Bus + Museum: Auf die Londoner Tour, aus PNN

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1305469/

Drei Berliner haben einen alten #Doppeldecker gekauft. Sie vermieten ihn für Partys oder Ausfahrten

Berlin – Am Big Ben vorbei, Piccadilly Circus oder dem London Eye – das ermöglichen die berühmten roten Londoner Doppeldeckerbusse. Seit Kurzem ist eines dieser Exemplare, allerdings ein #Oldtimer, zwischen Fernsehturm und Brandenburger Tor unterwegs: Drei Berliner vermieten ihn als vielseitigen #Eventbus. Zuvor heißt es aber: Putzen. Mit Lappen und einem Eimer Wasser rückt das Trio dem Bus zu Leibe. Der rote Lack glänzt schon, die Scheiben sind noch schmutzig. „Es gibt drei #Londonbusse in Berlin, aber unserer ist der einzige, der noch fahren kann“, sagt Milan Heimbucher, einer der Busbesitzer. Und wie kommt man darauf, sich solch einen Oldtimer zuzulegen? Sie hätten sich selbstständig machen wollen, erzählt Pablo Hirsch, der den Bus deshalb vor zwei Jahren gemeinsam mit Heimbucher kaufte.
 Vor dem Kauf war der #Routemaster #RM2109 #Cabriolet, Baujahr 1965, in Österreich unterwegs. Hier in Berlin haben Heimbucher und Hirsch ihn eine Zeit lang als Außenbar des Clubs Ipse am Kreuzberger Flutgraben eingesetzt. Nachdem sie vor einem Jahr Karsten Kossatz kennenlernten, vermieten sie den Bus auf eigene Faust: Für Messen ebenso wie für Festivals oder Geburtstage, als #Foodtruck oder als mobile Bar mit DJ auf dem Sonnendeck des Busses. Auch als Glühweinstand auf dem Weihnachtsmarkt könne der Bus dienen, sagt Hirsch. Er habe schließlich eine Heizung.

Von den Sitzbänken im Unterdeck sind nur noch zwei vorhanden, denn hinter dem Busfahrer befindet sich inzwischen eine Bar: ein umfunktioniertes Klavier, das so alt ist wie der Bus. Kleine Details wie das Schild der Fahrstrecke zum „Notting Hill Carnival“ und die Kurbel der Anzeigetafel, die der Fahrer nach jedem Halt weiterdrehen musste, sind im Original erhalten.

Neben der Bar mit Wasseranschluss und Kühlschrank haben die Besitzer Strom im Bus verlegt und die Soundanlage …

Bus + Straßenverkehr: Nutzung von Busspuren durch Radfahrende und PKW, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es zutreffend, dass die BVG für #Busspuren bezahlen muss? Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag und wie
wird er mit den Zuwendungen an die BVG berechnet?
Antwort zu 1:
Busspuren werden von der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) kostenfrei
straßenverkehrsrechtlich angeordnet. Ob die Anordnung aufgrund eigener Erkenntnisse
durch die VLB oder aber auf Vorschlag oder Antrag, z.B. der BVG, erteilt wird, ist dabei
unerheblich. Die bauliche Realisierung (Schilder, Markierungen etc.) erfolgt durch den
jeweils zuständigen Straßenbaulastträger aus den ihm dafür zugewiesenen Finanzmitteln.
Frage 2:
Wie bewertet es der Senat, dass es Busspuren gibt, die praktisch seit Bestehen nicht benutzbar sind – als
Beispiel sei hier die Hauptstraße in Tiergarten bzw. Schöneberg genannt, die seit Jahren #zugeparkt wird?
2
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Überwachungsmöglichkeit der Busspur durch Polizei und Ordnungsämter auf
Benutzbarkeit durch Busse und weitere Verkehrsteilnehmende, denen die Benutzung der Busspur erlaubt
ist?
Antwort zu 2 und zu 5:
Die Fragen 2 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Eine Behinderung des Verkehrs durch parkende Fahrzeuge liegt unstrittig vor. Durch das
Ordnungsamt erfolgen auf der Busspur der Hauptstraße gezielte Kontrollen (auch mit
Polizei und BVG) unter Ahndung der Verstöße bzw. der Umsetzung abgestellter
Fahrzeuge nach Maßgabe verfügbaren Personals. Immer wieder gibt es auch darüber
hinaus Sonderaktionen mit der Polizei, der BVG und dem Ordnungsamt.
Die gleichzeitige Kontrolle des gesamten Streckenabschnitts ist aufgrund der Länge
dieses Sonderfahrstreifens nicht möglich. Nur mit ständiger Überwachung und ganz
erheblichem Personalaufwand ist der mangelnden Verkehrsdisziplin zu begegnen. Im
Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist das Personal des Außendienstes (vier bis fünf Zweier-
Teams pro Schicht) für mehr als 400 Kilometer Straßenland mit einer Vielzahl von
Aufgaben zuständig.
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass in der genannten Busspur von der täglichen Geltungsdauer (7 bis 18 Uhr) fünf
Stunden die Busspur zweckentfremdend benutzt werden darf (9 bis 14 Uhr Be- und Entladen, Ein- und
Aussteigen frei)?
Antwort zu 3:
Entsprechend dem ÖPNV-Beschleunigungsprogramms wurde im Jahre 1989 in der
Hauptstraße zwischen Innsbrucker Platz und Dominicusstraße beidseitig ein
Bussonderfahrstreifen (BSF) angeordnet. Diese sind in der Zeit von Montag bis Freitag, 7
bis 18 Uhr, dem Linienverkehr, Taxis, Krankenfahrzeugen, Bussen im
Gelegenheitsverkehr und seit 2008 auch den Radfahrern vorbehalten. Ein Ladefenster von
9-14 Uhr lässt hier das Beliefern der anliegenden Gewerbe zu.
Frage 4:
Wieso wird auf einer Busspur das Ein- und Aussteigen erlaubt, wo im Normalfall sogar Taxis untersagt ist, zu
diesem Zweck auf Busspuren zu halten?
Antwort zu 4:
Die Rahmenbedingungen in der Hauptstraße sind für geordnete Verkehrsverhältnisse
äußerst kompliziert. Die Hauptstraße hat in diesem Bereich auch eine Zubringerfunktion
zur Stadtautobahn mit entsprechender Verkehrsbelastung, soll gleichzeitig aber den
Charakter einer belebten Einkaufsstraße behalten. In den Nebenstraßen wurde mit
Anordnung der BSF Parkscheibenzonen eingerichtet, damit die Kunden der anliegenden
Geschäfte in der Hauptstraße kurzfristig einen Stellplatz finden können. Das von 9 bis 14
Uhr vorhandene Ladefenster liegt außerhalb der allgemeinen verkehrlichen Spitzenzeiten
und wurde insbesondere zur Stärkung des Wirtschaftsverkehrs eingeführt, damit ein Beund
Entladen vor den Geschäften möglich ist.
3
Frage 6:
Wie bewertet der Senat die Gefährdungslage für Radfahrende durch das Fehlen eines Radwegs und das
erhebliche Aufkommen an Fahrzeugen, die auf der für Radverkehr erlaubten Busspur halten sowie ein- und
ausparken, die nicht bestünde, wenn die Busspur frei befahrbar wäre?
Antwort zu 6:
Die Auswertung der in der Unfalldatei der Polizei registrierten Verkehrsunfälle bestätigt,
dass keine auffällige Erhöhung der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden in
dem Bereich der Hauptstraße besteht. Die Freigabe des BSF für Radfahrende ist an
dieser Stelle aus nachfolgenden Gründen auch alternativlos. Aus
Verkehrssicherheitsgründen ist es nicht zulässig, die Radfahrenden im linken Fahrstreifen
neben der Busspur zu führen. Die teilweise vorhandenen Radwege in der Hauptstraße
entsprechen nicht den baulichen Anforderungen, daher kann eine
Radwegebenutzungspflicht nicht wieder eingeführt werden. Erfahrungsgemäß werden
aber vorhandene bauliche Radwege auch weiterhin genutzt.
Mit dem zeitnah in Kraft tretenden Berliner Mobilitätsgesetz wird die BVG die Berechtigung
erhalten, die BSF eigenständig zu beräumen. Frei zu befahrende BSF tragen zur
objektiven und subjektiven Sicherheit von Radfahrenden bei.
Frage 7:
In Anbetracht der Tatsache, dass in der Hauptstraße wie auch in anderen Straßen mit Busspur, aber ohne
eigenen Radweg, die Busspur eine sicherheitsverbessernde Fahrspur für Radfahrende darstellt: Sollte aus
Sicht des Senats eine Busspur nicht gänzlich diesen berechtigten Fahrzeugen dienen, d.h., sollte Ein- und
Aussteigen ganz untersagt sein und sollten die Zeiten, in denen Ladetätigkeiten erlaubt sind, auf ein
Minimum reduziert werden bzw. möglichst auch in Seitenstraßen verlagert werden?
Antwort zu 7:
Aufgrund des Platzmangels für alle Nutzergruppen musste der heute vorhandene
Kompromiss, bestehend aus einem normalen BSF einerseits in den Spitzenstunden und
einem zugelassenen Laden und Liefern in den Nebenverkehrszeiten sowie Parken
abends, nachts und am Wochenende andererseits, umgesetzt werden. Hiermit werden
alle Ansprüche in gewissem Maße bedient. Bei der Einrichtung des BSF wurden die
Ladezonenmöglichkeiten vor Ort geprüft und aufgrund der Dichte der Gewerbe auf langen
Abschnitten der Hauptstraße nicht in Seitenstraßen gelegt.
Die Verkehrssituation in der Hauptstraße wurde in den letzten Jahren immer wieder einer
Prüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der BSF in seiner jetzigen Form
bestehen bleiben soll.
Frage 8:
Welche Möglichkeit sieht die Verkehrslenkung Berlin (VLB), kurzfristig eine Verbesserung für den ÖPNV wie
auch den Radverkehr durch eine Veränderung der Beschilderung herbeizuführen?
4
Antwort zu 8:
Eine Veränderung der Beschilderung des BSF, z.B. eine Einschränkung der Be- und
Entladezeiten, ist nicht vorgesehen, da der Bedarf für Ladezeiten vorhanden ist und nicht
anderweitig gedeckt werden kann. Ergänzend werden durch die VLB alternative
Führungen des Bus- und Radverkehrs, insbesondere deren Vereinbarkeit mit der
Verkehrsbelastung, geprüft werden (Auswirkung einer einspurigen Führung für den
motorisierten Individualverkehr auf die angrenzenden, bereits belasteten Knotenpunkte,
Führung der Radfahrenden, Bedürfnisse des Lieferverkehrs etc.). Die Prüfung alternativer
Führungen wird während der Untersuchung in der Hauptstraße als Teststrecke für den
NOx-Modellversuch erfolgen.
Berlin, den 10.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Mercedes startet seinen ersten Elektrobus, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/weltpremiere-fuer-den-ecitaro-mercedes-startet-seinen-ersten-elektrobus/22787216.html

Die deutschen Hersteller hatten lange keinen #Elektrobus. Nun stellt #Daimler das Modell #eCitaro vor. 2019 wird der #E-Bus auch bei der Berliner #BVG eingesetzt.
Auf den Straßen Berlins wird der erste rein elektrische Bus von #Mercedes-Benz Anfang 2019 zu sehen sein. Die BVG hat 15 Exemplare des neuen Modells eCitaro bestellt, das Mercedes am Dienstag offiziell in Mainz präsentierte. Die Order ist Teil eines gemeinsamen Einkaufs mit der Stadt Hamburg, die 20 eCitaros bestellt hat. Weitere 15 E-Busse orderte die BVG beim polnischen Hersteller Solaris. Zusammen geben die Berliner Verkehrsbetriebe 18 Millionen Euro für die 30 Elektrofahrzeuge aus, wie die BVG Mitte Juni mitteilte.
Anzeige
Anzeige

Lange genug hatten die Berliner und andere Verkehrsbetriebe auf ein Angebot deutscher Bushersteller gewartet. Nun ist es endlich soweit. „Gemeinsam mit unseren Kunden haben wir wertvolles Wissen aufgebaut und uns Schritt für Schritt weiter nach vorne bewegt“, sagte Daimler-Vorstandsmitglied Martin Daum. „Aber eines war für uns dabei immer klar: Seriosität geht vor Schnelligkeit.“ Daimler wolle elektrische Nutzfahrzeuge, die unter allen Bedingungen zuverlässig funktionierten – „also bei jeder Außentemperatur, bei jeder Verkehrsdichte und bei jeder Topografie“, so Daum weiter.
200 Millionen Euro für weitere Investitionen

Mit weiteren Investitionen von rund 200 Millionen Euro will Daimler seine Elektro-Busse in den kommenden Jahren zu einem nahezu …

Bus + Straßenbahn: Wartehalleninfrastruktur an den Haltestellen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), aus Senat

www.berlin.de

1. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen, den Betrieb und die #werbliche #Vermarktung der
#Wartehalleninfrastruktur an ihren Haltestellen im Bus- und Trambereich neu zu vergeben und haben
diesbezüglich ein Ausschreibungsverfahren am 23. März 2018 gestartet, so dass im Rahmen der europaweiten
Bekanntmachung zwei Lose ausgeschrieben wurden: Ein# Los für Vermarktung der in den
Wartehallen integrierten Werbevitrinen mit der Option für den Bieter, auch etwaige #Glasbrucharbeiten
zu beseitigen sowie ein weiteres Los für die Reinigung der #Glasflächen in bzw. an den Wartehallen;
wie der Bekanntmachung zu entnehmen war, sollen die neuen Verträge zum 1. Januar 2019 in Kraft
treten, hält der Senat dies für realistisch?
Zu 1.: Die BVG AöR teilt mit, dass im Vergabeverfahren über die werbliche Nutzung
von Wartehallen und Beseitigung von Glasbruchschäden sowie Reinigung die Zuschlagserteilung
im Dezember 2018 geplant ist. Insoweit erscheint aus Sicht des Senats
ein Inkrafttreten der Verträge zum 1. Januar 2019 realistisch.
2. Während deutschlandweit üblicherweise Neuerrichtung bzw. Modernisierung von Wartehallen, Reinigungs-,
Wartungs- und Instandhaltungsleistungen in Verbindung mit den Werberechten an den Wartehallen
in einem Paket ausgeschrieben werden, um die entsprechenden Synergien aus einer Kombination
zu realisieren, hat sich die BVG für eine Aufteilung auf einzelne Lose entschieden – warum?
Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, vor der Ausschreibung eine Markterkundung durchgeführt
zu haben. Sowohl das Ergebnis dieser Markterkundung als auch die Erfahrungen
der BVG in der Vergangenheit haben zu der jetzigen Losaufteilung geführt.
3. Wie soll zukünftig die Instandhaltung der Wartehallen und die Reparatur der Wartehalleninfrastruktur
organisiert bzw. zum 1. Januar vergeben werden, wenn derzeit nur die Vermarktung mit optionaler
Glasbruchbeseitigung sowie die Glasreinigung ausgeschrieben worden sind? Wer wird für die Reparatur
und den Betrieb der Wartehalleninfrastruktur zuständig bzw. verantwortlich sein?
– 2 –
4. Wie und von wem sollen zukünftig die unterschiedlichen Dienstleister im Haltestellenbereich koordiniert
werden, wenn es nicht mehr einen verantwortlichen Vertragspartner gibt wie bisher, sondern
möglicherweise drei bis vier Vertragspartner, also einen Vermarkter für die Werbevitrinen sowie je einen
Dienstleister für Glasbruchreparatur, Reinigung der Glasflächen und die Reparatur/
Instandhaltung?
Zu 3. und 4.: Die BVG AöR teilt mit, dass für den Betrieb, die Instandhaltung und die
Koordinierung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
5. Wie soll die Qualität des Fahrgastkomforts an den Bus-/Tramhaltestellen sichergestellt und noch
weiter verbessert werden?
Zu 5.: Die BVG AöR teilt mit, dass die Ansprüche der BVG an eine gute Qualität und
stetige Verbesserung auch für die Wartehalleninfrastruktur gelten.
6. Wie viele Arbeitsplätze sind infolge der Neuausschreibung der Wartehallenverträge bei dem derzeitigen
Vertragspartner der BVG von der Neuausschreibung betroffen?
Zu 6.: Die BVG AöR teilt mit, dass aufgrund der zu beachtenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
des derzeitigen Vertragspartners keine Angaben dazu gemacht
werden können.
7. Was beabsichtigt der Senat bzw. die BVG zur Sicherung bzw. zum Erhalt dieser Arbeitsplätze zu
tun? Wird es wie bei der Privatisierung der BVG-Werbetochter „VVR Berek“ im Jahr 2006 Arbeitsplatzund
Beschäftigungsgarantien für die betroffenen Mitarbeiter geben?
Zu 7.: Die BVG AöR sieht aktuell keine Gefährdung von Arbeitsplätzen.
8. In welchem Verfahrensstand befindet sich derzeit das zuvor genannte Ausschreibungsverfahren?
Zu 8.: Die Ausschreibung wurde veröffentlicht. Die Teilnahmeanträge liegen vor.
9. Wie beabsichtigt die BVG die Wartehalleninfrastruktur zukünftig zu modernisieren bzw. dem gestiegenen
Bedarf an Fahrgastinformationen und Fahrgastservices anzupassen?
Zu 9.: Hierzu verweist die BVG AöR auf die Antwort der Frage 5.
10. Ist eine vollständige Erneuerung der Wartehallen geplant? Wenn ja, wann soll diese durch wen
und in welchem Zeitrahmen erfolgen?
11. Wann wird ggf. eine Modernisierung der Wartehallen ausgeschrieben? Gibt es hierfür bereits ein
Konzept? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?
Zu 10. und 11.: Die BVG AöR teilt mit, dass eine Erneuerung der Wartehallen dann
vorgenommen wird, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
12. Wie soll ggf. die Finanzierung des Austausches der Wartehalleninfrastruktur erfolgen, wenn diese
nicht mehr Gegenstand von sog. Stadtmöblierungsverträgen sind, also durch Werbung refinanziert
werden?
Zu 12.: Eine Finanzierung der Wartehalleninfrastruktur durch Werbeeinnahmen ist
nach wie vor möglich. Das Land Berlin hat mit der BVG AöR einen öffentlichrechtlichen
Vertrag über die Werbung in und an Wartehallen geschlossen, wonach
die BVG AöR die Wartehallen selbst oder durch einen Dritten im Wege der Werbung
vermarkten darf. Von den erzielten Einnahmen soll der Erhalt des Wartehallenbestands
finanziert werden. Dies umfasst die Reinigung, Instandhaltung, ggf. den Austausch
und den Neubau von Wartehallen.
– 3 –
13. Welche Vergabekriterien legt die BVG bzw. der Senat für die laufenden bzw. noch bevorstehenden
Vergabeverfahren im Bereich der Wartehalleninfrastruktur neben dem bisher in der Bekanntmachung
einzig genannten Kriterium „Preis“ zugrunde?
14. Ist es beabsichtigt, Vergabekriterien wie Soziale Sicherheit/Arbeitsplätze, Nachhaltigkeit/ Umweltschutz,
Standortfaktoren für Berlin oder Innovationskraft zu berücksichtigen? Wenn ja, wie und wenn
nein, warum nicht?
Zu 13. und 14.: Die BVG AöR teilt mit, dass mit der Bekanntmachung zum laufenden
Vergabeverfahren auch die Vergabekriterien „Konzept“, „Werbeumfang“ und „Kostenbewusstsein“
veröffentlicht wurden.
15. In welcher Form wurde die Ausschreibungskonzeption zuvor zwischen dem Senat und der BVG
abgestimmt? Welche Senatsverwaltungen waren daran zu welchem Zeitpunkt beteiligt?
16. In welcher Form wurden die Berliner Bezirke in die Entscheidung bzw. zum Vorgehen involviert?
17. Warum wurde das Abgeordnetenhaus bei einer derart relevanten Angelegenheit für die Zukunft
des öffentlichen Personennahverkehrs und vor allem der Relevanz für das Berliner Stadtbild nicht im
Vorwege beteiligt?
Zu 15. – 17.: Das Recht zur Werbung in den Wartehallen des Bus- und Straßenbahnverkehrs
der BVG AöR wurde wegen der mit der Wartehallenwerbung verbundenen
Besonderheiten auf die BVG übertragen. Hierzu hat das Land Berlin, vertreten durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, mit der BVG AöR den
öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Werbung in und an Wartehallen geschlossen.
Die BVG AöR führt die Vermarktung ihrer Werbeflächen an Wartehallen in eigener
unternehmerischer Verantwortung durch. Hierzu gehört auch die Erstellung einer
Ausschreibungskonzeption.
Berlin, den 03. Juli 2018
In Vertretung
Henner B u n d e
……………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Bus: Schülerbeförderung in den Bezirken, aus Senat

www.berlin.de

1. Wann wurden die letzten #Ausschreibungen zur #Schülerbeförderung in den Bezirken vorgenommen
(bitte nach Datum und Bezirk auflisten)?
Zu 1:
Alle Bezirke wurden angefragt, folgende Antworten liegen vor:
Bezirk Mitte:
Die letzte Ausschreibung zur Schülerbeförderung im Bezirk Mitte erfolgte durch das
Schul- und Sportamt im März 2016.
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg:
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde im März 2017 die europaweite
Ausschreibung zur Schülerbeförderung veröffentlicht. Der Leistungszeitraum begann
ab 01.08.2017.
2
Bezirk Pankow:
Im Bezirk Pankow erfolgten folgende Ausschreibungen:
– 08/2016 mit Zuschlagserteilung in 12/2016 für die Beförderung vorwiegend körperund/
oder geistig behinderter Schülerinnen und Schüler
– 08/2018 mit Zuschlagserteilung in 09/2017 für die Schülerbeförderung zum
Schwimmunterricht.
Bezirk Spandau:
Die letzten 2 Ausschreibungen zur Schülerbeförderung – hierunter versteht der Bezirk
sowohl die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung auf dem
Schulweg als auch die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zum
Schwimmunterricht – sind vom Ende des I. Quartals 2017 (Schulwegbeförderung)
und von Mitte des II. Quartals 2018 (Beförderung zum Schwimmunterricht).
Bezirk Steglitz-Zehlendorf:
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf fand die letzte Ausschreibung zur Schülerbeförderung
am 01.08.2014 statt.
Bezirk Tempelhof-Schöneberg:
Die letzte Ausschreibung erfolgte im Jahr 2017. Die Vergabe erfolgte mit dem Datum
vom 29.06.2017.
Bezirk Treptow-Köpenick:
Im Bezirk Treptow-Köpenick wurde wie folgt verfahren:
a) 21.03.2018 – Tag der Bekanntmachung
b) 27.04.2018 – Zuschlagserteilung
Bezirk Marzahn-Hellersdorf:
Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind die Ausschreibungen für die
Schülerbeförderungen gerade erfolgt. Die Angebotsfrist lief zum 21.06.2018 aus. Die
Submissionen der Lose sind erfolgt. Die Vergaben erfolgen derzeit.
Bezirk Lichtenberg:
Der Bezirk Lichtenberg meldet folgende Ausschreibungen:
Beförderung der Grundschülerinnen und Grundschüler zum Schulschwimmen und zu
den Jugendverkehrsschulen.
Öffentliche Ausschreibung: 17-V4-04, ausgeschrieben im Januar 2017
Laufzeit: 01.08.17 – 31.07.18
01.08.18 – 31.07.19
01.08.19 – 31.07.20
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu Grundschulen, Förderzentren und
weiterführenden Schulen (integrierte Sekundarschulen und Gymnasien) nach
3
Sonderpädagogikverordnung zum Unterricht, zu Praktikumsorten und zu
Veranstaltungen im Rahmen des Unterrichts im Raum Berlin.
Europaweite Ausschreibung: 17-V4-16, ausgeschrieben im Juli 2017
Laufzeit: 12.02.18 – 08.02.19
11.02.19 – 07.02.20
10.02.20 – 05.02.21
Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Förderzentrums Carl-von-Linné-
Schule nach Sonderpädagogikverordnung zum Unterricht, zu Praktikumsorten und
zu Veranstaltungen im Rahmen des Unterrichts im Raum Berlin
Europaweite Ausschreibung: 19/2015/V4, ausgeschrieben im Januar 2015
Laufzeit: 01.08.16 – 31.07.17
01.08.17 – 31.07.18
01.08.18 – 31.07.19
Anmerkung:
Um kleine und mittelständische Unternehmen zu fördern, wird die Ausschreibung für
das Förderzentrum Carl-von-Linné-Schule in 3 Losen aufgeteilt. Neuausschreibung
erfolgt voraussichtlich ab Januar 2019.
Bezirk Reinickendorf:
Die letzte Ausschreibung zur Schülerbeförderung wurde in Reinickendorf 2015
vorgenommen. Der Vertragsbeginn war aufgrund von Einlegungen von Rechtsmitteln
der 01.11.2017.
2. Wurde in die jeweilige Ausschreibung die Einhaltung der geltenden #Tariflöhne in den
Ausschreibungen auf-genommen und falls Ja, wie wird die Einhaltung der Tariflöhne kontrolliert?
Zu 2:
Bezirk Mitte:
In den jeweiligen Ausschreibungen ist die Einhaltung der geltenden Tariflöhne
aufgenommen worden. Die Kontrolle kann nur über die Rechnungslegung erfolgen.
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg:
Ja, die Einhaltung der geltenden Tariflöhne wurde in den besonderen
Vertragsbedingungen (BVB) und der Eigenerklärung zu #Tariftreue,
#Mindestentlohnung und #Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt.
Die Kontrolle der Einhaltung der Tariflöhne ist vertraglich möglich, konnte jedoch
bisher aus personellen Kapazitätsgründen nicht umgesetzt werden.
Bezirk Pankow:
Ja, in beiden Ausschreibungen wurde der Vordruck Wirt 322 (Besondere
Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträgen)
Gegenstand der Ausschreibung. Eine Kontrolle ist bisher nicht erfolgt.
4
Bezirk Spandau:
Ja, in beiden Ausschreibungen wurde die Einhaltung der geltenden Tariflöhne mit
aufgenommen. Die Bieter waren entsprechend den vergaberechtlichen
Vorgaben des Landes Berlins verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Tariftreue,
Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeträgen (Formular Wirt
322) abzugeben. Diese wird dann bei Auftragserteilung als besondere
Vertragsbedingung Bestandteil des Vertrages. Eine Kontrolle der Einhaltung der
Tariflöhne erfolgt jedoch ehrlicherweise nicht, sie wäre auch mit dem vorhandenen
Personal nicht leistbar.
Bezirk Steglitz-Zehlendorf:
Die Tariflöhne werden nach dem Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in der
jeweiligen geltenden Fassung festgelegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine
Angestellten gemäß dem Tarifvertrag zu entlohnen.
Die Kontrolle findet stichprobenartig statt.
Bezirk Tempelhof-Schöneberg:
Die Ausschreibung erfolgte in Absprache mit der Vergabestelle in der SE FM. Den
Ausschreibungen wird grundsätzlich das Formblatt Wirt 322 Tariftreue Mindestentgelt
(https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/) beigefügt.
Bezirk Treptow-Köpenick:
Ja, dieser Punkt war ein Bestandteil der Leistungsbeschreibung "Einhaltung
gesetzlicher Bestimmungen durch den Auftragnehmer" (§ 1 Abs. 4 des Berliner
Ausschreibungs- und Vergaberechts)
Jeder Bewerber musste die BvB (Besondere Vertragsbedingungen) und
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
(Wirt 322) schriftlich bestätigen.
Eine gesonderte Kontrolle erfolgt nicht.
Bezirk Marzahn-Hellersdorf:
Die Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Tariflöhne in den Ausschreibungen ist
eine gesetzlich geregelte Voraussetzung im Vergaberecht. Die Firma verpflichtet sich
schriftlich zur Einhaltung der Zahlung der Tariflöhne.
5
Bezirk Lichtenberg:
In o.g. Ausschreibungen wurde der Vordruck der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe aufgenommen. Im Zuge der Angebotsabgabe sind alle Bieter
verpflichtet, die „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) zu unterschreiben.
Die Kontrollen seitens des Schul- und Sportamtes werden jährlich durchgeführt.
Letzte Kontrollen fanden jeweils in den Firmensitzen der vertraglich gebundenen
Fuhrunternehmen statt:
Bezirk Reinickendorf:
Die besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen wurden vereinbart.
Die Kontrolle der Einhaltung der Mindestlöhne erfolgt stichprobenartig.
Berlin, den 05. Juli 2018
In Vertretung
Mark Rackles
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

Straßenverkehr + Bus + Straßenbahn: Unfälle zwischen Fahrzeugen des ÖPNV und anderen Verkehrsteilnehmern, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung:

Vor dem Hintergrund, dass die polizeiliche Datenbank „Datawarehouse Verkehrslagebild“ einer laufenden Datenbereinigung unterliegt, weichen die für das Jahr 2016 genannten Zahlen von denen in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/ 11602 vom 21. Juni 2017 ab.

 

  1. viele #Unfälle gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zwischen Bussen sowie Straßenbahnen der #BVG und anderen Verkehrsteilnehmern (bitte aufgeschlüsselt nach #Kraftfahrzeugen, #Fahrradfahrern und #Fußgängern)?

 

Zu 1.:

Die polizeilich registrierten #Verkehrsunfälle (VU) der Jahre 2015 bis 2017 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

VU mit Beteiligung von Bussen / Straßenbahnen

2015

2016

2017

unter Beteiligung von

 

 

 

Kraftfahrzeugführenden

3.031

3.358

3.764

Radfahrenden

70

91

101

zu Fuß Gehenden

71

82

75

Gesamt

3172

3531

3940

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 27.06.2018)

 

 

 

  1. viele dieser Unfälle waren in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils auf Fehlverhalten eines Beschäftigten der BVG und wie viele auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zurückzuführen?

 

Zu 2.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

Jahr

2015

2016

2017

Verursachung durch

 

 

 

BVG

1.536

1.820

2.083

andere Verkehrsteilnehmende

1.636

1.711

1.857

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 27.06.2018)

 

 

 

  1. viele Verletzte, Schwerverletzte und Tote waren dadurch in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zu beklagen?

 

Zu 3.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

Jahr / Verunglückte

2015

2016

2017

Getötete

1

2

1

Schwerverletzte

81

87

100

Leichtverletzte

612

666

713

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 27.06.2018)

 

 

 

  1. hoch war in den jeweiligen Jahren der durch diese Unfälle entstandene Sachschaden?

 

Zu 4.:

Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 18/11602 hingewiesen.

 

 

Berlin, den 06. Juli 2018 In Vertretung

 

 

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: BVG bekommt eigenen Abschleppdienst Das neue Mobilitätsgesetz erlaubt Mitarbeitern, falsch parkende Autos umzusetzen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214714123/BVG-bekommt-eigenen-Abschleppdienst.html

Berlin. Für ein paar Besorgungen mal rasch auf der #Busspur halten oder eine #Haltestelle #zuparken, um zum Bäcker zu gehen. Dies kann für Autofahrer in Berlin künftig deutlich öfter teure Folgen haben. Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, planen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), nicht nur die Zahl der Mitarbeiter, die sich um das Freihalten von Busspuren und Haltestellen kümmern, spürbar zu erhöhen. Die landeseigene Verkehrsbetriebe wollen auch eigene Fahrzeuge anschaffen, um #Falschparker schneller und konsequenter als bisher #abschleppen zu können.

Hintergrund ist das neue Mobilitätsgesetz für Berlin. Das am Donnerstag beschlossene Gesetz erweitert im Paragraf 23 ausdrücklich die Befugnisse der BVG bei der Verkehrsüberwachung. Demnach dürfen verkehrsrechtlich ausgebildete Beschäftigte zur Gefahrenabwehr eigenverantwortlich Fahrzeuge von Bussonderfahrstreifen (Busspuren), aus Haltstellenbereichen sowie von Straßenbahngleisen umsetzen. Bislang war die BVG bei solchen Anordnungen auf die Hilfe der Polizei oder der Ordnungsämter angewiesen, die bisher als einzige in der Stadt über derartige hoheitliche Befugnisse verfügten.

„Wir sind sehr froh über die neuen Möglichkeiten, die uns das Mobilitätsgesetz einräumt“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Falschparker würden den Straßenverkehr nicht nur stark behindern, sondern auch für teils gefährliche Situationen speziell an Haltestellen sorgen. „Wenn unser Bus nicht richtig an die Haltestelle ranfahren kann, können Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Behinderungen gar nicht oder nur sehr riskant aussteigen“, so Reetz. Und wenn ein Auto ein Straßenbahngleis blockiert, sorgt das oft nicht nur für Staus, sondern auch für zusätzliche Unfallgefahr.

Laut der BVG-Sprecherin wird es eine Verschärfung der Abschlepp-Praxis nicht unmittelbar …

VBB: „VBB im Dialog“ in der Region Oderland-Spree: Fahrplan 2019 – Infrastrukturprojekt i2030 – neue VBB-Kompetenzstelle Bahnhof – Netz Elbe-Spree, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/vbb-im-dialog-in-der-region-oderland-spree/1834564.html

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat auf der heutigen Fachkonferenz in Fürstenwalde die Änderungen in der Region im Bahn-Regionalverkehr zum #Fahrplanwechsel im Dezember 2019 vorgestellt. Weitere Schwerpunkte auf der einmal jährlich stattfindenden Veranstaltung waren der Landesnahverkehrsplan 2018, das Infrastrukturprojekt i2030 und die neue VBB-Kompetenzstelle #Bahnhof. Mehr Informationen und die Vorträge können unter www.VBB.de/VBBimDialog abgerufen werden.

Im Schienenfahrplan 2019 gibt es folgende Verbesserungen in der Region:

#RE1 Magdeburg – Berlin – Frankfurt(Oder) (– Cottbus)
Nach Ende der Bauarbeiten zwischen Köpenick und Erkner fährt die Linie RE1 in alter Fahrplanlage und in den Hauptverkehrszeiten wieder durchgehend von und nach Eisenhüttenstadt

#RB26 Kostrzyn – Müncheberg(Mark) – Bln Ostkreuz
Ab Dezember 2018 fährt die RB26 bis Berlin Ostkreuz und bietet damit bessere bzw. neue Umsteigemöglichkeiten zur Stadtbahn, zum S-Bahn-Ring und zum Regionalverkehr

#RB35 Fürstenwalde(Spree) – Bad Saarow Klinikum
Die Fahrplanlage wird in Zusammenhang mit den Änderungen beim RE1 angepasst, um die Anschlüsse in Fürstenwalde sicherzustellen

#RB91 Frankfurt(O) – Rzepin – Zielona Gora
Geplant ist ein erweitertes Angebot mit bis zu fünf Zugpaaren mit Anschluss von und zum RE1 (heute zwei Zugpaare)

Der neue Fahrplan wird auch wieder durch #Bauarbeiten beeinträchtigt. Konkret betroffen sind die Berliner Stadtbahn, die Ostbahn im Abschnitt Trebnitz – Seelow-Gusow und der Streckenabschnitt Niederfinow – Bad Freienwalde der Oderbruchbahn.

Projekt „#i2030“ Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“
Gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Deutschen Bahn wird in mehreren Teilprojekten der weitere Ausbau der Schiene in der Hauptstadtregion geprüft. Im Korridor RE1 (Berlin – Fürstenwalde – Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt) gehen die Prognosen von einem weiteren Fahrgastzuwachs aus. In der Ausschreibung Netz Elbe-Spree wird zudem mit steigenden Sitzplatzkapazitäten geplant. Bei i2030 wird u.a. geprüft, ob Bahnsteigverlängerungen für den Halt von mehr als fünf Wagen möglich sind. Weiterhin werden im Projekt i2030 insgesamt 39 Teilmaßnahmen im gesamten Berliner S-Bahnnetz untersucht. In der Region Oderland-Spree liegt der Fokus dabei auf der S5: Hier wird ein Ausbau für 10-Minutentakt bis mindestens Fredersdorf untersucht.

Neue Kompetenzstelle Bahnhof beim VBB
Viele ehemalige Bahnhofsgebäude im Land Brandenburg sind in einem vernachlässigten Zustand. Nicht immer sind die Eigentumsverhältnisse klar oder die Besitzer brauchen Unterstützung, um ein sinnvolles Nutzungskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Um hier Hilfestellung zu leisten, beauftragte die Landesregierung die VBB GmbH, eine Kompetenzstelle Bahnhof einzurichten. Diese hat im Juni die Arbeit aufnehmen. Ein hoher Handlungsbedarf wurde bereits bei den Bahnhofsgebäuden in Eisenhüttenstadt und Seelow-Gusow festgestellt.

Neue Verkehrsverträge
Die Verkehrsverträge im „Netz Stadtbahn“ enden im Jahr 2022. Dieses geht in der Folge, umgestaltet und um etwa 25 Prozent vergrößert, im neuen „#Netz Elbe-Spree“ auf. Für die anstehende wettbewerbliche Vergabe wurden erhebliche Angebots-Verbesserungen für die Region fixiert:

  • vorgesehen sind z.B. zusätzliche Fahrten der Linie RE1 in der Hauptverkehrszeit. Damit fahrenneu drei Züge pro Stunde zwischen Frankfurt(Oder) und Brandenburg(Havel). Die zusätzlichen Züge halten bis Berlin nur in Frankfurt (Oder), Fürstenwalde und Erkner und bieten dadurch eine schnelle Verbindung von und nach Berlin.
  • Die Durchbindungen nach Eisenhüttenstadt und Cottbus werden beibehalten.
  • Optional besteht die Möglichkeit zur Erhöhung der Sitzplatzkapazität auf der RE1 von 600 auf 800 Plätze (in Abhängigkeit der Bahnsteiglängen).
  • Darüber hinaus werden auch zusätzliche Verbesserungen wie z.B. die Ausstattung der Fahrzeuge mit WLAN gefordert. Weitere Details unter VBB.de/nes.

Die Linie #RB11 wird zu Dez 2022 im neuen Vergabenetz „#Lausitz“ ebenfalls neu vergeben.

Straßenverkehr + Bus: Sechs Monate Baustelle? Stadtrat zieht Notbremse: „Mir reicht’s“, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-gatow-sechs-monate-baustelle-stadtrat-zieht-notbremse-mir-reichts/22745668.html

20.000 Bürger fürchteten #Stau. Stadtrat schimpft auf #Verkehrslenkung ("Anordnung fehlt noch immer") und bricht Projekt ab. SPD: "ein Tollhaus!"
Kein Thema in Spandau, das so leidenschaftlich diskutiert wurde wie dieses: die #Baustelle in #Gatow, von der mehr als 20.000 Menschen betroffen sind. Aus Kladow, Gatow, Potsdam. Sechs Monate hätte der Verkehr umgeleitet werden sollen – Folge: Stau, Stau, Stau. Bis Ende 2018. Jetzt ist Berlins längste Umleitung vom Tisch.
Eigentlich hätte es in 7 Tagen losgehen sollen

Der Bezirk hat überraschend die Notbremse gezogen. Stadtrat Frank Bewig, CDU, sagte dem Tagesspiegel am Donnerstagvormittag: „Es wird nicht gebaut. Und ich sehe auch nicht, dass wir 2018 die #Baumaßnahme noch mal in Angriff nehmen – wir haben immer noch nicht die schriftliche Anordnung der Verkehrslenkung erhalten – dabei wollten wir heute mit den Vorbereitungen der Baustelle beginnen. Aber ohne schriftliche Anordnung geht das alles nicht, mir reicht’s, das ist keine verlässliche Basis für so ein Projekt."“
Scharfe Kritik der SPD: "Was soll das?"

Scharfe Kritik kam prompt von der SPD: „Erst bringt Frank Bewig mit seiner Ankündigung einer kilometerlangen Umfahrung der Baustelle für den #Havelradweg den ganzen Spandauer Süden gegen sich auf und dann stellt er plötzlich fest, dass er ja noch gar keine endgültige Anordnung der Verkehrslenkung Berlin in der Tasche hat. Was soll denn das?", schimpft Ulrike Sommer, die stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende in Spandau und Vorsitzende der SPD Gatow und Kladow.
Unzählige Mails an unseren Spandau-Newsletter

In den letzten Tagen hatte es massive Bürgerbeschwerden gegeben – beim Spandau-Newsletter des Tagesspiegel trafen …

Bus + Straßenverkehr: BERLINER NAHVERKEHR Busse liegen bei Ökobilanz deutlich vor Autoverkehr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214667817/Busse-liegen-bei-Oekobilanz-deutlich-vor-Autoverkehr.html

Busse sind im Vergleich zum gesamten Berliner Autobestand in der #Ökobilanz die bessere Alternative, nur moderne Kleinwagen mit geringem Diesel-Verbrauch schneiden ähnlich gut ab. So lassen sich Zahlen zur #Fahrgastauslastung und zum Verbrauch interpretieren, die der Senat auf Anfragen des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe vorgelegt hat. Laut Luthe verbrauchen Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) pro Person und Strecke im Durchschnitt sogar mehr Diesel als viele Klein- und Mittelklassewagen. Dazu stellte BVG-Sprecher Markus Falkner klar: „Es ist unfair, nur modernste Autos zu betrachten. So wie unser Busbestand aus älteren und sehr aktuellen, aus größeren und kleineren Modellen besteht, so muss auch der gesamte Autobestand betrachtet werden.“ Da stünden die Busse deutlich besser da.

Nach den Angaben erreichen die #Busse einen Durchschnittsverbrauch von 3,3 Litern Diesel auf 100 Kilometer pro Fahrgast. Laut BVG schlucken ihre 1388 Busse je nach Modell zwischen 41,9 und 63 Liter Diesel auf 100 Kilometer (Stand: 2017). Am meisten verbraucht ein Teil der #Doppeldecker-Flotte. #Gelenkbusse kommen auf 57,4 Liter Diesel pro 100 Kilometer, normale #Eindecker auf 41,9 Liter. Im Durchschnitt ergibt das knapp 53 Liter Dieselverbrauch. Gleichzeitig gibt die BVG an, dass durchschnittlich 16 Menschen in ihren Bussen sitzen – macht 3,3 Liter pro Person und 100 Kilometer. Eingerechnet sind alle Buslinien, Wochentage und Uhrzeiten. Im Berufsverkehr sind viele Busse natürlich voller. Dafür andere abends oder am Wochenende auch deutlich leerer.

FDP-Politiker Luthe hält #Auto für „vielfach ökologisch sinnvoller“

Der Verbrauch aller Autos liegt laut Bundesverkehrsministerium im Schnitt jedoch bei …