02.10.2024
Frage 1:
Welche Pläne verfolgt(e) der Senat mit dem Bau von #Radschnellverbindungen um bessere Verknüpfungen mit dem Brandenburger #Umland zu schaffen?
Antwort zu 1:
Gemäß § 45 Absatz 1 Berliner Mobilitätsgesetz (#MobG BE) verbinden Radschnellverbindungen wichtige Quell- und #Zielbereiche mit entsprechend hohen Potenzialen über größere Entfernungen. In der Potenzialanalyse zu Radschnellverbindungen in Berlin lag der räumliche Fokus für diese Quell- und Zielbereiche auf dem Berliner Stadtgebiet (vgl. http s:/ / www.b erlin.d e/ sen/ uvk/ _a ssets/ verkehr/ verkehrsp la nung / ra d verkehr/ ra d schnellverb in d ung en/ b erlin_rsv-end b ericht-1.p d f?ts=1715327152). Eine mögliche Fortsetzung der herausgearbeiteten und untersuchten #Trassenkorridore in die angrenzenden Gebiete war bereits in dieser frühen Vorstufe der Planung Bestandteil der Überlegungen und ist folglich als allgemeiner Hinweis sowie als konkrete Anmerkung zu entsprechenden Trassenkorridoren in den Endbericht der Potenzialanalyse aufgenommen worden. Damit soll der zunehmenden Bedeutung des Pendlerverkehrs, insbesondere auch aus dem Berliner Umland, bei der Planung und beim Bau von #RSV in Berlin Rechnung getragen werden.
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