Bereits 1877 konnten die #Rixdorfer mit Dampflokzügen nach Charlottenburg oder Weißensee rattern – damals wurde der Ring geschlossen, auf dem heute die S-Bahn unterwegs ist. Kurz vor der Gründung Groß-Berlins war es dann auch möglich, an der Strecke #Neukölln – #Baumschulenweg ein- und auszusteigen.
Am 16. August 1920 eröffnete der Bahnhof #Köllnische Heide. Die kleine Strecke, die Rixdorf auf dem kürzesten Weg mit #Treptow verband, gab es seit 1896. Anderthalb Jahrzehnte später begann die Besiedlung der Köllnischen Wiesen, deshalb sollte ein neuer Haltepunkt geschaffen werden.
Die Arbeiten dafür begannen 1913, doch der Erste Weltkrieg machte einen Strich durch die Rechnung. So sollte es noch sieben Jahre dauern, bis die Bahnsteige und das große, gelb verputzte Empfangsgebäude funktionsfähig waren.
Dies muss angesichts der Antwort der Landesregierung Brandenburg auf die Kleine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ leider befürchtet werden (Drucksache 7/381 vom 23. Dezember 2019).
Die parallel zur #Schnellfahrstrecke#Hannover – Berlin liegende Strecke der „Lehrter #Stammbahn“ wurde zwischen #Vorsfelde, #Oebisfelde und dem Berliner #Außenring seinerzeit nur auf vergleichsweise kurzen Streckenabschnitten #zweigleisig für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h ausgebaut und elektrifiziert. Im aktuellen #Bundesverkehrswegeplan 2030 bzw. im Anhang des #Bundesschienenwegeausbaugesetzes (#BSWAG) wurde diese Strecke aber in den „Vordringlichen Bedarf“ (VB) eingestuft. Ziel der Maßnahme ist die Kapazitätserweiterung dieses wichtigen Ost-West-Korridors u. a. für den Güterverkehr. In diesem Zusammenhang soll auch der heute bestehende Engpass im Bereich des Trappenschutzgebietes „Havelländisches Luch“ endlich beseitigt werden. Im Rahmen des Baus der Schnellbahnverbindung Hannover – Berlin war die Stammstrecke der Lehrter Bahn u. a. in diesem Abschnitt (Abzweigstelle Bamme – Abzweigstelle Ribbeck) bereits zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert worden; die Höchstgeschwindigkeit ist hier auf 200 km/h begrenzt. Separate Gleise für 250 km/h, d. h. für die Schnellfahrstrecke, fehlen hier bis heute.
Bei dem nun geplanten Ausbau müssen aktuelle verkehrspolitische Ziele berücksichtigt werden. So ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen im Schienenverkehr bis 2030 festgelegt. Eine Maßnahme hierfür ist die Umsetzung des geplanten Deutschland-Takts verbunden mit einer deutlichen Angebotsausweitung. Auch sollen und müssen zur Erreichung der Klimaschutzziele deutlich mehr Gütertransporte von der Straße auf die ressourcenschonende und energieeffiziente Schiene verlagert werden. Ein Ziel des brandenburgischen Landesnahverkehrsplans 2018 ist darüber hinaus, dass zwischen Berlin und Rathenow zumindest in der Hauptverkehrszeit künftig ein 30-Minuten-Takt im Regionalverkehr angeboten wird. Um in Zukunft in dieser wichtigen Ost-West-Relation ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu haben und vor allem einen stabilen, fahrplanmäßigen Betrieb zu gewährleisten, ist eine strikte Trennung von Hochgeschwindigkeitsverkehr (ICE) einerseits und Regional- bzw. Güterverkehr andererseits, betrieblich optimal. Dazu gehört in dem oben benannten Abschnitt die Ergänzung der „Lehrter Stammbahn“ um zwei Gleise für eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h für den ICE-Verkehr. Entsprechend dem Arbeitsstand vom Oktober 2018 zum Deutschland-Takt ist seitens der Gutachter eine Ertüchtigung der Schnellfahr-strecke zwischen Wolfsburg und Berlin nun sogar für 300 km/h vorgesehen.
Diese sehr sinnvolle Verbesserungsmaßnahme zur Kapazitätserweiterung will der Bund entsprechend der Antwort auf die obige Kleine Anfrage aber offensichtlich blockieren.
Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) fordert aus obigen Gründen, dass im Rahmen der ohnehin nur langfristig realisierbaren Baumaßnahmen der gesamte Abschnitt Rathenow – Wustermark – Elstal (- Berlin) der „Lehrter Stammbahn“ komplett zweigleisig geplant und ausgeführt wird, so dass im Endzustand (auch im Bereich des Trappenschutzgebiets) jeweils zwei eigene Gleise für den Regional- bzw. Güterverkehr und zwei eigene Gleise ausschließlich für den Hochgeschwindigkeitsverkehr zur Verfügung stehen. Dies ist letztlich Grundlage für ein stabiles Angebot für die Kunden sowohl des Personen- als auch Güterverkehrs.
Pressekontakt: Christian Schultz, Bundesvorstand Personenverkehr. Telefon 01 52 / 04 05 76 21 zur Verfügung.
Na klar, die #Dübel müssten auf jeden Fall ausgestellt werden. Die Dübel, die das Sechs-Milliarden-Projekt kurz vor Schluss noch mal ordentlich ins Schleudern gebracht haben, weil plötzlich noch Genehmigungen für sie nötig wurden. Nicht zu vergessen: das Mineralwasser! In der Ausstellung sollten auch ein paar von den kleinen Flaschen gezeigt werden, hinter denen sich #Flughafenmanager und Politiker verschanzten, wenn sie wieder einmal eine Verschiebung des #Eröffnungstermins bekannt geben mussten.
Mit der #City-S-Bahn wäre es möglich, mehr Züge auf den #Nordsüd-Linien einzusetzen. Außerdem könnte sich die Verbindung zum #Hauptbahnhof verbessern.
BerlinNur ein Jahr noch, dann können im erstmals Züge fahren. 2021 soll die U-Bahn-Baustelle verschwinden. Doch das nächste #Tunnelprojekt ist schon in Sicht: Die Gespräche über die geplante zweite Nordsüd-S-Bahn haben eine wichtige Hürde genommen. Nach Informationen der Berliner Zeitung haben sich die Deutsche Bahn und der #Bundestag auf die Streckenführung am Reichstagsgebäude verständigt.
Noch ein S-Bahn-Tunnel? Was ist das denn für ein Projekt? Kaum ein Berliner kennt das Vorhaben, an dem seit mehr als zwei Jahrzehnten meist im Verborgenen gearbeitet wird. Dabei sind sich die Fachleute darin einig, dass es sinnvoll wäre, den vor 80 Jahren eröffneten ersten Nordsüd-Tunnel der S-Bahn mit einer zweiten #Doppelröhre zu ergänzen.
Notwendige #Instandhaltungsarbeiten machen eine Sperrung des #Nord-Süd-Tunnels der S-Bahn Berlin nötig. Gleisbauer, Techniker und Reinigungskräfte bringen die Infrastruktur auf Vordermann. Daher wird es folgende Sperrungen geben:
Von Freitag, 3. Januar, 22 Uhr bis Montag, 6. Januar, 1.30 Uhr, sowie
von Freitag, 10. Januar, 22 Uhr bis Montag 13. Januar, 1.30 Uhr
fallen die Züge der Linien S1, S2, S25 und S26 zwischen Yorckstraße (Großgörschenstraße)/Yorckstraße und Gesundbrunnen aus. Fahrgäste umfahren den gesperrten Abschnitt möglichst mit den Ringbahnlinien S41/S42 oder mit der fast parallel verkehrenden U-Bahn-Linie U6.
Vorwiegend zur lokalen Anbindung werden zwei Ersatzverkehrslinien mit Bussen eingerichtet:
Linie Süd: Yorckstraße <> Anhalter Bahnhof <> Potsdamer Platz/Voßstraße <> Bushaltestelle „Behrenstraße/Wilhelmstraße“ (Halt für Brandenburger Tor) <> Friedrichstraße (Reichstagufer) sowie
Linie Nord: Nord Friedrichstraße (Am Weidendamm) <> Oranienburger Straße <> Nordbahnhof (Gartenstraße) <> Humboldthain <> Gesundbrunnen (Hanne-Sobek-Platz)
Die S-Bahn Berlin informiert über das veränderte Verkehrsangebot im Internet unter sbahn.berlin. Fahralternativen bieten auch die Fahrinfo-Apps der DB und des VBB.
Beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs will sich Rot-Rot-Grün in Berlin vor allem auf die Straßenbahn konzentrieren – nun rückt aber auch die #U-Bahn immer stärker in den Fokus. Verkehrssenatorin Regine Günther hat bei der #U7 eine neue Variante ins Spiel gebracht.
Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) will untersuchen lassen, ob eine Verlängerung der U-Bahnlinie 7 von der aktuellen Endstation Rathaus Spandau in Südwestlicher Richtung bis zur #Heerstraße mit Stationen in der Seeburger Straße und der #Wilhelmstadt eine sinnvolle Investition ist. Dazu werde der Verkehrssenat in Kürze eine sogenannte #Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, sagte die Politikerin.
In der Studie gehe es unter anderem um die technische Machbarkeit, erste Einschätzungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis und damit um die Frage, wie viele Menschen von einer solchen neuen Anbindung profitieren würden. Alternativ könnte demnach auch eine #Tramlinie in Frage kommen, wobei in Spandau derzeit gar keine #Straßenbahn …
Frage 1:
Welchen Stand haben die Planung und das Genehmigungsverfahren der #Straßenbahn-Tangentialstrecke #Pankow – #Heinersdorf – #Weißensee?
Frage 2:
Welche Trassenführung ist die Vorzugsvariante? Wie lang ist sie?
Frage 3:
Wo im Streckenverlauf sind in welcher Fahrtrichtung und welcher Lage zu den Knotenpunkten Haltestellen
vorgesehen?
2
Frage 6:
Wie lautet „die Begründung der Auswahl und anschließende Bewertung“ – siehe Punkt 4 im Auszug
aus der Präsentation vom 05.11.2018, Seite 26:
Frage 18:
Wie viele #Umsteiger von MIV auf Straßenbahn pro Tag werden prognostiziert?
Frage 19:
Welche Varianten wurden mit welchen Ergebnissen volkswirtschaftlich bewertet?
Antwort zu 1 bis 3, 6, 18 und 19:
Die vorbereitenden Planungsschritte #Verkehrsmittelvergleich und Trassenvergleich sind
abgeschlossen. Das Ergebnis des Verkehrsmittelvergleichs war, dass die Straßenbahn für
die Relation das bestgeeignete Verkehrsmittel ist. Die Trassenbewertung zur Ermittlung
der planerisch zu bevorzugenden Variante steht vor dem Abschluss. Die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist derzeit in Bearbeitung.
Frage 4:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 2 Satz 1 MobG1 auf die Bewertung der Trassenvarianten?
Frage 5:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 5 MobG2 auf
a. die Bewertung der Trassenvarianten?
b. die gewählten Straßenraumaufteilungen?
c. die gewählte Querung der Prenzlauer Promenade/A 114?
d. die geplante Lage der Haltestellen vor oder hinter LSA?
Antwort zu 4 und 5:
Die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (MobG) sind dahingehend berücksichtigt, dass im
Rahmen des Planungsprozesses die prognostizierten Strukturdaten zugrunde gelegt sind
(z.B. Einwohner, Schulstandorte, Arbeits- und Ausbildungsstätten,
Einkaufsgelegenheiten).
1 „Der #ÖPNV soll insbesondere Wohngebiete, Arbeits- und Ausbildungsstätten, Bildungs- und
Gesundheitseinrichtungen, Einkaufsgelegenheiten, Sportzentren, kulturelle und soziale Einrichtungen sowie
Erholungsgebiete verkehrlich erschließen und verknüpfen.“
2 „Zur Absicherung eines verlässlichen und pünktlichen Angebotes sowie zur Realisierung attraktiver
Reisezeiten wird dem ÖPNV als Teil des Umweltverbundes im Rahmen des geltenden Rechts Vorrang vor
dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser Vorrang insbesondere
bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen umzusetzen.“
3
Im Rahmen der #Trassenbewertung wurde von Regelquerschnitten der Straßenbahn
ausgegangen, indem MobG-konforme Straßenraumaufteilungen (Fuß, Rad, Straßenbahn)
zugrunde gelegt wurden. Konkretisierungen (u.a. Querung der Prenzlauer Promenade/A
114 und geplante Lage der Haltestellen vor und hinter LSA) werden Bestandteil der
weiterführenden, vertiefenden Vorplanung sein.
Frage 7:
Welche Beiträge und Erkenntnisse aus der kurzen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 zur ersten Stufe der
Variantenbetrachtung hatten welchen Einfluss auf die Variantenbewertung?
Antwort zu 7:
Die Beiträge aus der zweiwöchigen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 wurden in der 2.
Stufe der Variantenbetrachtung berücksichtigt und eingehend geprüft. Sie führten zu
keiner Änderung der Rangfolge der Varianten zueinander, da die kritischen und
planungsrelevanten Einwände bereits im Vorfeld durch den Dienstleister erkannt und
berücksichtigt wurden.
Frage 8:
Warum wurde zur zweiten Stufe der Variantenuntersuchung (s. o.) keine Bürger- oder Verbändebeteiligung
durchgeführt?
Antwort zu 8:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gegen Ende der 1. Stufe der Variantenbewertung
durchgeführt, um die eingehenden Hinweise in der 2. Stufe berücksichtigen zu können.
Eine erneute Beteiligung in der 2. Stufe würde damit keine neuen planungsrelevanten
Erkenntnisse bringen.
Frage 9:
Welche Bürger- und/oder Verbändebeteiligungen (nicht nur „BürgerInnendialog“) in welchen
Planungsphasen mit welchen Mitwirkungsmöglichkeiten sind vor Fertigstellung der Entwurfsplanung und
dem Planfeststellungsverfahren mit seiner gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgesehen? Wenn nicht, warum sind diese vorgesehen?
Antwort zu 9:
Der Senat strebt an, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und über das gesetzlich
vorgeschriebene Maß hinaus zu beteiligen, um potenzielle Konfliktfelder zwischen den
Initiatoren und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den Betroffenen
untereinander bereits frühzeitig zu erkennen. Durch den § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) entstand eine neue Rechtsgrundlage für die
sogenannte „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“. Dabei handelt es sich bei § 25 Abs. 3
VwVfG um eine Soll-Vorschrift. Aufgrund der erforderlichen Planungsschritte und der
vielfältigen Interessen bei derartigen Vorhaben hat sich die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) auf einen mehrstufigen Beteiligungsprozess für die
laufenden Straßenbahnausbaumaßnahmen verständigt. In diesen verschiedenen Schritten
wird jeweils vor der Weiterführung der Planungen und vor etwaigen abschließenden
4
(politischen) Beschlüssen eine Beteiligung durchgeführt, um die Hinweise aller
Interessierten einzusammeln und in das Verfahren einspeisen zu können. Hierzu werden
jeweils vor den großen, öffentlichen Veranstaltungen erste Informationsrunden mit den
institutionellen Akteuren („Akteursrunden“) durchgeführt, bevor die Informationen über die
Veranstaltung und die Website allen zugänglich gemacht werden.
Frage 10:
Wie wurden die Varianten aus der 1. Stufe der Voruntersuchung bewertet? Bitte Einzelwertungen der
Kriterien gem. Seite 20/28 der Präsentation vom 05.11.2018, jeweils Erläuterungen und Begründungen dazu
sowie die Reihenfolge der Platzierung angeben.
Antwort zu 10:
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich noch im
senatsverwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Die Untersuchungsergebnisse werden
erst nach deren Freigabe veröffentlicht.
Frage 11:
Wie soll mit welchen Wartezeiten in der Vorzugsvariante die Prenzlauer Promenade/A 114 gequert werden?
Antwort zu 11:
Es wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass derartige Detailfragen den ausstehenden,
vertiefenden Planungen vorbehalten sind.
Frage 12:
Inwieweit wird der Neubau der Straßenbahnstrecke zur städtebaulichen Aufwertung der durchfahrenen
Straßen genutzt?
5
Antwort zu 12:
Im Zuge des Straßenbahnprojekts werden zeitgemäße, attraktive Verkehrsanlagen mit
dem Ziel einer städtebaulichen Aufwertung angelegt. Eine detailliertere Planung erfolgt in
den weiteren Planungsschritten.
Frage 13:
Welche Konsequenzen zieht der Vorhabenträger BVG daraus, dass die schalltechnischen Berichte
(Lärmgutachten) für die letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise beauftragten Gutachters z.
T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur Neuauslegung
der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Frage 14:
Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, dass die schalltechnischen Berichte (Lärmgutachten) für die
letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise vom Vorhabenträger BVG beauftragten Gutachters
z. T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur
Neuauslegung der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Antwort zu 13 und 14:
Die BVG teilt hierzu mit, dass sich innerhalb der teilweise längeren Planungsphasen
sowohl grundlegende Vorgaben, Normungen und Richtlinien ändern können.
Die Planfeststellungsbehörde ergänzt hierzu:
„Es liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers vollständige und den rechtlichen
Rahmenbedingungen entsprechende Planfeststellungsunterlagen bei der Anhörungs- und
Planfeststellungsbehörde einzureichen.“
Anschließend haben diese Behörden im fortlaufenden Planfeststellungsverfahren die
Aktualität der maßgeblichen Unterlagen mit den am Feststellungsdatum geltenden
Gesetzen sicherzustellen, sonst könnten die Entscheidungen
(Planfeststellungsbeschlüsse etc.) vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich angefochten
werden.
Frage 15:
Welche Beförderungsgeschwindigkeiten sind für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorgesehen
und in die volkswirtschaftliche Bewertung eingeflossen?
Antwort zu 15:
Die Straßenbahn wird mit den jeweils im Straßenraum geltenden Geschwindigkeiten
unterwegs sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu1 verwiesen.
Frage 16:
Welche Kfz-Verkehrsmengen sind in welchem Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorhanden?
6
Antwort zu 16:
Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014 finden sich als Querschnittsbelastungswerte,
d.h. keine Trennung nach Fahrtrichtungen, im Internetangebot der SenUVK unter
folgendem Link: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Frage 17:
Welche Kfz-Verkehrsmengen werden für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung prognostiziert?
Antwort zu 17:
Der inhaltliche Schwerpunkt der Untersuchungen zur Straßenbahntangente Pankow lag in
der Verbesserung des Angebotes des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVAngebotes)
zwischen den Ortsteilen Pankows und den Versorgungszentren und in der
möglichst umwelt-, stadt- und sozialverträglichen Abwicklung der Verkehre. Eine
streckenabschnittsweise Prognose der Kfz-Verkehrsmengen war nicht Gegenstand dieser
Untersuchung. Gleichwohl wird ermittelt, welche Verlagerungseffekte vom Kfz-Verkehr
sich aufgrund der Verbesserung des ÖPNV-Angebots einstellen könnten.
Frage 20:
Welches weitere Vorgehen ist mit welchen zeitlichen Abläufen geplant?
Antwort zu 20:
Die Untersuchung ist Grundlage für einen zukünftigen Beschluss zur Einleitung der
weiteren Planungsschritte. Es ist vorgesehen, diesen Beschluss im Frühjahr 2020
herbeizuführen. Erst nachdem die Straßenbahnverlängerung beschlossen wurde, folgen
weitere Planungsschritte (Vorplanung, Entwurfsplanung, etc.) und das
Planfeststellungsverfahren, in dem der Trassenverlauf abschließend bestimmt wird.
Frage 21:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 21:
Nein.
Berlin, den 19.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welche Fortschritte sind für die Realisierung eines Fahrradparkhauses am S-Bhf. Mahlsdorf seit
Beantwortung der Anfrage 18/19 039 erzielt worden und wie ist der Stand des Projektes?
Frage 3
Gibt es konkretere Aussagen zu einem Zeitplan und möglichen Kapazitäten eines Fahrradparkhauses?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fortschritte für die Realisierung eines Fahrradparkhauses am S-Bahnhof Mahlsdorf
sind eng verknüpft mit der Verfügbarkeit von geeigneten Fläche am S-Bahnhof Mahlsdorf.
Nach derzeitigem Kenntnisstand steht mittelfristig für die Errichtung eines
Fahrradparkhauses am S-Bahnhof Mahlsdorf keine geeignete Fläche zur Verfügung. Da
nach derzeitigem Kenntnisstand mittelfristig keine geeignete Fläche zur Verfügung steht,
sind auch keine konkreten Aussagen zu einem Zeitplan und den möglichen Kapazitäten
für ein Fahrradparkhaus möglich.
2
Frage 2:
Welche konkreten Verhandlungen mit den Eigentümern der potenziell geeigneten Flächen wurden in dieser
Zeit geführt?
Antwort zu 2:
In der Standort- und Potenzialanalyse Fahrradparken für den S-Bahnhof Mahlsdorf
wurden für die Errichtung eines Fahrradparkhauses drei Potenzialflächen im direkten bzw.
mittelbaren Umfeld des S-Bahnhofs ermittelt. Bei zwei Potenzialflächen handelte es sich
um Grundstücke in der Wodanstraße, die wegen eines genehmigten
Wohnungsbauvorhabens nicht mehr verfügbar sind.
Als dritte Potenzialfläche wurde das Grundstück auf der derzeitigen Wendeschleife der
Straßenbahn identifiziert, das sich im Eigentum des Landes Berlin bzw. des Bezirkes
Marzahn-Hellersdorf befindet. Da es sich bei diesem Grundstück um ein landes- bzw.
bezirkseigenes Grundstück handelt, sind Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer
nicht erforderlich.
Frage 4
Wie viele Fahrradparkhäuser werden derzeit in Berlin durch den Senat geplant und realisiert und wo sollen
diese entstehen?
Antwort zu 4:
Derzeit plant das Land Berlin ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Ostkreuz, dass auf dem
Nord-West-Quadranten errichtet werden soll. Weitere Standorte sind in Planung.
Frage 5:
Seit wann lagen dem Senat Anfragen und entsprechende Angebote für die Realisierung zu gesicherten
Fahrradabstellanlagen am S+U- Bhf. Elsterwerdaer Platz und S-Bhf. Marzahn übermittelt durch das
Bezirksamt vor?
Antwort zu 5:
Seit dem IV. Quartal 2018 liegen bzw. liegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz Anfragen bzw. ein Antrag auf Finanzierung aus Kapitel 0730 Titel 52108 für
gesicherte Fahrradabstellanlagen am U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz und S-Bahnhof
Marzahn vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vor.
Frage 6:
Wie wird die Auslastung der Abstellanlagen am S+U-Bhf. Elsterwerdaer Platz beurteilt?
3
Antwort zu 6:
Die Auslastung der Fahrradabstellanlagen am S+U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz wird
derzeit im Rahmen einer Standort- und Potentialanalyse überprüft. Nach Vorliegen der
Ergebnisse kann die Auslastung der Fahrradabstellanlagen abschließend beurteilt werden.
Frage 7:
Aus welchen Gründen wurde, trotz dieser Überauslastung ein Nachweis des Bedarfes für zusätzliche
gesicherte Abstellanlagen am U-Bhf. Elsterwerdaer Platz gefordert?
Antworten zu 7:
Derzeit wird im Rahmen einer Standort- und Potentialanalyse der Bestand auch der
Bedarf für gesicherte Fahrradabstellanlagen für das Jahr 2030 am U-Bahnhof
Elsterwerdaer Platz ermittelt. Ein über die Standort- und Potentialanalyse hinausgehender
Nachweis für den Bedarf an gesicherte Fahrradabstellanlagen für das Jahr 2030 wird von
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht gefordert.
Frage 8:
Welche Mittel wurden seither zu welchem Zeitpunkt für die Errichtung der Anlagen am Elsterwerdaer Platz
und am S-Bhf. Marzahn zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Die Fahrradabstellanlage am U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz wurde durch die BVG
errichtet und hat nach Auskunft der BVG rund 10.000 Euro gekostet.“
Frage 9:
Wie ist der Stand der Planungen für eine Radschnellverbindung „Tiergarten – Landsberger Allee“?
Antwort zu 9:
Für die Radschnellverbindung „Tiergarten – Landsberger Allee“ wird derzeit eine
Machbarkeitsuntersuchung erarbeitet. Im ersten Schritt wurden mögliche
Trassenvarianten untersucht, die Ergebnisse werden am 9.12.2019 in einer Informations-
& Dialogveranstaltung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert und
weitere Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen. Daran anschließend
werden konkrete Führungsvarianten innerhalb der Trassenvarianten untersucht und die
Machbarkeitsuntersuchung im 2. Quartal 2020 abgeschlossen.
Frage 10:
Welches Potenzial wird dieser Verbindung beigemessen?
4
Antwort zu 10:
Dieser Radschnellverbindung wird ein hohes Potenzial beigemessen. Eine
Trassenführung entlang der Straße des 17. Juni, Unter den Linden, Karl-Liebknecht-
Straße würde circa 260.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie Arbeitsplätze
anbinden. Eine weiter südlich geführte Trasse über die Tiergartenstraße, Hannah-Arendt-
Straße, Französische Straße weist ein Potenzial von rund 300.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern sowie Arbeitsplätzen auf.
Frage 11:
Wann kann diese Verbindung frühestmöglich realisiert werden?
Antwort zu 11:
Nach § 22 des Berliner Straßengesetzes dürfen Radschnellverbindungen nur dann gebaut
werden, wenn der Plan vorher festgestellt worden ist. Nach Fertigstellung der
Machbarkeitsuntersuchung schließen zeitnah die vorbereitenden Tätigkeiten und
Planungen für das Planfeststellungsverfahren an. Mit einem Baubeginn ist nicht vor 2023
zu rechnen.
Frage 12:
Welche Auswirkungen hat die Planung auf die derzeit laufenden Abstimmungen und Planungen zur
Sanierung der Marzahner Brücken?
Antworten zu 12:
Die Planungen für die Marzahner Brücken, die von der Tiefbau-Abteilung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz betreut werden, sind den
beauftragten Planungsbüros für die Radschnellverbindung in diesem Bereich bekannt und
werden in der Machbarkeitsuntersuchung berücksichtigt. Die Untersuchung möglicher
Trassenvarianten in diesem Abschnitt (Landsberger Allee – Landesgrenze zu Märkisch-
Oderland) wird im 1. Quartal 2020 abgeschlossen sein, sodass dann die ersten
Ergebnisse mit den bisherigen Planungen abgestimmt werden können.
Berlin, den 17.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
An welchen Stellen in Berlin sind grüne Pfeile (Zeichen #720#StVO), die das #Rechtsabbiegen deutlich erleich tern sollen, angeordnet und angebracht? (Bitte um standortgenaue Auflistung)
Antwort zu 1:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Verkehrsknoten
Bezirk
Anzahl der Grünpfeile
Otto-Suhr-Allee/ Cauerstraße – Leibniz- straße
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Angerburger Allee/ Glockenturmstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf
2
Brandenburgische Straße/ Konstanzer Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Bundesallee/ Hildegardstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Hubertusallee/ Koenigsallee
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Spandauer Damm/ Reichsstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Tegeler Weg/ Olbersstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Spandauer Damm/ Wiesendamm
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Otto-Suhr-Allee/ Eosanderstraße – Wil- mersdorfer Straße
Falkenseer Chaussee/ Siegener Straße – Westerwaldstraße
Spandau
2
Falkenseer Chausee/ Stadtrandstraße
Spandau
1
Heerstraße/ Alt Pichelsdorf – Pichelsdor- fer Straße
Spandau
1
Pionierstraße/ Kisselnallee – Zeppelin- straße
Spandau
1
Klosterstraße – Wilhelmstraße/ Seeburger Straße
Spandau
1
Drakestraße/ Curtiusstraße – Gardeschüt- zenweg
Steglitz-Zehlendorf
1
Attilastraße/ Steglitzer Damm – Reutlinger Straße
Steglitz-Zehlendorf
1
Joachim-Tiburtius-Brücke/ A 103 Nord (Teilknoten 1)
Steglitz-Zehlendorf
1
Potsdamer Chaussee I Zufahrt Aldi (Teil- knoten 2)
Steglitz-Zehlendorf
1
Platz der Luftbrücke : Tempelhofer Damm/ Manfred-von-Richthafen-Straße (Teilknoten 2)
Tempel hof-Schöneberg
1
Tempelhofer Damm – Platz der Luftbrü- cke (südliche Umfahrung)
Tempel hof-Schöneberg
1
Grazer Damm/ Grazer Platz (Süd)
Tempel hof-Schöneberg
1
Germaniastraße/ Felixstraße – Ringbahn- straße
Tempel hof-Schöneberg
1
Berlinickeplatz – Manteuffelstraße/ Alt-Tempelhof
Tempel hof-Schöneberg
1
Rathausstraße/ Ullsteinstraße
Tempel hof-Schöneberg
1
An der Wuhlheide/ Triniusstraße
Treptow-Köpenick
1
Schnellerstraße/ Fennstraße
Treptow-Köpenick
1
Lange Brücke – Müggelheimer Straße I
Alt-Köpenick (Schloßplatz)
Treptow-Köpenick
1
A 113/ Adlershof
Treptow-Köpenick
1
Michael-Brückner-Straße/ Hasselwerder- straße (Teilknoten 2)
Treptow-Köpenick
1
Frage 2:
Ist es zutreffend, dass auf Veranlassung des Senats diese an acht Kreuzungen abmontiert werden sollen? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort zu 2:
Die Aussage ist zutreffend. Anlässlich eines Antrages wurden die Verkehrssituationen an den betroffenen Örtlichkeiten beobachtet und Gefährdungen der zu Fuß Gehenden im Zusammenhang mit den #Grünpfeilschildern geprüft. Im Ergebnis wurde im Interesse der Ver kehrssicherheit entschieden, die #Grünpfeile zu entfernen. Ausschlaggebend waren sowohl die fehlende blindengerechte Ausstattung als auch komplexe Verkehrsabläufe, bei denen das Grünpfeilschild als verkehrsgefährdend eingeschätzt wurde.
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass die grünen Pfeile bereits seit 1978 zu DDR-Zeiten ein gutes Mittel waren, den Verkehr und das Rechtsabbiegen flüssiger zu gestalten und deshalb auch nach der Wiedervereinigung in die StVO (West) übernommen worden sind?
Antwort zu 3:
Die Verwendung des Grünpfeils in der ehemaligen DDR und die Einführung des Grünpfeil schilds in die bundesweite Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind bekannt.
Im Zuge der jeweiligen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten wird im Einzelfall an der #Lichtzeichenanlage (LZA) geprüft, ob ergänzende verkehrssichere Maßnahmen zur besseren Verkehrsabwicklung angeordnet werden können. Mögliche zum Einsatz kom mende Maßnahmen sind neben der Verwendung von Grünpfeilen auch Rechtsvorläufe und/oder verkehrsabhängige Steuerungen. Insoweit wird der Grünpfeil auch weiterhin dort
Anwendung finden, wo dessen Verwendung gemäß den Voraussetzungen nach der Ver waltungsvorschrift zu § 37 StVO zulässig, verkehrssicher sowie zur Verbesserung des Verkehrsablaufs sinnvoll ist.
Frage 4:
Ist dem Senat ferner noch bekannt, dass es Mitte der 90er Jahre eine große Protestwelle gegen die Abmontierung von grünen Pfeilen gab, in dessen Ergebnis die meisten Standorte erneut angeordnet worden sind und bspw. der damalige Treptower Bürgermeister Michael Brückner öffentlichkeitswirksam an der Einmün dung des Sterndamms in die heutige Michael-Brückner-Straße den grünen Pfeil wieder anschraubte – an einem Standort, der nun angeblich wieder zur Disposition steht, obwohl dort keine Unfallhäufung zu ver zeichnen ist?
Antwort zu 4:
Die damaligen Proteste sind bekannt. Der Grünpfeil an der Michael-Brückner-Straße/ Sterndamm wird nunmehr entfernt, weil ein erhöhtes Gefährdungspotential von zu Fuß Gehenden vorliegt.
Die Einmündung weist sehr starken Verkehr auf der Michael-Brückner-Straße auf, so dass die Konzentration auf das Finden von Verkehrslücken mit erforderlichen Blick nach links die Gefahr birgt, dass zu Fuß Gehende von rechts übersehen werden. Gleichzeitig gibt es starken fußläufigen Verkehr auch von Schülerinnen und Schülern wegen der benachbar ten Tramhaltestelle und des S-Bahnhofs Schöneweide. Die LZA ist auch nicht blindenge recht ausgestattet.
Berlin Der schlechte Zustand vieler #Brücken an #Bundesfernstraßen könnte zur Sicherheitsgefahr werden, gesteht das Verkehrsministerium ein. Seit Jahren ist das ein Problem – doch die Sanierung geht nur schleppend voran.
Die Bundesregierung hat eingestanden, dass der schlechte Zustand vieler älterer Brücken an #Autobahnen und Bundesstraßen zu einer Sicherheitsgefahr werden kann. „Aufgrund der Altersstruktur der Straßen- und #Brückensubstanz und der schnellen Entwicklung des Verkehrsaufkommens, insbesondere des Schwerverkehrs mit erheblich gestiegenen Gesamtgewichten, sind bei älteren Brücken die #Tragreserven allmählich aufgebraucht“, heißt es in der Antwort des Verkehrsministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Insgesamt seien 2506 Brücken und Teilbauwerke an Autobahnen und Bundesstraßen dringend …