Wer allzu sommerlich gekleidet war, bekam an diesem Vormittag trotz gleißender Sonne schon ein wenig das Frösteln. Denn in der #Baugrube gleich neben der Baustelle für das künftige #Humboldt Forum in Mitte lagen die Temperaturen bei nur etwa zehn Grad Celsius. Die Kälte im #Untergrund war jedoch Voraussetzung für das Ereignis, für das die Besucher die schmalen Gerüsttreppen 18 Meter tief hinunter gestiegen waren: Am Dienstag erfolgte der offizielle Baustart für die dritte und damit letzte Station an der neuen U-Bahnstrecke durch Berlins historische Mitte, den #U-Bahnhof #Museumsinsel.
Vereist, damit unter der Spree gearbeitet werden kann
Weil der Bahnhof nicht nur tief im Berliner Grundwasser, sondern auch direkt unter Schloßbrücke, Bertelsmann-Repräsentanz und Spreekanal liegt, musste er erst einmal in einen zweieinhalb Meter dicken Eismantel verpackt werden. Dieser soll dafür sorgen, dass während der Arbeiten weder Grund-, noch Spreewasser in die Baugrube eindringen kann. Bevor es jedoch mit dem Bohren, Meißeln und Ausbaggern losging, stand ein für alle Bergleute heiliges Ritual auf dem Programm: die Tunneltaufe.
Bauen im Untergrund war und ist auch heute noch nicht ungefährlich. Damit am Ende alle wieder heil herauskommen, erbitten die Mineure Gottes Segen und den Beistand ihrer Schutzpatronin, der heiligen Barbara. Corinna Zisselsberger, Pfarrerin der evangelischen Gemeinde St. Petri/St. Marien, und Ulrich Bonin, Pfarradministrator der katholischen St. Hedwigs-Kathedrale übernahmen bei einem ökumenischen Gottesdienst diese Aufgabe. Der Tunnelabschnitt, der sich in den kommenden Monaten in einen U-Bahnhof verwandelt, wurde auf den Namen …
#Treptow – Eine #Anwohnerinitiative hat einen mutmaßlich heimlichen #Weiterbau der #A100 beobachtet und schlägt Alarm: Weil bis zum 23. Mai #Einspruch gegen die #Baupläne eingelegt werden kann, könnten die Bauarbeiten vom Land Berlin und vom Bund illegal sein.
Anwohner Bernd Kalweit wurde Anfang April stutzig: Die Bauarbeiten an der Autobahn 100, um deren Weiterbau es schon so viel Streit gab, gehen einfach weiter. Bagger rollen, es wird gewerkelt. Eigentlich ist das nicht rechtens. Denn das Planfeststellungsverfahren für den 17. Bauabschnitt der A100 von Neukölln Richtung Norden ist zwar beendet, die Pläne lagen lange genug zur Einsicht aus – bis zum 23. April.
Initiative fordert Baustopp
Doch die Frist, um Einspruch gegen die Bauarbeiten einlegen zu können, geht noch bis zum 23. Mai. Vor dem Hintergrund dieser Daten darf eigentlich nicht weitergebaut werden. Bernd Kalweit von der Anwohner-Initiative „A100 Treptow“ stellte die Ergebnisse auf einer Pressekonferenz vor. „Wir sind nicht gegen die Autobahn an sich, aber dieses Vorgehen geht einfach zu weit. Das ist ein Schwarzbau.“ Ein weiteres Problem: „Niemand hat anscheinend den Schallschutz zur S-Bahn-Brücke hin bedacht.“
Hell leuchten die neuen Markierungen auf dem Asphalt der #Karl-Marx-Straße. Für viel Geld ist ein weiterer Teil der Neuköllner Einkaufsmeile umgebaut worden, und dabei wurden auf beiden Seiten #Radlerspuren geschaffen. Doch weil sie meist zugeparkt sind, nützen sie den Radfahrern so gut wie nichts. „Die jetzige Situation für #Radfahrende auf der Karl-Marx-Straße ist blanker Hohn“, sagt Saskia Ellenbeck vom Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln. Die Straße ist kein Einzelfall. Auch anderswo in Berlin werden #Radfahrer immer wieder zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen.
Zwei statt wie vorher vier Spuren für Autofahrer, #Radstreifen und Lieferzonen: Seit Jahren sind Bauarbeiter damit beschäftigt, der Neuköllner Hauptverkehrsstraße ein neues Gesicht zu geben. Jüngst gab Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) ein weiteres Teilstück frei, zwischen Briese- und Uthmannstraße. „Erhöhte Sicherheit bieten die getrennten Rad- und Autospuren“, hieß es.
Polizei scheint machtlos zu sein
Doch schneller, stressfreier oder gar sicherer ist hier für Radfahrer überhaupt nichts geworden – im Gegenteil. Denn die frisch markierten Radlerspuren werden von unzähligen Autofahrern rücksichtslos als Parkplätze genutzt. Die Folge: Ausweich- und Bremsmanöver, quietschende Reifen, lautstarke Streits zwischen Radlern und Autofahrern sowie ein ständiges Katz-und-Maus-Spiel zwischen Falschparkern und der Polizei.
Frage 1:
Inwiefern war der Senat mit welchen Senatsverwaltungen an der Planung zur Schaffung einer #Querungsmöglichkeit der Bahntrasse am #Bahnübergang #Säntisstraße während dessen Sperrung in der Zeit der #Baumaßnahmen zur #Dresdner Bahn befasst?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens und der von der Vorhabenträgerin eingereichten #Planänderungen mehrfach beteiligt. Die bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde erst in die 6. Planänderung eingebracht. Die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatte im Rahmen einer Einwendung um Information zur bauzeitlichen barrierefreien Querung der Säntisstraße gebeten, die von der Vorhabenträgerin entsprechend erläutert wurde.“
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Frage 2:
Welche Positionen haben die beteiligten Senatsverwaltungen zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungsmöglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Frage 3:
Was hat welche Senatsverwaltung getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Frage 4:
Was hält der Senat von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Frage 5:
Trifft es zu, dass der Senat am 01.02.2016 nachgefragt hat, ob die bauzeitliche Fußgängerüberführung barrierefrei sein wird? Wenn ja, welche Senatsverwaltung hat nachgefragt? Wenn ja, wie hat der Senat reagiert, als er die Antwort erhalten hat?
Antwort zu 2 bis 5:
Mit einer E-Mail vom 01.02.2016 hat die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hinterfragt, wie die bauzeitliche Barrierefreiheit gestaltet werden soll.
Für die Planungsentscheidung zur bauzeitlichen Fußgängerüberführung wurden die örtlichen Gegebenheiten und das geringe Verkehrsaufkommen am Bahnübergang Säntisstraße in einem Abwägungsprozess mit einbezogen. Dabei wird stets ein Ausgleich zwischen betroffenen Belangen und berechtigten Interessen geschaffen. Für den vorliegenden Fall stehen jedoch Nutzen und Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis. Die Fußgängerbrücke wurde im Rahmen der Planfeststellung der Dresdener Bahn bei der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), eingereicht. Die provisorische Fußgängerbrücke wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.05.2017 durch das EBA genehmigt: „Gleichwohl hält die Planfeststellungsbehörde den Aufwand für die Herstellung eines barrierefreien Provisoriums zur bauzeitlichen Bahnquerung angesichts des relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern für unverhältnismäßig.“ (EBA, 2017: Planfeststellungsbeschluss „Dresdner Bahn“, PFA 1, S.160).
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Zugang zur S-Bahn und zu den Gebieten der jeweils anderen Bahnseite während der Bauzeit wird durch die bauzeitliche Planung gewährleistet. So ermöglicht die Buslinie 277 (z.T. im 10-Minuten-Takt) mit Halt am S-Bahnhof Buckower Chaussee eine barrierefreie Umfahrung des geschlossenen Bahnübergangs Säntisstraße innerhalb von rd. sieben Minuten.“
Die bauzeitliche Barrierefreiheit ist demnach durch den Bahnübergang Buckower Chaussee und die Buslinie 277 gegeben.
Frage 6:
Inwiefern war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit welchen Abteilungen und Ämtern beteiligt?
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Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Das Stadtentwicklungsamt koordiniert die bezirklichen Stellungnahmen der Fachdienststellen und nimmt selbst zu den städtebaulichen Belangen Stellung. U. a. wurde der Fachbereich Straßen einbezogen.
Eine erste Information der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgte durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. Seit 2011 bestehen regelmäßige Kontakte zwischen Landes- und Bezirksebene.“
Frage 7:
Welche Position hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungs-möglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die fehlende Barrierefreiheit der Fußgängerbrücke wurde in der Stellungnahme zur 6. Planänderung seitens des Bezirkes festgestellt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg hat sich fortwährend für Barrierefreiheit auch während der gesamten Planungsphase eingesetzt. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Landesebene.“
Frage 8:
Was hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Sicherstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit ist nicht Aufgabe des Bezirkes sondern des Vorhabenträgers der Maßnahme, der DB AG.“
Frage 9:
Was hält das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat sich mit der Drucksache Nr. 0619/XX „Eine anwohnerfreundliche Querungsmöglichkeit für die Säntisstraße“ positioniert und damit den Wunsch nach einer entsprechenden Verbesserung zum Ausdruck gebracht.
Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seinem Offenen Brief vom 12.04.2018 gefordert: „Eine zumutbare barrierefreie Querung
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an der Säntisstraße ist … unverzüglich einzurichten.“ Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk vertritt die gleiche Auffassung.“
Frage 10:
Trifft es zu, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg lediglich eine ausreichende Beleuchtung für die Fußgängerbrücke gefordert, eine Barrierefreiheit hingegen nicht als notwendig erachtet hat?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Einwendung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg vom 29.04.2016 enthielt keine Forderung zur Herstellung einer barrierefreien Lösung. Gegenüber der ursprünglich geplanten Schließung des Bahnübergangs ohne bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde die Aufrechterhaltung der Querungsmöglichkeit während der Bauzeit durch die Fußgängerbrücke positiv gesehen.“
Berlin, den 08.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wann und mit welchem Ergebnis fanden im betroffenen Gebiet #Bedarfsermittlungen für den öffentlichen
Nahverkehr mit Schwerpunkt #Straßenbahnplanung statt?
Antwort zu 1:
Für die Verlängerung der Straßenbahn über den #Hauptbahnhof hinaus bis zum U-Bahnhof #Turmstraße wurden unter anderem auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans
Verkehr, den der Senat im März 2011 beschlossen hat, die notwendigen fachlichen
Voruntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen wurden im Jahr 2015
abgeschlossen und kamen zum Ergebnis, dass die Straßenbahn das am besten geeignete
Verkehrsmittel für eine Verbesserung des öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im
Planungskorridor ist und die Maßnahme wirtschaftlich ist.
Für die weitere Verlängerung vom U-Bahnhof Turmstraße bis U-Bahnhof Mierendorffplatz
bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide werden derzeit die notwendigen fachlichen
Voruntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen,
allerdings wurde bereits die Straßenbahn als das am besten geeignete Verkehrsmittel für
eine Verbesserung des ÖPNV im Planungskorridor nachgewiesen.
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Frage 2
Auf welchen Wegen sind die anliegende Wohnbevölkerung und die betroffenen Geschäftsleute über die Info-
Veranstaltungen der Senatsverwaltung im Oktober und November 2017 informiert worden?
Antwort zu 2:
Zu der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von §25 VwVfG am 17. Oktober 2017
wurde im Rahmen der Voruntersuchungen für die Straßenbahnverlängerung vom UBahnhof
Turmstraße bis U-Bahnhof Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof
Jungfernheide eine Dialogveranstaltung durchgeführt.
Für die Einladung wurden verschiedene Kommunikationskanäle genutzt, um die
größtmögliche Zahl an Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Die Einladung zu dieser
Veranstaltung erfolgte im Einzelnen durch
das Amtsblatt Nr. 42 vom 29. September 2017,
Einladung auf dem Internetauftritt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und dem Internetauftritt mein.berlin.de
Veröffentlichung in der Stadtteilzeitung „ecke turmstraße“,
Plakat-Aushänge im Plangebiet,
Verteilung von Einladungskarten an öffentlichen Orten (z.B. Rathaus Tiergarten,
Bibliotheken, Nachbarschaftstreffpunkte u.ä.),
Informationsveranstaltung und Abstimmung mit den Akteuren im
Untersuchungsgebiet am 5. Oktober 2017 sowie
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am 2.
Oktober 2017.
Insgesamt konnte durch die breit gestreute Einladung eine umfassende Mobilisierung
erreicht werden.
Zur Straßenbahnverlängerung über den Hauptbahnhof hinaus zum U-Bahnhof Turmstraße
teilt die BVG hierzu mit:
„Die BVG hat am 15.11.2017 eine Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die
abgeschlossene Planung für den Neubaustreckenteil von Hauptbahnhof bis U-Bahnhof
Turmstraße vorgestellt wurde, der Gegenstand des im November 2017 eingeleiteten
Planfeststellungsverfahrens ist. Die Einladung zu der Veranstaltung erfolgte im
Einzugsgebiet der Neubaustrecke mittels ausgehängter Plakate an Haltestellen, in
Geschäften und Einrichtungen mit Publikumsverkehr, ausgelegten Flyern sowie
Promotionteams am U-Bahnhof Turmstraße.“
Frage 3:
Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben an den Veranstaltungen jeweils teilgenommen?
Antwort zu 3:
An der Dialogveranstaltung am 17. Oktober 2017 im Rahmen der Voruntersuchungen für
die Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof Turmstraße bis U-Bahnhof Mierendorffplatz
bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide haben rund 170 Bürgerinnen und Bürger
teilgenommen.
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Zur Bürgerinformationsveranstaltung, welche von der BVG am 15. November 2017
durchgeführt wurde, teilt die BVG mit: „Am Informationstermin der BVG am 15.11.2017
nahmen rund 120 Personen teil.“
Frage 4:
Welche Erkenntnisse hat der Senat aus den Beiträgen der Anwesenden gewonnen?
Antwort zu 4:
Aus der Dialogveranstaltung vom 17. Oktober 2017 im Rahmen der Voruntersuchungen
für die Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof Turmstraße bis U-Bahnhof
Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide konnten wertvolle Hinweise für die
Bewertung einzelner Varianten der Streckenführung gewonnen werden. Diese werden im
Einzelnen auf dem Internetauftritt der Senatsverwaltung aufgeführt.
Zu der Bürgerinformationsveranstaltung, welche die BVG am 15. November 2017
durchgeführt hat, teil die BVG mit:
„Die Veranstaltung am 15.11.2017 verlief aus Sicht der BVG erfolgreich, da ein reges,
konstruktives Interesse der Öffentlichkeit zu erkennen war. Nach Vorstellung der
abgeschlossenen Planung konnten die Besucher ihre Fragen stellen. Der weit
überwiegende Teil der Besucher sprach sich für die Straßenbahnverlängerung aus und
befürwortete die Maßnahme. Einzelne Detailfragen bezogen sich u.a. auf
Fußgängerquerungen, Radwegführungen, auf das Haltestellendesign und auf
Baumstandorte.
Mit der Beantwortung wurde des Öfteren auf die Möglichkeit verwiesen, dass Betroffene
Einwände im Planfeststellungsverfahren vorbringen könnten, die im Rahmen des
Verfahrens formell beantwortet werden. Darüber hinaus wurden auch Themen aus
anderen Verkehrsräumen angesprochen, beispielsweise zum Verkehrsfluss in der
Invalidenstraße östlich des Hauptbahnhofs und zur Einbahnstraßenregelung in der
westlichen Turmstraße. Die wichtigste Erkenntnis des Abends war, dass die Öffentlichkeit
ein großes Interesse an den Planungen zeigt.“
Frage 5:
Hält der Senat diese Art von #Bürgerbeteiligung für ausreichend, um so einschneidende Eingriffe in die
örtliche #Nahverkehrsplanung vornehmen zu können?
Antwort zu 5:
Der Senat führt im Rahmen der Straßenbahn-Neubauvorhaben einen Beteiligungsprozess
durch, der weit über das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht.
Für die Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof Turmstraße bis U-Bahnhof
Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide sind die Bürgerinnen und Bürger
vor Ort erstmals bereits im Rahmen der Voruntersuchungen durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beteiligt worden. Dadurch konnte bereits bei der
Grundlagenermittlung mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und auch mit den späteren
Nutzerinnen und Nutzern sowie weiteren Akteuren im Gebiet in Kontakt getreten werden.
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Dazu wurden bei den Voruntersuchungen Dialogveranstaltungen mit den Bürgerinnen und
Bürgern durchgeführt. Eine weitere Veranstaltung fand für die Straßenbahnverlängerung
über den Hauptbahnhof hinaus zum U-Bahnhof Turmstraße noch vor Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens statt bzw. ist für die Weiterführung vom U-Bahnhof
Turmstraße bis U-Bahnhof Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide
geplant. Neben einer Vor-Ort-Veranstaltung hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz eine Online-Beteiligung über mein.berlin.de und den Internetauftritt der
Senatsverwaltung durchgeführt, eine umfangreiche Auswertung der Stellungnahmen der
Bürgerinnen und Bürger vorgenommen und die Antworten dazu auf dem Internetauftritt
veröffentlicht.
Eine Beteiligung in dieser frühen Phase ermöglicht es, Anregungen noch ohne größere
Schwierigkeiten in die Planung aufzunehmen. Damit können sich die Qualität der Planung
und die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöhen und das Ergebnis
noch stärker als bisher auf die anliegende Bevökerung und die späteren Nutzerinnen und
Nutzer zugeschnitten werden.
Ebenfalls werden durch die Senatsverwatung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die
Unterlagen zur Planfeststellung im Internet veröffentlicht, so dass diese nicht nur im Hause
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sondern auch zeitlich flexibel
über das Internet abgerufen werden können.
Frage 6:
Welche Planungsabstimmungen hat es mit den betroffenen #BVVen der Bezirke Mitte und Charlottenburg-
Wilmersdorf einschließlich der dort zuständigen Fachausschüsse gegeben und wann erfolgten diese?
Antwort zu 6:
Die o.g. Bezirke wurden über die zuständige Verwaltungsbehörde, namentlich das
jeweilige Bezirksamt, welches in Angelegenheiten des Bezirks zuständig für die Vertretung
des Landes nach Art. 74 II Verfassung von Berlin sowie § 36 Bezirksverwaltungsgesetzes
ist, in die Planungen eingebunden und über alle Zwischenergebnisse der Planung
informiert.
Zu den Abstimmungsrunden zur Straßenbahnverlängerung vom Hauptbahnhof zum UBahnhof
Turmstraße, welche von der BVG durchgeführt wurden, teilt die BVG mit: „An den
Abstimmungsrunden zur Strecke Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße nahmen stets
Vertreter des Bezirks Mitte teil.“
Frage 7:
Wann plant der Senat die endgültigen Entscheidungen einschließlich der #Trassenführung der
Straßenbahnen zu treffen?
Antwort zu 7:
Die Verlängerung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße
befindet sich bereits im #Planfeststellungsverfahren. Eine Beschlussvorlage zur
Entscheidung über die weitere Verlängerung vom U-Bahnhof #Turmstraße bis U-Bahnhof #Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof #Jungfernheide ist für das Jahr 2018 vorgesehen.
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Frage 8:
Wie wird der Senat die weiteren Schritte zur Einbindung der anliegenden Bürgerinnen und Bürger gestalten?
Antwort zu 8:
Für den Abschnitt von Hauptbahnhof bis U-Bahnhof Turmstraße wurden die
Planunterlagen öffentlich ausgelegt und jedem, dessen Belange durch den Plan berührt
werden, Gelegenheit gegeben, Einwendungen zu dem Verfahren vorzubringen. Die
erhaltenen Einwendungen werden derzeit bearbeitet und anschließend beantwortend
entschieden.
Zu der Verlängerung der Strecke über den U-Bahnhof Turmstraße hinaus bis zum UBahnhof
Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide wird zunächst eine
weitere Veranstaltung noch vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens stattfinden.
Nach Aufstellung der Planunterlagen werden auch diese öffentlich ausgelegt und die
Gelegenheit für Einwendungen gegeben.
Während der Bauphase ist bei beiden Vorhaben eine kontinuierliche #Bauinformation für
die Bürgerinnen und Bürger sowie weitere interessierte Akteure vor Ort geplant. Nach
Abschluss der Bauarbeiten wird über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme informiert.
Durch die bereits erfolgten und die weiterhin geplanten Schritte stellt der Senat sicher,
dass eine durchgängige Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in allen
Planungsphasen gegeben ist.
Berlin, den 27.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der Senat will das #U-Bahnnetz vergrößern. Geplant ist, neben dem bereits bekannten Ausbau der# U5, eine Verlängerung der Linien #U6, #U7 und #U8. Die BVG soll nun die einzelnen möglichen Projekte überprüfen und #Machbarkeitsstudien erstellen. Über die Pläne der parteilosen Verkehrssenatorin Regine Günther (für Grüne) hatte zuerst die Berliner Morgenpost berichtet.
Konkret soll die U6 – Richtung Alt-Tegel – bis zum #Flughafen#Tegel führen. Beziehungsweise zur „Urban Tech Republik“, so soll das Areal gemäß Nutzungskonzept nach der Schließung des Airport heißen. Ein Ausbau der U7 – Richtung Rudow – ist bis zum #S-Bahnhof #Schönefeld geplant. Die U8 – Richtung Wittenau – soll bis ins #Märkische Viertel, eine Station Senftenberger Ring ist denkbar, verlängert werden. Günthers Behörde prüfte auch die Verlängerungen der U7 Richtung #Spandau und eine Anbindung …
Manche Auseinandersetzungen von einst wirken aus heutiger Sicht unwirklich und lächerlich. Für damalige Zeitgenossen waren sie allerdings ein sehr ernstes Problem. Das trifft auch auf den #Bahnhof zu, der einst den Namen #Weißensee trug.
Kaum jemand ahnt heute, dass der Bahnhof #Greifswalder Straße noch vor 105 Jahren Bahnhof Weißensee hieß. Die preußische Eisenbahnverwaltung hatte es seinerzeit zum Prinzip erhoben, Bahnstationen immer nach dem nächstgelegenen Ort zu benennen. So kam es, dass beispielsweise Straußberg, damals mehrere Kilometer vom Bahnhof entfernt gelegen, dennoch Namensgeber eines Bahnhofs wurde. Und der Haltepunkt Pankow-Heinersdorf hieß so, weil er seinerzeit genau zwischen beiden Orten entstand. Folgerichtig bekam auf der Ringbahn die Station an der Chaussee nach Bernau den Namen Bahnhof Weißensee, weil dieser Ort in der Nachbarschaft lag. Der heutige Ortsteil Prenzlauer Berg war seinerzeit noch überwiegend Ackerland.
Der Bahnhof Weißensee erhielt im Februar 1875 seinen Namen, und von dieser Zeit an konnte sich das seinerzeit kleine Dorf mit der Ehre schmücken, eine Bahnstation „zu besitzen“. 1877 begann dann der Betrieb der Pferdebahn zwischen Weißensee und Alexanderplatz. Der Bahnhof Weißensee wurde zu einem vielfrequentierten Umsteigepunkt.
Bis Mitte Oktober 2018 erneuert die BVG die #Straßenbahngleise auf der #Seestraße zwischen Amrumer und Turiner Straße. Das wird ein gutes Stück Arbeit. In Zahlen: 3.800 Meter Schiene und ca. 2.400 Schwellen werden ausgetauscht, für den Gestaltung als sogenanntes „grünes“ Neues Berliner Straßenbahngleis rund 4.500 Quadratmeter Rasenfläche hergestellt.
Die Vorbereitungen für die Arbeiten laufen bereits seit dem 25. April. Unter anderem werden im Bereich der #Turiner Straße provisorische #Endhaltestellen geschaffen. Ab Montag, den 7. Mai, gibt es nun auch baubedingte Änderungen auf den Linien #M13 und #50. In drei Phasen muss der Straßenbahnverkehr jeweils unterbrochen werden.
Bis Betriebsbeginn am Dienstag, den 22. Mai fahren die Züge der M13 bzw. 50 ab Revaler Straße bzw. Guyotstraße bis Björnsonstraße. Auf dem Abschnitt zwischen Björnsonstraße und Virchow-Klinikum sind barrierefreie Ersatzbusse im Einsatz.
Nachdem die notwendigen Bauweichen eingebaut wurden, können die Züge in der direkt anschließenden, zweiten Bauphase bis Betriebsbeginn am Montag, den 17. September die provisorischen Endhaltestellen nutzen. Die Ersatzbusse bedienen dann den Abschnitt von U Seestraße/Turiner Straße zum Virchow-Klinikum. Zusätzlich wird die Buslinie 106 zur neuen Endstelle U Seestraße/Turiner Straße verlängert, um den Umstieg zu erleichtern.
Ab dem 17. September und bis Betriebsbeginn am 1. Oktober werden die Bauweichen wieder ausgebaut. Die Züge und Busse fahren wie in der ersten Bauphase. Auch die provisorischen Haltestellen werden dann zurückgebaut. Bis Mitte Oktober schließlich laufen Restarbeiten, von denen der Straßenbahnbetrieb nicht betroffen ist.
Frage 1:
Unter dem etwa 2 km langen #Bahndamm zwischen Karower Kreuz und dem Bahnhof #Blankenburg existieren
zwei Möglichkeiten der Unterquerung für den Auto- und Fahrradverkehr. Die Bauarbeiten an der einzigen
Brücke vor dem Bahnhof Blankenburg auf Höhe der #Röhnstraße sind im Verzug. Wann soll die Brücke
wieder für alle Verkehrsteilnehmer passierbar sein?
Antwort zu 1:
Seit dem 29.03.2018 ist eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer gegeben.
Derzeit werden Rest- bzw. Komplettierungsarbeiten ausgeführt. Die Verkehrsfreigabe
auch für den Kfz-Verkehr wird voraussichtlich bis 30.05.2018 erfolgen.
Frage 2:
Welche Gründe hat der Verzug der Bauarbeiten?
Antwort zu 2:
Der gestörte Bauablauf des Bahnbauvorhabens am #Karower Kreuz ist im Wesentlichen
auf die nicht genügende personelle und maschinelle Ressourcenausstattung der
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bauausführenden Firma und erforderliche Projektänderungen auf Grund nicht bekannter
oder im Baufeld befindlicher Bestandskabel zurückzuführen. Alle anderen Arbeiten
verlaufen planmäßig.
Frage 3:
Welche weiteren Baumaßnahmen sind an Brücken oder Unterführungen in der Nähe des Karower Kreuzes
geplant bzw. befinden sich derzeit in Bearbeitung?
Antwort zu 3:
Nördlich des Karower Kreuzes laufen bereits Arbeiten an der Eisenbahnüberführung #Schräger Weg. An der Eisenbahnüberführung #Pankgrafenstraße finden derzeit
vorbereitende Maßnahmen zur Umverlegung von Leitungen statt. Diese sollen bis
Sommer beendet sein.
Anschließend beginnen Arbeiten an der Eisenbahnüberführung #Danewend (Einbau von
Hilfsbrücken). Die Arbeiten werden so getaktet, dass es keine zeitgleiche Sperrung der
drei Straßen geben wird.
Frage 4:
Seit Oktober 2017 erfolgte keine Information der Anwohner über die laufenden sowie geplanten Bauarbeiten.
Wann wird es seitens des Senats oder der Deutschen Bahn AG weitere Informationen für die Anwohner
geben?
Antwort zu 4:
Die Aussage, dass seit Oktober 2017 keine Informationen über den Fortgang der Arbeiten
gegeben wurden, ist nicht richtig.
Die DB AG hat in diversen Printmedien (z. B. Märkische Oderzeitung, Berliner
Morgenpost) mehrfach über die anzupassenden Abläufe informiert. Darüber hinaus sind
aktuelle Informationen jederzeit im Bauinfopool der DB AG abrufbar
(https://bauprojekte.deutschebahn.com/berlin-bb). Hier besteht auch die Möglichkeit, die
Informations-E-Mail zu abonnieren.
Aktuell wurde wieder in den Printmedien zu einem #Bürgerdialog eingeladen. Diese
Veranstaltung fand am 24.04.2018 in Berlin-Buch statt. Dies ist im Übrigen Bestandteil
eines mit Bürgervertretern abgestimmten Kommunikationskonzeptes.
Berlin, den 27.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
In welchem Zeitraum und zu welchen Kosten wird im U-Bhf. #Kaiserdamm ein Fahrstuhl eingebaut?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Infolge zweier Bahnsteige müssen am Standort Kaiserdamm zwei Aufzüge nacheinander gebaut werden. Der Baustart des ersten Aufzugs mit einer Bauzeit von ca. einem Jahr kann nach Vorliegen der beantragten Plangenehmigung voraussichtlich im Jahr 2019 erfolgen. Voraussichtlich in 2020 wird mit dem Bau des 2. Aufzuges begonnen. Die Kosten für die beiden Aufzüge belaufen sich auf ca. 2,8 Mio. EUR.“
Frage 2:
Wo soll sich der Ausgang für diesen #Fahrstuhl befinden?
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Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der endgültige #Aufzugsstandort wird im Rahmen des laufenden Plangenehmigungs-verfahrens festgelegt. Aufgrund der bautechnischen Randbedingungen (einfache Tiefenlage, seitliche Verteilerhalle vorhanden) sowie im Hinblick auf die Umsteige-beziehung zur #S-Bahn stellt sich ein Standort an der östlichen Zugangsanlage auf beiden Gehwegen als Vorzugsvariante dar.“
Frage 3:
Inwieweit sind die Bedürfnisse der Nutzer und Nutzerinnen des Zentralen Omnibus Bahnhofs (#ZOB) dabei mitgedacht worden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aufgrund der bautechnischen Probleme am westlichen Verteilergeschoss (zu geringe Deckenhöhe, Einschränkung von Fluchtwegen) ist diese Variante gegenüber der unter Antwort zu 2 beschriebenen Vorzugsvariante deutlich im Nachteil. Der etwas längeren Zuwegung zum ZOB stehen kürzere Umsteigewege zur S-Bahn gegenüber.“
Frage 4:
Inwieweit wäre eine bessere Anbindung an den ZOB denkbar und ggf. warum ist eine bessere Anbindung an den ZOB nicht machbar bzw. mit welchen Mehrkosten wäre eine bessere Anbindung denkbar?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der ZOB ist mit den heute vorhandenen Zugangsanlagen, u.a. mit einer Fahrtreppe, gut an die U-Bahn angeschlossen. Aufgrund des hohen baulichen Aufwandes, der nach heutiger Abschätzung bei ca. 4 Mio. EUR liegen wird, ist der Bau einer zusätzlichen doppelten Aufzugsanlage am westlichen Bahnsteigende wirtschaftlich nicht zu recht-fertigen. Der um ca. 80 m längere Fußweg zum Standort am östlichen Bahnhofszugang wird für vertretbar gehalten.“
Der Senat folgt aus fachlicher Sicht dieser Argumentation und unterstützt die Vorzugs-variante der BVG.
Berlin, den 27.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz