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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
- Wie setzt sich der #Fahrzeugbestand an in Berlin zugelassenen PKW nach Herstellern zum
31.12.2018 zusammen?
Zu 1.:
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) kann den Berliner
Fahrzeugbestand nach Herstellern zum Stichtag 31.12.2018 nicht rückwirkend
ermitteln. Das #Kraftfahrtbundesamt hat im Internet (www.kba.de) auch für Berlin die
PKW-Bestände nach Herstellern zum Stichtag 1.1.2018 veröffentlicht. - Sind nach Kenntnis des Senats bestimmte Hersteller signifikant häufiger von a) #Brandstiftung, b)
#Einbruchsdiebstahl aus KfZ und c) #Diebstahl von KfZ-Teilen betroffen?
Zu 2.:
a) Brandstiftung:
Die in Berlin durch Brandstiftung beschädigten Kraftfahrzeuge (Kfz) können nicht über
die Polizeiliche Kriminalstatistik oder verlaufsstatistische Auswertungen im
Datawarehouse FI abgebildet werden, da hier nur die Brandstiftung insgesamt erfasst
wird. Eine Unterscheidung nach dem angegriffenen Gut und im Weiteren nach
bestimmten Herstellern erfolgt nicht.
b) Einbruchsdiebstahl aus Kfz
und
c) Diebstahl von Kfz-Teilen
Eine deliktische Unterscheidung bzw. Trennung nach Diebstahl an bzw. aus Kfz
erfolgt in der Polizeilichen Kriminalstatistik seit dem Jahr 2012 nicht mehr. Des
Weiteren wird keine Unterscheidung hinsichtlich der betroffenen Kfz-Hersteller bzw.
-Marken im Bereich Diebstahl an/aus Kfz vorgenommen. - Trifft es zu, das mehrfach in den Jahren 2018 und 2019 Scheinwerfer von Fahrzeugen des
Herstellers Porsche demontiert und gestohlen worden sind?
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Zu 3.:
Siehe Antwort zu Frage 2 b) und c). - Wie ist das polizeiliche Vorgehen bei Einbruchsdiebstahl aus KfZ und dem Diebstahl von
Fahrzeugteilen?
Zu 4.:
Die Dienstkräfte der Polizei Berlin orientieren sich bei der Anzeigenaufnahme, der
Spurensuche und -sicherung sowie der weiteren Sachbearbeitung in Fällen des
einfachen Diebstahls an Kfz bzw. des einfachen und/oder besonders schweren
Diebstahls aus Kfz an den einschlägigen Polizeidienstvorschriften und
Geschäftsanweisungen. Insbesondere die im Intranet der Polizei Berlin abrufbaren
Bearbeitungsstandards zu den vorgenannten Delikten dienen hierbei als Hilfestellung.
Grundsätzlich wird, abhängig von den fallbezogenen Gegebenheiten und der
vorgefundenen Spurenlage bei diesen Delikten, eine Spurensicherung vorgenommen.
In Frage kommen hierbei regelmäßig die Sicherung von DNA-,
(Desoxyribonukleinsäure) Fingerabdruck- sowie Werkzeugspuren.
Die Dienstkräfte der Polizei Berlin sind für die Spurensuche und -sicherung aus- und
fortgebildet und orientieren sich auch hier an internen Richtlinien.
Verwertbare Spuren werden in der Regel dem Kriminaltechnischen Institut beim
Landeskriminalamt Berlin (LKA KTI) zur kriminaltechnischen Untersuchung zugeleitet.
Entwendete Fahrzeugteile und/oder andere Gegenstände werden, sofern dazu
geeignet, zur Sachfahndung ausgeschrieben.
Alle Ermittlungsmaßnahmen erfolgen nach einer individuellen Einzelfallbeurteilung,
die auf den jeweiligen Sachverhaltsumständen beruht.
Weiterhin finden regelmäßige Lageauswertungen statt, um Tatzusammenhänge zu
erkennen und Tatserien festzustellen. An wiederholt auftretenden Tatorten werden in
der Regel Sondereinsätze zur Verhinderung der genannten Delikte durchgeführt.
Darüber hinaus erfolgen gezielte Recherchen in Internet-Verkaufsportalen, um
hierüber Diebesgut aufzufinden und Täteranhalte zu ermitteln. - Wie viele Einbruchsdiebstähle aus KfZ oder dem Diebstahl von Fahrzeugteilen sind für die Jahre
2017 und 2018 in den einzelnen Polizeidirektionen jeweils erfasst?
Zu 5.:
Im Jahr 2017 wurden in Berlin 17.549 Fälle des besonders schweren Falles von
Diebstahl an/aus Kfz erfasst. Im Jahr 2018 waren es 15.860 Fälle.
Der nachfolgenden Übersicht ist die Verteilung auf die Direktionen zu entnehmen.
Tatortdirektion 2017 2018
Direktion 1 2.765 2.452
Direktion 2 2.792 2.487
Direktion 3 2.633 2.185
Direktion 4 2.693 2.735
Direktion 5 3.110 3.167
Direktion 6 3.526 2.812
Seite 3 von 3 - Wie viele Einsätze des Kriminaldauerdienstes hat es insgesamt, wie viele wegen
Einbruchsdiebstählen aus KfZ oder dem Diebstahl von Fahrzeugteilen in den einzelnen Direktionen
in den Jahren 2017 und 2018 gegeben?
Zu 6.:
Eine behördenweite Statistik im Sinne der Fragestellung wird bei der Polizei Berlin
nicht geführt.
Berlin, den 01. Februar 2019
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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