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Frage 1:
Gibt es generelle Pläne, die #Infrastruktur der #Ringbahn zukunftsfähig auszubauen und zu erweitern?
Antwort zu 1:
Um die Verkehrsbeziehungen im Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg
insgesamt zu verbessern, haben sich die Länder und die Deutsche Bahn (DB AG)
verpflichtet, die Planungen für notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und
Erweiterungen im S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz in der Hauptstadtregion
voranzutreiben. Dazu wurde die „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für
die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ abgeschlossen.
Neben potenziellen Neubaumaßnahmen im S-Bahn- und Regionalverkehr werden im
Arbeitsprogramm von i2030 auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung und
Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnverkehr untersucht, um die infrastrukturellen
Voraussetzungen zur Bestellung von zusätzlichen Verkehrsleistungen und Verbesserung
der Betriebsstabilität bei der S-Bahn zu schaffen. In diesem Kontext wird auch der
mögliche infrastrukturelle Ausbau des Berliner Ringbahnnetzes geprüft.
Frage 2:
An welchen Stellen ist geplant, die Strecken zwischen den Bahnhöfen und Haltepunkten der Ringbahn mit
zusätzlichen Weichen und Kreuzungsmöglichkeiten auszustatten, um im Falle von Betriebseinschränkungen
flexibler agieren zu können?
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Frage 3:
Zw. den Bahnhöfen Beusselstraße und Westhafen existiert ein ca. zehn Meter breiter, teilweise mit Schotter
belegter Streifen. Gibt es Pläne, die die gleistechnische Nutzung des Streckenabschnitts vorsehen? Wenn
ja, in welcher Form und in welchem Umfang? Wenn nein, weshalb nicht?
Frage 4:
Wieso wird im Streckenabschnitt auf dem Nordring zwischen dem Bahnhof Gesundbrunnen und dem
Bahnhof Westend keine Möglichkeit zum Aussetzen von Zügen geschaffen? Ist dies angedacht? Wenn ja,
für wann?
Frage 5:
Inwieweit plant der Senat die ungenutzte Bahnsteigkante am Bahnhof Westend zu ertüchtigen und in Betrieb
zu nehmen, um den Verkehr im Störungsfall schneller stabilisieren oder mit der planmäßig dort endenden S
46 flexibler agieren zu können? In welcher Form und welchem Umfang soll die Wiederinbetriebnahme
erfolgen? Sofern keine Planungen bestehen, warum bestehen diese Erwägungen nicht?
Frage 6:
Ist im Bahnhof Westend der Einbau von Weichen geplant, um nördlich von Gleis 2 kommend in die südlich
gelegenen Abstellgleise zu gelangen und somit einen flexibleren Betrieb gewährleisten zu können? Wenn ja,
wann und in welchem Umfang? Wenn nein, weshalb nicht?
Frage 7:
Ist im Bahnhof Halensee analog zum Bahnhof Westend ein Aufbau eines zweiten Bahnsteiges mit einem
entsprechenden dritten Gleis geplant? Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form? Wenn nein,
weshalb nicht?
Frage 8:
Plant der Senat, die im Rahmen der Vorbereitungen für die damals avisierten Olympischen Spiele im Jahr
2000 geplanten Signalstandorte (insbesondere auf dem Südlichen Ring), für die Erweiterung der
Signaltechnik zu nutzen? Wenn ja, in welchem Umfang? Welchen Effekt würde dies für die Pünktlichkeit der
Ringbahn haben? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 2 bis 8:
Die o.g. Vorhaben werden im Korridor „#Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung SBahn“
von #i2030 als potenzielle Maßnahmen unter mehreren an unterschiedlichen Stellen
des Netzes verorteten Ausbauoptionen betrachtet. Zur Klärung der konkreten Ziele und
der zu untersuchenden Varianten werden gegenwärtig mit der DB AG
Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Anschließend werden die darauf
aufbauenden grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung, Fahrplan- und
eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und betriebliche
Aufgabenstellung) über die Möglichkeit der Realisierung einzelner Maßnahmen
sukzessive bearbeitet. Diese Untersuchungen werden durch regelmäßige Gespräche
(Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der Länder Berlin und
Brandenburg mit der DB AG begleitet.
Frage 9:
In welchem Umfang werden die o. g. betrieblichen Einschränkungen bei der Bestellung der S-Bahn-
Leistungen berücksichtigt? In welchem Umfang plant der Berliner Senat, den Ausbau des Berliner S Bahn-
Netzes – insbesondere der Ringbahn – zu beauftragen und den Anforderungen eines zukunftsfähigen SBahn-
Angebotes anzupassen?
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Frage 10:
Was tun Senat und VBB konkret dafür, dass die notwendige Infrastruktur nicht nur für den Regelverkehr
vorgehalten wird, auf dem das bestellte Angebot „gerade so“ erbracht werden kann? Inwieweit hat der Senat
hierbei auch die Zukunftsverkehr im Blick?
Antwort zu 9 und 10:
Für den derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 wurden
unter Berücksichtigung der Nachfrageentwicklung, geplanter Infrastrukturerweiterungen
und des künftigen Zulaufs von S-Bahn-Neufahrzeugen Planungen für mittel- und
langfristige Angebotserweiterungen bei der S-Bahn erarbeitet. Nach Beschluss des NVP
2019-2023 ist es angedacht, von der DB Netz AG eine vertiefte, umfassende
fahrplanseitige Prüfung durchführen zu lassen, ob alle geplanten Mehrleistungen stabil
betrieblich umsetzbar sind. Auf Basis dieser Fahrplanstudie erfolgen dann ggf. kleinteilige
Anpassungen der geplanten Linienmaßnahmen an die fahrplantechnische Machbarkeit
und/oder die Ableitung von erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen zur
Engpassbeseitigung im S-Bahn-Netz. Mit der DB Netz AG wurden auf Basis des
Entwurfsstandes des NVP 2019-2023 bereits erste Gespräche bezüglich der in Planungen
befindlichen Mehrleistungen geführt. Hieraus resultierende für die Infrastruktur relevante
Erkenntnisse bzw. Fragestellungen fließen in das oben genannte Teilprojekt
„Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung Berliner S-Bahnnetz“ im Rahmen von i2030
ein.
Berlin, den 04.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz