barrierefrei + Mobilität: Roll­stuhl­fah­rer-App App jetzt geht’s end­lich wie­der auf­wärts!​ Der Ver­ein​ So­zi­al­hel­den star­tet​ das Por­tal brokenlifts.org​ über de­fek­te Auf­zü­ge​., aus BZ Berlin

http://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-helden/app-jetzt-gehts-end%C2%ADlich-wie%C2%ADder-auf%C2%ADwaerts%E2%80%8B Fährt er oder fährt er nicht? ​ Wer in Ber­lin mit #Kin­der­wa­gen, im #Roll­stuhl oder mit viel #Ge­päck un­ter­wegs ist, kennt das Pro­blem. Häu­fig funk­tio­nie­ren die #Auf­zü­ge von U- oder S-Bahn nicht, es dau­ert oft Wo­chen, bis der Scha­den be­ho­ben ist.

Är­ger­lich für den Fahr­gast, aber er kann auf die Trep­pen aus­wei­chen. Doch für Roll­stuhl­fah­rer ist ein de­fek­ter Lift Aus­lö­ser für gro­ße Um­we­ge. „Mein Re­kord wa­ren drei Bahn­hö­fe hin­ter­ein­an­der, bei de­nen der Auf­zug ka­putt war“, sagt Raul Kraut­hau­sen (34), Grün­der des Ber­li­ner Ver­eins So­zi­al­hel­den und selbst Roll­stuhl­fah­rer.​ Doch jetzt kommt Ab­hil­fe: Ge­mein­sam mit dem VBB star­ten die So­zi­al­hel­den ei­ne Web­site, auf der in Kür­ze die Funk­ti­ons­fä­hig­keit al­ler 436 Auf­zü­ge des Ber­li­ner öf­fent­li­chen Nah­ver­kehrs ver­zeich­net ist. Per Han­dy, Ta­blet oder PC-App lässt sich die In­for­ma­ti­on …

VBB + Mobilität + barrierefrei: VBB-Begleitdienst auf der Kippe

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2014/07/VBB-Begleitservice-Finanzierung-auf-der-Kippe.html Wenn #Blinde, #Rollstuhlfahrer oder #gebrechliche Menschen mit #Bus oder #Bahn unterwegs sind, können sie die Hilfe des #VBB-#Begleitdienstes in Anspruch nehmen. Dieser hilft zugleich den Helfern, die dadurch zurück auf den Arbeitsmarkt geführt werden sollen. Die Finanzierung der Unterstützung steht allerdings schon wieder auf der Kippe. Von Tina Friedrich

Kerstin Gaedicke ist von Geburt an blind, neben ihrer Türglocke hängt der Berliner U- und S-Bahnplan: Kleine Punkte aus Reliefpaste markieren die Stationen, daneben sind die Namen in Kunststoffstreifen eingestanzt. Allerdings tippt Gaedicke die Start- und Zieladresse meist in die Online-Suchmaschine der BVG ein. Heute muss sie zum Beispiel in die Möckernstraße 100. Laut Suchmaschine kann sie bis Mehringdamm oder Mückernbrücke fahren.“Dann ist aber die Frage, wie komme ich vom Mehringdamm zur Möckernstraße 100″, erklärt Gaedicke. Erste Schritte zurück in den Arbeitsalltag Dafür gibt es Helge Gram vom VBB-Begleitdienst. Er hilft der blinden Frau beim Umsteigen, findet die …

barrierefrei + Bahnhöfe: Langer Stillstand bei Fahrtreppen und Aufzügen … das darf nicht sein!

http://www.bahnkunden.de/ (24.7.2014) Langer Stillstand bei #Fahrtreppen und #Aufzügen … das darf nicht sein!

Angesichts aktueller Presseberichte fordert der #DBV-Landesverband die Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg wiederholt auf, die oft sehr lang andauernden #Ausfallzeiten von Aufzügen und Fahrtreppen deutlich zu reduzieren. Damit sie vorrangig für den mobilitätseingeschränkten Personenkreis (Behinderte, ältere Bürger mit Rollator und Mütter mit Kinderwagen) störungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern die Verkehrsunternehmen auf, ihre Reparaturkonzepte und Wartungsverträge mit den Herstellerfirmen zu überprüfen und ggf. zu ändern! Gerade in der Innenstadt sind täglich viele tausend Menschen auf die Verfügbarkeit dieser Hilfsmittel angewiesen. Wenn sie wochen- oder monatelang ausfallen, bedeutet das für einen großen Personenkreis eine extreme Einschränkung ihrer Mobilität. Dies ist nicht hinnehmbar. Deshalb fordert der DBV die Aufgabenträger auf, dem Funktionieren von Aufzügen und Rolltreppen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Nicht nur die Pünktlichkeit von Bahnen und Bussen ist wichtig. Ebenso wichtig ist auch die barrierefreie Erreichbarkeit. Im Falle des Erreichens der Lebensdauer einer Fahrtreppe, wie in der Presse schon zu lesen, sind langwierige Ausschreibungsverfahren für eine Reparatur bzw. Totalerneuerung der falsche Weg. Nicht alles, was uns die EU vorschreibt, ist im Sinne einer raschen Behebung eines Schadens! Hier sind auch die zuständigen politischen Gremien gefordert. Interessanter Weise ist zu beobachten, dass beispielsweie in Kaufhäusern sehr selten ein tagelanger Stillstand von Fahrtreppen und Aufzügen festzustellen ist. Offenbar legt man hier mehr Wert auf die Verfügbarkeit. Mit Stand 24.7.2014, 16.00 Uhr sind in der Berliner Innenstadt (S-Bahn-Ring) bei S-, U- und Regionalbahn in den folgenden Bahnhöfen Aufzüge als defekt gemeldet: Alexanderplatz, Bismarckstraße, Bülowstraße, Friedrichstraße, Heidelberger Platz, Hermannstraße, Innsbrucker Platz, Landsberger Allee, Ostbahnhof, Storkower Straße. Pressekontakt: Michael Hasse, stellvertretender Landesvorsitzender, Ruf 01 76 / 6 62 26 21 49 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Kunden des Personen- und Güterverkehrs. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Unsere Presseinformationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

Mobilität + barrierefrei: Zu Fuß unterwegs, funktionstüchtige Aufzüge generationsübergreifend wichtig, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiederge-geben: Frage 1: Wie bewertet der Senat die derzeitige #Ausstattung von - und -Bahnhöfen sowie #Unterführungen und #Brücken mit #funktionstüchtigen #Aufzügen hinsicht-lich der Größe, Ausstattung und dauerhaften Betriebsbe-reitschaft? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Frage kann die BVG nur hinsichtlich der Aus-stattung des BVG-Netzes beantworten. Die BVG hat in Abstimmung mit dem Senat das Ziel, bis zum Jahresende 2020 das gesamte U-Bahnnetz in Berlin barrierefrei aus-zubauen. Dafür gibt es eine vereinbarte Prioritätenliste, die den zeitlichen Horizont und die Reihenfolge des Aus-baus jahresweise festlegt. Die BVG AöR arbeitet verein-barungsgemäß – auch hinterlegt durch Qualitätskriterien im Verkehrsvertrag – intensiv an diesem anspruchsvollen Programm mit einem steigenden jährlichen Zuwachs. Derzeit sind bereits 139 Aufzüge auf 96 Bahnhöfen in Betrieb, 9 U-Bahnhöfe sind durch Rampen barrierefrei erreichbar. Das bedeutet für das Gesamtnetz der Berliner U-Bahn einen aktuellen Ausstattungsgrad von 62%. Da-bei ist der abgestimmte Ausbaustandard ein Flächenmaß von knapp 3qm pro Aufzug.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Infrastruktur wurde in den vergangenen Jahren zwischen DB und Senat gezielt weiterentwickelt und die vollständige Schaffung von Stufenfreiheit zu den Ver-kehrsstationen konsequent weiterverfolgt. Bezüglich der Verfügbarkeit arbeitet die DB mit einer Task Force an einer nachhaltigen Entwicklung für ein hohes Verfügbar-keitslevel (aktuell rd. 97,5%). Einschränkungen aufgrund längerer Ausfälle sind aufgrund von Vandalismus bzw. zum Austausch der Anlagen allerdings nicht vollständig zu vermeiden.“ Frage 2: Welche Kenntnis hat der Senat über Auf-zugsanlagen, die insbesondere für Bürgerinnen und Bür-ger mit Kinderwagen bzw. mit Gehhilfen zusätzlich zur Verkürzung von Wegen zwischen Wohn- und Einkaufs-einrichtungen usw. ohne Nutzung von öffentlichen Ver-kehrsmitteln von besonderer Bedeutung sind? Antwort zu 2: Hierüber liegen dem Senat nach derzei-tigem Stand keine Erkenntnisse vor (siehe auch Antwort zu Frage 3). Frage 3: Liegen der Senatsverwaltung statistische An-gaben zu Störungshäufigkeit und Störungsgründen für die bestehenden Aufzüge zu den U- und S-Bahnen und im öffentlichen Straßenraum der Stadt vor? Wie stellt sich diese Situation am Standort der Überquerung der Straßen (Storkower Str. und Hermann-Blankenstein-Str.) und Gleisanlagen (Ringbahn, Fernbahn) in Höhe des S-Bahnhofs Storkower Straße dar? Antwort zu 3: Für die benannten Aufzüge liegen keine Statistiken über die Störungshäufigkeit und Störungs-gründe vor. Bekannt ist hingegen, dass diese vergleichs-weise intensiv genutzt werden. Aufgrund von Vandalis-musschäden und missbräuchlicher Nutzung werden diese Aufzüge überdurchschnittlich häufig automatisch außer Betrieb genommen. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Für alle Aufzugsanlagen im BVG-Netz wird eine durchgängige und exakte Statistik mit Erfassung der Aus-fallzeiten, der Ausfallhäufigkeiten und der Ausfallursa-chen geführt. Die mittlere statistische Verfügbarkeit aller Aufzugsanlagen ist sehr hoch und beträgt nahezu 98%. Technisch bedingte Fehler oder Vandalismus führen zu einer mittleren Störhäufigkeit von 12,5 Ausfallereignissen je Anlage und Jahr. In diesen Angaben sind die Stillstand-zeiten wegen Inspektion und Wartung als „Ausfallzeit“ enthalten. Die Aufzugsanlagen am Standort Storkower Straße und Hermann-Blankenstein-Str. betreffen nicht die BVG.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Einzelauswertungen zu den technischen Anlagen werden in der Regel nicht gesondert erhoben. Seitens der DB ist an den genannten Bahnhöfen kein gesonderter Ausfallschwerpunkt zu verzeichnen.“ Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen für interes-sierte Bürgerinnen und Bürger, zeitnah zur beabsichtigten Nutzung der Aufzüge in Erfahrung zu bringen, wo Auf-züge nicht funktionieren und welchen Stand die Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme der technischen Anlage er-reicht haben (Defekt gemeldet, Reparatur begonnen, Re-paratur abgeschlossen)? An welchen Standorten mit mehr als einem Aufzug in einer Wegerichtung existiert bereits eine Anzeige mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstö-rung an der nachfolgenden Aufzugsanlage? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle jeweils aktuellen Aufzugsstörungen sind auf der Internetseite www.bvg.de veröffentlicht. Des Weiteren hat die BVG einen entsprechenden telefonischen Ansage-dienst unter der Rufnummer (030) 256 22096 eingerich-tet. Bei längeren Ausfällen können über das Call-Center der BVG (Ruf (030) 19449) nähere Informationen über die jeweilige voraussichtliche Dauer eingeholt werden. Die BVG hat grundsätzlich an allen Standorten mit mehr als einem Aufzug in Wegrichtung entsprechende Anzeigen mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstörung der nachfolgenden Anlage installiert.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im Internet unter http://www.s-bahn-berlin.de/fahrplanundnetz/mobilitaetsstoerungen wird aktuell über die Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtrep-pen informiert. Zur Steuerung der Anlagenverfügbarkeit erfolgen re-gelmäßig Telefonkonferenzen zur optimierten Entstörung und schnellen Wiederherstellung der Verfügbarkeit. Eine Regelausschilderung für einen Anlagendefekt er-folgt in den Bahnhöfen nicht. An den großen Knoten-bahnhöfen wird bei einem längerfristigen Anlagenausfall auf mögliche Alternativen per Standplakat hingewiesen.“ Frage 5: Nach welchen Kriterien richtet sich die Dringlichkeit zur Behebung von Ausfällen bei Aufzügen innerhalb der gesamten Verkehrsinfrastruktur? Welche Rolle spielen für die Beauftragung von Unternehmen zur Entstörung, Wartung und Instandhaltung von Aufzügen Veränderungen von Wegen für die Bürgerinnen und Bür-ger zu Einzelhandelseinrichtungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kita, Schule, Sport etc.) ohne vor-dringliche Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur barrierefreien Verkürzung von Wegen? Antwort zu 5: Notrufe und Störmeldungen werden au-tomatisch an eine Wartungsfirma geleitet, die umgehend die notwendigen Maßnahmen einleitet. Die meisten Schä-den können durch Neujustieren, Richten, Austausch von Standardmaterialien sofort bei der Feststellung des Scha-denumfanges behoben werden. Bei schwerer Beschädi-gung hängt die Reparaturdauer vor allem von der Zeit der notwendigen Ersatzteilbeschaffung ab. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Grundsätzlich wird bei der Behebung von Ausfällen an allen Aufzügen der BVG eine gleich hohe Priorität angesetzt. Die beauftragten Instandhaltungsdienstleiter sind verpflichtet, während der fahrplanmäßigen Betriebs-zeit innerhalb von 2 Stunden mit der Entstörung vor Ort zu beginnen. Hierbei werden von der BVG nur zuverläs-sige Unternehmen mit entsprechend nachgewiesener Erfahrung und Leistungsfähigkeit beauftragt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle Anlagen werden über einen Systemdienstleis-tungsvertrag auf eine hohe Verfügbarkeit gesteuert. Zu-satzbeauftragungen z.B. durch den Senat für eine zusätz-liche Verfügbarkeitsabsicherung aufgrund von z.B. Um-feldinfrastruktur liegen derzeit nicht vor.“ Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)

Bahnhöfe + barrierefrei + U-Bahn: Barrierefreiheit für den U-Bahnhof Blaschkoallee

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1833383.html Seit heute ist nun auch der -Bahnhof #Blaschkoallee über einen #Aufzug #barrierefrei zu erreichen. Der neue Aufzug verbindet den Bahnsteig direkt mit der Straßenebene. Im Zusammenhang mit dem Einbau des Aufzugs wird auch der gesamte Bahnsteigbereich barrierefrei erneuert.

Damit sind nun 106 der insgesamt 173 U-Bahnhöfe barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind 9 mit Rampen ausgestattet. Der U-Bahnhof Blaschkoallee ist der 97. Bahnhof, der mit einem Aufzug durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) versehen wurde. Die Baukosten lagen bei ca. 0,9 Millionen Euro. Die Bauzeit betrug 18 Monate.

Mobilität + barrierefrei: Keine Angst vor den „großen Gelben“ – die BVG hilft!

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1811046.html

Mit dem Zug nach Hause fahren oder mal ohne Begleitung zum Bummeln gehen, ist für Menschen mit einer #Behinderung keine Selbstverständlichkeit, dabei spielen Unsicherheit und Angst eine große Rolle. Mit ihren bewährten #Mobilitätstrainings möchte die #BVG ihren Fahrgästen diese Angst nehmen und helfen. Unser Training ermöglicht #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, die zum Beispiel im #Rollstuhl oder mit dem #Rollator unterwegs sind sowie #sehbehinderten und #blinden Menschen, auch alleine öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Während des Trainings können sich unsere Fahrgäste in einem stehenden Fahrzeug orientieren. Des Weiteren finden Übungen statt, bei denen gezeigt wird, wie man mit vorhandenen Hilfen am besten in die Fahrzeuge gelangt oder wie man sich während der Fahrt sichert. Freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG helfen dabei und beantworten gerne alle Fragen dazu. Eingeladen sind alle Fahrgäste mit Mobilitäts- oder Sinnesbehinderungen und selbstverständlich auch ihre Begleiterinnen und Begleiter.

Termine und Orte:

Donnerstag, 10. April, 10-12 Uhr – Bus + Tram
Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45

Samstag, 24. Mai, 10-13 Uhr – Bus
Reinickendorf, vor dem Haupteingang des Märkischen Zentrums, Wilhelmsruher Damm 140

Donnerstag, 26. Juni, 10-12 Uhr – Bus
Marzahn, Busbahnhof am Eastgate

Freitag, 22. August, 10-12 Uhr – Bus
Neukölln, U-Bahnhof Rudow, ( Neuköllner Straße / Am Hanffgraben )

Donnerstag, 11. September, 10-12 Uhr – Tram
Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576a

Donnerstag, 25. September, 10-12 Uhr – Bus
Steglitz-Zehlendorf, U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz / Bundesallee

Donnerstag, 06. November, 10-12 Uhr – U-Bahn
Mitte, U-Bahnhof Alexanderplatz, Ankunftsbahnsteig U5

Für diese kostenlosen Veranstaltungen ist eine Anmeldung für einzelne Personen nicht nötig. Gruppen melden sich bitte an: per Mail info@BVG.de oder telefonisch unter (030) 19 44 9.

Mobilität + barrierefrei: Keine Angst vor den "großen Gelben" – die BVG hilft!

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1811046.html

Mit dem Zug nach Hause fahren oder mal ohne Begleitung zum Bummeln gehen, ist für Menschen mit einer #Behinderung keine Selbstverständlichkeit, dabei spielen Unsicherheit und Angst eine große Rolle. Mit ihren bewährten #Mobilitätstrainings möchte die #BVG ihren Fahrgästen diese Angst nehmen und helfen. Unser Training ermöglicht #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, die zum Beispiel im #Rollstuhl oder mit dem #Rollator unterwegs sind sowie #sehbehinderten und #blinden Menschen, auch alleine öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Während des Trainings können sich unsere Fahrgäste in einem stehenden Fahrzeug orientieren. Des Weiteren finden Übungen statt, bei denen gezeigt wird, wie man mit vorhandenen Hilfen am besten in die Fahrzeuge gelangt oder wie man sich während der Fahrt sichert. Freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG helfen dabei und beantworten gerne alle Fragen dazu. Eingeladen sind alle Fahrgäste mit Mobilitäts- oder Sinnesbehinderungen und selbstverständlich auch ihre Begleiterinnen und Begleiter. Termine und Orte: Donnerstag, 10. April, 10-12 Uhr – Bus + Tram Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45 Samstag, 24. Mai, 10-13 Uhr – Bus Reinickendorf, vor dem Haupteingang des Märkischen Zentrums, Wilhelmsruher Damm 140 Donnerstag, 26. Juni, 10-12 Uhr – Bus Marzahn, Busbahnhof am Eastgate Freitag, 22. August, 10-12 Uhr – Bus Neukölln, U-Bahnhof Rudow, ( Neuköllner Straße / Am Hanffgraben ) Donnerstag, 11. September, 10-12 Uhr – Tram Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576a Donnerstag, 25. September, 10-12 Uhr – Bus Steglitz-Zehlendorf, U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz / Bundesallee Donnerstag, 06. November, 10-12 Uhr – U-Bahn Mitte, U-Bahnhof Alexanderplatz, Ankunftsbahnsteig U5 Für diese kostenlosen Veranstaltungen ist eine Anmeldung für einzelne Personen nicht nötig. Gruppen melden sich bitte an: per Mail info@BVG.de oder telefonisch unter (030) 19 44 9.

barrierefrei + Bahnhöfe: Rolltreppen auf Bahnhöfen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die Deutsche Bahn AG jeweils um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie werden nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 7. wiedergegeben: Frage 1: Wie viele #Rolltreppen auf #Bahnhöfen gibt es in Berlin und wie viele davon werden durch die #BVG und die #DB gewartet? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Berliner U-Bahnhöfe sind mit 367 Fahrtreppen ausgestattet. Diese Fahrtreppen werden von der BVG gewartet.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die DB AG verfügt über 258 Fahrtreppen in Berlin. 47 Fahrtreppen sind davon in reinen S-Bahnhöfen.“ Frage 2: Wie viel Personal wird bei der DB AG und bei der BVG für die Wartung der Rolltreppen auf Berliner Bahnhöfen eingesetzt? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Instandhaltung der BVG-Fahrtreppen wird mit 32 gewerblichen Beschäftigten durchgeführt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Ein Drittunternehmen ist für uns im Bereich der Entstörung, Wartung und Instandhaltung der Fahrtreppen und Aufzüge tätig. Die Einsatzintensität richtet sich nach den erforderlichen zyklischen Wartungsintervallen, ebenso nach dem Bedarf.“ Frage 3: Wie viele Rolltreppen sind zurzeit dauerhaft gesperrt, aufgegliedert nach BVG und DB? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Derzeit sind auf den U-Bahnhöfen Schloßstraße, Rathaus Steglitz, Alt-Tegel, Blaschkoallee und KaiserinAugusta-Straße insgesamt 8 Fahrtreppen aufgrund notwendiger Sanierungsmaßnahmen am Baukörper bzw. aufgrund geplanter Bauvorhaben längerfristig oder dauerhaft außer Betrieb gesetzt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Am Hauptbahnhof sind derzeit 2 Fahrtreppen (vom S-Bahngleis 15/16 auf- und abwärtsführend) im Rahmen der Bauarbeiten vsl. bis 2017 außer Betrieb. Diese sind in der Kundenwirkung jedoch nicht negativ zu bewerten, da genug Alternativen vorhanden sind. Ein weiterer Langzeitausfall besteht derzeit an der Fahrtreppe am Bahnhof Wedding. Zunächst war eine umfassende Recherche des Störungsgrundes notwendig. Das Schadbild machte einen Austausch der Gesamtanlage erforderlich, da eine Reparatur sich nicht wirtschaftlich darstellen ließ. Aufgrund des Bestellprozesses und des entsprechenden Fertigungsprozesses soll die Fahrtreppe ab Sommer wieder zur Verfügung stehen.“ Frage 4: Wie lange dauert die durchschnittliche Reparatur einer Rolltreppe bei der BVG und bei der DB? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Etwa 80% aller fahrgastrelevanten Ausfälle werden innerhalb von 24 Stunden abgearbeitet. Darüber hinaus erfolgte bei 96% aller Ausfälle die Instandsetzung innerhalb von 72 Stunden. Die Gesamtverfügbarkeit sämtlicher Fahrtreppen beträgt derzeit 97,2%.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Inhaltlich ist zunächst zwischen einer Entstörung ohne Materialeinsatz und einer Instandsetzung mit einem Austausch von z.B. Verschleißteilen zu unterscheiden. Rund 20% aller Störungen werden durch die Bedienung des unberechtigten Nothaltes verursacht (Durchschnitt über alle Bahnhöfe; Bahnhofswerte teilweise stark unterschiedlich), fallen damit in den Bereich der Entstörung und sind durch einen Freischaltvorgang einschließlich einer kurzen Funktionsprüfung sehr zeitnah zu beheben. Weiterhin wurden in den vergangenen Monaten vermehrt Störungen durch grobkörniges Streugut in den Kammplatten verursacht. Die Fahrtreppen sind ebenfalls nach der Reinigung vom Streugut in der Regel sofort wieder zuschaltbar. Bei der Instandsetzung hängt es vom jeweiligen Schadbild bzw. vom Bauteildefekt ab, was zeitlich zwischen einigen Stunden und mehrere Wochen dauern kann. Im Grundsatz wird fokussiert, dass alle gängigen Bauteile mittels örtlicher Lagerhaltung bzw. vereinbarten Zulieferprozessen abgesichert werden.“ Frage 5: Welche Begründung gibt es für die teilweise großen Unterschiede zwischen BVG und DB AG bei der tatsächlichen Reparaturdauer der Rolltreppen? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Aufgrund diesbezüglich nicht zugänglicher Informationen ist der BVG eine vergleichende Betrachtung mit der DB AG nicht möglich.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Uns liegen aktuell keine vergleichenden Statistiken vor.“ Frage 6: Welche Rolltreppen stechen durch die Menge der Ausfälle, besonders heraus und wurden und werden Maßnahmen getroffen, um diese Ausfälle zu minimieren oder abzustellen? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Eine erhöhte Störhäufigkeit von einzelnen, stark frequentierten Fahrtreppen sieht die BVG derzeit auf den UBahnhöfen Pankow, Leopoldplatz, Zoologischer Garten und Bismarckstraße. Die Anlagen werden entweder planmäßig grundinstand gesetzt oder durch neue Anlage ersetzt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Fahrtreppen mit einer besonders hohen Kundenfrequenz, wie z.B. Friedrichstraße, Alexanderplatz, Hauptbahnhof und Ostkreuz sind besonders im Fokus. Für eine weitere Optimierung der Verfügbarkeit wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine aktuelle hohe Verfügbarkeit gewährleistet und nachhaltig die Prozesslandschaft im Betrieb der Anlagen (über Einkaufs- und Lagerhaltungsprozesse, Vertragssituation, Kundeninformation etc.) fokussiert.“ Frage 7: Was ist die Erklärung für den monatelangen Ausfall der Rolltreppe am Anhalter Bahnhof, Ausgang Schöneberger Straße und warum hat die Beseitigung des Ausfalls so viel Zeit beansprucht? Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Fahrtreppe war vom Mai bis Oktober 2013 nicht in Betrieb. Zunächst erfolgte eine intensive Sachverständigenprüfung durch den TÜV, die als Ergebnis den notwendigen Austausch nahezu aller Fahrtreppenstufen und diverser anderer Technik erforderlich machte. Nach den entsprechenden Einkaufs-, Herstellungsund Lieferungsprozessen, sowie einer notwendig gegebenen Nachbesserung, konnte die Fahrtreppe leider erst im Herbst 2013 wieder in Betrieb genommen werden.“ Berlin, den 24. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)

barrierefrei + Mobilität: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung während der Dezemberfeiertage 2013, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se-nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant-worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant-wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossen-schaft Berliner Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienstes (SFD) gab es an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswech-sel? Bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2013 bzw. 01.01.2014. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den o. g. Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inan-spruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahr-ten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. 4. Wie oft musste Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den o. g. Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemie-tet (bitte getrennt nach Solo- und Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den o. g. Ta-gen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Ein-bindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt: Datum – Fahrten – Beförderungen – davon mit Treppenhilfe – Storni – Vertragsbusse – Zusatzbusse DB* – SB** DB* – SB** 24.12.2013 – 1167 – 1241 – 507 – 68 – 27 – 27 – 25 – 23 25.12.2013 – 973 – 1021 – 388 – 19 – 27 – 27 – 18 – 20 26.12.2013 – 518 – 553 – 221 – 9 – 27 – 27 – 6 – 3 31.12.2013 – 348 – 370 – 107 – 20 – 27 – 27 – 0 – 0 01.01.2014 – 267 – 286 – 75 – 11 – 27 – 27 – 0 – 0 * Doppelbus, ** Solobus Statistik: WBT Im Durchschnitt wurden in 2013 laut Angaben des Be-treibers täglich 439 Beförderungen durchgeführt. Das bedeutet für den Heiligabend 2013 nahezu eine Verdrei-fachung der täglichen Beförderungszahlen, während die Nachfrage am 31.12.2013 und 01.01.2014 unterhalb der durchschnittlichen Beförderungszahlen lag. 3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt werden und welche Begründungen gab es dafür? Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachts-feiertagen wurde vom Betreiber nicht gesondert erfasst, in der Regel wurden die Ablehnungen telefonisch ausge-sprochen. Von 19.754 potentiellen Kundinnen und Kunden nut-zen bisher durchschnittlich rd. 2.700 Berechtigte monat-lich den Sonderfahrdienst. Für diese standen rund 1.500 mögliche Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen zur Ver-fügung. Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nach-mittags- und Abendstunden. 7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und wie viele Anrufe wurden an den o. g. Tagen entgegenge-nommen? Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfall-telefon – wie an allen Tagen – in den Betriebszeiten des Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren. Eine Statistik über die Notrufe wurde nicht geführt, nach Einschätzung des Betreibers waren es aber z. B. am Heiligabend weniger als zehn Anrufe. 8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Un-fälle bzw. dass Personen nicht oder mit großer Ver-spätung abgeholt wurden? Zu 8.: Pannen von Fahrzeugen und Unfälle mit oder ohne Personenschaden sind nach Angaben des Betreibers nicht gemeldet worden. Es gab einige Verspätungen, i. d. R. mit weniger als 20 Minuten. 9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit wel-chem Inhalt vor? Zu 9.: Dem Betreiber und dem Landesamt für Ge-sundheit und Soziales (LAGeSo) liegen derzeit zum Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor. Insgesamt gab es beim LAGeSo im Monat Dezember 2013 263 Anfragen/Beschwerden. Davon entfielen u. a. 152 auf den Bereich Abrechnung, 17 auf den Bereich der Fahrtdurchführung und zwei auf das Thema Fahrtanmel-dung. Die anderen Anfragen/Beschwerden betrafen das Feststellungsverfahren zur Erlangung des Merkzeichens „T“ im Schwerbehindertenausweis und allgemeine Be-lange des Fahrdienstes. Der Betreiber hat nach eigenen Angaben im gesamten Jahr 2013 rd. 100 Beschwerden erhalten, die sich gleich-mäßig auf die Themen Verspätungen, Terminschwierig-keiten und Fahrpersonal verteilten. 10. Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche Schlussfolgerungen zieht er für die Feiertage 2014? Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des Fahrdienstes an den Feiertagen sehr positiv. An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten: Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbe-stellung Engpässe weitestgehend vermieden werden. Für Weihnachtsbestellungen gab es eine gesonderte Telefonnummer. Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wur-den die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013 von der Regiezentrale darüber informiert. Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wur-den wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsal-ternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.). Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste. Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Ok-tober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen recht-zeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Perso-nennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn auf-grund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen sind. 11. Wie hoch ist der Mittelabruf für die Dienstleistun-gen des SFD für das Jahr 2013, die mit 6,435 Millionen Euro veranschlagt waren, und wie erklärt der Senat ggf. die Differenz? Zu 11.: Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistun-gen – im Kapitel 1164 des LAGeSo – Versorgung – mit einem Volumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regie- und Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Für Regie- und Beförderungsleistungen wurden im Haushalts-jahr 2013 6.208.431,95 € und für Sachkosten 52.101,98 €, insgesamt 6.260.533,93 €, verausgabt. Dies bedeutet eine Ausschöpfung von 97,3 %. (Hinweis: Darüber hinaus wurden aus diesem Titel weitere Ausgaben von 2.499,00 € geleistet, die nicht dem Komplex Sonderfahrdienst zuzuordnen sind. Das Gesamtergebnis des Titels lautet somit 6.263.032,93 €.) Der Grad der Ausschöpfung des Haushaltsansatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab:  Maßgeblich sind die Grundpreise für die Beförde-rungsmittel (ein mit Fahrpersonal doppelt besetzter Bus ist kostenintensiver als ein einfach besetzter Bus) und die gefahrenen Kilometer.  Die tatsächlichen Beförderungskosten hängen je-doch vom Umfang der Inanspruchnahme der un-terschiedlichen Beförderungsmittel und von der Länge der Fahrt ab.  Können mehr Einbindungen (die gemeinsame Be-förderung mehrerer Personen) erfolgen, sind diese kostengünstiger als Einzelfahrten.  Seitens des Betreibers werden so viele Fahrtwün-sche angenommen, wie erfahrungsgemäß mit den verfügbaren Fahrzeugen durchgeführt werden können (ca. 15 Aufträge pro Viertelstunde). Bei einer darüber hinausgehenden Nachfrage erfolgen Ablehnungen. Zu anderen Tageszeiten sind ggf. Kapazitäten verfügbar, jedoch ist die Nachfrage geringer. Damit wird deutlich, dass die Einflussnahme auf den Mittelverbrauch eingeschränkt ist. Es ist davon auszuge-hen, dass der Titel künftig durch insgesamt höhere Kosten aufgrund des neuen Vertrages voll ausgeschöpft wird. Berlin, den 31. Januar 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2014)

barrierefrei + Mobilität: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung während der Dezemberfeiertage 2013

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des #Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des #Sonderfahrdienstes (#SFD) gab es an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel? Bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2013 bzw. 01.01.2014.2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den o. g. Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. 4. Wie oft musste #Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den o. g. Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach Solo- und Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den o. g. Tagen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Einbindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt:

hnitt wurden in 2013 laut Angaben des Betreibers täglich 439 Beförderungen durchgeführt. Das bedeutet für den Heiligabend 2013 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen, während die Nachfrage am 31.12.2013 und 01.01.2014 unterhalb der durchschnittlichen Beförderungszahlen lag. 3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt werden und welche Begründungen gab es dafür? Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachtsfeiertagen wurde vom Betreiber nicht gesondert erfasst, in der Regel wurden die Ablehnungen telefonisch ausgesprochen. Von 19.754 potentiellen Kundinnen und Kunden nutzen bisher durchschnittlich rd. 2.700 Berechtigte monatlich den Sonderfahrdienst. Für diese standen rund 1.500 mögliche Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen zur Verfügung. Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nachmittags- und Abendstunden. 7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und wie viele Anrufe wurden an den o. g. Tagen entgegengenommen? Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfalltelefon – wie an allen Tagen – in den Betriebszeiten des Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren. Eine Statistik über die Notrufe wurde nicht geführt, nach Einschätzung des Betreibers waren es aber z. B. am Heiligabend weniger als zehn Anrufe. 8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Unfälle bzw. dass Personen nicht oder mit großer Verspätung abgeholt wurden? Zu 8.: Pannen von Fahrzeugen und Unfälle mit oder ohne Personenschaden sind nach Angaben des Betreibers nicht gemeldet worden. Es gab einige Verspätungen, i. d. R. mit weniger als 20 Minuten. 9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit welchem Inhalt vor? Zu 9.: Dem Betreiber und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegen derzeit zum Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor. Insgesamt gab es beim LAGeSo im Monat Dezember 2013 263 Anfragen/Beschwerden. Davon entfielen u. a. 152 auf den Bereich Abrechnung, 17 auf den Bereich der Fahrtdurchführung und zwei auf das Thema Fahrtanmeldung. Die anderen Anfragen/Beschwerden betrafen das Feststellungsverfahren zur Erlangung des Merkzeichens „T“ im Schwerbehindertenausweis und allgemeine Belange des Fahrdienstes. Der Betreiber hat nach eigenen Angaben im gesamten Jahr 2013 rd. 100 Beschwerden erhalten, die sich gleichmäßig auf die Themen Verspätungen, Terminschwierigkeiten und Fahrpersonal verteilten. 10. Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche Schlussfolgerungen zieht er für die Feiertage 2014? Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des Fahrdienstes an den Feiertagen sehr positiv. An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten: Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbestellung Engpässe weitestgehend vermieden werden. Für Weihnachtsbestellungen gab es eine gesonderte Telefonnummer. Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wurden die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013 von der Regiezentrale darüber informiert. Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wurden wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsalternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.). Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste. Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Oktober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen rechtzeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn aufgrund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen sind. 11. Wie hoch ist der Mittelabruf für die Dienstleistungen des SFD für das Jahr 2013, die mit 6,435 Millionen Euro veranschlagt waren, und wie erklärt der Senat ggf. die Differenz? Zu 11.: Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistungen – im Kapitel 1164 des LAGeSo – Versorgung – mit einem Volumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regieund Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Für Regie- und Beförderungsleistungen wurden im Haushaltsjahr 2013 6.208.431,95 € und für Sachkosten 52.101,98 €, insgesamt 6.260.533,93 €, verausgabt. Dies bedeutet eine Ausschöpfung von 97,3 %.