Bürger fordern bei einer Demonstration den Umbau der #Berliner Allee. Ein Anlass: der Tod einer #Radfahrerin in Weißensee.
Berlin. Keine #Radwege, fast keine #Fußgänger-Querungen, dafür #Autoverkehr, der sich an schlechten Tagen bis zum Alexanderplatz staut: Das ist der Status quo auf der Berliner Allee. Für die wichtigste #Verkehrsachse in #Weißensee und mit über 40.000 Fahrten am Tag eine der am stärksten belasteten Trassen Berlins liegt seit annähernd zehn Jahren ein Umbaubeschluss vor. Doch der wird nicht verwirklicht. Wenn am Sonnabend, 24. April, Radfahrer die Berliner Allee lahmlegen, dann ist das der Grund. Ab 11 Uhr werden am Antonplatz nur noch Klingeln zu hören sein, aber keine Motoren.
#Lkw-Unfall und lange Planung verärgern Radfahrer in Weißensee „Erst jüngst wurde eine Radfahrerin von einem abbiegenden Lkw-Fahrer getötet“, nennt Tobias Kraudzun von der Verkehrswende-Initiative Changing Cities einen aktuellen Anlass. Das #Aktionsbündnis „Berliner Allee für Alle“ als Gastgeber der Demonstration will an mehreren Stellen die #Fahrradfeindlichkeit der #Bundesstraße 2 vor Augen führen, die bis heute nicht einmal einfache #Radstreifen besitzt. Von Weißensee aus rollt der #Fahrradkorso einmal hinauf nach Malchow – wo man gegen neue Zubringerstraßen protestieren will – und wieder zurück.
Damit künftig weniger Autos in Berlin fahren, sollen auch Menschen in den Außenbezirken häufiger auf andere #Verkehrsmittel umsteigen. Helfen soll dabei ein dichtes Netz an #Leihfahrrad-Stationen des Anbieters Nextbike. So hat es die rot-rot-grüne Koalition geplant und bereits im Zuge der Haushaltsverhandlungen Ende 2019 beschlossen.
Der Plan: Das Berliner #Leihfahrradsystem sollte bis an den Stadtrand wachsen und dazu für die Zeit ab 2022 komplett neu konzipiert und ausgeschrieben werden. Dazu jedoch wird es nicht kommen.
Auftragsgebiet von Nextbike lässt sich nicht einfach erweitern Der Anbieter Nextbike hat 2016 einen Vertrag mit dem Land Berlin geschlossen. Das Unternehmen baut seither ein Leihfahrradsystem samt Stationen in der Stadt auf und erhält bis 2021 im Gegenzug 7,5 Millionen Euro. Der vom damaligen rot-schwarzen Senat beschlossene Vertrag bezieht sich jedoch auf den Berliner #S-Bahn-Ring als #Kerngebiet.
Mitte will schärfer und schneller gegen #Fahrradleichen vorgehen. Dies hatte im November die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Am Hauptbahnhof gibt es nun erste – kleinere – Erfolge. Am Mittwoch dieser Woche erhielten genau sechs #Schrotträder vom Ordnungsamt den so genannten „Gelben Punkt“ verpasst – das ist die amtliche Aufforderung zur Beseitigung innerhalb von drei Wochen.
Denn nicht nur Autos ohne amtliche Zulassung können einen gelben Punkt bekommen, auch Fahrradleichen. „Bei Nichtbeachtung werden wir das Fahrrad nach Fristablauf kostenpflichtig entfernen“, heißt es darauf.
Seit Eröffnung des Hauptbahnhofs klagen #Fahrradfahrer über #Stellplatzmangel – der dadurch verschärft wird, dass etwa die Hälfte der Bügel von Schrott belegt sind. Tatsächlich gibt es nach Angaben des Senats offiziellen Platz für 311 Räder – der Bedarf wird auf 1000 geschätzt. Seit Jahren wird ohne Ergebnis über ein #Parkhaus diskutiert.
Autos in die Parkhäuser, mehr Platz für Zweiräder: Mobilitätsforscher Andreas Knie plädiert für eine Neuordnung des öffentlichen Raums
Welchen Stellenwert nimmt das #Auto noch in unserem Alltag ein? Wie lassen sich mehr Freiräume für #Radfahrer schaffen? Diese und andere Fragen beschäftigen die „Forschungsgruppe digitale Mobilität und gesellschaftliche Differenzierung“ am #Wissenschaftszentrum Berlin (#WZB). Ein Gespräch mit ihrem Leiter, dem Soziologen Andreas #Knie.
Was bedeutet „#Mobilitätswende“ und warum ist sie notwendig?
Andreas Knie Wir unterschieden in der #Verkehrsforschung zwischen #Verkehr und #Mobilität. Mobilität findet im Kopf statt. Und Wende heißt: Weg von einem alleinigen Fokus auf das Auto, den wir 50 bis 60 Jahre hatten, hin zu einer Vielfalt der #Verkehrsmittel. Also dass ich meinen gesamten Lebens- und Arbeitsplan so organisiere, dass ich nicht nur von einem Verkehrsmittel abhängig bin. Und die Verkehrswende auf der Straße meint schlichtweg, die Zahl der Autos zu reduzieren und damit natürlich andere Verkehrsmittel wie das #Fahrrad, den Fuß- und den öffentlichen #Personennahverkehr zu stärken.
Was davon ist schwieriger?
Es bedingt sich beides und ist gleich schwierig.
Inwiefern?
Wir lebten ja lange Zeit in festen Routinen. Man hat eine Ausbildung gemacht, dann einen Beruf ausgeübt, geheiratet, und das war alles auf Langfristigkeit ausgelegt. Und dementsprechend hat man seine Verkehrsmittel gewählt. Das ist in der heutigen Zeit nicht der Fall. Die digitale Revolution und die Veränderungen der Sozialstrukturen führen dazu, dass alles kurzfristiger …
Frage 1: Wie viele #Fahrradabstellanlagen / #Fahrradparkhäuser wurden wo und jeweils mit wie vielen Stellplätzen in den letzten vier Jahren in Berlin neu geschaffen? Antwort zu 1: Für die Errichtung von Stellplätzen für Fahrräder sind im Land Berlin die Baulastträger – das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke – zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit entscheiden die Bezirke in eigener Verantwortung, an welchen Standorten sie #Fahrradstellplätze in welcher Anzahl errichten. Dem Senat liegen keine detaillierten Informationen vor, wie viele Fahrradstellplätze von den Bezirken insgesamt errichtet wurden. Die Senatsverwaltung hat Kenntnis über die errichteten Fahrradstellplätze, für die sie den Bezirken in den Jahren 2017 – 2020 finanzielle Mittel aus Kapitel 0730 Titel 52108 zur Verfügung stellte. Die Standorte dieser seit 2017 errichteten Fahrradstellplätze können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. …
Frage 2: Wie viele Anlagen mit jeweils wie vielen Stellplätzen und wo befinden sich derzeit in der Planung oder Umsetzung? Antwort zu 2: Die Zuständigkeit für die Errichtung von Fahrradstellplätzen liegt im Land Berlin bei den Baulastträgern. Das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke, die in eigener Verantwortung entscheiden, an welchen Standorten und welcher Anzahl sie Fahrradstellplätze errichten. Dem Senat liegen somit keine Informationen vor, wie viele Fahrradstellplätze von den Bezirken insgesamt geplant werden bzw. sich in der Umsetzung befinden. Bezüglich der weiteren Planung von Fahrradparkhäusern mit bis zu 2.000 Fahrradstellplätzen an Berliner Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) schrieb die Senatsverwaltung Machbarkeitsstudien aus. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudien sollen unter anderem die Standorte am S-Bahnhof Mahlsdorf und UBahnhof Haselhorst untersucht werden. Des Weiteren ist geplant, Fahrradparkhäuser an folgenden Standorten zu errichten: Bahnhof Ostkreuz (ca. 1.700 Fahrradstellplätze), Stuttgarter Platz (ca. 1.000 Fahrradstellplätze) und Bahnhof Zehlendorf (122 Fahrradstellplätze). Frage 3: Welche Stellen sind an der Planung und Umsetzung der Abstellanlagen beteiligt? Antwort zu 3: Die Stellen, die bei der Planung und dem Bau von Fahrradabstellanlagen zu beteiligen sind, werden im Wesentlichen davon bestimmt, welcher Aufgabenbereich für die Errichtung der Fahrradstellplätze zuständig ist. Zuständig können unter anderem sein:
Straßenbaulastträger
Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer
Verkehrs- und Vorhabenträger oder
Bauherrinnen und Bauherren. Werden Fahrradabstellanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen errichtet, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dann sind im Regelfall die Bezirke zuständig. Bezüglich der zu beteiligenden Stellen ist zu beachten, an welchem Standort die Fahrradstellplätze errichtet werden bzw. welcher Bautyp vorgesehen ist. Neben den Straßen- und Grünflächenämtern bzw. den Stadtplanungsämtern können somit an der Planung und der Umsetzung noch beteiligt sein:
die untere Denkmalschutzbehörde
die untere Straßenverkehrsbehörde
das Stadtplanungsamt
die Berliner Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
die Berliner Feuerwehr
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Wenn Fahrradabstellanlagen auf Flächen des Landes Berlin errichtet werden und temporär einer bestimmten Nutzergruppe zur Verfügung stehen, zum Beispiel auf Schulund Kitageländen, Sport- und Spielplätzen, dann sind für die Planung und den Bau die 34 jeweiligen Bezirks- bzw. Senatsverwaltungen zuständig, die nach Art und Umfang der Baumaßnahme die o. g. Stellen in die Planungen und Umsetzung mit einbeziehen. Frage 4: Durch wen werden die Anlagen betrieben? Antwort zu 4: Für den Betrieb von Fahrradabstellanlagen sind verantwortlich,
im Regelfall die Bezirke, wenn diese an bzw. auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen errichtet werden, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind
im Regelfall die jeweilig zuständigen Bezirks- bzw. Senatsverwaltung, wenn diese auf Flächen des Landes Berlin errichtet wurden und einer bestimmten Nutzergruppe temporär zur Verfügung vorbehalten sind. Frage 5: Entstehen den Nutzern für das Abstellen der Fahrräder, insbesondere bei Anlagen an Bahnhöfen, Kosten? Wenn ja, an welchen Anlagen und wie hoch liegen diese Kosten? Antwort zu 5: Nach den Informationen, die der Senatsverwaltung vorliegen, wurden Fahrradboxen, für deren Nutzung ein Entgelt zu entrichten ist, unter anderem am Berliner Hauptbahnhof von privaten Anbietern errichtet. Die Senatsverwaltung hat darüber hinaus keine Kenntnis darüber, dass die für die Errichtung von Fahrradstellplätzen im Land Berlin zuständigen Straßenbaulastträger – das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke – den Nutzenden etwaige Kosten für das Abstellen von Fahrrädern in Rechnung stellen. Frage 6: Wie wird der Aspekt des Diebstahlschutzes bei den Anlagen berücksichtigt? Antwort zu 6: Bei der Errichtung der Fahrradabstellanlagen wird der Diebstahlschutz insbesondere berücksichtigt durch die Lage, Verortung und Anordnung der Fahrradstellplätze sowie perspektivisch durch die Errichtung von gesicherten Fahrradabstellanlagen an den Zugangsstellen zu S- und U-Bahnhöfen. Berlin, den 14.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der #Fahrradverkehr in Berlin nimmt stetig zu und das macht sich auch beim Unternehmen #Nextbike, das Fahrräder verleiht, bemerkbar.
„Nimm ein #Rad, wenn Du es brauchst“ – so formulierte der damals noch für den Verkehr zuständige Senator Andreas Geisel (SPD) den Ansatz für das neue öffentliche #Fahrradverleihsystem, als im Sommer 2016 der Vertrag dafür unterzeichnet wurde. Das Unternehmen Nextbike aus Leipzig erhielt den Zuschlag, das Land Berlin hat seither rund 7,5 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen, um den Aufbau des Systems zu unterstützen.
Im Sommer dieses Jahres läuft die erste Stufe des Vertrags aus; für weitere drei Jahre gibt es eine Verlängerungsoption. Ob die nötigen Gelder dafür bereitgestellt werden, muss der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses entscheiden. Knapp 3,9 Millionen Euro werden für die Jahre 2022 bis 2024 benötigt.
Die Senatsverkehrsverwaltung hat zu dem Anlass auch Zahlen geliefert, wie sich das Verleihsystem entwickelt hat. Demnach ist die Zahl der gültigen Ausleihen bei rund 234.000 im Jahr 2017 gestartet, 2019 lag sie dann bei knapp 650.000, im vergangenen Jahr stieg sie auf gut 880.000 – „obwohl es im Rahmen der weiter andauernden Pandemielage zu Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Nutzenden und dem ,Wegbrechen‘ kompletter Nutzergruppen (Tourismus) kam“, schreibt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese in der Vorlage an den Ausschuss. Das unterstreiche die Akzeptanz des Systems bei Nutzern. Besonders viele Ausleihen gab es zuletzt bei den Stationen in …
Frage 1: Welche konkreten Konzepte wird der Senat im Jahr 2021 ausarbeiten, um gemäß der gemeinsamen Absichtserklärung der Länder Brandenburg und Berlin den Ausbau von „#Parken und Reisen“- (#P&R)- so wie #Radabstellanlagen voranzutreiben? Antwort zu Frage 1: Das 2020 erstellte Gutachten des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) und der aktualisierte Leitfaden „Parken am Bahnhof“1 bilden die Grundlagen des Brandenburger Förderprogramms für Park-and-Ride- (#P+R) und Radabstellanlagen (#B+R) an Bahnhöfen. Die erwähnte Absichtserklärung betrifft eine engere Zusammenarbeit beider Länder beim Ausbau dieser Anlagen an Brandenburger Bahnhöfen. Vor diesem Hintergrund strebt der Berliner Senat eine #Komplementärfinanzierung zum laufenden #Förderprogramm des Landes Brandenburg an. Ziel ist ein wohnortnaher Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr und eine Verkehrsentlastung der Hauptstadt. Antragstellende bleiben weiterhin die Brandenburger Gemeinden. Die Umsetzung der gemeinsamen Absichtserklärung ist nur unter Voraussetzung der haushaltsmäßigen Absicherung möglich. Weitere Abstimmungen der Länder Berlin und Brandenburg werden daher frühestens in der 2. Jahreshälfte folgen. Frage 3: Wie ist die geplante Kostenverteilung zwischen Berlin und Brandenburg geplant? Ist auch geplant, Bahnflächen dabei miteinzubeziehen und ggf. bei der Deutschen Bahn bzw. bei einem entsprechenden Bahntochterunternehmen solche P&R-Anlagen zu bestellen?
1 https://www.vbb.de/unsere-themen/kompetenzstelle-bahnhof-land-brandenburg/bike-and-ride-anlagen-br/gutachten-bike-ride-park-ride-im-land-brandenburg 2 Antwort zu Frage 3: Zum Thema der Kostenverteilung wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/24970 vom 1. Oktober 2020 verwiesen. Aussagen zu konkreten Projekten sind derzeit noch nicht möglich. Frage 2: Wie erfolgt die #Standortwahl und die #Kapazitätsberechnung, und hat der Senat bereits Vorzugstandorte in Berlin identifiziert, um vorhandene P&R-Anlagen nachzubessern oder auszubauen und neue P&R-Anlagen zu planen und zu realisieren? Frage 4: Wie wird der Senat in Zukunft verhindern, dass bestehende P&R-Anlagen, wie z.B. in #Alt-Glienicke, ersatzlos zurückgebaut werden, statt vorhandenen Anlagen angebotsorientiert auszubauen? Antwort zu Frage 2 und 4: Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorgesehen ist, dass sich die Länder Berlin und Brandenburg auf Basis eines Mittelfristplanes jährlich über förderfähige Projekte der Brandenburger Gemeinden abstimmen. Für eine gemeinsame Förderung kommen nur antragstellende Gemeinden und Bahnhöfe in Brandenburg mit einem hohen Anteil von Berlin-Pendlerinnen und – Pendlern (> 60 %) in Betracht. Der im Endbericht des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) dargestellte Bedarf basiert auf der stationsscharfen Fahrgastprognose für das Jahr 2030 des Verkehrsverbund sowie aktuellen Erhebungen vor Ort. Die konkrete Priorisierung der Förderanträge wird u.a. auf Grundlage des Endberichts und anhand noch zu definierenden weiteren Kriterien erfolgen. Da in Berlin die Bezirke für Planung, Bau und Betrieb dortiger Anlagen verantwortlich sind, wird auch hier eine Abstimmung stattfinden. Das Land Berlin priorisiert berlinweit den Bau von B+R-Anlagen und den weiteren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu Fragen 4 bis 6 Ihrer Schriftlichen Anfrage vom 22.04.2020 (Schriftliche Anfrage Nr. 18/23236) verwiesen. Berlin, den 09.04.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Eine fünf Meter breite Spur auf der #Ostseestraße ist als #Radweg markiert. Pankows Verkehrsstadtrat beteuert: Sie ist für Busse da.
Berlin. In Prenzlauer Berg sorgt ein überbreiter „Radweg“ für Verwirrung bei den Autofahrern. Die Spur auf der Ostseestraße ist fünf Meter breit und mit #Radsymbolen markiert. Doch eigentlich dient die Spur vor allem einem anderen Zweck. Plötzlich fliegen die gelben Fetzen der abgerissenen Linien in die Windschutzscheibe. #Fahrradsymbole leuchten auf dem Asphalt vor dem Kühlergrill. Erst nach einigen Sekunden dämmert es ahnungslosen Autofahrern: Auf einem rund fünf Meter breiten Korridor einer stark befahrenen Ost-West-Achse in Prenzlauer Berg sind Pkw nicht mehr zugelassen. Weil die Beschilderung aber offenbar schwer zu verstehen ist und die gelben Linien wie aus dem Nichts beginnen, geraten ständig Dutzende Autofahrer auf die für sie gesperrte #Sonderspur.
Ein fünf Meter breiter Radweg – kann das überhaupt sein? Verunsichert treten die Fahrer nun auf die Bremse, versuchen nach links auf die einzige verbliebene Fahrspur der Ostseestraße Richtung Wedding einzuscheren. Doch da ist eine durchgezogene gelbe Linie. Und zumindest zu Stoßzeiten ist auch sonst kein Durchkommen. Denn eine Blechkolonne bildet bereits einen Stau, so weit das Auge reicht. Zugleich stranden so viele fehlgeleitete Autofahrer rechts auf der falschen Spur, dass die gelben Linien und Fahrradsymbole durch Reifenabrieb mehrmals zerrissen sind. Das alles ist Alltag auf dem provisorischen Radweg der Ostseestraße, von dem kaum jemand weiß, dass es eigentlich keiner ist.
Nach einem Jahr werden die Arbeiten am Hochbahnviadukt der U1 und U3 abgeschlossen. Ab Montag fahren wieder Züge auf der Strecke.
Die #U-Bahnlinien #U1 und #U3 fahren ab Montag, 12. April, wieder durch. Am #U-Bahnhof #Schlesisches Tor wird auch aktuell und über den 12. April hinaus noch gebaut. Eine gute Nachricht ist der Abschluss der Sanierungsarbeiten auch für #Radfahrer. Berlin. Ein Jahr lang mussten Fahrgäste zwischen den U-Bahnhöfen #Warschauer Straße und #Kottbusser Tor auf #Schienenersatzverkehr mit Bussen umsteigen, doch nun ist ein Ende im Sicht: Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an dem Kreuzberger Hochbahnviadukt fahren die U-Bahnlinien U1 und U3 ab Montag, 12. April, in dem Abschnitt wieder durch. „Mit der #Wiederinbetriebnahme der #Hochbahn ist die Strecke zwischen Gleisdreieck und Oberbaumbrücke weitgehend fit für die nächsten Jahrzehnte“, erklärte Uwe #Kutscher, U-Bahnbauchef bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) in einer Mitteilung.
Bei dem Abschnitt handelt es sich um die älteste #U-Bahn-Strecke Deutschlands. Die Bauarbeiten dafür begannen bereits im Jahr 1896, die Inbetriebnahme folgte sechs Jahre später. Sanierung und Instandsetzung waren daher nun auch dringend notwendig: Die Witterung und die Züge, die täglich auf dem Hochbahnviadukt unterwegs sind, hatten das Material stark beansprucht. Entsprechend umfangreich waren die Arbeiten in den vergangenen zwölf Monaten.
Sanierung der U-Bahnlinien U1 und U3: 36 Millionen Euro fließen in die Streckenerneuerung Wie die BVG mitteilten, wurde auf circa einem Kilometer Gleislänge eine neue sogenannte Feste Fahrbahn mit zwei Weichen eingebaut. Die Stahltragwerke des U-Bahnviaduktes seien umfangreich saniert …
In welchem Planungsstadium befindet sich die zur #Querung von #Adlergestell und Bahnanlagen in #Adlershof vorgesehene #Fuß- und #Radwegbrücke? Antwort zu 1.: Die Entwurfsplanung wurde im Dezember 2020 im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von einem Planungsbüro erarbeitet. Aktuell wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirksamt TreptowKöpenick und der Deutschen Bahn die vorliegende Fassung der Entwurfsplanung geprüft.
Wie hoch sind die für Planung und Bau erforderlichen Investitionen? Antwort zu 2.: Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf rd. 7,5 Mio. €, die Kostenprüfung im Rahmen der Vorlage der BPU steht noch aus.
Für welchen Zeitraum ist die bauliche #Realisierung vorgesehen, wann wird sie planmäßig abgeschlossen sein? Antwort zu 3.: Die Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke ist für den Zeitraum 2022 bis 2023 vorgesehen und soll Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre.
In welchem Verfahren wurde der aktuell verfolgte #Planungsentwurf ausgewählt? Wurden oder werden alternative Planungen betrachtet und wenn ja, welche? 2 Antwort zu 4.: Dem aktuellen Planungsentwurf ging eine intensive Auseinandersetzung mit Planungsalternativen voraus. In diesen Prozess waren von Beginn an die Senatsverwaltungen (SenStadtWohn und SenUVK, früher SenStadtUm) und der Bezirk Treptow-Köpenick eingebunden. In 2009 wurden in einer 1. #Machbarkeitsstudie sechs Varianten einer neuen barrierefreien Verbindung des #Landschaftsparks (in Verlängerung der #Ostfuge) und der #Köllnischen Heide für Fußgänger und Radfahrer untersucht. 2014 wurden in einer 2. Machbarkeitsstudie aufgrund geänderter Rahmenbedingungen weitere Varianten untersucht, die das Ziel verfolgten, eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen am Adlergestell auf ein Minimum zu begrenzen. In diesem Zusammenhang wurde die Inanspruchnahme des landeseigenen Grundstücks (Verwaltung BIM, zukünftig Bezirksamt Treptow-Köpenick) mit dem Garagenkomplex zur Disposition gestellt. Im Ergebnis der 2. Machbarkeitsstudie hat sich das Land Berlin für die aktuelle Lage der Brücke entschieden. Die Führung der Wege und Rampen wurden im Zuge der Erarbeitung der Vorplanung noch einmal geprüft und überabeitet, um den neuen Anforderungen, die sich u.a. aus dem Mobilitätsgesetz ergeben (größere Kurvenradien, breitere Wege), gerecht zu werden. Die Inanspruchnahme des Grundstücks mit dem Garagenkomplex für das Brückenbauwerk und die Rampenbauwerke sind auf einen zwingend erforderlichen Umfang begrenzt.
Auf welche Weise werden Anwohnerschaft, Interessenvertreter von Rad- und Fußverkehr sowie der angrenzenden Kleingartenkolonie in den Planungsprozess einbezogen? Antwort zu 5.: Die unmittelbaren Nachbarn im Umfeld des geplanten Ingenieurbauwerks, wozu auch die angrenzende Kleingartenkolonie Am Adlergestell e.V. und die Wohnungsgenossenschaft „Treptow-Süd“ eG zählen, wurden mit einem Informationsschreiben im März 2019 und Januar 2021 über den Planungsprozess informiert. Die Interessen von Radfahrern und Fußgänger werden durch die Einbeziehung der Behörden auf Seiten des Bezirks und Vertretern des Aktiven Zentrums Dörpfeldstraße Rechnung getragen. Die Einbeziehung bzw. Information der Öffentlichkeit erfolgt(e) in Abhängigkeit des Planungsfortschritts. Seit Januar 2021 wird die Planung auch online auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht. Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Bahnanlagen der DB AG und das Adlergestell Gleislinse Berlin Adlershof – Johannisthal – Berlin.de
Ist dem Senat bekannt, das sich auf dem geplanten Gelände derzeit privat und gewerblich genutzte Garagengebäude befinden und wenn ja, um wie viele Einheiten handelt es sich? Antwort zu 6.: Dem Senat ist bekannt, dass die Garagengebäude (noch) genutzt werden. Das Grundstück wird von der BIM verwaltet. Die BIM hat mitgeteilt, dass sich auf dem Grundstück 106 Garagen befinden, davon sind 13 Garagen nicht vermietet. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet. Aufgrund der Planung müssen 90 Garagen zurückgebaut werden.
Wie wurden die Nutzerinnen und Nutzer über die beabsichtigte Umnutzung der Fläche informiert und welche Alternativen wurden insbesondere gewerblichen Nutzern angeboten? 3
Falls keine Alternativen angeboten wurden, warum nicht? Antwort zu 7 und 8.: Die BIM, als Verwalterin des Garagengrundstücks, wurde über die Planungen fortlaufend schriftlich informiert, siehe Beantwortung zu Frage 5. Ein direkter Kontakt zu den Nutzerinnen und Nutzern fand nicht statt. Dem Senat lagen bis Ende 2020 keine personenbezogenen Daten vor. Im Zusammenhang mit dem Informationsschreiben vom Januar 2021 und der Online-Veröffentlichung der Planung erreichten den Senat Nachfragen von Nutzern der Garagen. In diesem Zusammenhang wurden Bitten um Unterstützung bei der Suche nach alternativen Standorten jedoch nicht an den Senat herangetragen. Ein gewerbliche Nutzung der Garagen ist ohnehin nicht gestattet.
Gab oder gibt es alternative Planungen im Sinne von Frage 4, die einen geringeren Verlust an Stellplätzen bzw. gewerblichen Lagerflächen zur Folge hätten? Antwort zu 9.: Die aktuelle Planung ist Ergebnis einer flächenoptimierten Planng mit dem geringstmöglichen Eingriff in bestehende Nutzungen, sowohl bezüglich der Kleingärten als auch der Inanspruchnahme des Grundstücks mit dem Garagenkomplex. Siehe auch Beantwortung der Frage 4. 10.In welcher Weise soll die Ertüchtigung des Weges (Sonnenallee) durch die Kleingartenkolonie „Am Adlergestell“ erfolgen? Antwort zu 10.: Im Ergebnis der Prüfung der Entwurfsplanung wird ein Ausbau des Weges (Sonnenallee) als öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr weiterverfolgt. Der Weg wird jedoch baulich ertüchtigt. 11.Mit welchem Fuß- und Radverkehrsaufkommen rechnet der Senat für die neue Brücke sowie für die in Zusammenhang mit der Maßnahme neu angelegten bzw. ertüchtigten Wege? Antwort zu 11.: Wie hoch das Aufkommen sein wird, wird nicht prognostiziert. Für Fuß- und Radwegebrücken kommt es in der Regel und auch bei diesem Vorhaben vielmehr auf ihre Verbindungsfunktion an. Sie stellt ein so genanntes Angebot für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen dar. Berlin, den 01.04.2021 In Vertretung Wenke Christoph ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen