Straßenverkehr: Macht die Parkraumbewirtschaftung so Sinn?, aus Senat

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Frage 1:
Wie hoch ist das Verhältnis von ausgegebenen #Anwohnerparkausweisen zur Anzahl bewirtschafteter
#Parkplätze in den einzelnen #Parkraumbewirtschaftungszonen?
Antwort zu 1:
Die Anzahl bewirtschafteter Parkplätze kann nur geschätzt werden, da die Anzahl nicht
konstant, sondern sich kontinuierlich durch hinzukommende Anordnungen des ruhenden
Verkehrs (zum Beispiel Anordnung oder Entfernung von Ladezonen, Einrichtung
beziehungsweise Entfernung von Schwerbehinderten-Parkplätzen) verändert. In diesem
Zusammenhang sind unter anderem die Breite einer Straße, der Baumbestand,
Lieferzonen, Busspuren, vorhandene Parkanordnung (Senkrecht- oder Längsparken), die
Größe oder Länge von Fahrzeugen von Belang.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gibt 20.800 bewirtschaftete Parkstände an.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat mitgeteilt, dass das Verhältnis
ausgegebener Bewohnerparkausweise zur Anzahl bewirtschafteter Parkplätze in den
einzelnen Zonen unterschiedlich ist. In Parkzonen mit einem hohen Anteil
an Mischnutzung (in denen sich zum Beispiel viele Gewerbebetriebe befinden), ist die Zahl
der ausgegebenen Anwohnerparkausweise teilweise weit geringer als die Zahl der
Parkplätze. In eher wohngeprägten Gebieten ist das Verhältnis ausgeglichener.
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Die Anzahl der Anwohnerparkausweise pro Parkzone oder Stellplatz wird statistisch nicht
erfasst.
Im Jahr 2018 wurden im Bezirksamt Mitte von Berlin insgesamt 18.369 Bewohnerparkausweise
ausgestellt. Eine Differenzierung zwischen Erstausstellung, Verlängerung oder
Änderung auf Grund eines KFZ-Wechsels kann nicht vorgenommen werden. Demgegenüber
stehen circa 30.000 Stellplätze in den parkraumbewirtschafteten Zonen.
Im Bezirk Pankow stehen circa 25.760 Parkplätze in den Zonen 41-45 zur Verfügung; es
wurden von Juli 2017 bis Juni 2019 circa 38.935 Bewohnerparkausweise mit einer
Regelgültigkeit von zwei Jahren erteilt.
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat mitgeteilt, dass in der Zeit (01.07.2018
bis 30.06.2019) 5.781 Bewohnerparkausweise ausgegeben wurden.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg geht von circa 7.200 Parkplätzen in den
bewirtschafteten Zonen aus (Teile der Zonen 9,17 sowie die Zonen 26, 27, 28, 55; gemäß
Machbarkeitsstudie entfallen rund 3.700 Parkplätze auf die neue Zone 55).
Frage 2:
Nach welchen #Regeln wird die Anzahl ausgegebener #Anwohnerparkausweise festgelegt?
Antwort zu 2:
Eine Regelung zur Anzahl ausgegebener Bewohnerparkausweise sieht die
bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (#VwV-StVO) nicht
vor. Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin oder jeder
Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf den Halter zugelassenes oder
nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug, unabhängig von der Anzahl
vorhandener Parkplätze.
Frage 3:
Wie genau und in welcher Zahl werden Anwohnerparkausweise an Firmen in parkraumbewirtschafteten
Zonen vergeben?
Antwort zu 3:
Firmen erhalten keinen Bewohnerparkausweis, in Ausnahmefällen können gebührenpflichtige
Ausnahmegenehmigungen von den Regeln der Parkraumbewirtschaftung
beantragt werden. Die Grundlagen zu Ausnahmegenehmigungen ergeben sich aus § 46
StVO und VwV-StVO zu § 46 StVO. Ausnahmegenehmigungen werden auf Antrag erteilt.
Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmegenehmigungen immer nur dann erteilt werden dürfen,
wenn dem Interesse der Antragstellenden gegenüber dem allgemeinen öffentlichen
Interesse der Vorrang einzuräumen ist. Die Zeitersparnis und die Vermeidung von
Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Arbeitsabläufen reichen als Nachweis dieser
besonderen Dringlichkeit allerdings nicht aus. Vielmehr sind die Belastungen im
Straßenverkehr und insbesondere auch ein Mangel an Parkraum von der
Verkehrsgemeinschaft gleichmäßig zu tragen.
Grundsätzlich sind Ausnahmegenehmigungen für Firmen oder vergleichbare
3
Einrichtungen in zwei Gruppen zu kategorisieren: Ausnahmegenehmigungen am
Betriebssitz (Betriebsvignette bei unabweisbarem Bedarf) und Ausnahmegenehmigungen
wegen Tätigkeiten in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten (Ausnahmegenehmigung
zur Verrichtung bestimmter Tätigkeiten wie zum Beispiel soziale Dienste oder für
bestimmte Gewerbe (Handwerkerparkausweis)).
Frage 4:
Welche Flexibilitätsmöglichkeiten gibt es, um besonders betroffenen Arbeitnehmern, z.B. Arbeitern in
Nachtschicht, vergünstigte Konditionen für das Abstellen ihrer Fahrzeuge in parkraumbewirtschafteten
Zonen zu gewähren?
Antwort zu 4:
Ausnahmegenehmigungen aufgrund ungünstiger Arbeitszeiten können in Härtefällen nur
dann erteilt werden, wenn keine zumutbaren Fahrmöglichkeiten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln bestehen.
Im Grundsatz ist eine #Freistellung von der #Parkgebührenpflicht nur dann möglich, wenn
a) der regelmäßige Arbeitsbeginn deutlich vor 6.00 Uhr bzw. das Ende deutlich nach
24.00 Uhr liegt und zugleich
b) der Beschäftigungsort innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone und
mindestens 400 m von ihrem Rand entfernt ist.
Berücksichtigungsfähig sind hierbei jedoch nur die in die Parkgebührenpflicht fallenden
Zeiten einer ungünstigen Arbeitsschicht. Abweichungen von den belegten Arbeitszeiten in
Einzelfällen oder zusätzlich übliche Arbeitszeiten rechtfertigen eine ganztägige
Freistellung von der Parkgebührenpflicht keinesfalls. Eine Unterteilung der Geltungszeiten
einer Ausnahmegenehmigung ist auch erforderlich, damit deren Nutzung für übliche
Arbeitszeiten (6.00 bis 24.00 Uhr) ausgeschlossen wird.
Frage 5:
Wie begründet der Senat verkehrspolitisch die durch die Vergabe von Anwohnerparkausweisen entstehende
Privilegierung von Innenstadtbewohnern mit Auto gegenüber Besuchern, Arbeitern und Konsumenten aus
den Außenbezirken, die oft im Gegensatz zum Innenstadtbewohner stärker auf ihr Auto angewiesen sind?
Wie begründet er die daraus resultierende Privilegierung von Innenstadtbewohnern mit Auto gegenüber
Innenstadtbewohnern ohne Auto?
Antwort zu 5:
Der Bund als Gesetz- und Verordnungsgeber hat mit § 6 Absatz 1 Nummer 15
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 45 Absatz 1 b Nummer 2 a StVO als
Nachteilsausgleich explizit die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der
Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel
vorgesehen. Die Parkraumbewirtschaftung ist ein verkehrliches Steuerungselement, um
innerstädtische Straßen von vermeidbaren Verkehren zu entlasten, die Funktion der
Parkflächen den verkehrlichen Bedürfnissen des Handels, des Gewerbes und der
Bewohnerinnen und Bewohner anzupassen und unnötigen Parksuchverkehr mit seinen
belastenden Folgen zu vermeiden. Die Erteilung von Bewohnerparkausweise ist ein
wichtiger Teil dieses Steuerungs-instrumentes. Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum
gebührenfreien Parken innerhalb einer bestimmten Parkraumbewirtschaftungszone nach
Maßgabe der verfügbaren Stellplätze. Zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird auf
die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen.
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Konsumentinnen und Konsumenten und Besucherinnen und Besucher sind eine
Hauptzielgruppe von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen. Diese sollen nach
Möglichkeit nicht mit dem individuellen Kraftfahrzeug in die Innenstadt fahren. Es besteht
mithin auch die Möglichkeit, das eigene Kraftfahrzeug zum Erreichen eines
Umsteigepunktes des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu nutzen und die weitere
Fahrt in die Innenstadt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortzusetzen. Hierdurch
reduzieren sich Pkw- Zielverkehre und es sind leichter freie Parkstände, insbesondere
auch für Gewerbetreibende und Bewohnerinnen und Bewohner, aufzufinden. Zudem
erfolgt eine Reduzierung des Parksuchverkehrs, von ordnungswidrigem Parken sowie der
Parkvorgänge in zweiter Spur. Die Belastung durch Lärm und Abgase wird herabgesetzt.
Die durch die Parkraumbewirtschaftung erzielte effizientere Nutzung des vorhandenen
Stellplatzangebotes führt im Ergebnis auch zu mehr Ordnung im öffentlichen Raum und zu
einer besseren Aufenthaltsqualität in vielen Berliner Stadtquartieren.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, ein angemessenes Entgelt für einen Parkplatz in der Innenstadt auch
von Anwohnern zu erheben?
Antwort zu 6:
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr definiert über den dazugehörigen
Gebührentarif einen Rahmen für die Erhebung von Gebühren für die Ausstellung
eines Bewohnerparkausweises (Verwaltungsgebühr, 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr). Die
gegenwärtig für das Land Berlin gültigen Regelgebühren bewegen sich innerhalb dieses
bundesrechtlichen Gebührenrahmens. Die Festsetzung von Gebühren für die Ausstellung
eines Bewohnerparkausweises außerhalb des Gebührentarifs ist daher nicht möglich.
Personengebundene Parkstände für Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb der
privilegierten Parkzonen gibt es nicht. Sind alle Parkstände besetzt, muss das Fahrzeug
anderweitig geparkt werden.
Frage 7:
Wie soll vermieden werden, dass durch die Parkraumbewirtschaftung Firmen mit ihren Mitarbeitern und
Einzelhandelsunternehmen mit ihren Konsumenten ins Umland abwandern und damit zusätzliche
Verkehrsströme und Zersiedelungseffekte erzeugen?
Antwort zu 7:
Parkraumbewirtschaftung als Grund für eine Abwanderung aus Berlin ist dem Senat bisher
nicht vorgetragen worden. Im Gegenteil, Untersuchungen zeigen, dass die Bedeutung der
Erreichbarkeit mit Personenkraftwagen im Verhältnis zur Umsatzhöhe überschätzt wird.
Probleme für den Einzelhandel entstehen nach den Erkenntnissen des Senats durch
andere Faktoren, zum Beispiel erhöhen zunehmende Wachstumsraten des Onlinehandels
auch in Berlin den Druck auf den stationären Einzelhandel. Erwartungen der Kundinnen
und Kunden an Aufenthaltsqualität, Beratungsangebote und neue Möglichkeiten des
digitalen Einkaufens bestimmen die Zukunft des stationären Einzelhandels.
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Frage 8:
Wie begründet der Senat stadtentwicklungspolitisch die von ihm geplante Ausweitung der
Parkraumbewirtschaftung, gerade auch im Vergleich zur Alternative der Verlagerung von Parkplätzen in
Tiefgaragen, mit der nutzbare Flächen im städtischen Raum gewonnen werden könnten?
Antwort zu 8:
Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung kann eine Reduzierung der Luftbelastung
erreichen. So wird einerseits der Zielverkehr von Kraftfahrzeugen innerhalb des S-Bahn-
Rings gemindert und auf den Umweltverbund verlagert, und andererseits führt die
nachlassende Parkplatzauslastung („Parkdruck“) zu einer deutlichen Reduzierung des
Parksuchverkehrs. Insbesondere beim Wegezweck „Arbeit“ kann ein Umstieg auf
umweltfreundliche Verkehrsmittel erreicht werden. Die Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) dient nicht nur der Verbesserung der Luftqualität, sondern auch
dem Klimaschutz, der Verkehrssicherheit oder dem Lärmschutz. Zudem gestaltet sich
durch die Reduzierung des MIV die Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs effizienter.
Darüber hinaus wird das gefährliche Zweite-Reihe-Parken durch den abnehmenden
Parkdruck gemindert. Eine Parkraumbewirtschaftung nützt somit nicht nur der Umwelt und
der Verkehrssicherheit, sondern in erster Linie den Bewohnerinnen und Bewohnern, aber
auch den Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besuchern sowie den
Lieferantinnen und Lieferanten. Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist daher
eine wichtige Maßnahme einer nachhaltigen Verkehrspolitik und integrierter Bestandteil
der Berliner Verkehrsplanung.
Berlin, den 12.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Baustelle auf der Bernauer Straße: Dauerstau in der City, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article226574441/Baustelle-auf-der-Bernauer-Strasse-BVG-verlegt-Gleis-der-M10.html

Die Trasse der #Straßenbahn am #Mauerpark wird in die normale Spur #zurückversetzt. Der #Tramverkehr zum Hauptbahnhof ist unterbrochen.

Neue #Staufalle für Berlins Autofahrer: Seit Wochenbeginn gibt es auf der #Eberswalder und der #Bernauer Straße zwischen Prenzlauer Berg und Mitte kaum noch ein Vorankommen. Grund sind Bauarbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) an den Tramgleisen für die M10. Ausweichen ist kaum möglich. Denn auch auf der #Invalidenstraße, der #Karl-Liebknecht-Straße oder auf der #Grunerstraße und der #Leipziger Straße wird – teilweise schon seit Monaten – gebaut. Somit droht auf allen wichtigen Ost-West-Verbindungen in der Stadt derzeit der #Stillstand.

Doch auch wer sein Auto stehen lässt, kommt nicht unbedingt schneller voran. Seit Montag fährt #M10, die eigentlich von Friedrichshain und Prenzlauer Berg zum Hauptbahnhof führt, vorzeitig in der Wendeschleife am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark. Wer auf dem 2015 eröffneten Streckenzweig über die Bernauer und die Invalidenstraße zum Hauptbahnhof gelangen will, muss bis Montag, 12. August, in Busse des #Schienen-Ersatzverkehrs umsteigen.

Der Grund für die Großbaustelle auf dem Streckenabschnitt zwischen Jahn-Sportpark und dem S-Bahnhof Nordbahnhof: Die BVG hebt dort ein Provisorium …

Regionalverkehr: Schienenersatzverkehr RE1-Odyssee sorgt für Pendler-Frust, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/frankfurt-oder/artikel9/dg/0/1/1742828/

#SEV – zauberte die Abkürzung für #Schienenersatzverkehr noch keinem Frankfurter ein Lächeln auf die Lippen, so hingen die Mundwinkel vieler Bahnreisender in den vergangenen Wochen fast bis zum Boden.
Der Autor dieser Zeilen wollte am Mittwochabend aus Berlin nach #Frankfurt zurückfahren. Die Odyssee begann: An der Eberswalder Straße in die U-Bahn ein-, fünf Minuten später aussteigen und am Alexanderplatz mit der S-Bahnlinie 3 Richtung Osten weiterfahren.

Nach 40 Minuten Fahrt in #Erkner den Busbahnhof aufsuchen – und dort nochmal eine halbe Stunde auf den #Ersatz-Bus warten, um eine Viertelstunde darauf in #Fangschleuse den #RE1 zu besteigen, bis endlich der Fuß Oderstädter-Boden berührte. In Kurzform: Dreimal umsteigen, fast zweieinhalb Stunden Fahrtzeit.

Grund für die langen Fahrtzeiten sind seit Jahren der #Ausbau der RE1-Strecke. So werden ganze Haltestellen umgebaut, wie der #S-Bahnsteig in #Karlshorst. „Wenn direkt am Gleis gebaut wird, muss gesperrt werden“, sagt Burkhard Ahlert, Pressesprecher der Deutschen Bahn für Berlin und Brandenburg. Gerade in der Sommerzeit, wo die Fahrgastzahlen zurückgehen, weil Schüler Ferien und Pendler Urlaub haben, werden möglichst viele #Baumaßnahmen

Schiffsverkehr: Schleusen-Sperrung: Entschädigungen gefordert, aus NDR

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schleusen-Sperrung-Entschaedigungen-gefordert,zaaren102.html

Munitionsfunde, ein schwieriger Baugrund und ein Blitzeinschlag im Betonwerk verzögerten immer wieder die Arbeiten an der #Schleuse #Zaaren in Brandenburg. Zum August sollte sie wieder in Betrieb gehen. Doch dann sackte beim Ziehen der Spundwände Anfang Juli ein Teil der Schleuse um zwei Zentimeter ab. Nun steht fest, dass die Schleuse bis zum nächsten Jahr für die #Schifffahrt gesperrt bleibt. Für den #Wassertourismus in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das, dass Schiffstouren zwischen Berlin und der Mecklenburgischen Seenplatte über die Obere Havel-Wasserstraße nicht möglich sind. #Häfen, #Charterfirmen und #Reedereien im Nordosten müssen daher mit weiteren finanziellen Einbußen rechnen.

Millionen-Verluste bei Häfen und Charterfirmen
Im #Hafen in #Priepert beispielsweise bleiben viele Stammgäste aus. Von insgesamt 50 #Liegeplätzen sind derzeit nur rund 25 belegt. Das bedeutet einen Umsatzeinbruch von 33 Prozent. Die IHK Potsdam schätzt, dass die gesperrte Schleuse bisher für 2,1 Millionen Euro Verlust bei Häfen und Charterfirmen gesorgt hat. Bis zum Ende der Saison könnte sich das Defizit sogar verdoppeln. Horst Krogmann, der Betreiber des Hafens in Priepert, sieht sich von Politik und Behörden nicht ernst genommen. Der Wassertourismus stehe ganz hinten an. Es würde sich einfach …

Straßenverkehr: Verkehrsprojekte in Treptow-Köpenick: Ost-West-Verbindung (OWV), aus Senat

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Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Dringlichkeit der Realisierung der #Ost-West-Verbindung (nördliche
#Altstadtumfahrung von der Straße An der #Wuhlheide bis #Mahlsdorfer Straße sowie Aufnahme der Planung
des 2. Bauabschnitts über #Stellingdamm, Querung S-Bahn und Fernbahn, #Brandenburgplatz bis Salvador-
Allende-Straße) und wie ist der aktuelle Sachstand?
Frage 2:
Welche Aktivitäten hat der Senat in der laufenden Legislaturperiode bereits unternommen, um die Planung
und Realisierung des Vorhabens voranzubringen?
Frage 3:
Wann sind welche nächsten Maßnahmen zur Planung und Realisierung der Ost-West-Verbindung
vorgesehen?
Antwort zu 1, 2 und zu 3:
Der Berliner Senat beurteilt die Dringlichkeit der Realisierung der Ost-West-Verbindung
(OWV) als hoch.
Die ehemals als Ost-West-Trasse (#OWT) oder #Nordtangente bezeichnete neue
Straßenverbindung ist Bestandteil des sogenannten #Tangentenvierecks um die Altstadt
Köpenick und die #Dammvorstadt. Sie dient vorrangig der Entlastung der Bahnhofstraße
und soll den übergeordneten Verkehr (Durchgangsverkehr) aufnehmen und um die
Dammvorstadt und somit um die Bahnhofstraße herumführen, um diese nachhaltig zu
entlasten und für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Verkehrsarten des
Umweltverbundes zu ertüchtigen.
Sie besteht aus zwei verkehrswirksamen Abschnitten, die neben der Entlastung der
Bahnhofstraße weitere zusätzliche Funktionen übernehmen und dringend benötigt
werden.
2
Für den Abschnitt zwischen der Straße An der Wuhlheide und dem Knotenpunkt Am
Bahndamm / Mahlsdorfer Straße / Stellingdamm / Bahnhofstraße einschließlich einer
neuen #Eisenbahnunterführung #Hämmerlingstraße (mit dem neuen Arbeitstitel
„#Westumfahrung Bahnhofstraße“) hat nunmehr (seit März 2019) die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V das seit 2005 beim Bezirk Treptow-
Köpenick laufende #Planfeststellungsverfahren übernommen. Hierfür werden derzeit die
#Planfeststellungsunterlagen den aktuellen Rahmenbedingungen und Vorschriften
entsprechend angepasst und aktualisiert. Die Voraussetzungen für die Finanzierung der
Planung wurden geschaffen, die Leistungen für die Planung der Verkehrsanlage, der
Ingenieurbauwerke und des Umwelt- und Naturschutzes wurden / werden ausgeschrieben
und vergeben.
Es handelt sich um einen Straßenneubau im Bereich der Wuhlheide und dem Stadion An
der Alten Försterei und einen Straßenausbau im Bereich der Straße Am Bahndamm.
Der östlich der Bahnhofstraße liegende Abschnitt der neuen Straßenverbindung zwischen
dem Knotenpunkt Stellingdamm / Mahlsdorfer Straße / Bahnhofstraße / Am Bahndamm
und dem Brandenburgplatz einschließlich einer neuen Querung der Bahnanlagen wird mit
der Entwicklung als neuer Wohnungsbaustandort und der Erschließung der ehemaligen
Güterbahnhofsflächen ebenfalls durch den Senat (hier die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung IV) vorbereitet.
Frage 4:
Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem
Zusammenhang stattgefunden?
Frage 5:
Welche weiteren Schritte zur Einbeziehung der Öffentlichkeit sind wann geplant?
Antwort zu 4 und zu 5:
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit für die Westumfahrung Bahnhofstraße hat seit
Übernahme der Planung nicht stattgefunden. Diese wird im Rahmen der ersten
Planungsphase (Vorplanung) angestrebt.
Frage 6:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung des Vorhabens?
Antwort zu 6.
Eine Fertigstellung wird in 2025 angestrebt.
Frage 7:
Wie hoch ist der insgesamt für Planung und bauliche Realisierung der Infrastrukturmaßnahme erforderliche
Investitionsbedarf zu beziffern, wann und in welcher Weise gedenkt der Senat die notwendigen finanziellen
Voraussetzungen zu schaffen?
3
Antwort zu 7.
Die Maßnahme wurde zur Aufnahme in die Finanzplanung 2019 – 2023 mit einem Bedarf
von ca. 7,2 Mio. € angemeldet.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Zur Wuhlebrücke Eisenacher Straße in Hellersdorf, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand zu den geplanten #Straßenbaumaßnahmen der #Eisenacher Straße in Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Es sind noch letzte Planungsschritte erforderlich, ansonsten ist die Planung weitgehend
fertig gestellt.“
Frage 2:
Wann wird mit den Baumaßnahmen begonnen werden?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Der Baubeginn ist zum Jahreswechsel 2019/2020 vorgesehen.“
2
Frage 3:
Wie lange werden die Baumaßnahmen in Anspruch nehmen?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Zwischen 4 und 7 Jahren, abhängig von den durch die Senatsverwaltung für Finanzen
festzulegenden Jahresscheiben. Diesbezüglich besteht noch Abstimmungsbedarf.“
Frage 4:
Wie hoch sind die Kosten?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Ca. 5,5 Mio € inkl. Ingenieurleistungen.“
Frage 5:
Wer ist für den #Neubau der #Brücke über die #Wuhle in der Eisenacher Straße zuständig?
Antwort zu 5:
Gemäß Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG), Nr. 10 (6),
liegt die Zuständigkeit für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Brücke im Zuge
der Eisenacher Straße über die Wuhle bei der Hauptverwaltung. Dies ist die
Tiefbauabteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Frage 6:
Wird der Neubau der Brücke gleichzeitig mit dem Straßenbau vollzogen?
Antwort zu 6:
Ein Neubau der Brücken ist, aufgrund des befriedigenden Bauwerkszustandes, kurzfristig
nicht vorgesehen.
Planungen zur Beseitigung der bestehenden Engstelle im Brückenbereich sind derzeit,
wegen der fehlenden Personalkapazitäten, nicht möglich.
Frage 7:
Werden im Rahmen der Baumaßnahmen auch die Radewege erneuert bzw. angelegt?
wenn nein: Warum nicht und wie verträgt sich das mit dem Mobilitätsgesetz?
wenn ja: Werden zugleich auch der Radweg auf der Brücke erneut?
Frage 8:
Ist sichergestellt, dass durch die Baumaßnahme in der Eisenacher Straße zugleich auch der Radweg auf der
Brücke erneuert und im Sinne des Mobilitätsgesetzes angelegt wird?
3
Antwort zu 7 und 8:
Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme der Erneuerung der Eisenacher Straße sind mit
Ausnahme der Brückenbereiche über die Wuhle Radverkehrsanlagen durchgängig
geplant. Im Bereich der Wuhlequerung kann eine vom Kfz-Verkehr unabhängige Führung
wegen fehlender Breiten derzeit nicht erfolgen.
Frage 9:
Wie wird die Buslinie 195 während der Baumaßnahmen umgeleitet?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Das wird nach der Vergabe und damit verlässlicheren Ablaufplanung noch geklärt.“
Frage 10:
Ist dieser Anfrage, aus Sicht des Senats, noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 17.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Elsenbrücke, Neubau, Mobilitätsgesetz, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand der Planung zum #Neubau der #Elsenbrücke und gibt es neue Erkenntnisse zum weiteren
Fortgang? Wie läuft das #Planungsverfahren ab und in welchem Zeitrahmen?
Antwort zu 1:
Das Brückenbauwerk der Elsenbrücke besteht aus zwei getrennten Überbauten. Im August
2018 wurde am südöstlichen Überbau ein ca. 25 m langer horizontaler Riss durch
den Steg mit bis zu 1,8 mm Rissbreite festgestellt. Daraufhin musste der stark befahrene
südöstliche Überbau für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Im Ergebnis der daraufhin
durchgeführten Bauwerksuntersuchungen, Begutachtungen und Nachrechnungen wurde
im November 2018 festgestellt, dass der Überbau nicht instandgesetzt werden kann und
für den motorisierten Verkehr gesperrt bleiben muss.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Ordnung bezüglich der Gefahren für die
angrenzenden Bereiche ist besondere Dringlichkeit geboten. In Folge der starken Schädigung
des südöstlichen Überbaus muss kurzfristig mit den Abbrucharbeiten und anschließendem
Aufbau einer Behelfsbrücke begonnen werden, um ggf. erforderlich werdende
weitere Einschränkungen wie zum Beispiel die Sperrung der vielbefahrenen Wasserstraße
oder notwendig werdende Einschränkungen am baugleichen westlichen Überbau möglichst
zu verhindern. Mit den Planungen für den Abriss des östlichen Überbaus und dem
Ausbau einer Behelfsbrücke wurde umgehend ein Ingenieurbüro beauftragt, um den Beginn
der Abbrucharbeiten Anfang 2020 weiter anstreben zu können. Für die Planungen
zum Rückbau des geschädigten Überbaus und zur Errichtung der Behelfsbrücke wurden
weitere folgende Schritte eingeleitet:
 Das erforderliche Personalbesetzungsverfahren in der Tiefbauabteilung konnte im I.
Quartal 2019 erfolgreich abgeschlossen werden.
2
 Alle beteiligten #Versorgungsunternehmen wurden benachrichtigt und aufgefordert,
den gesperrten Überbau kurzfristig zu räumen. Hierzu laufen bereits intensive Abstimmungen.
 Ebenfalls begonnen haben die Abstimmungen mit den anliegenden Grundstückseigentümern.
Frage 2:
Wie ist der Zeitplan für die Errichtung des Neubaus? (Bitte Zeitschiene mit Zwischenzielen bis zur geplanten
Eröffnung angeben.)
Antwort zu 2:
Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
darstellen:
Abriss östlicher Überbau: 2020
Errichtung Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
Abriss/Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
Frage 3:
Wie wird während der gesamten Bauzeit die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs des Umweltverbunds
(Bus-, Rad-, Fußverkehr) in beide Richtungen sichergestellt?
Antwort zu 3:
Gegenstand der Planung wird auch die bauzeitliche Verkehrsführung für alle Verkehrsarten
unter Beachtung des Mobilitätsgesetzes sein. Die derzeitige Planung erfolgt unter der
Voraussetzung, dass der westliche Überbau während der Abbrucharbeiten und dem Aufbau
einer Behelfsbrücke weiter genutzt werden kann.
Frage 4:
Wer ist für die Planung verantwortlich?
Antwort zu 4:
Die Planung wird von der Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz verantwortet.
Frage 5:
Ist die Planung einsehbar? Wenn ja, wo?
3
Antwort zu 5:
Die Planungen für den Ersatzneubau der Elsenbrücke wurden noch nicht begonnen. Derzeit
laufen die Planungen für den Abbruch des östlichen Überbaus und dem Aufbau einer
Behelfsbrücke.
Frage 6:
Ist eine Beteiligung vorgesehen? Wenn ja, wann und in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zur Baumaßnahme und zur Planung sind
selbstverständlich durch Informationsveranstaltungen und Veröffentlichungen vorgesehen.
Frage 7:
Wird für den Neubau ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt? Wenn ja: Wie ist der zeitlich Ablauf?
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 7:
Eine Aussage dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ein Planfeststellungsverfahren
ist erforderlich, wenn eine wesentliche Änderung der Straße erfolgt und die sachgerechte
Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte ein Verfahren erfordert.
Frage 8:
Wie hoch sind die geschätzten Kosten und welche Institutionen/Körperschaften (z. B. EU, Bund, Land, Bezirk)
zahlen welche Anteile?
Antwort zu 8:
Der grob geschätzte Kostenrahmen für den Ersatzneubau beläuft sich auf ca. 50 Mio. €,
die aus dem Berliner Haushalt zu finanzieren sind (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, Tiefbau).
Frage 9:
Welche Güter- und Personentransportkapazitäten liegen der Planung zugrunde und auf welcher Planungsgrundlage
kommen diese zustande?
Frage 10:
Liegt der Planung weiterhin eine abzuwickelnde Fahrzeugmenge von 80.000 pro Tag zugrunde? Teilt der
Senat die Auffassung, dass diese Zahl im Widerspruch zum im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm
2030 (BEK 2030) niedergelegten Ziel steht, den Modal Split des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bis
2030 auf 22,5 Prozent zu reduzieren? (Bitte Antwort erläutern.)
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Frage 11:
Welche alternativen Planungsvarianten (z. B. Reduktion der Zahl der Fahrstreifen, konstruktive Vorsorge für
mögliche künftige Straßenbahnlinien, Errichtung einer Umweltverbundbrücke für den Fuß-, Rad- und öffentlichen
Verkehr etc.) wurden mit welchem Ergebnis geprüft?
Antwort zu 9 bis zu 11:
Die Planungsvorgaben (Verkehrsprognose, Querschnitt) liegen noch nicht vor. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass die verkehrlich hohe Bedeutung der Elsenbrücke für alle
Verkehrsarten bestehen bleibt.
Frage 12:
Teilt der Senat die Auffassung, dass mit dem Ausfall der Elsenbrücke die Planungsgrundlage für den 16.
Bauabschnitt der BAB 100 entfallen ist und dieser daher nicht eröffnet werden dürfte, bevor die Elsenbrücke
fertiggestellt ist?
Antwort zu 12:
Für den 16. Bauabschnitt der A 100 liegt mit dem Fernstraßenausbaugesetz ein gesetzlich
festgestellter Bedarf vor, der nach wie vor die Planungsgrundlage darstellt.
Frage 13:
Wie ist der Zeitplan für die Erstellung und Umsetzung des Verkehrskonzepts für die Anschlussstelle Treptower
Park der BAB 100? (Bitte Zeitschiene bis zum Bauabschluss mit relevanten Zwischenschritten, u. a.
Beginn und Ende der Bürger*innenbeteiligung, darstellen.)
Antwort zu 13:
Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnittes vorhandene verkehrliche
Situation am Autobahnende, die aktuell noch nicht abschließend bewertet werden kann,
wird bei der Inbetriebnahmekonzeption berücksichtigt werden. Die Inbetriebnahme des 16.
Bauabschnittes wird nicht vor Ende 2022 erfolgen.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Nachgefragt: Ein Herbst ohne S-Bahn in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg!?!?, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand der Planungen für Herbst 2019 bezüglich eines geregelten #Ersatzverkehrs während der
#Sperrungen wegen #Gleisbauarbeiten auf den S-Bahnlinien #S5, #S7 und #S75? Gibt es mittlerweile ein
#Ersatzkonzept?
Frage 4:
Werden im betroffenen Gebiet mehr Busse der BVG oder beauftragte Busse der S-Bahn GmbH eingesetzt,
um die Situation vor Ort zu entschärfen?
Antwort zu 1 und zu 4:
Geplant ist ein komplexes Ersatzkonzept mit folgenden Bestandteilen:
 Ableitung der S-Bahn-Linie #S5 ab Ostkreuz nach #Friedrichshagen, um
insbesondere für Fahrgäste aus dem südlichen Einzugsbereich der S5 im Abschnitt
#Kaulsdorf – Neuenhagen eine möglichst gut erreichbare Umfahrungsalternative zu
schaffen
 Ersatzverkehr mit Bussen (mehrere Linien zur Anbindung an Stadtbahn und
Ringbahn), organisiert durch ein von der S-Bahn Berlin GmbH beauftragtes
Busunternehmen
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#Entlastungsverkehre mit #zusätzlichen #Regionalbahnzügen im Verlauf der Linien
#RB25 und #RB26, beauftragt durch die S-Bahn Berlin GmbH bei
Eisenbahnverkehrsunternehmen des Regionalverkehrs
 Kapazitive #Verstärkung ausgewählter #BVG-Linien (durch zusätzliche Fahrten bzw.
fassungsstärkere Fahrzeuge)
Die BVG teilt zu Frage 4 mit:
„Die BVG plant, eine Ausweitung des 10‘min-Taktes auf der Linie #192 und eine zusätzliche
Haltestelle auf der Linie #X69 während der Bauphase der S-Bahn einzurichten.“
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Komponenten des Ersatzkonzeptes befindet sich
weiterhin in der Abstimmung, und diese wird auch in den kommenden Wochen noch
andauern (mit wachsendem Detaillierungsgrad). Dennoch können sich insbesondere bei
Ersatzverkehren mit Bussen auch in den letzten Wochen vor Beginn der Baumaßnahme
noch notwendige Änderungen ergeben, beispielsweise durch kurzfristig auftretende
Baumaßnahmen zur Havariebeseitigung im Straßennetz.
Rechtzeitig vor der Baumaßnahme werden die betroffenen Fahrgäste mittels der üblichen
zahlreichen Fahrgastinformationsmedien (digital, in Papierform und vor Ort) umfassend
über das konkrete Baubetriebs- und Ersatzkonzept sowie bestehende
Umfahrungsalternativen informiert. Darüber hinaus ist seitens der DB AG, wie bei großen
Baumaßnahmen üblich und bewährt, auch eine Information und Einbeziehung der Medien
geplant, um auch auf diesem Wege eine bestmögliche Information der Betroffenen zu
erreichen.
Frage 2:
Wie viele Fahrgäste werden vom Ersatzverkehr betroffen sein
a) bei der S5?
b) bei der S7?
c) bei der S75?
Frage 3:
Für wie viele Fahrgäste wird Ersatzverkehr bereitgestellt
a) bei der S5?
b) bei der S7?
c) bei der S75?
Antwort zu 2 und zu 3:
Hierzu verweist der Senat auf die Antwort zu Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/18015, in der
auf diese Fragestellungen bereits eingegangen wurde. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass nahezu alle die betreffenden S-Bahn-Abschnitte nutzenden Fahrgäste
auch vom Ersatzkonzept betroffen sein werden.
Frage 5:
Sind gesonderte Busspuren zum schnelleren Transport vorgesehen?
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Antwort zu 5:
Durch das von der S-Bahn Berlin GmbH mit der Organisation und Durchführung des
Schienenersatzverkehr (SEV) beauftragte Busunternehmen wird im Rahmen der
Beantragung der hierfür erforderlichen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen unter
anderem auch die Einrichtung temporärer Busspuren auf langen Abschnitten im Verlauf
der geplanten SEV-Linien beantragt.
Frage 6:
Ist geplant, dass die Ersatzbusse der S5, S7 und S75 auch U-Bahnhöfe der U-Bahnlinie 5 anfahren?
Antwort zu 6:
Es ist auch die Bedienung von Stationen der U-Bahn-Linie #U5 durch eine der SEV-Linien
geplant. Jedoch sollen die SEV-Linien vorwiegend an andere Schnellbahnlinien
(Stadtbahn und Ringbahn) herangeführt werden, da für die U5, die zusätzlich einen
großen Teil der Fahrgäste der S-Bahn-Linie S5 aufnehmen muss, ohnehin bereits eine
sehr starke Belastung zu erwarten ist. Ein wesentliches Ziel bei der Planung des
Ersatzkonzeptes besteht deshalb darin, die zusätzliche Belastung der U5 zu begrenzen
und vielmehr auch andere Fahrtalternativen einzubeziehen.
Frage 7:
Liegt mittlerweile eine Antwort der BVG bezüglich einer Ausweitung des regulär nur in den
Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen verdichteten Taktes (#4/5/5-Minuten-Takt) auf den
Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr vor und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 7:
Ja, es liegt eine Antwort der BVG bzgl. der zeitlichen Ausweitung des verdichteten Taktes
der Hauptverkehrszeit (HVZ) auf die Nebenverkehrszeit (NVZ – vormittags und abends)
vor. Diese ist realisierbar und wird als Bestandteil des Ersatzkonzeptes bestellt werden.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Seitens der BVG gibt es dazu folgende Planungen:
 Ausweitung der Hauptverkehrszeit: Die BVG fährt einen 4 2/3 Minuten-Takt
montags bis donnerstags zwischen 05:30 und 20:15 Uhr, freitags bis 21:45 Uhr.
 Für die HVZ-Ausweitung wird der gesamte Zeitraum der Baumaßnahme zugrunde
gelegt. Der Ferienfahrplan (Herbstferien) wird durch die Maßnahme ausgesetzt.
Die Ausweitung der HVZ sowie die Aussetzung des Ferienfahrplans wird den SEV deutlich
entlasten, sodass das zusätzliche Angebot einen erheblichen Vorteil für unsere
gemeinsamen Fahrgäste bedeutet.“
Frage 8:
Warum dauert die Sanierung der Gleise so lange?
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Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Auf Grund der Komplexität des Vorhabens sind keine kürzeren Bauzeiten möglich.
Im Zeitraum 26.08. – 04.10.2019 wird eine Gleiserneuerung (6.300 m Schienen, 16.000
Schwellen, 20.000 t Schotter) beider S-Bahngleise zwischen Springpfuhl (ausschließlich)
bis Wartenberg (einschließlich) durchgeführt.
Zusätzlich werden vorbereitende Arbeiten zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des
elektronischen Stellwerks Biesdorfer Kreuz und der Zugsicherung
Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin (ZBS) (Rückbau alte Leit- und
Sicherungstechnik, Aufbau Achszähler, Stellen neue Signale, Aufbau Balisentechnik,
Kabelarbeiten) durchgeführt.
Ab 04.10.2019 wird die Totalsperrung bis 14.11.2019 bis Nöldnerplatz (ausschließlich)
erweitert, um dann das neue elektronische Stellwerk und die Zugsicherung ZBS zu prüfen,
ab- und in Betrieb zu nehmen.
Aufgrund der engen Gleisabstände der beiden S-Bahngleise (Arbeitsschutz), der
komplexen logistischen Anforderungen (Zu- und Abführung der Neu- und Altmaterialien
der Baustelle – nicht alles kann technologisch vor Kopf im Baugleis abgearbeitet werden)
und zur wesentlichen Reduzierung der baubedingten Einschränkungen für die
Gesamtbaumaßnahme ist nur ein Arbeiten unter Totalsperrung beider S-Bahngleise
Springpfuhl – Wartenberg möglich.“
Frage 9:
Bereits Ende Februar bis Anfang März gab es aufgrund von Bauarbeiten Einschränkungen bei dem S-Bahn-
Verkehr mit der S5, S7 und S75 zwischen Marzahn-Hellersdorf, Ahrensfelde und Lichtenberg. Fahrgäste
warteten häufig mehr als 30 Minuten auf den Ersatzverkehr. Hält der Senat solche Wartezeiten für
zumutbar?
Frage 10:
Wie wird sichergestellt, dass bei den Sperrungen der S-Bahnlinien S5, S7 und S75 diesen Herbst nicht
ähnliche Verzögerungen drohen?
Antwort zu 9 und zu 10:
Wartezeiten von mehr als 30 Minuten im Tagesverkehr bewertet der Senat nicht als
angemessen. Die Anstrengungen aller an der Organisation und Abstimmung des
Ersatzkonzeptes beteiligten Institutionen sind unter anderem darauf gerichtet, die SEVLinien
so zu planen, dass sie möglichst wenig durch den übrigen Straßenverkehr
beeinträchtigt werden. Im vorhandenen Straßennetz sind diesen Bemühungen jedoch
Grenzen gesetzt, und Beeinträchtigungen des SEV durch den übrigen Straßenverkehr
werden (im Falle dieser Baumaßnahme ebenso wie auch bei anderen Baumaßnahmen)
nicht völlig zu vermeiden sein.
Frage 11:
Gibt es ein Konzept für die Mitnahme von Fahrrädern?
Antwort zu 11:
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Im Hinblick auf die große Menge zu befördernder Fahrgäste und die begrenzten
Ressourcen bei SEV-Bussen und Busfahrerinnen und Busfahrern, die durch die hier in
Rede stehende Baumaßnahme bereits bis an ihre Grenzen beansprucht werden, liegt das
Hauptaugenmerk darauf, alle Fahrgäste, auch solche mit eingeschränkter Mobilität oder
mit Kinderwagen bzw. Gepäck, befördern zu können. Die Beförderung von Fahrrädern
muss in der Abwägung gegenüber diesen übrigen Fahrgastgruppen nachrangig behandelt
werden und wird insbesondere in den Hauptverkehrszeiten nur sehr eingeschränkt
möglich sein.
Frage 12:
Ist sichergestellt, dass Reisende der DB, die mit Fahrkarten des Nah- oder Fernverkehrs der Deutschen
Bahn an- bzw. abreisen, ihre Reise durchführen können, ohne ein zusätzliches Ticket für die BVG lösen zu
müssen (Umfahrung der Streckensperrung mit der U5)?
Antwort zu 12:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bei Baumaßnahmen sind wir bestrebt, die Auswirkungen auf unsere Kundinnen und
Kunden möglichst gering zu halten. Dazu gehören natürlich auch die Abstimmungen mit
der BVG oder mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), wie z.B. DB Regio,
Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) unter
Einbeziehung unseres Aufgabenträgers zwecks Abstimmung von entsprechenden
Kulanzregelungen.
Auch für diese Baumaßnahme wurde bei der BVG eine entsprechende Kulanzregelung
bzgl. Anerkennung von Fahrkarten des BB DB (inkl. BahnCard 100 und internationale
Fahrkarten gemäß SCIC (Special Conditions of International Carriage)) in der U-Bahn-
Linie U5 angefragt.
Da der Bus für die S75 nicht exakt dem Streckenverlauf folgt, werden wir den
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg(VBB) zusätzlich bezüglich einer erweiterten
Kurzstreckenregelung im Abschnitt Wartenberg <> Lichtenberg auf bis zu 5 Bahnhöfe
(inkl. Raoul-Wallenberg-Straße, Marzahn und Poelchaustraße) mit zuzüglicher Nutzung
des Ersatzverkehrs anfragen.
Über die getroffenen Kulanzregelungen werden wir rechtzeitig in den Bauflyern, auf der
Homepage und anderen Medien informieren.“
Frage 13:
Gibt es der Beantwortung der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 13:
Nein.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Von Brandenburg nach Berlin Künftig mehr Bahn-Verbindungen für Pendler aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/von-brandenburg-nach-berlin-kuenftig-mehr-bahn-verbindungen-fuer-pendler-32881352?dmcid=nl_20190719_32881352

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Berlin-Brandenburg fordert einen Ausbau des #Regional- und #Nahverkehrs für #Pendler in Brandenburg. Die künftige Landespolitik solle für dichtere Takte und mehr Platz in den Zügen sorgen, hieß es in einer Mitteilung. „Die Kapazitäten sind nicht so mitgewachsen, wie es nötig wäre“, sagte demnach der Vorsitzende Christian Hoßbach: „Die meisten Pendler kennen das Gefühl, wie die Sardine in der Büchse zur Arbeit zu fahren.“

#Regionalverkehr zwischen Berlin und Brandenburg: Zusätzliche Verbindungen, mehr Waggons für Pendler
Es sei eine „enorme Mehrnachfrage zu verzeichnen“, sagte eine Sprecherin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB). Wie stark die #Pendlerzahlen im Öffentlichen Nahverkehr gestiegen sind, lässt sich laut Verkehrsministerium und VBB jedoch nicht genau sagen. Die statistischen Ämter erfassen demnach nur die allgemeinen Pendlerzahlen. Wie diese Menschen zu ihrem Arbeitsort kommen, sei nicht ersichtlich. Die Gesamtzahl der Pendler aus Brandenburg nach Berlin ist nach Zahlen des VBB zwischen 2007 und 2017 um ein Viertel auf rund 210.000 Menschen gewachsen. Pendler aus Berlin nach Brandenburg sind im selben Zeitraum um gut ein Drittel auf 87.000 gestiegen. Die Sprecherin erklärte, in den derzeit gültigen #Verkehrsverträgen seien vom Land …

Straßenbahn: Mal wieder gerade machen Gut zweieinhalb Jahre ist es her, dass die BVG den Straßenbahngleisen in der Eberswalder und Bernauer Straße einen kleinen Schlenker verpassten. aus BVG

Gut zweieinhalb Jahre ist es her, dass die BVG den Straßenbahngleisen in der #Eberswalder und #Bernauer Straße einen kleinen #Schlenker verpassten. Die Schienen rückten auf 100 Metern Länge ein Stück nach Norden und machten Platz für den Bau eines #Stauraumkanals der Berliner #Wasserbetriebe unter dem #Mauerpark. Jetzt wird die #Trasse wieder #begradigt.

Für die anstehenden Arbeiten muss die Straßenbahnlinie #M10 ab Montag, 22. Juli (ca. 4:30 Uhr), bis 12. August (ca. 3:30 Uhr) verkürzt werden. Die Züge fahren zwischen Warschauer Straße und #Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark, wo eine Gleisschleife zum Wenden zur Verfügung steht. Vom Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark bis zum Hauptbahnhof sind als #Ersatz #barrierefreie #Busse im Einsatz.

Die BVG nutzt die Zeit der Sperrung, um parallel noch weitere Arbeiten auf diesem Abschnitt zu erledigen. Zwischen #Schwedter Straße und #Gartenstraße werden die #Gleise #erneuert.
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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de