Für eine der wichtigsten Verbindungen zwischen Berlin und Brandenburg soll frühestens 2020 entschieden werden, wie sie ausgebaut wird.
Tausende ächzen Tag für Tag in den Zügen. Pendler, die aus dem Umland zu ihrem Arbeitsplatz wollen. Berliner, die die schnellen, aber vollen Züge der langsamen S-Bahn vorziehen. Der Frust ist oft hoch ("Wir sind keine Ölsardinen").
Doch für eine der wichtigsten Verbindungen zwischen Berlin und Brandenburg auf der Schiene – die Strecke von Spandau über #Falkensee bis #Nauen – soll frühestens 2020 entschieden werden, wie sie ausgebaut wird. Zur Wahl stehen seit Jahren der Bau eines weiteren Gleises für den #Regionalverkehr oder für eine „#Express"-#S-Bahn.
Und selbst das Jahr 2020 sei ein ambitioniertes Ziel angesichts der Untersuchungen, die noch erforderlich seien, sagte Staatssekretär Stefan Tidow am Donnerstag im Verkehrsausschuss des Parlaments.
Was wird aus der Regionstrecke ins Märkische Viertel
Seit wann genau sind dort diese Schilder installiert?
Antwort zu 1:
Die straßenbaubehördliche Anordnung wurde am Donnerstag, den 23.08.2018 erteilt. Die Umsetzung der Anordnung erfolgte bis zum 27.08.2018.
Frage 2:
Welche Art von Brückenschäden liegen an der erst im Jahr 2003 gebauten Brücke konkret vor?
Antwort zu 2:
Das Dehnprofil der Fahrbahnübergangskonstruktion ist verschlissen. Durch die hohen Temperaturen im Sommer kam es zu einer starken Temperaturausdehnung der Brücke mit einer Aufwölbung des Dehnprofils. Schwere abbiegende Fahrzeuge von der BAB A
113 kommend verwalken zusätzlich das elastische Dehnprofil. Die Kombination von extrem hohen Temperaturen mit den Einwirkungen schwerer abbiegender Fahrzeuge mit verstärkter Reibung führte zum Schaden am Dehnprofil.
Frage 3:
Wann wurden diese Schäden festgestellt?
Antwort zu 3:
Der Schaden wurde während einer Streckenbefahrung am 24.07.2018 festgestellt. Die Befahrung in der Folgewoche zeigte eine Schadenserweiterung, die für Zweiradfahrer eine Gefahrensituation darstellen könnte.
Frage 4:
Was konkret bedeuten diese Schäden für den Weiterbetrieb der Brücke?
Antwort zu 4:
Der Weiterbetrieb der Brücke ist durch den Schaden nicht gefährdet.
Frage 5:
Wird es neben der Geschwindigkeitsbeschränkung auch zu einer Lastenbeschränkung der Brücke kommen?
Antwort zu 5: Nein.
Frage 6:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat in Bezug auf diese Brückenschäden?
Antwort zu 6:
Das Dehnfugenband wird ausgetauscht. Das Verkehrskonzept für die Arbeitsstellensicherung während der Bauzeit wird erstellt und die Bauleistung ausgeschrieben.
Frage 7:
Ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Schäden zu Ablösungen von Brückenteilen kommen kann, die auf die darunter befindliche A113 stürzen könnten?
Antwort zu 7: Nein.
Frage 8:
Mit welcher Zustandsnote gemäß Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 RI-EBW-PRÜF wird diese Brücke derzeit bei der Senatsverwaltung geführt?
Antwort zu 8:
Aktuelle Zustandsnote: 3,0
Frage 9:
Welche Zustandsnoten haben nach aktuellem Stand (31.08.2018) alle 258 Brücken die in der Baulast des Bundes und in Auftragsverwaltung Berlins liegen? (Bitte alle Brücken mit Zustandsnote und Beschreibung vorhandener Schäden und Nutzungseinschränkungen auflisten)
Antwort zu 9:
Die Liste der Brücken in der Baulast des Bundes ist als Anlage 1 beigefügt. Die Dokumentation des Zustandes der Brücken erfolgt in einer Bauwerksdatenbank und ist durch laufend aktualisierte Prüfungen und der sukzessiven Abarbeitung einer stetigen Veränderung unterworfen und zudem teilweise sehr umfangreich. Auf eine Gesamtauflistung wird daher verzichtet und exemplarisch der Zustandsbericht für die Hermann-Gladenbeck-Brücke als Anlage 2 beigefügt.
In der Anlage 3 sind die Bauwerke mit den gegenwärtigen Nutzungseinschränkungen aufgeführt.
Berlin, den 09.10.2018 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
3
1
07022
Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (westl. Teil über BAB A 100)
2,9
2
07022
Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (östl. Teil über BAB A 100)
2,9
3
07023
Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Südfahrbahn)
2,7
4
07023
Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Nordfahrbahn)
2,9
5
07024
Dresselsteg
3,0
6
07025
Ostpreußenbrücke
3,0
7
07033
Rudolf-Wissell-Brücke
3,0
8
07035b
Spundwand Rognitzstraße II/Wendeplatte
2,2
9
07037
Kastenbauwerk/Rampenbrücke Ausfahrt Spandauer Damm/Kastenbauwerk im Anschl.a.d.Westendbrücke, BW 29a
Zwischen dem 8-ten und 9-ten Längsträger von rechts, Maßnahme {2}
0 0 2
3546231_0_15H_RISS MIT AUSSINTERUNG
Schadensbeschreibung S V D
[30]
Verbundträger / -balken, Korrosionsschutz, Deckbeschichtung, Bereichsweise, Unvollständig, Mitte längs am Bauwerk, 1-tes Bauteil von links, Oben außen, Maßnahme {1}
1 Stelle am 1. LT von rechts, über der linken Fahrspur FR Süd, unterer Flansch
1 Stelle am 7. LT von rechts, hinten am Ende des LT, Unterkante, Maßnahme {1}
[15]
Längsträger, Beschichtung, Gering, Anprallschaden, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unterseite, – Schrammspuren an 2. und 3. LT über rechtem Fahrstreifen FR Nord und vorne über mittlerer Fahrspur beginnend jeweils angerostet.
Anprallschaden an 12. LT hinten und 13. LT vorn, Maßnahme {1}
Brücke, Elastomer, An einigen Bauteilen, Prüfung nicht möglich, Anzahl: 8 Stück, Bauteil nicht einsehbar / 0 0 0 zugänglich, die Gitter des Vogeleinflugschutzes ließen sich nicht öffnen, da die Verschraubungen zu tief
und die Gitter an sich zu eng aneinander sitzen, Maßnahme {7}
3546231_0_15H_LAGER NICHT ZUGÄNGLICH
Schadensbeschreibung S V D
Lager – Verformungslager ohne Festhaltung, bewehrt
Brücke, Fugenband, Fugen längs, Stellenweise, Rissig, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {7}
0 0 2
3546231_0_15H_FUGENBAND RISSIG
Schadensbeschreibung S V D
Fahrbahnübergang – Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion
[40]
Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Profile, Stellenweise, Beschädigt durch Fremdeinwirkung, Anzahl: 1 Stelle(n), Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Siehe Skizze 1, Die Stahlprofile sind verbogen, Maßnahme {7}
0
0
2
[33]
Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Korrosionsschutzbeschichtung auf Metall, Mehrfach, Abgefahren, Vorne und hinten am Bauwerk, Vereinzelt sind die Profile korrodiert, Maßnahme {1}
0
0
1
3546231_0_15H_BESCHICHTUNG ABGEFAHREN
[58]
Fugenband der Teppichkonstruktion, Polyurethan, Bereichsweise, Gerissen, Länge: 300,0 cm, Widerlager
1
2
3
hinten, Links, Fehlerhafte / problematische Baustoff- / Materialauswahl, Teppich stellt sich bei hohen
Bauwerkstemperaturen auf und ist durch das Überfahren des Schwerverkehrs gerissen. Der aufgestellte
Teppich stellt für Motorradfahrer etc. eine Gefahrenstelle dar. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h zu
reduzieren., EP
3546231_0_ZU_WH_GERISSENER TEPPICH
Schadensbeschreibung S V D
[41]
Plattenbalken / Trägerrost, Fugenband der Teppichkonstruktion, Gummi, Stellenweise, Schadhaft, Anzahl: 2 Stück, Hinten am Bauwerk, Maßnahme {7}
0 0 2
Kappe
[35]
Überbau, Kappe, Betonfertigteil, Mehrfach, Herausgebrochen, Hinten am Bauwerk, Mitte links, Schadenserweiterung, Siehe Skizze 1, an der Mittelinsel, Maßnahme {7}
0 2 2
3546231_0_15H_BORDSTEIN HERAUSGEBROCHEN
[9]
Trägerrost, Gesims, Betonoberfläche, Vereinzelt, Oberfläche grobporig, Vorne und hinten am Bauwerk, Rechts, Oben, Maßnahme {2}
0
0
0
[56]
Brücke, Draufsicht des Gesimses, Beton, Eine Stelle, Rissig, Am Anfang des Bauwerks, Rechts, Siehe Skizze 1, Maßnahme {2}
Stelle(n), Beide Widerlager, Links, Unterseite, Siehe Skizze 1,
Das Vogeleinfluggitter liegt an der Leitungsaufhängung an und ist verbogen, die Leitungsaufhängung hängt
zu tief., Maßnahme {7}
3546231_0_15H_VERBOGENES VOGELEINFLUGGITTER
[12]
Träger, Füllung des Vogelschutzes, Blech, Ausgeprägt, Ungleichmäßig, Gesamtes Bauteil, Die schräg an den LT angebrachten Bleche liegen teilweise nicht an, Maßnahme {7}
Befestigungsschelle der Längsleitung, Eine Stelle, Verdreht, Vorne am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Versatz, FR Süd, Verbindungsstoß zum Zeitpunkt der Prüfung augenscheinlich dicht, Maßnahme {5}
0 0 0
3546231_0_15H_BEFESTIGUNGSSCHELLE SCHRÄG
[52]
Rohr der Längsleitung, Versatz, Eine Stelle, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, zwischen Trägern 2-3, Maßnahme {7}
0 0 0
3546231_0_15H ENTWÄSSERUNGSROHR ANGEROSTET
Schadensbeschreibung S V D
[14]
Unterbau, Auslaufrohr der Entwässerungsrinne auf der Auflagerbank, Stahl / Metall, Mehrfach, Nicht ausreichend, Beide Widerlager, Die Entwässerungstutzen sind nur 5 cm lang, das anfallende Wasser tropft gegen das Widerlager, Maßnahme {5}
0
0
1
[25]
Überbau, Verankerung des Beleuchtungsmastes, Futterblech, Ein Stück, Nicht gesichert, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Siehe Skizze 1, Auf Mittelinsel, Maßnahme {17}
0
0
0
3546231_0_15H_FUTTERBELCH NICHT GESICHERT
Leitungen
[17]
Überbau, Leitung für Flüssigkeiten, Gewinde der Schraube, Stellenweise, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unter dem Bauwerk, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Die Verbindungsmittel der Druckleitung sind stark korrodiert., Maßnahme {17}
Ca. 1m parallel zur Mittelinsel verläuft auf ganzer Überbaulänge ein Riss im Belag der Abbiegespur auf die A 113 in Fahrtrichtung Norden. Hinten zusätzliche Risse, Maßnahme {3}
0 0 2
3546231_0_15H_LÄNGSRISS IM BELAG
Schadensbeschreibung S V D
[38]
Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Fugendichtungsmaterial der Längsfuge, Vereinzelt, Abgesackt / Setzung, Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Rechte Seite, Siehe Skizze 1,
Auf der Mittelinsel zwischen Bordstein und Ampel, Maßnahme {3}
0 0 2
3546231_0_15H_MITTELINSEL FUGE ABGESACKT
[37]
Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Beton, Vereinzelt, Abgeplatzt, Vorne am Bauwerk, Mitte quer, Auf der Mittelinsel entlang einer Querfuge., Maßnahme {3}
0
0
1
[55]
Brücke, Geh- und Radwegbelag, Bituminöse Baustoffe, Stellenweise, 2 – 5 cm abgesackt / gesetzt, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {3}
0
1
1
3546231_0_15H_AUFWULSTUNG DES BELAGES
Bewertung
Standsicherheit
(maxS = 1)
Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Standsicherheit des Bauteils, hat jedoch keinen
Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks. Schadensbeseitigung im Rahmen der Bauwerksunterhaltung.
Verkehrssicherheit
(maxV = 2)
Der Mangel/Schaden beeinträchtigt geringfügig die Verkehrssicherheit; die Verkehrssicherheit ist jedoch noch gegeben.
Schadensbeseitigung oder Warnhinweis erforderlich. Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:
Fugenband der Teppichkonstruktion
Kappe
Dauerhaftigkeit
(maxD = 3)
Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Dauerhaftigkeit des Bauteils und führt mittelfristig zur Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten.
Schadensbeseitigung kurzfristig erforderlich.
Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:
– Fugenband der Teppichkonstruktion
Empfehlungen
Die Kostenansätze der nachfolgend aufgeführten Maßnahmenempfehlungen sind grobe Schätzungen und keine Grundlage einer Kalkulation!
Ohne eine Priorisierung einzelner Verkehrsmittel vornehmen zu wollen, frage ich den Senat:
Frage 1:
Ist für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bereits ein entsprechender Partner gefunden
worden und falls ja, um wen handelt es sich dabei?
Frage 2:
Existieren für das #Planfeststellungsverfahren und die erforderliche Beteiligung bereits Terminplanungen und
falls ja, wie sehen diese konkret aus?
2
Antwort zu 1 und 2:
Die BVG ist Vorhabenträger der geplanten #Straßenbahnstrecke durch die Leipziger Straße
und wird damit zu gegebener Zeit auch die Planfeststellungsunterlagen einreichen. Derzeit
findet das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (Vorplanung, Entwurfsplanung,
Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) von Seiten der BVG statt. Nach Prüfung
der Angebote wird die entsprechende Beauftragung voraussichtlich im Herbst diesen
Jahres erfolgen. Konkrete Terminplanungen zum Planfeststellungsverfahren bestehen
noch nicht.
Verantwortlich für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die zuständige
Planfeststellungsbehörde.
Frage 3:
Mit welchen Aufgaben sind die bereits seit Anfang Juli in der Leipziger Straße tätigen Vermesser beauftragt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die im Sommer dort tätigen und von der BVG beauftragten
Vermesser durch die Schaffung eines Festpunktfeldes die Voraussetzungen für ein
digitales Bestandsaufmaß geschaffen haben, welches für die Bearbeitung der Planungen
für die #Neubaustrecke erforderlich wird.
Frage 4:
Welche Planungen oder Festlegungen existieren bezüglich der #Trassenführung der #Straßenbahn im Bereich
der #Leipziger Straße zwischen Spittelmarkt und Charlottenstraße und von dort aus zum #Potsdamer Platz?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde bereits die Vorzugsvariante der
Trassenführung in der Leipziger Straße ermittelt. Weiterführende Untersuchungen zur
Querschnittsaufteilung finden erst in den nächsten Planungsphasen statt.
Frage 5:
Welchen konkreten Wechselwirkungen bestehen zwischen den neu geplanten Trassen Alexanderplatz –
Potsdamer Platz/#Kulturforum und Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz (in der Anlage 3 zum Entwurf des
Nahverkehrsplans 2019-2023 wird im Steckbrief zur Neubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz
ausgeführt: "Die Umsetzung der Maßnahme hängt jedoch von der Inbetriebnahme der Neubaustrecke
Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum ab.")?
Antwort zu 5:
Eine Weiterführung der Straßenbahn nach Steglitz ist nur möglich, wenn der Potsdamer
Platz an das Straßenbahnnetz angeschlossen wird. Ohne diesen Anschluss an das #Bestandsnetz und damit an die #Betriebshofinfrastruktur wäre kein sinnvoller Betrieb
möglich.
3
Frage 6:
Inwieweit sind dem Senat die von der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" entworfenen Pläne zur
Trassenführung bekannt (http://leipzigerstrasse.info/data/documents/2018-06-25_Konzeption_Leipziger_
Strasse.pptx.pdf)?
Antwort zu 6:
Die von der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ entworfenen Pläne wurden der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht direkt übergeben, sind aber
im Internet frei zugänglich.
Frage 7:
In welcher Form werden die Vorschläge der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" sowie künftige qualifizierte
Anregungen zum Neubau der Trasse Einfluss in die Planungen finden?
Antwort zu 7:
Die Vorschläge der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ basieren auf der Reduzierung der
Anzahl der Fahrspuren für den fließenden Kfz-Verkehr. Dies ist ein Ansatz, der
grundsätzlich hinsichtlich der Umsetzbarkeit in Bezug auf die Verkehrsabwicklung in der
Innenstadt geprüft werden muss, bevor dazu konkrete Planungen entwickelt werden
können. Im weiteren Planungsprozess werden dazu mehrere Querschnittsvarianten und
Führungsformen untersucht und standardisiert bewertet. Die Forderungen an den
Radverkehr aus dem Mobilitätsgesetz werden bei der Querschnittsgestaltung ebenfalls mit
berücksichtigt und sollen u.a. auf dem breiten Abschnitt der Leipziger Straße in Form von
ausreichend breiten Radwegen angewendet werden.
Frage 8:
Inwieweit wird sichergestellt, dass die Beteiligung der Anwohner im dicht bewohnten Gebiet zwischen
Spittelmarkt und Charlottenstraße sichergestellt wird?
Antwort zu 8:
Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen mindestens zwei
#Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, darunter auch die gemäß § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) festgelegte „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ des
Vorhabenträgers, durchgeführt werden. Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt
die förmliche Anhörung der zuständigen Träger öffentlicher Belange, der Betroffenen
sowie der einschlägigen Verbände, welche ihre Einwände geltend machen können.
Frage 9:
Inwieweit ist seitens des Senates beabsichtigt, auf die Hersteller von Straßenbahnen dahingehend
einzuwirken, dass die Lautstärke der #Türschließ-Signalanlagen an die Lautstärke der Umgebungsgeräusche
angepasst wird?
4
Antwort zu 9:
Die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB) teilt dazu mit, dass es technisch grundsätzlich
möglich ist neue und bestehende Fahrzeuge mit einer lernfähigen akustischen
Türschließwarnung auszurüsten. Ein diesbezügliches Einwirken auf die Hersteller bzw. die
BVG obliegt der TAB nicht.
Berlin, den 07.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der Bahnchef Berlins sprach laut aus, was der Bauleiter wohl nur dachte. „Das #Karower Kreuz stand immer im Schatten des Ostkreuzes.“ Tatsächlich baut die Bahn im Nordosten ähnlich intensiv. Das Ostkreuz kostete etwa 500 Millionen, sagte Alexander #Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin, am Mittwoch bei einer Führung über die Baustelle durch Bauleiter Jens #Kulecki. Das Ostkreuz ist mitten in der Stadt, Karow dagegen j.w.d, also janz weit draußen. Da es hier keine Straßen gibt, gab es anders als zum Ostkreuz (oder früher am Hauptbahnhof) keinen Baustellentourismus von Eisenbahnfans. Übers Ostkreuz gibt es mehrere Bücher, übers Karower Kreuz Pressemeldungen der Bahn.
Auf der #Stettiner Bahn gab es seit dem 2. Weltkrieg in Höhe Karow nur ein Gleis, dieses führte über eine 100 Jahre alte Brücke über den Berliner #Außenring. Diese Brücke hatte die DDR nach dem Krieg woanders abgebaut, und nach #Karow versetzt, berichtete Kulecki. Sie sah aus, wie man das Ostkreuz von früher kennt: verrostet, windschief und optisch einsturzgefährdet. Die Verwendung von Altmaterial war in der DDR beliebt: Wenig später wurde eine 60 Meter lange Stahlbrücke an der Bornholmer Straße in Berlin abgebaut, weil an der Oder bei Wriezen eine fehlte. Die uralte Technik im #Stellwerk war mit Schuld, dass 2009 am Karower Kreuz ein Regionalexpress in einen Güterzug krachte. 24 Menschen waren verletzt worden.
Ab Freitag fährt der #RE3 wieder übers Karower Kreuz
Ab Freitag können #Regionalzüge auf der Stettiner Bahn wieder durchfahren, gesteuert aus einem elektronischen Stellwerk. Die #Fahrzeit von Gesundbrunnen nach Bernau verkürzt sich im RE3 von 33 auf 13 …
Mehr #Fußgänger, weniger Autos: So will das #Umweltbundesamt (UBA) Deutschlands Städte lebenswerter machen und das Klima schonen. Die Zahl der Wege, die jeder Bürger zu Fuß zurücklegt, soll bis 2030 um die Hälfte steigen. Das sieht die #Fußverkehrsstrategie vor, die das Umweltbundesamt auf dem zweiten deutschen #Fußverkehrskongress vorstellen will. Der Kongress findet an diesem Donnerstag und Freitag in Berlin statt.
„Wer zu Fuß geht, tut Gutes für seine Gesundheit, spart Geld und schont die Umwelt“, heißt es in dem Papier mit dem Titel „Geht doch!“, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zu den Vorschlägen zählen breitere Gehwege, kürzere Wartezeiten für Fußgänger an Ampeln und flächendeckend Tempo 30 in Städten.
Nach der 55-seitigen Untersuchung liegt aus Fußgängersicht vieles im Argen: „Städtebauliche Leitbilder der vergangenen Jahrzehnte – wie insbesondere die autogerechte Stadt – haben den Fußverkehr im Straßenbild weitgehend als Restgröße an den Rand gedrängt.“
„Die blinden Flecken der Verkehrspolitik“
Dieses Hindernis lassen sich Roland Stimpel und Peter Struben nicht bieten. Kurz entschlossen schwingen sie sich über das Gitter, das Fußgänger zu Umwegen zwingt. Doch die Aktivisten vom Fachverband #Fußverkehr Deutschland (#FUSS) wissen, dass solche Klettertouren nicht jedermanns Sache sind. Eltern mit Kinderwagen und Senioren müssen auf jeden Fall weitere Wege laufen.
Deshalb ist die Forderung klar: „Rettet den #Gehweg! Die Gehwege müssen wieder den Fußgängern gehören. Klettergitter, Stolperfallen, Kneipen-Slalom und Ampel-Umwege: All das, womit sich Berlin bei Bewohnern und Besuchern blamiert, muss weg“, sagt Roland Stimpel, Sprecher des Verbands.
Die #Kletteraktion an der Kreuzung Geschwister-Scholl-Straße/ Am Weidendamm in Mitte war Start der Kampagne für freie #Gehwege – aber auch ein Auftakt zum Zweiten Deutschen Fußverkehrskongress, der ebenfalls am Donnerstag nahebei in der Kalkscheune begann. Die FUSS-Leute freuen sich, dass der Kongress namhafte Veranstalter hat, allen voran das Umweltbundesamt, das Umweltministerium und das Land Berlin. Die Fußgängerlobby braucht Unterstützung. Zwar gibt es den Verband bereits seit 1985, damals wurde er in Berlin gegründet. Aber er hat nur rund …
Frage 1:
Aus welchen Gründen waren am Abend des 18. Septembers mehrere #Autobahnzufahrten auf die #Stadtautobahn (nördliche Fahrtrichtung) geschlossen, während auf der Stadtautobahn selbst, der Verkehr in
beide Richtungen ganz normal lief?
Frage 2:
Wenn Wartungs-, bzw. Reparatur-arbeiten an den Zufahrten der Grund waren, warum wurde dann dort nicht
gearbeitet? Bzw., wie lange waren die Zufahrten geschlossen ohne dass dort gearbeitet wurde?
Antwort zu 1 und zu 2:
Um den Bedarf an Sperrzeiten für regelmäßig wiederkehrende #Wartungsarbeiten zu
decken und den Verkehr nicht durch unkoordinierte Sperrungen zusätzlich zu belasten,
werden planmäßig Teilabschnitte der Berliner #BAB und #Tunnelanlagen zyklisch gesperrt.
In diesen jeweils für ein Jahr vorbereiteten Sperrzeitenplan werden alle anfallenden
notwendigen Arbeiten in diesen Abschnitten wie z.B. Fahrbahnreparaturen, Reparaturen
und Unterhaltung von technischen Anlagen, Bauwerksprüfungen (z.B. an
Brückenbauwerken), Grünschnittarbeiten, Reinigungen usw. durchgeführt. Am 18.
September 2018 wurde dafür die BAB 100 zwischen der Anschlussstelle Schmargendorf
und dem Dreieck Charlottenburg in Fahrtrichtung Nord gesperrt. Um mit den Arbeiten
beginnen zu können, wurden im Vorfeld vorab die Einfahrten und anschließend die
Hauptfahrbahn gesperrt. In der Regel werden für die vorbereitenden Arbeiten ca. 30
Minuten benötigt.
2
Frage 3:
Wie häufig fanden in den letzten zwei Jahren Wartungs- und/oder Reparatur-arbeiten an der Stadtautobahn,
bzw. deren Zufahrten statt, bei denen dadurch nachts der Verkehr beeinträchtigt wurde? Wenn nein, warum
wird eine solche Statistik nicht geführt?
Antwort zu 3:
Die planmäßigen #Vollsperrungen gemäß #Sperrzeitenplan finden auf der
BAB 100 Anzahl 3/ Jahr
BAB 100 Tunnel Ortsteil Britz Anzahl 4/ Jahr
BAB 111 Anzahl 3/ Jahr
BAB 113 Anzahl 3/ Jahr
statt.
Berlin, den 28.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wie bewertet die zuständige Senatsverwaltung den Beschluss der BVV Pankow, sämtliche #Parkplätze an
der #Schönhauser Allee zwischen #Stargarder Straße und #Wichertstraße in nördlicher Fahrtrichtung zu
streichen?
Antwort zu 1:
Der Senat begrüßt die Initiative des Bezirks Pankow, sich für die Verbesserung der
Nutzbarkeit eines durch hohe Nutzungskonflikte – zwischen einzelnen #Verkehrsträgern –
geprägten #Verkehrsraumes einzusetzen. Die Errichtung einer #Radverkehrsanlage auf der
jeweiligen rechten Fahrspur muss zunächst fachplanerisch geprüft werden. Erst dann
kann eine Bewertung der daraus resultierenden Maßnahmen vorgenommen werden.
Unabhängig von möglichen Planungsüberlegungen des verantwortlichen Baulastträgers
(Bezirk Pankow) prüft die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin
Trassenkorridore für Radschnellverbindungen. Dazu gehört auch der Bereich der
Schönhauser Allee. Die Grün Berlin infraVelo GmbH wird dazu voraussichtlich noch
dieses Jahr eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Ergebnisse hierzu werden nicht vor
Ende 2019 erwartet.
2
Frage 2:
Wann ist mit einer Entscheidung über die Streichung der Parkplätze zu rechnen?
Frage 3:
Wie und zu welchem Zeitpunkt soll der #Lieferverkehr für Geschäfte, die außerhalb der Schönhauser Allee
Arcaden liegt, erfolgen?
Antwort zu 2 und zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Verkündung eines Entscheidungstermins im Sinne der Frage ist derzeitig nicht
möglich. Für diese Umgestaltung macht sich, auch unter Beachtung des angeführten BVVBeschlusses
in Bezug auf vorzusehende Ladezonen bzw. Stellplätze für in der Mobilität
eingeschränkte Personen, die Erarbeitung einer Planungsunterlage zwingend notwendig.
Diese wäre dann auch Grundlage für die weiteren Abstimmungen mit den zu beteiligenden
Behörden, wie auch Grundlage für die Einbindung von Anliegern und Gewerbetreibenden.
Eine endgültige Entscheidung/verkehrsbehördliche Anordnung obliegt allerdings der
hierfür zuständigen Straßenverkehrsbehörde (VLB).
Die Höhe der daraus resultierenden benötigten Baumittel ist derzeitig nicht abschätzbar.“
Frage 4:
In welcher Form werden die betroffenen Gewerbetreibenden und Anwohner in die Planungen eingebunden?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Einbindung der betroffenen Gewerbetreibenden, wie auch der Anwohner, ist hier
zwingend erforderlich. Über den Rahmen dieser Einbindung kann erst im Laufe der
weiteren Bearbeitung entschieden werden.“
Frage 5:
Welche Informationen liegen der zuständigen Senatsverwaltung für die derzeitige Auslastung der zur Rede
stehenden 35 Parkplätze vor?
Antwort zu 5:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen weder über die
genannte Zahl an Parkplätzen noch deren Auslastung Informationen vor. Angesichts des
derzeitigen Nutzungsdrucks im besagten Abschnitt ist hier wahrscheinlich von einer
dauerhaft hohen Auslastung auszugehen.
Frage 6:
Zu welchem Zeitpunkt soll eine Ausweitung auf den gesamten Bereich zwischen Eberswalder Straße und
Bornholmer Straße erfolgen?
3
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Hierzu können derzeitig keine belastbaren Aussagen getätigt werden. Nach heutiger Sicht
würde dies aber einen Komplettumbau der Schönhauser Allee erfordern.“
Frage 7:
Welche Ausweichmöglichkeiten soll es abgesehen vom Parkhaus der Schönhauser Allee Arcaden geben?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Neben dem Parkhaus der Schönhauser Allee Arcaden (rd. 300 Stellplätze) stehen in
fußläufiger Entfernung der Parkplatz in der Greifenhagener Straße Ecke S-Bahn-Brücke
mit rd. 35 Stellplätzen sowie das Parkhaus Schönhauser Karree in der Kopenhagener
Straße mit rd. 150 Stellplätzen zur Verfügung.
Die Schaffung von Stellplätzen als Ausweichmöglichkeiten muss ggf. Teil der o. a. Planungsunterlagen
sein.“
Frage 8:
Wie kann der besonders hohe Druck auf die Parkplätze in den angrenzenden Wohnvierteln, insbesondere
im Gleimviertel bei Veranstaltungen in der Max-Schmeling-Halle und im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark,
vermindert werden?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„In fußläufiger Entfernung zur Max-Schmeling-Halle und zum Friedrich-Ludwig-Jahn-
Sportpark stehen mit den Parkhäusern an der Kulturbrauerei (rd. 250 Plätze), den
´Schönhauser Allee Arcaden´ (rd. 300 Plätze) und dem ´Schönhauser Karree´ (rd. 150
Plätze) eine Vielzahl an Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Problematik des hohen Parkdrucks besteht unabhängig vom nun vorliegenden BVVBeschluss.
In den dicht bebauten Stadtquartieren im Prenzlauer Berg ist es nicht möglich,
Parkplätze für jeden Anwohner zu schaffen, da diese Flächen nicht verfügbar sind.
Durch die Schaffung neuer Stellplätze im unmittelbaren Umfeld der Sportanlagen wird die
Attraktivität der Nutzung des privaten Pkw für die An- und Abfahrt erhöht. Dies kann nicht
Sinn einer umwelt- und klimagerechten Verkehrspolitik sein.
Das Ziel der Betreiber der Anlagen bzw. der jeweiligen Veranstalter sollte daher sein, die
Anreise mit dem Fahrrad zu fördern und auf die sehr gute Anbindung an das ÖPNV-Netz
hinzuweisen.“
Frage 9:
Inwieweit gibt es Bestrebungen, ein neues Gesamtkonzept für den Verkehr rund um die Schönhauser Allee
und den Mauerpark zu erstellen, nachdem sich die bisherigen Pläne als nicht realisierbar erwiesen haben?
4
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Dem Straßen- und Grünflächenamt sind hier keine bezirklichen Bestrebungen bekannt.“
Berlin, den 04.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Gibt es generelle Pläne, die #Infrastruktur der #Ringbahn zukunftsfähig auszubauen und zu erweitern?
Antwort zu 1:
Um die Verkehrsbeziehungen im Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg
insgesamt zu verbessern, haben sich die Länder und die Deutsche Bahn (DB AG)
verpflichtet, die Planungen für notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und
Erweiterungen im S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz in der Hauptstadtregion
voranzutreiben. Dazu wurde die „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für
die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ abgeschlossen.
Neben potenziellen Neubaumaßnahmen im S-Bahn- und Regionalverkehr werden im
Arbeitsprogramm von i2030 auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung und
Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnverkehr untersucht, um die infrastrukturellen
Voraussetzungen zur Bestellung von zusätzlichen Verkehrsleistungen und Verbesserung
der Betriebsstabilität bei der S-Bahn zu schaffen. In diesem Kontext wird auch der
mögliche infrastrukturelle Ausbau des Berliner Ringbahnnetzes geprüft.
Frage 2:
An welchen Stellen ist geplant, die Strecken zwischen den Bahnhöfen und Haltepunkten der Ringbahn mit
zusätzlichen Weichen und Kreuzungsmöglichkeiten auszustatten, um im Falle von Betriebseinschränkungen
flexibler agieren zu können?
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Frage 3:
Zw. den Bahnhöfen Beusselstraße und Westhafen existiert ein ca. zehn Meter breiter, teilweise mit Schotter
belegter Streifen. Gibt es Pläne, die die gleistechnische Nutzung des Streckenabschnitts vorsehen? Wenn
ja, in welcher Form und in welchem Umfang? Wenn nein, weshalb nicht?
Frage 4:
Wieso wird im Streckenabschnitt auf dem Nordring zwischen dem Bahnhof Gesundbrunnen und dem
Bahnhof Westend keine Möglichkeit zum Aussetzen von Zügen geschaffen? Ist dies angedacht? Wenn ja,
für wann?
Frage 5:
Inwieweit plant der Senat die ungenutzte Bahnsteigkante am Bahnhof Westend zu ertüchtigen und in Betrieb
zu nehmen, um den Verkehr im Störungsfall schneller stabilisieren oder mit der planmäßig dort endenden S
46 flexibler agieren zu können? In welcher Form und welchem Umfang soll die Wiederinbetriebnahme
erfolgen? Sofern keine Planungen bestehen, warum bestehen diese Erwägungen nicht?
Frage 6:
Ist im Bahnhof Westend der Einbau von Weichen geplant, um nördlich von Gleis 2 kommend in die südlich
gelegenen Abstellgleise zu gelangen und somit einen flexibleren Betrieb gewährleisten zu können? Wenn ja,
wann und in welchem Umfang? Wenn nein, weshalb nicht?
Frage 7:
Ist im Bahnhof Halensee analog zum Bahnhof Westend ein Aufbau eines zweiten Bahnsteiges mit einem
entsprechenden dritten Gleis geplant? Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form? Wenn nein,
weshalb nicht?
Frage 8:
Plant der Senat, die im Rahmen der Vorbereitungen für die damals avisierten Olympischen Spiele im Jahr
2000 geplanten Signalstandorte (insbesondere auf dem Südlichen Ring), für die Erweiterung der
Signaltechnik zu nutzen? Wenn ja, in welchem Umfang? Welchen Effekt würde dies für die Pünktlichkeit der
Ringbahn haben? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 2 bis 8:
Die o.g. Vorhaben werden im Korridor „#Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung SBahn“
von #i2030 als potenzielle Maßnahmen unter mehreren an unterschiedlichen Stellen
des Netzes verorteten Ausbauoptionen betrachtet. Zur Klärung der konkreten Ziele und
der zu untersuchenden Varianten werden gegenwärtig mit der DB AG
Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Anschließend werden die darauf
aufbauenden grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung, Fahrplan- und
eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und betriebliche
Aufgabenstellung) über die Möglichkeit der Realisierung einzelner Maßnahmen
sukzessive bearbeitet. Diese Untersuchungen werden durch regelmäßige Gespräche
(Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der Länder Berlin und
Brandenburg mit der DB AG begleitet.
Frage 9:
In welchem Umfang werden die o. g. betrieblichen Einschränkungen bei der Bestellung der S-Bahn-
Leistungen berücksichtigt? In welchem Umfang plant der Berliner Senat, den Ausbau des Berliner S Bahn-
Netzes – insbesondere der Ringbahn – zu beauftragen und den Anforderungen eines zukunftsfähigen SBahn-
Angebotes anzupassen?
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Frage 10:
Was tun Senat und VBB konkret dafür, dass die notwendige Infrastruktur nicht nur für den Regelverkehr
vorgehalten wird, auf dem das bestellte Angebot „gerade so“ erbracht werden kann? Inwieweit hat der Senat
hierbei auch die Zukunftsverkehr im Blick?
Antwort zu 9 und 10:
Für den derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 wurden
unter Berücksichtigung der Nachfrageentwicklung, geplanter Infrastrukturerweiterungen
und des künftigen Zulaufs von S-Bahn-Neufahrzeugen Planungen für mittel- und
langfristige Angebotserweiterungen bei der S-Bahn erarbeitet. Nach Beschluss des NVP
2019-2023 ist es angedacht, von der DB Netz AG eine vertiefte, umfassende
fahrplanseitige Prüfung durchführen zu lassen, ob alle geplanten Mehrleistungen stabil
betrieblich umsetzbar sind. Auf Basis dieser Fahrplanstudie erfolgen dann ggf. kleinteilige
Anpassungen der geplanten Linienmaßnahmen an die fahrplantechnische Machbarkeit
und/oder die Ableitung von erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen zur
Engpassbeseitigung im S-Bahn-Netz. Mit der DB Netz AG wurden auf Basis des
Entwurfsstandes des NVP 2019-2023 bereits erste Gespräche bezüglich der in Planungen
befindlichen Mehrleistungen geführt. Hieraus resultierende für die Infrastruktur relevante
Erkenntnisse bzw. Fragestellungen fließen in das oben genannte Teilprojekt
„Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung Berliner S-Bahnnetz“ im Rahmen von i2030
ein.
Berlin, den 04.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Geschah es am Tag? Oder in der Nacht? Irgendwann im Juli oder August ist es passiert. Der #Beton der #Elsenbrücke, der stark befahrenen Verbindung zwischen Treptow und Friedrichshain, platzte auf. Bald erreichte die #Lücke eine Größe, die Fachleute später in Erstaunen versetzte. Als der #Riss schließlich durch einen glücklichen Zufall entdeckt wurde, war er rund 28 Meter lang.
Diese Größenordnung hat Matthias Tang, Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne), jetzt bestätigt. Die Breite beträgt bis zu 1,8 Millimeter, die Tiefe neun bis 14 Zentimeter – es ist einer der größten Schäden dieser Art in Berlin. Experten sprechen von „#Totalversagen“. Als Reaktion wird der Riss elektronisch überwacht. Sensoren kontrollieren, ob sich die Breite verändert. Bisher ist das nicht passiert. Doch die Frage bleibt: Ist diese Spreebrücke noch zu retten?
Es war eine Nachricht, die viele überraschte: Die Elsenbrücke hat einen Riss, sie muss halbseitig gesperrt werden. Seitdem ballt sich der Verkehr auf einer Hälfte. Kraftfahrer müssen Staus einkalkulieren.
Wie konnte es soweit kommen?