barrierefrei + Mobilität: SonderFahrDienst (SFD), aus Senat

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1. In Nutzerkreisen gibt es den Wunsch nach einer Art „#Notfallreserve“ beim #SFD, d.h. Einsatzfahrzeuge,
die in besonders eiligen Fällen oder beim Ausfall regulärer Fahrzeuge eingesetzt werden. Gibt es eine
derartige Notreserve, außerhalb des Regelangebots, derzeit beim SFD; z.B. auf Basis des § 14.3. der
Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes?
2. Wenn ja, wie hoch ist der Betrag, den die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer eG pro
Monat für diese Notfallreserve bekommt? Wird hier eine Pauschalsumme gezahlt oder pro Fahrt
abgerechnet?
3. Was für ein Verständnis von „Notfall“ wird zugrunde gelegt, damit der Einsatz eines Fahrzeugs für
einen solchen erfolgt?
Zu 1. bis 3.: In der „Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes“
und in dem Vertrag mit dem Betreiber des besonderen Fahrdienstes ist die
Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Berechtigten durch ein tägliches
Beförderungsangebot in der Zeit von 05:00 Uhr morgens bis 01:00 Uhr nachts
grundsätzlich geregelt.
Innerhalb dieser Zeiten ist der Betreiber vertraglich auch zur Einrichtung eines
#Notfalltelefons verpflichtet, welches entsprechend der vertraglichen Festlegungen von
den Nutzerinnen und Nutzern in folgenden Situationen genutzt werden kann:
a. wenn innerhalb von 20 Minuten nach vereinbartem Abholtermin noch kein
Fahrzeug gekommen ist oder
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b. wenn nachts – innerhalb der Betriebszeiten des Sonderfahrdienstes (#SFD) bis
1:00h – keine Beförderungsmöglichkeit mehr mit dem Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) besteht oder
c. wenn der Rollstuhl defekt ist.
In diesen Fällen ist der Betreiber verpflichtet, in angemessener Zeit ein entsprechendes
Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Neben diesen Festlegungen für „Notfälle“ ist ein grundsätzliches Verständnis von
„Notfall“ für den Einsatz eines Fahrzeugs im Rahmen der im Folgenden beschriebenen
Rufbereitschaft vertraglich nicht explizit festgelegt und auch nicht in der gültigen
„Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes“ geregelt.
Eine Rufbereitschaft für die Vorhaltung mindestens eines Doppelbusses, der in den
weniger nachgefragten sogenannten Randzeiten in der Zeit zwischen 05:00 und 09:00
Uhr und zwischen 21:00 und 01:00 Uhr zum Einsatz kommen kann und als solcher
auch mit dem regulären Preis pro Fahrt abgerechnet wird, ist darüber hinaus
Bestandteil des Vertrages mit dem Betreiber des besonderen Fahrdienstes. Bei Bedarf
kann die Rufbereitschaft auch als Solobus eingesetzt und abgerechnet werden.
4. Wie beurteilt der Senat generell die derzeitige Auslastung und Bereitstellung von Fahrzeugen im SFD
bzw. die Bereitstellung durch die Subunternehmer?
Zu 4.: Die für den SFD zuständige Senatsverwaltung darf aufgrund der vom Landesamt
für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) monatlich erstellten Auswertungen zum
Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung im Rahmen des
„Qualitätsmanagement Sonderfahrdienst“ davon ausgehen, dass eine sachgemäße und
den vertraglichen Vereinbarung entsprechende Bereitstellung von Fahrzeugen zur
Beförderung der Nutzerinnen und Nutzer des SFD durch den Betreiber gewährleistet
ist. Insbesondere die in den o. a. Auswertungen erfassten Beschwerden bzgl.
Fahrtrealisierungen von im Jahr durchschnittlich unter 10 Beschwerden/Monat lassen
diesen Schluss zu. Die Auslastung von Fahrzeugen ist nicht Gegenstand der o. a.
Auswertungen.
5. Wie ist die aktuelle rechtliche Lage in Bezug auf die Abrechnung von Ehrenamtsfahrten bei Nutzern
des Sonderfahrdienstes?
Zu 5.: Im § 13 Abs. 10 der „Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen
Fahrdienstes“ ist festgelegt, dass der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung nach
Maßgabe einer mit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten
Regelung zur Eigenbeteiligung von Härtefällen und von ehrenamtlich Aktiven, die den
besonderen Fahrdienst nutzen, über den Nachweis als Härtefall oder der
Ehrenamtlichkeit und die Verwendung der Mittel des Härtefonds entscheidet. Die
Nutzerinnen und Nutzer erbringen einen Nachweis des Verbandes, Vereins etc. für den
sie ehrenamtlich tätig sind und weisen in der monatlichen Eigenbeteiligungsabrechnung
die einzelnen ehrenamtlichen Fahrten z. B. durch die Einladung nach.
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6. Hält der Senat die gesonderte Abrechnung von Ehrenamtsfahrten außerhalb des Kontingentes für eine
sinnvolle Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements? Wenn nein, warum nicht?
Zu 6.: Eine rechtsverbindliche Regelung zur uneingeschränkten Teilhabe von
Menschen mit Behinderung beim bürgerschaftlichen Engagement besteht nicht. Auch
das Bundesteilhabegesetz sieht eine entsprechende Regelung nicht zwingend vor.
7. Wie werden Härtefallanträge von Nutzern gemäß § 13.10 , die die Eigenbeteiligung nicht leisten
können, derzeit gehandhabt und wie viele derartige Fälle gibt es pro Jahr?
Zu 7.: Aus dem Härtefonds wird ab der neunten Fahrt im Monat der erhöhte Anteil der
Eigenbeteiligung erstattet. Die Geschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit
Behinderung fragt vor der monatlichen Auszahlung beim LAGeSo nach, ob die
Eigenbeteiligung der antragstellenden Nutzerinnen und Nutzer eingegangen ist. Nur
dann kann die Rückerstattung erfolgen. In den letzten fünf Jahren gab es ausschließlich
im Jahr 2014 einen Fall, indem die Eigenbeteiligung nicht bezahlt und ein
Härtefallantrag gestellt wurde. Von der Geschäftsstelle des Landesbeirates für
Menschen mit Behinderung wurde entsprechend mitgeteilt, dass erst die
Eigenbeteiligung beim LAGeSo bezahlt werden muss, bevor eine Rückerstattung der
erhöhten Eigenbeteiligung erfolgen kann.
8. Gibt es bereits ein Konzept für die Neuausschreibung für die Regie – und Beförderungsleistung ab
01. Juli 2018 und wenn ja, wann findet diese statt?
Zu 8.: Das Verfahren zur Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im
besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst), mit dem Ziel
zum 01.07.2018 einen neuen Vertrag abschließen zu können, wird derzeit auf der
Grundlage der gültigen „Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen
Fahrdienstes“ und in Anlehnung an die Bedingungen im derzeit gültigen Vertrag mit der
Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG vorbereitet. Hierzu wurde u. a. eine
Kanzlei für die juristische Beratung und Begleitung bei der Vorbereitung und
Durchführung des Vergabeverfahrens ausgewählt und die Leistungsbeschreibung, die
zentraler fachlicher Bestandteil der Vergabe ist, erarbeitet. Für Ende Dezember
2017/Anfang Januar 2018 ist die öffentliche Bekanntgabe der Ausschreibung
vorgesehen.
9. Welche Konsequenzen wird der Senat aus der Einführung des Inklusionstaxis für den Bedarf am SFD
ziehen?
Zu 9.: Die Einführung des Inklusionstaxis ist derzeit Gegenstand von Erörterungen im
Rahmen der Haushaltsberatungen. Konsequenzen der Einführung von Inklusionstaxen
für den Bedarf im SFD wurden bisher in diesem Kontext nicht diskutiert. Vielmehr wird
das Verfahren zur Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst) auf der Grundlage des
bisher ermittelten Bedarfs an Dienstleistungen durch den SFD erfolgen.
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10. Erachtet es der Senat als sinnvoll, bei der Ausschreibung die Berechtigten vorab stärker
einzubinden? Wenn nein, warum nicht?
Zu 10.: In der Sitzung am 26.09.17 des in § 4 (9) der „Verordnung über die Vorhaltung
eines besonderen Fahrdienstes“ benannten Fahrgastbeirates wurden von den im Beirat
vertretenen Nutzerinnen und Nutzern entsprechend ihrer beratenden Funktion für die
für den SFD zuständige Senatsverwaltung, inhaltliche Aspekte, wie z. B. das
Beschwerdemanagement, Schulungen von SFD-Personal etc. zur Berücksichtigung im
Verfahren der Ausschreibung benannt und erörtert. Diese Anregungen werden im
Verfahren zur Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst) berücksichtigt werden.
Berlin, den 01. November 2017
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Mobilität: Neue Servicezeiten beim VBB Bus&Bahn-Begleitservice ab 1. Juli 2017 aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/neue-servicezeiten-beim-vbb-bus-und-bahn-begleitservice-ab-1-juli-2017/1336141.html

Der Bus&Bahn-#Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) bietet sein Angebot der Fahrgastbegleitung ab dem 1. Juli 2017 wochentags von 9:30 bis 17:30 Uhr an. Damit werden die #Servicezeiten um drei Stunden #verkürzt, der kostenlose Service für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt aber wie bisher unverändert bestehen.

Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an Menschen, die sich auf Grund von Mobilitätseinschränkungen beim Bus- und Bahnfahren unsicher fühlen. Dies sind vorwiegend Kundinnen und Kunden, die einen Rollstuhl, Rollator oder eine Gehhilfe nutzen, seheingeschränkte oder blinde Menschen, gehörlose Menschen.

Seit Bestehen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice wurden mehr als 105.000 Begleitungen durchgeführt.

Da die Qualität der Dienstleistung wesentlich von der Qualifizierung der Begleiterinnen und Begleiter bestimmt wird, wird großer Wert auf eine zielgruppenspezifisch ausgerichtete Schulung gelegt. Für die Begleitung der mobilitätseingeschränkten Kunden werden die Servicemitarbeiter in speziellen Mobilitätstrainings ausgebildet. Diese werden im Rahmen des Förderprogramms FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) der Bundesarbeitsagentur für Arbeit beschäftigt und in einem dreimonatigen Schulungsprogramm für die Tätigkeit im Begleitservice qualifiziert.

Neue Servicezeiten des VBB Bus&Bahn-Begleitservice

Ab 1. Juli 2017:           Montag – Freitag 9:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Weitere Information zum Begleitservice unter vbb.de/begleitservice oder unter (030) 34649940.

barrierefrei + Bahnhöfe: Bahnhof Schöneweide Kein Zugang für Rollstuhlfahrer am Bahnhof Mehr als zwei Jahre sollen die Gleise nur noch über Treppen erreichbar sein., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bahnhof-schoeneweide-kein-zugang-fuer-rollstuhlfahrer-am-bahnhof/19799716.html

Der Bahnhof Schöneweide soll ab 1. Oktober 2018 für mehr als zwei Jahre nur noch über die Treppen an der Unterführung am Sterndamm erreichbar sein. Dann wird die Bahnhofshalle samt Zugängen gesperrt, damit sie saniert werden kann. Das hat der SPD-Abgeordnete Lars Düsterhöft bei einem Gespräch im Bahntower erfahren.
Der Vorsitzende des Berliner Behindertenverbands Dominik Peter spricht von einer „Hardcore-Diskriminierung“ nicht nur der Gehbehinderten. Auch Rad- und Kinderwagenlenker seien betroffen. Die Bahn sei in Sachen Barrierefreiheit nicht gerade fortschrittlich unterwegs. Auch Düsterhöft findet die Treppen-Lösung nicht hinnehmbar, er werde weitere Gespräche mit der Bahn suchen, spätestens im September …

barrierefrei + S-Bahn: Sicher mit der S-Bahn unterwegs Training für Mobilitätseingeschränkte, Blinde und Senioren aus S-Bahn

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2017/081_mobilitaetstraining.htm

Wie können auch #blinde und #gehbehinderte sowie in ihrer #Mobilität eingeschränkte Fahrgäste die S-Bahn sicher nutzen? Das wird bei einem #Mobilitätstraining am 17. Mai von 11 bis 13 Uhr am S-Bahnhof #Nordbahnhof, Bahnsteig in Richtung Friedrichstraße, geübt.

Mitarbeiter der S-Bahn Berlin, darunter vom Kundendialog sowie Triebfahrzeugführer, und Beschäftigte des Begleitservice, stehen für Hilfe und Hinweise zur Verfügung. Das Angebot richtet sich nicht nur an Mobilitätseingeschränkte, sondern auch an ihre Begleiter und Senioren, die sich auf ihren S-Bahn-Fahrten etwas unsicher fühlen. Zum Training steht ein S-Bahn-Zug für praktische Übungen bereit.
 
Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie auch online

Die Fahrgäste erfahren online unter anderem, wie sie am günstigsten ans Ziel kommen, ob die Bahnhöfe, die sie während ihrer Fahrt frequentieren, barrierefrei sind und ob sie über Aufzug oder eine Rampe verfügen. Betriebsstörungen und Bauarbeiten werden ebenfalls angezeigt.

Generell empfiehlt es sich, Fahrten mit der Fahrplanauskunft auf unserer Webseite, die Sie direkt auf der Startseite finden oder der S-Bahn-App zu planen. Dort haben Sie die Möglichkeit bei der erweiterten Suche unter "Optionen für eine barrierefreie Reisekette" eine Auswahl zur Barrierefreiheit zu treffen (siehe Bild).

Weitere Informationen finden Sie unter: sbahn.berlin/barrierefrei 

Bedienerfreundliche Ticketautomaten stehen auf allen Bahnhöfen zur Verfügung.

Die Displays verfügen über den maximalen Helligkeitswert (800 Candela) und 4-Ecken-Menüs mit Sprachausgabe. Des Weiteren gibt es Leuchtfelder an den Bedienelementen und Braille-Einleger an Münzeinwurf und Banknotenverarbeiter sowie am Kartenleser. 

Informationen zu: Begleitservice, barrierefreies Reisen sowie Betriebsstörungen gibt es auch telefonisch bei unserem Kundendialog unter Tel.: 030 297 433 33.

barrierefrei + Mobilität: Auch 2017 mobil Kurze Termine mit langanhaltender Wirkung: Auch im Jahr 2017 bieten die Berliner Verkehrsbetriebe an insgesamt zehn Tagen die sogenannten Mobilitätstrainings an, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2498

Kurze Termine mit langanhaltender Wirkung: Auch im Jahr 2017 bieten die
Berliner Verkehrsbetriebe an insgesamt zehn Tagen die sogenannten #Mobilitätstrainings
an. Dort haben #mobilitätseingeschränkte Menschen die Möglichkeit,
zusammen mit erfahrenem BVG-Personal in einem stehenden Fahrzeug
ganz in Ruhe den Umgang mit U-Bahn, Straßenbahn und Bus zu üben. So
lernen zum Beispiel Personen, die einen #Rollator oder #Rollstuhl nutzen, #sehbehindert
oder #blind sind, wie sie selbstbestimmt und sicher in Bus und Bahn
einsteigen und wie sie sich während der Fahrt am besten sichern.
Für die selbstverständlich kostenlosen Mobilitätstrainings ist eine Anmeldung
von einzelnen Personen und ggf. deren Begleitern nicht notwendig. Gruppen
hingegen wenden sich bitte im Vorfeld per E-Mail an info@bvg.de oder telefonisch
an (030) 19449.
Die Mobilitätstrainings 2017 finden an folgenden Terminen statt:
Bus und Tram
Donnerstag, 27. April, 10-12 Uhr,
Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45
Donnerstag, 28. September, 10-12 Uhr,
Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576
Bus
Donnerstag, 11. Mai, 10-12 Uhr,
Charlottenburg, Haltestelle 249, N26 (Pos. 6) vor dem S+U-Bahnhof Zoologischer
Garten
Donnerstag, 18. Mai, 10-12 Uhr,
Steglitz-Zehlendorf, am U-Bahnhof Walther-Schreiber Platz/Ecke Bundesallee
Samstag, 17. Juni, 10-13 Uhr,
Reinickendorf, Haupteingang des Märkischen Zentrums, Wilhelmsruher
Damm 140
Donnerstag, 13. Juli, 10-12 Uhr,
Spandau, im Evangelischen Johannesstift (am Haus 25)
Donnerstag, 21. September, 10-12 Uhr,
Lichtenberg, U-Bahnhof Tierpark, neben dem Aufzug
Donnerstag, 19. Oktober, 10-12 Uhr,
Wedding, Betriebshof der BVG, Müllerstraße 79
U-Bahn
Donnerstag, 16.November, 13-14.30 Uhr,
Schöneberg, U-Bahnhof Innsbrucker Platz
Sicherheitstraining U-Bahn für blinde und sehbehinderte Fahrgäste
Donnerstag, 12. Oktober, 13-14.30 Uhr,
Schöneberg, U-Bahnhof Innsbrucker Platz

Bahnhöfe: Barrierefreiheit im Berliner Nahverkehr Bis 2023 sollen alle Bahnhöfe einen Aufzug haben Der letzte Bahnhof soll erst 2023 barrierefrei zugänglich sein. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/barrierefreiheit-im-berliner-nahverkehr-bis-2023-sollen-alle-bahnhoefe-einen-aufzug-haben/19614852.html

Der letzte #Bahnhof soll erst 2023 #barrierefrei zugänglich sein. Das ärgert viele Fahrgäste. Lob gibt es für das #hilfsbereite #Personal bei BVG und S-Bahn.
Berlin ist doch nicht so schlecht. Beschwerden über unfreundliches Personal im Nahverkehr waren in der Tagesspiegel-Aktion, zu der Chefredakteur Lorenz Maroldt im Tagesspiegel-Newsletter „Checkpoint“ aufgerufen hatte, selten. Häufiger moniert wurden in den Zuschriften die fehlenden Aufzüge in den Bahnhöfen der S- und U-Bahn, die die barrierefreie Fahrt verhindern. Oder defekte Anlagen, die tagelang nicht repariert worden waren. Bis alle Stationen schwellenfrei zugänglich sein werden, wird es allerdings noch Jahre dauern.

Anlass für die Aktion war ein Checkpoint-Bericht in der vergangenen Woche über einen S-Bahn-Fahrer, der sich nach Angaben von Zeugen im Bahnhof Potsdamer Platz geweigert haben soll, einen Rollstuhlfahrer mitzunehmen – mit der Bemerkung, er könne nichts dafür, dass der Mann im Rollstuhl sitze. Ein S-Bahnsprecher widerspricht dieser Version: Der Fahrer habe glaubhaft versichert, es habe keinen Kontakt mit einem Fahrgast gegeben. Einen Rollstuhlfahrer habe er nicht gesehen. Wäre es anders, gäbe es zumindest eine Abmahnung, sagte der Sprecher weiter.
2023 erst will die S-Bahn fertig werden

In den meisten Zuschriften lobten die Betroffenen das Verhalten des Personals; vor allem die Fahrer der U-Bahn und der Busse der BVG seien in der Regel sehr freundlich. Regelmäßige Nutzer würden sogar zum Teil persönlich begrüßt.

Viel größer ist dagegen der Ärger über Stationen ohne Aufzug. Der Ausbau geht vielen, die darauf angewiesen sind, zu langsam voran. Die BVG will ihre 173 U-Bahnhöfe bis 2020 barrierefrei ausgebaut haben. Derzeit haben 104 Stationen einen oder mehrere Aufzüge; acht weitere haben Rampen. Bei der S-Bahn sind von 166 Bahnhöfen im Netz 156 barrierefrei; zehn davon über Rampen.

In mehreren S-Bahnhöfen wird der Einbau noch länger als bei der BVG auf sich warten lassen – dort, wo andere …

barrierefrei + Mobilität: Fahrgastbeirat, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat
daher die BVG AöR (BVG) und die S-Bahn Berlin
GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben:

Frage 1: Wie werden die besonderen Anforderungen
von Menschen mit #Handicap in den #Fahrgastbeiräten von
BVG und S-Bahn berücksichtigt?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Neben den
seit Jahren bestehenden intensiven Austauschbeziehungen
zwischen BVG und #Behindertenverbänden sind behinderte
Menschen auch Teil des BVG-Kundenrats. Als Bindeglied
zwischen Fahrgästen und Unternehmen setzt der
Kundenrat eigene Themen, die den Fahrgästen wichtig
sind. Dazu gehören u. A. auch #Barrierefreiheit und spezielle
Bedürfnisse von Menschen mit Handicap.“
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„In der Satzung für den Kundenbeirat der S-Bahn Berlin
(siehe http://www.s-bahn-berlin.de/unternehmen/pdf
/2011_09_20_Satzung_Kundenbeirat_S-BahnBerlin.pdf)
ist die Zusammensetzung des Gremiums im § 2 (1) und
(2) unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien beschrieben.
Dazu zählt auch die Mobilitätseinschränkung
(siehe Punkt (c) im § 2 (2) der Satzung). Der Kundenbeirat
ist eines von mehreren Gremien, mit dem die S-Bahn
Berlin ihre ständige Verbundenheit zu ihren Fahrgästen
unter Beweis stellt. Mit unserer ständigen Mitwirkung in
der AG „Bauen und Verkehr-barrierefrei“ würdigen wir
die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste in besonderem
Maße. Die uns übermittelten Problemstellungen
werden durch unsere Behindertenbeauftragte mit der
gebotenen Aufmerksamkeit beachtet, um angemessene
Problemlösungen für die Bedürfnisse der Menschen mit
Handicap zu finden. Darüber hinaus finden regelmäßige
Gespräche zwischen den Verbänden und unseren Fachbereichen
zu verschiedenen Einzelthemen statt.“

Frage 2: Wie viele Mitglieder des Fahrgastbeirates der
BVG sind aktuell:
Sehbehindert bzw. blind
Höreingeschränkt bzw. gehörlos
Mobilitätsbehindert bzw. auf einen Rollstuhl
angewiesen
Kognitiv eingeschränkt?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Kundenrat der BVG besteht aus 30 Mitgliedern,
die in ihrer Zusammensetzung die Struktur der Kundenwelt
der BVG widerspiegeln. Uns ist bekannt, dass bei
mindestens drei aktuellen Mitgliedern eine Schwerbehinderung
vorliegt. Wir gehen davon aus, dass auch weitere
Mitglieder (z. B. Senioren) auf Hilfsmittel angewiesen
sind. Eine vorliegende Schwerbehinderung wird bei den
Mitgliedern nicht explizit abgefragt.“

Frage 3: Wie viele Mitglieder des Fahrgastbeirates der
S-Bahn sind aktuell:
Sehbehindert bzw. blind
Höreingeschränkt bzw. gehörlos
Mobilitätsbehindert bzw. auf einen Rollstuhl
angewiesen
Kognitiv eingeschränkt?
Antwort zu 3: Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Auf Grundlage freiwilliger Angaben der Mitglieder
des Kundenbeirats ist uns bekannt, dass bei zwei Mitgliedern
eine Sehbehinderung vorliegt. Von einem weiteren
Mitglied ist uns eine körperliche Einschränkung aufgrund
einer Verletzung bekannt. Bei einem weiteren Mitglied
liegt eine Schwerbehinderung vor.“
Frage 4: Hält der Senat die jeweilige Repräsentanz der
Gruppen im Fahrgastbeirat für angemessen?
Antwort zu 4: Der Senat geht selbstverständlich davon
aus, dass die Fahrgastbeiräte paritätisch besetzt sind und
hält die jeweilige Repräsentanz der Gruppen im Fahrgastbeirat
für angemessen.

Berlin, den 22. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)

barrierefrei + Bahnhöfe: Wo sind Berlin und Brandenburg barrierefrei? – Wenn Bahnfahren zur Zumutung wird, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/01/barrierefreie-bahnhoefe-berlin-brandenburg.html

Längst nicht alle U-, S- und #Regionalbahnhöfe in Berlin und Brandenburg können problemlos von allen genutzt werden. Immer wieder sind #Bahnsteige nur über Treppen zu erreichen. rbb|24 hat in einer Datenanalyse die Ausstattung aller Bahnhöfe zusammengetragen. Von Friederike Schröter und Götz Gringmuth-Dallmer

Wer ein paar gute Taten vollbringen möchte, muss nicht weit fahren. Eichwalde liegt etwa 500 Meter von der Berliner Stadtgrenze entfernt. Die Gemeinde hat etwa 6.500 Einwohner und eine S-Bahn-Anbindung, die in 24 Minuten auf den Berliner S-Bahn-Ring führt. Theoretisch. Denn S-Bahn fahren kann hier nur, wer gut zu Fuß ist.

Der Bahnhof "Eichwalde" ist einer der wenigen im Netz der S-Bahn Berlin, die nicht #barrierefrei ausgebaut sind. Hier ist ein Ausflug mit frisch operierter Hüfte oder schwerem Kinderwagen noch eine Zumutung. Helfende Hände, die Buggys oder Rollatoren über die beiden Treppen tragen, sind gerne gesehen.

"Unsere Gemeinde hat viele ältere Menschen und auch der Anteil an jungen Menschen nimmt nicht ab", sagt der Eichwalder Bürgermeister Bernd Speer gegenüber rbb|24. "Also gibt es bei uns im Straßenbild viele Kinderwagen, Fahrräder, Rollatoren, Elektromobile – Geräte, für die ein barrierefreier Zugang zum Nahverkehr wichtig ist." Doch Eichwalde liegt nicht in Berlin, sondern schon in Brandenburg – und die Priorität, ihn barrierefrei auszubauen, war nicht besonders hoch.

Elf S-Bahnhöfe in Berlin nicht barrierefrei

Sowohl im Berliner als auch im Brandenburger Verkehrsnetz gibt es etliche Bahnhöfe, die nicht barrierefrei sind. In der Hauptstadt sind das vor allem …

Bahnhöfe + barrierefrei: Auf geht’s! Fahrgäste der U-Bahnlinie 9 können sich freuen. Seit dem heutigen Dienstag ist der Bahnsteig am Bahnhof Hansaplatz mit einem neuen Aufzug stufenlos erreichbar., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2390

Fahrgäste der #U-Bahnlinie 9 können sich freuen. Seit dem heutigen Dienstag
ist der Bahnsteig am Bahnhof #Hansaplatz mit einem neuen #Aufzug stufenlos
erreichbar. Mit der Inbetriebnahme der Anlage am Ausgang in Richtung Grips-
Theater ist die 1961 eröffnete Station ab sofort einer von jetzt insgesamt 112
#barrierefrei zugänglichen #BVG-Bahnhöfen.
Nach dem Einbau des Aufzugs folgen nun die Installation des Blindenleitsystems
und die Bahnsteiganpassung. Für den Einbau musste eine Fahrtreppe
weichen. Die zweite Fahrtreppe bleibt erhalten. Die Kosten für den barrierefreien
Ausbau des Bahnhofs Hansaplatz belaufen sich auf rund 650.000 Euro.
Die Station steht als Bauwerk im Hansaviertel unter Denkmalschutz. Auf
Wunsch der Denkmalbehörde wird der Verlauf der demontierten Fahrtreppe
durch farblich unterschiedliche Mosaikfliesen und ein Edelstahlband nachempfunden.
Um die Optik möglichst originalgetreu zu erhalten, werden die Mosaikfliesen
aktuell noch aufwendig nachgefertigt.

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Berliner Bahnhöfe Wie realistisch sind die Senatspläne für Barrierefreiheit? – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berliner-bahnhoefe-wie-realistisch-sind-die-senatsplaene-fuer-barrierefreiheit–25636582

Berlin – Auf den Berliner #Bahnhöfen ist für BVG-und Bahn-Kunden oft Hindernislauf angesagt. Gerade Senioren, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen wissen davon ein Lied zu singen. Denn Aufzüge und Rollstuhlrampen sind oft kaputt – oder gar nicht vorhanden. Jeder kennt auch den Ärger über defekte Rolltreppen, wenn die Steintreppen steil oder brüchig sind. Aber all das soll sich, so der neue Senat, bald ändern: Die rot-rot-grüne Koalition verspricht, sämtliche U- und S-Bahnhöfe bis 2020 barrierefrei zu machen. Skeptisch hakte der Abgeordnete Stephan Schmidt (CDU) gleich mal nach, wie realistisch das ist.
Berlins Hürden-Bahnhöfe

Von den 173 U-Bahnhöfen sind nur etwa 65 Prozent barrierefrei zugänglich. Das schätzt Dr. Jürgen Schneider, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung. Sein Urteil: „Hier sind wir noch lange nicht am Ziel!“ CDU-Politiker Schmidt wollte deshalb wissen, welche BVG-Bahnhöfe noch 2017 mit Aufzügen ausgestattet werden. Die Antwort des Senats: Es sind 13 U-Bahnhöfe zu Gesamtkosten von 24,4 Millionen Euro – also knapp 2 Millionen Euro pro Bahnhof. Dabei sind Stationen in der City Ost (Jannowitzbrücke), aber auch in Kreuzberg (Hallesches Tor) und im tiefen Westen (Podbielskiallee).

Die BVG plant zudem, 50 weitere Bahnhöfe zwischen 2018 und 2020 auf Barrierefreiheit zu trimmen. Hört sich gut an, aber CDU-Experte Schmidt gibt zu bedenken: „Wenn man sieht, dass gerade bei der BVG als Berliner Anstalt des öffentlichen Rechts noch sehr viel zu tun ist, kann man nur die Daumen drücken, dass der Plan eingehalten werden kann.“ Zum Vergleich: Die Deutsche Bahn hat schon 109 völlig barrierefreie S-Bahn-Stationen in Berlin. Nur neun Bahnhöfe sind noch nicht hergerichtet, bei 15 fehlt das „Blindenleitsystem“. Trotzdem geht die Bahn schon mal vorsichtig davon aus, dass sie bis ins Jahr 2023 braucht.
Die Leiden der Bürger

Ein Beispiel für dringenden Handlungsbedarf ist der U-Bahnhof Borsigwerke (U6). Hier gibt es das Einkaufszentrum Borsighallen, ein Bürgeramt und ein Ärztehaus – aber noch keine Barrierefreiheit. So auch auf dem Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, der nicht nur für Klinik-Besucher wichtig, sondern auch ein belebter Umsteigebahnhof ist. CDU-Politiker Schmidt sagt: „Wenn man bedenkt, dass uns schon seit 2008 der Aufzug am Kurt-Schumacher-Platz versprochen ist, der nun dieses Jahr für 1,7 Millionen Euro endlich fertig werden soll, kann man schon …