen und die Anteile der Fahrzeugkategorien sind in Tabelle 2 dargestellt.

 

Tabelle 2:      Stickoxidemissionen des Kfz-Verkehrs auf Hauptverkehrsstraßen im Jahr 2015 sowie Anteile der einzelnen Fahrzeugkategorien

 

 

Jahr

Kfz- Emission gesamt

 

Pkw

leichte Nutz- fahrzeuge

 

Lkw

 

Linienbusse

 

Reisebusse

 

Motorräder

2015

5.817 t/a

49 %

13 %

18 %

16 %

4 %

0,4 %

 

Für die anderen Verkehrsträger sind die Gesamtemissionen und die jeweiligen Anteile in der Tabelle 3 dargestellt.

 

Tabelle 3:      Stickoxidemissionen des Luft-, Schienen- und Schiffsverkehrs im Jahr 2015 sowie Anteile der einzelnen Verkehrsträger

 

 

Jahr

Emissionen gesamt

 

Luftverkehr

 

Schienenverkehr

 

Schiffsverkehr

2015

1.596 t/a

77 %

7 %

16 %

 

 

 

Berlin, den 1. August 2018

 

 

In Vertretung Stefan Tidow

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Elektromobilität: Ladesäulen für Elektromobilität (II) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Dürfen auch andere private Anbieter in Berlin #Ladesäulen errichten (z.B. Supermärkte,
Wohnungsbaugesellschaften, Firmen)?
Antwort zu 1:
Es ist erwünscht, dass Unternehmen, die sich an der EU-weiten Ausschreibung des
Landes Berlin nicht beteiligt haben, Ladeeinrichtungen in Berlin errichten und betreiben.
Für Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum ist die Einbindung in das „Berliner Modell“
zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Ziel dieser
Anforderung ist eine effiziente Nutzung durch einen diskriminierungsfreien Zugang zur
#Ladeinfrastruktur. #Ladeeinrichtungen auf privaten Grundstücken sind eine sinnvolle
Ergänzung der Angebote im öffentlichen Raum.
Frage 2:
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit andere private Anbieter Ladesäulen errichten können?
a. auf Privatgelände?
b. im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 2. a.:
Ladeeinrichtungen außerhalb des öffentlichen Straßenlandes bedürfen der Zustimmung
der privaten Grundstückseigentümer bzw. Handlungsbevollmächtigten. Die technischen
Anforderungen für einen sicheren Betrieb sowie die allgemeinen Anforderungen der
2
Bauordnung Berlin sind einzuhalten. Die Anlagen müssen den anerkannten technischen
und baulichen Standards entsprechen.
Antwort zu 2. b.:
Eine Sondernutzungserlaubnis nach § 12 in Verbindung § 11 Berliner Straßengesetz
(BerlStrG) ist für Ladestationen erforderlich, die auf Straßen, Wegen und Plätzen
betrieben werden, die gemäß § 2 BerlStrG für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Die Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern
(vormals Tiefbauämter) erteilt. Voraussetzung hierfür ist die Einbindung in das
„Berliner Modell“ (siehe Antwort zu 1).
Frage 3:
Sieht der Senat angesichts des Bedarfes an weiteren #Schnellladesäulen und vor dem Hintergrund einer
Presseberichterstattung, dass es einen deutlichen Rückstand im Zeitplan bei der Errichtung der
Ladeinfrastruktur durch das vom Land Berlin beauftragte Konsortium gebe, Bedarf und Möglichkeiten, die
Einrichtung von Ladesäulen durch andere private Anbieter anzuregen bzw. zu erleichtern? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Durch den Ladeinfrastrukturbetreiber #Allego wurden 249 Ladesäulen mit 465 Ladepunkten
bis Ende Juni 2018 errichtet. Darunter sind 9 Schnellladesäulen mit jeweils zwei parallel
nutzbaren Ladepunkten. Das Angebot an Ladeinfrastruktur in Relation zu den in Berlin
zugelassenen #Elektro-Pkw übertrifft damit das Angebot in allen deutschen und den
meisten europäischen Städten.
Eine Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum im Rahmen
des „Berliner Modell“ gehört zu den Zielen des Senats. Dafür ist ein einheitliches und
einvernehmliches Vorgehen aller Akteure notwendig. Um den Antrags- und
Genehmigungsprozess zu beschleunigen, arbeitet der Senat an der Vereinheitlichung des
Genehmigungsprozesses in Zusammenarbeit mit den Bezirken.
Die Errichtung von Ladeeinrichtungen durch „dritte Betreiber“ ist ausdrücklich erwünscht.
Frage 4:
Gemäß Festlegung haben Ladesäulen im öffentlichen Raum die #Farbgebung „Signal Grau RAL-Farbcode
7003, bei einem Außenmaß von höchsten 1700 mm Höhe, 450 mm Breite und 360 mm Tiefe, einzuhalten
(s.a. Bild einer Ladesäule auf
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/planung/e_mobilitaet/de/infrastruktur.shtml)
a. Welche Gründe haben dazu geführt, ein so unauffälliges und langweiliges Design für
Ladesäulen
vorzuschreiben, dass nur wenig zu ihrer Sichtbarkeit und #Auffindbarkeit im Straßenland
beiträgt?
Antwort zu 4:
Um das Straßenbild im Allgemeinen so wenig wie möglich zu beeinflussen, wurde für
Ladesäulen im öffentlichen Raum eine zurückhaltende Dimensionierung und Gestaltung
gewählt. Zudem wurden hierdurch auch größere Freiheiten bei der Vorauswahl von
3
Standorten möglich, die in räumlichem Zusammenhang mit Denkmalen,
Denkmalbereichen und Gartendenkmalen sowie Erhaltungsbereichen stehen. Schließlich
wurde das Verfahren beschleunigt, da durch die gewählte Gestaltung ein gesondertes
bauordnungsrechtliches Verfahren zur Genehmigung als Werbeanlage entbehrlich ist.
Berlin, den 31.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz