Tourismus + Straßenverkehr: Erhöhte Belastungen durch Stadtrundfahrten und Reisebusse, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele und welche Fahrzeuge für #Stadtrundfahrten regelmäßig im
Einsatz sind (z.B. Busse, Trabis; Anbieter wie East Car Tours) und wie alt diese Fahrzeuge sind?
Antwort zu 1:
Derzeit sind zehn #Busunternehmen mit Sitz in Berlin im Besitz von Genehmigungen für
Stadtrundfahrten nach § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (#Sonderlinienverkehr),
die insgesamt ca. hundert Fahrzeuge hierfür einsetzen. Das Alter der Fahrzeuge ist der
Genehmigungsbehörde nicht bekannt, da sich der Umfang der Genehmigung im
Linienverkehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PBefG auf die Einrichtung, die Linienführung und
den Betrieb, nicht jedoch auf die einzelnen Fahrzeuge bezieht.
Ansonsten hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) keine
Kenntnis darüber, ob Unternehmen, die über Genehmigungen im Ausflugs- oder
sonstigem Gelegenheitsverkehr verfügen, in Einzelfällen ggf. individuelle Stadtrundfahrten
in Berlin durchführen.
2
Schließlich hat das LABO keine Erkenntnisse über solche Stadtrundfahren, die ohne
Chauffeur, sondern von sog. #Selbstfahrern durchgeführt werden (wie z.B. East Car Tours).
Derartige Fahrten sind nicht genehmigungspflichtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil I
muss lediglich der Eintrag „#Selbstfahrervermietfahrzeug“ vorgenommen werden.
Frage 2:
Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele Reisebusse aus dem In- und Ausland jährlich nach Berlin
kommen und inwiefern gibt es Regelungen für die Begrenzung dieser Anzahl?
Antwort zu 2:
Derzeit bieten etwa 80 bis 90 Unternehmen Fernreisen per Linienbus an, bei denen
Haltestellen in Berlin angefahren werden. Die Anzahl der Busse ist nicht bekannt. Ebenso
ist nicht bekannt, wie viele Busse im Gelegenheitsverkehr Berlin anfahren. Regelungen
zur Begrenzung gibt es nicht.
VisitBerlin liegen hierzu aus dem Qualitätsmonitor folgende Tourismus-Zahlen vor:
Transportmittelwahl – Anreise Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 35 % 35 % 0 Prozentpunkte
Bahn 22 % 29 % + 7 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 24 % 25 % + 1 Prozentpunkte
Bus 17 % 9 % – 8 Prozentpunkte
Transportmittelwahl – Anreise deutscher Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 19 % 24 % + 5 Prozentpunkte
Bahn 29 % 33 % + 4 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 28 % 33 % + 5 Prozentpunkte
Bus 22 % 9 % – 13 Prozentpunkte
Transportmittelwahl – Anreise ausländischer Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 54 % 57 % + 3 Prozentpunkte
Bahn 14 % 23 % + 9 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 20 % 11 % – 9 Prozentpunkte
Bus 12 % 8 % – 4 Prozentpunkte
3
Demnach nimmt der Anteil der mit dem Reisebus nach Berlin kommenden Touristen ab.
Im Zeitraum von 2015 bis 2017 stieg die Anzahl der Gäste insgesamt von 12,37 Millionen
auf 12,97 Millionen, wobei die Anzahl der ausländischen Gäste von 4,86 Millionen auf 5,10
Millionen und der Gäste aus dem Inland von 7,50 Millionen auf 7,86 Millionen stieg (jeweils

  • 5 Prozentpunkte).
    Frage 3:
    Welche Richtlinien oder Sonderrichtlinien gelten für Fahrzeuge für Stadtrundfahren und Reisebusse in
    Bezug auf Emissionen und andere Umweltschutzstandards?
    Antwort zu 3:
    Fahrzeuge für Stadtrundfahrten und Reisebusse, die innerhalb der Berliner Umweltzone
    verkehren, müssen die Anforderungen der „grünen Plakette“ erfüllen. Fahrzeuge ohne
    „grüne Plakette“ dürfen nur in der Berliner Umweltzone fahren, wenn es sich um
    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, d.h. um Oldtimer handelt. Denn Oldtimer sind gemäß
    Anhang 3 Nr. 10 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz von den
    Fahrverboten in Umweltzonen befreit.
    Einzelausnahmen werden für Sonderfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee oder
    aufwändigen Sonderausstattungen und gleichzeitig geringen Fahrleistungen in der
    Umweltzone erteilt. Es muss nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge nicht nachrüstbar
    sind. Außerdem müssen diese Sonderfahrzeuge erstmals vor dem 01.11.2014 auf die
    Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Damit wird verhindert,
    dass zusätzliche Fahrzeuge als Sonderfahrzeug in die Umweltzone gelangen.
    Für die grüne Plakette ist nach der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
    der Abgasstandard Euro 4 oder die Nachrüstung mit Partikelfilter erforderlich. Im Übrigen
    müssen die Fahrzeuge die einschlägigen Umweltanforderungen des
    Fahrzeugzulassungsrechts erfüllen.
    Frage 4:
    Wie viele Emissionen werden nach Kenntnis des Senats durch diese Fahrzeuge jährlich verursacht?
    Antwort zu 4:
    Aktuelle Zahlen liegen für Reisebusse für das Jahr 2015 für die Luftschadstoffe Feinstaub-
    PM10 und Stickoxide (NOx) für das Hautverkehrsstraßennetz aus Modellrechnungen vor,
    die im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans erstellt wurden.
    Tabelle 1: Emissionen in t/a auf Hauptverkehrsstraßen für 2015. Gesamt und Reisebusse
    Gesamtemissionen
    Kfz-Verkehr Reisebusse Anteil
    Stickoxide 5.817,0 238,6 4,1 %
    Feinstaub (PM10) 546,2 13,0 2,4 %
    4
    Frage 5:
    Welche Bezirke werden dabei nach Kenntnis des Senats schwerpunktmäßig angefahren und inwiefern
    kommt es zu lokal erhöhten Emissionswerten?
    Frage 6:
    Wie wirken sich diese Fahrzeuge nach Einschätzung des Senats auf die Verkehrsbelastung auf den Straßen
    und in den touristisch stark frequentierten Gebieten aus?
    Antwort zu 5 und zu 6:
    Die nach § 43 PBefG genehmigten Verkehre fahren durch die Bezirke: Charlottenburg-
    Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Pankow.
    Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen herausgegebene
    Umweltatlas enthält in der Karte 7.01 „Verkehrsmengen“
    (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/index.shtml) zumindest für die
    Hauptverkehrsstraßen straßengenaue Zahlen des Reisebusaufkommens. Demnach ist im
    touristisch stark frequentierten Bezirk Mitte sowie im Bereich des Messegeländes in
    Charlottenburg-Wilmersdorf mit typischerweise 100 – 400 Reisebussen am Tag zu
    rechnen, mit Anteilen am Gesamtverkehrsaufkommen von weniger als 5 %.
    Modellrechnungen für die Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans ergaben in den
    24 Straßen, in denen sich Luftgütemessstellen für Stickstoffdioxid befinden, maximale
    Anteile der Reisebusse an der dort vom lokalen Verkehr verursachten Zusatzbelastung
    von höchstens 5 %.
    Frage 7:
    Wie positioniert sich der Senat zu der Befürchtung, dass die erhöhte Verkehrsbelastung durch
    Stadtrundfahrten und Reisebusse den Welterbe-Status der Museumsinsel gefährden könnte?
    Antwort zu 7:
    Die erfreuliche Tatsache, dass die Berliner Welterbestätte Museumsinsel auf großes
    Interesse stößt und viele Besucherinnen und Besucher dort erscheinen, bringt
    andererseits die Gefahr einer Übernutzung mit sich. Eine hohe Anzahl von Reisebussen
    auf der Insel gefährdet die Wahrnehmbarkeit und schließlich die visuelle Integrität der
    Stätte.
    Erhöhtes oder ungesteuertes Verkehrsaufkommen stellt für Welterbestätten grundsätzlich
    eine Herausforderung dar. Der Senat steht mit Bezirken und Verbänden im Austausch, um
    eine Lösung zur Verkehrsentlastung der Museumsinsel zu finden.
    Frage 8:
    Wo sieht der Senat Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation und welche konkreten Schritte sind
    geplant?
    5
    Antwort zu 8:
    Es wird geprüft, ob im Rahmen der Genehmigung von Haltestellen
    immissionsschutzrechtliche Auflagen möglich sind. Darüber hinaus sieht der Senat
    Handlungsbedarf für ein Management des Reisebusaufkommens an Stätten wie der
    Museumsinsel (siehe auch Antwort zu Frage 7).
    Berlin, den 31.01.2019
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Vorbereitung Ersatzneubau des Autobahndreiecks Funkturm, aus Senat

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Aus der Sitzung des Senats am 5. Februar 2019:

Die Bundesrepublik Deutschland, hier vertreten durch die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, plant den #Ersatzneubau des #Autobahndreiecks #Funkturm. Die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch die #DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Anfang der 1960er Jahre gebaut und für den Verkehr freigegeben, sind die Autobahnen am Autobahndreieck Funkturm seither in Betrieb. Es ist aktuell der bundesweit am stärksten belastete Autobahnverknüpfungspunkt mit einer durchschnittlichen Belastung von 230.000 Kraftfahrzeugen/24 Stunden werktags. Seine Gestaltung entspricht nicht mehr den heutigen Standards und der Verkehrsknoten weist eine enorme Stauanfälligkeit und Verkehrssicherheitsdefizite auf.

Aus den Planungen zum Ersatzneubau können sich neben der Beseitigung der verkehrlichen Defizite auch Chancen für eine Erweiterung des Messegeländes, eine verbesserte Anbindung der Messe an den S-Bahnhof Westkreuz und der dichtbesiedelten Wohngebiete Charlottenburgs an den Grunewald eröffnen.

Der Senat hat mit der heutigen gemeinsamen Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, und der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen, dass die bisherige Arbeitsstruktur aus Steuerungsgruppe und ressortübergreifender Koordinierungsgruppe ihre Arbeit fortsetzt. Ziel ist ein gemeinsamer Planungsansatz der Fachverwaltungen und Akteure hinsichtlich der gesamtstädtischen Belange. Die sich daraus ergebenden planerischen Anforderungen des Landes Berlin sollen in den beginnenden Planungsprozess des Planfeststellungsverfahrens einfließen.

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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-4040

Straßenverkehr: Nach einer Sperrung in beide Richtungen ist die A10 zwischen Oberkrämer und dem Kreuz Oranienburg wieder komplett frei., aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/02/a-10-sperrung-autobahndreieck-oranienburg.html

Der nördliche Berliner Ring ist wieder komplett frei. Nach Angaben der Polizei konnte die #A10 zwischen #Oberkrämer und Kreuz #Oranienburg in beiden Richtungen wieder freigegeben werden.

Am Sonntag war bereits die Sperrung der Fahrbahn in Richtung Hamburg aufgehoben worden – einen halben Tag früher als geplant. Seit Freitag hatte es Stau gegeben, im Ferienverkehr vor der Baustelle.

Hintergrund waren die Bauarbeiten an der Brücke, die die #A111 mit der A10 verbindet. Am #Dreieck Oranienburg selbst wurde dafür seit Freitagabend im Akkord gearbeitet. Die neue 161 Meter lange Konstruktion soll die alte #Überfahrt aus Berlin in Richtung …

Straßenverkehr: Autos in Berlin II, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie setzt sich der #Fahrzeugbestand an in Berlin zugelassenen PKW nach Herstellern zum
    31.12.2018 zusammen?
    Zu 1.:
    Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) kann den Berliner
    Fahrzeugbestand nach Herstellern zum Stichtag 31.12.2018 nicht rückwirkend
    ermitteln. Das #Kraftfahrtbundesamt hat im Internet (www.kba.de) auch für Berlin die
    PKW-Bestände nach Herstellern zum Stichtag 1.1.2018 veröffentlicht.
  2. Sind nach Kenntnis des Senats bestimmte Hersteller signifikant häufiger von a) #Brandstiftung, b)
    #Einbruchsdiebstahl aus KfZ und c) #Diebstahl von KfZ-Teilen betroffen?
    Zu 2.:
    a) Brandstiftung:
    Die in Berlin durch Brandstiftung beschädigten Kraftfahrzeuge (Kfz) können nicht über
    die Polizeiliche Kriminalstatistik oder verlaufsstatistische Auswertungen im
    Datawarehouse FI abgebildet werden, da hier nur die Brandstiftung insgesamt erfasst
    wird. Eine Unterscheidung nach dem angegriffenen Gut und im Weiteren nach
    bestimmten Herstellern erfolgt nicht.
    b) Einbruchsdiebstahl aus Kfz
    und
    c) Diebstahl von Kfz-Teilen
    Eine deliktische Unterscheidung bzw. Trennung nach Diebstahl an bzw. aus Kfz
    erfolgt in der Polizeilichen Kriminalstatistik seit dem Jahr 2012 nicht mehr. Des
    Weiteren wird keine Unterscheidung hinsichtlich der betroffenen Kfz-Hersteller bzw.
    -Marken im Bereich Diebstahl an/aus Kfz vorgenommen.
  3. Trifft es zu, das mehrfach in den Jahren 2018 und 2019 Scheinwerfer von Fahrzeugen des
    Herstellers Porsche demontiert und gestohlen worden sind?
    Seite 2 von 3
    Zu 3.:
    Siehe Antwort zu Frage 2 b) und c).
  4. Wie ist das polizeiliche Vorgehen bei Einbruchsdiebstahl aus KfZ und dem Diebstahl von
    Fahrzeugteilen?
    Zu 4.:
    Die Dienstkräfte der Polizei Berlin orientieren sich bei der Anzeigenaufnahme, der
    Spurensuche und -sicherung sowie der weiteren Sachbearbeitung in Fällen des
    einfachen Diebstahls an Kfz bzw. des einfachen und/oder besonders schweren
    Diebstahls aus Kfz an den einschlägigen Polizeidienstvorschriften und
    Geschäftsanweisungen. Insbesondere die im Intranet der Polizei Berlin abrufbaren
    Bearbeitungsstandards zu den vorgenannten Delikten dienen hierbei als Hilfestellung.
    Grundsätzlich wird, abhängig von den fallbezogenen Gegebenheiten und der
    vorgefundenen Spurenlage bei diesen Delikten, eine Spurensicherung vorgenommen.
    In Frage kommen hierbei regelmäßig die Sicherung von DNA-,
    (Desoxyribonukleinsäure) Fingerabdruck- sowie Werkzeugspuren.
    Die Dienstkräfte der Polizei Berlin sind für die Spurensuche und -sicherung aus- und
    fortgebildet und orientieren sich auch hier an internen Richtlinien.
    Verwertbare Spuren werden in der Regel dem Kriminaltechnischen Institut beim
    Landeskriminalamt Berlin (LKA KTI) zur kriminaltechnischen Untersuchung zugeleitet.
    Entwendete Fahrzeugteile und/oder andere Gegenstände werden, sofern dazu
    geeignet, zur Sachfahndung ausgeschrieben.
    Alle Ermittlungsmaßnahmen erfolgen nach einer individuellen Einzelfallbeurteilung,
    die auf den jeweiligen Sachverhaltsumständen beruht.
    Weiterhin finden regelmäßige Lageauswertungen statt, um Tatzusammenhänge zu
    erkennen und Tatserien festzustellen. An wiederholt auftretenden Tatorten werden in
    der Regel Sondereinsätze zur Verhinderung der genannten Delikte durchgeführt.
    Darüber hinaus erfolgen gezielte Recherchen in Internet-Verkaufsportalen, um
    hierüber Diebesgut aufzufinden und Täteranhalte zu ermitteln.
  5. Wie viele Einbruchsdiebstähle aus KfZ oder dem Diebstahl von Fahrzeugteilen sind für die Jahre
    2017 und 2018 in den einzelnen Polizeidirektionen jeweils erfasst?
    Zu 5.:
    Im Jahr 2017 wurden in Berlin 17.549 Fälle des besonders schweren Falles von
    Diebstahl an/aus Kfz erfasst. Im Jahr 2018 waren es 15.860 Fälle.
    Der nachfolgenden Übersicht ist die Verteilung auf die Direktionen zu entnehmen.
    Tatortdirektion 2017 2018
    Direktion 1 2.765 2.452
    Direktion 2 2.792 2.487
    Direktion 3 2.633 2.185
    Direktion 4 2.693 2.735
    Direktion 5 3.110 3.167
    Direktion 6 3.526 2.812
    Seite 3 von 3
  6. Wie viele Einsätze des Kriminaldauerdienstes hat es insgesamt, wie viele wegen
    Einbruchsdiebstählen aus KfZ oder dem Diebstahl von Fahrzeugteilen in den einzelnen Direktionen
    in den Jahren 2017 und 2018 gegeben?
    Zu 6.:
    Eine behördenweite Statistik im Sinne der Fragestellung wird bei der Polizei Berlin
    nicht geführt.
    Berlin, den 01. Februar 2019
    In Vertretung
    Torsten Akmann
    Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Verkehr in Potsdam So komplex wird der Umbau der Nuthestraße, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/verkehr-in-potsdam-so-komplex-wird-der-umbau-der-nuthestrasse/23953064.html

Potsdam muss sich einmal mehr auf #Verkehrschaos einstellen. Die Brücken den #Nuthestraße müssen erneuert werden. Die Bauarbeiten sollen drei Jahre dauern.
Potsdam – Freie Fahrt auf Potsdams wichtigster Straße – davon durften Autofahrer in den vergangenen Jahren meist nur träumen: Erst wurde die #Humboldtbrücke saniert, dann der Abschnitt zwischen Horstweg und der Autobahn, zuletzt wurde eine marode Böschung an der #Friedrich-Engels-Straße erneuert. Und die Situation wird auch in Zukunft nicht einfacher: Gegen Ende des Jahres rückt nämlich der Beginn der nächsten Großbaustelle näher. Dann beginnt der Brückenabriss der Hochstraße über die Bahngleise und die #Friedrich-List-Straße. Rund 60.000 Autos sind an dieser Stelle täglich unterwegs.
Erste Maßnahmen sollen schon im November beginnen

Die Sanierungsplanungen für das Vorhaben werden jetzt konkreter. Der zuständige Landesbetrieb Straßenwesen hat die Ausschreibung gestartet. Der Auftrag ist auf der Vergabeplattform des Landes europaweit ausgeschrieben. Ab Ende 2019 soll drei Jahre lang gebaut werden. Im Oktober 2022 soll den Plänen zufolge alles fertig sein. In dieser Zeit wird Potsdams wichtigste Straße teilweise nur einspurig …

Straßenverkehr: Tram-Gleise auf der Oberbaumbrücke werden ausgebaut Über die Schienen auf der Berliner Oberbaumbrücke fuhr noch nie eine Straßenbahn., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article216350071/Tramgleise-auf-der-Oberbaumbruecke-muessen-weg.html

Eigentlich will der rot-rot-grüne Senat mehr #Tramstrecken für Berlin. Doch statt neuer Gleise werden nun erst einmal bereits vorhandene wieder ausgebaut. Nach einer jetzt veröffentlichten Ausschreibung der Senatsverkehrsverwaltung, die der Berliner Morgenpost vorliegt, sollen noch in diesem Jahr die #Schienen auf der #Oberbaumbrücke komplett #demontiert werden. „Die Gesamtkosten betragen einschließlich der Ingenieursleistungen voraussichtlich 830.000 Euro“, teilte Jan Thomsen, Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, auf Anfrage der Berliner Morgenpost mit.

Die Gleise auf der Oberbaumbrücke haben eine gewisse Symbolkraft: Liegen sie doch bereits seit einem Vierteljahrhundert dort, ohne dass jemals eine #Straßenbahn regulär darübergefahren ist. Dabei sollten sie einmal eine neue Zeit verkünden: Die Rückkehr des umweltfreundlichen Verkehrsmittels in den Westteil der Stadt. Bereits 1992 hatte der damals von Eberhard Diepgen (CDU) geführte schwarz-rote Senat beschlossen, die Tram von Osten aus in den seit 1967 komplett #straßenbahnfreien

Straßenverkehr: Das ist die Berliner Luft: Luftmessstationen in Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Stationen zur Messung der #Luftschadstoffbelastung gem. EU-#Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG
bzw. 2015/1480/EG betreibt das Land Berlin derzeit?
Antwort zu 1:
Die europäische Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG und die 2015 vorgenommene
Anpassung (2015/1480/EG) wurden in deutsches Recht überführt. Maßgeblich sind damit
das #Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine 39. Verordnung
(39. BImSchV).
Das Land Berlin betreibt derzeit 16 #Probenahmestellen für ortsfeste Messungen im Sinne
der 39. BImSchV.
Für weitergehende Informationen wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/13941
sowie den Internetauftritt des Berliner #Luftgütemessnetzes verwiesen
(https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luftqualitaet/de/berliner_luft.shtml).
Frage 2:
Wo ist jeweils der Standort dieser Messstationen?
Antwort zu 2:
Die Standortliste der automatischen Messstationen wird in jedem Monatsbericht des
Berliner Luftgütemessnetzes veröffentlicht. In dieser Liste sind auch die an den einzelnen
Standorten durchgeführten Messungen aufgeführt.
Eine noch ausführlichere Liste findet sich in den Jahresberichten des Berliner
Luftgütemessnetzes, die jeweils im Sommer des Folgejahres erscheinen.
2
Diese Berichte stehen im Internet zum Download zur Verfügung:
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luftqualitaet/de/messnetz/monat.shtml
Alle Angaben finden sich auch unter:
https://luftdaten.berlin.de/station/overview/active
Im Übrigen wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/13941 verwiesen.
Frage 3:
Welche Luftschadstoffe werden an welchem Standort gemessen und warum?
Antwort zu 3:
Bezüglich der ersten Teilfrage wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Die Begründung für die an den konkreten Standorten durchgeführten Messungen ist die
Pflicht zur Umsetzung der sehr detaillierten gesetzlichen Vorgaben.
Besonders relevant für die Entscheidung, an welchem Standort welche Schadstoffe
gemessen werden, ist zum einen, dass für jeden einzelnen Schadstoff eine Mindestzahl
von stationären Messstellen festgelegt ist.
Zum anderen ist die Vorgabe zu erfüllen, Daten zu erheben

  • über Bereiche innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen, in denen die höchsten Werte
    auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum
    ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden
    Immissionsgrenzwerte signifikant ist;
  • zu Werten in anderen Bereichen innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen, die für die
    Exposition der Bevölkerung allgemein repräsentativ sind.
    Dem entsprechend werden die Messstellen des Berliner Luftgütemessnetzes an drei
    Typen von Standorten betrieben: Stadtrand, innerstädtischer Hintergrund, verkehrsnahe
    Zonen.
  • Die Messstellen am Stadtrand dienen für Ozon der Ermittlung der höchsten Werte, denen
    die Bevölkerung und Vegetation direkt oder indirekt ausgesetzt sind. Weiterhin werden
    hier die von außerhalb eingetragenen Anteile der Luftschadstoffe ermittelt und damit
    Erkenntnisse für die Beurteilung von Minderungsmaßnahmen an Quellen im Stadtgebiet
    gewonnen.
  • In Wohngebieten der Innenstadt wird die für die Bevölkerung im Allgemeinen
    repräsentative städtische Hintergrundbelastung gemessen.
  • Für die in nennenswertem Ausmaß aus dem Straßenverkehr stammenden Luftschadstoffe
    dienen die Messungen in verkehrsnahen Zonen (Straßenschluchten und Ausfallstraßen
    mit hohem Verkehrsaufkommen) zur Bestimmung der höchsten Werte, denen die
    Bevölkerung direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt ist, der im Vergleich zu
    dem jeweils zur Beurteilung herangezogenen Grenzwert relevant ist.
    3
    Frage 4:
    Weichen einzelne Stationen von den Vorgaben der Anlage 3C der Neununddreißigsten Verordnung zur
    Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und
    Emissionshöchstmengen – 39. BimSchV) ab?
    a) Wenn ja, welche Stationen?
    b) Wenn ja, in welcher Weise?
    b) Wenn ja, mit welcher Begründung?
    Antwort zu 4:
    Hierzu wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/13941 verwiesen.
    Frage 5:
    Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas
    hinzuzufügen?
    (Anmerkung: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier u.a. S18/14991
    führt der Senat aus, dass eine verlässliche Aussage zu dem Pilotprojekt erst nach einem Jahr erfolgen
    kann.)
    Antwort zu 5:
    Nein, es gibt der Schriftlichen Anfrage aus Sicht des Senats nichts hinzuzufügen.
    Berlin, den 22.01.2019
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bus: Salvador-Allende-Brücke gesperrt Köpenick sucht nach neuen Wegen übers Wasser aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/01/berlin-koepenick-sperrung-allende-bruecke-umleitung.html

Für Autos und Busse wurde die #Allende-Brücke in Köpenick vergangene Woche überraschend #gesperrt – wegen Rissen im Beton. Nun tüfteln die #Verkehrsplaner an #Umleitungen. Fest steht bereits: Köpenick bekommt eine Busspur.
Die Sperrung der Salvador-Allende-Brücke in der vergangenen Woche wirft die Altstadt von Köpenick zurück auf ihr Inseldasein. Und die fehlende Querung der Müggelspree verstärkt vor allem die Misere derer, die täglich wegen des Jobs übers Wasser müssen.

Wie genau künftig Köpenick nun am besten anzufahren und zu verlassen ist, darüber brüten derzeit noch Berlins Verkehrsplaner, wie Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD) rbb|24 sagte: „Die Verkehrslösung muss vom Senat erarbeitet werden.“ Der Bezirk habe aber „die klare Zusage bekommen, dabei auch beteiligt und auch weiter gefragt zu werden“.
Ernsthafte Alltagseinschränkungen durch die Brückenpleite
Wann dieses Verkehrskonzept für den fast brückenlosen Bezirk kommt, sei aber bislang unklar: „Es gibt dafür vom Senat keine Zeitangaben, aber klar ist natürlich, dass es drängt.“ Igel appellierte zum einen an die Geduld der Köpenicker und betonte, dass der Ausfall der Allende-Brücke, über die alltäglich im intakten Zustand rund 28.000 Menschen die Ufer wechselten, sehr plötzlich gekommen sei. „Es ist Donnerstag passiert. Da kann man nachvollziehen, dass da nicht sofort etwas vorliegt.“ Ebenso klar sei aber auch, dass für viele und vieles hier nicht so leicht ein anderer Weg zu finden sei und …

Straßenbahn + Straßenverkehr + Bus: Baumaßnahmen am Bahnhof Hohenschönhausen, aus Senat

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Frage 1:
Von wann bis wann wurden und werden welche Baumaßnahmen am Bahnhof #Hohenschönhausen, durch
wen durchgeführt (Bitte um tabellarische Auflistung nach Monaten und Baumaßnahme)?
Antwort zu 1:
Ohne eine Eingrenzung des Zeitraums ist hier eine genaue Antwort nicht möglich.
Im Zuständigkeitsbereich der #Verkehrslenkung Berlin (VLB) findet auf der Falkenberger
Brücke seit dem 15.05.2018 und momentan laufend die Sanierung der #Tramgleise im
Auftrag der #BVG statt. In diesem Zusammenhang erfolgen auch die Sanierungsarbeiten
innerhalb des Brückenbauwerkes.
2
Frage 2:
Wann sind die aktuellen baulichen Maßnahmen beendet und werden sie damit termingerecht fertiggestellt?
Wodurch sind mögliche Verzögerungen begründet?
Antwort zu 2:
Die BVG haben wie folgt mitgeteilt:
„Das geplante Bauende verzögert sich aufgrund vorgefundener Schäden in den unteren
Lagen der Bausubstanz von November 2018 auf Dezember 2019.“
Frage 3:
Welche bezirklichen und städtischen Verwaltungen bzw. welche Unternehmen sind bei den betreffenden
Baumaßnahmen mit welchen Projekten involviert?
Antwort zu 3:
Die Verkehrslenkung Berlin erteilt im Zusammenhang mit der Baumaßnahme die
erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung der Baumaßnahme.
Als Bauherr wurde zur unter Antwort zu 1 genannten Baumaßnahme der Verkehrslenkung
Berlin die BVG genannt. Anhörungspartner der Verkehrslenkung Berlin vor Erteilung der
verkehrsrechtlichen Anordnung waren
 Das Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt (Straßenbaulastträger),
 Der Polizeipräsident in Berlin (Abschnitt 61),
 Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK
(Straßenbaulastträger für das Brückenbauwerk).
Frage 4:
Wann und wie wurden die Anwohner Hohenschönhausens und die umliegenden Institutionen über die
Baumaßnahmen in Kenntnis gesetzt? Falls es keine Informationen gegeben hat, warum nicht?
Antwort zu 4:
Die BVG haben wie folgt mitgeteilt:
„Aufgrund der größeren Entfernung zur Baustelle wurde keine Anwohnerinformation
durchgeführt. Es wurden jedoch Fahrgastinformationen veranlasst.“
Frage 5:
Gab es möglicherweise Beschwerden zur Durchführung der Baumaßnahmen, zum Beispiel in Bezug zu
einem falsch aufgestellten Bauschild? Wenn ja, durch wen gab es die Beschwerde und wie konnte es zu
diesem Fehler kommen?
Antwort zu 5:
Die Verkehrslenkung Berlin erreichten sechs Beschwerden zu der unter Antwort zu 1
genannten Baumaßnahme. Hierbei handelte es sich um
3
 zwei Beschwerden/Hinweise durch den ADFC zur Verkehrsführung,
 zwei Beschwerden/Hinweise durch eine Bürgerin zur Verkehrsführung,
 eine anonyme Beschwerde, es würde an der Baumaßnahme nicht gearbeitet
werden,
 eine Beschwerde durch einen Bürger, es würde an der Baumaßnahme nicht
gearbeitet werden.
Einzelne Verkehrszeichen wurden in den Beschwerden nicht thematisiert. Der ADFC
(Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e. V.) bemängelte das Fehlen
eines Baustellenschildes. Die Aufstellung eines Baustelleninformationsschildes ist im
Berliner Straßengesetz sowie der Bauordnung Berlin geregelt und obliegt dem Bauherrn.
Zuständig für die Überwachung dieser Regelungen ist das jeweils zuständige Bezirksamt.
Die BVG haben wie folgt mitgeteilt:
„Nach einem Offenen Brief der ADFC-Stadtteilgruppe Lichtenberg vom 11.06.2018 an die
SenUVK, Frau Senatorin Günther, wurde die Verkehrsführung in Abstimmung mit der
Verkehrslenkung Berlin angepasst. Das Baustelleninformationsschild wurde aufgrund von
Lieferengpässen des Auftragnehmers leicht verspätet geliefert.“
Frage 6:
Wo und wie werden mit Abschluss der Baumaßnahmen die Haltestellen, die Verkehrsführung und die
Lichtsignalanlagen angesiedelt sein (Bitte um eine bildliche Darstellung)?
Antwort zu 6:
Der zuständige Straßenbaulastträger (Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und
Grünflächenamt) hat auf Nachfrage erklärt, es sei in das Bauvorhaben nicht involviert und
Fehlanzeige gemeldet.
Der VLB sind dort keine Bauplanungen bekannt und somit müsste nach Abschluss der
jetzigen Bauarbeiten der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Lediglich in
Bezug auf die derzeit in stadtauswärtige Fahrtrichtung eingerichtete BVG-Haltestelle gibt
es Anträge, diese nach Bauende in eine stationäre Haltestelle umzuändern.
Frage 7:
Welche Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen hatten die Baumaßnahmen im Hinblick auf die Nutzer des
ÖPNV, des Straßenverkehrs, für die Radfahrer und für die Fußgänger und gibt es Erhebungen zu der
jeweiligen Passierdauer der oben genannten Gruppen?
Antwort zu 7:
Für die unter Antwort zu 1 genannte Baumaßnahme wurden folgende verkehrliche
Maßnahmen angeordnet:
Da sich hier die Buslinien des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den
Haltestellenbereich mit der Straßenbahn (Tram) teilen, mussten diese für die Dauer der
Arbeiten umverlegt werden. Hierfür wurde in stadtauswärtiger Fahrtrichtung eine
provisorische Haltestellenbucht baulich angelegt.
4
Stadteinwärts war kein Provisorium für die Bushaltestellen notwendig, da bereits im
Bestand eine Bucht vorhanden war. Für die Tram wurde östlich der Fußgängerfurt eine
neue, provisorische Haltestelle baulich angelegt.
Bei der Erarbeitung einer Lösung für diese komplexe Verkehrssituation wurden alle
Verkehrsarten berücksichtigt: ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger und motorisierter
Individualverkehr.
Die Straßenbahn wurde eingleisig geführt und konnte während der Bauzeit durchgehend
fahren. Durch die provisorische Verlegung der Haltestelle gab es etwas längere
Umsteigewege zur S-Bahn.
Bedingt durch betriebstechnisch notwendige Mindestlängen und -breiten für die
Haltestellenbereiche mussten jedoch die dortigen Radfahrerführungen provisorisch verlegt
bzw. anders geführt werden. Stadteinwärts wurde im Bereich der Verschwenkung des
vorhandenen Radweges ein zusätzlicher Bereich asphaltiert. Zeitweise wird der innere
Fahrstreifen stadtauswärts zur Durchführung einzelner Arbeiten gesperrt.
Erhebungen über die jeweilige Passierdauer der einzelnen Verkehrsarten existieren nicht.
Durch die Baumaßnahmen auf der linken Fahrspur kam es jedoch für den
Individualverkehr zeitweise zur Staubildung. Dies betraf mitunter auch den Busverkehr der
BVG.
Frage 8:
Wird in Zukunft sichergestellt sein, dass mit Abschluss der baulichen Maßnahmen, der reibungslose
Verkehrsfluss insbesondere im Hinblick auf die Ampelschaltung sichergestellt ist?
Antwort zu 8:
Die derzeitige Baumaßnahme bezieht sich auf die von den Bussen benötigte Fläche zum
Zurückschwenken in die Kfz-Fahrspuren. Die bisherige Bordausbildung beschränkte
diesen Vorgang für die nachrückenden Straßenbahnen, die an den auf die Ausfahrt
wartenden Bussen nicht vorbeifahren konnten. Verkehrstechnische Anpassungen sind in
diesem Zuge nicht vorgesehen, da im Hinblick auf die Ampelschaltung mit einem
reibungslosen Verkehrsfluss gerechnet wird.
Frage 9:
Mit welchen Wartezeiten an den jeweiligen Lichtsignalanlagen müssen die in Frage 7 erwähnten
Personengruppen nach Fertigstellung der Baumaßnahmen rechnen?
Antwort zu 9:
Die Fußgängeranforderungsanlage wird verkehrsabhängig betrieben und ist dabei durch
die Sonderphasen und die dynamischen Anpassungen infolge der ÖPNV-Abwicklung stark
beeinflusst. Daher sind die Wartezeiten sehr von diesen situativen Einflüssen, aber auch
der Takt-Frequenz des ÖPNV abhängig. Infolgedessen lassen sich hier keine konkreten
Zeiten prognostizieren.
Frage 10:
Mithilfe welcher Technologie wird die Vorrangschaltung des ÖPNV zukünftig betrieben?
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Antwort zu 10:
Es findet keine technologische Umstellung statt, so dass es sich nach wie vor um eine
Steuerung innerhalb eines koordinierten Umlaufzeitsystems handelt. Diese Steuerung
erfolgt nach dem Prinzip der freien Phasenbildung. Es findet eine ÖPNV-Abwicklung durch
Sonderphasen statt.
Frage 11:
Gibt es Überlegungen seitens des Senats, den Bahnhof Hohenschönhausen umzugestalten bzw. einen
komplett neuen, modernen Bahnhof zu errichten? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11:
Nein, der Senat sieht kein Erfordernis für einen Neubau bzw. eine grundlegende
Umgestaltung des Bahnhofs Hohenschönhausen. Der DB Station & Service AG als
Betreiber der Station obliegt die Verantwortung für die Gestaltung und die
Funktionsfähigkeit der Verkehrsstation.
Frage 12:
Gibt es aktuelle Planungen zur Inbetriebnahme einer Mobilitäts- bzw. Fahrradstation am Bahnhof
Hohenschönhausen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Der SenUVK sind keine Planungen zur Inbetriebnahme einer Fahrradstation am Bahnhof
Hohenschönhausen bekannt; SenUVK wird grundsätzlich prüfen, welche Anforderungen
aus gesamtstädtischer Sicht an die Auswahl, Planung und Ausgestaltung von
Mobilitätshubs zu stellen sind und welche Bahnhöfe sich dafür eignen.
Frage 13:
Welche Planungen existieren seitens des Senates für die Flächen entlang der Bahntrasse (Egon-Erwin-
Kisch-Straße), die im Flächennutzungsplan für die Tangentialverbindung Nord vorgehalten werden?
Antwort zu 13:
Die Flächen für die im Flächennutzungsplan dargestellte Tangentialverbindung Nord
werden weiterhin langfristig freigehalten.
Berlin, den 28.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Radverkehr + Straßenverkehr: Verkehr in Steglitz-Zehlendorf, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Steglitz-
Zehlendorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat übermittelt wurde. Sie ist in die Antwort eingeflossen.
Frage 1:

  1. Welche konkreten Planungen verfolgt der Senat für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf in Bezug auf
    a) #Radverkehr, #Radrouten, #Radwege, Fahrradangebotsstreifen?
    b) #Bus-Anbindungen, #Bus-Spuren, Umbau von Bushaltestellen?
    c) #Tempo-30 Zonen, verkehrsbeeinflussende Maßnahmen wie #Ampelschaltungen?
    d) #Schulwegsicherung?
    Antwort zu 1a:
    Der Senat verfolgt für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf zusammen mit dem Bezirksamt (BA
    St-Z) im Rahmen des Radverkehrsinfrastrukturprogramms zurzeit folgende Planungen:
     Umsetzung des Radfernwegs Berlin-Leipzig (Umbau Knotenpunkt Kaiser-Wilhelm-
    Straße / Alt-Lankwitz einschließlich Lückenschluss Radverkehrsanlagen Kaiser-
    Wilhelm-Straße zwischen Alt-Lankwitz und Zufahrt Tanklager, Ausbau
    Zweirichtungsradweg Gallwitzallee einschließlich Radweganbindung Mühlenstraße,
    Asphaltierung Weg in der Grünanlage zur Sondershauser Straße sowie eines Teils
    der Sondershauser Straße selbst)
     Planung von Radschnellwegen (Teltowkanal-Korridor, Avus-Korridor)
     Ausbau von Ergänzungsrouten des übergeordneten Fahrradroutennetzes
    (Asphaltierung Jungfernstieg, Asphaltierung Brauerstraße, Umbau Knotenpunkt
    Königsberger Straße / Morgensternstraße / Jungfernstieg, Umbau Knotenpunkt
    2
    Brauerstraße / Oberhofer Weg / Lankwitzer Straße, Asphaltierung Königsweg
    zwischen Hohentwielsteig und S-Bahnbrücke, Umgestaltung Radverkehrsanlagen
    Malteserstraße Westseite, Asphaltierung Fischerhüttenweg, Asphaltierung
    Markelstraße mit Radweganbindung und Querungshilfe Lepsiusstraße)
     Sanierung, Ausbau oder Umgestaltung vorhandener Radverkehrsanlagen
    (Teilbereiche Königstraße in Wannsee, Potsdamer Chaussee, Clayallee, Radweg
    Nordumfahrung Hahn-Meitner-Institut in Wannsee, Zweirichtungsradweg
    Gallwitzallee nördlich Mühlenstraße)
     Pedelec-Korridor (Errichtung vom Kfz-Verkehr getrennter Radfahrstreifen und
    Radwege im Straßenzug Lindenthaler Allee – Argentinische Allee sowie eines
    Zweirichtungsradweges in der Grünanlage Krummes Fenn als schnelle Pedelec-
    Verbindung für Pendelnde zwischen Kleinmachnow und Zehlendorf)
     Fahrradparkhaus Zehlendorf (Errichtung eines vollautomatischen
    Fahrradparkhauses in der Hampsteadstraße am S-Bahnhof-Zehlendorf und
    Neuordnung sowie Aufstockung der bereits vorhandenen Radverkehrsanlagen mit
    weiteren Bügeln, Doppelstockparkern und Boxen einschließlich Neugestaltung des
    Bahnhofsvorplatzes)
    Zusätzlich ist mit dem BA St-Z vereinbart, dass demnächst Planungen für die Umsetzung
    der Hauptroute Südring (vormals Tangentenroute 8 des übergeordneten
    Fahrradroutennetzes) durch Asphaltierung von zwei Pflasterstraßen in Lichterfelde West
    (Teilbereiche von Tietzenweg und Stockweg, möglicherweise ergänzt um Lukas-Cranach-
    Straße) zur Herstellung einer fahrradfreundlichen Radverkehrsverbindung über
    Nebenstraßen begonnen werden sollen. Der Ausbau des Teltower Damms zwischen
    Beeskowdamm und Landesgrenze zur Herstellung von Radverkehrsanlagen wird
    angestrebt, wird aber voraussichtlich über eine reine Radverkehrsinfrastrukturmaßnahme
    hinausgehen.
    Antwort zu 1b:
    Bus-Anbindungen
    Für die kommenden Jahre sind im Rahmen der Maßnahmen des voraussichtlich im ersten
    Quartal verabschiedeten #Nahverkehrsplans (NVP) für die Jahre 2019 bis 2023 beim
    #Busverkehr auch im Bezirk Steglitz-Zehlendorf einige Verbesserungen geplant. Dazu
    zählen sowohl Verdichtungen im bestehenden Angebot gemäß dem im NVP entwickelten
    Ansatz des #10-Minuten-Netzes (Steigerung des Anteils der im Tagesverkehr an
    Werktagen mindestens alle 10 Minuten bedienten ÖPNV-Strecken) als auch neue
    Direktverbindungen, um für neue Stadtquartiere attraktive Anschlüsse zu gewährleisten.
    Ein weiterer Schwerpunkt des NVP ist die Bedienung von Neubaugebieten und
    nachverdichteten Wohnstandorten. In Steglitz-Zehlendorf betrifft dies u.a. die vorgesehene
    Bebauung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Parks Range in Lichterfelde Süd mit
    über 2.500 Wohneinheiten. Hier ist (neben der Schaffung günstiger Zugänge zur S-Bahn)
    eine Verdichtung des vorhandenen Busangebotes vorgesehen. Dies bedeutet unter
    anderem eine Ausdehnung der dichten Takte im Verlauf der Buslinie 186 (S Lichterfelde
    Süd <> S+U Rathaus Steglitz) sowie eine Verdichtung der Buslinie 284 (S Lichterfelde
    Süd <> S Lankwitz) in den Hauptverkehrszeiten. Darüber hinaus ist im Tagesverkehr eine
    neue Direktverbindung zwischen dem neuen Wohnquartier und dem S-Bahnhof
    3
    Zehlendorf angedacht, die auf den gemeinsamen Abschnitten die derzeitige Linie 112
    verdichten wird.
    Die in den letzten Jahren umgesetzte Wohnbebauung im Bereich Goerzallee/Billy-Wilder-
    Promenade hat zu einer steigenden Nachfrage in diesem Bereich geführt. Gemäß dem
    Ansatz einer Ausweitung der Buslinien, die tagsüber im attraktiven 10-Minuten-Takt
    verkehren, soll auch die Linie 285 in der Laufzeit des NVP im Abschnitt Andréezeile <>
    Rathaus Steglitz an Samstagen im Tagesverkehr auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet
    werden. Dies bedeutet für diesen Zeitraum auch eine Verdichtung des Angebots entlang
    des Hindenburgdamms auf einen glatten 5-Minuten-Takt gemeinsam mit der Linie M85.
    Mit der Inbetriebnahme des Flughafens BER erhält der Bezirk Steglitz-Zehlendorf mit der
    Express-Buslinie X71 vom U-Bahnhof Dahlem Dorf über Lichterfelde, Gropiusstadt und
    Rudow eine umsteigefreie, direkte Anbindung zum neuen Flughafen im 20-Minuten-Takt.
    Weitere Linien(abschnitte), die im Sinne des 10-Minuten-Netzes zukünftig verdichtet
    werden sollen, sind unter anderem:
    X10: im Verlauf der Clayallee im Abschnitt S Zehlendorf <> Roseneck (samstags
    bereits ab 10 Uhr),
    114: auf der gesamten Linie Ausweitung des 10-Minutentaktes auch an Samstagen im
    Winterhalbjahr,
    184: Im Abschnitt Tempelhof <> Lichterfelde Ost Ausdehnung des 10-Minuten-Taktes
    am Abend.
    Zudem ist in enger Zusammenarbeit mit dem VBB und den benachbarten Brandenburger
    Aufgabenträgern und Umlandgemeinden zukünftig eine Verbesserung der Stadt-Umland-
    Verkehre mit dem Raum Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf angestrebt. Dies betrifft neben
    der S-Bahn und den laufenden Arbeiten zur Stammbahn auch die Buslinien über die
    Berliner Stadtgrenze. Hier ist vorbehaltlich der noch laufenden Abstimmungen mit den
    Umlandgemeinden eine Einführung bzw. deutliche Ausweitung des Anteils der mindestens
    alle 10 Minuten bedienten Verkehre vorgesehen.
    Busspuren
    Bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) liegen keine konkreten Planungen für
    Bussonderfahrstreifen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf vor.
    Umbau von Bushaltestellen
    Bushaltestellen gehören zum öffentlichen Straßenland, dessen Baulastträger die
    bezirklichen Tiefbauämter sind.
    Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat für den barrierefreien Umbau von Haltestellen
    zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, die zum einen auf dem
    Kommunalinvestitionsförderungsprogramm des Bundes, zum anderen aus
    Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds des
    Landes Berlin (SIWANA) stammen. Der Senat reicht diese Mittel jedoch nur aus bzw. stellt
    sie den Bezirken nach Vorlage einer geprüften Bauplanungsunterlage zur Bewirtschaftung
    zur Verfügung. Auch bei Projekten der Taskforce Beschleunigung gilt die alleinige
    Zuständigkeit der bezirklichen Baulastträger, auch wenn die Initiative in diesem Fall häufig
    von Senat und BVG ausgehen.
    4
    Antwort zu 1c:
    Für Tempo-30-Zonen ist das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zuständig, welches mitteilte,
    dass zurzeit keine Planungen diesbezüglich verfolgt werden.
    Bei der VLB als Anordnungsbehörde für Lichtsignalanlagen gibt es derzeit außerhalb von
    anderen Projekten (z.B. aus der Radverkehrsplanung) keine verkehrsbeeinflussenden
    Maßnahmen wie Anpassungen von Ampelschaltungen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.
    Antwort zu 1d:
    In der Morgensternstraße in Höhe der Hausnummer 13 ist der Bau einer Mittelinsel als
    Schulwegsicherung zur Gießensdorfer Grundschule vorgesehen. Die Maßnahme soll in
    diesem Jahr umgesetzt werden.
    Darüber hinaus gibt es noch eine Anordnung für einen Fußgängerüberweg (FGÜ) in der
    Grunewaldstraße 44 in Höhe der derzeit sich dort befindenden Mittelinsel als
    Schulwegsicherung für die Kant-Grundschule. Wann diese Maßnahme finanziert werden
    kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
    Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat mitgeteilt, dass „…ein Arbeitskreis Sichere
    Schulwege eingerichtet wurde, in dem u.a. Vertretende der Schulverwaltung, der
    Straßenbaubehörde, der Straßenverkehrsbehörde, des Ordnungsamtes und der Polizei
    Probleme auch bei der Sicherheit von Schulwegen besprechen und Lösungsvorschläge
    erarbeiten, deren Umsetzung geprüft wird. Ein Thema ist z. B. die Einrichtung von
    Laufbus- oder Elterntaxi-Haltestellen im Umkreis von Grundschulen.“
    Berlin, den 23.01.2019
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz