Straßenbahn: Blankenburger Süden Tram-Wendeschleife soll nicht mehr in Gartensiedlung liegen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/02/strassenbahn-blankenburger-sueden-streit-pankow.html

Im #Blankenburger Süden in Pankow sollen 6.000 Wohnungen entstehen. Ein Problem ist die #Verkehrsanbindung: Die geplante #Tram-Verlängerung führt quer durch eine Siedlung. Auch angepasste Pläne des Senats kommen bei den Bewohnern nicht gut an.

Obstbäume, Gemüsebeete, Hecken, Rasenflächen, Sandwege: Die Blankenburger Gartensiedlung präsentiert sich als eine idyllische Mischung aus Gartenlauben und kleinen Wohnhäusern. 1.400 Grundstücke und Parzellen – die meisten in der Erholungsanlage sind gepachtet, ein Drittel befindet sich in Privat-Eigentum.

Norbert Ludwig wohnt seit mehr als 50 Jahren in seinem Haus, nach der Wende hat er auch das Grundstück gekauft – zur Altersvorsorge. Jetzt weiß der 70-Jährige nicht mehr, ob er bleiben kann. Am meisten bedrückt ihn die Unsicherheit. „Man bekommt ja hier auch keine Auskünfte, wie das insgesamt weiter geht.“

Eine 40 Meter breite Schneise durch die Siedlung
Wenn die #Straßenbahntrasse kommt, schneidet sie rund um den …

S-Bahn: Zweigleisigkeit der S25 in Berlin (Südende, Lankwitz und Lichterfelde)?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wird der Senat in absehbarer Zeit einen Beschluss fassen, die #S25 auf dem bezeichneten Streckenabschnitt
#zweigleisig zu planen und in Betrieb zu nehmen?
Frage 3:
Kann der Senat mit welcher Argumentation begründen, weshalb es bislang nur zur provisorischen
#Eingleisigkeit der S25 gekommen ist?
Antwort zu 1 und 3:
Der Berliner Senat hat am 26.02.2019 den Berliner #Nahverkehrsplan (#NVP) für den
Zeitraum 2019-23 beschlossen. Im NVP formuliert das Land Berlin seine Ziele und
Anforderungen an die künftige Entwicklung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
u. a. mit Blick auf das Verkehrsangebot, die Qualität der Verkehre und
Infrastrukturausbaumaßnahmen. In Bezug auf die Berliner Infrastrukturplanung im ÖPNV
ist hierbei der ÖPNV-Bedarfsplan maßgebend (vgl. Anlage 3 des NVP 2019-23). Dieser
weist den zweigleisigen Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien S25 und #S26
zwischen #Südende und #Lichterfelde Ost als weiteren Bedarf im Realisierungshorizont nach
2035 im Rahmen des Entwicklungskonzeptes #i2030 aus, da aus dem Angebotskonzept
kein kurzfristiger Ausbaubedarf ableitbar ist.
Auf dem betreffenden Abschnitt von Südende bis Lichterfelde Ost verkehren die SBahnlinien S25 und S26 in einem sich überlagernden 10-Minuten-Takt in der Haupt- und
Nebenverkehrszeit. Gemäß des NVP ist auf dem Abschnitt auch langfristig ein 10-
Minuten-Takt vorgesehen. Dieses Angebot kann mit der vorhandenen Infrastruktur
grundsätzlich zuverlässig erbracht werden. In Abwägung mit anderen prioritären Vorhaben
für den zweigleisigen Ausbau, welche für geplante Angebotserweiterungen zwingend
erforderlich sind, wurde der zweigleisige Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien
S25 und S26 dementsprechend als weiterer Bedarf eingordnet.
2
Im Rahmen der Untersuchungen in i2030 für die S-Bahnverlängerung von Teltow Stadt
nach Sputendorfer Straße wird der zweigleisige Ausbau zwischen Südende und
Lichterfelde Ost gegenwärtig jedoch als eine Option untersucht. In Abhängigkeit der
konkreten Ausbauplanungen und #Fahrplankonzepte sowohl für die benannte SBahnverlängerung als auch für die übrigen i2030-Korridore kann die Maßnahmen
notwendig werden, um die Fahrplan- und #Betriebsstabilität im Nord-Süd-System der SBahn sicherzustellen.
Es ist zu beachten, dass der eingleisige Abschnitt südlich von Lichterfelde Süd auf
Brandenburger Territorium liegt. Dieser wird ebenfalls für einen zweigleisigen Ausbau im
Rahmen von i2030 untersucht. Die konkrete Bestellung der Maßnahme obliegt jedoch
dem Land Brandenburg.
Frage 2:
Welche Verfahrensschritte und Zeitabläufe wären dazu notwendig?
Antwort zu 2:
Die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen bedarf vorbereitender Planungsschritte, die
mit einem erheblichen personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden sind.
Die Planungsschritte ergeben sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI). Für die Planung einer Eisenbahninfrastrukturmaßnahme bis zur Umsetzungsreife
ergibt sich ein theoretischer durchschnittlicher Zeitbedarf von ca. 8 Jahren. Die Bauphase
nimmt in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten, der Länge der zu bauenden
Strecke, der Anzahl der neuen Bahnhöfe etc. mindestens ca. 2 bis 4 Jahre in Anspruch.
Diese Zeitplanung setzt voraus, dass es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht
zu Klagen kommt. Auswirkungen von Öffentlichkeitsbeteiligung und Senatsbefassungen
auf den Zeitplan können nicht abgeschätzt werden.
Frage 4:
Ist der Senat in der Lage eine Kosten- und Bauzeitschätzung für Planung und Bau der zweigleisigen S25
abzugeben (und wie sieht diese aus)?
Antwort zu 4:
Die Planungen für diesen Korridor haben gegenwärtig noch nicht die Tiefe für eine
belastbare Kosten- und Bauzeitschätzung erreicht.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Sicherheit und Ordnung und Sauberkeit im Straßenverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
An welchen Straßen auf welcher Länge sind seit dem 09.12.2016 in Berlin sogenannte „Poller“ zur
#Abgrenzung von #Radwegen eingerichtet worden? Welche Variante „#Poller“ (Stahlpoller, Leitboys etc.) wurde
dabei jeweils verwendet?
Antwort zu 1:
Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die im
Regelfall nicht der für die betreffenden Straßen zuständige Baulastträger ist, sind seit
Dezember 2016 in folgenden Straßen auf der Fahrbahn durch #Sperrpfosten abgegrenzte
Radverkehrsanlagen („Geschützte #Radfahrstreifen“) geschaffen worden (Länge jeweils in
Klammern):
· Kolonnenstraße (ca. 100 m)
· Dahlemer Weg (ca. 550 m)
· Holzmarktstraße (ca. 450 m)
· Mehringdamm (ca. 100 m)
· Hasenheide (ca. 1000 m)
· Karl-Marx-Straße (ca. 400 m)
· Tamara-Danz-Straße (ca. 300 m)
· Bernauer Straße (ca. 50 m)
Im Rahmen der bisherigen Vorhaben wurden verschiedene Varianten von Sperrpfosten
verwendet. Da die Auswahl der Art der Sperrpfosten durch die Straßenbaulastträger
erfolgte und die verwendeten Produkttypen voraussichtlich ab 2021 durch das mit der
Begleituntersuchung beauftragte Ingenieurbüro bei den Straßenbaulastträgern abgefragt
und ausgewertet werden, können hierzu derzeit noch keine näheren Angaben gemacht
werden.
2
Frage 2:
In welchem Abstand zueinander sind diese Poller zu 1) jeweils aufgestellt worden? Wie sind diese im Boden
verankert und welcher Aufprallenergie halten diese stand?
Antwort zu 2:
Der Regelabstand zwischen den Sperrpfosten beträgt 2 m (von Sperrpfostenmitte zu
Sperrpfostenmitte gerechnet). Im Einzelfall sind Abweichungen nach oben oder unten
möglich, zumal die Maßnahmen üblicherweise individuell geplant werden. Die Art der
Verankerung ist den zuständigen Straßenbaulastträgern weitestgehend freigestellt.
Werden die Sperrpfosten nicht durch Markieren einer Sperrfläche, sondern nur durch eine
Fahrbahnbegrenzungslinie abgesichert, sollen die Sperrpfosten flexibel sein. Das
Verhalten, das die verschiedenen Sperrpfostenformen bei Berührungen bzw. Kollisionen
mit Fahrzeugen zeigen, wird im Rahmen der bis 2022 angesetzten Begleituntersuchung
ab 2021 anhand von Befragungen der Baulastträger durch das beauftragte Ingenieurbüro
näher untersucht.
Frage 3:
Wie konkret wird der Bereich zwischen den jeweiligen Pollern (durch die #BSR?) #gereinigt? Sind die
eingesetzten #Kehrfahrzeuge der BSR wegen der Größe der Zwischenräume dazu in der Lage oder muss die
Reinigung manuell erfolgen?
Antwort zu 3:
Vorherige Abstimmungen mit den Berliner #Stadtreinigungsbetrieben (BSR) haben
ergeben, dass die Geschützten Radfahrstreifen aufgrund ihrer lichten Breite von
regelmäßig mindestens 2 m mit Kehrfahrzeugen gereinigt werden können. Das
#Reinigungsergebnis im Bereich des #Protektionsstreifens zwischen den Sperrpfosten wird
bis Ende 2022 im Rahmen der oben genannten Begleituntersuchung untersucht. Bisher
sind der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine besonderen
Probleme bezüglich der Straßenreinigung der Geschützten Radfahrstreifen bekannt
geworden.
Frage 4:
Als welche Art Verkehrseinrichtung im Sinne des § 43 StVO sind diese zu qualifizieren?
Antwort zu 4:
Verkehrseinrichtungen werden durch § 43 Absatz 1, 3 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) in Verbindung mit der Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO) definiert. Im Rahmen der
Anordnung von geschützten Radfahrstreifen können als Protektionselemente zur
physischen Trennung von Radverkehr und motorisiertem Verkehr die darin angeführten
Sperrpfosten, Leitschwellen mit Baken oder Leitborde mit Baken verwendet werden.
3
Bei den bisher eingesetzten Verkehrseinrichtungen handelt es sich ganz überwiegend um
auf Sperrflächen oder Fahrbahnbegrenzungslinien montierte Sperrpfosten, die auch
wegen des durch die Markierungen bestehenden Verbots, die entsprechenden Flächen zu
befahren, als solche erkennbar sind.
Frage 5:
Hat der Gesetzgeber Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Vorschriften des § 7 des Berliner
Straßengesetzes vorgesehen? Falls nein, ergeben sich entsprechende Möglichkeiten, den Verpflichteten zur
Einhaltung der dort genannten Pflichten einzuhalten aus anderen Normen? Falls ja, welchen?
Antwort zu 5:
Als öffentliche Aufgabe besteht die Straßenbaulast gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit. Es besteht daher
kein Rechtsanspruch Dritter – auch nicht von anderen Straßenbaulastträgern – darauf, wie
und wann die Straßenbaulast erfüllt wird. Der Straßenbaulastträger kann im Rahmen
seiner (auch finanziellen) Leistungsfähigkeit über Art, Maß und Zeitpunkt aller
Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben aus der Straßenbaulast in eigener Verantwortung
entscheiden.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: So soll das Streckennetz der Berliner Straßenbahn wachsen Wenn alles gut geht, beginnt im Mai 2020 nach langer Pause der Bau der nächsten Trasse., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/so-soll-das-streckennetz-der-berliner-strassenbahn-wachsen-li.43149

Sie bietet mehr Platz als Busse, und wer sie nutzen will, muss anders als bei der U-Bahn keine Treppen steigen. Bau und Betrieb sind preiswerter als bei Tunnelstrecken. Viele Argumente sprechen für den Ausbau des Straßenbahnnetzes. Nun geht er nach langer Pause endlich weiter voran. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erwarten demnächst den #Planfeststellungsbeschluss, der es ihnen erlaubt, die Strecke in die Wissenschaftsstadt #Adlershof bis #Schöneweide zu verlängern. „Gut möglich, dass er noch in dieser Woche kommt“, sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken. Wie steht es um die anderen Berliner Neubauprojekte? Zeit, mal nachzufragen.

„Die klügste Tram Berlins“: So war ein Bericht zur geplanten #Streckenverlängerung in Adlershof überschrieben. In der Tat ist es zu erwarten, dass viele kluge Menschen die neue Schienenverbindung nutzen werden. Mit sechs Instituten der #Humboldt-Universität, zehn außeruniversitären Forschungseinrichtungen und rund 1 100 Firmen ist die #Wissenschaftsstadt Adlershof im Südosten einer der größten Technologieparks in Europa. Mehr als 25.000 Menschen arbeiten und studieren dort – Tendenz wachsend.

Adlershof II, wie die neue Trasse intern heißt, wird an der #Karl-Ziegler-Straße an die bestehende jetzige #Straßenbahnstrecke anschließen. Über den Groß-Berliner Damm und den Sterndamm …

Flughäfen: Aufgabe des Flughafens Berlin TXL, aus Senat [und Anbindung des BER]

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Schritte sind vom Senat unternommen worden im Hinblick auf den Transfer an- und
abreisender Fluggäste vom Innenstadtbereich zum Flughafen BER bzw. umgekehrt?
Antwort zu 1:
Hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat der Senat gemäß der
Angebotskonzeption des Nahverkehrsplans eine gute und kapazitätsreiche Anbindung des
Flughafens im S-Bahn-Verkehr und Regionalverkehr einschließlich einer
Expressverbindung vorgesehen. Auf die Fluggastzahlen, die nach der Prognose der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im zeitlichen Verlauf steigen, reagiert der Senat mit
einem größeren Verkehrsangebot, indem Mehrleistungen im Regionalbahnverkehr und im
S-Bahn-Verkehr durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) bestellt werden. Für den zusätzlichen Bedarf der Regionalbahnanbindung im
Rahmen der o.g. Expressverbindung ab Eröffnung des Flughafens im Oktober 2020 wurde
die Ertüchtigung von Reisezugwagen mittels zusätzlicher Ausrüstung für den
Tunnelbetrieb und die flughafengerechte Ausrüstung mit Gepäckflächen durch die
SenUVK gemeinsam mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes
Brandenburg (MIL) beauftragt. Für die langfristige Absicherung der Verkehre wurde die
Flughafenanbindung im Regionalverkehr in das Vergabenetz Elbe-Spree aufgenommen,
welches im Dezember 2022 den Betrieb aufnimmt. Diese Verkehre wurden durch die
SenUVK gemeinsam mit dem MIL im Jahr 2018 ausgeschrieben und im Jahr 2019
vergeben.
2
Entsprechend der mittel- und langfristigen Angebotskonzeption des Nahverkehrsplanes
wird auch die S-Bahn-Anbindung des Flughafens erweitert, so dass mittelfristig eine
zusätzliche S-Bahn-Linie zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) geführt werden soll.
Diese Mehrleistungen können aber erst bei entsprechender Verfügbarkeit zusätzlicher SBahn-Fahrzeuge realisiert werden. Als temporäre Lösung sollen bis 2023 vorhandene
Fahrzeuge der Baureihe 480 für den Weiterbetrieb ertüchtigt bzw. ausgerüstet werden.
Perspektivisch wird im Rahmen der Vergabe der S-Bahn-Teilnetze Stadtbahn und NordSüd eine höhere Zahl an Neufahrzeugen beschafft werden, die nach aktueller Planung
zwischen den Jahren 2026 und 2033 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen und die
älteren Bestandsfahrzeuge dann nach und nach ersetzen.
Ferner ist die Verlängerung der U-Bahnlinie U 7 eine langfristige Option, die gegenwärtig
geprüft wird. Eine erste Machbarkeitsstudie der BVG zur Verlängerung vom Haltepunkt
Rudow bis zum Bahnhof Schönefeld (erster Abschnitt) liegt vor und wird derzeit geprüft.
Eine weitere Machbarkeitsstudie zur Verlängerung vom Bahnhof Schönefeld bis zum
Terminal 1 (zweiter Abschnitt), um eine Trassensicherung gewährleisten zu können,
erstellt die BVG momentan im Auftrag des Senats zusammen mit dem Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung (Brandenburg) und der Gemeinde Schönefeld.
Frage 2:
Sofern der Senat Maßnahmen nach dem Ergebnis zu 1. bereits benannt hat, wird nachgefragt, wer diese
Maßnahmen initiiert und veranlasst hat und wie die Maßnahmen finanziert wurden?
Antwort zu 2:
Die Mehrleistungen im Regionalbahnverkehr und im S-Bahn-Verkehr werden durch die
SenUVK gemeinsam mit dem MIL im Rahmen der Jahresfahrplanbestellungen bestellt
bzw. sind Bestandteil der erfolgten Vergabe des Netzes Elbe-Spree. Die Finanzierung
dieser Verkehre erfolgt durch die Länder. Diese finanzieren ebenfalls die Ausrüstung und
Ertüchtigung der Reisezugwagen für den Zeitraum bis zur Betriebsaufnahme im Netz
Elbe-Spree im Dezember 2022 und die Ertüchtigung bzw. Ausrüstung der
Bestandsfahrzeuge der S-Bahn-Baureihe 480 sowie die Neufahrzeugbeschaffung bei der
S-Bahn.
Frage 3:
Vor dem Hintergrund der kürzlich veröffentlichen #Passagierzahlen des Flughafens Berlin #TXL im Ausmaß
von durchschnittlich 2 Mio. monatlich, jährlich ca. 24 Mio. wird gefragt, wie die damit einhergehenden
Verkehrsströme zum neuen Flughafen #BER und vom Flughafen BER angesichts der schon überlasteten
#Stadtautobahnen (#A113 und A 100) bewältigt werden sollen und wie die Bürger darüber informiert werden?
Antwort zu 3:
Nach Kenntnis des Senates werden nach aktueller Prognose für das Jahr 2030 der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) an einem Hochlasttag in der #Spitzenstunde
etwa 8.700 #Fluggäste ankommen bzw. abreisen. Die Verkehrsanbindung wird allein im
ÖPNV eine Gesamtkapazität von ca. 11.200 Fahrgästen je Stunde und Richtung
ermöglichen.
3
Darüber hinaus wird auf das länderübergreifende Airport-bezogene VerkehrsInformationssystem (AIRVIS) für den Flughafen BER hingewiesen, welches das Land
Berlin in Kooperation mit dem Land Brandenburg, der FBB und dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet hat. Das System dient der Sicherung der
Erreichbarkeit des BER im #Hauptverkehrsstraßennetz und im Netz der Öffentlichen
Verkehrsmittel. Hierzu werden den Passagierinnen und Passagieren sowie den
Besucherinnen und Besuchern frühzeitig Informationen über Störungen (z.B. aufgrund von
Tunnelsperrungen, Unfällen, Baustellen oder technischen Problemen) und
Mobilitätsalternativen zur Verfügung gestellt. Durch ein abgestimmtes Handeln der
Leitstellen können so die Ströme an- und abreisender Personen bei Bedarf auf andere
Verkehrsträger verlagert bzw. auf alternative Routen umgeleitet werden.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: Strecke zwischen Berlin und Potsdam Welche Züge sollen künftig über die Stammbahn rollen?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/strecke-zwischen-berlin-und-potsdam-welche-zuege-sollen-kuenftig-ueber-die-stammbahn-rollen/25500582.html

S-Bahnen, Regios oder beides? Das ist beim geplanten #Wiederaufbau der #Stammbahn von Berlin nach Potsdam jetzt die Frage. Doch es gibt Widerstand.

Seit der Wende wird über den #Wiederaufbau der Gleise auf der Stammbahn gesprochen – und gestritten. Passiert ist seither nichts. Allerdings geht es jetzt voran. Berlins Bahnchef Alexander #Kaczmarek sagte dem Tagesspiegel, dass im Februar alle Beteiligten über das „Layout“ im Südwesten sprechen. Damit meint er: Welche Züge fahren über die Stammbahn – #S-Bahnen oder #Regionalzüge? Oder gar beide?

Die #Eisenbahnstrecke von Berlin nach #Potsdam ist seit 1945 unterbrochen, immerhin bis 1980 fuhren noch S-Bahnen von #Zehlendorf bis #Düppel. Lange zuvor, 1838, dampfte hier bereits die erste Eisenbahn in #Preußen. Zehlendorf, #Teltow und #Kleinmachnow sind heutzutage weitgehend zusammengewachsen, Zehntausende sind auf Busse angewiesen. Gäbe es die Strecke wieder, könnten die Züge in nur 15 Minuten von Kleinmachnow am Potsdamer Platz sein.

Wie berichtet, ist der #Wiederaufbau der Stammbahn Teil des Milliardenschweren #Infrastrukurpakets „#i2030“, das die Länder Berlin und Brandenburg und der Verkehrsverbund verabredet haben. In diesem Monat folgt die nächste Sitzung des Lenkungskreises aller Beteiligten, sagte …

U-Bahn: TECHNIK :U-Bahn unter einem Fluss – Quelle: https://www.svz.de

https://www.svz.de/deutschland-welt/junge-zeitung/kinderseite/u-bahn-unter-einem-fluss-id27249557.html

Wie baut man eigentlich eine #U-Bahn, ohne dass die Straßen darüber einstürzen?

Hast du im Urlaub am Strand schon einmal versucht, einen #Tunnel in den Sand zu graben? Das ist nicht ganz einfach. Wenn du Pech hast, stürzt die Decke ein und der Tunnel ist kaputt.

So etwas darf beim Bau eines echten Tunnels auf keinen Fall passieren! Deshalb ist das, was mitten in unserer Hauptstadt Berlin entsteht, auch eine schwierige Aufgabe: ein langer Tunnel mit drei Bahnhöfen für eine neue U-Bahn.

„Das ist ganz schön kompliziert“, sagt die Expertin Stephanie Niehoff. „Wir mussten die Tunnel an manchen Stellen mehr als 20 Meter tief in die Erde graben, weil die U-Bahn unter dem Fluss #Spree, unter Straßen und vielen Gebäuden fahren soll.“

Stephanie Niehoff steigt eine steile Metalltreppe hinunter, die tief in die Erde führt. „Wir stehen hier direkt unter dem #Spreekanal“, sagt sie und zeigt auf …

Straßenverkehr: Auf der A100 und A111 wird’s eng Ferienzeit ist Baustellenzeit: Auf der Stadtautobahn müssen sich Autofahrer in dieser Woche auf Einschränkungen einstellen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bauarbeiten-auf-der-berliner-stadtautobahn-auf-der-a100-und-a111-wirds-eng/25502676.html

In Berlin sind Winterferien – und auf den Autobahnen laufen #Bauarbeiten in der verkehrsärmeren Zeit. Betroffen sind in beiden Richtungen die #Stadtautobahn #A100 und die #A111, wie die #Verkehrsinformationszentale Berlin und die Planungsgesellschaft #Deges mitteilen.

Hier werden so genannte #Baugrunderkundungen durchgeführt. Anlass sind laut Deges die Planungen zum #Ersatzneubau der #Rudolf-Wissell-Brücke und zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm. Das #Autobahndreieck ist marode und soll ab 2023 modernisiert werden.

Die Baustellen im Überblick
In Fahrtrichtung Wedding (Nord/Tegel) ist den Angaben zufolge bis Samstag, 8. Februar, zwischen den Anschlussstellen Kurfürstendamm (A100) und Heckerdamm (A111) der linke Fahrstreifen teilweise gesperrt. Im Baustellenbereich sind auf der A100 dann nur zwei statt drei Fahrstreifen befahrbar. Auf der A111 ist nur ein Fahrstreifen zwischen Dreieck Charlottenburg und AS Heckerdamm frei.

In der Nacht vom 8. zum 9. Februar sind die A100 und die A111 von 22 bis 5 Uhr in diesen Abschnitten …

Straßenverkehr + Regionalverkehr: Park+Ride-Parkplätze in Steglitz-Zehlendorf?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Strebt der Senat an im Bezirk Steglitz-Zehlendorf neue #P+R-Parkplätze zu schaffen bzw. bestehende für
eine Ausbauplanung vorzusehen?
Antwort zu 1:
Der ruhende Verkehr liegt im Aufgabenbereich der Berliner Bezirke. Im März 2019
meldete der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine gut ausgelastete Park+Ride-Anlage (P+RAnlage) am Bahnhof Wannsee mit circa. 40 Plätzen (siehe Beantwortung der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/18133). Planungen im Bereich P+R wurden vom Bezirk nicht kommuniziert,
und bestehen auch nicht auf Senatsseite.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, bzw. steht oder tritt er in Verhandlungen mit Brandenburg ein, um P+R-Parkplätze
auf der Landesgrenze Berlin-Brandenburgs oder alleinig auf dem Gebiet des Nachbarbundeslandes zu
schaffen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht in engem Austausch mit dem Land Brandenburg zu diesem Thema.
Frage 3:
Wie sieht die Strategie des Senats im Südwesten Berlins aus hinsichtlich der Bewältigung der wachsenden
#Pendlerströme aus und nach Brandenburg?
2
Frage 4:
Hegt der Senat weitere Ausbaupläne verkehrlicher Art um die Pendlerströme zu kanalisieren, zu bündeln
oder durch den Einsatz neuer Verkehrsmittel- oder -angebote?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Mit dem gültigen #Nahverkehrsplan verfolgt der Senat das Ziel, den öffentlichen
Personennahverkehr auszubauen. Das gemeinsam mit dem Land Brandenburg laufende
Projekt #i2030 umfasst u.a. auch Teilprojekte im Südwesten Berlins, welche die Attraktivität
des öffentlichen Nahverkehrs verbessern sollen:
 Der #RE1 soll im Abschnitt Brandenburg/Havel – Potsdam – Berlin – Frankfurt/Oder
von einem 30- auf einen 20-Minuten-Takt verdichtet werden und wird mit dem
Verkehrsvertrag vom #Netz-Elbe-Spree mit längeren Fahrzeugen ausgestattet.
 Für die Potsdamer #Stammbahn laufen Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme
mit neuen Stationen am #Europarc, #Düppel-Kleinmachnow und #Zehlendorf-Süd.
 Für die S-Bahn-Linie 25 laufen Untersuchungen zur Verlängerung von #Teltow Stadt
nach #Stahnsdorf Sputendorfer Straße mit Zwischenhalt an der Iserstraße.
 Begleitend zu den Maßnahmen im Schienenverkehr soll das Busnetz in Teltow,
Kleinmachnow und Stahnsdorf angepasst werden, um bessere Verknüpfungen zur
erzielen.
Ergänzend sollen #Radschnellverbindungen (#RSV) die Attraktivität des Radverkehrs
verbessern. Angesprochen werden insbesondere radfahrende Pendlerinnen und Pendler,
die weite Strecken im Berliner Stadtgebiet zügig und weitestgehend ohne Zwischenstopps
zurücklegen wollen. Radschnellverbindungen stellen somit eine attraktive Alternative zum
Auto dar, insbesondere bei der Verbindung von Umland und Stadt. Im Südwesten Berlins
verlaufen zwei der insgesamt 12 vom Senat zur weiteren Planung ausgewählten
Trassenkorridore:
 Die Route Königsweg-Kronprinzessinnenweg (RSV 3) führt durch den Grunewald in
Richtung Wannsee/Potsdam.
 Die Teltowkanalroute (RSV 6) führt durch die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
Steglitz-Zehlendorf entlang des Teltowkanals.
Mit der baulichen Umsetzung ist nicht vor 2024 zu rechnen.
Mit Blick auf den Pendlerverkehr bestehen derzeit keine konkreten Straßenplanungen für
den Südwestraum.
Bezüglich P+R-Anlagen vertritt der Senat die Auffassung, dass diese grundsätzlich an den
wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs
anzulegen sind. Nur dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des Angebotes
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen
und Pendler aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden
sollten.
3
In den Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht
das Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park + Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen). In
Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin derzeit schwerpunktmäßig mit der Realisierung von Bike + RideAnlagen. Des Weiteren wurde im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ein massiver
Ausbau der Radinfrastruktur beschlossen.
Ergänzend zu dem geplanten Pedelec-Korridor beabsichtigt das Bezirksamt SteglitzZehlendorf gesicherte und frei zugängliche Fahrradstellplätze zu errichten. Angedacht sind
S-Bahnhof Wannsee, S-Bahnhof Mexikoplatz, S-Bahnhof Zehlendorf-Süd, U-Bahnhof
Krumme Lanke (Ost) und U-Bahnhof Krumme Lanke (West). Das Bezirksamt ist
für Fahrradabstellanlagen als Anlagen des ruhenden Verkehrs zuständig und kann über
den aktuellen Sachstand informieren.
Frage 5:
Was hält der Senat grundsätzlich von #Anwohnerparkzonen in von den Pendlerverkehren belasteten Wohnsowie mischgenutzten Wohn- und Geschäftsgebieten?
Frage 6:
Zu 5. ergänzend: Welche Regionen im Südwesten Berlins wären hier denkbar?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Für die Planung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung sind die Bezirke
verantwortlich. Viele Gebiete mit hohem Parkdruck werden bereits bewirtschaftet oder sind
Teil laufender Planungen. Hierzu gehören bisweilen auch stark belastete Bereiche um Uund S-Bahnhöfe. Parkraumbewirtschaftung und eine entsprechende Überwachung
reduzieren i.d.R. den Parkdruck, verbessern die Verkehrssicherheit und entlasten die
Anwohnenden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO § 45) gibt als Kriterien für die Einführung von
Parkraumbewirtschaftung Parkdruck und Nutzerkonkurrenz vor (z. B.
Bewohnerinnen/Bewohner, Kundeninnen/Kunden und Beschäftigte). Werden diese
Kriterien an ÖPNV-Knotenpunkten erfüllt, wird Parkraumbewirtschaftung auch hier als
sinnvolle Maßnahme angesehen.
Die Voraussetzungen für die Einführung neuer Parkzonen werden in lokalen
Machbarkeitsstudien geprüft. Eine pauschale Aussage kann somit nicht erfolgen.
Berlin, den 30.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Seilbahn: Zukunft der Seilbahn in Marzahn-Hellersdorf (III), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gab es jemals Planungen, die #Seilbahn-Station an den „#Gärten der Welt“ baulich mit der #U-Bahn-Station
„#Kienberg – Gärten der Welt“ zu verknüpfen, um so den direkten #Umstieg von der #U-Bahn auf die #Seilbahn
zu ermöglichen?
Antwort zu 1:
Die Grün Berlin GmbH hat hierzu mitgeteilt:
„Die Seilbahn Berlin wurde als umweltfreundliches, nachhaltiges und barrierefreies
Transportmittel zur verkehrlichen Erschließung der IGA Berlin 2017 und infolge der
touristischen Destination Gärten der Welt sowie des Naherholungsgebietes Kienbergpark
und des angrenzenden Wuhletals planfestgestellt. Das erforderliche
Planfeststellungsverfahren wurde seinerzeit innerhalb der geplanten Flächenkulisse der
IGA durchgeführt. Eine fußläufige und barrierefreie Anbindung an die U-Bahnlinie 5 wurde
hierbei als Grundvoraussetzung aufgenommen. Eine bauliche Verbindung der fußläufig
erreichbaren Seilbahn war nicht geplant.“
Frage 2:
Wenn es solche Planungen gab: Warum wurden diese seinerzeit nicht weiterverfolgt?
2
Antwort zu 2:
Die Grün Berlin GmbH hat hierzu mitgeteilt:
„Eine direkte verkehrliche Anbindung an die U-Bahnlinie 5 ist gegeben. Eine bauliche
Zusammenführung war vor dem Hintergrund der tatsächlichen kurzen, barrierefreien
Umsteigesituation nicht erforderlich. Aufgrund eines erforderlichen
Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Seilbahn wäre eine Verknüpfung mit der
Bahninfrastruktur der BVG aus Kosten- und Zeitgründen nicht förderlich für die
planmäßige Gesamtumsetzung des Großprojektes gewesen. Grundsätzlich ist diese für
die kurze, fußläufige Erreichbarkeit der Seilbahn nicht erforderlich. Die Umsteigesituation
ist im Vergleich mit anderen Verkehrsträgern unschädlich zu beurteilen.“
Frage 3:
Wäre eine solche Umsetzung der Seilbahn-Station planerisch möglich? Mit welchem Aufwand (baulich,
technisch, finanziell) wäre dies schätzungsweise verbunden?
Antwort zu 3:
Die Grün Berlin GmbH hat hierzu mitgeteilt:
„Eine solche Umsetzung wäre durch eine Machbarkeitsstudie zu prüfen. Aus Sicht der
Grün Berlin GmbH können die baulichen, technischen und finanziellen Aufwände ohne
Prüfung nicht beurteilt werden. Grundsätzlich wäre u.a. eine Umsetzung mit einem
Planfeststellungsverfahren, einem Um- und Ausbau der U-Bahninfrastruktur (Gebäude,
Bahnsteige, Schieneninfrastruktur etc.), eine Berücksichtigung der Gesamttopografie der
Flächenkulisse sowie einer umfänglichen Anpassung der fußgängerseitigen und
straßenseitigen Verkehrsinfrastruktur zu prüfen. Die derzeitige Umsteigesituation ist mit
einer kurzen fußläufigen Erreichbarkeit barrierefrei erschlossen.
Frage 4:
Wie weit sind die Verhandlungen zwischen der Grün Berlin GmbH und dem Eigentümer der Seilbahn
hinsichtlich der Übernahme des Betriebs der Seilbahn?
Frage 5:
Wie soll das neue Betreibermodell aussehen?
Frage 6:
Welcher Zeitplan zur Umsetzung des neuen Modells wird verfolgt?
Frage 7:
Gibt es Planungen, die Öffnungs- und Betriebszeiten der Seilbahn auszuweiten?
Antwort zu 4 bis 7:
Die Grün Berlin GmbH hat hierzu mitgeteilt:
„Die landeseigene Grün Berlin befindet sich derzeit in ergebnisorientierten Gesprächen mit
der Seilbahn Berlin GmbH. Ziel ist es, den langfristigen Betrieb der Seilbahn bis
voraussichtlich Ende 2033 zu sichern. Es ist geplant bis Ende 2020 einen
3
endverhandelten Vertrag zu unterzeichnen. Die Betreibermodelle sind Gegenstand der
laufenden Gespräche.“
Frage 8:
Wie weit sind die Gespräche mit der BVG bezüglich der Schaffung eines Kombi-Ticket-Angebots?
Antwort zu 8
Schon länger bekennt sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur
Sicherung des Weiterbetriebes der Seilbahn in den Gärten der Welt und hat im
Haushaltsplan 2021 Mittel für den Betrieb der Seilbahn eingestellt.
Der Nahverkehrsplan (NVP) 2018-2023 beinhaltet darüber hinaus einen Prüfauftrag, der
die Prüfung „u.a. der Voraussetzungen für eine Einbindung in das Angebot des
öffentlichen Personennahverkehrs“ in dessen Laufzeit vorsieht. Die Prüfkriterien für die
Nutzung dieses Verkehrsmittels sind ebenfalls im NVP benannt. Erst nach einem
Abschluss dieser Prüfung durch SenUVK als Aufgabenträger für den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) werden Gespräche mit den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG) geführt.“
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz